Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Auslieferung Assanges ist ein Verstoß gegen die Pressefreiheit

    Auslieferung Assanges ist ein Verstoß gegen die Pressefreiheit

    Julian Assange droht die Auslieferung in die USA. Der Londoner High Court hat das Auslieferungsverbot aufgehoben und das Verfahren an die erste Instanz zurückverwiesen, mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen. Dem Wikileaks-Gründer drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

    Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Alscher, kritisiert:

    „Die USA wollen an Julian Assange ein Exempel statuieren. Sie wollen erreichen, dass weitere Veröffentlichungen, die beispielsweise Kriegsunrecht aufdecken, unterbunden werden. Gerade die Veröffentlichung solcher Informationen unterliegt aber in besonderem Maße der Pressefreiheit. Es muss in unser aller Interesse sein, sie zu schützen. Das politische Kalkül der USA, welches die demokratischen Grundwerte gefährdet oder gar einschränkt, darf niemals aufgehen.“

    Dem gebürtigen Australier Assange wird vorgeworfen, der ebenfalls jahrelang dafür inhaftierten Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dieses Material deckte Kriegsverbrechen zuvor ungeahnten Ausmaßes im Irak und in Afghanistan auf.

    Stefano Tuchscherer, stellvertretender politischer Geschäftsführer der PIRATEN, führt aus:

    „Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA hat weitreichende Folgen für Journalisten, die Missstände oder staatliche Kriegsverbrechen aufdecken. Pressevertreter und Blogger stehen unter dem besonderen Schutz der Pressefreiheit, statt für ihre Arbeit wie Kriminelle verfolgt zu werden. Die Öffentlichkeit muss staatliche Verbrechen kennen, um sie unterbinden und die Verantwortlichen – statt die Enthüller – zur Rechenschaft zu ziehen.“

    Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer kam im November 2019 nach einer eingehenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Julian Assange durch ein Komplott zwischen den USA, Großbritannien, Schweden und Ecuador über einen längeren Zeitraum psychologischer Folter ausgesetzt war und sich dadurch in akuter Lebensgefahr befindet. Er sieht darin einen Präzedenzfall für ein repressives Vorgehen gegen einen investigativen Journalisten, den man notfalls auch mit politischer Verfolgung und Folter zum Schweigen zu bringen versucht.

  • PIRATEN zum Ampel-Koalitionsvertrag: „Gelungen bis demokratiefeindlich“

    PIRATEN zum Ampel-Koalitionsvertrag: „Gelungen bis demokratiefeindlich“

    Gestern Nachmittag hat die neue Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen ihren Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit präsentiert. Der EU-Abgeordnete, Bürgerrechtler und Jurist Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei hat das Dokument einer ausführlichen Analyse im Kernthema Digitales und Datenschutz unterzogen:

    „Aus Datenschutzperspektive ist der Koalitionsvertrag der Ampel in vielen Bereichen gelungen. Gefährlich wird es aber bei den Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung und demokratiefeindlich durch die Wiedereinführung einer Sperrklausel zur Europawahl.

    Denn die vereinbarte Zustimmung zum ‚EU-Direktwahlakt‘ bedeutet: Mehrere Millionen Wählerstimmen verfallen wertlos, kleine Parteien fliegen raus, große Parteien erhalten mehr Sitze. Das ist ein demokratischer Offenbarungseid, vor dem ich bis zuletzt gemeinsam mit anderen kleinen Parteien ausdrücklich gewarnt habe![1] Wir werden dagegen juristisch vorgehen.

    Positives

    Was positiv ist: Deutschland spricht sich ab sofort gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle aus, also zur anlasslosen Durchleuchtung der privaten Kommunikation im Internet. Das ‚Recht auf Verschlüsselung‘ wird festgeschrieben. Damit sendet die Ampel das deutliche Signal an Ursula von der Leyen, die irrsinnigen und grundrechtswidrigen Pläne zur Chatkontrolle auf allen Smartphones zu stoppen.

    Die Koalitionsparteien fordern auch, dass ‚biometrische Erkennung im öffentlichen Raum (…) europarechtlich auszuschließen‘ ist. Damit unterstützt die Ampel ein EU-weites Verbot von biometrischer Massenüberwachung in der gesamten EU und gibt wichtige Rückendeckung bei den Verhandlungen zum geplanten KI-Gesetz der EU.

    Im Vertrag heißt es außerdem: ‚Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.‘ Dieses Prinzip muss endlich auch im geplanten Digital Services Act verankert werden!

    Die Ampel erteilt auch ‚verpflichtenden Uploadfiltern‘ eine Absage. Umgekehrt heißt das aber, dass weiter Druck auf Internetkonzerne ausgeübt werden wird, die fehleranfälligen Zensurmaschinen ‚freiwillig‘ auf uns loszulassen, etwa über ‚Verhaltenskodizes‘. Ausdrücklich gefordert werden „Regelungen gegen Desinformationen“, also legale Inhalte.

    Positiv ist auch die befürwortete Herstellerhaftung für IT-Sicherheitslücken, die deutliche Positionierung gegen den Hackerparagraphen und Hackbacks, keine Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung mehr für die Bundespolizei, die Einrichtung unabhängiger Polizeibeauftragter und eine Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei.

    Ich begrüße auch die sogenannte „Login-Falle“ als gute Alternative zu Vorratsdatenspeicherung, die geplante unabhängige Evaluierung aller Sicherheitsgesetze und die Einrichtung einer unabhängigen Freiheitskommission.

    Gefährliches

    Problematisch wird es aber im Bereich der Vorratsdatenspeicherung: Den Formelkompromiss der Ampel, ‚die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können‘, halte ich für brandgefährlich und fordere dringende Klärung durch den voraussichtlichen Bundesjustizminister Marco Buschmann. Anlassbezogen und mit Richterbeschluss kann eine Vorratsdatenspeicherung bei „ernster Bedrohung für die nationale Sicherheit“ oder auch eine geografisch begrenzte Vorratsdatenspeicherung bedeuten, die weite Teile Deutschlands erfasst. Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat. Die Mitglieder der Ampelparteien sollten dringend Klärung einfordern, bevor sie diese Formulierung abnicken. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die schädlichste Altlast der Großen Koalition.

    Der im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehene ‚nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt‘ wird von Innenpolitikern erfahrungsgemäß zur Angstmache genutzt werden. Problematisch ist auch, dass pauschal ein ‚besserer Zugang zu Daten‘ gefordert wird, ohne Personendaten auszunehmen, und dass von der ‚Strafbarkeit rechtswidriger Deanonymisierung‘ die Rede ist, denn: Deanonymisierung gibt es nicht, sonst waren die Daten nie anonymisiert!

    Außerdem kritisiere ich, dass die Ampel sich für ‚Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten‘ ausspricht, obwohl diese nachgewiesenermaßen nicht vor Gewalt schützt. Auch vom Verfassungsschutz eingesetzte V-Personen sollen trotz vernichtender Erfahrungen bleiben. Und die ‚Weiterentwicklung von Europol zu einem Europäischen Kriminalamt mit eigenen operativen Möglichkeiten‘ ist wegen der Immunität der Europol-Beamten und der mangelnden Kontrolle der Behörde hochriskant.“

    Quellen:

    [1] peertube.european-pirates.eu/videos/watch/d344666c-2586-4d55-ad9c-eaa1b16c7b71

  • Digital Markets Act: Internetmonopolisten bleiben alternativlos

    Der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat heute seinen Standpunkt zum Vorschlag für einen Rechtsakt über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) mit einer Mehrheit von 42 Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.[1] Das Gesetz über digitale Märkte soll sicherstellen, dass der Wettbewerb in der Online-Wirtschaft fair zugeht.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kritisiert das fehlende Recht auf „Interoperabilität“:

    „Die Platzhirsche unter den sozialen Netzwerken wie Meta/Facebook, Google, Twitter und TikTok nutzen gnadenlos aus, dass wir an sie gefesselt sind, um mit unseren Freunden, Familie und Arbeitgebern in Verbindung bleiben zu können. Sie können sich seit Jahren massive Datenschutzverletzungen, Zensurwillkür und Knebel-AGB leisten. 

    Um echte Wahlfreiheit und einen echten Wettbewerb zu eröffnen, müssten wechselwillige Nutzer plattformübergreifend mit ihren Kontakten in Verbindung bleiben können (Interoperabilität). Doch ausgerechnet das hat die mitte-rechte Ausschussmehrheit weitgehend verhindert. Die Position des Parlaments sieht zwar vor, dass sich User:innen verschiedener Messenger-Dienste und sozialer Netzwerke plattformunabhängig miteinander austauschen können, ohne mehrere Apps zu verwenden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Gatekeeper freiwillig eigene Dienste miteinander verbindet, beispielsweise wenn Meta/Facebook Interoperabilität zwischen seinem Messenger und WhatsApp ermöglicht. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber viel zu zaghaft.

    Das neue Gesetz geht an der Wurzel des Übels – der Monopolisierung des Internets – leider weitgehend vorbei und versucht Symptome zu kurieren. Konservative und Liberale verteidigen das schädliche Geschäftsmodell der multinationalen Internetkonzerne – welch ein Lobbyerfolg für die Industrie.“ 

    Der im Ausschuss angenommene Text wird dem Plenum in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt und wird dann das Mandat des Parlaments für die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat sein, die unter französischer Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 beginnen sollen.

    Quellen:

    [1] www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211118IPR17636/digital-markets-act-ending-unfair-practices-of-big-online-platforms

  • Absage an Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Generalanwalt legt Schlussanträge zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor

    Absage an Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Generalanwalt legt Schlussanträge zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor

    Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hat seine Schlussanträge im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland über das deutsche Gesetz zur verdachtslosen und flächendeckenden Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten vorgelegt. In seinem Gutachten heißt es, die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation sei allenfalls ausnahmsweise im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit zulässig, keinesfalls generell wie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.[1]

    Der EU-Abgeordnete, Bürgerrechtler und Jurist Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde erhoben hat, kommentiert:

    „Das Gutachten des Generalanwalts bestätigt: Das Vorratsdatengesetz der GroKo ist fundamental grundrechtswidrig. Das pauschale Sammeln von Metadaten aller Menschen macht uns im Grunde genommen nackt im System und verstößt grundlegend gegen EU-Grundrechte. Das wahllose Anhäufen von sensiblen Informationen über soziale Kontakte (auch Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzt:innen, Anwält:innen, Betriebsrät:innen, Psycholog:innen, Beratungsstellen etc.) von Millionen unverdächtigen Bürger:innen ist eine radikale Maßnahme der Massenüberwachung.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist das erste Überwachungsgesetz, das sich gegen die ganze Bevölkerung richtet. Das ist der Dammbruch. Die Unterscheidung zwischen Inhalts- und Kommunikationsdaten stimmt heute nicht mehr. Wir wissen heute, nach dem aktuellen Stand der Forschung, dass Metadaten Rückschlüsse zulassen, die mindestens so tiefgreifend wie die Inhalte selbst sind.

    Die klare Ansage des Generalanwalts ist ein Aufruf an die Spitzen von SPD, Grünen und FDP, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben! 

    Selbst wenn eine IP-Vorratsdatenspeicherung rechtlich machbar wäre, dürfen nicht alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt und die Anonymität im Netz abgeschafft werden. Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung unserer Identität im Internet ermöglicht die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers, in noch höherem Maße als Telefon-Verbindungsdaten. Es ist im Übrigen nicht nachzuweisen, dass eine Internet-Vorratsdatenspeicherung überhaupt einen statistisch signifikanten Beitrag zu der Zahl der aufgeklärten Straftaten leiste, nachdem die sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 die Aufklärungsquote nicht gesteigert hat.“

    Hintergrund

    Am 13. September fand die EuGH-Anhörung im Fall des Internetproviders SpaceNet statt, um die Frage zu klären, ob die anlasslose und flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland mit dem Unionsrecht – unter anderem der EU-Grundrechte-Charta – vereinbar ist. Die Münchener SpaceNet AG klagt bereits seit April 2016 gegen das umstrittene Überwachungsinstrument. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln war die SpaceNet AG zuletzt erfolgreich: Es entschied am 20. April 2018, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße. Das Bundesverwaltungsgericht war anderer Meinung. Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. 

    Im Juli 2020 wurde ein geleaktes Diskussionspapier bekannt, demzufolge die Europäische Kommission an Szenarien zur europaweiten Wiedereinführung einer verdachtslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs-, Bewegungs- und Internetverbindungsdaten arbeitet.[2] Erstmals könnten auch Messenger- und Videokonferenzdienste Nutzer identifizieren und ihre Kontakte auf Vorrat speichern müssen.

    Im November 2016 hatten Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstler:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Ärzt:innen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Patrick Breyer zählt zu den Beschwerdeführern. Das Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.[3]

    Quellen:

    [1] curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-11/cp210206de.pdf

    [2] cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2021/07/wk07294.en211.pdf

    [3] www.patrick-breyer.de/verfassungsbeschwerde-gegen-die-vorratsdatenspeicherung-eingereicht/

  • Koalitionsverhandlungen: Gesetze zu Rechten behinderter Menschen müssen endlich umgesetzt werden

    Koalitionsverhandlungen: Gesetze zu Rechten behinderter Menschen müssen endlich umgesetzt werden

    Die angehende Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat in ihren Wahlkampfversprechen viele wichtige Punkte zum Thema Inklusion und respektvollem Umgang miteinander [1-3]. Zumindest SPD und Grüne haben viele Worte aufgewendet, um dem Wähler eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung nahe zu bringen. Da die FDP jetzt mit von der Partie ist und wir als Bürger und Betroffene davon ausgehen, dass sich am Ende kaum jemand an diese Versprechen erinnern kann – die Sondierungsergebnisse deuten es an [4] -, erinnern wir die Rot/Grün/Gelbe Ampel daran, dass wir zwar behindert, aber eben nicht blöde sind.

    Wir als Inklusionspiraten fordern Rot/Grün auf, die ohnehin nicht ausreichenden Unterpunkte zum Thema Inklusion nicht der Bildung einer Regierungskoalition mit der wirtschaftsliberalen FDP zu opfern. Das wäre ein respektloses Verhalten, welches Verbände, genausowenig wie die Piratenpartei, tolerieren könnten. Wir erwarten daher die konsequente Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) [5], die in Deutschland seit nun 12 Jahren geltendes Recht ist, und leider zu oft wegen zu geringer finanzieller Ausstattung oder dubiosem Denkmalschutz/Brandschutz nicht entsprechend umgesetzt wird.

    Ebenfalls ist uns wichtig, dass Firmen, die nach Gesetzeslage Menschen mit Behinderung einstellen müssen und dieses nicht tun, für jeden nicht eingestellten Mitarbeiter einen entsprechenden Ausgleich (z.B. in Höhe eines Firmendurchschnittsgehalts) an die Sozialbehörden abführen müssen.

    Öffentliche Einrichtungen (Arztpraxen, Geschäfte, Gaststätten) haben barrierefrei zu sein. Auch der Nah- und Fernverkehr hat schon aus ökologischen Gründen vollständig und uneingeschränkt barrierefrei zu sein. Menschen mit Behinderung würden gerne viel öfter auf das Auto verzichten, wenn Sie es denn könnten. 

    Schulen und Kindertagesstätten müssen grundsätzlich ohne Ausnahme für alle Menschen zu besuchen sein. Kein Kind darf mehr abgewiesen oder an eine gesonderte Einrichtung verwiesen werden. Die Bildungsstätten haben mit dem entsprechenden Fachpersonal, also Sonderschullehrern, Sozialpädagogen, Schulbegleitern und Heilerziehungspflegern ausgestattet zu sein. Kindern diese Rechte auf Bildung und Teilhabe vorzuenthalten, obwohl Deutschland, wie schon erwähnt, seit 12 Jahren die UN-BRK unterschrieben hat, ist und bleibt ein Skandal. Wir fordern die zukünftigen Koalitionäre auf, diese Missstände zu beheben und sich endlich wirklich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einzusetzen. 

    Antonia-M. Hörster, Themenbeauftragung Inklusion der Piratenpartei Deutschland, fordert:

    „Solche ‚Sonderwelten‘ wie Heime oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf dem zweiten Arbeitsmarkt lehnen wir für Menschen mit Behinderung als pauschale Lösung ab. Kurzfristig müssen Mechanismen geschaffen werden, die Gewaltschutz an Menschen vorsieht und verbindliches Mitbestimmungsrecht stärkt.“

    Weiter fordern wir, dass jeder neue Wohnbau auch wirklich barrierefrei ist. Bezahlbarer barrierefreier Wohnraum ist zu fördern.

    Generell erwarten wir von unseren Volksvertretern, das alle Gesetze auf UN-BRK Kompatibilität überprüft werden. Gesetze, die der Konvention widersprechen, gehören ersatzlos und automatisch gestrichen. 

    Quellen:

    [1] www.gruene.de/themen/inklusion

    [2] www.fdp.de/sites/default/files/2021-08/FDP_BTW2021_Wahlprogramm_1.pdf

    [3] www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf

    [4] cms.gruene.de/uploads/documents/Ergebnis-der-Sondierungen.pdf

    [5] www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/un-behindertenrechtskonvention-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-langtext.html

  • Patrick Breyer: Haugen-Anhörung entlarvt den Unwillen der EU, das digitale Zeitalter in die eigene Hand zu nehmen

    Die Anhörung der Facebook-Whistleblowerin Francis Haugen vor dem Europäischen Parlament am 8. November 2021 hat die mangelnde Bereitschaft der EU offenbart, das digitale Zeitalter in die eigene Hand zu nehmen, schlussfolgert Patrick Breyer (PIRATEN), der Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten für das geplante Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act).

    „Haugen warnt, dass Facebooks Virtual-Reality-Pläne und die dafür nötigen Sensoren in Gebäuden die Bedrohung unserer Privatsphäre durch den Überwachungskapitalismus im Netz noch einmal dramatisch erhöhen werden. Aber die vorliegenden EU-Gesetzesentwürfe sichern uns kein Recht auf Anonymität und schützen uns nicht davor, dass jede unserer Handlungen gespeichert und dazu benutzt wird, uns zu manipulieren.

    Haugen warnt, die unzuverlässigen Uploadfilter von Facebook unterdrückten große Mengen an wertvollen legalen Inhalten, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Aber das geplante Digitale-Dienste-Gesetz fördert diese fehleranfälligen Zensurmaschinen noch, obwohl wichtige Medieninhalte, der politische und wissenschaftliche Diskurs, Bildung, Minderheiten und viele andere darunter leiden. 

    Haugens Leaks beweisen, dass Facebook den Profit über das öffentliche Gemeinwohl stellt. Aber die EU glaubt weiterhin, dass sie Big Tech dazu bringen kann, im Interesse der Allgemeinheit tätig zu werden und die Probleme selbst zu lösen (‚risikobasierter Ansatz‘). Das ist bestenfalls naiv. Der einzige wirksame Ausweg aus den schädlichen Empfehlungsalgorithmen der GAFAM ist es, den Nutzern zu erlauben, die Konzernalgorithmen abzuschalten und stattdessen externe Empfehlungsalgorithmen ihrer Wahl zu verwenden, zum Beispiel nicht-kommerzielle Open-Source-Algorithmen. Der einzig wirksame Weg, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung durch die GAFAM zu unterbinden, ist, den Nutzern den Wechsel zu alternativen Plattformen zu ermöglichen während sie trotzdem mit ihren Freunden und Kollegen plattformübergreifend in Verbindung bleiben (Interoperabilität).

    Es fehlt der EU leider bisher am politischen Willen, dass Nutzerinnen und Nutzer und unsere demokratischen Institutionen die Kontrolle über die digitale Sphäre in die eigene Hand nehmen, anstatt die Gestaltung des digitalen Zeitalters weiterhin multinationalen profitgetriebenen Konzernen anzuvertrauen.“

  • Patrick Breyer (Piratenpartei): Protestiert gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle!

    Nach einer Welle des Protests im Netz gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle ruft der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) zu Anrufen bei den zuständigen EU-KommissarInnen auf und veröffentlicht die Telefonnummern [1].

    „Die haarsträubenden EU-Pläne zur totalen Durchleuchtung unserer privaten Kommunikation mit fehleranfälligen Denunziationsmaschinen führen in einen Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild“,

    erklärt Breyer zur Begründung.

    „Soll vielleicht als Nächstes die Post alle Briefe vorsorglich öffnen und scannen? Eine wahllose Suche ins Blaue hinein ist der falsche Weg zum Schutz von Kindern und gefährdet diese sogar, indem ihre privaten Aufnahmen in die falschen Hände geraten und Kinder vielfach kriminalisiert werden.“ 

    Hintergrund: Nach dem Willen der EU-Kommission sollen alle Smartphones künftig Nachrichten und Fotos vor dem Versand auf verdächtigen Inhalt kontrollieren. Schlägt der Algorithmus an, soll vollautomatisch eine Anzeige an die Polizei erstattet werden. Zur Begründung wird die Suche nach Kinderpornografie genannt. 

    Die EU-Kommission bekommt für ihre Pläne seit Wochen Gegenwind (negativer Ausgang einer öffentlichen Konsultation [2], weltweite Proteste gegen Apples vergleichbare Spyphone-Pläne, parteiübergreifender Abgeordnetenbrief [3]). Bisher reagiert sie aber nur durch wiederholte Verschiebung des Gesetzentwurfs, der inzwischen nicht mehr wie zuvor in der Terminliste für den 1. Dezember angekündigt wird [4]. EU-Innenkommissarin Johansson und ihr Kabinett bekräftigten das Vorhaben jedoch letzte Woche erneut [5].

     

    Quellen:

    [1] Aufruf zu Protestanrufen und Informationsportal Breyers: chatkontrolle.de 

    [2] Konsultationsergebnisse: www.patrick-breyer.de/chatkontrolle-eu-verordnung-zur-flaechendeckenden-und-verdachtslosen-durchsuchung-elektronischer-nachrichten-angenommen-klage-geplant-widerstand-gegen-ausweitung/ 

    [3] Abgeordnetenbrief: www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/10/20211020_Letter_General_Monitoring.pdf 

    [4] Terminliste: ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SEC(2021)2395&lang=en

    [5] EU-Beamter bekräftigt Vorhaben: peertube.european-pirates.eu/videos/watch/233b2835-5d70-48ad-9e85-244d2219c28e

  • Koalitionsverhandlungen: Verdachtslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung stoppen!

    Koalitionsverhandlungen: Verdachtslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung stoppen!

    Einem Pressebericht zufolge [1] versucht die scheidende Bundesregierung, die von Gerichten ausgesetzte verdachtslose Vorratsdatenspeicherung über den Umweg der EU wieder einzuführen und sogar auszuweiten. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der sich auf europäischer Ebene gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzt, verurteilt dies scharf:

    „Dass die SPD-Bundesjustizministerin Lambrecht über den EU-Umweg insgeheim eine wahllose Totalerfassung unserer Kommunikation und Bewegungen durchdrücken will, kann man nur als unverantwortliche Politikwäsche bezeichnen. Kein anderes Überwachungsgesetz ist so schädlich für vertrauliche Kontakte, auf die wir in unzähligen Bereichen unserer Gesellschaft angewiesen sind.“

    Konkret unterstützt die Bundesregierung folgende Pläne der EU-Kommission:

    1. Zur Vorratsdatenspeicherung und Zwangsidentifizierung sollen erstmals auch Messengerdienste oder Videotelefonie verpflichtet werden, was selbst über die für nichtig erklärte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und auch über das deutsche Gesetz zu selbiger weit hinausgeht.

    2. Die größte Gefahr geht von der vom EuGH zuletzt zugelassenen und von der Bundesregierung befürworteten IP-Vorratsdatenspeicherung aus, die es dem Staat ermöglichen würde, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten und Pseudonyme aufzuheben. Das gefährdet etwa Whistleblower und politische Aktivisten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer würde sie gläsern machen.

    3. Die Bundesregierung zeigt sich offen für eine Vorratsdatenspeicherung zum „Schutz nationaler Sicherheit“, nachdem das Ziel der Strafverfolgung eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung laut EuGH nicht rechtfertigt. Nach dem Vorbild eines französischen Urteils droht die Vorratsdatenspeicherung so doch wieder zur Regel und zum Dauerzustand gemacht zu werden – unter Berufung auf immer und überall bestehende ‚Risiken‘.

    „Wir wissen längst, dass Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben [2], dass Zugriff auf Verkehrsdaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung in aller Regel möglich ist [3], dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten etwa in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung sogar gesunken ist,“

    betont Breyer.

    „Wenn wir eines aus den totalitären Unrechtsregimen auf deutschem Boden gelernt haben, dann, dass wir nie wieder einen Überwachungsstaat zulassen dürfen. Die PIRATEN im Europäischen Parlament werden deshalb aktiv gegen jede Wiederbelebung dieses maßlosen Instruments des Generalverdachts kämpfen.“

    Hintergrund: Diese Woche forderten elf Bürgerrechts- und Berufsverbände, dass SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ampel-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen sollen [4].

    Quellen:

    [1] www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/grosse-koalition-zum-abschied-noch-ein-ja-zur-vorratsdaten-speicherung-a-266cd41b-8589-4b0a-bb9e-4d78067d5fda

    [2] www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/

    [3] www.patrick-breyer.de/staatschefs-pushen-vorratsdatenspeicherung/

    [4] www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/