Autor: Borys

  • Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

    Dazu erklärt Herrmann:

    „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
    Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“

  • Der Bundesvorstand informiert

    Aus persönlichen Gründen legt Gilles Bordelais seine Kandidatur für die Europawahl nieder.

  • Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

    Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

    Die Verhandelnden zur Urheberrechtsreform im EU-Parlament haben es eilig. Will man doch versuchen, sie noch vor den Wahlen im Mai umzusetzen. Streitpunkt war bisher Artikel 13, welcher Upload-Filter für Onlineplattformen vorsieht. Hier scheint es nun zwischen Frankreich und Deutschland eine Einigung zu geben.

    Ein großer Schritt in die falsche Richtung.

    Nur noch Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, mit weniger als 10 Millionen Jahresumsatz und unter fünf Millionen Nutzer pro Monat sollen von Artikel 13 ausgenommen sein.

    Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament, warnt vor den Folgen dieses Deals:

    „Der deutsch-französische Deal sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Die vereinbarten Ausnahmen greifen nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl von Plattformbetreibern. Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle der 3 Ausnahmekriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat.
    Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neuesten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten.“

    Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt:

    „Das Filtern von Inhalten, bevor sie überhaupt im Internet hochgeladen werden können, lehnen wir ab. Wir sprechen uns auch gegen das geplante Leistungsschutzrecht aus, da es ebenso dazu führt, die freie Entfaltung von Menschen im Netz massiv einzuschränken. Wo die Reise hingeht, zeigt ein Blick nach China, wo tagesaktuelle unliebige Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Will Europa tatsächlich den Digitalen Wandel mitgestalten, dann geht das nicht über Verbotsgesetze und Uploadfilter. Es muss darum gehen, das freie Netz zu bewahren.“

    Grundsätzlich ist Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich etwas Erfreuliches, denn das Urheberrecht in Europa braucht dringend eine Erneuerung, um dem digitalen Markt gerecht zu werden. Fair Use müsste sauber geregelt werden, so dass Menschen die Möglichkeit haben, fremde Werke zum Zweck von Berichterstattung, Parodie und insbesondere im Bildungsbereich einsetzen zu können.

  • Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt:

    „Ich bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden. Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!“

    Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der im Internet zur „Enttarnung“ der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:

    „Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das niedersächsische ‚Section Control‘-Pilotprojekt einreichen. Im Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil sie nicht dem ‚Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht‘ dienen.“

    Hintergrund:

    Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und Baden-Württemberg.

    Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen („Section Control“) angekündigt.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich

  • WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

    WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

    In einem Schreiben des WHO-Generalsekretärs vom Februar 2019 werden sämtliche Mitgliedstaaten offiziell aufgefordert, die nationale Gesetzgebung auf die Änderungsvorschläge der WHO zum „Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel“ von 1961 bis 2020 zu überprüfen. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag über 180 Staaten aufgrund internationalen Rechts und bestimmt teilweise direkt nationale Betäubungsmittelgesetze. Nach rund sechzig Jahren Stigmatisierung einer bedeutenden Heilpflanze besinnt man sich nun auf Fakten.

    Im Wesentlichen soll nun der Zugang zu einer medizinischen Versorgung mit Hanf erleichtert werden. Reines CBD und Produkte daraus mit weniger als 0,2 % THC-Gehalt sollen dann nicht länger als verbotene Substanzen gelten.

    „Das Tor für eine versachlichte Argumentation steht nun offen. Die Umsetzung einer Neubewertung sämtlicher psychoaktiver Substanzen in einer internationalen Vereinbarung scheint greifbar, ja notwendig und ist schon dem mangelnden Erfolg der repressiven Jahrzehnte geschuldet. Leider gibt es auch in Deutschland bis heute keine niederschwellige, flächen- und kostendeckende Versorgung mit Cannabis.
    Drogenpolitik braucht einen Neustart. Sie muss Gegenstand der Gesundheitspolitik und Wissenschaft sein und darf nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.“

    erklärt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli.

    Das Zeitalter der jahrzehntelangen Ächtung einer wertvollen Heilpflanze ist beendet, wenn die WHO im Jahre 2020 die Modernisierung im Einheitsabkommen manifestiert hat.
    Nun ist es an den Mitgliedsstaaten, eine sachliche und studienorientierte Gesetzgebung folgen zu lassen.

    Die 2017 nach der Rezeptfreigabe gegründete Cannabisagentur ist überfordert. Dies geht erneut zu Lasten der Patienten.
    Viele verzweifeln bereits an der erfolglosen Suche nach einem verschreibungswilligen Kassenarzt. Die Einmischung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), das niedrige Honorar für die umfangreiche verpflichtende Evaluierung, die bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen entsteht, schreckt viele Mediziner ab. Auch die schlechte Studienlage, die drohenden und langjährigen Regressansprüche, die das Gesetz vom März 2017 vorsieht, lassen die Ärzte nicht gerade freudig das Rezeptheft zücken.
    Unser Gesundheitssystem braucht auch an dieser Stelle ein Update, um die Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten zu gewährleisten.

  • Safer Internet Day – Das Problem ist nicht der Hass im Netz

    Safer Internet Day – Das Problem ist nicht der Hass im Netz

    Der 5. Februar gilt seit mehreren Jahren als „Safer Internet Day“. Zurückgehend auf eine Initiative der Europäischen Union und des europäischen Netzwerkes der EU, INSAFE (lnternet Safety for Europe) wird heute zum mittlerweile 16. Mal dafür geworben,

    • die Sensibilität für das Thema „Sicheres Internet“ zu fördern,
    • Menschen aller Altersgruppen zu bewegen, der Sicherheit im Internet mehr Aufmerksamkeit zu schenken,
    • die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit auf das Thema „Sicheres Internet“ zu lenken,
    • ein aktives Wirken von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Unternehmen, Initiativen, Schulen, Privatpersonen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene als Teil einer weltweiten Kampagne zu initiieren und
    • über die internationale Kooperation im Rahmen des „Safer Internet Programms“ der Europäischen Kommission zu informieren.

    Eine tolle Sache: Gibt es doch zum Thema „Sicheres Internet“ eine ganze Menge Dinge zu tun, die wir lieber Heute als Morgen erledigen sollten. Unter anderem muss sich die Politik die Frage gefallen lassen, ob ein Staatstrojaner das Internet wirklich sicherer macht.
    Das gezielte Zurückhalten von Informationen über Sicherheitslücken und damit einhergehend das Belassen dieser Lücken auf Millionen von Rechnern kann wohl kaum als eine Maßnahme gelten, die den Intentionen des Safer Internet Day gerecht wird. 2017 mit Wannacry haben viele private Anwender, aber auch Unternehmen und Institutionen schmerzhaft erfahren, was es bedeuten kann, mit einem unsicheren, weil nicht aktualisierten Betriebssystem zu arbeiten.
    Es kann und darf nicht sein, dass staatliche Behörden den Zustand „unsicheres System“ dulden und sogar zementieren wollen, um „den Terror zu bekämpfen“. Es droht viel mehr Terror, wenn Kriminelle Sicherheitslücken ausnutzen und zum Beispiel öffentliche Infrastrukturen angreifen. Auch die anlasslose Totalüberwachung aller Nutzer macht das Internet nicht sicherer.

    Der „Safer Internet Day 2019“ steht unter dem Motto „Together for a better internet“ und hat als Schwerpunktthema „HASS IM NETZ“. Dazu gibt es selbstverständlich einen schönen Hashtag #lauteralshass, um das Ganze auch in den sozialen Medien zu platzieren.

    Es klingt prima, jedoch verkennt dieses Schwerpunktthema vollkommen unser aller tatsächliche Situation und die Lebensrealität. Hass ist kein Problem des Internets, sondern ein gesellschaftliches. Das Internet ist nur das Medium, mit dem Hass transportiert wird.

    Solange wir Ausgrenzung, Intoleranz und damit auch Hass in der Gesellschaft dulden, solange wird es diese auch im Internet geben.

    Machen wir doch aus dem „Safer Internet Day“ lieber einen „Safer Society Day“ und verzichten wenigstens einen Tag lang darauf, gegen andere zu wettern, diese als weniger wert zu befinden oder als die Ursache für unsere eigenen Probleme darzustellen. Viel besser wäre es freilich, wenn wir uns dieses sozialere Verhalten über den 05. Februar 2019 hinaus bewahren könnten. Das Problem ist nicht der Hass im Netz, das Problem ist der Hass im Alltag.

  • Vorstellung des Gemeinsamen Europawahlprogramms und der Prioritäten der Europäischen Piratenpartei

    Vorstellung des Gemeinsamen Europawahlprogramms und der Prioritäten der Europäischen Piratenpartei

    Die Europäische Piratenpartei lädt am 9. Februar in Luxemburg zu einer Pressekonferenz ein, auf der Spitzenkandidaten das Gemeinsame Wahlprogramm zur Europawahl und drei Prioritäten der PIRATEN für Europa vorstellen werden. Die Pressekonferenz findet im Rahmen eines Kongresses der Europäischen Piratenpartei statt. Zu den Teilnehmern zählen die Vorsitzende Markéta Gregorova, die Europaabgeordnete Julia Reda, der tschechische Spitzenkandidat Marcel Kolaja, der deutsche Spitzenkandidat Dr. Patrick Breyer und der Luxemburger Vorsitzende Sven Clement. PIRATEN aus ganz Europa haben in den vergangenen Monaten an der Erstellung des gemeinsamen Wahlprogramms mitgewirkt.

    Zeit der Pressekonferenz: 09. Februar 2019, 13:15 Uhr
    Ort: Centre Culturel ‘Schéiss’, 142, Val-Sainte-Croix, L-1370 Luxemburg

    „Die europäische Idee ist für uns kein Lippenbekenntnis. Wir PIRATEN sind seit jeher eine internationale Bewegung und werden dementsprechend auch ein europaweit gemeinsames Wahlprogramm vorstellen“

    erklärt Dr. Patrick Breyer.

    „Es wird die Arbeitsgrundlage der Piratenabgeordneten im nächsten Europaparlament bilden, in dem nach aktuellen Umfragen  so viele PIRATEN wie noch nie vertreten sein werden. Wir wollen die erfolgreiche Arbeit von Julia Reda nicht nur fortsetzen, sondern vervielfachen.“

    [1] Meinungsumfragen:
    https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-02/45869647-insa-umfrage-11-parteien-aus-deutschland-im-neuen-europaparlament-003.htm
    https://www.politico.eu/article/czech-pirate-party-anti-establishment-ivan-bartos-ahoy

  • Einladung zum BPT19.1 am 16. und 17. März in Nürnberg

    Einladung zum BPT19.1 am 16. und 17. März in Nürnberg

    Hiermit laden wir Dich herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2019.1 der Piratenpartei Deutschland im KORN*S Kongresszentrum in Nürnberg (Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg) ein.

    Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 16. März 2019, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, dem 17. März 2019, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten. Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 09:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    TOP 1: Eröffnung durch den Vorsitzenden, Begrüßung und Gastreden
    TOP 2: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
    TOP 3: Formalia
    TOP 4: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    TOP 5: Satzungsänderungsanträge / Satzungsbeiordnungsanträge
    TOP 6: ggf. Wahl von Verantwortlichen für den Basisentscheid
    TOP 7: Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    TOP 8: Sonstiges
    TOP 9: Schließung des Parteitages und Verabschiedung
    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird etwa zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands (vorstand.piratenpartei.de) und auf der Webseite des Parteitages veröffentlicht. Dort findest Du auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten oder anstehende Anträge.

    Die Anträge auf Satzungsänderungs-, Satzungsbeiordnungs- oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 15. Februar 2019 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal oder per E-Mail an antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.

    Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.

    Bitte beachte, dass Du nur stimmberechtigt bist, wenn Du alle Deine Mitgliedsbeiträge entrichtet hast. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

    Bei Unklarheiten wende Dich bitte an Deinen Landesvorstand oder direkt an beitrag@piratenpartei.de – im Zweifel ist ein Zahlungsbeleg über den von Dir entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich.

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße

    Dein Vorstand