Studie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfiehlt, nicht länger vorzuschreiben, wie lange ausgestrahlte Inhalte online bereitgestellt werden dürfen.
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor. Sie kommen aus wohlverdienten zwei Wochen Urlaub zurück zur Arbeit und fragen Ihre Kollegen was Sie in den letzten Wochen verpasst haben. Ihre Kollegen antworten Ihnen, dass sie Ihnen gerne alle Termine nennen, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, inhaltlich dürfen sie Ihnen allerdings nur mitteilen, was in der letzten Woche besprochen wurde, über Besprechungsinhalte die älter als 7 Tage sind, dürfen Sie keine Auskunft erhalten.
Was bei jedem normalen Unternehmen undenkbar ist, nennt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „Depublikationspflicht“. Irrwitzig dabei, Inhalte Ihres Unternehmens wurden im Auftrag und mit dem Geld Ihres Arbeitgebers ertstellt, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Geld erstellt.
Was in der öffentlichen Debatte oft als Löschzwang bezeichnet wird, geht aber nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, sondern auf eine Klage des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), unter Berufung auf EU-Recht, zurück. Zwischen EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland wurde deshalb bis 2007 der Beihilfekompromiss ausgehandelt. Hieraus ging der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hervor, worin der Rundfunk als „linearer Informations- und Kommunikationsdienst“ definiert wurde, der „für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang“ bestimmt sei. Aus der Bestimmung des „zeitgleichen“ Empfangs geht die Pflicht hervor Inhalte nicht dauerhaft vorzuhalten, ursprünglich 7 Tage, wobei Ausnahmen zugelassen sind. Was damals bereits kontrovers war, steht heutzutage angesichts der Präsenz von Streaming-Diensten im klaren Widerspruch dazu, dass „der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen jeder Gesellschaft sowie mit dem Erfordernis verknüpft ist, den Pluralismus in den Medien zu wahren“, wie es im Vertrag von Amsterdam heißt.
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann seiner Verantwortung zur Wahrung des „Pluralismus in den Medien“ nicht nachkommen, wenn er technologisch abgehängt ist. Die Piratenpartei benennt deshalb den freien Zugang zu Wissen und Kultur als einen Grundpfeiler der Gesellschaft. Auch Dr. Jan Christopher Kalbhenn, LL.M., Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes in Münster hebt die heutige Mediensituation als eine Ursache für einen erheblichen Reformdruck und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkts für die Demokratie hervor. In seiner Studie „ARD, ZDF und DLR im Wandel“, welche im Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung erstellt wurde, benennt er Probleme und Lösungsansätze.
Im Herbst 2024 soll der Entwurf des Reformstaatsvertrags erscheinen. Es ist zu hoffen, dass einige Vorschläge der Studie übernommen werden. Die Piratenpartei wird sich jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass Wissen und Kultur dann abrufbar sind, wenn sie gebraucht werden und nicht von einem zufälligen Sendetermin abhängig sind.
Benedikt Heinrich
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_01_1429
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_07_543
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_07_150
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52009XC1027(01)
https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-12/text/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A11997D%2FPRO%2F09
https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
https://www.otto-brenner-stiftung.de/ard-zdf-und-dlr-im-wandel/
Kategorie: Allgemein
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Diskussion um Löschzwang in Mediatheken neu befeuert
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Mit Populismus gegen Terror
Der Anschlag von Solingen war eine schreckliche Tat, die auch aufzeigt, dass es Probleme gibt, die dringend angegangen werden müssen. Doch die Maßnahmen der Bundesregierung gehen ins Leere oder sogar in eine falsche Richtung und entbehren auch jeglicher kausalen Begründung.
Nach jeder medienwirksamen Gewalttat treten sofort Politiker auf die Bühne, die das Waffenrecht verschärfen wollen. Und genau so regelmäßig zeigen sie damit, dass sie die existierenden Gesetzslage und auch fehlende Zusammenhänge ignorieren. Wahrscheinlicher ist es daß es sich eher um Profilierung handelt nach dem Motto „wir haben sofort gehandelt!“. Geltendes Recht verbietet bereits seit das einsatzbereite Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit [1] und auf Veranstaltungen generell [2]. Überflüssig zu betonen, daß Mord und gefährliche Körperverletzung grundsätzlich schwere Straftaten und damit verboten sind. Offensichtlich ist den Protagonisten nicht klar, dass solche Regeln dazu da sind, bestrafen zu können, was vernünftige Menschen von sich aus nicht tun.
Immer, wenn ein Gesetz über das hinaus geht, was logischerweise verboten sein soll, beginnt es die normalen Bürger einzuschränken und ist für Verbrecher nur eine weitere Regel, die ignoriert wird. Die geplante Verschärfung wird genauso wenig einen Täter davon abhalten, das Gesetz zu übertreten, wie es die aktuelle Rechtslage tut. Ein Waffenverbot kann immer nur die Eskalation eines spontan entstehenden Streits verhindern, indem die Beteiligten unbewaffnet sind. Wer einen Anschlag plant wird sich nicht von einem Waffenverbot aufhalten lassen, solange dieses Verbot nicht mittels Kontrollen durchgesetzt wird. Doch auch dann werden Attentäter andere Wege finden. Aber auf einem Fest dürfte dann nicht mal der Kuchen geschnitten werden, zumindest nicht ohne eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung. Als Rucksacktourist in der Bahn dann in Zukuft nur noch ohne Essbesteck und auch als Pfadfinder, Angler oder Spaziergänger im Wald sollte man sich nicht mehr mit dem ausgepackten Brotzeitmesser erwischen lassen, um nicht in den Bereich der Straftat zu fallen. Wer also dachte, dass die aktuellen Regeln zu weit gehen, die beispielsweise das billige Teppichmesser mit der Abbrechklinge von der Baumarktkasse als Einhandmesser einstufen, das nicht geführt werden darf, dem sei gesagt, es geht noch viel schlimmer [3].
Das vorliegende Gesetzespaket ist nicht einfach nur Symbolpolitik, es ist ein massiver Eingriff in den Alltag von gesetzestreuen Bürgern. Es geht nicht darum, wie man die Bürger sinnlos einschränken kann, sondern wie solche schrecklichen Taten wie in Solingen verhindert werden können. Und dazu hilft es nicht, etwas das ohnehin verboten und strafbewehrt ist noch mal zu verschärft verbieten und dabei völlig friedfertige Dinge mit vom Tisch zu fegen. Dem zugrunde liegt eine verantwortungsvolle Gesetzgebung, die die Kausalitäten im Blick hat sowie ein Strafverfolgungssystem, daß bestehende Regelungen schnell und wirksam umsetzt bzw. Verstöße ahndet.
Was wir wirklich brauchen, sind Politiker, die an Problemlösungen interessiert sind und nicht nur daran, das nächste Wahlergebnis noch ein kleines Bisschen zu retten. Keine der geplanten Änderungen im Waffenrecht hätten die Tat von Solingen (und ähnlich gelagerte) verhindert. In einer freien Gesellschaft sind wir auf ein freiwilliges friedliches Miteinander angewiesen. Dies umzusetzen ist Aufgabe der Politik.
Guido Körber
Quellen:
[1] Waffengesetz (WaffG) §42a Abs. 1.3: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
[2] WaffG §42: „(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.“
[3] Kleinmesser ist illegal, weil einhändig zu öffnen: https://jagdrecht.de/waffenrecht/messer-dekorwaffen-anscheinswaffen/einhandmesser-verbotene-waffe-nach-%C2%A7-42-a-waffg/ -

Thüringen braucht Piraten
„Nur 14 % der Privathaushalte haben schnelles Internet“, meldet MDR Thüringen. Das ist der vorletzte Platz unter den Bundesländern. „Ernsthafte Digitalisierung ist eine Chance für das Thüringen jenseits der A4. Muss man nur wollen, dieses Neuland. Piraten wählen.“, postet die Spitzenkandidatin der Thüringer Piraten Heidrun Jänchen auf ihrem X-Account. So fordert sie „schnelles Netz an die Milchkanne – weil man nicht da sitzen muss, wo man arbeitet“. Die Jenaer Physikerin ist seit diesem Jahr wieder in der Kommunalpolitik in der Universitätsstadt. Bereits von 2014 bis 2019 saß sie bereits im Stadtrat.
Peter Städter auf Listenplatz 2, erklärte Bildungspolitik zum Top-Thema. Nicht nur Lehrermangel und Stundenausfall seien ein Problem. Beim längeren gemeinsamen Lernen in Gemeinschaftsschulen stünden noch zu viele Landräte auf der Bremse, und die Lehrpläne seien noch nicht ganz im 21. Jahrhundert angekommen. Als Vorsitzender des Landesverbandes wurde der Erfurter Stadtrat Peter Städter wieder gewählt. Er ist Lehrer an einer Gemeinschaftsschule, das Thema Bildung liegt am Herzen. Außerdem engagiert er sich im Vorstand von „Mehr Demokratie e. V.“ und kämpft für den Ausbau von Bürgerbeteiligung.
Das Spitzentrio wird durch den Meininger Christian Horn vervollständigt, welcher sich für ein verbessertes Angebot im öffentlichen Nahverkehr ausspricht. Auch Horn ist kommunalpolitisch verankert. Er sitzt seit fünf Jahren im Kreistag von Schmalkalden-Meiningen und wurde im Mai wieder ins Gremium gewählt. Horn ist der einzige Direktkandidat der Piraten im Wahlkreis 12 (Landkreis Schmalkalden-Meiningen / südlicher Teil um Meiningen), was auch an der hohen Hürde von 250 benötigten Unterstützungsunterschriften in den kleinen Wahlkreisen liegt.
Die Erfurter Erik Limburg, Christian Fischer, Manfred Schubert und Markus Walloschek sowie Oliver Kröning aus Weimar und Enrico Stiller aus Gotha komplettierten die Liste zur Landtagswahl. Weitere Kernthemen der Piraten sind der Ausbau von Bürgerbeteiligung, Begrenzung der anlasslosen Überwachung und transparente Verwaltung. „Wir wollen, dass alles, was an Daten und Wissen im Auftrag von Land, Kreisen und Kommunen gesammelt wird, allen Bürgern frei zugänglich zur Verfügung steht. Es ist absurd, dass die Steuerzahler für Auskünfte noch einmal zahlen müssen, obwohl sie das alles schon finanziert haben“, sagt Jänchen. Als Stadträtin in Jena hat sie erlebt, dass selbst dem Stadtrat Informationen vorenthalten wurden, die für die Entscheidung wichtig gewesen wären. Kritisch sehen die Piraten die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen. Dass immer mehr Wähler ohne Vertretung im Parlament bleiben – es drohen über 15 Prozent zu werden – sehen sie als Gefahr für die Demokratie und eine der Ursachen für die wachsende Politikverdrossenheit, so Christian Horn. -

Leuchtturm oder Strohfeuer
Nach dem überraschenden Sieg der demokratischen Parteien in Frankreich müssen sie Ihrer Verantwortung endlich gerecht werden.
Ein Blick zurück: Nachdem es sich abzeichnete, dass anti-demokratische Parteien politische Mehrheiten gewinnen konnten, rauften sich auch in der Weimarer Republik pro-demokratische Parteien konträrer Lager zusammen um eine Regierung zu bilden oder wenigstens eine pro-demokratische Regierung handlungsfähig zu halten. Dennoch zerbrach diese Zusammenarbeit immer wieder nach kurzer Zeit, bis schließlich am 01. Juni 1932 eine rechtsradikale Partei die Regierung bildete. Die Demokratie wurde zurückgedrängt, acht Monate später war die NSDAP erstmals an der Regierung beteiligt, nach weniger als zwei weiteren Monaten war die Demokratie ausgesetzt.
Die Welt und die Ausgangslage ist heute ganz anders als Mitte des 20. Jahrhunderts. Dennoch wird der Schaden den eine rechts-populistische Regierung anrichten kann, nicht mehr rückgängig zu machen sein. Die Folgen werden wir alle tragen müssen.
Stand vor der Wahl in Frankreich noch die These im Raum, dass sich der Rassemblement National an der Regierungsarbeit die Zähne ausbeißen wird, so ist jetzt fraglich, ob die demokratischen Parteien Frankreichs in der Lage sind eine stabile Regierung zu bilden. Der überraschende Erfolg der demokratischen Parteien in der Stichwahl zeigte, wie wirkmächtig Kooperation ist. Wird dieses pro-demokratische Signal des französischen Volkes ein Leuchtturm der Demokratie für Europa sein oder wird es als Strohfeuer enden? Dem Vertrauensvorschuss muss nun vernünftige Politik folgen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit der pro-demokratischen Kräfte könnte den rechts-populistischen Drall in Europa stoppen. Aus einem Versagen der Demokratie in dieser Situation, würden rechte Kräfte stärker hervorgehen als je zuvor.Benedikt Heinrich
Quellen:
* https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-macron-absage-linksbuendnis-102.html -

Durov ist freizulassen!
Telegram-Gründers Pawel Walerjewitsch Durovs Verhaftung in Frankreich erregt gerade die Gemüter.
Die staatlichen Sicherheitsbehörden einerseits, die die Meinungsfreiheit eher sehr eng auslegen und für ihre Arbeit die Nutzerinformationen gerne hätten.
Oldschool und erfolgreich zu ermitteln, ist den Behörden mittlerweile zu aufwendig. Zusätzlich geiern im Hintergrund die Geheimdienste, die noch ganz andere Wünsche haben. Sie wollen Kontrolle, wo sie nichts zu kontrollieren haben.
Andererseits die Digital Natives und Freiheitskämpfer, die die Meinungsfreiheit eher schrankenlos fordern, mitten drin die Gerichte.
Es kann richtig sein, hohe Geldstrafen zu verhängen, wenn vermutet wird, dass Gesetze zum Schutz vor Verbrechen wie Hassrede und Kinderpornografie nicht eingehalten werden. Es ist aber nicht in Ordnung, einzelne Besitzer persönlich dafür verantwortlich zu machen.
Hinzu kommt der unklare Vorwurf, „nicht genug unternommen zu haben“. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) legt die Verantwortung nicht auf Anbieter und Besitzer, sondern schreibt ihnen bestimmte Pflichten vor. Der fehlende Wille zur Zusammenarbeit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus ist übrigens kein Verbrechen und kann auch nicht rechtlich erzwungen werden.
Zu keiner Zeit wurden aus gutem Grund Straftaten Dritter so verfolgt. Weder Wohnungen noch Handys oder Parkbänke. Denn es gelten die Grundrechte für jedermann. Jemanden für den Missbrauch seines Dienstes durch Dritte zu verhaften, ist neu.
Wie oft haben wir Piraten darauf hingewiesen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das selbe gilt auch für die Maßnahmen der staatlichen Behörden.
Festgenommen während routinemäßiger Vorermittlungen und ohne Anklage in Gewahrsam gehalten – der französische Staat überschreitet hier deutlich seine Befugnisse. Ein öffentlich zugänglicher Haftbefehl scheint nicht vorzuliegen.
Durov hätte daher nie verhaftet werden dürfen und muss sofort freigelassen werden! -

Im Zweifel für die Pressefreiheit
Das Bundesverwaltungsgericht setzt den Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus, da COMPACT auch nicht zu beanstandende Beiträge publiziert hat.
Es hatte eine breite Kontroverse ausgelöst, als das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mittels des Vereinsrechts COMPACT verbot. Auch beim Bundesverwaltungsgericht gab es Bedenken. Formal war das Verbot über das Vereinsrecht rechtmäßig. Ob der „Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt“ sei, wurde in Leipzig nicht abschließend beurteilt. Der Verein hinter COMPACT kann damit seine Publikation wieder aufnehmen.
Auch innerhalb der Piratenpartei wurde hitzig diskutiert und die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts liest sich wie eine Zusammenfassung dieser Diskussion. Auch wenn COMPACT in zahlreichen Artikeln Menschenwürde verletzt oder sich gegen Verfassungsgrundsätze positioniert, gibt es eben auch Artikel, die von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sind. Das Gericht hebt klar hervor, dass es neben dem vom BMI verfügten Verbots „mildere Mittel“ gibt, um gezielt gegen Verstöße vorzugehen und nennt „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“ als Möglichkeiten.
Einfach gesagt, das BMI ist mit dem Verbot über das Ziel hinaus geschossen. In einer Demokratie kann man eben nicht immer den bequemen Weg gehen. Was für das Gericht so selbstverständlich ist, dass es der Pressemitteilung nicht enthalten ist. Die persönliche Meinung und das individuelle Anstands- und Moralempfinden zu den Inhalten spielt eben keine Rolle. Bei Eingriffen in Grundrechte, wie hier in die Meinungs- und Pressefreiheit, gilt immer der Grundsatz: so wenig wie möglich!
Quellen:
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39


