Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Digitale Pandemiebekämpfung – PIRATEN unterstützen die Empfehlung der Datenschutzbehörden zur Corona-Warn-App

    Digitale Pandemiebekämpfung – PIRATEN unterstützen die Empfehlung der Datenschutzbehörden zur Corona-Warn-App

    +++ Datenschützer sprechen sich für Nutzung der Corona-Warn-App aus +++ Piratenpartei begrüßt die Weiterentwicklung des Open Source Projektes mit Check-In-Funktion und Eventregistrierung +++ Keine guten Noten für die Luca-App

    Am 28. und 29. April hat die virtuelle Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder stattgefunden. Eines der zentralen Themen der Konferenz war die digitale Kontaktnachverfolgung. Hierbei wurde betont, dass für personenbezogene Daten eine enge Zweckbindung gilt. Demnach muss die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit zwischen den Gesundheitsämtern und den Dienstanbietern klar geregelt und abgegrenzt sein.

    Diesen Anforderungen genügt die Corona-Warn-App (CWA) des Bundes. Deshalb wurde am vergangenen Donnerstag von der Datenschutzkonferenz folgende Empfehlung an die Länder gegeben: Die Nutzung der CWA soll ausgebaut und die Weiterentwicklung unterstützt werden. Mit der Version 2.0 sind die Weichen für die nächste Stufe der digitalen Kontaktnachverfolgung gestellt worden. Die App hat jetzt eine anonyme Check-in-Funktion erhalten und Eventregistrierungen sind möglich. Bis zum Sommer, voraussichtlich Ende Juli 2021, sollen zudem die Anzeige von Schnelltestergebnissen und ein digitales Impfzertifikat integriert werden. Jetzt müssen nur noch die Infektionsschutzgesetze der Länder so angepasst werden, dass auch zum Beispiel der Restaurantbesuch ohne Erfassen von Name und Telefonnummer möglich ist.

    Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalen Wandel der Piratenpartei betont:

    „Die PIRATEN empfehlen nach wie vor die Nutzung der Corona-Warn-App. Mit mehr als 27 Millionen Downloads genießt die App eine hohe Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern. Mit der Corona-Warn-App 2.0 ist nun auch die lange gewünschte Funktion zur Eventregistrierung datensparsam, dezentral und anonym umgesetzt worden. Sie steht für uns alle kostenfrei zur Verfügung.“

    Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei, ergänzt:

    „Die Corona-Warn-App wird aus guten Gründen sogar vom Chaos Computer Club explizit empfohlen. Sie ist eine Open Source-Entwicklung, die Datenschutz-konform agiert. Nicht wie beispielsweise die Luca-App, die in meinen Augen mit ihren Datenschutz- und IT- Pannen eher ein Problem statt Lösung ist. Ich sehe es als weiteres positives Zeichen, dass sich die Datenschützer-Konferenz hier so klar für die Nutzung der Corona-Warn-App ausgesprochen hat.“

  • Verbrechen in Potsdamer Pflegewohnheim: PIRATEN kritisieren Versäumnisse in der Pflege

    Verbrechen in Potsdamer Pflegewohnheim: PIRATEN kritisieren Versäumnisse in der Pflege

    Am 28. April kam es zu einem vierfachen Tötungsdelikt und einer schweren Körperverletzung in einer Potsdamer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Piratenpartei verurteilt diese Vorfälle auf das Schärfste, auch wenn es derzeit so aussieht, dass die Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat als schuldunfähig einzustufen ist.

    „Seit der Doku ‚Team Wallraff‘ oder spätestens der Corona-Pandemie sind die absolut katastrophalen Zustände in Pflegeeinrichtungen bekannt und man hätte es vermutlich verhindern können. Menschen mit Behinderung sind tagtäglich mehrfach bei den unterschiedlichsten Dingen auf Hilfe von außen angewiesen und es kann nicht sein, dass Bewohner sich dort nicht sicher fühlen können. Eine Pflegeeinrichtung ist, wenn auch kein inklusives, immernoch aktuell ein Zuhause für ganz viele Beeinträchtigte. Die Schutzwürdigkeit dieser Menschen ist hier mit Füßen getreten worden,“

    sagt Antonia M. Hörster, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Inklusion sowie Gesundheit und Pflege der Piratenpartei.

    „Gut ausgebildetes Pflegepersonal ist nicht ausreichend vorhanden, aber nur gut ausgebildetes ist auch gut geprüftes Pflegepersonal und in der Lage, diese schwere köperliche und psychische Aufgabe zu meistern. Im Gegenteil dazu wird immernoch von der Politik propagiert, dass „PFLEGE JEDER KANN“. So werden nach wie vor viele ungelernte Kräfte in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Das geht unserer Meinung nach nicht,“

    ergänzt Sandra Leurs, Bundesthemenbeauftragte für Gesundheits- und Pflegepolitik.

    Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand NRW und Koordinatorin der AG Inklusion, fügt hinzu:

    „Die Piratenpartei spricht sich für die selbstständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aus. Aus unserer Sicht ist dieser Vorfall nur ein weiterer Beleg dafür, dass sich dringend etwas an unserem System ändern muss und Menschen mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft gehören. Eine menschenrechtliche Unterscheidung von Behinderten und Nicht-Behinderten ist absolut inakzeptabel.“

    Die Piratenpartei spricht allen Mitarbeitern, Bewohnern und Familienmitgliedern ihr aufrichtiges Beileid aus.

  • PIRATEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Verbesserungen am Klimaschutzgesetz sind notwendig

    PIRATEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Verbesserungen am Klimaschutzgesetz sind notwendig

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt die Forderungen nach weiteren gesetzlichen Regelungen für den Klimaschutz. Dass es für die Zeit nach 2030 noch keinerlei Plan gibt, wie weiter fortgefahren wird, das darf nicht sein. Ein Teilplan wie momentan, der nur eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 55% gegenüber 1990 vorsieht , ist vollkommen unzureichend. Denn damit bleibt unklar, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Dies ist jedoch unerlässlich. Je länger gewartet wird, desto drastischer müssen die Maßnahmen ausfallen, und eine Transformation kann nicht von heute auf morgen geschehen. Das braucht Zeit. Das Bundesverfassungsgericht bringt die Bundesregierung mit seinem Urteil nun in Zugzwang.

    Julian Häffner, Koordinator der AG Junge PIRATEN, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz:

    „Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind für uns zentrale Themen. Freiheit und Gerechtigkeit kann es für nachfolgende Generationen nur geben, wenn wir ihnen eine intakte, lebenswerte Umwelt hinterlassen. Was die Bundesregierung mit dem bestenfalls halbherzigen Klimaschutzgesetz gemacht hat, ist ein Abwälzen des Problems auf folgende Generationen.
    Das Versäumnis, sofort und wirkungsvoll gegen den Klimawandel vorzugehen, verschiebt nicht nur das Problem in die Zukunft, es macht das Problem größer und teurer. Je früher wir handeln, so mehr sind wir in der Lage die Folgen zu reduzieren.
    Es besteht mit dem Urteil nun die Hoffnung, dass die nächste Bundesregierung ein konsequentes und wirkungsvolles Klimaschutzgesetz verabschiedet, denn Klimaneutralität schaffen wir nicht bis 2050, wenn es in diesem Schneckentempo weiter geht.“

    Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Besonders erstaunt konnte man über die Reaktionen der Regierungsparteien sein, die dieses Fiasko erst 2019 beschlossen haben. Schon damals war absehbar, dass die Ergebnisse nicht reichen werden, um effektive Reaktionen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels zu erzielen. Jetzt so zu tun, als würde man das Urteil begrüßen, ist entweder die größte Lüge der Neuzeit oder das Eingeständnis, ein wirkungsloses Gesetz auf Drängen Dritter verabschiedet zu haben, mit denen man es sich nicht verscherzen wollte. Einmal mehr zeigt sich somit, dass es einer wirkungsvollen Kontrolle der Einflüsterer von Ministerien und Abgeordneten bedarf. Schon lange fordern wir daher ein effektives Lobbyregister.“

  • Einladung zum 24. Bundesparteitag der Piratenpartei

    Einladung zum 24. Bundesparteitag der Piratenpartei

    Die Piratenpartei Deutschland lädt Mitglieder und Medienvertreter*innen herzlich zum ersten hybriden Bundesparteitag des Jahres 2021 #hybpt211 ein.
    Der Parteitag beginnt am Samstag, den 8. Mai 2021, um 10:00 Uhr. Das voraussichtliche Ende wird am Samstag, den 29. Mai 2021, sein. Der Bundesparteitag wird während dieser Zeit mehrfach unterbrochen und wieder fortgesetzt. Die genauen Termine hierfür bestimmt die Versammlung.
    Am 8. und 9. Mai sind bisher neben dem Bericht des Vorstandes auch die Kandidatenvorstellungen sowie die vorläufigen Abstimmungen über den neuen Bundesvorstand vorgesehen. Das Ergebnis wird anschließend per Briefwahl bestätigt.

    Die Tagesordnung des Parteitages wird im Piratenwiki aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Parteimitglieder auf dem Parteitag über die endgültige Tagesordnung entscheiden.

    Gäste können den Parteitag im Stream verfolgen.

    Für Medien- und Pressevertreter*innen haben wir einen Akkreditierungslink zur Onlineveranstaltung bereitgestellt. Hier finden Sie auch ein Pressekit und weitere Informationen. Sie werden gebeten, sich vorab bis 7. Mai per E-Mail an presse@piratenpartei.de anzumelden, um einen entsprechenden Einladungslink zu erhalten.

    Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Berichterstattung über den 24. Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland.

  • Umfrage: 72% der Bürger*innen gegen EU-Pläne zur automatisierten Nachrichten- und Chatkontrolle mit Strafanzeigeautomatik

    Umfrage: 72% der Bürger*innen gegen EU-Pläne zur automatisierten Nachrichten- und Chatkontrolle mit Strafanzeigeautomatik

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Zur Suche nach möglicher Kinderpornografie plant die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen (sog. Nachrichten- und Chatkontrolle). Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung soll Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen, ein für Sommer angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission soll dann alle Anbieter zur Chatkontrolle verpflichten und womöglich auch Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung wird zurzeit im Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog findet am 29. April statt.

    Im Zuge der repräsentativen Meinungsumfrage wurden Bürger*innen aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt, wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornografischen Inhalten stehen. In Deutschland hat sich eine große Mehrheit von 69% der Befragten gegen die Chatkontrolle ausgesprochen, nur 19% waren dafür. Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72% der Befragten dagegen und nur 18% unterstützen die EU-Pläne.

    In Auftrag gegeben hatte die Umfrage der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Zum Resultat erklärt Breyer:

    „Das Umfrageergebnis ist ein Aufschrei gegen die geplante totale Durchleuchtung privater Nachrichten mit fehleranfälliger Strafanzeigeautomatik.

    Sogenannte Kinderschützer*innen haben kein Recht, sich zum Sprachrohr junger Menschen aufzuschwingen, ohne sie jemals gefragt zu haben. Gerade die Antworten der jüngsten Umfrageteilnehmer*innen zeigen, dass junge Menschen eine verdachtslose Durchsuchung ihrer Privatnachrichten strikt ablehnen (73% Ablehnung in der Altersgruppe 18-24). Die geplante Totaldurchleuchtung droht in der Tat Jugendlichen besonders zu schaden, weil selbst aufgenommene Nacktbilder (Sexting) dadurch in die falschen Hände geraten können und 40% der Ermittlungsverfahren aufgrund der Chatkontrolle Minderjährige ins Visier nehmen.

    EU-Innenkommissarin Johannson, EU-Regierungen und die EU-Parlamentsmehrheit müssen jetzt Konsequenzen ziehen und ihren beispiellosen Angriff auf das digitale Briefgeheimnis aufgeben. Anstelle von Massenüberwachung ins Blaue hinein müssen Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Abbau der Ermittlungsrückstände!“

    EU-Pläne zur Chatkontrolle sind verfassungswidrig

    Einige US-Dienste wie GMail und Outlook.com durchsuchen bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger*innen automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei werden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86% der Fälle unschuldige Bürger*innen angezeigt.

    Kürzlich hat die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle begutachtet und festgestellt, dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger*innen auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.

    Informationsportal zur Chatkontrolle

  • „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    Ein Teil des von der EU zu 100% finanzierten Forschungsprojekts „iBorderCtrl“ diente dazu, Lobbyarbeit für Grundrechtseinschränkungen durch den Gesetzgeber zu betreiben, um den Einsatz eines höchst umstrittenen „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden zu ermöglichen. Dies versuchte die EU in einem teilweise geschwärzten Dokument zu verbergen, das nun mit technischen Mitteln rekonstruiert werden konnte.

    Während die EU-Kommission öffentlich behauptet, iBorderCtrl sei lediglich „ein Forschungsprojekt, bei dem es nicht darum ging, ein tatsächlich funktionierendes System zu erproben oder einzuführen“, enthüllen die bislang geschwärzten Teile des „Kommunikationsplans“, dass das iBorderCtrl-Konsortium bereits mit der Industrie zusammenarbeitete, um das System als „Grundlage vieler anderer Anwendungen für andere Zielgruppen und sogar andere Anwendungsbereiche“ einsetzen zu lassen. Im Dokument heißt es weiter, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich sein werde, um den „Video-Lügendetektor“ und ähnliche Technologien an Landesgrenzen einsetzen zu können. Um auf solche Gesetzesänderungen „hinzuwirken“, plante das Konsortium „Kommunikationsaktivitäten“ gegenüber Abgeordneten, EU-Kommission und Grenzbehörden.

    Bezüglich der öffentlichen Kommunikation über das Projekt war das Konsortium der Ansicht, dass es „schwierig sein könnte, die breite Öffentlichkeit zu nutzen, um eine Umsetzung von iBorderCtrl zu erreichen“, da „andere die Meinung vertreten könnten, dass die von iBorderCtrl vorgeschlagenen Technologien aufgrund ethischer Bedenken nicht genutzt werden sollten“. „Es ist unwahrscheinlich, dass […] eine robuste Mehrheit der Bürger für die Einführung / Umsetzung von iBorderCtrl-Technologien […] erreicht werden könnte“, und „eine kontroverse öffentliche Debatte könnte die Umsetzung der für iBorderCtrl erforderlichen Maßnahmen sogar behindern“.

    Während das Konsortium ursprünglich mehrere Dokumente über das umstrittene Forschungsprojekt veröffentlichen wollte, entschied es sich nach öffentlicher Kritik, diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer verklagt die EU-Forschungsexekutivagentur wegen ihrer Weigerung, Dokumente zu dem Projekt offenzulegen, darunter eine ethische Bewertung und einen Bericht über die Zulässigkeit der Technologie.

    „Ich bin schockiert darüber, dass EU-Forschungsgelder verwendet werden, um für Gesetzesänderungen zu lobbyieren, die unsere Grundrechte beschneiden.“

    kommentiert Breyer.

    „Ich erwarte von der Kommission, dass sie offenlegt, wie weit verbreitet diese Praxis ist, und dass sie den skandalösen Missbrauch von Forschungsgeldern für Lobbyarbeit sofort stoppt! Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Forschungsexekutivagentur den Versuch der Industrie unterstützt, die Öffentlichkeit zu manipulieren und zu instrumentalisieren, indem sie den Bürger*innen wesentliche Fakten über dystopische Technologien vorenthält. Wir müssen der Forschung an Überwachungs- und Kontrolltechnologien, die sowohl unethisch als auch illegal sind, dringend Einhalt gebieten. So etwas wie harmlose Forschung gibt es nicht.“

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über das nächste Horizon-Forschungsprogramm ab. Das iBorderCtrl-Forschungsprojekt zum Einsatz eines „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden wird dafür kritisiert, dass die unzuverlässige Technologie unzählige Reisende zu Unrecht der Lüge bezichtigen würde und Minderheiten dabei besonders diskriminiert werden könnten.

  • Tschechien-Russland Konflikt – PIRATEN erwarten europäische Linie

    Tschechien-Russland Konflikt – PIRATEN erwarten europäische Linie

    Ermittlungen Tschechiens haben eine Beteiligung des russischen Geheimdienstes sowie von Mitarbeitern der russischen Botschaft in Tschechien mit der Sprengung eines Munitionslagers im tschechischen Vrbětice im Jahr 2014 hergestellt. Im Zuge dessen hat die tschechische Regierung beschlossen, das Personal der russischen Botschaft in Prag zu verkleinern, offiziell um ein Gleichgewicht zwischen den diplomatischen Vertretungen beider Länder herzustellen – dies würde einer Ausweisung von ca. 70 Diplomaten und Botschaftsangestellten gleichkommen. Dabei wird die Regierung von der tschechischen Piratenpartei, der derzeit führenden Oppositionspartei unterstützt.

    „Der Anschlag auf das tschechische Munitionsdepot durch russische Agenten war auch ein Angriff auf die Europäische Union. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich der Unterstützung der tschechischen Haltung, zu der sich die baltischen Staaten bereits bekannt haben, anzuschließen und eine gemeinsame europäischen Linie bezüglich Russland zu erwirken. Dazu verpflichten uns die Regeln des Lissabonvertrages,“

    so Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Einen außenpolitischen deutschen Sonderweg gegenüber Russland darf es hier nicht geben. Es muss europäisch gehandelt werden,“

    ergänzt Alexander Kohler, Themenbeauftragter für Außen- und Sicherheitspolitik der Piratenpartei Deutschland.

  • Bundestagswahl 2021 – PIRATEN empfehlen der Weitergabe von Meldedaten zu widersprechen

    Bundestagswahl 2021 – PIRATEN empfehlen der Weitergabe von Meldedaten zu widersprechen

    Opt-Out jetzt – Transparenz im Bundestagswahlkampf – PIRATEN verweisen auf die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren bei Meldeämtern

    Alle Parteien bereiten sich aktuell auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 vor. Hierfür lassen sie sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel ist, Wahlwerbung zu betreiben. Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte „Listenprivileg“, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten. Jedoch ist es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Dies sollte nun so zeitnah wie möglich geschehen.

    „Ja, auch wir könnten von den Daten der Meldeämter im Wahlkampf profitieren, sofern wir eine Datenübermittlung beantragen. Wir halten es jedoch für nur fair und transparent, die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass sie dieser Übermittlung vergleichsweise einfach widersprechen können. Nach unserer Auffassung wäre das Opt-In-Verfahren, also eine Weitergabe der Meldedaten nur mit expliziter Einwilligung, ohnehin der bessere Weg,“

    erklärt Martin Kollien-Glaser, Wahlkampfkoordinator der Piratenpartei und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl.

    Gemäß § 50 – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen des BMG darf die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister“ geben. Vom Termin für die Bundestagswahl zurückgerechnet dürfen also Parteien bereits seit Ende März 2021 Meldeauskünfte erfragen. Ob und wie viele Auskünfte schon bei den Meldeämtern eingegangen sind, ist nicht bekannt.

    Weiter heißt es in § 50 Absatz 3 BMG, dass die betroffenen Personen das Recht haben, der Datenübermittlung zu widersprechen. Hierfür reicht häufig ein formloser Brief an das jeweilige Meldeamt, viele stellen aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich ist bei den Ämtern auch ein persönliches Vorsprechen möglich. Dies sollte jedoch in Zeiten der Pandemie die letzte Option sein, seinen Widerspruch einzureichen.

    Es kann auch folgendes Widerspruchsformular genutz werden: https://redesign.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/04/Meldeaemter_Widerspruchsformular.pdf