Kategorie: Allgemein

  • Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Jede Kommunikation soll ohne Anlass überwacht werden. Dagegen hat der Kieler Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein Beschwerde eingelegt. Große US-Konzerne wie Facebook (Facebook Messenger) und Google (GMail) sollen den Inhalt sämtlicher privater Nutzernachrichten unterschiedslos und ohne Anlass oder Verdacht nach möglichen illegalen Inhalten (“Kinderpornografie”) durchsuchen. 

    Patrick Breyer kommentiert:

    „Die Totaldurchleuchtung unserer privaten Kommunikation bei US-Anbietern kann dazu führen, dass deren Algorithmen private und intime Bilder über unsere Gesundheit oder Sexualität fälschlich melden und die zuständigen Mitarbeiter sie illegal weiter verbreiten. Da Jugendliche nicht selten intime Fotos untereinander teilen, könnten Konzernmitarbeiter sogar zusätzliche ‚Kinderpornografie‘ in Umlauf bringen. Dieser Zensursula-Plan gefährdet Sicherheit und Privatsphäre von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen und gehört gestoppt!”

    “Vermeintliche Treffer der Suchvorgänge werden von Unternehmen wie Facebook und Google an die US-Nichtregierungsorganisation NCMEC übermittelt, obwohl in den USA kein adäquates Datenschutzniveau besteht.“

    so Breyer weiter.

    „Insgesamt sehe ich in dem Verfahren einen Übergriff auf sensible private Kommunikation, der ebenso wenig zu rechtfertigen ist, wie wenn die Post rein vorsorglich alle Briefe öffnen und durchsuchen würde. Gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige, einschließlich verdeckter Ermittlungen und ausreichende Kapazitäten für die Strafverfolgungsbehörden sowie vorbeugende Kinderschutzmaßnahmen wären der richtige Weg.“

    Breyers Beschwerde zufolge verstoßen sowohl die verdachts- und anlasslose Inhaltsdurchsuchung in privater Hand als auch die Übermittlungen an NCMEC gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade erst hat der EuGH im Fall La Quadrature du Net (C‑511/18 and C‑512/18) entschieden, dass eine automatisierte Kommunikationsanalyse allenfalls bei akuter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder sonst bei Personen verhältnismäßig sein kann, die dazu Anlass gegeben haben (Leitsatz 2).

    Breyer bittet die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen in seinem Schreiben um eine vorläufige rechtliche Einschätzung. Eine Antwort wird in den kommenden Wochen erwartet. 

    Hintergrund:

    Die EU will in einem Eilverfahren innerhalb weniger Wochen die verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation legalisieren, im nächsten Jahr sogar zwingend vorschreiben. Da sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine Durchsuchung von Nachrichten unmöglich macht, wird das Vorhaben als Angriff auf die Sicherheit der Internetkommunikation im Allgemeinen kritisiert. Vertrauliche Kommunikation wird so auch für die Kinder und Jugendlichen, die das Gesetz zu schützen vorgibt, unmöglich. Die flächendeckende Nachrichtendurchsuchung wird bisher von den Diensten Facebook Messenger, Gmail, Yahoo Messenger, Kik Messenger and Microsoft Xbox praktiziert. Die EU-Kommission will sich nicht dazu äußern, ob dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht. Breyers Beschwerde soll nun für Klärung sorgen.

  • Erst stirbt die Biene – dann der Mensch?

    Erst stirbt die Biene – dann der Mensch?

    Das weltweite Artensterben entwickelt sich ausgesprochen dramatisch: Die für den alle zwei Jahre erscheinenden „Living Planet Report“ des WWF berücksichtigten Populationen von Tieren, Vögeln und Fischen sind damit seit 1970 um fast 70 Prozent geschrumpft. Schuld daran ist laut Wissenschaftlern besonders die Vernichtung von Wäldern und die Ausbreitung der Landwirtschaft. [1]

    Nicht enthalten sind in dem Bericht Insekten, die ähnlich stark von der Einschränkung ihres Lebensraums betroffen sind. Beispielsweise wird seit vielen Jahren ein globales Sterben von Bienenpopulationen verzeichnet, das in diesem Beitrag angesprochen werden soll. [2]

    Neben den Honigbienen gibt es über 500 Arten von Wildbienen, von denen 60 Prozent vom Aussterben bedroht sind. [3] Für dieses Bienensterben sind wir Menschen verantwortlich, bei den Honigbienen auch die aus Asien eingeschleppte Varroamilbe. [4] Die Landwirtschaft verwendet weiterhin extrem schädliche Pestizide und wir verringern den Lebensraum der Bienen immer weiter durch das Abschaffen von Blühflächen. [5]

    Bienen sind wichtige Helfer um unsere Ernährung zu sichern, da sie zur Bestäubung von Nutzpflanzen gebraucht werden. Die jährliche „Bestäubungsleistung“ der Insekten wird allein in Deutschland auf einen Wert zwischen zwei bis vier Milliarden Euro geschätzt, weltweit sind es ein paar hundert Milliarden Euro. [6]

    Wir alle können etwas tun, um das Bienensterben aufzuhalten. Hier einige Beispiele:

    Das Abschaffen von Steingärten und Wiedereinrichten von insektenfreundlichen Blühflächen, in denen auch als Nistplatz Totholz oder alternativ ein Insektenhotel nicht fehlen sollte. [7]

    Zudem helfen Balkonkästen mit blühenden Pflanzen. Darüber hinaus wäre es natürlich hilfreich, wenn wir zukünftig Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft kaufen und weniger tierische Produkte konsumieren. [8] [9]

    Es liegt folglich im ureigenen Interesse der Menschheit, ihre Einstellung zum Artensterben zu überdenken.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wwf-bericht-zum-artensterben-wir-verlieren-die-vielfalt-des-lebens-auf-der-erde-a-74c5dcf5-2f6a-4acb-ac1a-27d7b0dadc47

    [2] https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/hautfluegler/bienen/13676.html

    [3] https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/bienensterben—eine-differenzierte-betrachtung-165520.html

    [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Varroamilbe

    [5] https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide/bienen-und-pestizide/

    [6] https://de.euronews.com/2019/11/22/bienen-ein-bestechender-wirtschaftsfaktor

    [7] https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insekten-helfen/00959.html

    [8] https://www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Pflanzen-fuer-Bienen-Hummeln-und-Schmetterlinge,pflanzen1236.html

    [9] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ökologische_Landwirtschaft#:~:text=Der%20Begriff%20ökologische%20Landwirtschaft%20bezeichnet,Haltung%20von%20Tieren%20ermöglichen%20sollen

  • PIRATEN fordern den Schutz von Landschaft, Klima und biologischer Vielfalt sowie Tierschutz bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

    PIRATEN fordern den Schutz von Landschaft, Klima und biologischer Vielfalt sowie Tierschutz bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ab, die ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht. Die PIRATEN werden wichtige Änderungen unterstützen:
    einen obligatorischen Schutz von Landschaft, Klima, Tieren und biologischer Vielfalt;
    Begrenzung der Subventionen für große Oligarchen wie Orbán;
    wirksame Unterstützung für Kleinbauern.

    „Wir müssen sicherstellen, dass Lebensmittel in der EU nachhaltig produziert werden und die Umwelt geschützt wird. Die PIRATEN werden für Änderungen stimmen, die eine nachhaltige Landwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt und den Tierschutz unterstützen „,

    erklärt der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer.

    „Der Kampf gegen die gegenwärtige Dürre gehört zu den Prioritäten der PIRATEN. Wir wissen, dass die EU mit der Klimakrise fertig werden muss. Wir werden daher strenge Beschränkungen für Pestizide und Düngemittel, eine nachhaltige Landbewirtschaftung und umweltbewusste, landwirtschaftliche Praktiken unterstützen“,

    fügt Breyer hinzu.

    „Es ist nicht hinnehmbar, dass die EU öffentliche Mittel an große Unternehmen, die die Landschaft plündern, überweist. Deshalb fordern wir für jedes einzelne Unternehmen eine Obergrenze für Direktzahlungen von 60 000 € pro Jahr. Diese Maßnahme wird die Geldpipeline aus Europa für landwirtschaftliche Oligarchen wie Orbán stoppen. „,

    sagt PIRATEN-Europaabgeordneter und Vorsitzender der European Pirate Party Mikuláš Peksa.

    Die gemeinsame Agrarpolitik der EU zielt darauf ab, die Landwirte zu unterstützen und die landwirtschaftliche Produktivität zu steigern. Darüber hinaus soll sie für eine stabile Lebensmittelversorgung zu vernünftigen Preisen sorgen, so das Versprechen. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist mit dem Europäischen Green Deal verbunden, der die EU auf die Bekämpfung des Klimawandels vorbereitet, indem sie konsequent auf eine emissionsfreie europäische Industrie umstellt. Vor kurzem hat das Europäische Parlament ein Klimagesetz mit einem ehrgeizigen Emissionsminderungsziel verabschiedet – 60% bis 2030. Die nötige grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wird diese Woche wahrscheinlich keine Mehrheit finden.

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Im Jahr 2018 präsentierte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament ihren Gesetzesvorschlag “zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte online” (TERREG). Die Initiative zielt darauf ab, terroristische Aktivitäten im Internet zu bekämpfen. Dazu ist die Einführung von automatisierten Uploadfiltern zur Identifizierung angeblich terroristischer Inhalte sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender Löschanordnungen vorgesehen.

    Bereits im Jahr 2019 hat das Europaparlament den Gesetzesvorschlag als zu ungenau kritisiert. Die Abgeordneten befürchteten eine Aushebelung der Bürgerrechte im Internet, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Privatsphäre online. Während die Uploadfilter alle Online-Inhalte wahllos auf angeblich terorristische Inhalte durchleuchten sollen, würden die grenzüberschreitenden Löschanordnungen es jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, Anbieter digitaler Dienste europaweit zur Entfernung von Inhalten zu verpflichten. Und dies ohne vorausgehende unabhängige Prüfung der Inhalte. Zwei Jahre später gehen die Verhandlungen in die finale Phase, und zwar in nichtöffentlichen Hinterzimmergesprächen, dem sogenannten Trilog zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission. Bis Ende dieses Jahres soll ein Kompromiss gefunden werden. 

    Darum ist es höchste Zeit, den Stand der geheimen TERREG-Verhandlungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Wir laden Sie daher herzlich zum Webinar zum Thema “Terroristische Inhalte Online – der aktuelle Stand der TERREG-Verhandlungen” mit MdEP Dr. Patrick Breyer ein, bei dem über die Gesetzesinitiative, ihre Gefahren und mögliche Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger informiert wird.  

    Wann: Donnerstag, 15. Oktober, 19:00 – 20:00 (CET)

    Wo: https://meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: https://youtu.be/gXkNUJlHu84

    Aufzeichnung des Live-Streams: https://youtu.be/2FKDQ3twLLI

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Bei den BigBrother Awards zu gewinnen bedeutet eigentlich, dass man verloren hat. Verloren in der Kategorie „Bewahrung von Bürgerrechten“. Ausgezeichnet werden mit dem Award die Personen oder Institutionen, die sich besonders negativ gegen die Privatsphäre der Bürger verdient gemacht haben.

    In diesem Jahr erhielt den Award u.a. der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter (SPD) für das Kennzeichenerkennungssystem KESY. Eine wirklich verdiente Auszeichnung, wie wir finden. Immerhin wurden mit diesem System über einen langen Zeitraum alle Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos an mehreren Stellen der Autobahn aufgezeichnet. Und das unter völliger Ignoranz aller Regeln oder auch nur Einhaltung von Speicherfristen. Die Piratenpartei führt seit Jahren den Protest gegen den Kfz-Massenabgleich an.

    Gegen das System klagt der Brandenburger Pirat Marko Tittel vor dem Brandenburger Verfassungsgericht.

    Marko Tittel:

    „Ich gratuliere dem Innenminister Michael Stübgen und seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter zum Gewinn des BigBrotherAward 2020. Sie haben ihn wahrlich verdient. Obwohl es in letzter Zeit um das Thema KESY corona-bedingt ruhiger geworden ist, zeigt diese Preisverleihung, dass das Thema immer noch aktuell ist. Diese Verzögerung ermöglicht ein noch längeres Erfassen und Abspeichern von tausenden von Kfz-Kennzeichendaten stündlich. Und das darf nicht sein!“

    Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Das System KESY könnte direkt aus einer orwellschen Überwachungsdystophie stammen. Die ständige Überwachung durch automatische Scanner kommt dem Generalverdacht gegen alle Autofahrer gleich – und führt in Brandenburg sogar zu einer Vorratsspeicherung jeglicher Autofahrten auf der Autobahn. Hier wird ein Überwachungszombie geschaffen, der sich von den Daten der Autofahrer ernährt. Der Big Brother Award ist also mehr als gerechtfertigt. „

    Die Piratenpartei lehnt solche anlasslosen Datensammlungen grundsätzlich ab. Der tatsächliche Nutzen ist fraglich, aber das Potenzial zum Missbrauch ist hoch. KESY stellt einen Baustein zu einer flächendeckenden Erfassung von Bürgern dar und ist inakzeptabel. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Auffassung in Kürze mit Nachdruck bestätigen wird.

    Themenseite der Piratenpartei zum Kfz-Massenabgleich mit Karte der Scannerstandorte:
    https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan/

  • Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:

    “Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker. 

    Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“ 

    Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“ 

    Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

    Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen

    Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden.