Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Urheberrechtsreform: Demo gegen Artikel 13 ein voller Erfolg

    Urheberrechtsreform: Demo gegen Artikel 13 ein voller Erfolg

    In Köln gingen am Samstag erneut tausende Menschen auf die Straße, um gegen Artikel 13 in der geplanten Urheberrechtsreform zu protestieren. Nach Meinung der Piratenpartei führt dieser zwingend zur Einsetzung sogenannter Uploadfilter, welche die freie Meinungsäußerung im Internet massiv einschränken würden.

    Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei kommentiert:

    „Die Urheberrechtsreform soll nach Jahren an die Anforderungen der Gegenwart angepasst werden. Es kann nicht sein, dass nach Jahren des Verhandelns auf Druck von Lobbyisten nun auf der Zielgeraden eine Änderung eingearbeitet wird, die bestehende Geschäftsmodelle schützt und an anderer Stelle eine Zensurinfrastruktur aufbaut, die die Kreativen einschränkt und neue Geschäftsmodelle schwächt. Nachdem sie jahrelang übergangen wurden, bringen tausende Kreative und Fans ihren Protest aus dem Netz auf die Straße. Sie fühlen sich von denjenigen hintergangen, die sich irrtümlich als ihre Vertreter ausgaben, und die die Lobbyisten pflegen – diejenigen Verleger, die diesen Politikern zu medialer Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit verhelfen.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Bundesvorsitzender und einer der Redner in Köln ergänzt:

    „Artikel 13 zeigt, dass nicht nur das Internet nicht verstanden wurde, sondern eine ganze Kultur und Generation.
    Innerhalb kürzester Zeit konnten tausende Menschen auf die Straße geholt werden, das zeigt, in der Bewegung steckt sehr viel Energie.“

    Die Piratenpartei ruft gemeinsam mit den Partnern der #Saveyourinternet Kampagne am 23. März zu europaweiten Demonstrationen auf, bevor voraussichtlich Ende März final über die Urheberrechtsgesetzgebung im Europaparlament abgestimmt werden soll.

  • Piratenpartei kritisiert Bruch des Koalitionsvertrages im EU Rat

    Piratenpartei kritisiert Bruch des Koalitionsvertrages im EU Rat

    Nach einer nichtöffentlichen Debatte zur Urheberrechtsreform im Rat heute in Brüssel, hat sich die deutsche Regierung für den aktuellen Entwurf ausgesprochen, der damit eine Mehrheit hat.

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, ist verärgert:

    „Mit diesem Bruch des Koalitionsvertrages verspielt die Große Koalition das Vertrauen einer gesamten jungen Generation von Wählerinnen und Wählern. Die Proteste gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht werden am 23. März noch größer werden. Justizministerin Barley hat bei der Entgegennahme von fast 5 Millionen Unterschriften gegen die Reform am Montag zwar auf Druck von der CDU/CSU verwiesen, aber letztendlich das Ja zu Uploadfiltern im Rat mitgetragen. Jetzt ist es am Europaparlament, auf die Bevölkerung zu hören und diese Reform zu stoppen!“

    Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt:

    „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung dieser Reform gegen die federführende Ministerin und gegen den verabschiedeten Koalitionsvertrag zustimmt. Dieser erneute Bruch des Koalitionsvertrags ist ein fatales Signal an die Wähler, deren Vertrauen hier missbraucht wird. Ein solches Vorgehen, gerade auf europäischer Ebene, ist des europäischen Gedankens nicht würdig.“

  • 2.000 Menschen demonstrieren gegen Artikel 13 – Wir sind die Bots!

    2.000 Menschen demonstrieren gegen Artikel 13 – Wir sind die Bots!

    Die spontane #SaveYourInternet-Demo in Köln am Samstag war ein voller Erfolg und ist nur der Auftakt zu einer Vielzahl europaweiter Demonstrationen. Trotz der extrem kurzfristigen Bekanntgabe kamen knapp 2.000 Menschen in die Innenstadt und zeigten den Koalitionsparteien ganz klar: „Wir sehen, was ihr macht, wir sind viele und wir reagieren, wenn ihr glaubt, über unsere Köpfe hinweg regieren zu können.“

    Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland und Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern kommentiert:

    „Entgegen der Aussagen einiger CDU-Abgeordneter, der Protest gegen die Artikel 11, 12 und 13 der Urheberrechtsrichtlinie seien nur automatisierte Programme, demonstrierten heute 2.000 Menschen für ein freies Internet. Mit „Wir sind die Bots!“ griffen sie humorvoll die Diffamierungsversuche der CDU auf. Jene Parteien, die für diese Reform stimmen und gestimmt haben, können sich sicher sein, dass die 4,7 Millionen Unterzeichner der #SaveYourInternet Petition gegen diese Reform ihre Unterschrift ernst meinen. Wir sind keine Bots und erst recht kein von Google bezahlter Mob, sondern junge Menschen, die ihr Internet bedroht sehen!“

    Sabine Martiny, Europakandidatin auf Platz 2 der Piratenpartei, ergänzt:

    „Es ist bekannt, wie hartnäckig PIRATEN sind, wenn es um unsere Freiheit im Internet geht. Wir kämpfen konsequent für die Rechte eines jeden Nutzers. Eine Beschneidung dieser Rechte durch Lobbyisten und Firmeninteressen werden wir definitiv nicht hinnehmen. Es kann nicht sein, dass zukünftig intransparente, fragwürdige Algorithmen darüber bestimmen, was wir lesen, schreiben und remixen dürfen. Dafür werden wir in Brüssel sorgen und die hervorragende Arbeit von Julia Reda fortsetzen.“

    Hintergrundinformationen zu #SaveYourInternet

  • 23. März: Demo gegen Uploadfilter

    23. März: Demo gegen Uploadfilter

    Die Piratenpartei ruft gemeinsam mit den Partnern der #Saveyourinternet Kampagne am 23. März zu europaweiten Demonstrationen auf. Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei dazu:

    „Die Piratenpartei unterstützt den Aufruf von Savetheinternet.info zu europaweiten Protesten gegen Artikel 13 der Urheberrechtsreform im Digital Single Market. Wir hoffen, dass auch andere Organisationen dem Aufruf folgen, um am 23. März gemeinsam ein eindrucksvolles Signal gegen Uploadfilter zu senden. In München ist bereits die erste Demo um 13:30 Uhr auf dem Marienplatz angemeldet. Sobald uns weitere angemeldete Demos bekannt sind, werden wir darüber informieren.
    Nutzt die Zeit bis zum 23. März, um den Demotermin und die Themen #Artikel 13 #Saveyourinternet und #uploadfilter bekannt zu machen. Informiert eure Familien und Bekannten, macht mit Kunstaktionen auf das Thema in der Öffentlichkeit aufmerksam.“

    Der Artikel 13 und die mit ihm verbundenen Uploadfilter sind nicht, wie Andrus Ansip vollmundig verspricht, der Eckstein des Digital Single Market, sondern sein Grabstein. Neben kleinen und mittleren Unternehmen werden unter den jetzt vorgeschlagenen Regulierungen insbesondere die Nutzer leiden.
    Viele Angebote drohen vom Markt zu verschwinden, da der Versuch, das Internet und die Digitalisierung an das analoge Urheberrecht anzupassen, in der Praxis scheitern muss. Um Europa tatsächlich fit für die Digitalisierung zu machen, muss fair Use, also die nicht autorisierte Nutzung für Bildung, Nachrichten und Kommentare gewährleistet sein, denn darauf beruhen große Teile der digitalen Wirtschaft.“

    Der Bundesthemenbeauftragte für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, Jonathan Babelotzky dazu:

    „Die Urheberrechtsreform führt zu einer massiven Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet und auch die Pressefreiheit sehe ich beschnitten.
    Zum Nachteil aller europäischen Bürger wird eine starke Ausdünnung des Angebotes im Internet folgen. Weiterhin werden sich viele Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas gezwungen sehen, den Zugang europäischer Bürger zu ihren Seiten einzuschränken.
    Viele Plattformen, wie unter anderem Youtube, kündigten bereits an, ihre Angebote im europäischen Raum drastisch einschränken oder gar schließen zu müssen, beziehungsweise diese ausschließlich einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen zu können. Europa verliert an Wohlstand, Fortschritt, Kultur und Vielfalt. Innovationen werden gebremst.“

    Seine Kritik an Artikel 11, 12 und 13 der Reform erläutert Babelotzky so:

    „Artikel 13 verpflichtet Online-Dienste und Webseiten zu sogenannten Uploadfiltern. Dienste, in welchen Benutzer Material veröffentlichen können, sollen Lizenzen für alles erwerben, was Benutzer möglicherweise hochladen – das heißt: alle urheberrechtlich geschützten Inhalte aller 8 Milliarden Urheber der Welt. Eine unmögliche Leistung.
    Artikel 12 führt zur Zementierung von Knebelverträgen und unfairen Praktiken großer Medienkonzerne und der Musikindustrie, Artikel 11 zwingt Blogger, Such-Maschinen und andere Online-Dienste für Zitate aus Zeitungen oder Nachrichten-Seiten, welche sie verwenden, zu bezahlen.“

  • PIRATEN unterzeichnen gemeinsames Wahlprogramm

    PIRATEN unterzeichnen gemeinsames Wahlprogramm

    Auf dem Kongress der europäischen PIRATEN am Samstag in Luxemburg unterzeichneten die Spitzenkandidaten verschiedener Länder das Gemeinsame Wahlprogramm zu Europawahl (CEEP).

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Wie keine andere Partei verstehen wir PIRATEN uns als Europäer. Das verdeutlichen wir mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Programms aller europäischen Piratenparteien. Nur länderübergreifend können wir Europa zu einer starken Gemeinschaft führen. Nur gemeinsam können wir die Chancen, die vor uns liegen, zum höchsten Wohle aller nutzen.“

    „Als Politikhacker wollen wir Piraten das politische Betriebssystem updaten. Viele Bürger vertrauen der EU nicht mehr und Europa ist sozial zutiefst gespalten zwischen Arm und Reich. Wir sagen dem Lobbyparadies Brüssel den Kampf an. In der EU dürfen nicht länger Konzerninteressen das Sagen haben, sondern es muss Politik im Interesse der Bürger gemacht werden. Hinterzimmerdeals begünstigen Einflussnahme und Korruption. Wir wollen deshalb eine stärkere Transparenz von Lobbykontakten, klare Regeln gegen Interessenskonflikte, digitale Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie,“

    ergänzt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland.

    Nach den neusten Umfragen stehen die Chancen gut, dass PIRATEN im Mai mit fünf Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen werden.


    Julia Reda (MEP Piratenpartei) und EU Spitzenkandidaten aus verschiedenen Ländern

    Spitzenkandidat Patrick Breyer und Julia Reda im Gespräch

    Björn Semrau (Listenplatz 3) und Patrick Breyer

    Sven Clement (Piratenabgeordneter in Luxembourg) und Björn Semrau
  • Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

    Dazu erklärt Herrmann:

    „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
    Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“

  • Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

    Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

    Die Verhandelnden zur Urheberrechtsreform im EU-Parlament haben es eilig. Will man doch versuchen, sie noch vor den Wahlen im Mai umzusetzen. Streitpunkt war bisher Artikel 13, welcher Upload-Filter für Onlineplattformen vorsieht. Hier scheint es nun zwischen Frankreich und Deutschland eine Einigung zu geben.

    Ein großer Schritt in die falsche Richtung.

    Nur noch Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, mit weniger als 10 Millionen Jahresumsatz und unter fünf Millionen Nutzer pro Monat sollen von Artikel 13 ausgenommen sein.

    Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament, warnt vor den Folgen dieses Deals:

    „Der deutsch-französische Deal sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Die vereinbarten Ausnahmen greifen nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl von Plattformbetreibern. Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle der 3 Ausnahmekriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat.
    Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neuesten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten.“

    Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt:

    „Das Filtern von Inhalten, bevor sie überhaupt im Internet hochgeladen werden können, lehnen wir ab. Wir sprechen uns auch gegen das geplante Leistungsschutzrecht aus, da es ebenso dazu führt, die freie Entfaltung von Menschen im Netz massiv einzuschränken. Wo die Reise hingeht, zeigt ein Blick nach China, wo tagesaktuelle unliebige Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Will Europa tatsächlich den Digitalen Wandel mitgestalten, dann geht das nicht über Verbotsgesetze und Uploadfilter. Es muss darum gehen, das freie Netz zu bewahren.“

    Grundsätzlich ist Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich etwas Erfreuliches, denn das Urheberrecht in Europa braucht dringend eine Erneuerung, um dem digitalen Markt gerecht zu werden. Fair Use müsste sauber geregelt werden, so dass Menschen die Möglichkeit haben, fremde Werke zum Zweck von Berichterstattung, Parodie und insbesondere im Bildungsbereich einsetzen zu können.

  • Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt:

    „Ich bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden. Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!“

    Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der im Internet zur „Enttarnung“ der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:

    „Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das niedersächsische ‚Section Control‘-Pilotprojekt einreichen. Im Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil sie nicht dem ‚Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht‘ dienen.“

    Hintergrund:

    Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und Baden-Württemberg.

    Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen („Section Control“) angekündigt.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich