Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • PIRATEN warnen vor Rechtsruck

    PIRATEN warnen vor Rechtsruck

    Mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde am Mittwoch im Thüringer Landtag Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten gewählt.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Die AfD hat es erfolgreich geschafft, die demokratischen Parteien vor sich her zu treiben. Mit der Annahme der Wahl zum Ministerpräsidenten legitimiert Kemmerich zukünftige Forderungen nach Zugeständnissen der Partei vom rechten Rand. Sich überhaupt zur Wahl zu stellen war ein taktischer Fehler, der das Risiko in sich trägt, unsere Demokratie nachhaltig zu schwächen und faschistischen Bestrebungen die Tür zu öffnen. Als liberale Partei betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.“

    Die AfD-Fraktion unter Björn Höcke, der per Gerichtsbeschluss als Faschist bezeichnet werden darf, stimmte offenbar geschlossen für Kemmerich und bereits kurz nach der Wahl wird öffentlich über Ministerposten spekuliert.

  • „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    Die Piratenpartei lädt am 09. Februar um 19:30 Uhr zu einem drogenpolitischen Themenabend mit Hubert Wimber, Vorstandsvorsitzender von LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition), ein. Wimber setzt sich seit Jahren für eine legale Regulierung von Drogen und für Harm Reduction ein. Es erwartet uns ein spannender Vortrag unter der Überschrift „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“.

    „Wir wollen eine rationale und evidenzbasierte Drogenpoliktik, die durch die Entkriminalisierung der Drogenkonsumierenden und durch einen staatlich regulierten Markt gekennzeichnet ist. Unser Ziel ist dabei ein wirklich funktionierender Jugend- und Verbraucherschutz, der die gesundheitlichen Risiken des Konsums minimiert,“

    erläutert Wimber die Ziele von LEAP. Die Moderation an diesem Abend übernimmt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli:

    „Ich freue mich persönlich sehr auf diesen Abend. Hubert Wimber kenne ich inzwischen von vielen drogenpolitischen Veranstaltungen. Er ist ein hervorragender Rhetoriker und in der Lage, die Zweifel am Erfolg einer repressiven Politik mit den Zahlen des Bundeskriminalamtes oder sonstige Behörden zu belegen. Aktuelle Statistiken der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) bestätigen, wie wichtig ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ist, denn Drogenpolitik ist Freiheitspolitik und Freiheit einer der wichtigsten Grundsätze, die wir PIRATEN uns auf die Fahnen geschrieben haben.“

    Hubert Wimber, ehemaliger Polizeipräsident aus Münster, der noch während seiner Amtszeit LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) gründen wollte, wurde durch den damaligen verantwortlichen Landesinnenminister Jäger gestoppt. Dies führte dann im Jahr 2015 zur sogenannten „Maulkorbaffäre“, über die wir ausführlich berichteten. Noch im gleichen Jahr, unmittelbar nach dem Herr Wimber aus seinem Amt ausschied, wurde LEAP Deutschland gegründet.

    Die Veranstaltung findet auf dem Mumble-Server der Piratenpartei NRW statt und wird auf piraten.live gestreamt. Im Anschluss an den Vortag wird Wimber Fragen aus dem Publikum beantworten.

    Links:
    Lukas Lamla MdL (@maltis) zum „Maulkorbminister“ Jäger und der Causa Wimber
    Pressemitteilung der Piratenpartei NRW vom 21.01.2015

  • Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Zum heutigen europäischen Datenschutztag mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen.

    Der europäische Datenschutztag wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch ‚Konvention 108‘ genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben. Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:

    „Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.

    Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

    Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen können.

    Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

  • Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Beschwerde des Europaabgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten (Fall 50001/12). Breyer hofft, dass der Gerichtshof ein Recht auf anonyme Kommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt. Patrick Breyer:

    „Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die zuletzt eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.

    Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

    Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.“

    Quellen/Fußnoten:
    Hintergrundinformationen zur Beschwerde
    Handykarten-Tauschbörse

  • PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    Die Piratenpartei veröffentlicht eine Website mit einer bundesweiten Übersicht zu den Polizeigesetzen der Länder. Die Seite fasst bundesweit Informationen zu vorhandenen Befugnissen der Polizei zusammen und zeigt geplante Verschärfungen.

    „Unsere Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt, das können wir nicht einfach so hinnehmen. Mit dem Polizeiaufgabengesetz in Bayern ist 2018 das härteste Polizeigesetz in Deutschland beschlossen worden,“

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    „Der Einsatz von Kriegswaffen oder auch eine unendlich verlängerbare Präventivhaft sind Befugnisse, die wir nicht dulden dürfen und die mit unserem Verständnis einer freiheitlichen Demokratie schwer in Einklang zu bringen sind. Wer an solche Maßnahmen denkt, der hat eher Länder wie die Türkei oder Venezuela vor Augen, als die Bundesrepublik und das Miteinander in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten.“

    Die Entwicklung der Seite wurde im Landesverband Baden-Württemberg realisiert.

    „In vielen Bundesländern stehen Verschärfungen der Polizeigesetze an oder sind gar schon beschlossen,“

    kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, der die Entwicklung der Seite angestoßen hat.

    „Die Übersicht zu behalten fällt schon uns als themenaffine Partei schwer, wie muss das erst Personen ergehen, die sich nicht permanent mit diesem Thema beschäftigen? Mit dieser Seite ermöglichen wir es jedem, die Befugnisse und Verschärfungen nachzuvollziehen.“

    Alexander Ebhart, Entwickler der Seite und Pressesprecher des baden-württembergischen Landesverbands, ergänzt:

    „Die Seite bietet schnell einen Überblick über die Polizeigesetze der Länder und für interessierte Besucher auch weiterführende Verlinkungen. So kann sich jeder ein eigenes Bild machen. Von der Technik her ist die Seite so simpel wie möglich gehalten, es werden auch keine externen Inhalte geladen oder gar Tracking-Tools verwendet. Der Quellcode ist auf GitHub frei einsehbar.“

  • PIRATEN fordern Nachbesserungen beim Kohleausstiegsgesetz

    PIRATEN fordern Nachbesserungen beim Kohleausstiegsgesetz

    Am kommenden Mittwoch soll der Gesetzentwurf zum Kohleausstieg im Bundeskabinett beschlossen werden. Der Referentenentwurf aus dem Hause Altmaier befindet sich zurzeit in der Länder- und Verbändeanhörung und liegt somit noch nicht in der finalen Fassung vor.

    „Wie soll der gesamte Transformationsprozess gelingen, wenn die Bundesregierung bereits an der Umsetzung eines gesellschaftlich akzeptierten und leicht realisierbaren Kohleausstiegs scheitert“

    fragt der energiepolitische Sprecher der Piratenpartei Deutschland Dr. Michael Berndt und ergänzt:

    „Wenn Wirtschaftsminister Altmaier im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg jetzt auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Strompreise verweist, dann versucht er wieder einmal, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Im Zuge der Energiewende ist der Umstieg auf Gaskraftwerke ohnehin notwendig und die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ist volkswirtschaftlich um ein Vielfaches billiger als mit Kohlekraftwerken!“

    Die Weltgemeinschaft steht im kommenden Jahrzehnt vor einem komplexen Transformationsprozess zum Erreichen der mit der Agenda 2030 international vereinbarten Nachhaltigkeitsziele. Auch die Bundesregierung hat diesen Zukunftsvertrag unterzeichnet und sich damit unter anderem zu konsequenten Maßnahmen zum Klimaschutz verpflichtet! Die Piratenpartei forderte schon 2017 das Nachhaltigkeitsziel als Staatsziel in das GG aufzunehmen.

    „Es ist schon äußerst bedenklich und in keiner Weise zu akzeptieren, wenn die Bundesregierung nicht Willens ist, die wissenschaftlich und gesellschaftlich geforderten Maßnahmen zum Erreichen des Klimaschutzziels umzusetzen,“

    kritisiert Maurice Conrad, Bundesthemenbeauftragter für Umwelt, Klima und Tierschutz der Piratenpartei und Fridays for Future Aktivist.

    Das Nachhaltigkeitsziel Nr. 13 der Agenda 2030 verpflichtet die Staaten zu konsequenten Maßnahmen zum Klimaschutz.
    Im Rahmen des „öffentlichen Dialogs der Bundesregierung zur Verbesserung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ hatte die Piratenpartei aufgezeigt, wie sogar das CO2-Emissionsziel für das Jahr 2020 noch erreicht werden kann. Auch der im September veröffentlichten 17-Punkte-Plan zur Klimapolitik zeigt, wie der Kohleausstieg aus Sicht der PIRATEN gestaltet werden sollte.

  • Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Die Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament und die katalanischen Piraten haben letzte Woche eine Pressekonferenz abgehalten. Thema war die Inhaftierung des katalanischen Politikers Oriolo Junqueras, der 2019 zum Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt wurde. Die Piratenabgeordneten forderten den Präsidenten des Europäischen Parlaments auf, den von Spanien erklärten Mandatsverlust Junqueras nicht zu akzeptieren, ohne den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu konsultieren.

    Die katalanischen Piraten haben ihrerseits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Das Argument ist in beiden Fällen dasselbe: die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Europaabgeordneten kann nicht durch ein nationales Gericht aufgehoben werden, sondern nur durch das Europäische Parlament selbst.

    „Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, den Ausschuss für Rechtsangelegenheiten zu umgehen und keine Debatte im Plenum des Parlaments zu gestatten. Spanien darf die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Mitglieds des Europäischen Parlaments nicht ignorieren, insbesondere wenn diese Immunität vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Dies ist ein sehr gefährlicher Präzedenzfall, der einer Schikanierung von Europaabgeordneten durch Mitgliedsstaaten Tür und Tor öffnet,“

    kritisiert Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piraten.

    „Zweck der parlamentarischen Immunität ist es, dass gewählte Volksvertreter ihrer demokratischen Aufgabe gerecht werden können, ohne von Regierung oder Justiz behindert zu werden. Der Fall von Oriol Junqueras ist rechtlich komplex und sollte vom Rechtsausschuss untersucht werden. Es ist bedauerlich, dass der spanische Oberste Gerichtshof den Europäischen Gerichtshof in diesem Fall nicht konsultiert hat. Der europäische Gerichtshof hätte klären können, ob eine vor der Wahl eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingeleitetes Strafverfahren per se von der Immunität ausgeschlossen ist, was ich bezweifle,“

    ergänzt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland und selbst Mitglied des Rechtsausschusses.

  • Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Zu dem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts erläutert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Falls der jetzt veröffentlichte Entwurf Gesetz wird, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des Leistungsschutzrechts bestätigt: Laut dem realitätsfremden Entwurf soll es nur noch erlaubt sein, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ frei für die Vorschau auf Internetseiten zu verwenden. Es liest sich, als wäre der Text direkt von Lobbyisten geschrieben worden. Denn anders als bei dem bereits gescheiterten letzten Anlauf soll das Leistungsschutzrecht diesmal nicht nur für Texte gelten sondern auch für Vorschaubilder und Videos. Ein Vorschaubild im Format 128×128 und ein Video von bis zu drei Sekunden in Zeiten, in denen hochauflösende Bilder und Videos der Standard sind, ist wohl als schlechter Scherz zu verstehen.

    Die Verleger, die jahrelang die Digitalisierung verschlafen haben und es bis heute nicht schaffen, ihre Angebote über zeitgemäße Verkaufsmodelle zu vertreiben, wollen das Internet als Konkurrenz für ihre auf Papier gedruckten Erzeugnisse ausschalten. Eine Regierung, die solche Gesetze zum Schaden von Millionen Nutzern voran treibt, muss sich nicht wundern, wenn Deutschland als Standort für Unternehmen im digitalen Bereich immer unattraktiver wird.

    Die Parteien im Bundestag müssen sich jetzt sehr gut überlegen, ob sie auf der Seite der Nutzer – und damit einem Großteil der Wähler – stehen oder auf der Seite von ein paar Verlegern und deren Profit. Für uns Piraten ist die Entscheidung klar: Wir stehen an der Seite der Nutzer zugunsten der Digitalisierung. Letztes Jahr waren bereits zehntausende auf der Straße, um gegen dieses Gesetzesvorhaben zu demonstrieren. Die Nachricht ist aber anscheinend noch nicht bei der Bundesregierung angekommen.“

    Das Leistungsschutzrecht als Maßnahme zur Rettung der klassischen Geschäftsmodelle der Verleger ist in Deutschland bereits einmal gescheitert. Google hat, wie zu erwarten war, Presseerzeugnisse, die auf ihrem Leistungsschutzrecht bestanden, aus ihrer Suchmaschine entfernt, was zu einem massiven Einbruch der Zugriffe führt. Anstatt aus diesem Fehlschlag zu lernen, wurde das Leistungsschutzrecht zusammen mit anderen Maßnahmen auf europäischer Ebene umgesetzt. Schon im letzten Jahr bei den #saveyourinternet Protesten war das Leistungsschutzrecht neben den Uploadfiltern einer der wichtigsten Kritikpunkte. Auch Dr. Patrick Breyer hat 2019 an den Protesten teil genommen.