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  • Corona-App und Datenschutz: Gläserner Bürger versus Eindämmung von Infektionsketten?

    Corona-App und Datenschutz: Gläserner Bürger versus Eindämmung von Infektionsketten?

    In diesen außergewöhnlichen Zeiten gibt es auch außergewöhnliche Vorschläge. Aktuell wird die „Corona-App“ diskutiert. Sie weckt die Hoffnung, dass man mit ihrer Nutzung die derzeit strengen Auflagen zur Kontaktvermeidung lockern kann. Begleitet wird dies aber von der Furcht, dass auch bei uns Überwachungsmaßnahmen wie in China, Südkorea und anderen Staaten Einzug halten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Daten aus der App mit anderen Daten zusammengeführt, weitergeleitet, gespeichert oder sogar veröffentlicht werden und, dass eine Infrastruktur etabliert wird, die den Überwachungsstaat fördert.

    Dies ist ein Piratenthema, denn wir sind die Partei, die sich den Schutz der Grundrechte, insbesondere der digitalen Grundrechte, auf ihre Fahnen geschrieben hat. Ein Klassiker unserer Wahlkampfslogans ist „Transparenter Staat statt gläserner Bürger“.
    Wir PIRATEN sind aber auch die, die sich Fakten und Argumente immer nüchtern anschauen und analysieren. Ein anderer unserer Wahlkampfklassiker heißt daher „Denk selbst“. Leider sind viele Fakten rund um die Corona-App noch recht unklar und umstritten. Trotzdem liegt nun einiges vor, das sehr nüchtern, ausführlich und systematisch die Herausforderung „Corona-App und Datenschutz“ beleuchtet und das allen beim Selberdenken helfen kann:

    Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Corona-App veröffentlicht und vom Chaos Computer Club (CCC) gibt es Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-Apps. Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps erstellt . Auch unser Europoaabgeordneter Dr. Patrick Breyer sieht die aktuellen Entwicklungen bezüglich einer Corona-App mit Besorgnis. In einer öffentlichen Diskussion mit Dr. Franz-Josef Schmitt, dem politischen Geschäftsführer der Piratenpartei Berlin, stellte er skeptische Fragen zum Datenschutz und zur Freiwilligkeit einer solchen App. Außerdem wurde über die Anforderungen an eine Corona-App seitens der Piratenpartei diskutiert. Die ganze Diskussion kann über diesen Link nachgehört werden.

    Hier wollen wir die Zielsetzung einer App erläutern, sowie die Datenschutzrisiken, die durch ihre Nutzung entstehen. Basis dafür sind diese Veröffentlichungen. Wir hoffen, dass Piraten und ihre Wähler damit in der Lage sein können, sich selbst ein Bild zu machen und selbst zu denken.

    Wie soll eine Corona-App funktionieren?

    Was soll die App erreichen? Auch bisher wird schon versucht, Ansteckungsketten zu identifizieren und zu unterbrechen. Wenn ein Infizierter bekannt ist, reicht es nicht, wenn er in Quarantäne geht, denn er hat vorher wahrscheinlich schon andere angesteckt. Diese Personen muss man finden und untersuchen. Nicht alle Infizierten zeigen Symptome, trotzdem können sie das Virus weiterverbreiten. Hinzu kommt, dass ein Patient teils erst lange nach der Infektion Symptome zeigt. Die Ansteckungskette hat sich schon längst weiter fortgepflanzt, und man kommt zu spät, wenn man – wie zur Zeit – allen hinterhertelefoniert. Um die Ansteckungsrate zu reduzieren, müssen daher die Kontakte aller minimiert werden, auch wenn sie nicht infiziert sind. Dies wird durch den aktuellen Lockdown erzielt.

    Es gibt nun die Hoffnung, eine App könnte die Rückverfolgung von Kontakten stark beschleunigen, sodass diese frühzeitig gewarnt werden und sich in Quarantäne begeben können, bevor sie jemand anstecken. Damit soll die Wahrscheinlichkeit, infizierten Personen zu begegnen, reduziert werden, sodass Kontaktbeschränkungen gelockert werden können. Als Partei, die sich die Digitalisierung auf ihre Fahnen geschrieben hat, beschäftigen wir uns mit diesem Thema und beleuchten die verschiedenen Auswirkungen.

    Die bei uns am meisten diskutierte Variante soll, vereinfacht erklärt, wie folgt funktionieren: Jedes Mobiltelefon, auf dem die App läuft und dessen Bluetooth eingeschaltet ist, sendet Kontakt-IDs aus und empfängt IDs von anderen Mobiltelefonen in seiner Nähe. Diese werden erst mal nur auf den Mobiltelefonen gespeichert. Die IDs werden oft gewechselt, so dass eine längere Verfolgung nicht möglich ist. Wenn jemand infiziert ist, erlaubt er, mit Hilfe eines Authentifizierungsverfahrens, die IDs seiner Begegnungen innerhalb einer vergangenen Frist, z.B. zwei Wochen, auf einen zentralen Server zu übertragen. Alle Mobiltelefone rufen die anonymisierten IDs der Infizierten regelmäßig ab. In Folge erhält man eine Nachricht, ob man jemand begegnet ist, der positiv getestet wurde. Man weiß erst mal nur, dass es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt, selbst infiziert zu sein und kann sich vorsichtshalber in Quarantäne begeben. Damit sollen „die Kontakte unserer Kontakte“ geschützt werden, wie es der CCC formuliert. Das ganze soll laut Entwicklern funktionieren, wenn mindestens 60-70 % der Bevölkerung mitmachen.

    Varianten und Projekte

    Es gibt verschiedene Varianten solcher Vorschläge, die man grob in drei Typen einteilen kann (FIFF, [1]): Typ 1 verwendet Standortdaten aus GPS und Mobilfunk, Typ 2 sogar Bewegungsdaten aus GPS und Mobilfunk, Typ 3 verwendet nur Kontaktdaten aus Bluetooth. Nur Letzteres wird zur Zeit bei uns in Erwägung gezogen, im Gegensatz zu manchen anderen Ländern. Typ 3 lässt sich wiederum in mehrere Varianten einteilen. Der Hauptunterschied ist, ob Informationen auf einem zentralen Server gesammelt werden, der dann die Gefährdeten informiert, oder ob ein Server die IDs der Infizierten bekommt und das Smartphone das Risiko selbst errechnet. Auch hier sind weitere Varianten möglich.

    In einigen asiatischen Ländern zucken die Behörden hingegen nicht einmal mit der Wimper: In China sind beispielsweise Apps verpflichtend, sie überprüfen auch das Wohlverhalten der Bürger, Daten werden mit Video-Überwachungsdaten und Bezahlapps verknüpft und sie verwenden GPS-Tracking. Nicht nur für uns PIRATEN, sondern auch in allen freiheitlichen Demokratien mit ihren Errungenschaften im Datenschutz kommt so etwas nicht infrage.

    In Europa hat sich das Pan-European Privacy Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT)-Konsortium gebildet, das Grundlagen für eine datenschutzfreundliche Alternative erarbeiten und mit der DSGVO konform sein will. Es bündelt eine Reihe von Varianten des Typs 3 und soll Grundlagen liefern, auf denen verschiedene Apps aufgebaut werden können. Ursprünglich gehörten sowohl die Varianten mit zentralem Server als auch die rein dezentralen Varianten zu diesem Konsortium. Inzwischen hat es zwischen den Verfechtern der Varianten Streit gegeben. Die Entwickler eines rein dezentralen Protokolls, bekannt unter dem Namen „Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (DP-3T), sind unter Protest ausgetreten. Über 300 Wissenschaftler, darunter viele Beteiligte an DP-3T, veröffentlicheten einen Protestbrief,  in dem sie warnen, dass ein Schutz der Privatsphäre mit einem Protokoll, das einen zentralen Server benutzt, nicht möglich sei. Entscheidungsfindung innerhalb PEPP-PT sei außerdem zu intransparent, außerdem hat es den Anschein, dass Entscheidungsträger die Variante mit einem Server bevorzugen würden. Als Reaktion darauf hat nun auch PEPP-PT eine Dokumentation auf Github veröffentlicht.

    Apple und Google haben angeboten, die App mit ihren Plattformen zu unterstüzen. Darüber hinaus haben sie angekündigt, ein ähnliches System zur Kontakterfassung mit Bluetooth zu entwickeln, das ebenfalls dezentral auf den Mobiltelefonen ohne Server funktionieren soll. Unabhängig davon gibt es eine App des Robert Koch-Instituts, das Gesundheitsdaten aus Fitnesstrackern für Forschungszwecke auswerten will (genannt „Datenspende“). Dies ist eine völlig andere Anwendung mit anderer Zielsetzung (Forschung) und wird hier nicht weiter betrachtet. Leider gibt es viele Bürger, die eine Corona-App mit der Datenspende des RKI verwechseln.

    Die Datenschutzfolgeabschätzung des FIFF: Schwachstellen und Risiken

    Eine Corona-App müsste so gestaltet sein, dass sie genau den Zweck erfüllt, Infektionsketten früher zu durchbrechen. Andere Anwendungen dieser Daten, z.B. Nachverfolgen von Personen oder Warnen anderer Personen vor Infizierten, müssen ausgeschlossen werden. Nachdem eine Person sich in Quarantäne begeben hat, müssen ihre Daten und die App auf dem Mobiltelefon gelöscht werden.

    Das FIFF hat ein eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Corona-Apps erstellt, wie sie nach der DSGVO für jede umfangreichere Datenverarbeitung vorgesehen ist. Diese ist auch für uns PIRATEN als Diskussionsgrundlage interessant. Sie analysiert vor allem Schwachstellen und Risiken und gibt Empfehlungen für die Verantwortlichen, wie Risiken minimiert werden können.

    Die Risiken und Abhilfen, die das FIFF benennt, sind:

    • Gefahr falscher Positiver: Es könnte jemand als positiv eingestuft und daher zu Unrecht auf Quarantäne verpflichtet werden. Dies muss anfechtbar sein. Ein Nebeneffekt wäre sonst auch, dass Nutzer versucht sind, sich absichtlich anzustecken und Immunität zu erwerben.
    • Verhaltensprofile: Die Betreiber könnten versucht sein, ein Verhaltensprofil der Nutzer zu erstellen, was über den eigentlichen Zweck hinaus ginge. Wenn dies anonym erfolgt, könnten in Zukunft trotzdem Auflagen für bestimmte Personengruppen die Folge sein. Wenn es möglich ist, die Anonymisierung der ID wieder aufzuheben, könnte das Auswirkungen für die Betroffenen haben. Auswertungen von Daten werden zur Zeit diskutiert, deshalb ist dieses Risiko zur Zeit als hoch einzustufen.
    • De-Anonymisierung anhand von Verbindungsdaten: Die Betreiber verfügen durch den Einsatz einer solchen App über personenbezogene Gesundheitsdaten. Sie könnten auch Kontakte de-anonymisieren und Profile von individuellen Nutzern erstellen. Wenn die Struktur der App dezentral ist, ist dies nur mit positiv getesteten Nutzern möglich, mit einem zentralen Server sogar mit allen Nutzern. Der technische Aufwand ist gering, daher ist das Risiko groß.
    • Dauerspeicherung der Daten: Die Betreiber könnten versucht sein, die Daten nicht zu löschen. Damit wäre auch eine spätere De-Anonymisierung möglich.
    • Fragliches Vertrauen in Verfahren: Da unklar ist, ob Nutzer wirklich in Quarantäne gehen, müssten die Kontakt- IDs weiter übermittelt werden. Das reduziert das Vertrauen in die gesammelten Daten.
    • Nötigung zur Nutzung: Die Nichtverwendung der App könnte Restriktionen nach sich ziehen, z.B. Zugangsbeschränkungen zu Gebäuden und Arbeitsplätzen. Es wäre keine Freiwilligkeit mehr, außerdem könnten Gruppen diskriminiert werden, in denen die Nutzung eines Mobiltelefons eher unüblich ist.
    • Kommerzielles Tracking: Da in den Mobilphonen Bluetooth dauerhaft eingeschaltet bleiben muss, können Betreiber von kommerziellen Tracking-Strukturen, z.B. in Einkaufszentren und Flughäfen, Daten der Nutzer sammeln und ihre Werbung entsprechend zuschneiden.
    • Sekundärnutzung bei zentraler Struktur: Polizei, Behörden und Politiker können versucht sein, die Daten auch für strafrechtliche Ermittlungen zu nutzen, z.B. für Kontaktermittlungen von Verdächtigen. Dies kann nur durch politische aber nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden.
    • Nutzung durch Plattformen: Falls die Plattformen von Google und Apple genutzt werden, könnten diese ebenfalls Daten ableiten, was nicht verhindert werden kann.
    • Angriffe durch Hacker, Trolle und Stalker: Diese könnten Situationen von zeitlich begrenzter räumlicher Nähe, Abwesenheit von Mietern oder Eigentümern oder Anwesenheit von Personen an Standorten ausnutzen.
    • Meldung falscher Infektionsereignisse: Das FIFF meldete mehrere möglichen Varianten, wie das möglich ist. Allerdings erfordert ein solcher Angriff kriminelle Energie.

    Das FIFF zieht daraus Schlussfolgerungen für eine lange Liste von Schutzmaßnahmen, die für das Verfahren eingehalten werden müssen. Auch für die Gestaltung der Rechtsgrundlagen und der IT-Sicherheit gibt das FIFF Emfpehlungen. Sein Resume ist „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“


    Die 10 Prüfsteine des Chaos Computer Clubs für die Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps

    Auch der CCC warnt vor Risiken und formuliert Anforderungen, die unbedingt erfüllt werden müssen und hier zusammengefasst sind: [2]

    1. Die Zweckbindung muss ausschließlich die Unterbrechung der Infektionsketten sein. Die App darf nur benutzt werden, wenn dies nachweisbar signifikant gelingt.
    2. Die Benutzung muss freiwillig bleiben. Jede Art von Nötigung muss unterbunden werden.
    3. Die Privatsphäre muss gewahrt werden, nicht nur durch Vertrauen, sondern durch dokumentierte technische Sicherheit.
    4. Der vollständige Quelltext muss frei verfügbar für Überprüfungen Interessierter veröffentlicht werden.
    5. Der Zweck, Infektionsketten zu unterbrechen, kann auch dezentral erfüllt werden. Die IT-Sicherheit zentraler Server kann nicht überprüft werden.
    6. Nur notwendige Daten dürfen gespeichert werden. Diese müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
    7. De-Anonymisierung darf nicht möglich sein.
    8. Zentrale Bewegungs- und Kontaktprofile sind inakzeptabel, daher ist Datenverknüpfung oder die Nutzung von GPS abzulehnen.
    9. Die IDs dürfen nicht über längere Zeit verkettet werden können.
    10. Die Metadaten einer Kommunikation dürfen nicht beobachtet oder gespeichert werden.

    Diese Prüfsteine sind größtenteils im Einklang mit den Anforderungen des FIFF. Der CCC fordert ein rein dezentrales System ohne zentralen Server, das FIFF analysiert beides, stellt aber fest, dass die Risiken eines zentralen Servers noch größer sind.


    Die Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

    Das BSI hat kürzlich eine technische Richtlinie für Gesundheits-Apps veröffentlicht, „die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf diese Daten erschweren kann.[3] „In diesen Richtlinien werden Angriffsszenarien von Dritten beleuchtet“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Leider beschränken sich die Richtlinien nur auf Angriffe Dritter, beachten jedoch nicht die Risiken, die durch Betreiber oder Nutzer entstehen könnten.
    Mögliche Angriffsszenarien, die die Richtlinie auflistet, sind, dass Unbefugte:

    • Zugriff auf sensitive Daten der Applikation eines Nutzers auf dem mobilen Gerät erhalten.
    • Zugriff auf Assets des Backends erhalten.
    • mit Hilfe einer fremden Nutzerkennung Zugriff auf sensible Daten anderer Nutzer erhalten.
    • infolge unzureichender Verschlüsselung die Kommunikation belauschen.
    • zusätzliche Kosten verursachen.
    • Daten manipulieren.
    • das Passwort erraten.
    • mit Hilfe von Reverse Engineering ungeschützte Datenstrukturen im Speicher ermitteln.
    • Aus diesen Risiken leitet das BSI eine Reihe von Prüfaspekte ab für Maßnahmen, die diese Risiken minimieren.

    Meinungsbildung bei Piraten

    Wenn man diese drei Publikationen vergleicht, stellt man unterschiedliche Gewichtungen fest. Das BSI definiert nur Anforderungen für die Datensicherheit von mobilen Gesundheitsanwendungen, während das FIFF auch Mißbrauch durch Behörden und Regierungen sowie durch Nutzer selbst mit dem Schwerpunkt Datenschutz analysiert. Der CCC konzentriert sich weniger auf Angriffe von Dritten, sondern vor allem auf den Missbrauch durch Behörden und Betreiber von Plattformen.

    Da das PEPP-PT-Konsortium seine Entwicklungsarbeit nicht nur für die Deutsche, sondern für alle europäischen Regierungen leistet, muss gerade dieser Aspekt beachtet und genau untersucht werden. Auch in Deutschland kann man skeptisch bleiben, ob nur Vertrauen in unsere Regierung und Behörden ausreichend ist, oder ob es nicht möglich sein muss, die Software von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, wie es unter anderem der CCC und auch die Piratenpartei fordert.

    Leider gibt es nicht nur in Ländern wie Ungarn zunehmende Überwachungsbegehrlichkeiten. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist schon mehrfach mit Datensammelgelüsten aufgefallen, so letztes Jahr mit seinem „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das den Aufbau einer zentralen Datenbank mit allen Gesundheitsdaten der Bürger vorsieht. Vor ein paar Wochen schlug er vor, die Nachverfolgung von Bewegungsdaten ins Infektionsschutzgesetz zu schreiben, wohlgemerkt nicht nur freiwillig, sondern sogar verpflichtend! Befürworter von schärferen Polizeigesetzen und mehr Überwachung freuen sich über solche Vorschläge. In Zeiten von Krisen und Ängsten ist die Opposition gegen mehr Überwachung und Stärkung von Autoritäten schwächer. Zwar hat Spahn erst mal auf seinen Vorschlag verzichtet, aber er will die Idee weiter verfolgen. Am 19. April sprach er im heute-Journal davon, „dass wir Apps nutzen können … bei der Kontrolle der Quarantäne“. Das ist eine Anwendung, die nur mit Bewergungsverfolgung möglich wäre, und die wir ablehnen.

    Nicht nur nach der Einschätzung der Piratenpartei, sondern auch der Analyse des FIFF und den Prüfsteinen des CCCs zu Folge, käme höchstens die dezentrale Variante in Frage, die per Bluetooth Kontakte feststellt, frühere Kontakte warnt und Infektionsketten unterbricht, also die Bemühungen von DP-3T. Unabdingbar sind der Schutz der Privatsphäre der Nutzer, der Verzicht auf Verkehrs- und Standortdaten, die Offenlegung des Quellcodes, die Verhinderung von Nötigung, die App zu benutzen, die Möglichkeit für Nutzer, Informationen zu korrigieren und die Garantie, dass die Daten baldmöglichst gelöscht werden und die App nicht zum Sammeln weiterer Daten genutzt werden kann.

    Auch unser Europa-Abgeordneter Patrick Breyer warnt, dass die Freiwilligkeit in Gefahr geraten könnte. Der Haupteffekt sei eher Panik und die falsche Annahme, dass man mit einer App besser geschützt wäre.

    Es gibt noch weitere Probleme, die nicht nur den Datenschutz betreffen, und daher über das Thema dieses Artikels hinausgehen. Beispiele sind: Längst nicht jeder Bürger besitzt und benutzt ein Mobiltelefon. Viele Mobiltelefone sind veraltet und nicht in der Lage, Bluetooth einzusetzen. Oder: Wenn es zu häufige Alarme gibt, werden die Leute müde noch länger mitzumachen.

    Im erwähnten offenenen Protestbrief der Wissenschaftler aus aller Welt zur privatsphärefreundlicher Corona-Tracking-App vom 19. April heißt es „Wir sind besorgt, dass einige Lösungen für die Krise in schleichenden Prozessen zu Systemen führen könnten, die eine beispiellose Überwachung der Gesellschaft ermöglichen würden.“

    Wir PIRATEN schließen uns diesen Empfehlungen an. Wir sind nicht prinzipiell gegen die Nutzung einer App, wenn sie signifikant dazu beitragen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Die oben beschriebenen Forderungen halten wir jedoch dabei für unabdingbar.

     

  • Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ haben gemeinsam, dass sie alle auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) stehen, welches nicht nur die Altersfreigabe, sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile über 700 Filme umfasst.

    „Es ist gerade im europäischen Vergleich eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen in Deutschland an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben“,

    erklärt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

    „Mit der modernen Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen hierzulande endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung aller Filmvorführverbote an Feiertagen“,

    fordert Breyer.

    Hintergrund: An „stillen Feiertagen“ wie dem Karfreitag sind in Deutschland die öffentliche Aufführungen bestimmter Filme verboten. Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index gehören Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm).

    Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme, Komödien und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben.

    Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft. Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt.

    Die volle Filmliste.

  • PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    Angesichts von Falschmeldungen in sozialen Medien, die EU lasse die Bürger angesichts der Corona-Epidemie im Stich, haben die PIRATEN im Europäischen Parlament die EU-Maßnahmen in diesem Bereich zusammengestellt (siehe unten). Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert aber eine zusätzliche, digitale Dimension des Krisenmanagements:

    „Wer zuhause bleiben muss und keinen modernen Internetzugang hat, ist von digitalen Informations- und Hilfsangeboten ebenso abgeschnitten, wie von Telearbeit und Telelernen. Angesichts dieser Pandemie muss Europa endlich allen Bürgern ein Recht auf Breitband-Internetanschluss einräumen. Die ursprünglich bis Ende 2020 vorgesehene Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Kommunikationskodex) muss als Eilmaßnahme jetzt vorgezogen werden. Dass Zehntausende Haushalte in Deutschland bis heute keinen Breitband-Internetanschluss bekommen können und nur Anspruch auf einen Telefonanschluss haben, hat in Krisenzeiten untragbare Auswirkungen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, ergänzt:

    „Es ist doch paradox, dass dieselbe Bundesregierung, die seit Jahren den Ausbau der Breitbandnetze schleifen lässt, nun erwartet, dass große Teile der Bevölkerung von jetzt auf gleich ihre Arbeit von zuhause aus über das Internet erledigen. Die gegenwärtigen Herausforderungen machen bewusst, welchen immens hohen Stellenwert das Internet inzwischen in unserem Leben hat. Schon seit vielen Jahren fordern wir PIRATEN größere Anstrengungen beim Ausbau der Netze sowie ein Grundrecht auf ‚digitale Teilhabe‘. Spätestens jetzt wird der breiten Masse schlagartig klar, dass das Internet längst eine unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist und zur Basisversorgung gehört. Der Gesetzgeber sollte deshalb jetzt die Initiative ergreifen und ein Grundrecht auf einen Zugang zum Internet festschreiben.“

    Auch die in Deutschland übliche Volumenbegrenzung für mobile Datenverbindungen ist den PIRATEN ein Dorn im Auge. Die Piratenpartei Deutschland appelliert deshalb an die deutschen Telekommunikationsanbieter, die Begrenzungen des Datenvolumens für Mobilfunk- und Internetverträge für die Dauer der Pandemie vorübergehend aufzuheben und kostenloses Telefonieren zu ermöglichen, wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist.

    Was die EU unternimmt – Liste der EU-Hilfen in der Coronavirus-Krise:

    • Investitionsinitiative der EU als Reaktion auf das Coronavirus: 37 Mrd. EUR öffentliche Investitionen, um die Kohäsionsmittel dorthin zu leiten, wo sie am meisten benötigt werde- Bereitstellen von 47,5 Millionen Euro aus dem Horizont-2020-Fonds zur Finanzierung von 17 Gesundheitsforschungsprojekten zur COVID-19-Pandemie
    • Ausfuhrgenehmigungssystem zur Beschränkung der Ausfuhr in Europa benötigter medizinischer Schutzausrüstung
    • Bereitstellung von 100 Milliarden Euro an Bankkapital durch die EZB, um den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
    • Kontrollmechanismen zur Gewährleistung der zuverlässigen Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Gesundheitsgütern
    • Schaffen von Anreizen für Textilunternehmen, medizinische Schutzausrüstung herzustellen
    • Erweiterung des EU-Katastrophenschutz-Mechanismus (rescEU) zum Kauf medizinischer Ausrüstung
    • Beschleunigte gemeinsame Beschaffung von medizinischen Testkits und Beatmungsgeräten
    • Leitlinien für nationale Grenzschutzmaßnahmen
    • Genehmigung zusätzlicher nationaler Unterstützungsmaßnahmen wie Lohnsubventionen, Aussetzung der Zahlungen von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben
    • Verabschiedung von Vorschriften für staatliche Beihilfen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den akuten Liquiditätsbedarf zu decken und Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vor dem Bankrott stehen
    • Genehmigung normalerweise nicht zugelassener Subventionen, wie zum Beispiel Ausgaben im Gesundheitssektor und gezielte Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer
    • Anpassung oder Aussetzung der von den Mitgliedstaaten geforderten Steueranstrengungen im Falle eines negativen Wirtschaftswachstums
    • Gesetzesvorschlag für eine vorübergehende Entlastung der Fluggesellschaften von Leerflügen, damit diese ihre Start- und Landeslots behalten können
    • Bereitstellung von 1 Mrd. EUR als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds, um den Banken einen Anreiz zu geben, kleinen und mittelständischen Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen
    • Förderung von Kurzarbeitsregelungen und Weiterbildungs- sowie Umschulungsprogrammen
    • Vorbereitung eines Gesetzesvorschlages für ein europäisches Arbeitslosenversicherungssystem, das zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen soll
    • Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds, um in die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten zu investieren
    • Bereitstellung von 179 Millionen EUR des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, um entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen
    • Bereitstellung von 800 Millionen EUR durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds, damit dieser auch in einer Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Hilfen aus diesem Fond möglich macht
    •  Einrichtung eines Netzwerks der europäischen Verbände der Tourismus- und Reisebranche zum Informationsaustausch und zur Bewertung der Auswirkungen

    Anmerkung: Viele andere der notwendigen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronaviruses, wie beispielsweise Gesundheits- und Notfallmaßnahmen, liegen außerhalb des Zuständigkeitbereiches der EU. Darüber hinaus ist die EU wesentlich stärker an den vorhandenen Haushaltsrahmen gebunden als die Mitgliedstaaten, da sie keine Schulden aufnehmen darf.

  • Nehmt die Hass-Brille ab!

    Nehmt die Hass-Brille ab!

    Der Bundesrat berät heute einen Gesetzentwurf von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum unter Vorlage eines Ausweises zu verpflichten.
    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) verurteilt den Vorstoß als geschichtsvergessen, unverantwortlich und verfassungswidrig:

    “Es wird Zeit, dass die Politik selbst die Hass-Brille abnimmt. Das Internet ist nicht das Böse, sondern Lebensraum von Millionen von Menschen. Unsere Demokratie braucht Meinungsfreiheit. Einen freien Austausch auch von unbequemen Meinungen gibt es nur im Schutz der Anonymität. Haben Landespolitiker vergessen, dass anonyme Flugblätter ein wichtiger Teil des Widerstands gegen das NS-Regime waren? Der Missbrauch eines Grundrechts durch Einzelne darf niemals dazu führen, dieses Grundrecht für alle abzuschaffen!“

    Die Identitätsdaten von Millionen von Deutschen in die Hände internationaler Internetkonzerne wie Facebook zu legen, fordert Identitätsdiebstahl, Datenhandel und Online-Betrug geradezu heraus und wäre völlig unverantwortlich.
    Das Gesetzesvorhaben hätte vor Gericht keine Chance: Das Verfassungsgericht von Südkorea hat ein vergleichbares Gesetz schon 2012 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen.
    Die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität ist der richtige Weg und in aller Regel auch ohne Klarnamenszwang möglich, weil Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung identifizierbare Spuren hinterlassen.
    Im Übrigen haben wissenschaftliche Untersuchungen die Behauptung, dass die Anonymität der Nutzer für den Missbrauch der Meinungsfreiheit verantwortlich sei, längst widerlegt. Demnach führt ein Klarnamenszwang eher zu mehr Aggression.

    Die Politik sollte zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Menschenfeindlichkeit endlich stabil finanzieren, statt gesellschaftliche Probleme mit immer krasseren Überwachungsgesetzen lösen zu wollen.”

  • PIRATEN begrüßen den Wahlvorschlag zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten

    PIRATEN begrüßen den Wahlvorschlag zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer begrüßt das Votum des LIBE-Ausschusses, Wojciech WIEWIÓROWSKI als neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten vorzuschlagen.

    „Herrn WIEWIÓROWSKI zeichnet seine jahrelange Erfahrung als stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter, seine Unabhängigkeit von Regierungs- und Industrieinteressen und seine Kontakte zur Bürgerrechtsbewegung aus. Zuletzt hat er die Aktivistenkonferenz Freedom not Fear eröffnet. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm im Kampf für informationelle Selbstbestimmung und gegen Massenüberwachung in Europa!“

    Hintergrund: Die Wahl im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments gilt als entscheidender Schritt hin zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Wahlvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet. Eine formelle Ernennung ist in der ersten Dezemberhälfte zu erwarten.

  • 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Das Recht gehört zu werden

    30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Das Recht gehört zu werden

    Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Diese Übereinkunft, die von allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA unterzeichnet wurde, beinhaltet 54 Artikel, die von UNICEF in zehn Grundrechten zusammengefasst sind. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums dieses Tages fordert die Piratenpartei, ein verstärktes Augenmerk auf „das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln“ zu legen.

    Lorena May (17), die frisch gewählte stellvertretende politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, kommentiert die aktuelle Lage:

    „Wenn man das vergangene Jahr rückblickend betrachtet, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Das Jahr 2019 war nicht nur von der größten Politisierungswelle der Jugend seit langem geprägt, sondern leider auch von der Ignoranz und der Überheblichkeit der Politik gegenüber Kindern und Jugendlichen, sowie dem fehlenden Verständnis für diese Altersgruppen.“

    Nachdem jugendliche Demonstrationen wie #SaveYourInternet und #FridaysForFuture vor der Regierung wenig Beachtung fanden, wächst der Unmut der jungen Bevölkerung.

    „Junge Menschen werden von der Politik weder ernstgenommen noch repräsentiert. Deshab fordern wir PIRATEN schon seit langem eine Herabsetzung des Wahlalters. Dafür gehen wir auch vor das Bundesverfassungsgericht,“

    erklärt Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der PIRATEN , fasst zusammen:

    „Die Piratenpartei setzt sich für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Wir müssen in Politik und Gesellschaft mehr über Generationengerechtigkeit reden. Mit der 17-jährigen Lorena May haben wir PIRATEN eine Stimme der Jugend in unserem Bundesvorstand. Dadurch werden sich besonders die jüngeren Mitglieder noch besser von ihrem Vorstand vertreten fühlen.“

  • Endzeitstimmung der aktuellen Politik

    Endzeitstimmung der aktuellen Politik

    Neuer ziviler Ungehorsam

    Wer in den letzten Monaten die Politik beobachtet hat, dem ist vermutlich Folgendes aufgefallen: Es verändert sich was.
    Da gab es plötzlich eine Diskussion über das Urheberrecht und den Artikel 13 (17), welche nicht nur mehr als vier Millionen Menschen veranlasste, eine Petition dagegen zu unterzeichen, sondern auch mehrere hundertausend vornehmlich junge Leute auf die Straße trieb. Ein derartiges Phänomen hatten wir seit langem nicht mehr in Deutschland. Damit nicht genug: Schon seit Wochen gehen in zahlreichen deutschen Städten tausende junge Schüler auf die Straßen, um für eine gerechte Klimapolitik zu demonstrieren.

    Verblüffte und genervte Politiker

    Normalerweise müssten Politiker froh sein, denn es passierte genau das, was sie schon seit Jahren fordern: Junge Menschen, die sich für Politik interessieren. Allerdings nicht in der von den Etablierten gewünschten Art und Weise.
    Sie schlossen sich nicht etwa Parteien an, sondern fanden im Internet ihre eigenen Plattformen. Foren und Soziale Medien, in denen sich vorwiegend junge Leute bislang in den Bereichen Musik, Filme, Mode und Technik bewegt hatten, wurden völlig unerwartet auch zu Sprachrohren für ihre politischen Ansichten. Wie sich nun immer mehr herauskristallisiert, sind diese Ansichten so gar nicht mit der etablierten Mainstream-Politik kompatibel.

    Die bisher führenden Akteure auf dem politischen Parkett – manche bezeichnen sich selbst als Profis – geraten darüber zunehmend in Panik, zumal sich diese „Youngster Communities“ schwer bis gar nicht steuern lassen. Politiker, die es gewohnt sind, ihre Meinungen gezielt über alte Medien zu verbreiten, wurden von der Geschwindigkeit überrascht, mit der sich in dem von ihnen vernachlässigten Raum des Internets alternative Meinungen entwickeln.

    Hashtags wie #Artikel13, #Uploadfilter, #FF, #fridaysforfuture #climatestrike, #gretathunberg und #NiemehrCDU/CSU, #NiewiederSPD, bekommen mittlerweile eine Aufmerksamkeit, die den „Profis“ schwer auf den Magen schlägt.

    Der 26-jährige YouTuber „Rezo“ hat es nun geschafft, dass sein fast einstündiges Video mit dem Titel „Die Zerstörung der CDU“ binnen fünf Tagen mehr als fünf Millionen mal aufgerufen wurde und treibt das Ganze damit auf die Spitze. Am 23. Mai 2019 beschäftigte sich sogar die Tagesschau damit und versäumte es erwartungsgemäß nicht, auch der „anderen Seite“ Sendezeit zu einer Gegendarstellung einzuräumen. Was AKK dort zu Protokoll gab, wirkte genauso blutleer wie unglaubwürdig.

    Anders Rezo: In diesem Video zitiert er Statistiken und unabhängige Recherchen und resümiert in klarer Sprache, was seiner Meinung nach in den 14 Jahren der CDU Regierung falsch gelaufen ist. Klima-, Bildungs-, Digital- und Sozialpolitik stehen im Fokus seiner Kritik. In diesen Feldern hat er, egal wie man sein Video bewertet, vieles genau auf den Punkt gebracht und transparent mit entsprechenden Fakten gespeist.
    Die unerwartete Aufmerksamkeit für die neuen Medien ist den „etablierten Parteien“ natürlich ein Dorn im Auge. Ihre Reaktionen fallen entsprechend negativ aus, sind allerdings auch von bemerkenswerter Hilflosigkeit geprägt. Hilflosigkeit, die die „jungen Wilden“ dann als neues Material verwerten.

    Mehr Überwachung und mehr Zensur als Lösung?

    Welche Auswirkungen könnten die letzten Monate der Internet-Politik für die Zukunft haben?
    Leider sehen hier die Fakten nicht besonders rosig aus. Gesetze wie das Urhebergesetz, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner und der Überwachungswahn durch neue Polizeigesetze allgemein zeigen deutlich, dass die Politik das „Neuland Internet“ eher als Feindesland abgestempelt hat.
    Die sogenannten Volksparteien versuchen, das Internet durch eine Verschärfung der Zensur und den Ausbau von Überwachungsmaßnahmen zurück in für sie genehmere Bahnen zu lenken und gegen sie gerichtete Kritik zu erschweren. Konkrete und nach Meinung der PIRATEN sehr fragwürdige Ansätze dazu sind in den neuen Entwürfen zum Darknet und in den Forderungen nach einer Klarnamenspflicht im Internet zu erkennen.

    Jugendbewegungen und moderne Politik Hand in Hand

    Die oben aufgezeigten „politischen Internetbewegungen“ allein werden wohl kaum zu einem Umdenken in der derzeitig herrschenden Politik führen. Dazu sind auch parlamentarische Gegengewichte notwendig.

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kann im neuen EU-Parlamemt zusammen mit den Piraten aus Tschechien ein Bollwerk gegen die Überwachungs- und Zensurfanatiker werden.

    Stimmt gegen die Parteien, die euch als Bots oder gekaufte Demonstranten beschimpft haben, gegen die Parteien, die glauben, Millionen Unterschriften gegen Artikel 13 einfach ignorieren zu können.

    Geht bitte wählen. Die Piratenpartei ist eine gute Wahl.
    Hier gehts zum Video

  • Information betreffend unsere Liste zur Europawahl 2019

    1. Der Bundeswahlausschuss hat am 15.3.2019 die im Juni 2018 aufgestellte Liste zur Europawahl 2019 unverändert zugelassen. Die beantragte Streichung des zweiten Listenkandidaten Gilles Bordelais wurde leider abgelehnt.
    1. Als Bordelais auf unsere Liste zur Europawahl gewählt wurde, war er langjähriger Mitarbeiter unserer Europaabgeordneten Julia Reda in Brüssel. Sein Arbeitsverhältnis wurde inzwischen gekündigt. Zuvor waren Beschwerden über sexuelle Belästigung durch Bordelais bei Julia Reda eingegangen.
    1. Als der amtierende Bundesvorstand im November 2018 über die Beschwerden und das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Kündigungsverfahren informiert wurde, hat er sich gegen die Einberufung einer Aufstellungsversammlung zur Wahl einer neuen Liste entschieden. Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verbleiben würde, um die nötigen Unterstützerunterschriften zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Alternativ bestand die Möglichkeit, dass Bordelais durch das Nicht-Einreichen erforderlicher Wahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen werden würde. Dies ist gängige Praxis, wenn Kandidierende von einer Liste zurücktreten wollen. Dieses Verfahren wird auch von der Bundeswahlleitung anerkannt. Zeitgleich zur Erklärung gegenüber der Piratenpartei hat Bordelais selbsttätig, Kontakt mit dem Bundeswahlleiter aufgenommen und eine fehlende Unterlage zur Europawahl eingereicht. Dies wurde dem Bundesvorstand erst im März, kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist, bekannt. Es war bereits nicht mehr möglich, ihn von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Das Wahlrecht sieht einen Rücktritt von Kandidierenden nicht vor (§ 9 Abs. 3 S. 5 EuWG). Wir bedauern dies außerordentlich.
    1. Trotz der geringen Chancen für das Erreichen eines zweiten Listenplatzes war es uns wichtig, seine Streichung von der Europaliste zu erwirken. Dieser Bestrebung wurde vom Bundeswahlausschuss leider nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt. Der Bundesvorstand lässt nun ein Parteiausschlussverfahren juristisch prüfen, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden. Der Bundesvorstand ist bestrebt, eine sichere Umgebung für Parteimitglieder zu erhalten und für die Freiheit, Würde und Teilhabe aller Menschen in Europa einzutreten.


    Zeitliche Abfolge der Ereignisse

    9./10. Juni 2018 – Gilles Bordelais auf den zweiten Listenplatz der Piratenpartei Deutschland zur Europawahl 2019 gewählt

    13. Juni 2018 Julia Reda erhält die erste Beschwerde über sexuelle Belästigung durch ihren Angestellten Bordelais.

    12. Juli 2018 Julia beantragt die Kündigung von Bordelais bei der Parlamentsverwaltung. Diese erfolgt erst am 21.11.2018.

    Juli 2018 Der damals amtierende Bundesvorsitzende, Carsten Sawosch, und Spitzenkandidat Patrick Breyer werden über die Vorwürfe bzgl. Bordelais informiert. Die Vertrauensperson wird von Carsten Sawosch gebeten, zunächst keine weiteren Unterlagen beim Bundeswahlleiter einzureichen, damit Nichtzulassung von Bordelais erwirkt werden kann. Gleichzeitig wird auf Bordelais eingewirkt, dass dieser seine Kandidatur zurückziehen möge. Er lehnt dies letztlich ab und verspricht seinen Rückzug nur, falls der beratende Ausschuss sexuelle Belästigung feststellen sollte.

    3.8.2018 Der Bundeswahlleiter bestätigt auf Nachfrage, dass ein Kandidat durch den Bundeswahlausschuss vom Wahlvorschlag gestrichen wird, wenn die Unterlagen, die für ihn einzureichen sind, nicht bis zum Ablauf der Einreichungsfrist beim Bundeswahlleiter eingehen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 EuWG).

    November 2018: Der Bundesvorstand lehnt es ab, zum anstehenden Bundesparteitag einen Antrag einzubringen, der die Mitglieder informieren und das Betreiben der Nichtzulassung von Bordelais zur Europawahl legitimieren sollte. Er will stattdessen die Entscheidung des beratenden Ausschusses abwarten, die demnächst erfolgen sollte. Der Antrag an den Bundesvorstand war von Patrick Breyer entworfen und von Carsten Sawosch eingereicht worden.

    17./18.11.2018 In Düsseldorf wird ein neuer Bundesvorstand der Piratenpartei gewählt. Neuer Bundesvorsitzender ist Sebastian Alscher. Sebastian Alscher informiert den neuen Bundesvorstand über die Vorfälle. Nur wenige Minuten später erfolgt eine erste telefonische Unterredung von Julia Reda und Teilen des Bundesvorstands. Dabei informiert sie den Bundesvorstand, dass die Kündigung von Bordelais zeitnah erfolgen wird.

    18.11.2018 Der Bundesvorstand veröffentlicht eine Mitteilung über Anschuldigungen zu einem Listenkandidierenden.

    6.2.2019 Bordelais unterrichtet den Bundesvorstand näher über die Vorgänge des beratenden Ausschusses. Er teilt dem Bundesvorstand mit, dass er als Kandidat von der Liste zur Europawahl gestrichen werden will. Er wird aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen.

    8.2.2019 (Eingang) Bordelais reicht ohne Wissen und ohne Benachrichtigung des Bundesvorstandes die fehlende zweite Ausfertigung einer Wahlunterlage für seine Zulassung beim Bundeswahlleiter ein. Am selben Tag geht bei der Bundesgeschäftsstelle ein „Rücktrittsschreiben“ von Bordelais ein, in dem er jedoch lediglich seinen Rückzug aus dem Wahlkampf ankündigt.

    1.3.2019 Die Vertrauenspersonen und der Bundesvorstand erhalten vom Bundeswahlleiter Kenntnis darüber, dass Bordelais die Wahlunterlage beim Bundeswahlleiter selbsttätig eingereicht hat.

    3.3.2019 Die Vertrauenspersonen bitten den Bundeswahlleiter schriftlich, Bordelais nicht zur Wahl zuzulassen und die von diesem eigenmächtig eingereichte Unterlage zu vernichten.

    8.3.2019 In einer gemeinsamen Sitzung von Sebastian Alscher, Patrick Breyer, Julia Reda, der Vertrauensperson sowie juristischem Beistand werden rechtliche Möglichkeiten für die Sitzung des Bundeswahlausschusses geprüft, um Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen.

    11.3.2019 Der Bundesvorstand fordert Bordelais auf, seine Kandidatur in einem Schreiben an den Bundeswahlausschuss schriftlich zurückzuziehen und dieses Schreiben der Bundesgeschäftsstelle zuzusenden.

    12.3.2019 Bordelais gibt in Frankreich per Einschreiben sein Rücktrittsgesuch an den Bundesvorstand zur Post.

    15.3.2019 Die Vertrauensperson bittet in der Sitzung des Bundeswahlausschusses, Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Der Bundeswahlausschuss gibt dem Gesuch nicht statt und folgt der Empfehlung des Bundeswahlleiters, die vollständige Liste der Piratenpartei zuzulassen. Im Nachgang veröffentlicht der Bundesvorstand eine Stellungnahme zu Gilles Bordelais.

    16.3.2019 Erst im Nachhinein trifft das Schreiben von Bordelais beim Bundesvorstand ein. Es ist allerdings unklar, ob dieses Schreiben die Entscheidung des Bundeswahlausschusses hätte beeinflussen können.

    17.3.2019 Der Bundesvorstand beschließt, ein Parteiausschlussverfahren gegen Bordelais juristisch prüfen zu lassen.

    18.3.2019 Der Bundesvorstand legt Beschwerde beim Bundeswahlleiter gegen dessen Zulassungsentscheidung ein.

    4.4.2019 Hat der Bundeswahlausschuss die Beschwerde gegen die Zulassung von Bordelais zur Wahl zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    4.4.2019 Das Parteiausschlussverfahren wurde beim Landesschiedsgericht der Piratenpartei NRW beantragt.

    [blue_box]17.8.2020 In einem Verfahren vor dem Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland gab es die Einigung, dass Gilles Bordelais seinen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland bekannt geben wird.[/blue_box]


    Q&A:

    Wie arbeitet der beratende Ausschuss für die Vorbeugung von Belästigung für das Personal des
    Europäischen Parlaments und deren Prävention am Arbeitsplatz?

    Weshalb können Kandidierende nicht von ihrer Kandidatur zurücktreten?

    • An Kandidierende, die von einer Partei aufgestellt werden, werden häufig hohe Erwartungen geknüpft. Jedoch sollen sie allein ihrem Gewissen verpflichtet sein. Um Kandidierende vor Druck aus ihrer Partei zu schützen, ist es nicht vorgesehen, dass die Partei sie von der Liste streichen kann, nachdem sie ihrer Aufstellung schriftlich zugestimmt haben. Sobald die Aufstellungsversammlung eine Wahlliste aufgestellt hat, können Kandidierende ohne Neuaufstellung nur durch das Nicht-Einreichen oder Nicht-vollständige-Einreichen ihrer Unterlagen von der Liste zurücktreten. Dies ist gängige Praxis. Die Unterlagen können nach Auffassung des Bundeswahlausschusses sowohl von der Vertrauensperson der Partei, deren Mitarbeiter*innen als auch von dem/der Kandidierenden selbst eingereicht werden. Im Fall Bordelais sollte die Streichung von der Liste durch das Nicht-Einreichen von Unterlagen erwirkt werden. Bordelais hat eine fehlende Unterlage jedoch selbsttätig eingereicht.

    Wie ist der Bundesvorstand weiter verfahren?

    • Die Vertrauensperson der Piratenpartei hat sich im Bundeswahlausschuss am 15.3.2019 dafür eingesetzt, Bordelais von der Liste zu streichen. Dieser Bitte wurde nicht stattgegeben. Der Bundeswahlausschuss entscheidet aus rein formellen Gründen über eine Zulassung zur Kandidatur. Er führt jedoch keine moralische Prüfung durch. Die Unterlagen von Bordelais waren formell korrekt eingereicht, daher hat der Bundeswahlausschuss einer Streichung nicht stattgegeben. Die einzigen Möglichkeiten für Kandidierende, die Kandidatur nach Zulassung durch den Bundeswahlausschuss abzubrechen sind der Tod oder der Entzug des Wahlrechts des/der Kandidierenden.

    Wieso hat der amtierende Bundesvorstand nicht versucht, eine neue Aufstellungsversammlung einzuberufen?

    • Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verblieben wäre, um die nötigen 4.000 Unterstützerunterschriften erneut zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Die Partei ging davon aus, auf anderem Weg (siehe oben) eine Nichtzulassung von Bordelais erreichen zu können.

    Warum stellt ihr nicht jetzt erneut eine Liste zusammen?

    • Die Frist dafür ist verstrichen.

    Wie wolltet ihr Gilles Bordelais von der Liste streichen lassen?

    • Es ist gängige Praxis, welche auch von den Wahlleitern anerkannt wird, dass die Unterlagen für den Listenplatz eines zurückgetretenen Kandidaten nicht vollständig eingereicht werden. Aufgrund von nicht vollständigen Unterlagen wird eine Person von dem Listenplatz gestrichen und alle folgenden Listenplätze steigen so auf.

    Warum zieht ihr nicht die komplette Liste zurück?

    • Mit unserem Spitzenkandidaten, Patrick Breyer, einem angesehenen Datenschützer, wollen wir das politische Erbe von Julia Reda fortführen. Das Zurückziehen einer zugelassenen Liste ist im Übrigen nicht möglich (§ 12 Abs. 2 EuWG).

    Wie verhält es sich mit der Immunität von EU-Abgeordneten?

    Wer kann die Wahlunterlagen für die Kandidierenden einreichen?

    • Die Vertrauensperson oder deren Mitarbeitende reichen üblicherweise die notwendigen Unterlagen ein. Kandidierende dürfen jedoch nach Auffassung des Bundeswahlausschusses auch selbst die Unterlagen bei der Wahlleitung einreichen. Juristen sehen dies teilweise anders.

    Könnte Bordelais Mitglied derselben Fraktion im EU-Parlament werden wie die Abgeordneten der Piratenparteien?

    • Nein. Die Piratenpartei schließt ebenso wie Patrick Breyer eine Fraktionsbildung mit Bordelais aus, sollte dieser dennoch ins EU-Parlament einziehen.

    Was passiert, wenn die Piratenpartei zwei Sitze im EU-Parlament erhalten würde?

    • Der Bundesvorstand fordert von Bordelais nach wie vor eine Zusicherung, dass er sein Mandat nicht antreten wird. In diesem Fall würde unsere Listenkandidatin Sabine Martiny aufrücken. Sabine Martiny ist langjähriges und verdientes Mitglied der Piratenpartei und Themenbeauftragte für Bildung, Wissenschaft und Forschung.