Kategorie: Allgemein

  • IFA: Publikumsmesse – Ohne Publikum…

    IFA: Publikumsmesse – Ohne Publikum…

    Heute war der erste Tag der IFA, einer Messe mit viel Tradition. 1924 fand die erste Internationale Funkausstellung statt, bereits damals auf dem Gelände am Messedamm. 1926 wurde der Funkturm zur Eröffnung der Funkausstellung eingeweiht.

    Traditionell ist die IFA eine Fach- und Publikumsmesse. Mit über 200.000 Besuchern, etwa zur Hälfte Fachbesucher, ist sie eine der größten Fachmessen weltweit.

    Aber nicht in diesem Jahr. Durch Corona hat auch die IFA starke Einschränkungen. Nur etwa 100 Aussteller werden auf dem Messegelände präsent sein, die Zahl der Besucher ist begrenzt und auf Fachbesucher beschränkt. Die vielen Aktionen im Sommergarten, wie Live-Fernsehsendungen und Reportagen vom Gelände werden dieses Jahr ausfallen.

    So wie schon die Gamescom findet der Großteil der IFA in diesem Jahr online statt.

    Einerseits ermöglicht das natürlich eine einfachere Teilnahme für viele Leute, andererseits fehlt der wesentliche Aspekt einer Messe: Der direkte Kontakt, das persönliche Erleben. Hier hat die Digitalisierung Grenzen. Wo die Telekonferenz eine gute Alternative zum Präsenztreffen ist, die Anreise, Übernachtungen und viel Zeit spart, lebt eine Messe gerade davon, dass nicht geplante Kontakte zustande kommen.

    Informationen über Produkte kann man natürlich auch online finden, Vorträge im Stream verfolgen. Was dann aber fehlt, ist das direkte Gespräch mit dem Vortragenden, das haptische Erlebnis das Produkt direkt auszuprobieren.

    Auch bei der IFA gilt also wieder das Beste aus der Situation zu machen, aber vieles wird einfach weg fallen. Leider nicht nur für die Besucher, sondern auch für die Veranstalter und die vielen Dienstleister der Veranstaltungsbranche, von denen viele durch das Sieb der Corona-Hilfen fallen. Es ist dringend notwendig, dass hier nachgebesert wird, gerade kleinen Unternehmen und Solo-Selbständigen effektiv geholfen wird. Sonst werden wir im nächsten Jahr, wenn hoffentlich wieder normale Messen möglich sind, womöglich da stehen und niemanden finden, der Stände aufbaut, Catering macht und die vielen anderen Dinge, die eine Live-Veranstaltung ausmachen.

  • Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Am 13.09. sind Kommunalwahlen in NRW, und das macht sich langsam bemerkbar. Ob Infostände, Plakatierung, Flyeraktionen oder vermehrte Präsenz auf Social Media: Es ist Wahlkampf.

    Und einige von euch – gerade die Erstwähler – hatten möglicherweise einen personalisierten Brief im Briefkasten.
    Aber Moment mal? Woher haben die Parteien eigentlich diese Daten? Seitdem die Übergangszeit zur Datenschutzgrundverordnung 2018 entgültig abgelaufen ist, stieg die Sensibilität für den Datenschutz innerhalb der Bevölkerung merklich an.
    In meiner Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte erhalte ich immer wieder Anfragen von Bürgern, wieso und in welchem Umfang die Kommune personenbezogene Daten verarbeiten darf, und das vor allem, ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Kurz und extrem vereinfacht: Für die meisten Aufgaben der Kommunen existiert eine Rechtsgrundlage. So auch hier.

    Auskunft über Meldedaten nach §50 BMG und §44 BMG erlaubt

    Parteien, Wählergruppen und Bewerber dürfen in den 6 Monaten vor der Wahl folgende Daten der Wähler gegen eine Gebühr anfragen:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrade,
    • Anschrift,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Es handelt sich dabei um eine sogenannte “Einfache Melderegisterauskunft”, welche durch den §50 Bundesmeldegesetz legitimiert wird.

    Wie läuft die Datenabfrage?

    Zuallererst: Allgemeine Anfragen sind ausgeschlossen. Die Anfrage muss gruppenweise nach Alter der betroffenen Wähler erfolgen. Ein Beispiel für eine Anfrage wäre: “Alle Adressen der Erstwähler zwischen 18 und 22”.
    Die Behörde entscheidet dabei nach “pflichtgemäßem Ermessen”. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüft, ob und inwieweit sie die Anfrage beantwortet. In dem konkreten Fall bezieht sich die Prüfung dann darauf, ob die Kriterien eng genug gewählt sind.

    Wofür dürfen die Parteien die Daten verwenden?

    Der Antragssteller muss die Daten einen Monat nach der Wahl löschen und darf sie auch nur zur Wahlwerbung verwenden.

    Muss ich akzeptieren, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
    Das Problem dabei ist: Obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.

    Gibt es noch weitere Gründe, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Melderegisterauskünfte können ebenfalls zu festgeschriebenen Ehe- oder Altersjubiläen, Mandatsträgern, Presse und Rundfunk, sowie Adressbuchverlage bei Bürgern ab Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

     

    Wir PIRATEN verteidigen das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf allen Ebenen, ob im Stadtrat oder Europaparlament.

    Zeit für Selbstbestimmung.
    Zeit für PIRATEN.

  • Tierschutz-Hundeverordnung – oder wie man es nicht macht. Mal wieder.

    Tierschutz-Hundeverordnung – oder wie man es nicht macht. Mal wieder.

    Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, hat mit ihrem Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung für einen Aufschrei gesorgt. Kükenschreddern, Glyphosat-Einsatz, Lebensmittelverschwendung, Tierwohlsiegel, Sauenhaltung im Kastenstand, Ferkelkastration ohne Veterinär – alles gewünscht und geduldet, bzw. hat sie sich daran probiert und versagt. Dafür will man jetzt nachhaltig Züchtern und Haltern schaden. Es zieht sich ein Muster durch ihre Arbeit: heißes Eisen aufgreifen, Strategie ankündigen, einknicken.

    Schauen wir uns zunächst die aktuelle Situation beim Thema Hund an. Geschätzt gibt es eine Population von 9 Mio. Hunden im Land. [1] Diese teilen sich auf 40% Mischlinge und 60% „Rassehunde“ auf, wobei nur 15% der Rassehunde aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen und eine international anerkannte Ahnentafel haben. Bei einigen Rassen sieht die Situation noch dramatischer aus, doch dazu später mehr. Die Züchter im VDH, die sich aufgrund von strengen Vorgaben des Dachverbandes über die Rahmenzuchtordnungen und den rassebuchführenden Mitgliedsvereinen mit ihren verfeinerten und spezifizierten Zuchtordnungen freiwillig dazu verpflichtet haben, erfahren eine massive Schlechterstellung gegenüber kommerziellen Hundeverkäufern. Zudem werden sie werden kriminalisiert und der Willkür ausgeliefert. Nehmen wir einen Chihuahua-Züchter, der in seinem Rudel gleichermaßen Alttiere, vielversprechende Jungtiere und aktiv im Zuchteinsatz stehende Tiere vereint. Dies hätte er jetzt auf fünf Tiere zu begrenzen. Zum Bestand werden eben auch die nicht mehr/noch nicht aktiven Tiere gezählt. Man nötigt einen Züchter, der mit Herzblut sein Ideal versucht züchterisch zu erreichen, eine Reduzierung/Verknappung – auch der genetischen Varianz – hinzunehmen, weil eine Höchstzahl ohne praktische Durchführbarkeit festgesetzt wird. Was beim Zwerghund mit unter 2kg noch lächerlich anmutet, wird bei Meutehunden schnell zum Problem.

    Gerne bedient wird ja auch der Qualzuchtgedanke. Hier werden Rassen bestraft, die kaum mehr zu 10% [2] aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen. Über 90% [3] der Möpse und Französischen Bulldoggen stammen aus unüberwachten Verpaarungen/vom Vermehrer. Stellt man dem gegenüber, dass z.B. in 2018 nur 402 Möpse auf den nationalen und internationalen Ausstellungen (inkl. zahlreicher ausländischer Teilnehmer) vorgestellt wurden, wird es um so absurder, ein Ausstellungsverbot zu fordern, um die Hunde aus der öffentlichen Wahrnehmung zu ziehen. Die Formulierungen bezüglich einer unterstellten Leidensannahme sind so allgemein, dass davon auszugehen ist, dass kein Amtstierarzt daraus konkrete Maßnahmen ableiten kann. Der individuellen Interpretation des Einzelnen sind damit keine Grenzen gesetzt. Auch da, wo Behauptungen durch Gegengutachten entkräftet wurden, so zum Beispiel bei der Haarlosigkeit der mexikanischen Urhunde (Schopfhunde), welche durch das Foxy3-Gen verursacht wird, aber in der Zucht ausreichend Würdigung über die Vollzahnigkeit (komplettes Scherengebiss) bei der Zuchtzulassung erfahren. Oder dem Fitnesstest für die brachycephalen Rassen. Gänzlich unbeachtet sind hier Fellmengen, schwere Behänge, Skelettanomalien, kranke Fehlfarben wie Merle oder blau usw. und Rassedispositionen wie PRA, Dermoid-Sinus, DCM, DM, HD, ED, CEA OCD, MH u.v.m – die ein anwesender Amtsveterinär kaum bei der Einlasskontrolle erfassen kann.

    Doch auch bei Sporthunden möchte Frau Klöckner nachhaltig schädigend eingreifen. Mit der Formulierung „Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“ unter dem geforderten Ausstellungsverbot werden auch sämtliche Prüfungen, Tests, Beurteilungen, Veranstaltungen und Wettkämpfe für Jagdhunde, Gebrauchshunde und sportlich geführte Hunde, bzw. Hunde, die sich zum sozialverträglichen Einfügen in unsere Gesellschaft einer Ausbildung zum Begleithund u.ä. unterziehen, erfasst.
    Wurde wenigstens hier umfassend vernichtend formuliert? Nein, diese Formulierung bezieht sich nur auf kupierte Hunde – das Tierschutzgesetz thematisiert hier zusätzlich noch die Kastration ohne medizinische Indikation. Ein leider immer noch regulär durchgeführter Wunscheingriff –mit deutlich weitreichenderen Folgen wie eine standardgerecht gekürzte Rute zur Vermeidung von Verletzungen wie dem Happy-Tail-Syndrom. Hier wird nur eine überschaubare Anzahl von Hunden von der artgerechten Auslastung ausgeschlossen. Das Gros mit massiven Eingriffen in deren Hormonhaushalt -mit all den nachgelagerten Folge-Erkrankungen- wird wohlwissentlich gar nicht thematisiert. Ob hier eine Lobbyarbeit der Operierenden erfolgte, bleibt unklar. Welche Fachleute in Gänze zum Referentenentwurf gehört wurden, wenn man sich die Stellungnahmen vom VDH und des wissenschaftlichen Beirates anschaut, bleibt ebenfalls offen.

    Wurde denn wenigstens etwas mit dem zweiten Teil verbessert, der Tierschutztransportverordnung? „Beförderungen nach Satz 1 müssen spätestens nach viereinhalb Stunden beendet sein, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad C herrscht.“ – lässt kurz hoffen, wird jedoch direkt mit „Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, soweit die Nutztiere in Transportmitteln befördert werden, die die Anforderungen nach Anhang I Kapitel VI Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfüllen.“ zahnlos gemacht. Das Schlachtvieh darf also auch im Hochsommer bei hohen Temperaturen länger als 4 Stunden durch die Gegend gekarrt werden – denn es sind nur Nutztiere und dafür gewidmete Fahrzeuge.

    Es bleibt zu hoffen, dass dieser Irrsinn durch den Föderalismus abgemildert wird. Der Föderalismus, der es ja auch ermöglicht, einzelne Rassen in den Bundesländern zu verbieten oder mit unsinnigen Forderungen zu belegen, die zum Beispiel im Bereich der Hundesteuereinnahmen durch die Kommunen quasi alle 30km einer Änderung unterliegt.

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Heimtierstudie 2019: Ökonomische und soziale Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland Teil 1, September 2019
    [2] VDH-Welpenzahlen 2018: Mops: 282 Welpen; Französische Bulldogge: 154 Welpen
    [3] Abgleich der VDH-Welpenzahlen mit den bei Tasso registrierten Hunden der entsprechenden Rassen
  • Tag der virtuellen Liebe

    Tag der virtuellen Liebe

    Bestimmt ist vielen der Werbe-Slogan „Alle elf Minuten verliebt sich ein Single über…“ bekannt. Und sicherlich haben viele schon einmal eine Spam-Mail von einer „süßen Russin in der Nähe“ erhalten.

    Beides ist, dank des Internets, gar nicht mehr unnormal und auch nicht mehr wegzudenken. Denn mittels digitaler Medien und Online-Plattformen ist es heutzutage kinderleicht, seine Liebe auch über das Internet zu finden. Mittlerweile bieten diverse Anbieter Online-Börsen für die Partnervermittlung an.

    Unzählige Beispiele beweisen, dass sich über das Internet gefundene Paare bis an ihr Lebensende glücklich miteinander vergnügen können. Auch bekommen Fernbeziehungen durch den Wandel in der Liebeswelt eine neue Bedeutung. So gaben 2018 insgesamt 39% der 40 bis 49 Jährigen an, mindestens eine Fernbeziehung gehabt zu haben. Durch die digitalen Partnerbörsen ist es auch nicht ausgeschlossen, eine Fernbeziehung im Ausland zu führen.

    Gleichzeitig zu den vielen positiven Entwicklungen und Aspekten gibt es aber auch einige negative Punkte an der sogenannten „virtuellen Liebe“.
    Wie schon eingangs erwähnt, gibt es immer noch eine Welle von betrügerischen E-Mails, in denen behauptet wird, man würde die wahre Liebe fürs Leben finden. So etwas entpuppt sich jedoch in den meisten Fällen als „Scam„. Oft wird nach längerem Schreiben von der angeblichen Liebe eine hohe Geldsumme, meist als Hilfestellung in einer Notlage, gefordert.

    Des Weiteren besteht die Gefahr, dass bei einem ersten analogen Treffen nicht die besagte Person aus dem Internet erscheint, sondern Kriminelle, die einem Böses wollen. Daher sollte man zumindest beim ersten realen Date eine zweite Person im „Inkognito-Modus“ mitbringen oder das Treffen an einem stark frequentierten Ort stattfinden lassen.

  • PIRATEN warnen vor Bitcoin Betrugswelle auf Twitter

    PIRATEN warnen vor Bitcoin Betrugswelle auf Twitter

    Zu dem in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erfolgten Angriff auf die Twitteraccounts zahlreicher Prominenter kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Daniel Mönch:

    „Was heute Nacht passiert ist, war wohl einer der größten Angriffe auf Social Media Accounts, den es bisher gab.
    Plötzlich ist Twitter voll mit Angeboten, Bitcoins zu verdoppeln, wenn vorher ein entsprechender Betrag auf ein Bitcoin Konto überwiesen wird. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, die vielen Spielern aus Online-Spielen bekannt ist. Es wird in einem Chat im Spiel das Angebot gemacht, einen gesendeten Betrag zu verdoppeln. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine Täuschung und das überwiesene Geld ist verloren.

    Aus dem Spiel ist jetzt leider Realität geworden. Auf bisher unbekannte Weise haben Betrüger Zugang zu zahlreichen reichweitenstarken Accounts bekommen. Durch die enorme Reichweite dieser Accounts haben potenziell Millionen Menschen dieses Angebot gesehen, und viele sind im Vertrauen auf die Prominenten darauf eingegangen. Erste Berichte lassen Schlimmes ahnen. Viele Menschen sind nicht mit dieser Betrugsmasche vertraut. Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen den Betrug durchschauen und warnen eindringlich davor, auf das Angebot einzugehen, denn bei einer Transaktion von Bitcoins gibt es keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen.

    Was mit dem Zugriff auf die Accounts von Staatsführern und Unternehmenschefs hätte angerichtet werden können, ist gar nicht abzuschätzen. Wir müssen dankbar sein, dass mit dieser Schwachstelle „nur“ eine Betrugswelle und kein Krieg begonnen wurde.“

    Quellen/Fußnoten:
    [1] https://twitter.com/TwitterSupport/status/1283518038445223936

  • Europäische und deutsche Wasserstoffstrategien – eine piratige Stellungnahme

    Europäische und deutsche Wasserstoffstrategien – eine piratige Stellungnahme

    Am 8. Juli 2020 wurde die Pressemitteilung „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Kommission legt Pläne für das Energiesystem der Zukunft und sauberen Wasserstoff vor“ veröffentlicht.
    Darin wurden von der Europäischen Kommission nachfolgende Strategiepapiere vorgestellt:

    Bei erster Lektüre springen hierbei viele Parallelen zur deutschen „Nationalen Wasserstoffstrategie“ ins Auge.

    Lobend hervorzuheben ist, dass beide Papiere dabei verstärkt auf den sogenannten „grünen Wasserstoff“ setzen, der mit „erneuerbarem Strom“ hergestellt wird und dabei, im Gegensatz zu den bisherigen Wasserstofferzeugungsstrategien, klimaneutral funktioniert.

    Im Unterschied zur „nationalen Strategie“ erkennt der europäische Ansatz die wichtige Eigenschaft des Wasserstoffs als Speichermedium, „um variable Energieflüsse aus erneuerbaren Energieträgern auszugleichen“.

    Aus Sicht der AG Umwelt der Piratenpartei Deutschland darf zum derzeitigen Stand der Energiewende kein erneuerbarer Strom dem Markt entnommen werden, um Wasserstoff für industrielle Prozesse zu produzieren.
    Er muss vielmehr dazu genutzt werden, um schnellstmöglich die Stromgewinnung aus Kohle zu ersetzen. (Ziel aus unserem 17-Punkte-Plan – KLIMA Kohle-Ausstieg bis 2023)
    Nur Wasserstoff aus Stromüberschüssen, die derzeit noch zu Anlagenabschaltungen führen, darf für andere Nutzung verwendet werden.
    Wobei auch hier die Nutzung als Energiespeichermedium zur Rückführung in den Strommarkt oberste Priorität haben muss.
    Statt der großindustriellen Ansätze der Wasserstoffstrategien von Bund und EU setzen wir PIRATEN deutlich stärker auf die Förderung von dezentralen Wasserstoffgewinnungsanlagen, auch in kleinerem Maßstab.
    Dadurch wird die Errichtung einer entsprechenden Anlage auch für kleinere Windmüller und Betreiber von Solaranlagen rentabel.
    Aus 6,4 TWh [Ergänzung: jährliche Ausfallarbeit durch Abregelung] lassen sich mit einem Wirkungsgrad von 70% 4,5 TWh Wasserstoff herstellen

    „Den großspurigen, großindustriellen Ansatz der Wasserstofflobby lehnen wir zum derzeitigen Stand der Energiewende klar ab. Auch bei der Wasserstoffproduktion vertreten wir, wie bei der gesamten Energiewende, klar einen dezentralen Ansatz.“

    so Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt der Piratenpartei Deutschland.

  • PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    Die Stuttgarter Polizei überprüft nach Angaben des Polizeipräsidenten Franz Lutz im Rahmen der Ermittlungen zu den Ausschreitungen am 21. Juni in Stuttgart auch die Stammbäume der Tatverdächtigen.
    Dieses Vorgehen trifft nicht nur im Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart auf Kritik. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält diese Art der Ermittlungen zumindest für fragwürdig.

    Jens Lauer, der Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, begründet das Vorgehen mit dem öffentlichen Interesse an den Ausschreitungen. Es würden Fragen gestellt wie: Wer waren die Täter? Politische Gesinnung, Geschlecht, Nationalität, Migrationshintergrund oder nicht? Letzteren sähe die Polizei per Definition bei „einem Elternteil ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ erfüllt.

    „Dieses Vorgehen der Polizei ist ungeheuerlich. Inmitten der Debatte über ein Rassismusproblem der Polizei wird hier in Stuttgart gezeigt, wie verfestigt Vorurteile gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Ermittlungen sind.“

    kommentiert der Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg und Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland Borys Sobieski.

    „Und wenn, wie von Herrn Lutz angegeben, ebenfalls die Stammbäume der Tatverdächtigen mit deutschem Pass geprüft werden, so muss man sich fragen, was dies zur Aufklärung beitragen kann. Die Zeiten, in denen in Deutschland Menschen nach ihrem Stammbaum beurteilt wurden, sind vorbei. Wer das nicht versteht, kann nicht länger Polizeipräsident bleiben.“

    so Sobieski weiter.

  • Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Der Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts aus dem vergangenen Jahr dreht die letzte Runde vor der Zielgeraden für den Beschluss der Bundesregierung. Schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sollen besser aufgeklärt werden können. Und das alles natürlich zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür wird dann auch das Artikel-10 Gesetz um Regelungen zur Quellentelekommunikationsüberwachung ergänzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD sollen den dazu angedachten Staatstrojaner nutzen können.

    Über die Folgen eines vermehrten Einsatzes der Staatstrojanerschadsoftware und die Auswirkungen, sowohl auf die Demokratie als auch auf die Sicherheit der Kommunikationsinfrastruktur, wird es immer wieder zu berichten geben.

    Diesmal soll es aber darum gehen, dass die Telekommunikationsanbieter zur Einbringung der Schadsoftware dazu verpflichtet werden sollen, die technischen Voraussetzungen für die Platzierung der Trojaner zu ermöglichen. Hierfür sollen Datenströme direkt an die Geheimdienste umgeleitet – nicht kopiert – werden, damit sie nach Injektion des Staatstrojaners mit dem Datenstrom zum Zielgerät weitergeleitet werden können.

    Als wäre das Zurückhalten von Sicherheitslücken, um unbemerkt Staatstrojaner installieren zu können, nicht schon Kollateralschaden genug für die IT-Sicherheit, plant die Bundesregierung jetzt also auch noch das letzte bisschen Vertrauen in die Integrität der Internetinfrastruktur zu zerstören, indem Provider im neuen Verfassungsschutzrecht gezwungen werden sollen, den Traffic von Nutzern zum Zwecke der Installation staatlicher Schadsoftware zu manipulieren.

    Gegenüber der Telekommunikationsüberwachung sowie der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei welcher auch jetzt schon der Internetverkehr einzelner Nutzer gezielt bzw. anlasslos an Internetknoten mitgelesen werden kann, stellt dieser Vorstoß eine neue Qualität beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen im Netz dar.

    Unabhängig davon, ob die Bundesregierung die Internetmanipulation durch Geheimdienste durchsetzen kann und ob ein entsprechendes Gesetz vor Gerichten standhält, raten wir PIRATEN allen Betreibern von Internetdiensten, konsequent auf Transportverschlüsselung zu setzen, damit in Zukunft kein Byte mehr unverschlüsselt zwischen den Endgeräten der Nutzer und den Zielservern unterwegs ist. Dies würde das Ansinnen von Geheimdiensten und Kriminellen, unbemerkt den Datenverkehr zu manipulieren, schon einmal deutlich erschweren.
    Auch die Entwickler von Software sind aufgerufen, die Sicherheit von Updatemechanismen in den Fokus zu rücken, sowie Signaturprüfungen für neue Software möglichst transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher zu gestalten. Ebenso ein Appell an alle Serverbetreiber: In Zukunft kein Byte mehr ohne Transportverschlüsselung übertragen.

    Um die Integrität unseres Datenverkehrs dann noch zu stören, müsste die überwachende Behörde entweder eine deutsche CA (Certificate Authority) zwingen mitzuspielen und würde damit riskieren, diese wegen Certificate Transparency für immer zu kompromittieren, oder sie bräuchten eine sehr spezielle Lücke im Updater der jeweiligen Software, die im Rahmen der Einbringung der Schadsoftware ausgenutzt werden soll.

    Diese Informations- und Kommunikationsstrukturen stellen die Basis unserer freiheitlichen demokatischen Grundordnung dar.

    Bisher war die Bundesregierung immer sehr findig und kreativ darin, neue Mittel und Wege zu erschließen, um die Informations- und Kommunikationsstrukturen zu gefährden oder so löchrig zu gestalten, dass Nachrichtendienste und weitere feindliche Akteure mit entsprechenden Ressourcen hier ihr Informations- und Manipulationsbedürfnis ausleben können. Wenn man bedenkt, dass demnächst ein Wechsel dieser Infrastruktur auf 5G-Endpunkte und Router bevorsteht, so kann man sich die Aufregung vorstellen, falls diese von Huawei bezogen werden sollten, anstatt von Herstellern aus einem vermutlich freundlicher gesinnten Land, mit dem entsprechende Verträge zur Zusammenarbeit der Geheimdienste geschlossen wurden.

     

    Hintergrund:

    Warum reichen der Bundesregierung die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
    Wir wissen bereits, dass in der Vergangenheit an den großen Datenknoten Sniffer eingesetzt wurden. Diese dienten dazu, Daten als Kopie auszuleiten, um dem „Informationsbedürfnis“ nachzukommen. Gleichzeitig ist es so, dass man über die Knoten nicht unbedingt zuverlässig an einzelne Nutzer herankommt, auch wenn bei den großen Knoten statistisch betrachtet natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Traffics anfällt. Es wurde also für die strategische Fernmeldeaufklärung „nur“ ausgeleitet und nichts injiziert. Damit dies gelänge, müsste vermutlich die Technik umgebaut werden, denn die bisherigen Sniffer sind nur Splitter, also eine unidirektionale Verdoppelung und Ausleitung der Daten.

    Warum werden Telekommunikationsanbieter als „Hilfssheriffs“ eingespannt?
    Die Zuordnung von Daten zum Nutzer ist insbesondere im Mobilfunknetz schwierig, weil am Knoten nicht genau festgestelt werden kann, welcher Nutzer den Traffic wirklich verursacht. Dies liegt daran, dass mehrere Nutzer hinter einer IPV4-Adresse hängen. Möchte man nun also eine Überwachungsschadsoftware einbringen, müsste man, um nicht kollateral irgendwen zu hacken, schon hinter dem NAT des Providers (Network Address Translation, also die Übersetzung einer IP-Adresse in einem internen Netz an einem Router in eine extern zugängliche IP-Adresse) ansetzen oder der Provider müsste in Echtzeit die Port-Zuordnungen liefern. Diese Information liegt nicht vor, daher ist man auf den Telekommunikationsanbieter direkt angewiesen.