Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Sitze im EU-Parlament vervierfachen – Umfragen zeigen Stimmenzuwachs für Piraten

    Sitze im EU-Parlament vervierfachen – Umfragen zeigen Stimmenzuwachs für Piraten

    Der digitale Freiheitskämpfer und Datenschutzexperte Dr. Patrick Breyer ist von der Piratenpartei zum Spitzenkandidaten für die Europawahl 2019 gewählt worden. Der Jurist, der bis 2017 Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein war, soll der neue starke Kämpfer für den Datenschutz in Europa werden.

    „Weil Julia Reda und der Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht Brüssel leider verlassen, brauchen die Privatsphäre und das freie Internet eine neue starke Stimme in Europa! Wir Piraten verstehen uns als parlamentarischer Arm der Netzgemeinde und der Bürgerrechtsbewegung. Wir wollen außerdem dem Lobbyparadies Brüssel den Kampf ansagen, damit in der EU nicht länger Konzerninteressen das Sagen haben, sondern Politik im Interesse der Bürger gemacht wird.“

    Bundesweit bekannt wurde Breyer durch seine Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung und sein vielfältiges Engagement in Datenschutzfragen. Die Piratenpartei wählte an diesem Wochenende in Sömmerda ihre Kandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019. Insgesamt 17 Kandidaten stellten sich den rund 200 stimmberechtigten Parteimitgliedern zur Wahl, neun wurden letztlich auf die Liste gewählt, die nun von Dr. Patrick Breyer angeführt wird.

    Die weiteren Kandidaten sind der EU-Experte Gilles Bordelais, die Lehrerin Sabine Martiny, der Politikwissenschaftler Björn Niklas Semrau, der Wissenschaftler Dr. Franz Josef Schmitt, der ehemalige Berliner Abgeordnete Alexander Spies, der IT-Unternehmer Gregory Engels, der frühere NRW-Landtagsabgeordnete Frank Herrmann und der Weseler Ratsherr Manfred Schramm.

    Bisher war die Piratenpartei mit Abgeordneten aus Schweden und aktuell mit der deutschen Abgeordneten Julia Reda im Europaparlament vertreten. Diese hat sich dort einen Namen als Internet- und Urheberrechtsexpertin gemacht. Nach letzten Umfragen wird es im Europäischen Parlament in Zukunft mehr Piraten geben: die Partei rechnet im Mai 2019 mit mindestens vier Mandaten: drei aus Tschechien und einem aus Deutschland.

  • Sperrklausel-Entscheidung ist Angriff auf den Wählerwillen

    Sperrklausel-Entscheidung ist Angriff auf den Wählerwillen

    Zu den Plänen, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Sperrklausel zur Europawahl wieder einzuführen, erklärt der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Carsten Sawosch:

    „Wir bereiten rechtliche Schritte gegen diesen Angriff auf unser Grundgesetz und den Wählerwillen vor. Millionen von Wählerstimmen unter den Tisch fallen lassen zu wollen, nur um sich selbst mehr Posten zu besorgen – das ist skrupellos. Unsere Europaabgeordnete Julia Reda wird zu den einflussreichsten und fleißigsten Europaabgeordneten gezählt. Sie ist die anerkannte Stimme der Internetnutzer im Kampf um ein modernes Urheberrecht und für digitale Freiheitsrechte in Brüssel. Solche Expertise darf Europa nicht verloren gehen – dafür werden wir Piraten kämpfen.“

    Eine Sperrklausel bereits zur Europawahl 2019 einzuführen, obwohl der heutige EU-Beschluss dies erst ab 2024 verlangt, wäre aus Sicht der Piraten ein glatter Verfassungsbruch und hätte keine Chance in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht machte in seinem Urteil aus 2014 deutlich, dass jede Wählerstimme zählen muss, solange nicht zwingende Vorgaben der EU etwas anderes verlangen.

  • Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Zu dem heutigen EuGH-Urteil über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei:

    „Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auch unangemeldeter Besucher auf Vorrat und für eine unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihre privaten Interessen und Meinungen geklaut, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

    Es ist richtig, dass die Datenschutzbehörden die Betreiber von Facebook-Fanpages dafür zur Verantwortung ziehen, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Der EuGH bestätigt die Kieler Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook durch Seitenanbieter unzulässig ist, wenn sie nicht für die Rechtsverstöße von Facebook mitverantwortlich sein wollen. Ich gratuliere zu diesem Erfolg! Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake Facebook zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze gezwungen werden.

    Jetzt ist ein konzertiertes Vorgehen der Datenschutzbehörden gefragt, um Facebook zu einer radikalen Änderung seines überwachungsbasierten Geschäftsmodells zu zwingen. Wir brauchen eine europäische Internet-Datenschutzverordnung, die ein glasklares Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet gewährleistet.

    Die Politik sollte Facebook außerdem endlich verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden zugunsten nichtkommerzieller dezentraler Netzwerke.“

  • DSGVO: Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren!

    DSGVO: Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren!

    Ab heute gilt auch in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, sieht dringenden Handlungsbedarf:

    „Diese EU-Datenschutzreform hat einige blinde Flecken. Die Vereinheitlichung aller Regeln ist vielfach nur mit viel Schwammigkeit und Rechtsunsicherheit gelungen. Dies liegt leider durchaus im Interesse der Datenindustrie.“

    Unter Innenminister de Maizière haben Deutschland und ebenso die einzelnen Bundesländer vorhandene Umsetzungsspielräume vorwiegend zum Abbau statt zur Stärkung des Datenschutzes genutzt. Konkret fehlt – auch im Entwurf der ePrivacy-Verordnung – ein europaweiter Schutz des besonders sensiblen Surfverhaltens im Internet vor Ausspähung und Auswertung (Stichwort Facebook). Die Grenzen privater Videoüberwachung sind ebenso ungewiss. Breyer weiter:

    „Wir brauchen demnach eine Reform der Reform und einen Ausbau der Datenschutz-Grundverordnung. Und wir brauchen viele Klagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen.“

    Bezüglich der aktuellen Kampagne gegen vermeintlich überzogene Datenschutzvorgaben verweist Breyer auf die ausführliche Stellungnahme des scheidenden Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht.

    „Wer bisher den Schutz der ihm anvertrauten Daten ernst genommen hat, hat von der DSGVO nichts zu befürchten“

    so Breyer.

  • Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen

    Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen

    Ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ hat Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung der Bundespolizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen eingereicht.

    „Ein Kfz-Massenabgleich ist der Türöffner für eine Gesichtserkennung, wie sie die Bundespolizei in Berlin bereits erprobt, also der Prototyp einer permanenten massenhaften Kontrolle der gesamten Bevölkerung.“

    erklärt Ute Elisabeth Gabelmann, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei.

    „Es geht beim Kfz-Massenabgleich keineswegs nur um die Sicherstellung gestohlener Fahrzeuge, sondern auch um Ausschreibungen von Personen zur Kontrolle (diese Personen werden bei jedem Antreffen kontrolliert) oder zur Beobachtung (jedes Antreffen wird festgehalten). Insgesamt vermittelt ein Kfz-Massenabgleich den Eindruck ständiger Überwachung, was für eine freie Gesellschaft inakzeptabel ist.“

    Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg entscheiden. Bemerkenswert ist das Eingeständnis Bayerns, dass sich 99% der maschinellen Treffermeldungen nach Überprüfung als Falschmeldungen herausstellen (keine Übereinstimmung). Gescannt wurden u.a. anreisende Demonstranten gegen die Münchener Sicherheitskonferenz 2014.

  • Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer:

    „Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!“

    Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen. Dazu Breyer:

    „Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft.“

    PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme für nötig, die selbst von ‚Hobby-Knöllchenjägern‘ schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden. Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.

  • GroKo-Angriff auf Wählerwillen und Meinungsvielfalt: Piraten wollen geplante Sperrklausel zur Europawahl stoppen

    GroKo-Angriff auf Wählerwillen und Meinungsvielfalt: Piraten wollen geplante Sperrklausel zur Europawahl stoppen

    Zwei Millionen nicht repräsentierte Wählerstimmen, ein Europaparlament ohne Piratenpartei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, zusätzliche Abgeordnete für CDU/CSU und SPD – so wäre die Europawahl 2014 nach jenen Spielregeln ausgegangen, die die Bundesregierung am Dienstag im EU-Rat für künftige Europawahlen durchdrücken will.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht wiederholt Versuche der Großen Koalition gestoppt hat, die Abbildung des Wählerwillens im Europaparlament durch eine Sperrklausel zu behindern und sich gleichzeitig selbst mehr Sitze zuzuweisen, will Bundeskanzlerin Merkel die Karlsruher Urteile nun durch Vorgaben aus Brüssel aushebeln. Die erst gestern veröffentlichte Vorlage für die Ratssitzung am Dienstag soll größere Mitgliedstaaten zur Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 % bei künftigen Europawahlen verpflichten. Nur das selbst nicht betroffene Belgien leistet noch Widerstand, wird von der deutschen Bundesregierung aber extrem unter Druck gesetzt.

    „Wir prüfen rechtliche Schritte gegen diesen Angriff auf unser Grundgesetz und den Wählerwillen, insbesondere einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts“

    erklärt Carsten Sawosch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    „Millionen von Wählerstimmen unter den Tisch fallen lassen zu wollen, nur um sich selbst mehr Posten zu besorgen – das ist skrupellos. Unsere Europaabgeordnete Julia Reda wird von Politico oder Forbes zu den einflussreichsten Europaabgeordneten gezählt. Sie ist die anerkannte Stimme der Internetnutzer im Kampf um ein modernes Urheberrecht und für digitale Freiheitsrechte in Brüssel. Solche Expertise darf Europa nicht verloren gehen – dafür werden wir Piraten kämpfen.“

    Die von Berlin vorgeschobene Gefahr einer Zersplitterung des EU-Parlaments hat schon das Bundesverfassungsgericht nicht gesehen, zumal sich 5 der 7 deutschen Einzelmandatsträger einer der großen EU-Parlamentsfraktionen angeschlossen haben.

  • Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gilt ab 2017 – Piraten lassen Sony auflaufen

    Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen.

    Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Urheberrecht kippen zu lassen, ist gescheitert. McFadden:

    „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar 800 Euro Abmahnkosten tragen. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).