Kategorie: Landesverbände

  • Gefahren der LEAG-Umstrukturierung

    Gefahren der LEAG-Umstrukturierung

    Warum wußten wir das schon?

    Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den aktuellen Umbau des Lausitzer Energiekonzerns LEAG, durch den maßgebliche Risiken auf die Öffentlichkeit abgewälzt werden könnten. Laut Greenpeace schrumpft durch die Ausgliederung von profitablen Unternehmensteilen das Eigenkapital des Kohlekonzerns drastisch – um bis zu 80 Prozent – wodurch die Finanzierung der notwendigen Rekultivierung der Tagebaue nach dem Kohleausstieg akut gefährdet ist. „Es droht ein Milliardenrisiko für Steuerzahlende – ein klarer Bruch des Verursacherprinzips“, mahnt der Bundesvorstand der Piratenpartei.

    Die Piratenpartei schließt sich den Forderungen der Umweltverbände nach einer rechtlichen Absicherung der Rekultivierungskosten an und verlangt von der Bundesregierung sowie den Landesregierungen wirksame Maßnahmen gegen riskante Bilanz- und Umstrukturierungstricks. Solange keine unabhängige und ausreichende finanzielle Vorsorge nachgewiesen ist, darf es keine Zustimmung zu der Umstrukturierung geben.

    „Wir hatten 2016, als der Ausstieg von Vattenfall aus der Lausitzer Braunkohle genehmigt wurde, davor gewarnt, dass genau so ein Szenario droht: Die EPH-Tocher LEAG restrukturiert sich, so dass die Kosten der Allgemeinheit zur Last fallen.“, erklärt Guido Körber, Themenbeauftragter Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

    „Die Energiewende in der Lausitz darf nicht zu Lasten öffentlicher Kassen und der Umwelt gehen. Die Profiteure des Braunkohlegeschäfts müssen vollständig und rechtsverbindlich für die Folgekosten haften, denn ein funktionierender und nachhaltiger Strukturwandel in den Kohleregionen ist nur möglich, wenn finanzielle Verbindlichkeiten langfristig abgesichert und neue Geschäftsfelder – etwa im Bereich erneuerbare Energien – tatsächlich dem Gemeinwohl dienen!

    Quellen:
    [1] Wir haben es doch gesagt… (Piratenpartei Brandenburg, 2025)
    [2] Braunkohle – jetzt wird’s teuer für uns alle (Piratenpartei Brandenburg, 2016)

  • Grundrechte nicht nur schonen, sondern konsequent wahren

    Grundrechte nicht nur schonen, sondern konsequent wahren

    Die Piratenpartei tritt seit ihrer Gründung als Verteidigerin der Grundrechte auf. Mit unseren fortgesetzten Aufrufen, gegen die in vielen Bundesländern verschärften Polizeigesetze zu demonstrieren, verteidigen wir gemeinsam mit vielen anderen Organisationen unsere Freiheit gegen einen Gesetzentwurf, der weitreichende Einschnitte in die Grundrechte vorsieht. Unter dem Deckmantel der Gefahren des Terrorismus sollen die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet werden. Am Beispiel Brandenburgs: zur Abstimmung steht hier ein Gesetzentwurf mit einer Fülle an Grundrechtseingriffen, um das uns manch autoritäres Regime beneiden würde.

    Für uns Piraten fangen die Probleme bereits bei der Begriffsdefinition an. So sollen die neuen Befugnisse greifen, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ oder „das individuelle Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet“, dass eine Person „innerhalb eines übersehbaren Zeitraums“ eine terroristische Straftat begehen wird. Unbestimmter kann ein Rechtsbegriff kaum sein. Es droht eine immer weitreichendere Vorverlagerung polizeilicher Maßnahmen.

    Aus dieser Begriffsbestimmung abgeleitet werden Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ). Dies bedeutet nichts Anderes, als das Infizieren von Geräten mit dem Ziel, Sicherheitsmaßnahmen unbrauchbar zu machen und private Kommunikation zu überwachen. Diese Kommunikationsüberwachung bringt aber keine Sicherheit sondern das Gegenteil davon: Sicherheitslücken, von denen niemand garantieren kann, dass sie nicht auch von Kriminellen ausgenutzt werden können.

    Diese Maßnahmen erstrecken sich auch auf sogenannte Kontakt- oder Begleitpersonen. Das Prinzip lautet: ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der der Vorbereitung einer terroristischen Straftat verdächtigt wird. In einer zunehmend vernetzten Welt kennt aber jeder jeden über ein paar Ecken. Und schon ist der eigene Gefährderstatus nur eine flüchtige Bekanntschaft weit entfernt.

    Das sind Maßnahmen, die man so bisher nur aus den Erzählungen von Opfern des SED-Regimes kennt. Aus deren persönlichen Erzählungen und Stasi-Unterlagen weiß man, was passieren kann, wenn die Trennung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zunehmend verwischt. Nicht auszudenken, was möglich wird, wenn diese Werkzeuge erst einmal in die falschen Hände geraten.

    Dabei wächst die tatsächliche Sicherheit nicht mit immer weitreichenderen Befugnissen. Keiner von uns kennt die Geschichte von der mutigen Überwachungskamera, die sich im Angesicht der drohenden Gefahr schützend zwischen Opfer und Angreifer warf.

    Selbst wenn wir immer krassere weitreichendere Befugnisse bis hin zu gezielten Tötungen von Verdächtigen beschließen würden: wo kein Polizist mehr ist, bleiben dessen Handlungsfreiheiten wirkungslos. Mit 8.000 Beamten verfügt die Brandenburger Polizei heute über so wenig Personal wie noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Der eingesparte Polizist kommt auch durch neue Befugnisse nicht schneller zum Ort des Verbrechens.

    Ein Beispiel dafür ist die Schleierfahndung. Diese soll mit dem neuen Gesetzentwurf ausgeweitet werden, obwohl die dafür notwendigen Ressourcen gar nicht vorhanden sind. Sie ist bereits heute im Grenzgebiet möglich, wird aber mangels Personal höchstens lückenhaft durchgeführt.

    Ebenso wenig hilft es, immer höhere Datenberge anzuhäufen, in denen die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen gesucht werden muss. Wie häufig haben wir in der letzten Zeit gehört: „Der Täter war der Polizei bekannt.“? Es mangelt also kaum an Überwachungsmaßnahmen.

    Zur Beruhigung hat die Brandenburger Landesregierung jetzt das Feigenblatt „Richtervorbehalt“ für sich entdeckt. Man feiert sich neuerdings für das Bekenntnis, absolute rechtsstaatliche Minimalstandards einzuhalten. Dabei sind Richter in ihrer Entscheidung auf jene Angaben angewiesen, die ihnen von den Ermittlungsbehörden vorgelegt werden. Sie verfügen über keinerlei eigene Erkenntnisse; eine Anhörung des Betroffenen findet nachvollziehbarerweise nicht statt. Sichtbar wird dies daran, dass ermittlungsrichterliche Beschlüsse die Formulierungen der Staatsanwaltschaften oft wortwörtlich übernehmen. Hinzu kommt auf Seiten der Justiz ein hoher Zeitdruck und mangelndes Detailwissen.

    „Grundrechtsschonend“ seien die Eingriffe, so heißt es. Aber das Wesen von Grundrechten ist, dass sie nicht nur geschont, sondern gewahrt und geschützt werden müssen. Denn einmal geschehene Grundrechtseingriffe können nicht rückgängig gemacht werden.

    Bedenken gegen die vorliegende Gesetzesverschärfung sind lange bekannt. In Bayern laufengibt es Verfassungsklagen gegen jenes Gesetz, welches Brandenburg als Blaupause diente. Trotzdem soll das neue Gesetz im Eilverfahren beschlossen werden – und das, obwohl der brandenburgische Innenminister erst im Frühjahr verkündete, Brandenburg sei sicherer geworden. Nun plötzlich muss das Gesetz wegen einer angeblich anhaltend hohen Gefahr eilig beschlossen werden. Die Piratenpartei lehnt jeden Eingriff in die Grundrechte ab.

  • Fortgesetzte Angriffe auf grundgesetzlich garantierte Rechte

    Fortgesetzte Angriffe auf grundgesetzlich garantierte Rechte

    Kurz vor der Landtagswahl hat unser hessischer Landesverband beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den „Hessentrojaner“ zu erheben. Dieser ist Teil des neugefassten Polizeigesetzes, das der hessischen Landespolizei das Eindringen in Smartphones und Computer durch Ausnutzung von Sicherheitslücken erlaubt. Damit dies funktioniert, werden diese Sicherheitslücken absichtlich nicht den Herstellern gemeldet – und stehen somit auch Kriminellen offen.

    Klar ist: die im Eilverfahren durchgepaukten Änderungen wären bei einer Expertenanhörung durchgefallen – wenn es denn eine gegeben hätte. Gescheitert war bereits der Versuch der schwarz-grünen Landesregierung, dem Verfassungsschutz den „Hessentrojaner“ in die Hand zu geben. Dass nun die Polizei so ein gefährliches Instrument erhält, ist allerdings keineswegs besser. Schon der Einsatz staatlicher Trojaner an sich stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Vorsorgeprinzipien des Staates in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung dar. Grundgesetzlich garantierte Rechte werden massiv und unverhältnismäßig einschränkt und unser aller Sicherheit gefährdet.

    Was passiert, wenn man für staatliche Hacker Sicherheitslücken offen lässt, konnten wir gerade erst bei „Wannacry“ sehen. Die zugrundeliegende Sicherheitslücke war für eine Schadsoftware der NSA offen gelassen worden. Später wurde diese Lücke von Kriminellen zu Erpressungszwecken missbraucht. Sie hatten Daten verschiedener Unternehmen verschlüsselt, darunter sogar Zugzielanzeiger der Deutschen Bahn und IT-Systeme zahlreicher Krankenhäuser. Wer bewusst solche Gefahren schafft, handelt grob fahrlässig. Wir fordern schon seit langem, daß gefundene Sicherheitslücken unverzüglich den Herstellern gemeldet werden müssen, damit sie geschlossen werden können. Jeder hat ein Anrecht auf eine intakte IT-Infrastruktur.

    Erschreckend, mit welcher Hartnäckigkeit die etablierten Parteien – inklusive der Grünen – trotz diverser eindeutiger Gerichtsurteile auf verschiedenen Ebenen fortgesetzte Versuche unternehmen, Überwachungs-Regelungen in Gesetzestexte zu gießen. Angesichts dieser immer massiver um sich greifenden Tendenzen braucht es im hessischen Landtag einen vernünftigen Gegenpol – Piraten stehen bereit!

  • Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Der Landesverband Sachsen spricht der Familie, den Angehörigen und Freunden des jungen Mannes, der am vergangenen Wochenende auf dem Chemnitzer Stadtfest getötet wurde, ihr Beileid und tiefstes Mitgefühl aus.

    Umso trauriger ist es, dass ein ohnehin schon so tragisches Ereignis solche Folgen hat. Wir sprechen uns wiederholt klar gegen Rechtsextremismus – insbesondere bezogen auf die aktuelle Lage in Chemnitz – aus.

    Alleine den Tod eines Menschen zu missbrauchen, um ein politisches Thema auszuschlachten, ist verachtenswert. Dies in der Art und Weise zu tun, wie es die rechten „Demonstranten“ in Chemnitz zeigen, ist regelrecht verabscheuungswürdig. Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund müssen in Chemnitz momentan um ihr Leben fürchten und trauen sich nicht auf die Straße. Das hat nichts mit Demokratie zu tun.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat bereits Haftbefehle erlassen – die Herkunft der mutmaßlichen Täter sollte dabei keine Rolle spielen. Nichtdestotrotz wurde diese wieder zum Hauptthema – Rechtsextreme nahmen die nicht-deutsche Abstammung der Täter zum Anlass, in Chemnitz zu wüten, zu randalieren, zu bedrohen und zu verletzen.

    Schon am Sonntag war die sächsische Polizei nicht Herr der Lage. Es kam zu Menschenjagden und Angriffen auf Beamte. Trotzdem war die Polizei bei der angemeldeten Demonstration am Montag erneut gefährlich in der Unterzahl. Die Rechten konnten dadurch lange ungehindert agieren und ihre geplante Route marschieren – und das, obwohl schamlos der Hitlergruß gezeigt wurde, Steine, Flaschen und Böller flogen und sogar Menschen verletzt wurden.

    Der Chemnitzer Piraten-Stadtrat Toni Rotter, der Montagabend vor Ort war, beschreibt die Lage:

    „Die Menschen hatten Angst. Sie weinten und versteckten sich, viele den zweiten Tag in Folge. Der erste Böller flog in Richtung des Banners ‚StadträtInnen für Menschlichkeit und Solidarität‘, nicht auf sogenannte ‚linke Chaoten‘. Das war eine Kampfansage an unsere Demokratie und Staatsversagen seitens der Sicherheits- und Ordnungskräfte und ihrer Vorgesetzten aus der Politik. Auch die Einsatzkräfte haben hier versagt. Wer die rechte Demonstration auch nur ein kleines Stück in Schutz nimmt, beschwört den Untergang unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wie das aussieht, haben wir jetzt hautnah erlebt.“

    Wir können nur hoffen, dass die Ausschreitungen in Chemnitz eine Ausnahmesituation bleiben und trotz der bereits angekündigten weiteren Demonstrationen in den nächsten Tagen nicht zur Gewohnheit werden. Es zeigt auf jeden Fall wieder, was den Rechtsextremisten gegeben werden darf: kein fußbreit!

    [maincolor_box]STELLUNGNAHME DES BUNDESVORSTANDES DER PIRATENPARTEI
    Wir sind erschüttert über die Ereignisse in Chemnitz und schließen uns den Beileidswünschen unseres sächsischen Landesverbandes an. Allen, die vom Tod des Mannes betroffen sind, wünschen wir viel Kraft.
    Die Piratenpartei fordert alle Piraten, Freibeuter und Freunde der Freiheit dazu auf, weiterhin mit aller Kraft am Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitzuwirken und erinnert erneut daran, dass wir totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art entschieden ablehnen.
    Im Namen des Bundesvorstandes
    Ute Elisabeth Gabelmann
    Politische Geschäftsführerin[/maincolor_box]
  • PIRATEN-Klage erfolgreich: Sperrklausel in NRW ist verfassungswidrig

    PIRATEN-Klage erfolgreich: Sperrklausel in NRW ist verfassungswidrig

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW gekippt. „Klugscheißer mag niemand, aber wir wussten es halt schon immer besser! Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg“, betont Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der PIRATEN im Organstreitverfahren nach dem Richterspruch.

    Carsten Sawosch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Es  ist  gleichermaßen traurig wie bezeichnend, dass erst wieder ein Gericht zur  Klärung eines klaren Sachverhaltes bemüht werden musste. Bereits bei der damaligen 5% Hürde wurde deren Unrechtmäßigkeit deutlich gemacht, als diese gekippt wurde. SPD und Grüne haben so erneut versucht, den demokratischen Wählerwillen zu unterbinden. Ich freue mich daher umso mehr,  dass die Piraten in NRW mit ihrer Klage den entsprechenden Erfolg haben und dadurch die Möglichkeiten der politischen Vielfalt wieder hergestellt wird.“

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute die vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 mit großer rot-schwarz-grüner Mehrheit beschlossene kommunale Sperrklausel von 2,5 % gekippt. Allein die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte seinerzeit gegen das sogenannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz gestimmt.

    „Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten“, betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in NRW. Wieder einmal habe ein Gericht bemüht werden müssen, um der Bequemlichkeitspolitik Einhalt zu gebieten.

  • PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    Das Sicherheitskonzept G20 war zu keinem Zeitpunkt dahingehend konzipiert, den notwendigen Schutz des Gipfels und seiner Teilnehmer mit den demokratischen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Im Gegenteil war das Konzept von vornherein darauf ausgelegt, Proteste so weit wie möglich zu verhindern.

    Eskalation von Anfang an

    Die öffentliche Kommunikation im Vorfeld und der Umgang mit den planenden Protestgruppen und Bündnissen war auf Eskalation angelegt. Es wurden sowohl versucht, den Protest dadurch zu verhindern, dass zunächst alles abgelehnt wurde (Camps, Routen von Demonstrationen, Plätze für Kundgebungen). Dann wurden Entscheidungen über den dadurch notwendigen juristischen Weg so lange verzögert, bis die Zeit für die Organisation faktisch nicht mehr ausreichte. Dabei ging die Polizei von Anfang an mit großer Härte gegen friedliche Demonstranten vor, wie beispielsweise in Entenwerder. Teilweise unter Missachtung von verfassungsgerichtlich festgestellten Maßstäben und aktuellen Gerichtsbeschlüssen.

    Diese Strategie war falsch und ungeeignet, friedlichen Protest zu ermöglichen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Nach unserer derzeitigen Einschätzung waren statt der befürchteten 4 – 8000 Gewaltbereiten nur etwa 1.000 – 1.500 Randalierer in Schach zu halten, die nebenbei nicht von der örtlichen „Szene“ unterstützt wurden.

    Dazu erklärt Martin Schütz, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hamburg:

    „Die Strategie der Polizei in Hamburg war falsch. Sie weckt den Verdacht, politisch motiviert gewesen zu sein und hatte von Anfang an die Wirkung, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu behindern und sogar temporär und räumlich außer Kraft zu setzen. Da für diese Strategie der Bürgermeister und der Innensenator gleichermaßen verantwortlich sind, fordert die Piratenpartei Hamburg unabhängig von ihrer Rücktrittsforderung die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch vor der Sommerpause.“

    Die Piratenpartei Hamburg fordert darüber hinaus eine unabhängige Ermittlungsstelle speziell zur Aufklärung von Polizeigewalt und zukünftig die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten im besonderen Einsatz.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Die Reihe der Fehlleistungen von Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Andy Grote im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist zu lang und nicht länger tragbar. Ein Bürgermeister, der die Bewohner seiner Stadt so im Stich gelassen hat, kann nur noch eins tun: Zurücktreten! Gewalt ist im Übrigen für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.“

    Aus unserem Wahlprogramm:

    Kennzeichnungspflicht für Polizisten
    Wir PIRATEN setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
    Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.


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  • Piratenpartei Brandenburg zieht Landesliste zurück

    Piratenpartei Brandenburg zieht Landesliste zurück

    Die Piratenpartei Brandenburg hat sich am Abend des 14. Juni dazu entschlossen, nicht mit der am 14. Januar gewählten Liste an der Bundestagswahl 2017 teilzunehmen. Grund dafür ist die am Tage zuvor über Twitter verbreitete, untolerierbare Äußerung des Platz 10 Listenkandidaten Thomas Goede. „Es gilt hier, ein Zeichen zu setzen, dass wir PIRATEN uns sofort und deutlich von den Äußerungen des Herrn Göde distanzieren“, so Guido Körber, zweiter Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg. Körber weiter:

    „Die getätigten Aussagen verstoßen derart gegen alles, wofür wir stehen, dass keiner der anderen Listenkandidaten weiterhin in dieser Zusammensetzung kandidieren will. Menschenverachtende Bemerkungen müssen Konsequenzen haben – auch wenn sie, wie in diesem Falle, für uns selbst schmerzhaft sind. Wir werden reflektieren, was hier genau geschehen ist und Mechanismen schaffen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt.“

    In einer Sondersitzung des Landesvorstands unter Beteiligung der Listenkandidaten und der Vertrauenspersonen ist die Entscheidung zur Rückzug der Landesliste am Mittwochabend gefallen. Die Landeswahlleitung wurde am Donnerstag darüber offiziell in Kenntnis gesetzt. Die Piratenpartei Brandenburg wird gleichwohl mit ihren Direktkandidaten bei der Bundestagswahl antreten.

    Die Piratenpartei und Thomas Goede gehen inzwischen getrennte Wege.

    Nachdem sich bereits Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, für einen Parteiausschluss von Thomas Goede stark gemacht hat, hat Goede die Partei verlassen.

    „Nach meinem Telefonat mit Thomas Göde hat er seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei mit sofortiger Wirkung gekündigt“, erklärt Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Schiffer zeigt sich zudem fassungslos, dass ein nun ehemaliges Mitglied und ein nun ehemaliger Kandidat der Piratenpartei eine solche Meinung auf Twitter vertreten hat. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von derartigen inhumanen Äußerungen und hoffen auf die baldige Genesung der verletzten Polizistin.“

    Die Haltung der Piratenpartei zur Polizei

    Im Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl 2017 wird deutlich, dass die Partei eine grundsätzlich andere Meinung zur Polizei vertritt als ihr nun ehemaliges Mitglied und ihr nun ehemaliger Kandidat.

    Im Wahlprogramm heißt es unter ‚Polizei und Justiz‘:

    „In den letzten Jahren wurden bei der Polizei und der Justiz aus Kostengründen Stellen abgebaut und teilweise versucht, diese durch technische Maßnahmen wie z.B. Kameraüberwachung zu ersetzen. Dieser Ansatz war von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Spätestens seit der Kölner Silvesternacht 2015/16 ist nun deutlich nachgewiesen, dass Kameras keine Polizisten ersetzen können. Die Polizei steht wegen der Digitalisierung und der zunehmenden kulturellen Heterogenität der Bevölkerung vor zusätzlichen Herausforderungen. Dem soll durch eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung begegnet werden, gerade auch im Bereich der Sprachkenntnisse.  Wir erwarten von der Polizei, dass sie auch in stressigen oder gefährlichen Situationen jederzeit das rechtsstaatlich Gebotene tut.
    Dann aber muss die Besoldung diesen hohen Erwartungen angemessen sein. Entscheidend für die innere Sicherheit ist auch die Motivation, mit der die Polizei ihren Aufgaben nachgeht. Diese wird nicht dadurch angehoben, dass bei den ermittelten Tätern dann die Staatsanwaltschaft wegen Überlastung das Verfahren einstellt.
    Von daher wollen wir auch die Zahl der Richter und Staatsanwälte auf das erforderliche Maß anheben. Die Polizei darf nicht als Instrument der Schikanierung politisch Andersdenkender missbraucht werden. Ihr Einsatz hat sich stets am rechtsstaatlich Gebotenem sowie am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (also der Eignung, der Erforderlichkeit und der Proportionalität) zu orientieren. Unsere Rechtsordnung kennt weder die Rache als legitimes Ziel noch die Gruppenbestrafung als erlaubtes Mittel.“

  • Abgeschoben: Fehlerträchtige Entscheidungshektik beim BAMF

    Abgeschoben: Fehlerträchtige Entscheidungshektik beim BAMF

    Bivsi, ein 14-jähriges, in Deutschland geborenes und aufgewachsenes Mädchen wurde jüngst von der Polizei aus ihrer Schulklasse geholt und fand sich am nächsten Tag in Nepal wieder. Bivsi war bestens integriert. Ihre Eltern führten ein Restaurant in Duisburg. Dass sie nicht mal den Mietvertrag kündigen konnten, dürfte eine kleinere Sorge sein. Am gleichen Tag kam es in Nürnberg zu Ausschreitungen, nachdem die Polizei einen jungen Afghanen aus seiner Berufsschule „abholte“. Vor den Augen seiner demonstrierenden Mitschüler wurde der Junge in Handschellen über den Asphalt in ein Polizeiauto geschleift. Der Junge hatte einen Ausbildungsvertrag. Die Meldungen entsetzter Helfer häufen sich, dass sie gut integrierte Geflüchtete, die beste Prognosen für eine Zukunft in Deutschland hatten, vermissen, weil sie sich, plötzlich abgeschoben, in ihren Herkunftsländern auf der Straße wiederfinden.

    In Köln geht Lisa Gerlach, Ratsfrau der PIRATEN, nach vorn. Gemeinsam mit ihrem Partner Babak Tubis hatte sie sich 2015 beim Jugendamt beworben und 3 unbegleitete minderjährige Afghanen aufgenommen. Mehrere Zeitungen berichteten schon über die „Vorzeigefamilie“. Jetzt ist sie selbst betroffen: Bis zum 17. Juni 2017, so teilte das BAMF mit, habe Navid, 18, ihr ältester Zögling, das Land zu verlassen. Fassungslosigkeit! Der Junge hat gute Noten und könnte nächstes Jahr seinen Realschulabschluss 10. Klasse machen. Er spielt im Fußballverein, läuft aber auch den CSD mit, als „solidarische Hete“. Kürzlich gewann er den Europawettbewerb NRW.

    Wer schützt die Betroffenen und die Helfer vor der fehlerträchtigen Entscheidungshektik des BAMF? Als würde es unsere gesamte Familie nicht traumatisieren, wenn einer von uns nach Afghanistan, in Elend und Terror, abgeschoben wird.
    Lisa Gerlach

    Auch den beiden jüngeren Jugendlichen, Asgar (17) und Elias (15) droht die Abschiebung, sobald sie 18 sind.

    Petition beim Landtag NRW gestellt

    Babak Tubis, ehemaliger Vorsitzender der Kölner Piraten (2014-2016), sagt:

    „Die ehrenamtlichen Helfer werden von Merkel derzeit massiv vor den Kopf gestoßen. Viele ziehen ihr Engagement zurück. Das ist eine Katastrophe, denn ohne sie würde in Deutschland vieles zusammenbrechen. Diese Leute und ihr Engagement sind das wahre Gerüst unserer Gesellschaft und nicht irgendwelche Schreihälse vom rechten Rand.“

    Die beiden haben sich an den Petitionsausschuss des Landtags NRW gewandt und werden die Härtefallkommission einschalten. Ihre 3 Pflegekinder sollen wenigstens in Ruhe ihren Realschulabschluss 10. Klasse und dann eine Ausbildung machen dürfen. Der Jüngste wünscht sich sehnlichst, einmal Architekt zu werden. Im Schülerpraktikum bei dem renommierten Kölner Architekturbüro Gruhl & Partner konnte er überzeugen. Er bekam Bestnoten und das Angebot, dort weiterarbeiten zu dürfen, nach dem Abitur…! Das wird er nach aktueller Rechtslage nicht machen können, ohne die Abschiebung zu riskieren.

    Im Kölner Rat fordern die Kölner Piraten den Abschiebestopp nach Afghanistan. Bei den Entscheidungen des BAMF ist inzwischen von Qualitätsmängeln in Tausenden von Fällen auszugehen. Das führt zur Überlastung der Justiz. Die Kosten für teure Richterstellen tragen die Länder. Die rigide Flüchtlingspolitik der großen Koalition verhindert in erheblichem Maße die Integration vieler Menschen, die noch über eine längere Zeit in Deutschland leben werden. Nicht ohne Grund gab es in den letzten Jahren in Deutschland immer wieder Bleiberechtsregelungen.

    Quellen und vertiefende Artikel zum Thema: