Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Die designierte Staatsministerin im Kanzleramt für Digitales, Dorothee Bär (CSU), beklagt in der BILD-Zeitung einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“, fordert eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ und kritisiert die geplante ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union.

    Dazu der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Wer nicht weiß, dass das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 die Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist, erweist sich als völlig ahnungslos und unfähig zur politischen Begleitung der Digitalen Revolution. Ohne Vertrauen und Kontrolle über die eigenen Daten kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.“

    Bär sagt den EU-Plänen, die personenbezogene Speicherung und Analyse des Surfverhaltens nur noch mit Einwilligung des Nutzers zuzulassen, den Kampf an. Dazu Breyer:

    „Statt die ePrivacy-Verordnung verwässern und US-Spionagekonzernen nacheifern zu wollen, sollte sich Frau Bär lieber dafür einsetzen, dass die Privatsphäre der Nutzer von Google, Facebook und Co. besser geschützt wird. Internetnutzer wollen selbst entscheiden, ob ihr Surfverhalten ausgeschnüffelt und analysiert werden darf. Respektieren Sie das! Zwangs-Einwilligungserklärungen ohne Wahlrecht gehören verboten, statt das Opt-In-Prinzip ganz aufzugeben.“

    Die Piratenpartei fordert: Frau Bär, machen Sie sich nicht wie Herr De Maizière zur Copy&Paste-Lobbyistin der Werbewirtschaft in Brüssel, sondern stellen Sie sich auf die Seite der Nutzer und Verbraucher. Konzentrieren Sie sich auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen schnellen Internetzugang!

    Hintergrund: Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie SIT warnt seit Jahren, durch Tracking entstünden „echte Bedrohungen und Risiken für Werte von Einzelnen und der ganzen Gesellschaft“. Es fordert eine freie Entscheidung der Verbraucher über die Verfolgung des Surfverhaltens, wogegen die deutsche Wirtschaft Sturm läuft.
    Die vom Europaparlament verabschiedete Fassung der ePrivacy-Verordnung wird aktuell mit Vertretern der europäischen Regierungen weiterverhandelt. Eine finale Fassung wird nicht vor Herbst 2018 erwartet.

  • Neuland braucht Datenschutz-Sammelklagen!

    Die EU-Kommission soll den Weg für Datenschutz-Sammelklagen frei machen. Das fordert der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, anlässlich des aktuellen EuGH-Urteils im Fall Max Schrems gegen Facebook (Az. C-498/16).

    Breyer dazu: „Mächtige Konzerne wie Facebook treten die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz ihrer Nutzer mit Füßen und scheren sich nicht um ihre Pflichten. Der Datenschutz ist wertlos, solange er nicht durchgesetzt wird – und dazu braucht es im Kampf gegen Internetgiganten europaweite Sammelklagen.“

    Die Piraten fordern: Die EU-Kommission muss jetzt den Weg für Datenschutz- und Verbraucherschutz-Sammelklagen frei machen. Nach dem Dieselskandal zeigen nun die unzähligen Datenschutzverstöße von Facebook den dringenden Handlungsbedarf.

    Breyer weiter: „Ich rufe jeden Internetnutzer auf, Schrems‘ Initiative zur Gründung eines Datenschutzklagen-Vereins zum Durchbruch zu verhelfen. Und natürlich braucht auch die Piratenpartei neue Mitstreiter. Nur gemeinsam können wir Neuland-Bewohner es mit den übermächtigen IT-Riesen aufnehmen.“

  • PIRATEN: Internet-Bargeld ist kein Verbrechen!

    PIRATEN: Internet-Bargeld ist kein Verbrechen!

    Während Südkorea schon ein Bitcoin-Totalverbot diskutiert, will die EU unter dem Deckmantel der „Geldwäschebekämpfung“ die Anonymität von Internet-Währungen wie Bitcoin abschaffen. Wer Bitcoins kaufen oder verkaufen will, soll sich künftig identifizieren müssen.

    Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei, kritisiert die Pläne:

    „Internetnutzer haben ein Recht darauf, bezahlen und spenden zu können, ohne dass ihr Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen aufgezeichnet wird. Wenn Zahlungen beispielsweise auf die eigene Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Sexualleben oder auf die politische Meinung hinweisen, besteht ein legitimes Interesse an Anonymität.“

    Man kann vermuten, dass das vorgegebene Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche nur vorgeschoben ist und in Wahrheit die Privatsphäre im elektronischen Bezahlverkehr insgesamt und völlig grundlos abgeschafft werden soll. So weisen virtuelle Währungen nach einer Untersuchung des britischen Finanzministeriums ein vergleichsweise geringes Geldwäscherisiko auf.

    Breyer weiter:

    „Die bloße Möglichkeit, dass anonyme Bezahlung zu strafbaren Zwecken missbraucht werden kann, darf nicht zu ihrer Abschaffung führen – auch nicht im Netz. Die technologiefeindlichen EU-Pläne stellen ein Hindernis für die Informationsgesellschaft dar und stellen Internetnutzer unter Generalverdacht. Wenn die EU glaubt, virtuelle Währungen im Alleingang regulieren zu können, hat sie das weltweite Internet nicht verstanden.“

  • PIRATEN: Klimawandel: Aufgeben gilt nicht

    PIRATEN: Klimawandel: Aufgeben gilt nicht

    Bei den Sondierungen für eine neue große Koalition wird anscheinend das CO2-Emissionsziel für 2020 in Frage gestellt. Angeblich wäre es unmöglich, dies noch zu erreichen. An dem Ziel, 2020 40% weniger CO2 zu produzieren als 1990, fehlen aktuell noch ca. 150 Mio Tonnen pro Jahr. Diese einzusparen sei nicht möglich und daher solle man das Ziel gleich ganz aufgeben.

    Dr. Michael Berndt, energiepolitischer Sprecher der Piratenpartei, ist zu einem anderen Schluss gekommen:

    „Allein eine Priorisierung der fossilen Kraftwerke nach ihrem CO2-Ausstoß bei der Stromerzeugung würde knapp 100 Mio Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Es muss keine einzige Anlage neu gebaut werden!“

    Grundsätzlich müsse nur die Merit-Order, die bestimmt, in welcher Reihenfolge Kraftwerke ins Netz gerufen werden, anders sortiert werden, meint Berndt weiter. Bisher geht es danach, welche Kraftwerke die geringsten reinen Betriebskosten aufweisen, das heißt ohne Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und weiteren Nebenkosten. Würde man auf diese Regelung verzichten, könnte eine solche Neuordnung die volkswirtschaftlichen Kosten für den Strom sogar senken.

    Für PIRATEN gilt: „Geht nicht“ gibts nicht! Das CO2-Ziel für 2020 ist erreichbar, wenn man will.

  • Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – gut gemeint, nicht gut gemacht

    Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – gut gemeint, nicht gut gemacht

    Zum Jahreswechsel soll es so weit sein: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (kurz beA) soll verpflichtend für alle Rechtsanwälte in Deutschland werden. Darüber soll künftig der E-Mail-Verkehr mit Gerichten, Behörden und anderen Rechtsanwälten laufen.

    Wie muss man sich das technisch vorstellen?
    Um das beA zu nutzen, muss der Anwalt neben der Installation des beA-Client – also dem Programm auf dem eigenen Rechner – auch eine beA-Smartcard bestellen, mit der er sich dem System gegenüber ausweisen kann. Der Datenaustausch innerhalb des Rechners zum Auslesen der Smartcard wird verschlüsselt. Für diese Verschlüsselung wird ein Zertifikat mit privatem Schlüssel auf dem Rechner abgelegt. So weit ist das auch alles in Ordnung.

    Wo liegt jetzt das Problem?
    Hersteller Atos hat es sich sehr einfach gemacht und bei allen Installationen das gleiche Zertifikat verwendet, das von T-Systems für die IP-Adresse des eigenen Rechners 127.0.0.1 (localhost) ausgestellt wurde. Da so etwas regulär überhaupt nicht möglich ist, hat Atos zu einem Trick gegriffen: es wurde die Domain bealocalhost.de registriert, zu dieser das Zertifikat beantragt, und dann diese Domain auf die localhost-Adresse umgestellt. Dieses Zertifikat inklusive des privaten Schlüssels wurde dann an die Rechtsanwälte verteilt.

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    Dies trägt zum einen ein gewisses Angriffsrisiko in sich, zum anderen widerspricht es vor allem den Regeln der meisten Zertifizierungsstellen, inklusive denen von T-Systems. Jemand könnte sich durch einen „Man in the Middle“-Angriff in die Kommunikation eines Anwaltes einklinken und die Adressauflösung von bealocalhost.de manipulieren, um diese auf ein eigenes System umzuleiten. So könnte er mit dem bekannten privaten Schlüssel eine vertrauenswürdige Seite vortäuschen und unbemerkt die Daten zwischen den Komponenten des beA mitlesen und manipulieren.

    Wird da jetzt was unternommen?
    Den Verstoß gegen die Regeln der Zertifizierungsstelle hat der CCC Darmstadt aufgegriffen und bei T-Systems gemeldet. Diese hatten damit keine andere Wahl, als das Zertifikat zu widerrufen. Daraufhin war das beA am 22.12.2017 funktionsunfähig.

    Der Hersteller musste nun schnell reagieren, um die Pflichtnutzung zum 01.01.2018 abbilden zu können. Als schnelle Lösung hätte Atos zum Beispiel eine eigene Zertifizierungsstelle starten und bei jedem Client ein eigenes Zertifikat erzeugen lassen können. Bei jeder Installation wäre ein eigener privater Schlüssel vorhanden, es gäbe eine zentrale Stelle, die die Echtheit dieser Zertifikate bestätigt. Bei der Installation müsste nur einmal eine Warnung bestätigt werden, dass diesem Zertifikat vertraut wird, und alles würde funktionieren.

    Wurde das so umgesetzt?
    Leider nein. Statt dessen wurde ein selbst-signiertes Zertifikat als Ersatz für das von T-Systems generiert und wieder auf jedem Rechner das gleiche Zertifikat mit dem dazugehörigen privaten Schlüssel installiert. Um zu vermeiden, dass beim Aufruf einer solchen Seite der Browser eine Warnung ausgibt, wurde eine Anleitung verteilt, dieses Zertifikat als Root-Zertifikat auf dem Rechner zu installieren. Nach Befolgen dieser Anleitung wird der Rechner jedem Zertifikat vertrauen, welches durch das unsichere Zertifikat bestätigt wurde. Während beim ersten Fehler „nur“ die Kommunikation zwischen beA-Komponenten potentiell unsicher war, kann nun keiner HTTPS-Verbindung dieses Rechners mehr vertraut werden. Es betrifft also jetzt auch Datenaustausch, der überhaupt nichts mehr mit beA zu tun hat.

    Inzwischen ist diese Anleitung zurückgezogen, eine Warnung an diejenigen, die dieser eventuell bereits gefolgt sind, wurde aber vom Hersteller nicht ausgesprochen. Diese Warnung wird anderen überlassen.

    Wie hätte es einfacher gehen können?
    Man hätte eine Lösung „von der Stange“ nehmen können. Eine sichere Kommunikation per E-Mail ist ja nun nicht wirklich neu. So gibt es das bei privaten Nutzern immer mehr verwendete PGP (Pretty Good Privacy) oder das eher im geschäftlichen Bereich genutzte S/MIME. Letzteres wird z.B. von der DATEV beim Austausch sensibler Buchhaltungsdaten seit Jahren erfolgreich verwendet.

    Während bei PGP die Echtheit der Schlüssel durch ein Web of Trust bestätigt wird (also: ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der den Schlüssel bestätigt hat), wird bei S/MIME auf Zertifizierungsstellen zurückgegriffen. Die Zertifikate können auch auf einer Smartcard abgelegt werden, wodurch eine erhöhte Sicherheit hergestellt wird. Wenig aufwändig und sehr sicher wäre also einfach die Ernennung einer oder mehrerer Zertifizierungsstellen für den Rechtsverkehr, die Zertifikate mit hinreichend sicherer Identifizierung des Inhabers herausgeben und die Vorgabe für Rechtsanwälte, eine E-Mailadresse mit Verschlüsselung und qualifizierter elektronischer Signatur mittels eines solchen Zertifikates vorzuhalten. Eine solche Lösung muss auch nicht über 10 Millionen Euro im Jahr kosten wie beA.

  • PIRATEN verurteilen Hausdurchsuchung bei Göttinger Kreistagsabgeordneten

    PIRATEN verurteilen Hausdurchsuchung bei Göttinger Kreistagsabgeordneten

    Polizei-Skandal: Die Polizei Hamburg hat die Wohnung des Kreistagsabgeordneten Dr. Meinhart Ramaswamy in Göttingen durchsucht und sein technisches Equipment beschlagnahmt – obwohl dieser gar nicht beim G20-Gipfel dabei gewesen war.

    Berlin / Göttingen. Die Piratenpartei Deutschland verurteilt die heute bundesweit durchgeführten Hausdurchsuchungen [1] nachdrücklich. Auch der Göttinger Kreistagsabgeordnete Dr. Meinhart Krischke Ramaswamy der Piratenpartei war von dieser fragwürdigen Maßnahme der Sonderkommission Schwarzer Block betroffen[2].

    Hierzu betont der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Carsten Sawosch:

    „Unsere Solidarität gilt allen, die von den Durchsuchungen gestern morgen betroffen waren. Das gescheiterte Sicherheitskonzept rund um den G20-Gipfel hat uns immer noch fest in seinen Fängen. So wurde auch die Wohnung unseres Kreistagsabgeordneten Meinhart Ramaswamy in Göttingen durchsucht. Die Polizei scheint im Zusammenhang mit der Thematik des vergangenen G20-Gipfels auf unglaubliche Weise ihre Grenzen auszutesten. Hausdurchsuchungen mit martialischem Auftreten von vermummten Beamten in den frühen Morgenstunden, Beschlagnahme von Computern, Laptops und Handys auf Basis einer zweifelhaften Rechtsgrundlage und dies, obwohl unser Abgeordneter nachweislich nicht an den Demonstrationen in Hamburg teilgenommen hatte. Eine Beweissicherung nach einem so langen Zeitraum kann als Argument nicht mehr valide sein, das Vorgehen dient wohl eher der Einschüchterung.“

    Nach Rücksprache mit PIRATEN-Politiker Dr. Ramaswamy [5] stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Circa 30 vermummte Beamte haben gestern gegen 06:00 Uhr morgens seine Wohnung in einem kinderreichen Dreifamilienhaus gestürmt. Die Straße war zuvor abgeriegelt worden. Die Familie, darunter seine 92-jährige Tante, wurde von den Beamten beim Frühstück ‚überrascht‘, als rund zwei Dutzend Polizisten gegen die Tür hämmerten und anschließend in die Wohnung stürmten. Zuvor hatten sie angedroht die Türe aufzubrechen, sofern diese nicht sofort geöffnet würde. Ein normales Gespräch fand nicht statt, seitens der Beamten wurde lediglich geschrien. Obgleich der Hausdurchsuchungbefehl gar nicht gegen Meinhart Ramaswamy persönlich gerichtet war, sondern gegen seine Frau ausgestellt war, die an der Demonstration gegen G20 in Hamburg teilgenommen hatte, wurde dennoch sein gesamtes technisches Equipment, darunter sein Computer, sein Laptop, Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks und sämtliche Mobiltelefone seiner Familie beschlagnahmt. Der Hinweis seinerseits, dass er gar nicht in Hamburg war und folglich nicht demonstriert hat, interessierte die Polizeibeamten nicht.

    PIRATEN kritisieren Polizei-Willkür: Keine Rechtsgrundlage!

    Noch immer fassungslos betont der Göttinger Kreistagsabgeordnete Dr. Meinhart Ramaswamy der Piratenpartei, der als Dozent für Medienpraxis und angestellter Werbegrafiker im Betrieb seiner Familie tätig ist: „Sie haben alles mitgenommen, meinen Bürorechner und den meiner Tochter. Die Firma ist nun handlungsunfähig. Ich kann weder unseren Kunden Bescheid geben, was los ist, noch anderweitig kommunizieren. Die Polizei hat unseren Betrieb und ebenso meine politische Arbeit in die Knie gezwungen – ohne Rechtsgrundlage. Das ist ein Skandal, das ist Polizei-Willkür Ich bin einfach nur fassungslos, dass so etwas in unserem Rechtstaat möglich ist.“

    Die Piratenpartei Deutschland bezweifelt die Rechtsgrundlage, auf der die Polizei Hamburg hier agiert. Dass die Polizei trotz der klarer Sachlage jetzt Hausdurchsuchungen durchführt, sehen PIRATEN sehr kritisch. Hier scheint es nicht mehr um Gefahrenabwehr zu gehen, sondern um den Versuch, in der Öffentlichkeit eine wie auch immer geartete Deutungshoheit zu generieren. Die Antworten der zuständigen Beamten bei der Pressekonferenz auf die Fragen der Journalisten in diese Richtung waren leider mehr als deutlich. Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um in Zukunft härter vorgehen zu können. Das zeigen auch die Antworten von Jan Hieber, dem Leiter der Soko Schwarzer Block. Er mußte zugeben, dass es bei den Hausdurchsuchungen im Kontext des Rondenbarg Komplex weder um die Sicherung neuer Beweise ging, noch um die Verhaftung von Beschuldigten [3][4]. Daher sehen wir die Rechtsgrundlage der Hausdurchsuchungen als fragwürdig an. Aus diesen Gründen prüfen wir jetzt rechtliche Schritte, um dieser Grundrechtseinschränkung entgegen zu treten.

    Quellen:
    [5] Internetauftritt des Göttinger Kreistagsabgeordneten Dr. Meinhart Ramaswamy, www.novitem.net/mkr/index.html
  • PIRATEN-Klage erfolgreich: Sperrklausel in NRW ist verfassungswidrig

    PIRATEN-Klage erfolgreich: Sperrklausel in NRW ist verfassungswidrig

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW gekippt. „Klugscheißer mag niemand, aber wir wussten es halt schon immer besser! Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg“, betont Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der PIRATEN im Organstreitverfahren nach dem Richterspruch.

    Carsten Sawosch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Es  ist  gleichermaßen traurig wie bezeichnend, dass erst wieder ein Gericht zur  Klärung eines klaren Sachverhaltes bemüht werden musste. Bereits bei der damaligen 5% Hürde wurde deren Unrechtmäßigkeit deutlich gemacht, als diese gekippt wurde. SPD und Grüne haben so erneut versucht, den demokratischen Wählerwillen zu unterbinden. Ich freue mich daher umso mehr,  dass die Piraten in NRW mit ihrer Klage den entsprechenden Erfolg haben und dadurch die Möglichkeiten der politischen Vielfalt wieder hergestellt wird.“

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute die vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 mit großer rot-schwarz-grüner Mehrheit beschlossene kommunale Sperrklausel von 2,5 % gekippt. Allein die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte seinerzeit gegen das sogenannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz gestimmt.

    „Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten“, betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in NRW. Wieder einmal habe ein Gericht bemüht werden müssen, um der Bequemlichkeitspolitik Einhalt zu gebieten.

  • Braunkohleausstieg in Deutschland ist sofort möglich

    Braunkohleausstieg in Deutschland ist sofort möglich

    Ist CDU-Vize Armin Laschet unter die Atom-Lobbyisten gegangen? Energiepolitische Nachhilfe für den NRW-Ministerpräsidenten zwingend notwendig.

    Deutschland kann die Stromerzeugung mit Braunkohlekraftwerken sofort einstellen. Folgende Gegenüberstellung der Piratenpartei Deutschland macht dies deutlich: Nach der aktuellen Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur sind zur Zeit Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 18 Gigawatt betriebsbereit. Deutsche Gaskraftwerke stehen mit 22 Gigawatt aktuell in der Liste. Sie können die Gesamtleistung von Braunkohlekraftwerken also mehr als nur ausgleichen. Die Umweltkosten des Braunkohlestroms sind 6 Cent höher als bei Gaskraftwerken, die Erzeugungskosten für die Stromerzeugung aber nur 1,5 bis 3 Cent pro Kilowattstunde niedriger. Der Einsatz der Gaskraftwerke und Verzicht auf Braunkohlekraftwerke erbringt folglich einen volkswirtschaftliche Gewinn von mindestens 3 Cent pro Kilowattstunde.

    In Nordrhein-Westfalen sieht es gleichsam gut gut aus: Dort steht der Braunkohlekraftwerksleistung von 7,5 Gigawatt eine genauso große Gaskraftwerksleistung gegenüber. „Die Annahme von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, dass auf belgischen, französischen Atomstrom oder gar Kohlestrom aus Polen zurückgegriffen werden müsste, ist also unbegründet. Und wenn er sich um Duisburger Stahlwerke sorgt, empfehle ich einen Besuch bei den Lech-Stahlwerken in Bayern. Deutsche Stahlwerke haben heute bereits eine Eigenstromerzeugung von 50%. Man erklärt ihm dort sicherlich gerne, wie das Abschalten von zwei Atomkraftwerken in der Region problemlos kompensiert wird; er muss es nur wollen“, so der energiepolitische Sprecher der Piratenpartei Dr. Michael Berndt.

    „Den Ausbau der Stromerzeugung mit Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu verschleppen und sich nicht von der Kohleverstromung zu verabschieden, ist zugleich arbeitspolitisch ein inakzeptabler Sündenfall, an dem CDU-Vize und NRW-Ministerpräsident Laschet wahrlich nicht unbeteiligt ist. Im Kohlebergbau, in der Kohlebergbauveredelung und indirekt waren im Jahr 2016 ca. 30.000 Arbeitnehmer beschäftigt und es wurden 252 Terawattstunden Strom erzeugt. Mit den erneuerbaren Energien wurden 188 Terawattstunden erzeugt, dieses aber mit mehr als 300.000 Arbeitnehmern!“, ergänzt Dr. Berndt.