Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • PIRATEN fordern Wechselunterricht jetzt!

    PIRATEN fordern Wechselunterricht jetzt!

    Zu den ab 2. November geltenden verschärften Corona Maßnahmen kommentiert der Generalsekretär der Piratenpartei Borys Sobieski:

    „Wir PIRATEN unterstützen ausdrücklich die angekündigten Maßnahmen. Viele davon waren schon lange überfällig. Während in einigen Bereichen, bei denen Menschen zusammentreffen, zu Recht harte Einschnitte geplant sind, die voraussichtlich viele Unternehmen in Existenznot bringen werden, soll der Schulbetrieb unverändert beibehalten werden. Dabei bieten gerade Schulen, in denen hunderte Menschen aufeinander treffen, ein erhebliches Infektionsrisiko. Leider wurde die Atempause im Sommer nicht dafür genutzt, um hier digitale Angebote in ausreichender Form bereit zu stellen.
    Wir sind davon überzeugt, dass Kinder und Auszubildende unsere Zukunft sind und fordern daher die sofortige bundesweite Einführung des Wechelunterrichts bis zum Ende des Jahres. Es muss möglich bleiben, flexible Lösungen für kleine Gruppen von Lernenden zu finden, die sonst nicht mehr erreicht werden können.
    Eine Aufhebung der Schulpräsenzpflicht für die Zeit der Corona-Pandemie wäre gleichermaßen ein sinnvoller Schritt.“

    Valentin Ott, Themenbeauftragter für Bildung der Piratenpartei, ergänzt:

    „Schulen soll es ermöglicht werden, mit geringem bürokratischen Aufwand individuell zu entscheiden, welchen Wechsel sie bei Präsenz- und Distanzlernen wählen möchten. In Hessen beispielsweise, ist es bisher nur unter großem Aufwand möglich den Unterricht auf 50% digitales Distanzlernen zu verschieben. Dies sollte für alle Schulen in Deutschland vereinfacht werden. Denn dies ist vielfach möglich und trägt dazu bei, die Infektionszahlen zu verringern.“

    Wir fordern außerdem bundesweit für alle Lehrenden und Lernenden die Möglichkeit, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn für sich selbst oder die Personen im privaten Umfeld ein erhöhtes Risiko bei der Erkrankung vorliegt.

    Ebenso sind wir uns bewusst, dass es Lernende aus bildungsfernen oder schwierigen Familien gibt, zu denen die Lehrenden schon bei den ersten Schulschließungen den Kontakt verloren haben. Diese Lernenden müssen auch jetzt die Chance haben, andere Gesichter zu sehen, z.B. Lehrende oder einige Mitlernende. Bei Erwachsenen ändert sich durch ein „verlorenes Jahr“ weniger als bei Kindern und Jugendlichen in schwierigen Entwicklungsphasen, in denen sie nach neuen Kontakten suchen. Vieles kann digital ersetzt werden, aber ein zumindest gelegentlicher persönlicher Kontakt ist für die Entwicklung unerlässlich. Es kommt hinzu, dass es Familien gibt in denen Kinder keinen Zugang zu einem internetfähigen Gerät haben. Es gibt auch Familien, in denen nicht deutsch gesprochen wird. Die Sprachfähigkeiten dieser Lernenden werden leiden, wenn sie keinen regelmäßigen Kontakt zu deutsch Sprechenden haben.

    Um bei solchen Fällen gegensteuern zu können, setzen wir uns dafür ein, dass es weiter ein Vor-Ort-Angebot gibt.
    In Fällen, in denen solche Schwierigkeiten nicht gegeben sind, sollte man sich verstärkt um Online-Unterricht bemühen. Dafür muss den Schulen nicht nur eine entsprechende Flexibilität zugestanden werden, sie brauchen auch sofort massive Hilfen. Es steht hierfür Geld aus dem Digitalpakt zur Verfügung. Bisher ist davon nur wenig abgerufen worden, weil die Schulen erst ein Medienbildungskonzept entwickeln mussten. Dazu sind die meisten noch nicht gekommen, und viele Lehrende, die vielleicht großartig unterrichten können aber wenig IT-affin sind, fühlen sich überfordert. Daher ist ein vereinfachtes Abrufen der Mittel aus dem Digitalpakt zur Ausstattung der Schulen sofort nötig. Dazu gehört auch ein Sortiment Leih-PCs oder Notebooks für Lernende.

  • Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Jede Kommunikation soll ohne Anlass überwacht werden. Dagegen hat der Kieler Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein Beschwerde eingelegt. Große US-Konzerne wie Facebook (Facebook Messenger) und Google (GMail) sollen den Inhalt sämtlicher privater Nutzernachrichten unterschiedslos und ohne Anlass oder Verdacht nach möglichen illegalen Inhalten (“Kinderpornografie”) durchsuchen. 

    Patrick Breyer kommentiert:

    „Die Totaldurchleuchtung unserer privaten Kommunikation bei US-Anbietern kann dazu führen, dass deren Algorithmen private und intime Bilder über unsere Gesundheit oder Sexualität fälschlich melden und die zuständigen Mitarbeiter sie illegal weiter verbreiten. Da Jugendliche nicht selten intime Fotos untereinander teilen, könnten Konzernmitarbeiter sogar zusätzliche ‚Kinderpornografie‘ in Umlauf bringen. Dieser Zensursula-Plan gefährdet Sicherheit und Privatsphäre von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen und gehört gestoppt!”

    “Vermeintliche Treffer der Suchvorgänge werden von Unternehmen wie Facebook und Google an die US-Nichtregierungsorganisation NCMEC übermittelt, obwohl in den USA kein adäquates Datenschutzniveau besteht.“

    so Breyer weiter.

    „Insgesamt sehe ich in dem Verfahren einen Übergriff auf sensible private Kommunikation, der ebenso wenig zu rechtfertigen ist, wie wenn die Post rein vorsorglich alle Briefe öffnen und durchsuchen würde. Gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige, einschließlich verdeckter Ermittlungen und ausreichende Kapazitäten für die Strafverfolgungsbehörden sowie vorbeugende Kinderschutzmaßnahmen wären der richtige Weg.“

    Breyers Beschwerde zufolge verstoßen sowohl die verdachts- und anlasslose Inhaltsdurchsuchung in privater Hand als auch die Übermittlungen an NCMEC gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade erst hat der EuGH im Fall La Quadrature du Net (C‑511/18 and C‑512/18) entschieden, dass eine automatisierte Kommunikationsanalyse allenfalls bei akuter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder sonst bei Personen verhältnismäßig sein kann, die dazu Anlass gegeben haben (Leitsatz 2).

    Breyer bittet die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen in seinem Schreiben um eine vorläufige rechtliche Einschätzung. Eine Antwort wird in den kommenden Wochen erwartet. 

    Hintergrund:

    Die EU will in einem Eilverfahren innerhalb weniger Wochen die verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation legalisieren, im nächsten Jahr sogar zwingend vorschreiben. Da sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine Durchsuchung von Nachrichten unmöglich macht, wird das Vorhaben als Angriff auf die Sicherheit der Internetkommunikation im Allgemeinen kritisiert. Vertrauliche Kommunikation wird so auch für die Kinder und Jugendlichen, die das Gesetz zu schützen vorgibt, unmöglich. Die flächendeckende Nachrichtendurchsuchung wird bisher von den Diensten Facebook Messenger, Gmail, Yahoo Messenger, Kik Messenger and Microsoft Xbox praktiziert. Die EU-Kommission will sich nicht dazu äußern, ob dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht. Breyers Beschwerde soll nun für Klärung sorgen.

  • PIRATEN fordern den Schutz von Landschaft, Klima und biologischer Vielfalt sowie Tierschutz bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

    PIRATEN fordern den Schutz von Landschaft, Klima und biologischer Vielfalt sowie Tierschutz bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ab, die ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht. Die PIRATEN werden wichtige Änderungen unterstützen:
    einen obligatorischen Schutz von Landschaft, Klima, Tieren und biologischer Vielfalt;
    Begrenzung der Subventionen für große Oligarchen wie Orbán;
    wirksame Unterstützung für Kleinbauern.

    „Wir müssen sicherstellen, dass Lebensmittel in der EU nachhaltig produziert werden und die Umwelt geschützt wird. Die PIRATEN werden für Änderungen stimmen, die eine nachhaltige Landwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt und den Tierschutz unterstützen „,

    erklärt der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer.

    „Der Kampf gegen die gegenwärtige Dürre gehört zu den Prioritäten der PIRATEN. Wir wissen, dass die EU mit der Klimakrise fertig werden muss. Wir werden daher strenge Beschränkungen für Pestizide und Düngemittel, eine nachhaltige Landbewirtschaftung und umweltbewusste, landwirtschaftliche Praktiken unterstützen“,

    fügt Breyer hinzu.

    „Es ist nicht hinnehmbar, dass die EU öffentliche Mittel an große Unternehmen, die die Landschaft plündern, überweist. Deshalb fordern wir für jedes einzelne Unternehmen eine Obergrenze für Direktzahlungen von 60 000 € pro Jahr. Diese Maßnahme wird die Geldpipeline aus Europa für landwirtschaftliche Oligarchen wie Orbán stoppen. „,

    sagt PIRATEN-Europaabgeordneter und Vorsitzender der European Pirate Party Mikuláš Peksa.

    Die gemeinsame Agrarpolitik der EU zielt darauf ab, die Landwirte zu unterstützen und die landwirtschaftliche Produktivität zu steigern. Darüber hinaus soll sie für eine stabile Lebensmittelversorgung zu vernünftigen Preisen sorgen, so das Versprechen. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist mit dem Europäischen Green Deal verbunden, der die EU auf die Bekämpfung des Klimawandels vorbereitet, indem sie konsequent auf eine emissionsfreie europäische Industrie umstellt. Vor kurzem hat das Europäische Parlament ein Klimagesetz mit einem ehrgeizigen Emissionsminderungsziel verabschiedet – 60% bis 2030. Die nötige grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wird diese Woche wahrscheinlich keine Mehrheit finden.

  • Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Die europäische Wirtschaft hat durch die Corona-Pandemie schweren Schaden genommen. Dies stellt zweifelsohne ein großes Problem für die gesamte EU dar. Es gibt allerdings Hoffnung: Die Europäische Union plant einen revolutionären Neustart für die Zeit nach der Pandemie – sauber, nachhaltig und ökologisch.

    Die EU hat einen Aufbauplan erarbeitet, nach welchem die Mitgliedsstaaten Gelder zum Wiederankurbeln der Wirtschaft erhalten sollen. Dies aber anders als zuvor: Unternehmen sollen auf nachhaltigen Betrieb umstellen, Staaten sollen den Umstieg auf erneuerbare Energien einleiten. Wenn wir das vor Kurzem verabschiedete Klimagesetz, welches die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen um 60% bis 2030 vorsieht, einhalten wollen, müssen wir sofort handeln.

    MdEP Mikuláš Peksa:

    „Gemäß der Politik der Piraten im Europaparlament beaufsichtige ich die transparente, innovative und digitale Verwendung der europäischen Gelder. Die EU plant massive Investitionen, welche zur Rettung des Planeten beitragen sollen, und dies mittels des bereits erwähnten Aufbauplans wie auch der Maßnahmen im Rahmen des Green Deals und des Just Transition Fonds, welcher den unkomplizierten und reibungslosen Umstieg der mit schmutzigen Energiequellen arbeitenden Staaten auf saubere Energiequellen gewährleisten soll.

    Über die konkreten Pläne der EU, die Arbeit als Europaabgeordneter der Piraten und die Rolle der Europäischen Piratenpartei, deren Vorsitzender ich bin, werde ich im Rahmen eines Webinars am Freitag, den 30.10. um 19.00 Uhr unter unten angeführtem Link sprechen.

    Sie alle sind herzlich eingeladen! Das gesamte Webinar wird auf Deutsch stattfinden.“

    Wann: Freitag, 30. Oktober, 19 Uhr

    Wo: meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: youtu.be/3VTZfQ3QHq8

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Das Europaparlament verabschiedet diese Woche drei Berichte zum geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) und positioniert sich damit gegenüber der Kommission, die einen ersten Gesetzesentwurf im Dezember 2020 vorlegen will. Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. 

    Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, kommentiert: 

    „In sämtlichen Stellungnahmen fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, unsere Privatsphäre online endlich wirksam zu schützen. Das Digitale-Dienste-Gesetz muss strenge sektorspezifische Vorgaben enthalten, um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll das Recht erhalten, Internetdienste anonym zu nutzen. Die permanente Aufzeichnung unseres digitalen Lebens muss ein Ende haben. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”

    Breyers zweite Priorität ist die Durchsetzung der Meinungsfreiheit im Netz angesichts des weit verbreiteten Einsatzes fehleranfälliger Uploadfilter durch viele Plattformen:

    “Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Plattformen nicht verpflichtet, Nutzer online auf potenziell rechtswidriges Verhalten zu überwachen. Aber wir müssen diesen Ausschluss erweitern, um auch eine generelle Filterung von Nutzerinhalten auszuschließen. Diese unzuverlässigen Zensuralgorithmen unterdrücken zahllose legale Äußerungen (“Overblocking”). Unterbezahlte Plattformmoderatoren können dies nicht kompensieren. Strafverfolgung ist die Kernaufgabe des Staates!”

    Des weiteren sollen Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, künftig einen Nachrichtenaustausch mit Nutzern alternativer Plattformen zuzulassen, um einen Wechsel unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität).

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Bei den BigBrother Awards zu gewinnen bedeutet eigentlich, dass man verloren hat. Verloren in der Kategorie „Bewahrung von Bürgerrechten“. Ausgezeichnet werden mit dem Award die Personen oder Institutionen, die sich besonders negativ gegen die Privatsphäre der Bürger verdient gemacht haben.

    In diesem Jahr erhielt den Award u.a. der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter (SPD) für das Kennzeichenerkennungssystem KESY. Eine wirklich verdiente Auszeichnung, wie wir finden. Immerhin wurden mit diesem System über einen langen Zeitraum alle Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos an mehreren Stellen der Autobahn aufgezeichnet. Und das unter völliger Ignoranz aller Regeln oder auch nur Einhaltung von Speicherfristen. Die Piratenpartei führt seit Jahren den Protest gegen den Kfz-Massenabgleich an.

    Gegen das System klagt der Brandenburger Pirat Marko Tittel vor dem Brandenburger Verfassungsgericht.

    Marko Tittel:

    „Ich gratuliere dem Innenminister Michael Stübgen und seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter zum Gewinn des BigBrotherAward 2020. Sie haben ihn wahrlich verdient. Obwohl es in letzter Zeit um das Thema KESY corona-bedingt ruhiger geworden ist, zeigt diese Preisverleihung, dass das Thema immer noch aktuell ist. Diese Verzögerung ermöglicht ein noch längeres Erfassen und Abspeichern von tausenden von Kfz-Kennzeichendaten stündlich. Und das darf nicht sein!“

    Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Das System KESY könnte direkt aus einer orwellschen Überwachungsdystophie stammen. Die ständige Überwachung durch automatische Scanner kommt dem Generalverdacht gegen alle Autofahrer gleich – und führt in Brandenburg sogar zu einer Vorratsspeicherung jeglicher Autofahrten auf der Autobahn. Hier wird ein Überwachungszombie geschaffen, der sich von den Daten der Autofahrer ernährt. Der Big Brother Award ist also mehr als gerechtfertigt. „

    Die Piratenpartei lehnt solche anlasslosen Datensammlungen grundsätzlich ab. Der tatsächliche Nutzen ist fraglich, aber das Potenzial zum Missbrauch ist hoch. KESY stellt einen Baustein zu einer flächendeckenden Erfassung von Bürgern dar und ist inakzeptabel. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Auffassung in Kürze mit Nachdruck bestätigen wird.

    Themenseite der Piratenpartei zum Kfz-Massenabgleich mit Karte der Scannerstandorte:
    https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan/