Autor: Borys

  • Information betreffend unsere Liste zur Europawahl 2019

    1. Der Bundeswahlausschuss hat am 15.3.2019 die im Juni 2018 aufgestellte Liste zur Europawahl 2019 unverändert zugelassen. Die beantragte Streichung des zweiten Listenkandidaten Gilles Bordelais wurde leider abgelehnt.
    1. Als Bordelais auf unsere Liste zur Europawahl gewählt wurde, war er langjähriger Mitarbeiter unserer Europaabgeordneten Julia Reda in Brüssel. Sein Arbeitsverhältnis wurde inzwischen gekündigt. Zuvor waren Beschwerden über sexuelle Belästigung durch Bordelais bei Julia Reda eingegangen.
    1. Als der amtierende Bundesvorstand im November 2018 über die Beschwerden und das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Kündigungsverfahren informiert wurde, hat er sich gegen die Einberufung einer Aufstellungsversammlung zur Wahl einer neuen Liste entschieden. Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verbleiben würde, um die nötigen Unterstützerunterschriften zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Alternativ bestand die Möglichkeit, dass Bordelais durch das Nicht-Einreichen erforderlicher Wahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen werden würde. Dies ist gängige Praxis, wenn Kandidierende von einer Liste zurücktreten wollen. Dieses Verfahren wird auch von der Bundeswahlleitung anerkannt. Zeitgleich zur Erklärung gegenüber der Piratenpartei hat Bordelais selbsttätig, Kontakt mit dem Bundeswahlleiter aufgenommen und eine fehlende Unterlage zur Europawahl eingereicht. Dies wurde dem Bundesvorstand erst im März, kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist, bekannt. Es war bereits nicht mehr möglich, ihn von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Das Wahlrecht sieht einen Rücktritt von Kandidierenden nicht vor (§ 9 Abs. 3 S. 5 EuWG). Wir bedauern dies außerordentlich.
    1. Trotz der geringen Chancen für das Erreichen eines zweiten Listenplatzes war es uns wichtig, seine Streichung von der Europaliste zu erwirken. Dieser Bestrebung wurde vom Bundeswahlausschuss leider nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt. Der Bundesvorstand lässt nun ein Parteiausschlussverfahren juristisch prüfen, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden. Der Bundesvorstand ist bestrebt, eine sichere Umgebung für Parteimitglieder zu erhalten und für die Freiheit, Würde und Teilhabe aller Menschen in Europa einzutreten.


    Zeitliche Abfolge der Ereignisse

    9./10. Juni 2018 – Gilles Bordelais auf den zweiten Listenplatz der Piratenpartei Deutschland zur Europawahl 2019 gewählt

    13. Juni 2018 Julia Reda erhält die erste Beschwerde über sexuelle Belästigung durch ihren Angestellten Bordelais.

    12. Juli 2018 Julia beantragt die Kündigung von Bordelais bei der Parlamentsverwaltung. Diese erfolgt erst am 21.11.2018.

    Juli 2018 Der damals amtierende Bundesvorsitzende, Carsten Sawosch, und Spitzenkandidat Patrick Breyer werden über die Vorwürfe bzgl. Bordelais informiert. Die Vertrauensperson wird von Carsten Sawosch gebeten, zunächst keine weiteren Unterlagen beim Bundeswahlleiter einzureichen, damit Nichtzulassung von Bordelais erwirkt werden kann. Gleichzeitig wird auf Bordelais eingewirkt, dass dieser seine Kandidatur zurückziehen möge. Er lehnt dies letztlich ab und verspricht seinen Rückzug nur, falls der beratende Ausschuss sexuelle Belästigung feststellen sollte.

    3.8.2018 Der Bundeswahlleiter bestätigt auf Nachfrage, dass ein Kandidat durch den Bundeswahlausschuss vom Wahlvorschlag gestrichen wird, wenn die Unterlagen, die für ihn einzureichen sind, nicht bis zum Ablauf der Einreichungsfrist beim Bundeswahlleiter eingehen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 EuWG).

    November 2018: Der Bundesvorstand lehnt es ab, zum anstehenden Bundesparteitag einen Antrag einzubringen, der die Mitglieder informieren und das Betreiben der Nichtzulassung von Bordelais zur Europawahl legitimieren sollte. Er will stattdessen die Entscheidung des beratenden Ausschusses abwarten, die demnächst erfolgen sollte. Der Antrag an den Bundesvorstand war von Patrick Breyer entworfen und von Carsten Sawosch eingereicht worden.

    17./18.11.2018 In Düsseldorf wird ein neuer Bundesvorstand der Piratenpartei gewählt. Neuer Bundesvorsitzender ist Sebastian Alscher. Sebastian Alscher informiert den neuen Bundesvorstand über die Vorfälle. Nur wenige Minuten später erfolgt eine erste telefonische Unterredung von Julia Reda und Teilen des Bundesvorstands. Dabei informiert sie den Bundesvorstand, dass die Kündigung von Bordelais zeitnah erfolgen wird.

    18.11.2018 Der Bundesvorstand veröffentlicht eine Mitteilung über Anschuldigungen zu einem Listenkandidierenden.

    6.2.2019 Bordelais unterrichtet den Bundesvorstand näher über die Vorgänge des beratenden Ausschusses. Er teilt dem Bundesvorstand mit, dass er als Kandidat von der Liste zur Europawahl gestrichen werden will. Er wird aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen.

    8.2.2019 (Eingang) Bordelais reicht ohne Wissen und ohne Benachrichtigung des Bundesvorstandes die fehlende zweite Ausfertigung einer Wahlunterlage für seine Zulassung beim Bundeswahlleiter ein. Am selben Tag geht bei der Bundesgeschäftsstelle ein „Rücktrittsschreiben“ von Bordelais ein, in dem er jedoch lediglich seinen Rückzug aus dem Wahlkampf ankündigt.

    1.3.2019 Die Vertrauenspersonen und der Bundesvorstand erhalten vom Bundeswahlleiter Kenntnis darüber, dass Bordelais die Wahlunterlage beim Bundeswahlleiter selbsttätig eingereicht hat.

    3.3.2019 Die Vertrauenspersonen bitten den Bundeswahlleiter schriftlich, Bordelais nicht zur Wahl zuzulassen und die von diesem eigenmächtig eingereichte Unterlage zu vernichten.

    8.3.2019 In einer gemeinsamen Sitzung von Sebastian Alscher, Patrick Breyer, Julia Reda, der Vertrauensperson sowie juristischem Beistand werden rechtliche Möglichkeiten für die Sitzung des Bundeswahlausschusses geprüft, um Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen.

    11.3.2019 Der Bundesvorstand fordert Bordelais auf, seine Kandidatur in einem Schreiben an den Bundeswahlausschuss schriftlich zurückzuziehen und dieses Schreiben der Bundesgeschäftsstelle zuzusenden.

    12.3.2019 Bordelais gibt in Frankreich per Einschreiben sein Rücktrittsgesuch an den Bundesvorstand zur Post.

    15.3.2019 Die Vertrauensperson bittet in der Sitzung des Bundeswahlausschusses, Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Der Bundeswahlausschuss gibt dem Gesuch nicht statt und folgt der Empfehlung des Bundeswahlleiters, die vollständige Liste der Piratenpartei zuzulassen. Im Nachgang veröffentlicht der Bundesvorstand eine Stellungnahme zu Gilles Bordelais.

    16.3.2019 Erst im Nachhinein trifft das Schreiben von Bordelais beim Bundesvorstand ein. Es ist allerdings unklar, ob dieses Schreiben die Entscheidung des Bundeswahlausschusses hätte beeinflussen können.

    17.3.2019 Der Bundesvorstand beschließt, ein Parteiausschlussverfahren gegen Bordelais juristisch prüfen zu lassen.

    18.3.2019 Der Bundesvorstand legt Beschwerde beim Bundeswahlleiter gegen dessen Zulassungsentscheidung ein.

    4.4.2019 Hat der Bundeswahlausschuss die Beschwerde gegen die Zulassung von Bordelais zur Wahl zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    4.4.2019 Das Parteiausschlussverfahren wurde beim Landesschiedsgericht der Piratenpartei NRW beantragt.

    [blue_box]17.8.2020 In einem Verfahren vor dem Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland gab es die Einigung, dass Gilles Bordelais seinen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland bekannt geben wird.[/blue_box]


    Q&A:

    Wie arbeitet der beratende Ausschuss für die Vorbeugung von Belästigung für das Personal des
    Europäischen Parlaments und deren Prävention am Arbeitsplatz?

    Weshalb können Kandidierende nicht von ihrer Kandidatur zurücktreten?

    • An Kandidierende, die von einer Partei aufgestellt werden, werden häufig hohe Erwartungen geknüpft. Jedoch sollen sie allein ihrem Gewissen verpflichtet sein. Um Kandidierende vor Druck aus ihrer Partei zu schützen, ist es nicht vorgesehen, dass die Partei sie von der Liste streichen kann, nachdem sie ihrer Aufstellung schriftlich zugestimmt haben. Sobald die Aufstellungsversammlung eine Wahlliste aufgestellt hat, können Kandidierende ohne Neuaufstellung nur durch das Nicht-Einreichen oder Nicht-vollständige-Einreichen ihrer Unterlagen von der Liste zurücktreten. Dies ist gängige Praxis. Die Unterlagen können nach Auffassung des Bundeswahlausschusses sowohl von der Vertrauensperson der Partei, deren Mitarbeiter*innen als auch von dem/der Kandidierenden selbst eingereicht werden. Im Fall Bordelais sollte die Streichung von der Liste durch das Nicht-Einreichen von Unterlagen erwirkt werden. Bordelais hat eine fehlende Unterlage jedoch selbsttätig eingereicht.

    Wie ist der Bundesvorstand weiter verfahren?

    • Die Vertrauensperson der Piratenpartei hat sich im Bundeswahlausschuss am 15.3.2019 dafür eingesetzt, Bordelais von der Liste zu streichen. Dieser Bitte wurde nicht stattgegeben. Der Bundeswahlausschuss entscheidet aus rein formellen Gründen über eine Zulassung zur Kandidatur. Er führt jedoch keine moralische Prüfung durch. Die Unterlagen von Bordelais waren formell korrekt eingereicht, daher hat der Bundeswahlausschuss einer Streichung nicht stattgegeben. Die einzigen Möglichkeiten für Kandidierende, die Kandidatur nach Zulassung durch den Bundeswahlausschuss abzubrechen sind der Tod oder der Entzug des Wahlrechts des/der Kandidierenden.

    Wieso hat der amtierende Bundesvorstand nicht versucht, eine neue Aufstellungsversammlung einzuberufen?

    • Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verblieben wäre, um die nötigen 4.000 Unterstützerunterschriften erneut zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Die Partei ging davon aus, auf anderem Weg (siehe oben) eine Nichtzulassung von Bordelais erreichen zu können.

    Warum stellt ihr nicht jetzt erneut eine Liste zusammen?

    • Die Frist dafür ist verstrichen.

    Wie wolltet ihr Gilles Bordelais von der Liste streichen lassen?

    • Es ist gängige Praxis, welche auch von den Wahlleitern anerkannt wird, dass die Unterlagen für den Listenplatz eines zurückgetretenen Kandidaten nicht vollständig eingereicht werden. Aufgrund von nicht vollständigen Unterlagen wird eine Person von dem Listenplatz gestrichen und alle folgenden Listenplätze steigen so auf.

    Warum zieht ihr nicht die komplette Liste zurück?

    • Mit unserem Spitzenkandidaten, Patrick Breyer, einem angesehenen Datenschützer, wollen wir das politische Erbe von Julia Reda fortführen. Das Zurückziehen einer zugelassenen Liste ist im Übrigen nicht möglich (§ 12 Abs. 2 EuWG).

    Wie verhält es sich mit der Immunität von EU-Abgeordneten?

    Wer kann die Wahlunterlagen für die Kandidierenden einreichen?

    • Die Vertrauensperson oder deren Mitarbeitende reichen üblicherweise die notwendigen Unterlagen ein. Kandidierende dürfen jedoch nach Auffassung des Bundeswahlausschusses auch selbst die Unterlagen bei der Wahlleitung einreichen. Juristen sehen dies teilweise anders.

    Könnte Bordelais Mitglied derselben Fraktion im EU-Parlament werden wie die Abgeordneten der Piratenparteien?

    • Nein. Die Piratenpartei schließt ebenso wie Patrick Breyer eine Fraktionsbildung mit Bordelais aus, sollte dieser dennoch ins EU-Parlament einziehen.

    Was passiert, wenn die Piratenpartei zwei Sitze im EU-Parlament erhalten würde?

    • Der Bundesvorstand fordert von Bordelais nach wie vor eine Zusicherung, dass er sein Mandat nicht antreten wird. In diesem Fall würde unsere Listenkandidatin Sabine Martiny aufrücken. Sabine Martiny ist langjähriges und verdientes Mitglied der Piratenpartei und Themenbeauftragte für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

     

     

  • Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Zur Überwachung von Diesel-Fahrverbotszonen in Städten sollen künftig „stichprobenartig“ alle Autofahrer fotografiert sowie ihr Kfz-Kennzeichen abgeglichen werden dürfen. Dies hat der Bundestag heute beschlossen.
    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht in dem Gesetz einen Fall für das Bundesverfassungsgericht:

    „Um Geldbußen von 75 Euro gegen Dieselfahrer verhängen zu können, ist es völlig unverhältnismäßig, an Kontrollpunkten jeden Autofahrer in unseren Städten zu fotografieren. Das Versprechen, die Daten unbescholtener Fahrer wieder zu löschen, hält erfahrungsgemäß nur bis zur nächsten Begehrlichkeit der Sicherheitsideologen. Das ist verdachtslose Massenüberwachung und ein Übergriff auf unsere Grundrechte, der mit einer Blauen Plakette zum Beispiel leicht vermeidbar wäre! Karlsruhe, übernehmen Sie.“

  • Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Der Bundesrat will am Freitag einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der das Brief- und Postgeheimnis infrage stellt. Die Piratenpartei warnt vor dem bisher kaum beachteten Passus, der mit dem laut Überschrift gegen „kriminelle Internet-Handelsplätze“ gerichteten Gesetzentwurf nichts zu tun hat.

    Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die Post künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie Sendungen verschickt haben – und zwar auch ohne richterlichen Beschluss (§ 99 Abs. 2 StPO-E). Anders als bei der offenen Postbeschlagnahme sollen die Einlieferungs- und Zustellungsinformationen vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen werden können.

    „Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß verloren und müssen gestoppt werden,“

    kritisiert der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable Stasi-Methode.“

    Aber auch im Kern des Gesetzentwurfs wollen die Innen- und Justizminister der Länder weit über ein Verbot „krimineller Handelsplätze“ im Darknet hinaus gehen: Unter Strafe gestellt werden sollen alle Internet-Dienstleistungen, die auf die „Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung“ von Straftaten „ausgerichtet“ sind. Wann eine solche „Ausrichtung“ vorliege, solle „anhand des konkreten Einzelfalls“ entschieden werden. Erfasst sein könnten auch E-Mail-Dienste, Sprachkommunikationsanbieter und Hoster. Auch Internetforen, in denen Nutzer einander beleidigen, könnten nach diesem Gesetzentwurf verboten sein.

    Breyer warnt:

    „Dieser unausgegorene Straftatbestand droht weite Teile der Internetwirtschaft und -szene der Rechtsunsicherheit auszusetzen. Besonders Anbieter datenschutzfreundlich und anonym nutzbarer Dienste, die vor Datenklau und -missbrauch schützen, stünden mit einem Bein im Gefängnis. Angesichts der permanenten Datenskandale gehören solche Internetdienste gefördert und nicht mit Strafe bedroht.“

    Die PIRATEN haben eine Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen vorgenommen.

  • #FridaysForFuture – Weltweite Schülerstreiks am 15. März

    #FridaysForFuture – Weltweite Schülerstreiks am 15. März

    Am kommenden Freitag werden weltweit auf 1.325 Demos in 98 Ländern junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen. Allein in Deutschland sind 140 Proteste gegen die Klimapolitik der Bundesregierung angemeldet.

    Maurice Conrad, Bundesthemenbeauftragter der Piratenpartei für Umwelt, Klima und Tierschutz und Organisator der #FridaysForFuture Streiks in Mainz:

    „Ich wünsche mir eine Klimapolitik, die nicht im Angesicht der Interessen weniger Einzelner, sondern im Angesicht dieser einen Erde stattfindet. Wir sind die letzte Generation, die die Folgen des Klimawandels noch begrenzen kann. Deshalb streiken wir. Zur Not auch bis 2038.“

    Leider scheinen die Themen Klimagerechtigkeit und Umweltschutz immer noch nicht die Bedeutung zu bekommen, die sie dringend benötigen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das Mittel des Protestes, welches die jungen Menschen gewählt haben: Den Streik, der manche Politiker deutlich darauf hinweist, dass unsere Jugend nicht länger gewillt ist, diese Themen den „Profis zu überlassen“. Ebendiese Profis haben seit Jahren und Jahrzehnten versagt.

    Wir PIRATEN finden es wichtig, dass sich junge Menschen gegen eine Klimapolitik zur Wehr setzen, die sich nur um Wirtschafts- und Konzerninteressen dreht. Zu lange haben die geschwiegen, die von den Folgen des Klimawandels am meisten betroffen sein werden.

    Deshalb appellieren wir an alle jungen, aber auch älteren Menschen: Kämpft für eure und unser aller Zukunft!
    Kommt am Freitag den 15. März in eure #FridaysForFuture Stadt und demonstriert gemeinsam für eine klimagerechte Zukunft!

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • Save The Internet – Aufruf zur Demonstration am 16. März in Nürnberg

    Save The Internet – Aufruf zur Demonstration am 16. März in Nürnberg

    Die Piratenpartei Deutschland ruft gemeinsam mit den Bündnispartnern der SaveTheInternet-Kampange, dem StopACTA2-Bündnis, dem Chaos Computer Club, dem K4cg Nürnberg und dem Anti-Korruptions-Kollektiv Union-Watch am 16. März zu einer Demonstration in Nürnberg auf.

    Diese Demonstration ist eine Auftakt-Veranstaltung für die europaweiten Proteste am 23. März; demonstriert wird gegen die Artikel 11, 12 und 13 der aktuell anstehenden Urheberrechtsreform der EU. Gefordert wird, die Reform aufgrund dieser drei Artikel abzulehnen.
    Die Demonstration beginnt um 13:30 Uhr an der Straße der Menschenrechte (Kornmarkt 5, 90402 Nürnberg) führt in einem Rundgang durch die Stadt und endet wieder am Startpunkt.
    Neben Rednern der aufrufenden Organisationen haben sich auch größere YouTuber als Redner angekündigt.

    Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Alscher, kommentiert:

    „Nach Jahren des Verhandelns steht nun dem Europaparlament eine Abstimmung über eine Urheberrechtsreform bevor, gegen die es massiven Widerspruch auch von Seiten der Kreativen gibt. Nach umfangreichem Protest im Internet, der schlichtweg ignoriert wurde, tragen wir jetzt seit vielen Wochenenden regelmäßig den Protest auf die Straße. Auch in der Hoffnung, dass er von den Politikern ernstgenommen wird, die mit dem Internet nicht so vertraut sind.“

    Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei und Versammlungsleiter vor Ort, erklärt:

    „Die Straße der Menschenrechte als Ort für die Auftakt-Veranstaltung wurde bewusst so gewählt. Nachdem selbst der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, kritisierte, dass er mit der Reform möglicherweise elementare Grund- und Menschenrechte beschnitten sieht und auch der größte Befürworter und Berichterstatter der Reform, Axel Voss, einräumte, dass er nicht garantieren könne, dass nach Einführung der Reform die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt würde, ist es mehr als an der Zeit, gegen diese Reform auf die Straße zu gehen.“

    Aufgrund vieler Kritikpunkte haben bereits über 4,9 Millionen Bürger eine Petition zum Stop der Reform unterzeichnet. In den Trilog-Verhandlungen haben sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat trotz aller Proteste auf die Einführung dieser drei Artikel geeinigt. Das heißt: Das Internet, die Vielfalt, unsere Grundrechte, die europäische Wirtschaft und europäische Künstler, Kreative und Urheber sind akut in Gefahr!

    Wir können das noch verhindern!
    Wir rufen hiermit auf, am 16. März für die Freiheit des Internets, zum Schutz der Urheber und der Allgemeinheit in Europa, auf die Straße zu gehen, mit der klaren Forderung, dass die aktuell anstehende Urheberrechtsreform der EU vom Parlament, aufgrund der Artikel 11, 12 und 13 abzulehnen sei.

  • Dr. Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky: Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13

    Dr. Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky: Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13

    Die PIRATEN Hamburg laden für den 19. März zu einer Diskussion zum Thema “Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13″ in ihre Landesgeschäftstelle ein.

    Wann: Dienstag, den 19. März 2019, um 19:00 Uhr
    Wo: Zentrum für politische Teilhabe (ZPT) “Michael Behrendt”, Lippmannstraße 57, 22769 Hamburg

    Im Vorfeld des europaweiten Protesttages ‚SaveTheInternet‘ am 23. März und der Abstimmung des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht über die Hintergründe und Kritikpunkte sprechen.

    Jonathan Babelotzky:

    „Statt das Urheberrecht an den Stand des Internets anzupassen, wird mit der Reform versucht, das Internet auf den Stand des veralteten Urheberrechtes zu bringen. Weiterhin werden mit der Reform wichtige Grundsätze der europäischen Rechtsprechung abgeändert. Juristische Grundprinzipien, wie die Unschuldsvermutung und das Verursacher-Prinzip werden angetastet, Grundrechte europäischer Bürger werden beschnitten. Artikel 11 bis 13 bergen ganz konkrete Risiken in sich. So warnt nicht nur der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye vor der Reform; selbst Axel Voss, der größte Befürworter und Berichterstatter der Reform, gestand zu, dass diese die Meinungsfreiheit eingrenzen könnte.“

    Dr. Patrick Breyer:

    „Die Urheberrechtsreform ist das beste Beispiel dafür, dass Brüssel ein Lobbyismusproblem hat. Volksvertreter werden im Interesse von Unterhaltungs- und Medienkonzernen getäuscht und bedroht. Bei unserem Kampf gegen Internetzensur geht es auch darum, ob in Brüssel Politik für uns Bürger gemacht wird oder für Konzerne und ihre Lobbyisten.“

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.