Kategorie: Piraten intern

  • Assange ist frei

    Assange ist frei

    Julian Assange ist frei und wir begrüßen das außerordentlich. Viele Menschen haben sich mit ihm solidarisiert, weil er Kriegsverbrechen aufgedeckt und somit den Wert eines engagierten, investigativen Journalismus aufgezeigt hat.
    Nicht für jeden, aber für viele. Julian Assange wird und wurde von vielen Medien und Journalisten unterstützt, die in dem Fall „Assange“ einen massiven Bruch der Pressefreiheit durch die staatlichen Organe in Schweden, Großbritannien und der den betroffenen Vereinigten Staaten von Amerika gesehen worden.

    Bloß ist das alles so?
    Zunächst einmal fing alles im Jahr 2010 an. Die 2009 als „Wikileaks“gegründete Plattformwurde von Assange 2010/2011 quasi übernommen, um als Plattform auch geheimes Material (z.B. „Cable Gate“ und „Gitmo Files“)veröffentlichen –natürlich auch Kriegsverbrechen. Keinem Staat gefällt es, wenn seine Staatsgeheimnisse an die Öffentlichkeit dringen, gerade wenn seine Soldaten Kriegsverbrechen begehen. In der neueren Zeit fällt dazu MỹLaiin Vietnam1968 ein. Aber da gab es noch kein Internet. Herausgekommen ist die Schweinerei trotzdem. Wie so bei vielem, was im Namen einer Art höheren Macht „notwendig“ erscheint, um die Ordnung wieder herzustellen, also den Interessen von Staaten und nicht denen von Menschen zu dienen.
    Wikileaks hat nicht nur das Video veröffentlicht, das als „Collateral Murder“ bekannt geworden ist, also die Ermordung von Zivilisten als eine Art Zeitvertreib von Soldaten.https://www.amnesty.at/themen/meinungs-und-pressefreiheit/was-chelsea-manning-und-julian-assange-auf-wikileaks-enthuellten/Hier hätte die Regierung, bzw. die von ihr befehligte Armee schon von Amts wegen ein Kriegsgerichtsverfahren einleiten müssen –so wie das vermutlich auch in Hunderten an ähnlich gelagerten Fällen hätte passieren müssen.Das Video ist nur ein sogenannter Leuchtturm an menschlicher Niedertracht. Aber wie sieht es denn mit dem Ansinnen aus, eine ganze Plattform dafür einzurichten, um Staatsgeheimnisse zu veröffentlichen? Die Trennschärfe zwischen Pressefreiheit und Verrat nimmt deutlich ab. Und der bedingungslose Wunsch nach Offenlegung aller Staatgeheimnisse wird dann gefährlich, wenn es quasi nur um die USA geht. Staaten haben Feinde und werden von feindlichen Regierungen bekämpft. Einen klaren Trennstrich kann man dort ziehen, wo der Staat gesetzeswidrig gegen seine Bürger bzw. andere Menschen vorgeht.

    Im Fall Assange wurde ein Geheimdienstplan der USA aufgedeckt, ihn in Großbritannien zu ermorden. Da kann schon fast dankbar sein, dass er bis zu seiner Ausreise Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingepfercht war und vermutlich sogar sein Essen kontrolliert worden ist, auch wenn man selbst an einem solchen Ort nicht vor sich hinvegetieren möchte.

    Wie ist Julian Assange eigentlich nach Großbritannien gekommen?
    2010 hat die schwedische Justiz ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet, wobei der Begriff Vergewaltigung in Schweden sehr eng ausgelegt wird. Aber auch schwedische Gesetze muss man beachten. Julian Assange hatte sich nach Großbritannien abgesetzt und begründete diesen Umstand mit dem vermeintlichen Vorhaben, dass die schwedische Regierung einen Vorwand benutzt, um einen australischen Staatsbürger, der er nun einmal ist, in die USA auszuliefern, wo ihm die Todesstrafe für Verrat droht.Nachdem Schweden das Verfahren eingestellt hat, war das Gastrecht von Assange in Großbritannien wohl erloschen under bat die Regierung von Ecuador um Asyl und erhielt 2018 sogar die ecuadorianische Staatbürgerschaft. Ein Umstand, der nützlich war, um weitere 7 Jahre in der Botschaft in Ecuador als Gast zu wohnen, bis ihm die Staatsbürgerschaftdurch den Präsidenten Moreno wieder entzogen wurde und 2019 der Ball bei den britischen Behörden lag, die nunmehr über seine Auslieferung an die USA zu entscheiden hatte. Dieses Verfahren zog sich bis 2024 hin, bis der britische High Court die Verhältnismäßigkeit angezweifelt hat. Dies war der springende Punkt, der der Biden-Regierung ermöglicht hat, in Wahlkampfzeiten kreativ zu handeln, so dass jetzt von dem US-Bezirksgericht auf den „Nördlichen Marianen“ (einer Art zivilen Guantanamo)in der Nähe von Australien einen Deal zu siegeln: Er bekennt sich schuldig und das Strafmaß gilt durch die Haft in Hochsicherheitsgefängnis HMP Belmarshals verbüßt.

    Ob das eine Überlebensgarantie ist, weiß niemand so genau.Letztlich zeigt der Fall, dass eine starke und hartnäckige Öffentlichkeit auch Regierungen, die sich als 100% rechtstaatlich bezeichnen, es aber sogar mit ihrer eigenenVerfassung nicht so genau nehmen, unter Handlungsdruck setzen können.Man wünschte sich, dass dies auch für Murat Kurnazso gewesen wäre, der nach Guantanamo entführt und 4 Jahre ohne Urteil dort festgehalten wurde. Und Guantanamo steht auch noch, mit jetzt noch 30 von 779 Gefangenen,die dort seit 20 Jahren ohne Urteil inhaftiert sind.

    Sebastian Krone 25.09.2024

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/61/CollateralMurder.ogv?download
    https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange
    https://de.wikipedia.org/wiki/Vault_7#cite_note-4
    https://netzpolitik.org/2021/julian-assange-die-rache-der-cia/
    https://de.wikipedia.org/wiki/WikiLeaks#cite_note-DatenWaffen-24
    https://www.sueddeutsche.de/politik/julian-assange-frei-wikileaks-deal-justiz-usa-grossbritannien-lux.SPYPrrq4b4DFzqTTjtrbwX
    https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6rdliche_Marianen
    https://www.amnesty.at/themen/meinungs-und-pressefreiheit/was-chelsea-manning-und-julian-assange-auf-wikileaks-enthuellten/
    https://de.wikipedia.org/wiki/Murat_Kurnaz
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenlager_der_Guantanamo_Bay_Naval_Base
    https://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_M%E1%BB%B9_Lai

  • Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Die Piratenpartei Deutschland bedankt sich herzlich bei den über 186.000 Personen, die ihr bei der Europawahl ihr Vertrauen geschenkt haben. Trotz des knapp verpassten Einzugs von Spitzenkandidatin Anja Hirschel ins Europäische Parlament freut sich die Partei, weiterhin eine starke Vertretung in Brüssel durch Markéta Gregorová von den tschechischen PIRATEN zu haben.

    „Wir danken allen für das Vertrauen, das man uns entgegengebracht hat“, so Hirschel. „Wir werden definitiv nicht aufhören, uns weiterhin für digitale Bürgerrechte einzusetzen. Als erste europäische Partei sind wir mit einem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm angetreten, und Markéta Gregorová aus Tschechien wird weiterhin in Brüssel vertreten sein. Die nächste Europawahl findet ebenfalls ohne 5%-Hürde statt – unsere Chance, wieder einzuziehen! Das Potenzial ist vorhanden. Auf kommunaler Ebene konnten wir zudem teils sehr gute Ergebnisse erzielen und haben mehrere Mandate erhalten.“

    „Das bittere Wahlergebnis ist für uns Piraten, die progressiven Parteien insgesamt und für die digitalen Bürgerrechte ein Desaster, das sich noch rächen wird – Stichworte Chatkontrolle und EUGoingDark“, erklärt der scheidende Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. „Aufgabe unserer Partei in der nächsten Zeit ist es, aus den Ursachen dieses Wahlergebnisses zu lernen. Ich rufe alle, die auch von der Entwicklung schockiert sind, dazu auf, sich jetzt unserer Piratenpartei anzuschließen und sich bei uns zu engagieren, damit wir besser und sichtbarer werden und – auch außerparlamentarisch – politisch gegensteuern können! Unser Wahlergebnis von 3,1% bei der Kommunalwahl in Dresden zeigt unser Potenzial. Auch in zivilgesellschaftlichen Bürgerrechtsorganisationen sollte man sich jetzt engagieren, weil viel unserer bisherigen Bürgerrechtsarbeit in Brüssel künftig zivilgesellschaftlich geleistet werden muss.“

    „Gemeinsam kämpfen wir für eine transparente und freie Gesellschaft“, so der Bundesvorsitzende Lukas Küffner. „Es ist an der Zeit, unsere Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Nie wieder ist jetzt!“

  • Piraten – Zugelassen zur EU Wahl 2024

    Nach Prüfung aller eingereichten Wahlvorschläge hat am Karfreitag 2024 die Bundeswahlleitung mitgeteilt, dass die Piratenpartei alle notwendigen Anforderungen erfüllt und somit zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt ist.

    „Es freut mich sehr, dass wir PIRATEN zur Wahl zugelassen wurden und wir uns nun voll und ganz auf den bevorstehenden Wahlkampf konzentrieren können. Mit Hochdruck werden wir daran arbeiten, weiterhin als soziale und liberale Stimme die Bürger in Brüssel und Straßburg zu vertreten. Besonders erfreulich ist, dass diesmal bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf.“ erklärt Lukas Küffner, der für die Alterssenkung vor Gericht zog.

    Die Piratenpartei tritt zum zweiten mal mit einem gemeinsamen Wahlprogramm aller europäischen Piratenparteien an und nachdem das Wahlrecht für alle Berechtigten ab 16 Jahre, von Lukas Küffner, dem derzeitigen Bundesvorsitzenden, vor Gericht erstritten wurde, ist es Jugendlichen in Deutschland möglich, ihre Zukunft wieder etwas mehr mit zu bestimmen.

    Quellen:

    [1] Bundeswahlleiterin – Mitteilung Europawahl Zulassungen 2024
    [2] Piratenpartei 2020 Piraten zur Senkung des Wahlalters
    [3] 2019 – 17 jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

  • Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Am 9. Juni reichen etwa 0,7 % der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament. Dennoch schlüsseln Umfrageinstitute derzeit die Parteien erst ab 3 % einzeln auf. Das widerspricht der Chancengleichheit der Parteien, denn es fasst die Meinungen von Millionen Wählern unter einem grauen „Sonstigen“-Balken zusammen.

    Damit Umfrageinstitute die Meinungsvielfalt künftig besser abbilden, haben die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei​​ (ÖDP)​​​​​, Volt und die Partei der Humanisten​​​​​​​ (PdH) einen offenen Brief an Meinungsinstitute und ihre Auftraggeber verfasst, die diese zur Aufschlüsselung der „Sonstigen“ in ihren Demoskopen zur Europawahl 2024 auffordern.

    „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der Europäischen Union. Diese gesellschaftliche Vielfalt unter den 500 Mio. Europäern spiegelt sich auch politisch wieder. Über 200 Parteien sind zurzeit im Europäischen Parlament vertreten, darunter 13 deutsche Parteien. Ohne Sperrklausel konnten 2019 kleine Parteien ab ca. 240.000 Stimmen (0,7% der abgegebenen Stimmen) einen Sitz im Europäischen Parlament erringen. Die „faktische Sperrklausel“ lag bei 0,5%. Mit zusammen mehr als 3 Mio. Wählerstimmen sind neun Abgeordnete kleiner Parteien gewählt worden.

    Das Bündnis der fünf „Sonstigen“ führt zahlreiche Gründe für die Aufschlüsselung der Umfrageergebnisse auf:

    1. Exaktere Prognose der Wahl
    2. Abbild der Einzugschancen
    3. Wettbewerbsgleichheit
    4. Unter den „Sonstigen“ befinden sich bereits im Parlament vertretene Parteien
    5. Abbild der Relevanz
    6. Aufzeigen von echten Wahlalternativen zu etablierten Parteien – AfD ist keine Alternative!
    7. Wahlbeteiligung erhöhen
    8. Anpassung an internationale Standards

    Darüber hinaus fordert das Bündnis die Offenlegung der prognostizierten Wahlbeteiligung im Rahmen der Umfragen. Meinungsumfragen sollten auch die Altersgruppe der ab 16-Jährigen umfassen, da diese bei der Europawahl erstmalig wahlberechtigt sind. Thematische Fragen zur Europawahl sollten auch neue Themen abseits des politischen Mainstreams umfassen, um den politischen Wettbewerb zu beleben.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

     

  • Einladung zum Bundesparteitag 2023.2 mit Vorstandswahlen am 2. & 3. Dezember 2023

    Einladung zum Bundesparteitag 2023.2 mit Vorstandswahlen am 2. & 3. Dezember 2023

    Ahoi PIRATEN,

    hiermit laden wir Euch herzlich ein zum ordentlichen Bundesparteitag 2023.2 der Piratenpartei Deutschland in das

    Kulturheim Allermöhe-Billwerder e.V.
    Mittlerer Landweg 78
    21033 Hamburg

    Der Parteitag beginnt am Samstag, den 2. Dezember 2023, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, den 3. Dezember 2023, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten.

    Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 9:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    TOP1: Eröffnung durch die Vorsitzende, Begrüßung und Gastreden
    TOP2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
    TOP3: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    TOP4: Wahl der Rechnungsprüfung
    TOP5: Tätigkeitsberichte des Bundesvorstandes
    TOP6: Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfung
    TOP7: Beschluss über die Entlastung des Bundesvorstandes und ehemaliger Vorstände
    TOP8: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Vorstands betreffen
    TOP9: Wahlen zu Vorstandsämtern unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 8 angenommenen Anträge
    TOP10: Bericht des Bundesschiedsgerichts
    TOP11: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Bundesschiedsgerichts betreffen
    TOP12: Wahlen zum Bundesschiedsgericht unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 11 angenommenen Anträge
    TOP13: Wahl der Kassenprüfung
    TOP14: Satzungsänderungsanträge
    TOP15: Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    TOP16: Schließen des Parteitages und Verabschiedung

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird etwa zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands (vorstand.piratenpartei.de) und auf der Webseite des Parteitages (https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2023.2) veröffentlicht. Dort finden sich in den kommenden Wochen auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten oder anstehende Anträge.

    Die Anträge auf Satzungsänderungs-, Satzungsbeiordnungs- oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 13. Oktober 2023 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.2/Antragsportal oder per E-Mail an antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.

    Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.

    Wir bitten zu beachten, dass nur stimmberechtigt ist, wer alle Mitgliedsbeiträge entrichtet hat. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    1) Mitgliedsbeitrag online überweisen oder per PayPal: https://spenden.piratenpartei.de
    2) Per Lastschrifteinzug: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lastschrift_Piratenpartei_Deutschland.pdf
    3) In bar auf dem Parteitag

    Bei Unklarheiten diesbezüglich empfehlen wir, sich an den Landesvorstand oder direkt an beitrag@piratenpartei.de zu wenden. Im Zweifel ist ein Zahlungsbeleg über den entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich.

    Wir wollen diese Möglichkeit des Mitgliederanschreibens nutzen und dir einige Informationen geben, die du unter https://redesign.piratenpartei.de/informationen-bpt-einladung232/ zu den Themen

    BPT-Orga
    Hygienekonzept
    Europawahl 2024
    aktueller Stand UU-Sammlung
    Spenden
    aktuelle Ausschreibungen
    Antragskommission
    Übersetzung des gemeinsamen europäischen Wahlprogramm (CEEP)

    finden kannst.

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße,
    Dein Bundesvorstand

  • Einladung zum BPT23.1 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Einladung zum BPT23.1 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Ahoi PIRATEN,

    hiermit laden wir Dich herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2023.1 der Piratenpartei Deutschland in der Movement Dance Academy, Breiter Weg 20, 39104 Magdeburg ein.

    Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 24. Juni 2023, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, dem 25. Juni 2023, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten.

    Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 9:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    • TOP 1: Eröffnung durch den Vorstand, Begrüßung und Gastreden
    • TOP 2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
    • TOP 3: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    • TOP 4: Satzungsänderungsanträge / Satzungsbeiordnungsanträge
    • TOP 5 : Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    • TOP 6: Diskussion & Beschluss des „Gemeinsamen europäischen Wahlprogramms zur Europawahl 2024“
    • TOP 7: Schließen des Parteitages und Verabschiedung

    Die Versammlung wird an geeigneten Stellen unterbrochen, um die Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 durchzuführen.

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands und auf der Webseite des Parteitages veröffentlicht. Dort findest Du auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten oder anstehende Anträge.

    Die Anträge auf Satzungsänderungs-, Satzungsbeiordnungs- oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 5. Mai 2023 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal oder per E-Mail an antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.

    Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.

    Bitte beachte, dass Du nur stimmberechtigt bist, wenn Du alle Deine Mitgliedsbeiträge entrichtet hast.
    Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

    Bei Unklarheiten wende Dich bitte an Deinen Landesvorstand oder direkt an beitrag@piratenpartei.de. Im Zweifel ist ein Zahlungsbeleg über den von Dir entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich.

    Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Deine Adresse oder Deine Kontaktdaten haben sich geändert? Dann kontaktiere bitte Deine Landesmitgliederverwaltung oder die Bundesverwaltung unter mitglieder@piratenpartei.de.

    Wir wollen dieses Mitgliederanschreiben nutzen und dir weitere Informationen unter piratenpartei.de/informationen-bpt-einladung231 zukommen lassen zu den Themen:

    • BPT-Orga
    • Europawahl 2024
    • Parteienfinanzierung
    • BEO (Basis-Entscheid – Online)
    • Mitgliederverwaltung
    • Spenden

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße,

    Dein Bundesvorstand

  • Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Ahoi PIRATEN,

    hiermit laden wir Dich herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Europawahl 2024 ein. Die Aufstellungsversammlung findet zeitgleich (Beginn Samstag, dem 24. Juni 2023, um 10:00 Uhr, Ende voraussichtlich am Sonntag, dem 25. Juni 2023, um 18:00 Uhr) mit dem Bundesparteitag 23.1 der Piratenpartei Deutschland in der Movement Dance Academy, Breiter Weg 20, 39104 Magdeburg statt.

    Der Bundesvorstand hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 4. April 2023 gemäß EuWG §8(2) die Aufstellung einer gemeinsamen Liste für alle Länder (»Bundesliste«) beschlossen. Hierfür suchen wir Kandidierende, die sich für diese gemeinsame Liste aufstellen lassen. Auf der Seite zum Bundesparteitag haben wir die Möglichkeit geschaffen, sich bereits jetzt vorzustellen. Bitte besuche hierzu wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2023.1/Kandidatur.

    Wenn Du kandidieren möchtest, musst Du Deine Wählbarkeitsbescheinigung mitbringen!

    Stimmberechtigt sind die Parteimitglieder, die §6 des Europawahlgesetzes erfüllen und nicht nach §6a vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Akkreditierung wird ein gültiges Ausweisdokument und für Unionsbürger ein Nachweis über den Wohnsitz in der EU benötigt. Am Besten bringst Du Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass mit Meldebescheinigung mit!

    Die vorläufige Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung:

    • TOP 1: Eröffnung der Aufstellungsversammlung durch den Bundesvorstand
    • TOP 2: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
    • TOP 3: Formalia
    • TOP 4: Wahl des Schriftführers und der zwei Personen, die neben dem Versammlungleiter die Versicherung an Eides statt gemäß EuWO §32 Abs.4 Nr 3  abgeben
    • TOP 5: Frage, ob ein Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft oder das Wahlrecht eines Akkreditierten Teilnehmers bezweifelt
    • TOP 6: Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
    • TOP 7: Beschluss über die Vorstellungsreihenfolge
    • TOP 8: Beschluss über das Wahlverfahren
    • TOP 9: Wahl der Bewerber für den Wahlvorschlag gemäß Wahlordnung
      • Vorstellung der Bewerber (maximal 10 Minuten pro Kandidat)
      • Fragerunde
      • Wahlgang/Wahlgänge
    • TOP 10: Formalia
    • TOP 11: Schließung der Aufstellungsversammlung

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen. Zeitgleich findet am selben Ort ein Bundesparteitag statt, auf dem wir das Programm beschließen wollen. Die Versammlungen werden jeweils zu passenden Zeitpunkten unterbrochen, um zur jeweils anderen Veranstaltung zu wechseln.

    Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Deine Adresse oder Deine Kontaktdaten haben sich geändert?  Dann kontaktiere bitte Deine Landesmitgliederverwaltung oder die Bundesverwaltung unter mitglieder@piratenpartei.de.

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße,
    Dein Bundesvorstand

  • Advent, Advent, die Armut – sie brennt (aus)

    Advent, Advent, die Armut – sie brennt (aus)

    ein Kommentar von Anne Herpertz

    Über 13 Millionen Menschen in Deutschland sind arm(utsgefährdet). Das ist nicht weniger als eine enorme Schande. Und das Entscheidende: Es ist kein Zufall, erst recht kein individuelles Eigenverschulden, sondern die Konsequenz unsozialer, systematisch wegsehender und menschenverachtender Politik.

    Armut betrifft viele gesellschaftliche Gruppen – allen voran viele Alleinerziehende, Geflüchtete, Rentner:innen, Menschen ohne Arbeit, Menschen mit Behinderung, Studierende, Auszubildende und Kinder. Sie wird begleitet von psychischen Belastungen, gesellschaftlichen Stigmata und einem verachtenswerten Menschenbild bei einigen Nicht-Betroffenen. Vielfach wird Armut individualisiert und die Schuld bei Betroffenen gesucht. Mediale Bloßstellungen und pauschale Vorverurteilungen erledigen den Rest.

    Kommen wir auf den entscheidenden Punkt zurück: Armut entsteht nicht „aus Versehen“. Sie kann bekämpft werden, wenn es politisch gewollt ist. Doch das ist es derzeit nicht. Das ab Januar geltende „Bürgergeld“ (Hartz IV-light) war schon als Vorschlag von der Ampel kein „Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik“. Die wenigen Verbesserungen wurden auch noch in großen Teilen durch die Verhinderungsmacht CDU/CSU kassiert. Eine Sache wurde sogar verschlimmert: Nahezu ohne große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wurde durch den Kompromiss im Vermittlungsausschuss über das Bürgergeld das Sanktionsmoratorium, das eigentlich bis Juni 2023 hätte gelten sollen, aufgehoben. Der Begriff der Sanktion taucht zwar im Bürgergeld-Gesetz nicht mehr auf, aber dafür die Leistungsminderung, die letztlich nichts anderes als Sanktionen bedeutet. Wann hören Regierungsparteien endlich auf, hier und da ein paar Euro mehr oder hier und da ein wenig Entlastung als ernst zu nehmende Sozialpolitik zu verkaufen? Hat denn niemand wirklich vor, reelle finanzielle Bedrohungslagen für Menschen anzugehen?

    Armut wird in Deutschland nicht bekämpft, sondern verwaltet. Ein anständiger Staat bemisst sich nicht nur an der reinen Distribution von Sozialleistungen, sondern auch durch die Art und Weise, wie er sie verteilt. Berechtigte Ansprüche verkommen immer mehr zu Almosen. Menschen, die hinter vielfältigen Schicksalen stehen, verkommen zu Nummern (oder besser noch, „Kunden“), die sich entmenschlichend vor dem Staat nackt machen müssen. Sind das Kennzeichen eines sozialen Staates? Ich bezweifle es zutiefst.

    Ich kämpfe mit jeder Zelle meines Körpers für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Nun könnte ich eine ganze Reihe von Argumenten anführen – von freier Entfaltung, über Verhandlungsmacht für Arbeitnehmende, hin zu einem Leistungsbegriff, der nicht auf Erwerbsarbeit beruht. All dem zugrunde liegt letztlich eine einzige Formel: Jeder Mensch soll ein Leben in Würde führen dürfen und niemand soll in Armut leben müssen. Ganz einfach, weil er/sie existiert. Das käme meiner Vorstellung eines grundlegend sozialen Staates am nächsten.

    Doch bis wir dahin kommen, liegt es neben dem politischen Druck, den wir aufbauen, noch immer an uns als Gesellschaft, diese Zustände abzufedern und Solidarität zu zeigen. Mit Entstigmatisierung und Sensibilisierung im Umfeld fängt es an. Auch rund um Weihnachten wieder passender: Wer hat, der gibt. Zum Beispiel dem sanktionsfrei e.V., der Menschen, die von Sanktionen bzw. zukünftig Leistungsminderungen betroffen sind, finanziell und anwaltlich unterstützt. Oder als #Bratenpaten, #Technikpaten, #Geschenkpaten und #Kleiderpaten an die OneWorryLess-Foundation, die Menschen in Armut in konkreten Anliegen Würde zurückgibt. Auch wenn es nicht die Aufgabe der Zivilgesellschaft sein sollte, die Missstände des deutschen Sozialsystems auszugleichen, gilt: Respekt an alle, die helfen, wo der Staat versagt.

    Advent, Advent, die Armut – sie brennt (aus). Frohe Feiertage und eine besinnliche Zeit – die man nicht nur sich selbst, sondern auch anderen ermöglichen kann.