Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    +++ Justiz missachtet Parteienschutz des Grundgesetzes +++ PIRATEN vermuten Verstoß gegen gesetzliche Kontrollpflicht +++

    Im Zuge der Ermittlungen zum G7-Leak wurden die Daten von zwei Servern der Piratenpartei beschlagnahmt. Die Partei verurteilte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft auf das Schärfste und geht nun juristisch dagegen vor.

    „Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös. Die Ermittlungsbehörden und das Amtsgericht München haben sich unseres Erachtens eine Menge eklatanter Fehler geleistet. Der Beschluss und die folgende Beschlagnahme sind extrem fragwürdig – sowohl inhaltlich als auch formell. Unter anderem wurden Daten beschlagnahmt, welche eindeutig nichts mit den Ermittlungen zu tun haben,“

    kritisiert Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Die gesamte Aktion ist unverhältnismäßig. Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive! Die politische Dimension dieses Vorgangs ist immens, das Gleiche könnte jeder anderen politischen Partei jederzeit passieren. Deshalb fordern wir die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses sowie das Löschen der erhobenen Daten.“

    Die Staatsanwaltschaft selbst kommentiert die Vorwürfe laut Medienberichten nicht. Aufgrund von bestimmten Formulierungen im Beschluss drängt sich zudem der Verdacht auf, dass das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich ungeprüft übernommen hat. Damit hätte das Gericht gegen seine gesetzliche Kontrollpflicht verstoßen.

    Für Herpertz und die PIRATEN besonders alarmierend:

    „Die fehlende Berücksichtigung unseres besonderen Schutzes als demokratische Partei ist ein fatales Zeichen. Unser Fall ist bereits ein Skandal an sich; doch bleibt darüber hinaus zu befürchten, dass es sich um die Spitze des Eisbergs tiefgreifender Missstände im Justizsystem und den Ermittlungsbehörden handelt.“

    Die Piratenpartei hat Beschwerde (§ 304ff StPO) gegen den Beschluss des Amtsgerichts München bezüglich der Hausdurchsuchung eingelegt. Der betreffende Beschluss darf derzeit sowohl aus strafrechtlichen (§353d StGB) als auch verfahrenstaktischen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Die Piratenpartei wird aber über das Ergebnis des Verfahrens informieren.

  • Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Eine Klage der Piratenpartei auf Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Rechtsgutachten der schleswig-holsteinischen Landtagsjuristen wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Geheimhaltung für verfassungswidrig und schaltet mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. Oberverwaltungsgericht 4 LB 45/17, Az. LVerfG 4/22) das Landesverfassungsgericht ein.

    Landtagsgutachten sind brisant, weil aus ihnen Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland mit Wissenschaftlichem Dienst für den Landtag, das die Herausgabe von Rechtsgutachten verweigert.

    „Nur mit Transparenz in der Politik können wir Bürger den Mächtigen auf die Finger schauen und Machtmissbrauch stoppen,“

    erklärt der Jurist, ehemalige Landtagsfraktionsvorsitzende und heutige Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer zu der Entscheidung.

    „Das Schweigekartell aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW darf nicht damit durchkommen, gutachterlich attestierte Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag zu vertuschen. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, alle Rechtsgutachten endlich fortlaufend im Netz veröffentlichen zu lassen – wie es alle anderen Landesparlamente mit Wissenschaftlichem Dienst längst tun. Gerade Schleswig-Holstein mit einer Geschichte von Affären und Mauscheleien hat verdient, nicht länger deutsches Transparenz-Schlusslicht zu sein!“

    „In Zeiten, in denen im Zuge des Zensus jeder Bürger sein ganzes Leben offenbaren muss, wird beim Parlament einmal wieder versucht, Arbeitsweisen und Berichte unter Verschluss zu halten. Wir fordern seit Jahren eine transparentere Politik, damit Entscheidungen nicht von Lobbyarbeit beeinflusst werden!“

    sagt dazu Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Hintergrund: In Schleswig-Holstein haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW im Jahr 2016 nach Eingang eines Informationszugangsantrags Sven Stückelschweigers eigens eine Gesetzesänderung durchgedrückt, um die von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Landtagsjuristen weiter geheim zu halten. Die Piraten halten dies für verfassungswidrig und pochen mit der Klage auf Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihnen 2020 recht gegeben und das Gesetz „verfassungskonform“ ausgelegt (Az. 4 LB 45/17). Da die Revision des Landtags gegen das Urteil Erfolg hatte, muss das Landesverfassungsgericht nun entscheiden. Wörtlich heißt es im Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts:

    „Der Senat ist von der Ungültigkeit des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG überzeugt, soweit dieser den Zugang auch zu solchen Informationen über die gutachterliche und rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen ausschließt, die vergangene Legislaturperioden betreffen. Insoweit verstößt er gegen das Transparenzgebot des Art. 53 LV.“

    Artikel 53 der Landesverfassung bestimmt: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

  • Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

    Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

     

    Nachdem als vertraulich eingestufte Dokumente der Polizei zum G7-Einsatz von 2015 und dem damaligen Sicherheitskonzept auf der Plattform Indymedia geleakt wurden [1], hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch zwei Server der Piratenpartei Deutschland zur Beweissicherung beschlagnahmt und dadurch einen öffentlichen Dienst lahmgelegt.

    Zur Veröffentlichung der geheimen Dokumente wurde unter anderem die CryptPad-Instanz der Piratenpartei genutzt, über die öffentlich und kostenfrei Dokumente geteilt werden können. Der Serverhoster Hetzner wurde ebenfalls über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt und nahm daraufhin die Server vom Netz. Im Vorfeld dieser Maßnahme, in der die Piratenpartei als Dritte benannt wird, gab es keine Anfrage zur Kooperation und Herausgabe der gesuchten Daten, sondern direkt einen Beschlagnahmungsbeschluss. Damit die Server nicht physisch beschlagnahmt werden und ein langer Ausfall verschiedener Dienste vermieden wird, entschied sich der Bundesvorstand der Piratenpartei notgedrungen, eine Kopie der Server zur Verfügung zu stellen. 

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei, kritisiert das Vorgehen: 

    „Die Härte dieses Vorgehens ist für uns unverständlich. Statt auf uns zuzugehen hat uns die Polizei direkt die „Pistole auf die Brust“ gesetzt: die Server mussten vom Netz genommen und uneingeschränkt alle Daten herausgegeben werden – oder die Server wären mitgenommen worden.“

    In Folge der Beweissicherung waren die Dienste auf den Servern mehrere Stunden nicht erreichbar. Die Piratenpartei betreibt die zweitgrößte CryptPad-Instanz direkt nach CryptPad selbst.

    „Bei dieser Größe verlassen sich nicht nur Parteimitglieder, sondern auch viele Privatpersonen und NGOs darauf, dass der Dienst zuverlässig angeboten wird.“

    Der Beschluss betrifft jedoch nicht nur den Server, auf dem das beanstandete CryptPad lag, sondern auch einen weiteren Web-Server der Piratenpartei.

    „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, die Daten von dem unbetroffenen Web-Server abzugreifen. Dort liegen unter anderem sensible Mitglieder-Daten. Für uns ist das anlassloses Datensammeln der Strafverfolgungsbehörden in verheerendem Ausmaß!“

     so Herpertz weiter. 

    Derzeit überlegt die Partei, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und informiert in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten die Betroffenen über den Abfluss der Daten.

    Doch der Irrsinn hinter der Aktion geht noch weiter:

    Der Generalsekretär der Piratenpartei, Stephan Erdmann erklärt:

    „Durch die Verschlüsselung der einzelnen CryptPads kann die Polizei mit den gesicherten Daten faktisch nichts anfangen. CryptPad ist ein mit EU-Fördermitteln entwickeltes Zero-Knowledge-Projekt. Grundsätzlich ist es so konzipiert, dass Informationen bezüglich Nutzerdaten und Inhalten auch von administrativer Seite aus nicht festgestellt werden können. Das hätte die Polizei auf Nachfrage in wenigen Minuten erfahren können.“

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Die nicht zielführende Beschlagnahmeaktion passt ins Bild allgemein tiefer Grundrechtseinschränkungen am Ort des Gipfels. Ein Ort wird lahmgelegt, friedliche Demonstrationen weitestgehend verboten, Grenzkontrollen wieder eingeführt, vermutlich massenhaft Kfz-Kennzeichen gespeichert und mit Überwachungstechnologie wie Drohnen und fehleranfälliger Gesichtserkennung gearbeitet. Auf der Grundlage des maximal repressiven bayerischen Polizei- und Versammlungsrechts wird ein Ausnahmezustand geschaffen, der Grundrechte missachtet. In einer Demokratie sollten wir den Mächtigen mit einem gesunden Misstrauen begegnen, nicht der Staat seinen Bürgern mit Generalverdacht.“

    In den kommenden Tagen wird die Piratenpartei weitere Informationen veröffentlichen und dazu Stellung beziehen, in welchem Umfang Daten von den Ermittlungsbehörden abgegriffen wurden und welche weiteren Maßnahmen daraus folgen.

     

    Quellen:

    [1] Artikel der Tagesschau zum Leak: https://www.tagesschau.de/inland/g7-gipfel-leak-101.html

  • Assange – Piratenpartei prangert Auslieferung an

    Assange – Piratenpartei prangert Auslieferung an

    Der WikiLeaks-Gründer und Whistleblower Julian Assange soll in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die britische Innenministerin hat nun die entscheidende Auslieferungserklärung unterzeichnet [1].

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, zur Auslieferung von Julian Assange:

    „Heute ist ein fataler Tag für die Pressefreiheit weltweit. Die Veröffentlichungen von WikiLeaks haben unter anderem dazu beigetragen, Kriegsverbrechen ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Das darf nicht kriminalisiert werden! Wir als Piratenpartei verurteilen die politische Repression gegenüber Assange und fordern die Bundesregierung dazu auf, sich im Sinne der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit gegen eine Auslieferung von Assange an die USA einzusetzen.”

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer reagiert alarmiert:

    „Die Bestätigung der Auslieferung von Julian Assange in die USA durch die britische Regierung ist ein schwerer Schlag für die Pressefreiheit. Dort erwartet den Wikileaks-Gründer kein fairer Prozess. Der Fall von Assange schafft auch einen extrem gefährlichen Präzedenzfall für alle Whistleblower, Journalisten und Medienakteure. Kein Journalist sollte für die Veröffentlichung von ‘Staatsgeheimnissen’, die von öffentlichem Interesse sind, strafrechtlich verfolgt werden – denn das ist sein Job.”

     

    Quellen:

    [1] https://homeofficemedia.blog.gov.uk/2022/06/17/julian-assange-statement-and-extradition-factsheet/

  • Neue Energie für den Bundesvorstand

    Neue Energie für den Bundesvorstand

    Auf dem 25. Bundesparteitag der Piratenpartei in Bad Homburg wurde die 24-jährige Dresdnerin Anne Herpertz mit großer Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Die Politikwissenschaftlerin will die Piratenpartei zu neuer Stärke und Sichtbarkeit führen.

    Martin Kollien-Glaser wurde als zweiter Vorsitzender an ihre Seite gewählt. Neuer Politischer Geschäftsführer ist Mark Hintz, Jungpirat Sven Bechen wird ihn als stellvertretender politischer Geschäftsführer unterstützen. Weiterhin im Amt ist Detlef Netter als Schatzmeister, sein neuer Stellvertreter ist Christian Horn. In das Generalsekretariat wurden Stephan Erdmann, Jan Kossick (Stellvertreter) und Yannick Schürdt (zweiter Stellvertreter) gewählt.

    Anne Herpertz übernimmt die Position der Vorsitzenden nach einer vierjährigen Amtszeit von Sebastian Alscher. Insbesondere die netzpolitische Arbeit von Sebastian Alscher will der neue Vorstand fortführen. Das gesamte neue Vorstandsteam dankt den ausgeschiedenen Vorstandskollegen Sebastian Alscher, Frank Grenda, Stefano Tuchscherer, Wolf Vincent Lübcke, Andreas Lange und den bereits früher ausgeschiedenen Markus Barenhoff, Manuel Wolf und Joachim Rotermund für ihr Engagement im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland und freut sich auf eine weitere Zusammenarbeit.

  • EU-Innenminister bestätigen Europol-Gesetz: Polizeibehörde darf Big-Data weiter nutzen

    EU-Innenminister bestätigen Europol-Gesetz: Polizeibehörde darf Big-Data weiter nutzen

    Innerhalb von weniger als 6 Monaten haben zuerst das EU-Parlament und nun auch der EU-Innenministerrat [1] die „Regulierung (…) betreffs Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation“ bestätigt. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, die Europols Kompetenzen signifikant erweitert. Unter anderem bestätigt die Regulierung Europols langjährige Praxis, anlasslos Daten über europäische Bürgerinnen und Bürger zu sammeln – erst im Januar 2022 kritisierte der Europäische Datenschutzbeauftragte erneut diese Praxis und ordnete die unmittelbare Löschung aller Daten ohne Verbindung zu kriminellen Aktivitäten an [2].

    Frank Grenda, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, kritisiert das Vorgehen der EU-Organe:

    „Anstatt die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und sich mit der europäischen Zusammenarbeit im digitalen Zeitalter konstruktiv zu beschäftigen, wird Europol im Schatten von Corona und Ukraine-Konflikt schnell mal zu einer Big-Data-Polizei aufgebaut – und die bisher nicht gestattete Datensammelwut nachträglich bestätigt.“

    Zum Hintergrund, der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte wiederholt, dass Europol Daten ohne Kategorisierung und ohne Regelung zur Aufbewahrungsfrist (data retention policy) gesammelt hatte [2]. Insgesamt wurden so laut Medienberichten vier Petabyte an Daten zusammengeführt [3]. Nach einer Ermahnung im September 2020 versäumte Europol die Festlegung einer Verwahrfrist. In der Folge verordnete der Datenschutzbeauftragte eine maximale Aufbewahrungsfrist für nicht-kategorisierte Datensätze von 6 Monaten. 

    Die nun beschlossene EU-Regulierung wiederum legalisiert die bisherige Datensammelpraxis rückwirkend und legt für die Zukunft eine Frist von 18 Monaten für nicht-kategorisierte Daten fest – was einem Affront gegenüber der Rolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten gleichkommt.

    Die Piratenpartei setzt sich seit jeher für das Prinzip der Datenminimierung ein. Das bedeutet, dass nicht-kategorisierte, anlasslos gesammelte Datensätze weder dauerhaft noch langfristig gesammelt werden sollen. Jede einmal angelegte Datenbank stellt ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar, da unbefugte Abfragen durchgeführt werden können oder Kriminelle sich illegalen Zugang verschaffen könnten. Daher sollten Datenbanken nur zielgerichtet und anlassbezogen genutzt werden.

    Mit Blick auf die kommende EU-Parlamentswahl 2024 merkt Grenda an:

    „Die Piratenpartei steht klar für Bürgerrechte und gegen anlasslose Überwachung der Menschen in der Europäischen Union – ganz gleich, ob dies Vorratsdatenspeicherung von Metadaten oder Inhalte von E-Mails und Nachrichten bei der Chatkontrolle betrifft. Polizeiliche Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg ist zwar richtig und wichtig. Ein Freibrief für die anlasslose Überwachung der Menschen ist dabei aber strikt abzulehnen.“

    Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland, hat die gegenwärtige Regulierung in klaren Worten abgelehnt [4]. Breyer erklärt nun nach der Abstimmung im Innenministerrat:

    „Diese Reform legalisiert illegale Machenschaften von Europol, anstatt diese zu stoppen: Nach Feststellungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten speichert Europol jahrelang und illegal massenhaft Daten über Millionen völlig unverdächtiger Personen, die von nationalen Eingriffsbehörden übermittelt wurden. Es handelt sich um große Datenmengen (Handy-Standortdaten, Passagierlisten) von Personen, die in keiner Weise mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen. Die Konsequenz: Unschuldige Bürger laufen Gefahr, zu Unrecht in den Verdacht einer Straftat zu geraten, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Auch die vorgesehene Zusammenarbeit von Europol mit privaten Unternehmen (wie z.B. Google und Microsoft), die im Rahmen einer flächendeckenden Nachrichtendurchleuchtung und Chatkontrolle massenhaft Personen zu Unrecht anzeigen, ist inakzeptabel.“

    Informationen zu Breyers vorhergehenden Anfragen im „Joint Parliamentary Scrutiny Committee (JPSG) on Europol“ finden sich unter anderem auf der JPSG-Homepage [5].

    Quellen:

    [1] www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/05/24/europol-le-conseil-adopte-une-legislation-confiant-de-nouvelles-taches-a-l-agence/

    [2] edps.europa.eu/press-publications/press-news/press-releases/2022/edps-orders-europol-erase-data-concerning_en

    [3] www.theguardian.com/world/2022/jan/10/a-data-black-hole-europol-ordered-to-delete-vast-store-of-personal-data

    [4] www.patrick-breyer.de/plenarabstimmung-ueber-europol-aufruestung-legalisierung-der-illegalen-machenschaften-ist-ein-skandal/

    [5] ipexl.europarl.europa.eu/IPEXL-WEB/conferences/jpsg/home

  • PIRATEN kritisieren den Gesetzesentwurf zum Thema Triage der Bundesregierung

    Während der Pandemie kam es immer wieder zu massiven Verletzungen der Rechte von Menschen mit Behinderung. Zuletzt kam es zu einem Vorfall in einem Krankenhaus, bei dem Menschen mit Behinderung, die an Corona erkrankt waren, per Triage mit geringerer Priorität behandelt werden sollten.[1] Daraufhin entfachte sich ein riesiger Skandal, dem die Bundesregierung Beachtung schenken muss, denn das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte bereits im Dezember 2021 ein Gesetz zur Vermeidung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Triage gefordert. 

    Seit einigen Wochen liegt dieser nun den Fraktionen vor und wir können erneut nur den Kopf schütteln. Wie auf Twitter bekannt wurde, wurden zunächst keine Betroffenen in die Diskussion des Expertenrats mit eingebunden. [2] Dies erfolgte wohl erst auf konkrete Nachfrage von Aktivisten. Und der Entwurf trägt den Forderungen des Bundesverfassungsgericht nicht Rechnung.

    „Für uns Piraten ist es wichtig, dass es im Fall künftiger  Corona-Wellen eine gerechte Gesetzgebung gibt. Ohne Benachteiligung von behinderten Menschen. Die UN Behindertenrechtskonvention wurde bis zum heutigen Tage nur unzureichend von Ländern und Bund umgesetzt, obwohl die Rechte von behinderten Menschen klar definiert sind. Dies zeigt sich auch wieder in den unzureichenden Regeln zur Triage. Es macht uns Angst, dass wir nicht als lebenswertes Leben eingeordnet werden“,

    sagt Florian Lancker, Mitglied der AG Inklusion und stellvertretender Themenbeauftragter Inklusion.

    „Es ist ein absolut inakzeptabler Zustand, denn es heisst nicht umsonst: Nicht über uns ohne uns“,

    ergänzt die Themenbeauftrage für Inklusion, Antonia-M. Hörster.

     

    Die PIRATEN der AG Inklusion fordern daher:

    * Beteiligung aller gesellschaftlichen Betroffenen

    * Umsetzung der Rechtsprechung des BVG

    * Einhaltung der UN Behindertenrechstkonvention auf allen staatlichen und nichtstaatlichen Ebenen

    * Keine Benachteiligung von behinderten Menschen

    Quellen:

    [1] www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/droht-im-klinikum-tuttlingen-die-triage-was-hinter-den-berichten-im-internet-steckt;art417930,11001136

    [2] twitter.com/nancy_poser/status/1485952709924724739

  • „Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses“: Klage gegen Chatkontrolle eingereicht

    Am 9. Mai hat der Europaabgeordnete, Bürgerrechtler und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen die sogenannte Chatkontrolle eine Unterlassungsklage gegen Facebooks Mutterunternehmen Meta Platforms Ireland Limited vor dem Amtsgericht Kiel eingereicht.[1] Breyer klagt als Nutzer des „Facebook Messenger“ gegen die verdachtslose automatisierte Durchsuchung der privaten Chatverläufe und Fotos. Hintergrund der Klage ist das Vorhaben der EU-Kommission, die bisher nur von US-Anbietern praktizierte verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle für sämtliche Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichtend machen zu wollen. 

    Kläger Patrick Breyer dazu:

    „Dieser Big Brother-Angriff auf unsere Handys, Privatnachrichten und Fotos mithilfe fehleranfälliger Algorithmen ist ein Riesenschritt in Richtung eines Überwachungsstaates nach chinesischem Vorbild. Chatkontrolle ist, wie wenn die Post alle Briefe öffnen und scannen würde – ineffektiv und illegal. Ich sehe der Zerstörung des Grundrechts auf digitales Briefgeheimnis nicht zu, sondern schalte jetzt die Justiz ein.

    Selbst intimste Nacktfotos und Sex-Chats können plötzlich bei Unternehmenspersonal oder der Polizei landen. Wer das digitale Briefgeheimnis zerstört, zerstört Vertrauen. Auf Sicherheit und Vertraulichkeit privater Kommunikation sind wir alle angewiesen: Menschen in Not, Missbrauchsopfer, Kinder, die Wirtschaft und auch Staatsbehörden.

    Organisierte Kinderporno-Ringe benutzen keine E-Mails oder Messengerdienste, sondern abgeschottete selbst betriebene Foren. Mit ihren Plänen zur Chatkontrolle setzt die EU-Kommission aus kurzfristigen Überwachungswünschen heraus die allgemeine Sicherheit unserer privaten Kommunikation und öffentlicher Netze, Geschäftsgeheimnisse und Staatsgeheimnisse aufs Spiel. Was wir brauchen, ist Löschen statt Schnüffeln!“

    Auf Anfrage Breyers hatte Europol zuvor eingeräumt, bekanntes Material nicht zur Löschung zu melden.[2] Auch das BKA weigert sich, die Löschung entsprechender Darstellungen zu veranlassen.

    Breyers Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralph Wagner erklärt:

    „Während EU-Politiker einerseits behaupten, uns vor Übergriffen durch Facebook, Google und Co. zu schützen, beauftragen sie gleichzeitig die selben Unternehmen damit, unsere komplette Kommunikation zu durchleuchten und zu überwachen. Dass der Europäische Gerichtshof (und die Gerichte vieler EU-Mitgliedsstaaten) eine solche totale Überwachung schon des öfteren untersagt hat, wird einfach beiseite geschoben. Dann bleibt leider nur, erneut die Gerichte einzuschalten.

    Wer Datenschutz nicht als Bürokratiemonster betreibt, sondern ernst meint und damit Freiheitsrechte schützen will, der darf nicht unsere gesamte Kommunikation durchleuchten und damit dann auch noch Facebook beauftragen.“

    Am 11. Mai wird die EU-Kommission ihren EU-Gesetzentwurf zur verpflichtenden Chatkontrolle öffentlich vorstellen. Das Gesetz würde alle Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten zur massenhaften Chatkontrolle verpflichten und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Scans auf allen Handys aushebeln. 

    Die Digitale Gesellschaft ruft am 11. Mai zu einer Demonstration in Berlin auf.[3] Der Chaos Computer Club kritisiert die Chatkontrolle als „fundamental fehlgeleitete Technologie“ und als „nie dagewesenes Überwachungswerkzeug“.[4] Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat das von der EU-Kommission geplante anlasslose Scannen der privaten Kommunikation via Messenger oder E-Mail als unverhältnismäßig und nicht zielführend bezeichnet.[5] Der Großteil des kinderpornographischen Materials werde vielmehr über Plattformen und Foren geteilt. Es brauche „vor allem den Ausbau der personellen und technischen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden, mehr sichtbare Präsenz von Polizei im Netz, mehr staatliche Meldestellen sowie die Entkriminalisieru der Verbreitung selbstgenerierten Materials unter Jugendlichen“.[6]

    Im deutschen Koalitionsvertrag heißt es zur Chatkontrolle: „Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation … lehnen wir ab.“

     

    Quellen:

    [1] Klageschrift: www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/05/20220509_Unterlassungsklage_Facebook_Breyer.pdf

    [2] secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/download/file/082d29088065e7c901806a0aa063001f

    [3] digitalegesellschaft.de/2022/05/presseinformation-protest-gegen-die-plaene-der-eu-kommission-zur-chatkontrolle/

    [4] www.ccc.de/de/updates/2022/eu-kommission-will-alle-chatnachrichten-durchleuchten

    [5] www.br.de/nachrichten/meldung/kinderschutzbund-lehnt-anlassloses-scannen-verschluesselter-kommunikation-ab,3004a2202

    [6] www.eu-info.de/dpa-europaticker/316232.html