Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Zu dem gestrigen EuGH-Urteil zur Verhinderung unzulässiger Nachrichten in sozialen Netzwerken erklärt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei:

    „Nach dem gestrigen Urteil sollen unzulässige Inhalte dauerhaft aus dem Netz ferngehalten werden – aber es gibt keinen Schutz vor dem Einsatz von Uploadfiltern, die kontextblind sind und so fehleranfällig, dass sie immer wieder auch legale Inhalte unterdrücken. Nach dem Urteil sollen Internetdienste die Veröffentlichungen bestimmter Nutzer dauerhaft auf Botschaften prüfen müssen, die den unzulässigen ähnlich sind – aber es gibt keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter diese Nutzer einfach ausschließen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Netz ist viel zu wertvoll, um es fehlerhaften Algorithmen oder dem Profitstreben von Internetkonzernen zu opfern. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen.“

  • Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

    Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

    Mit seinem Gesetzentwurf „REHA und Intensivpflegestärkungsgesetzes“ (RISG) möchte Gesundheitsminister Jens Spahn die Zahl der dauerhaft beatmeten Intensivpatienten senken, aber im derzeitigen Anhörungsverfahren mit den Ressorts, Ländern und Verbänden erntet er scharfe Kritik.

    Markus Walloschek, Vorsitzender der Erfurter PIRATEN, Rollstuhlfahrer und Kandidat für die Landtagswahl in Thüringen kommentiert:

    „Auch wenn vom Ministerium in Teilen schon zurückgerudert bzw. konkretisiert wurde, wird man den Eindruck nicht los, dass zu Gunsten der allgemein desaströsen Zustände im Bereich Pflege hier ein kostenintensiver Faktor, nämlich die Rund-um-die-Uhr Betreuung schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung, eingespart werden soll. Menschen aus einem selbstbestimmten Leben zu Hause in die Abhängigkeit einer Einrichtung zu überführen widerspricht der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19.“

    Laut Minister Spahn könnten ca. 60 Prozent der Patienten von der Beatmung entwöhnt werden. Dies unterbliebe, weil die Pflegedienste daran interessiert sind, dauerhaft die Vergütung zu kassieren.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland kritisiert:

    „Einem ganzen Berufszweig wird „Geschäftemacherei“ unterstellt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Missbrauch im Pflegesektor existieren bereits, sie müssen nur durchgesetzt werden. Mit den FAQ versucht das Gesundheitsministerium nun Wogen zu glätten und aufgebrachte Betroffene und Familienangehörige zu beruhigen. Falls dann wirklich nur noch so ein geringer Teil der Beatmeten und Intensivpflegebedürftigen betroffen wäre, ist das RISG am Ende nur ein weiteres CDU-Showgesetz, welches – mit viel Tamtam eingeläutet – leider die vorhandenen Probleme in der Pflege nicht ansatzweise lösen wird.“

    Die Piratenpartei sieht in dem Gesetzentwurf eine Verletzung der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19, des Bundesteilhabegesetzes eingebunden im Sozialgesetzbuch (Paragraf 9 Absatz 3) und Artikel 2 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützen wir die Petition „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“.

  • Experiment Leistungsschutzrecht stoppen

    Experiment Leistungsschutzrecht stoppen

    Frankreich hat als erstes Land die EU-Richtlinie zum Leistungsschutzrecht umgesetzt. Daraufhin hat Google sein Angebot in Frankreich eingeschränkt. Den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform hat der Konzern damit einen Strich durch die Rechnung gemacht.

    Hierzu der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Daniel Mönch:

    „Diese Reaktion von Google war zu erwarten und zeigt mal wieder, dass europäische Verleger und Politiker das Geschäftsmodel Google im Kern nicht verstanden haben. Denken sie doch, dass Google ihre Inhalte verkauft und damit sein Geschäft macht. Das entspricht aber nicht der Realität; der Konzern ist im Kern ein Online-Anzeigenverkäufer; dies stellte Richard Gingras, einer der Chefs von Google News, nochmal in einem Blogbeitrag klar. Google kann ohne größere Nachteile für das eigene Geschäft auf die Inhalte der Verleger verzichten. Diesen Schluss hätten Verlagswesen und Politik auch schon bei den gescheiterten Anläufen für das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ziehen können. Stattdessen haben die Verantwortlichen die Augen verschlossen und machen das Gleiche jetzt nochmal auf europäischer Ebene.

    Nun könnten wir, die wir schon seit Jahren auf Probleme mit dem Leistungsschutzrecht hinweisen, uns zurücklehnen und unseren Kontrahenten erneut beim Scheitern zuschauen. Das ist aber zumindest für die Piratenpartei keine Option, denn hier geht es nicht nur um die Bonuszahlungen für die Chefs der größten Verlagshäuser, sondern auch um die Zukunft von zehntausenden Beschäftigten bei großen und kleinen Medienunternehmen, von denen viele auf die Angebote von Google angewiesen sind. Das Experiment Leistungsschutzrecht muss gestoppt werden, um weiteren Schaden für den europäischen Digitalmarkt zu vermeiden.“

  • Interpol darf nicht Handlanger undemokratischer Interessen werden

    Interpol darf nicht Handlanger undemokratischer Interessen werden

    Am 24. September wurde bekannt, dass ein deutsch-türkischer Staatsbürger, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hannover und kurdischer Herkunft, in seinem Urlaub in Italien verhaftet wurde, weil ein durch Interpol verbreiteter Haftbefehl aus der Türkei vorliegt. Vorgeworfen wird ihm die Teilnahme an einer Demonstration in der Türkei Mitte der 1990er-Jahre.

    „Es ist jenseits aller Vorstellungskraft, dass man für die Teilnahme an einer Demonstration Ziel staatlicher Verfolgung werden kann, erst recht, wenn das Ganze über 20 Jahre zurück liegt,“

    stellt Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erschüttert fest.

    „Es gibt mittlerweile Beispiele ähnlicher staatlicher Verfolgung hier in Deutschland und die Verschärfung der Polizeigesetze in nahezu jedem Bundesland lässt befürchten, dass türkische Zustände, auch hierzulande bald an der Tagesordnung sein könnten. Allerdings bleiben vor deutschen Gerichten die Chancen auf Gerechtigkeit noch immer gewahrt. Dies ist in der Türkei nur schwerlich vorstellbar, klammert sich dort doch Staatschef Erdogan an jeden Strohhalm, die Zeit auf seiner ablaufenden Uhr anzuhalten. Dass Interpol dabei behilflich ist, untergräbt massiv die Glaubwürdigkeit dieser Organisation. Ohne Sinn und Verstand politisch motivierte Haftbefehle zu vollstrecken, dürfte kaum im Sinne von Interpol liegen.“

    „Es erinnert an dunkelste Zeiten des Kalten Krieges, als geflüchtete Bürger der damaligen DDR hier im Westen von den Schergen der Ost-Geheimdienste verfolgt wurden,“

    resümiert Thomas Ganskow, Landesvositzender der Piratenpartei Niedersachsen, und fährt fort:

    „Die Bundes- und die Landesregierung Niedersachsens sind gefordert, derartige Vorkommnisse überall auf der Welt zu verurteilen und zu bekämpfen. Es ist ihr Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass niemand, der auf den Schutz des deutschen Staates vertraut, von diesem enttäuscht wird. Es darf nicht einmal der Anschein erweckt werden, dass auf der Grundlage von Abmachungen, die z.B. ProAsyl als menschenverachtend einstuft, Menschen der Gewalt eines inhumanen Staates auf Gedeih und Verderb ausgeliefert werden. Die Türkei und insbesondere ihr Präsident müssen in ihre Schranken verwiesen werden. Es bleibt zu hoffen, dass die italienischen Behörden den Irrwitz der Anschuldigung erkennen und keiner Auslieferung zustimmen.
    Wir sind mit unseren Gedanken bei dem Beschuldigten, seinen Angehörigen und Freunden. Wir hoffen, dass dieser unglaubliche Vorgang polizeilicher Willkür mit seiner sofortigen Freilassung beendet wird.“

  • Hate Speech-Debatte: Staatsanwaltschaften stärken statt Paragrafen schreiben!

    Hate Speech-Debatte: Staatsanwaltschaften stärken statt Paragrafen schreiben!

    Zu der Kritik an einem Urteil des Landgerichts Berlin, dass Beschimpfungen der Bundestagsabgeordneten Renate Künast wegen einer früheren Äußerung über Pädophilie als zulässig eingestuft hat erklärt der Jurist und Europaabgeordnete Patrick Breyer der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieses Urteil wird nach meiner Einschätzung keinen Bestand haben, weil purer Hass keine zulässige Meinungsäußerung mehr ist. Rufe nach Gesetzesverschärfungen sind fehl am Platz, ein Rechtsmittel ist bereits eingelegt.

    Auskunftsklagen sind allerdings keine Lösung für Hatespeech. Dass der Deutsche Bundestag Opfer darauf verweist, Kommentatoren selbst ausfindig zu machen und zu verklagen, ist ein Armutszeugnis, nicht zielführend und zerstört die gerade für Opfer von Straftaten (z.B. Stalking) wichtige Anonymität im Netz.

    Straftaten im Netz zu verfolgen, ist Aufgabe des Staates, nicht Aufgabe der Opfer. Wir brauchen dringend auf Internetdelikte spezialisierte, personell ausreichend ausgestattete Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren nicht einfach einstellen. Kaum ein Bundesland hat hier bisher seine Hausaufgaben erledigt – auch nicht das grün mitregierte Berlin, in dem Frau Künast lebt.“

  • 17-Punkte-Plan der Piratenpartei zur Klimapolitik

    17-Punkte-Plan der Piratenpartei zur Klimapolitik

    Noch vor Verkündung der Beratungsergebnisse des Klimakabinetts stellt die Piratenpartei Deutschland 17 Forderungen zur Ausgestaltung der künftigen deutschen Klimapolitik zur Diskussion. Das Papier wurde von der AG Umwelt und Klimaschutz initiiert und unter Mitwirkung der AG Energiepolitik und der AG Landwirtschaft am 18.09.2019 finalisiert. Es steht hier zum Download zur Verfügung. Es enthält zum Teil drastische, nach Meinung der Autoren aber notwendige Forderungen zur Umgestaltung unserer Wirtschaft, unseres Konsumverhaltens, unserer gesamten Lebensweise.

    Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei Deutschlands dazu:

    „Die PIRATEN sind keine Verbotspartei. Wir setzen vielmehr auf die Kraft von Innovationen, sowohl technischer als auch im Denken. Insofern begrüßen wir es, dass auch andere Parteien zumindest in Teilbereichen offensichtlich erkannt haben, dass Handeln im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig ist. Wir werden sie jedoch an ihren Taten messen, zumal Lösungen für den Stopp des Klimawandels existieren. Man muss sie nur wollen.“

    Dr. Michael Berndt, energiepolitischer Sprecher der Piratenpartei ergänzt:

    „Klimaschutzmaßnahmen sind eine absolute Notwendigkeit zur Erhaltung unseres Lebensraumes. Was heute an Geld investiert wird, erhalten wir volkswirtschaftlich mit hoher Rendite zurück! Zudem kann und sollte jeder Bürger mit seinem nachhaltigen Verhalten sofort einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.“

    Martin Kollien-Glaser, Koordinator der AG Umwelt und Klimaschutz resümiert:

    „Unser 17-Punkte-Plan bietet einige neue, alternative Ansätze. Diese standen für uns im Fokus bei der Erarbeitung des Dokuments. Bereits getroffene richtige Maßnahmen, wie z.B. die Notwendigkeit der Sektorenkopplung in der Energiewirtschaft, unterstützen wir ebenso. Insgesamt gesehen tun insbesondere die Industrieländer viel zu wenig für den Klimaschutz. Ein „weiter wie bisher“, ein Festhalten am Wachstum im üblichen Sinne halten wir im Hinblick auf die Interessen künftiger Generationen für absolut inakzeptabel.“

    Zu den 17 Punkten wird es weitere detaillierte Veröffentlichungen geben.

  • „ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik

    „ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik

    Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt im Dienste ausländischer Behörden Informationen über Bürger zusammen, die nicht einmal im Verdacht einer Straftat stehen. Dies kritisierte die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem internen Bericht, den der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) erhalten hat.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrem Bericht insbesondere auf Folgendes hin:

    • Das BKA habe teilweise auf unsubstantiierte Anfragen ausländischer Behörden Daten abgefragt.
    • Teilweise würden allgemein Netzwerke beteiligter Personen zu einer Szene abgefragt, ohne dass ein Tatverdacht vorliege. So wurden Daten über „Anarchisten“ mit der Unterstellung erhoben, es handele sich um linke Gewalttäter. Auch bei „extremistischen Vereinigungen“ sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder ob überhaupt ein Strafverfahren vorliegt.
    • Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschuldigten, um abgefragt zu werden.
    • Ausländische Abfragen könnten auch einer „allgemeinen geheimdienstlichen Lageeinschätzung“ dienen, zu denen Bestandsdatenabfragen nicht zugelassen sind. Teilweise seien bei Anfragen aus dem Ausland Geheimdienste direkt beteiligt. Es gebe in diesen Fällen keine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst.
    • Wegen einer verdächtigen Person seien in einem Fall auch alle anderen Bewohner ihres Hauses abgefragt worden.
    • Teilweise seien Informationen über Personen erhoben worden, die nur Zeugen oder Kontaktpersonen waren.
    • In einem Fall seien Bestandsdaten (Telekommunikationsdaten) zu einem „weiten Umkreis“ der Zielperson abgefragt worden.
    • Die lange Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren beim BKA sei „sehr fragwürdig“. Die Dokumentation was, warum, wie lange gespeichert wird sei mangelhaft.

    Breyer kommentiert:

    „Seit Jahren attackiere ich die Bestandsdatenauskunft und den Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Karten. Jetzt erfahre ich, dass der Missbrauch bereits Realität ist: Wie ein Geheimdienst kundschaftet das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Hier bestätigt sich wieder: Nur die Anonymität schützt vor falschem Verdacht. Ich hoffe, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf meine Beschwerde reagiert und anonyme SIM-Karten wieder erlauben wird.“

    Hintergrund der Datenzugriffe ist das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“, das dem BKA Datenabfragen – besonders Bestandsdatenauskünfte – auch ohne Verdacht einer Straftat gestattet. Eine von der Piratenpartei organisierte Sammelverfassungsbeschwerde von mehreren tausend Bürgern gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist anhängig.

  • PIRATEN fordern erneut Asyl für Edward Snowden

    PIRATEN fordern erneut Asyl für Edward Snowden

    Mehr als sechs Jahre sind die Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden nun her. Seit seiner Flucht aus Hongkong sitzt er immer noch in Russland fest. Am kommenden Dienstag, dem 17. September, wird seine Autobiographie „Permanent Record: Meine Geschichte“ veröffentlicht. Zur Vorstellung dieses Buches gab Snowden einige Interviews, auch deutschen Medien. In diesen machte er deutlich, dass er immer noch hofft, in Deutschland politisches Asyl zu erhalten.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert dazu:

    „Die Piratenpartei sieht im Aufdecken von Überwachungs- und Spionagemaßnahmen gegen die Bevölkerung eine wichtige Leistung für die Demokratie und für die Gesellschaft. Menschen wie Edward Snowden verdienen Schutz und Anerkennung statt Ächtung und Verfolgung. Deshalb sollte die deutsche Bundesregierung sich nicht nur dazu bereit erklären, Edward Snowden Asyl in Deutschland zu gewähren, sondern sich auch endlich um Schutz für Whistleblower, wie ihn die Piratenpartei schon lange fordert, kümmern!“

    Mit seinen Enthüllungen hat Edward Snowden der ganzen Welt die Augen geöffnet und einen der größten Geheimdienstskandale öffentlich gemacht. Durch die Aufdeckung US-amerikanischer Massenüberwachungsprogramme ist er zum Helden geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Rücksicht auf die USA bisher verweigert, muss sich endlich bewegen!