Kategorie: Allgemein

  • Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus?

    Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

    Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:

    „Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“

     

    Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?

    Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:

    „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“

     

  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz

    „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ist der Name für einen Gesetzesentwurf, mit dem Heiko Maas meint, ungezogenen Menschen den Hintern versohlen zu dürfen. Was er dabei übersieht: Meinungsäußerung ist nicht immer sachlich, Auseinandersetzung ist oft hitzig und Menschlichkeit ist nicht regulierbar.

    Wenn alles sitzenbliebe,
    Was wir in Hass und Liebe
    So voneinander schwatzen;
    Wenn Lügen Haare wären,
    Wir wären rauh wie Bären
    Und hätten keine Glatzen.
    (Wilhelm Busch)

    Herr Maas meint, er könne mit einem wahrhaft dummen Gesetz wieder gut machen, was gesellschaftlich über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren, unter anderem auch von Mitgliedern unserer wunderbaren Bundesregierung, vorzuleben versäumt wurde: Anstand.

    Das ist das hehre Ziel, das mit diesem Gesetz verfolgt werden soll – zumindest, wenn wir die angegebenen Absichten unterstellen. Herausgekommen ist dabei eine Art „solange du deine Füße unter meinem Tisch hast, benimmst du dich, wie ich es dir sage“-Pamphlet, das letztlich niemandem helfen wird. Denn der Staat ist weder eine gute Mutter noch ein gestrenger Vater und er darf das auch nicht sein.

    Menschen dürfen subjektiv sein, Menschen dürfen sagen, was sie denken, auch wenn es noch so dumm ist; Menschen dürfen sich auch hitzig auseinandersetzen, kurzum:
    Menschen dürfen emotional sein. Der Staat darf das nicht und auch die Gesetzgebung nicht. Auch wenn dieses Gesetz (das man eigentlich kaum so nennen kann) hier dürre Worte verwendet, ist es ein sehr emotionales Pamphlet. Es soll dafür sorgen, dass das Strafgesetz ohne jegliche rechtliche Untersuchung Anwendung findet; es soll dafür sorgen, dass Menschen, die sich in der Hitze der Auseinandersetzung inadäquat ausgedrückt haben, staatlicherseits ohne Antrag bestraft werden.

    Die Grünen, namentlich Frau Künast, Herr von Notz und Herr Janecek möchten gern noch einen Schritt weiter gehen und auch nicht Strafbares mit diesem Gesetz unter Strafe stellen. Die bösen Kinder sollen lernen, sich zu zügeln und wenn nicht, dann werden sie bestraft – oder der Anbieter, der ihnen ihr schlechtes Benehmen möglich macht. So oder ähnlich stellt man sich das wohl vor.

    In all diesen Auswüchsen zeigt sich der extreme Mangel an Erfahrung unserer Politiker im Umgang mit dem Internet im Allgemeinen und schriftlicher Kommunikation im Besonderen. Sie versuchen, schlicht eine Art Prügelstrafe einzuführen, entweder für ungezogene Menschen oder für zu lasche Anbieter, denen hier eine Art Elternfunktion aufoktroyiert werden soll. Dabei liegt das Problem eben nicht im Netz, es liegt im realen Leben da draußen.

    Es liegt in denjenigen Elternhäusern, in denen für Erziehung keine Zeit und keine Kraft bleibt; es liegt in denjenigen Schulen, in denen nur Wissen vermittelt wird, aber bedauerlicherweise nur wenig Bildung; es liegt in einer Gesellschaft, die das Erbarmen des Hammers hat, der auf den Amboss trifft, in der Schwächen ebensowenig vorkommen dürfen wie Mayonnaiseflecken auf der Krawatte. Einer Gesellschaft, die derart steril geworden ist, dass sie mit Streit, Zank, Auseinandersetzung, Diskurs und Diskussion überhaupt nicht mehr umgehen kann. Einer Gesellschaft, die kein Gefühl mehr aufbringt für Schwächere, die neidvoll auf die Vorteile derer schielt, die Hilfe bitter nötig haben – und beispielsweise alten Menschen in Pflegeheimen noch nicht einmal gönnt, zumindest ausreichend versorgt zu werden.

    Was das Eine mit dem Anderen zu tun hat?
    Alles. Denn Menschen, die nicht gelernt haben, zurückzustecken, weil jemand anderes gerade bedürftiger ist als sie, die ellenbogenschwingend nehmen, was sie für das ihre halten und zynisch genug sind, Altenpflegern vorzuhalten, dass sie ja auch einen lukrativeren Beruf hätten ergreifen können, sind die, die auch im Internet schriftlich niederlegen, was sie sonst mit Bierschaum vor dem Mund ihren Stammtischbrüdern entgegenpöbeln würden. Wir kennen diese Typen alle. Wir wissen auch, dass es Mobbing nicht erst seit der Einführung dieses Wortes gibt. Wir wissen, dass Menschen Menschen sind, dass sie sich danebenbenehmen können und dass sie ausgesprochen grausam werden können.

    Wer aber Grausamkeit belohnt, wer Ellenbogenverhalten fördert, wer schon in frühester Kindheit Einzelkämpfertum statt Zusammenhalt lehrt und dafür sorgt, dass jeder Erstklässler schon weiß, dass er sein Wissen am besten für sich behält, statt es zu teilen, weil das die besseren Noten für ihn gibt – der hat versagt. Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Schriftform für dieses Versagen und die Forderung der Grünen ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung.

    Wann bekommen wir eigentlich mal ein Gesetz zur Förderung von Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit? Zur Förderung von Bürgerprojekten? Zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Aktivitäten? Es gibt so vieles, was man als Gemeinschaft tun kann und dabei lernen, sich wieder näher zu kommen, sozialverträglich zu kommunizieren und wirklich eine Gemeinschaft zu sein. Aber das wäre natürlich blöd für die regierende Kaste. Die müsste dann nämlich tatsächlich mal unter Beweis stellen, dass sie das Vertrauen dieser Gesellschaft wert sind – und das könnte dann doch eher schwierig werden.

  • PIRATEN fragen: Sind Sie auch bereits im „VIP-Netz“?

    PIRATEN fragen: Sind Sie auch bereits im „VIP-Netz“?

    Die Telekom schafft das Zwei-Klassen-Netz und untergräbt damit die #Netzneutralität. Die Piratenpartei fordert: Komplette Abschaffung von Datenvolumenbegrenzungen!

    Statt den Netzausbau intensiv zu fördern, bietet die Telekom ihren ‚Magenta1‘-Kunden nun unbegrenztes Streaming von bestimmten Video- und Musikdiensten an. Für die Kunden klingt dies zunächst wunderbar: Unbegrenzter Hochgeschwindigkeitszugang auf Youtube, Netflix, Funk, Napster und weiteren Diensten. Allerdings werden nur Angebote, die entweder den Internetserviceprovider dafür bezahlen oder zu dessen eigenem Kernangebot gehören, in diesen „VIP-Service“ aufgenommen. Ohne den längst überfälligen Ausbau der Netze werden so allgemein verfügbare Dienste unter einem Geschwindigkeitsproblem zu leiden haben und dadurch automatisch weniger attraktiv. Private Konzerne wie die Telekom kontrollieren somit den Zugang zu Informationen und Angeboten im Internet. Geschickt wird dies als eine Verbesserung des Serviceangebots angepriesen.

    Rene Pickhardt, netzpolitischer Sprecher und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Das offene Internet und der unbeschränkte Zugang zu Informationen ist einer der Grundpfeiler unserer digitalen Gesellschaft. Diesen gilt es konsequent zu schützen. Um die Pluralität und Meinungsvielfalt unserer Gesellschaft zu verteidigen, sind Angebote wie ‚Streamon‘ der Telekom entschieden abzulehnen und gesetzlich zu unterbinden. Vielmehr sollte der Gesetzgeber verlangen, dass LTE-Verträge grundsätzlich unbegrenztes Datenvolumen haben müssen und keine Dienste (bis auf Notrufservices) bevorzugt werden dürfen.“

    „Neue Technologien wie LTE-Advanced mit Datenraten im Gigabit Bereich und die Verlegung von Glasfaserkabeln müssen endlich ein bundesweiter Standard werden. Wir PIRATEN sehen die konsequente Anwendung von Microtrenching als sinnvolle Lösung für eine kostengünstige Verlegung in der Fläche“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

    Zum Hintergrund:
    Während man 2009 noch ohne Probleme 10 GB Datenvolumen bei einem Mobilfunkvertrag erhalten konnte, wurde das Inklusiv-Volumen für mobiles Internet systematisch immer weiter gedrosselt. Die gestiegene Nutzung von Mobildiensten kann mit dem aktuellen Netz kaum bedient werden, UMTS stößt bald an seine Grenzen. LTE mit unbegrenztem Volumen für den Endverbraucher ist möglich. Allerdings wird es lediglich als zeitlich begrenztes Lockmittel eingesetzt, bis für die Kunden das DSL freigeschaltet wird. Dieser Luxus ist also stets nur von kurzer Dauer. Da eine Datenübertragung per LTE über das UHF-Band erfolgt, also nicht kabelgebunden ist, könnte damit der ländliche Raum zeitnah mit ausreichend schnellem Netz versorgt werden, bis ein flächendeckendes Glasfasernetz verlegt wurde.

  • Europas Milchmädchenrechnung: Warum uns CETA alle zu Verlierern macht

    Ein Gastbeitrag von Guido Körber.

    Ein fairer und transparenter Freihandel auf Grundlage hoher Umwelt- und Sozialstandards, dafür setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Unternehmen für gerechten Handel“ – ein Zusammenschluss von kleinen und mittelständischen Unternehmern – ein. Als Unternehmer in der Elektrotechnik-Branche bin ich Mitglied des Beirats der Arbeitsgemeinschaft und verdankte dieser Position eine Einladung für das Arbeitsfrühstück des Mittelstandsverbandes der konservativen Parteien im Europäischen Parlament (SME Europe)  am 7. Februar.

    Das Thema war CETA, das Comprehensive Economic and Trade Agreement zwischen der Europäischen Union und Kanada.

    Im Parlamentsgebäude sprachen dazu vor etwa sechzig Anwesenden der kanadische Botschafter Daniel J. Costello, Iuliu Winkler (Vizepräsident des Handelsausschusses des EP), Viviane Reding, weitere Europa-Abgeordnete und ich – nicht nur Unternehmer sondern auch PIRAT.

    Mir fiel dabei also im doppelten Sinne die Rolle der kritischen Stimme zu; doch wie sich bald herausstellte, war diese Rolle genau einmal vergeben worden. Alle anderen Referenten – Dr. Heitz, der Geschäftsführer von SME Europe, der Botschafter und die anwesenden EU-Parlamentarier – fanden nur gute Worte zu CETA.

    Betont wurde dabei, wie lange die Verhandlungen sich hingezogen hätten, dass noch nie ein Abkommen so transparent verhandelt worden sei und welch große Vorteile sich insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen daraus ergäben.

    Gern wäre ich auf all diese Aspekte im Detail eingegangen, doch leider hatte ich keine Stunde Zeit für meinen Vortrag, sondern nur etwa 10 Minuten. Ich betonte also, dass ich nicht generell etwas gegen internationale Handelsverträge hätte – schließlich habe ich mehr als 25 Jahre Handelserfahrung mit Nordamerika und meine Branche ist hochgradig global orientiert- aber fair müssten sie sein.
    Ich konzentrierte mich bei meinem Vortrag also auf die Kritik an der Produktzulassung und technischen Standards. Hier versagt CETA völlig und erweckt den Anschein, dass den Unterhändlern nicht bewusst sein dürfte, wie diese Verfahren in den jeweiligen Märkten funktioniert. Auch wenn meine Ausführungen interessiert zur Kenntnis genommen wurden, schienen die anwesenden Europaparlamentarierer trotzdem sehr überzeugt von CETA zu sein. Änderungen könnten ja später noch vorgenommen werden, hieß es.

    Ein solches Vorgehen kenne ich aus meiner Branche, wir nennen es „Qualität ins Produkt testen“. Man produziert etwas Minderwertiges und testet und verändert das Ergebnis anschließend so lange, bis die Qualität der Produkte den eigenen Ansprüchen genügt. In der Produktion sprengt so etwas „nur“ die Kostenkalkulation; bei internationalen Handelsverträgen richtet eine derartige Herangehensweise massive Schäden an. Wird etwa öffentliche Infrastruktur durch Privatisierung erst einmal heruntergewirtschaftet, ist der Weg zurück häufig verbaut. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die durch Wettbewerbsverzerrungen zugunsten größerer Konzerne pleite gegangen sind, kommen hinterher häufig nicht mehr auf die Beine. Es ist also sehr zweifelhaft, dass sich die vielen Fehlleistungen in CETA später rückgängig machen lassen.

    Es geht bei einem Handelsvertrag nicht um Sympathie, es geht um’s Geschäft. Und CETA ist leider ein Geschäft, bei dem beide Seiten nur verlieren können.

    Deshalb ist meine Forderung an das Europa-Parlament eindeutig: CETA ablehnen!

     

  • Das Amt des Bundespräsidenten: Gegenstand von Parteigeschacher

    Das Amt des Bundespräsidenten: Gegenstand von Parteigeschacher

    Frank-Walter Steinmeier soll nicht Bundespräsident werden. Zumindest nicht ohne angemessenen Gegenkandidaten. Deswegen stellen die Mitglieder der Bundesversammlung Michele Marsching (MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei NRW), Patrick Schiffer (Bundesvorsitzender Piratenpartei) und Martin Sonneborn (Bundesvorsitzender Die PARTEI, MEP) anlässlich einer gepflegten Pressekonferenz am

    Donnerstag, den 9. Februar um 16:00 Uhr,
    im Berliner Ensemble in Berlin

    ihren Kandidaten vor: Engelbert Sonneborn (78 Jahre alt, parteilos, CDU-Wähler)
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Sobald ein Elefant sein sechzigstes Lebensjahr überschritten hat, sind seine Zähne so stumpf, dass er sich in ein Sumpfgebiet zurückzieht, wo die Pflanzen leichter zu kauen sind. Häufig stirbt er dort und trägt zur allgemeinen Legendenbildung über Elefantenfriedhöfe bei. Alte deutsche Politiker ähneln alten Elefanten: Früher oder später verlieren sie ihren Biss. Sie kauen zunehmend auf Problemen herum, die weder ihnen noch ihren politischen Gegnern sonderlich wehtun. Das Amt des Bundespräsidenten ist der Elefantenfriedhof der deutschen Politik und die ähnelt einem großen Basar mit Promiaufgebot.

    Herrschende Parteien wickeln ihre Tauschgeschäfte ganz ungeniert in aller Öffentlichkeit ab und sonnen sich im Blitzlicht der Presse. Sie bestimmen einen netten Onkel, der Staatsoberhaupt spielen darf, ansonsten aber nicht viel zu melden hat. Mit 78 Jahren hat Engelbert Sonneborn ausreichend Zeit für repräsentative Aufgaben. Anders als Frank Walter Steinmeier, der 17 Jahre jünger ist, liegt er dem Staat später nicht lange auf der Tasche. Man kann also mit Fug und Recht behaupten: Er ist ein günstiger Kandidat, in vielerlei Hinsicht.

    Ob staatstragend oder minder diplomatisch begabt: Politiker sind nicht dazu da, uns die Welt zu erklären oder uns Halt zu geben. Für die erste Funktion gibt’s Wikipedia, den Papst und das Feuilleton, für die zweite Familie und Freunde. Politik ist kein Religionersatz, Politiker sollen Politik machen. Das Amt des Bundespräsidenten ist völlig überflüssig und sollte tunlichst abgeschafft werden.“

    Es wird vor Ort Interviewmöglichkeiten mit Herrn Marsching, Herrn Schiffer und Herrn Sonneborn (jun.) geben. Um kurze Rück- bzw. Anmeldung per Mail an die E-Mail-Adresse presse@piratenpartei.de wird gebeten.

    Hintergrundinformationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung finden Sie auf der Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

  • 10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

    Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

    Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

    Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

    Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

    Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

    1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

    Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

    Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
    • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
    • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
    • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
    • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

     

    2. Eine kreative Überschrift twittern

    „Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

    Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
    • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
    • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

     

    3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

     

    Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

    Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

     

    4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

     

    Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

    Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

     

    Im Detail:

    Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

    1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

    2. Upload-Überwachungsverpflichtung

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

     

    5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

    Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

    Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

    Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

    Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

     

    6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

     

    FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

    Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

    Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

    Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

    Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

    Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

     

    7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

    Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

    Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
    • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

     

    8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

     

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

    Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
    • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

     

    9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

    Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

    Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

    Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

    Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

    Im Detail:

    • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
    • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

     

    + Nicht betroffen: MegaUpload

    Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

    Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

    Im Detail:

    • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

     

    Was du tun kannst

    Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

    Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

    Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

    Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

     

    Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

    Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

    Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

    Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

     

  • Tag der Sexarbeiter: Mehr Respekt wagen!

    Tag der Sexarbeiter: Mehr Respekt wagen!

    Sexarbeit: Für viele Menschen ist das Thema immer noch ein Tabu. Begriffe aus dem Bereich Sexarbeit dürfen häufig nur als Mittel der Abwertung, der Beleidigung, der Diskriminierung oder gar als Begründung für Gewalt herhalten. Um die Situation von Sexarbeitern zu verbessern, wurde bereits 1975 in Frankreich der International Sex Worker’s Day ins Leben gerufen. 2003 wurde nach einer Mordserie an insgesamt 48 Sexarbeiterinnen der „International Day to End Violence Against Sex Workers“ unter anderem von der New Yorker Organisation PONY, dem Sexarbeiterprojekt des Urban Justice Center und der Aktivistin Annie Sprinkle ausgerufen.

    Wir schreiben immerhin schon fast das Jahr 2017. An der Lage von Sexarbeitern hat sich weltweit so gut wie nichts geändert, wenn man von den gelegentlichen Versuchen absieht, mit der Begründung „Zwangsprostitution“ sämtliche Sexarbeiter und auch ihre Kunden in die Illegalität abzudrängen.

    Fangen wir einmal ganz von vorne an. Das Wort „Sexarbeiter“ mit den meisten Synonymen ist wohl als Beleidigung bekannt. Dabei scheint vielen gar nicht bewusst zu sein, dass es vollkommen okay ist, wenn jemand sich freiwillig dazu entscheidet, Sex als Dienstleistung anzubieten. Solange Angebot und Nachfrage frei von Zwang sind, darf unter gar keinen Umständen ein gesellschaftliches oder moralisches Problem daraus gemacht werden. Zunächst einmal ist das ein Geschäft zwischen dem Dienstleister und demjenigen, der diese in Anspruch nimmt, wie bei jeder anderen Dienstleistung auch. Bei anderen Dienstleistungen interessieren sich Staat und Gesellschaft ja auch nicht gerade brennend dafür, wie es um die Freiwilligkeit der Gewerbetreibenden bestellt ist und ob oder wie stark sie ausgenutzt werden. Dennoch herrschen immer noch Diskriminierungen und Probleme im Zusammenhang mit Sexarbeit vor.

    Weiterhin gibt es sehr viele Vorurteile gegenüber Sexarbeitern. Ganz vorne mit dabei: alle Sexarbeiter sind weiblich. Das stimmt nicht. Nur weil viele und sicherlich auch die meisten Personen in dieser Berufsgruppe weiblich sind, heißt das nicht, dass alle das sind. Es gibt Sexarbeiter aller Geschlechtsidentitäten.

    Außerdem herrscht das Klischee vor, dass Sexarbeiter meist leicht bekleidet sind. Sexarbeiter sind Menschen wie jeder andere auch. Da kann es gut sein, dass manche in ihrer Freizeit freizügig gekleidet sind, andere dafür aber eben nicht. Das kann man gar nicht pauschalieren, und es ist wohl für jeden Menschen anders. In vielen Köpfen ist daneben das Bild, dass Motivationen für Sexarbeit eigentlich nur sozialer Abstieg, Menschenhandel oder generell Zwang bzw. psychiatrische Störungen zugrundeliegen können, die mit einem gesteigerten Geschlechtstrieb einhergehen. Dass Menschen einfach nur Spaß an diesem Beruf haben, bleibt dabei vollkommen außen vor. Es rutschen definitiv auch nicht alle Sexarbeiter in die Drogenszene ab.

    Im Mittelpunkt sollte also allem voran Aufklärung stehen. Auch wenn es gesellschaftlich bei vielen Menschen immer noch nicht angekommen zu sein scheint: Freiwillige Sexarbeit ist nichts Schlimmes. Menschen, die diesen Beruf ergreifen wollen und der Meinung sind, damit glücklich zu werden, sollten die Möglichkeit entsprechender Beratungsstellen haben, um eben nicht im schlimmsten Fall in kriminelle Kreise zu geraten. Wie bei jedem Beruf weiss man nicht direkt von Anfang an, wie Konventionen sind, wie etwas funktioniert und auf was man besonders achten muss. Die Einvernehmlichkeit muss in den Vordergrund gerückt werden, aber auch die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Beruf muss zu jeder Zeit gegeben sein, um die Gefahr zu minimieren, dass Menschen in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten. Mindestens eine gewisse Beratung, was bei diesem Beruf alles zu beachten ist und inwiefern jemand selbst überprüfen kann, ob er dafür geeignet ist, muss gewährleistet sein, um eine möglichst sichere und vor allem freiwillige Ausübung des Berufs zu garantieren.

    Zwangsprostitution ist in jedem Falle abzulehnen und zu bekämpfen. Das darf aber nicht mit der freiwilligen Wahl zur Sexarbeit vermischt werden.

    Was definitiv keine Verbesserung wäre, ist das Verbot der Sexarbeit. Denn das würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was der heutige Aktionstag eigentlich fordert. Letztlich würde durch ein Verbot immer eine Nachfrage existieren, das Angebot hingegen wäre illegal, aber dennoch beständig. Genau das würde Menschenhandel fördern und bisher freiwillige Sexarbeiter noch mehr tabuisieren. Wenn Sexarbeit insgesamt illegal wäre, könnte Zwangsprostitution nicht mehr effektiv bekämpft werden, weil der Staat dadurch jegliche Form der Kontrolle aufgibt. Desweiteren würde es Menschen, die freiwillig den Beruf des Sexarbeiters wählen, kriminalisieren. Exakt dadurch würden diese Personen erst in die entsprechenden Situationen geraten, die in Zwangsprostitution, Drogenszene und Menschenhandel münden können. Abgesehen davon ist es eine gewisse Form der Freiheit, sich selbst einen Beruf zu wählen, der glücklich macht. Sexarbeit ist nur eine Dienstleistung unter vielen, für deren Anerkennung und Stellung gekämpft werden muss, weil sie letztlich auch nur eine Dienstleistung ist. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der Staat hat sich in das Berufsfeld Sexarbeit nicht mit Verboten einzumischen, sondern sollte im Gegenteil dafür sorgen, dass auch Sexarbeiter die allen Bürgern dieses Landes zugesicherte Freiheit der Berufswahl endlich ohne Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt leben können.

    https://www.youtube.com/watch?v=PTnIwwrn_Lc

  • Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Mit Monatsbeginn hat eine „Gruppe von „27 BürgerInnen und Bürgern“ ein Dokument vorgestellt, das sie als „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ betitelt haben. 14 Monate haben sie darüber gebrütet und 23 Artikel erarbeitet, die eine Grundlage darstellen sollen, um daraus ein Dokument zu erarbeiten, das den Menschen die Freiheit und Gerechtigkeit nicht nur im Netz sondern im Kontext der Digitalisierung überhaupt garantiert. Also eine Charta, die auch für die Gegenwart und die nächsten 20 Jahre Gültigkeit haben kann, weil sie nicht in der digitalen Urzeit entstanden ist. Es ist nicht das erste Dokument, das dieses Ziel hat, aber es ist das erste der EU, das explizit den Menschen im Umfeld der Digitalisierung betrachtet und von Bürgern initiiert wurde.

    Ich finde es großartig, dass es diese Initiative gibt, und dass sie es schafft, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, wie wichtig es ist, die Rechte und Freiheiten der Menschen zum Diskussionsmittelpunkt werden zu lassen, um sie anschließend auch gesetzlich greifbar zu machen. Die Intention der Initiatoren finde ich überaus lobenswert und in jedem Fall unterstützenswert. Da aber gleichzeitig auch angekündigt wurde, nur wenige Tage später ebenjenes Dokument dem EU-Parlament vorzulegen, bekam das Werk natürlich umgehend ein Geschmäckle, da es den vermeintlichen Sinn und Zweck einer allgemeinen Diskussion zuwiderlaufen schien. Glücklicherweise gibt es mittlerweile eine Klarstellung dazu.

    Denn in der Tat gibt es in meinen Augen noch einiges nachzuarbeiten. Auch wenn ich mich hinter einen Großteil der Artikel guten Gewissens stellen kann. Folgende Artikel sind für mich aber absolute No-Gos, die man nicht unterzeichnen darf! (Allerdings hoffe ich, dass dies vielleicht nur im Zuge einer eiligen Veröffentlichung missverständlich formuliert wurde – jeder, der an einem ähnlichen Prozess teilgenommen hat, weiss, wie schnell so etwas passieren kann.)

    Für mich sind dies die folgenden Artikel:

    Artikel 5

    „(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“
    „(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.“

    Man kann jetzt darüber streiten, ob man privaten Unternehmen, hier IuK-Dienstleistern, erlaubt, zu zensieren. Was absurd wäre, denn Zensur geht gar nicht! Wie sollte beispielsweise die Arbeit von den wichtigen aufklärenden Medien, wie z.B. netzpolitik.org weitergeführt werden, oder es zu einer Offenbarung von manipulierten Lebensläufen oder falschen Habilitationen etc kommen, wenn die Absätze 2, 3, und 4 dieses Artikels jemals in Rechtsform gegossen wären? Wenn wir darin übereinstimmen, dass Journalismus und damit die vierte Säule der Demokratie zukünftig im wesentlichen digital arbeitet und von den Bürgern genutzt wird, dann schließt das ja beispielsweise jede Art von Kontrolle durch unsere Volksvertreter aus! Dies läuft damit also nicht nur meinen persönlichen liberalen Grundbedürfnissen entgegen, sondern auch der Form, in der unsere Demokratie organisiert ist.

    Ich lehne jede Formulierung ab, die eine Möglichkeit zur Zensur bietet.

    Artikel 4(2),

    der den Zugriff auf von privaten Unternehmen oder Privatpersonen erhobene Daten durch staatliche Stellen versucht zu regeln.

    „Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.“

    Hier wünsche ich mir, dass dies enger gefasst wird, und nicht lediglich auf die (nationalen?) Gesetze Bezug genommen wird. Denn in diesen finden sich im Zweifelsfall die in der Charta definierten Freiheitsrechte nicht wieder.

    Artikel 21

    „(1) Arbeit bleibt eine wichtige Grundlage des Lebensunterhalts und der Selbstverwirklichung.“

    Ja, es ist eine wichtige Grundlage zur Selbstverwirklichung. Aber als wichtige Grundlage des Lebensunterhalts sehe ich das nicht, vor dem Hintergrund des Wegfalls vieler Berufe im Informationszeitalter, und daher bin ich dagegen, das so zu fassen. Immerhin ist es kein „Würde hat, wer Arbeit hat“, aber bei dem Artikel bin ich deutlich vorsichtiger.

    Artikel 20

    „Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.“

    Es wird beim Lesen offensichtlich, und Julia Reda hat das bereits ausführlicher dargestellt. Es gibt einen Unterschied zwischen denen, die ein Gut geschaffen haben, und den Rechteinhabern. Nicht beide sind in meinen Augen gleichermaßen schützenswert. Aber vor allem: Wie weitreichend ist der Anspruch auf Erträge aus digitaler Nutzung? Wesentlicher Bestandteil von Informationen oder Daten – und darum geht es hier ja im wesentlichen – sind ohne Kosten teilbar. Und vor allem gibt es viele Dienstanbieter, die eben genau diese Daten weiterverarbeiten, und das wiederum kostenpflichtig anbieten. Sie nannte Musikdienstanbieter wie Songkick, aber genauso beispielsweise für Verkehr oder Nachrichten. In welcher Tiefe sollten denn Rechteinhaber (anstatt der Urheber) daran partizipieren? Und was soll es überhaupt für einen Modus geben, das jemals finanziell handhabbar zu machen? So, wie der Artikel jetzt steht, öffnet er Tür und Tor für Missbrauch, der letzten Endes dazu führen kann, unsere digitalen Wertschöpfungsketten zu zerstören.

    Darüber hinaus gibt es mehrere „kleinere“ Passagen, die ich unklar finde, aber bei denen ich den weiteren Verlauf beobachten werde, bzw. versuche, mich so gut es geht selber einzubringen, um das zu adressieren.

    Viel Gutes

    Aber es ist genauso auch festzuhalten, dass Themen, die für mich als Pirat schon immer wichtig waren, hier ihren Niederschlag gefunden haben. Ich könnte den Großteil der verbleibenden Artikel jetzt zitieren, aber ich will nur einige herausgreifen:

    • Es freut mich, dass Artikel 9 zur Transparenz den Weg in die Charta gefunden hat. In meinen Augen ist das nicht selbstverständlich, wenn es vorrangig um die Würde, Freiheit und Gleichheit geht. Hier zeigt sich die Erfahrung und Weitsicht, wie eng diese Werte mit der Transparenz der gesammelten Informationen in staatlichen Stellen zusammenhängt beziehungsweise zusammenhängen wird.
    • Artikel 10 ist Balsam für die Seele jedes Liberalen, der sich damals von der FDP verraten fühlte. Kein Wunder, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Charta unterstützt, mich würde nicht wundern, wenn sie das alleine deswegen tut.
    • Artikel 11, 12 und 18. Auch hier fühlt man sich ja gleich zu Hause. Es kommt einem vor, als würde man im Grundsatzprogramm der Piraten sitzen.
    • Artikel 20. Wer mehr als nur die Gegenwart gestalten will, muss ein Konzept für Bildungspolitik haben. Und hierzu gehört unumgänglich das Thema Digitale Bildung. Hervorragend, dass auch dies Eingang in die Charta gefunden hat. Politiker egal welcher Couleur müssen über Bildungskonzepte für das 21. Jahrhundert sprechen. Das sind wir der Gesellschaft schuldig. Das ist unsere Verantwortung für die Zukunft!

    Beteiligung der Bürger bei der Gestaltung der Gesellschaft, insbesondere der Freiheitsrechte, ist für mich seit Jahren eines der wichtigsten Themen. Darum bitte ich jeden, sich hier in die Diskussion und Gestaltung mit einzubringen und mitzuhelfen, an dieser Charta zu arbeiten, damit sie unsere Wünsche und Bedürfnisse widergibt und ein Fundament sein kann, mit dem wir endlich die Grundpfeiler bauen, um auch in den Institutionen im 21. Jahrhundert anzukommen.

    Bewusst wurde darauf verzichtet, dass Parteien diese Charta erarbeiten, damit dies von den Bürgern getragen wird und nicht von parteipolitischen oder lobbyistischen Bestrebungen. Daher ist es in meinen Augen umso wichtiger, dass jeder, der dieses Projekt sinnvoll unterstützen kann, seine Hilfe anbietet.

    Vielen Dank.

    Euer Kristos

    (Dieser Blogpost wurde zeitgleich auch auf www.kristos.de publiziert)