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  • Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Einst haben PIRATEN das Hamburgische Transparenzgesetz mitiniziiert, nun wenden sie es an: Mithilfe des Transparenzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes fordern PIRATEN Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel im Hamburg.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hat dazu insgesamt 36 Fragen bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde), der Polizei Hamburg, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) und dem Bundeskriminalamt eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten wie Journalistinnen und Journalisten, auf Fälle von Polizeigewalt sowie strategischen Überlegungen, die zur Eskalation der Lage in Hamburg geführt haben.

    „Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der Piratenpartei, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist.“Patrick Schiffer

    Die Anfragen werden über das Portal fragdenstaat.de öffentlich einsehbar gestellt; sobald die Behörden antworten, ist dies für alle ersichtlich.

    Jeder Interessierte kann den Anfragen folgen und wird informiert, sobald sich die entsprechenden Behörden rühren. „Wir stellen allen Behörden die gleichen Fragen, wohlwissend, dass nicht jeder alle Fragen beantworten kann. Dennoch: Wir wollen uns nicht abspeisen lassen mit den Worten: Da hätten sie bei einer anderen Behörde nachfragen sollen. Aus diesem Grund nehmen wir in Kauf, dass manche Behörden uns nicht sämtliche Fragen beantworten werden“, so Schiffer.

    Folgende Anfragen wurden gestellt:

    Anfrage beim Bundeskriminalamt:
    https://fragdenstaat.de/a/23937

    Anfrage bei der Polizei Hamburg:
    https://fragdenstaat.de/a/23938

    Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt):
    https://fragdenstaat.de/a/23939

    Anfrage bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde):
    https://fragdenstaat.de/a/23940

    Hintergrundinformationen

    Die Fragen von Patrick Schiffer im Wortlaut finden Sie hier:

    1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind.

    2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben.

    3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war.

    4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat.

    5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben.

    6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat?

    7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren.

    8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten.

    9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen.

    10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden.

    13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang.

    14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab.

    15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden.

    16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern.

    17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es – da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab – im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen.

    18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte.

    19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab.

    20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde.

    21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden.

    22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat.

    23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat.

    24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen.

    25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat.

    26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt wurden.

    27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird.

    28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird.

    29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit.

    30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen.

    Weitere, bereits andernorts gestellte Fragen, die miteinbezogen wurden:

    31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8]

    32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8]

    33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8]

    34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8]

    35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9]

    36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9]

    Quellen
    [1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html
    [2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288
    [3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html
    [4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/
    [5] https://hh.hinweisportal.de/
    [6] https://g20-doku.org/
    [7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/
    [8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/
    [9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/

  • PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    Das Sicherheitskonzept G20 war zu keinem Zeitpunkt dahingehend konzipiert, den notwendigen Schutz des Gipfels und seiner Teilnehmer mit den demokratischen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Im Gegenteil war das Konzept von vornherein darauf ausgelegt, Proteste so weit wie möglich zu verhindern.

    Eskalation von Anfang an

    Die öffentliche Kommunikation im Vorfeld und der Umgang mit den planenden Protestgruppen und Bündnissen war auf Eskalation angelegt. Es wurden sowohl versucht, den Protest dadurch zu verhindern, dass zunächst alles abgelehnt wurde (Camps, Routen von Demonstrationen, Plätze für Kundgebungen). Dann wurden Entscheidungen über den dadurch notwendigen juristischen Weg so lange verzögert, bis die Zeit für die Organisation faktisch nicht mehr ausreichte. Dabei ging die Polizei von Anfang an mit großer Härte gegen friedliche Demonstranten vor, wie beispielsweise in Entenwerder. Teilweise unter Missachtung von verfassungsgerichtlich festgestellten Maßstäben und aktuellen Gerichtsbeschlüssen.

    Diese Strategie war falsch und ungeeignet, friedlichen Protest zu ermöglichen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Nach unserer derzeitigen Einschätzung waren statt der befürchteten 4 – 8000 Gewaltbereiten nur etwa 1.000 – 1.500 Randalierer in Schach zu halten, die nebenbei nicht von der örtlichen „Szene“ unterstützt wurden.

    Dazu erklärt Martin Schütz, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hamburg:

    „Die Strategie der Polizei in Hamburg war falsch. Sie weckt den Verdacht, politisch motiviert gewesen zu sein und hatte von Anfang an die Wirkung, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu behindern und sogar temporär und räumlich außer Kraft zu setzen. Da für diese Strategie der Bürgermeister und der Innensenator gleichermaßen verantwortlich sind, fordert die Piratenpartei Hamburg unabhängig von ihrer Rücktrittsforderung die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch vor der Sommerpause.“

    Die Piratenpartei Hamburg fordert darüber hinaus eine unabhängige Ermittlungsstelle speziell zur Aufklärung von Polizeigewalt und zukünftig die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten im besonderen Einsatz.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Die Reihe der Fehlleistungen von Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Andy Grote im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist zu lang und nicht länger tragbar. Ein Bürgermeister, der die Bewohner seiner Stadt so im Stich gelassen hat, kann nur noch eins tun: Zurücktreten! Gewalt ist im Übrigen für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.“

    Aus unserem Wahlprogramm:

    Kennzeichnungspflicht für Polizisten
    Wir PIRATEN setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
    Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.


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  • G20-Gipfel in Hamburg – und was jetzt? PIRATEN fordern Ergebnisse!

    G20-Gipfel in Hamburg – und was jetzt? PIRATEN fordern Ergebnisse!

    Apokalyptische Visionen für die Entwicklung unseres Planeten gab es in Hollywood bereits genug. Einige davon haben sich leider bewahrheitet. Mögliche Lösungsansätze für die Behebung der vielfältigen Probleme in der Welt sind allerdings Mangelware. Nicht einmal Hollywood konnte da etwas Brauchbares anbieten. Wird Hamburg Lösungen liefern? Wir glauben nicht, haben aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

    Wohin steuern die Machthaber der 20 mächtigsten Staaten dieser Welt, die sich an diesem Wochenende in Hamburg treffen, das Schicksal unseres Planeten? Der G20-Gipfel wird von eskalierender Polizeigewalt und Einschränkungen in Presse- und Versammlungsfreiheit überschattet.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Wir fragen uns, wozu die sich eigentlich treffen, wenn nichts dabei herauskommt. Der Gipfel muss ein Zeichen setzen, dass globale Probleme weiterhin multilateral koordiniert angegangen werden. Wir haben zehn Forderungen an die mächtigsten Staatsleute formuliert, die unserer Ansicht nach die Welt deutlich verbessern würden. Unser Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die übrigen Teilnehmer: Kehren Sie nichts unter den Tisch! Der Planet wird es Ihnen danken.“

    Forderungen der Piratenpartei Deutschland an die Teilnehmer des G20-Gipfels

     

    1. Tagung der Vereinten Nationen für gemeinsamen Gipfel mit G20 nutzen
      Die Vereinten Nationen tagen jedes Jahr im September. Eine gemeinsame Tagung würde die UNO aufwerten und Synergieeffekte für die Weltpolitik erzielen. Der irrsinnige Aufwand der G20 Gipfel ist – gemessen an den vergangenen und zu erwartenden Ergebnissen – nicht gerechtfertigt.
    2. Fluchtursachen weltweit bekämpfen
      Krieg ist weltweit eine der zentralen Fluchtursachen. Regierungen der G20 haben sich an Kriegen beteiligt sowie durch Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete Konflikte angeheizt, die katastrophale Folgen hatten. Die Lösung kann nur sein, den Export von Waffen in Krisengebiete weltweit zu verbieten.
    3. Einhaltung des Klimaschutzabkommens
      Der Erfolg der Maßnahmen in Sachen Klimaschutz hängt maßgeblich davon ab, wie einig sich die G20 in deren Einhaltung sind. Hier sehen wir die G20 in der Pflicht, insbesondere auf die USA einzuwirken. Ein Versagen gefährdet nichts weniger als den Fortbestand des menschlichen Lebens. Ziel muss der zügige, weltweite Ausstieg aus der Energiegewinnung durch fossile Brennstoffe sein.
    4. Bekämpfung von Armut & Ausbeutung
      Reiche Länder müssen in gemeinsamer Anstrengung armen Ländern auf die Beine helfen, wobei Hilfe zur Selbsthilfe eingesetzt werden muss. Pflicht der G20 ist es, die ausufernde Ressourcenausbeutung der dritten Welt zu stoppen. Wir setzen uns darüberhinaus weltweit für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein.
    5. Schutz von Demokratie und Wahrung von Grundrechten
      Rechte von Frauen und Kindern, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit – nicht in allen G20-Staaten genießen Bürger uneingeschränkte Grundrechte. Diese sind jedoch keine Gnade, sondern eine Selbstverständlichkeit für eine moderne Zivilisation.
    6. Bessere Gesundheitsvorsorge
      Möglichst gesund zu sein ist Grundlage eines selbstbestimmten Lebens. Jedoch sterben noch immer Menschen oder bleiben ihr Leben lang gesundheitlich eingeschränkt, weil sie keinen oder unzureichenden Zugang zu gesundheitlicher Vorsorge und angemessenen Heilungsmöglichkeiten haben. Dies ist nicht hinnehmbar.
    7. Ratifizierung der Verträge der Vereinten Nationen
      Alle bisher abgeschlossenen Verträge auf UN-Ebene müssen durch die beteiligten G20 Staaten endlich ratifiziert werden.
    8. Abrüstung, Ächtung von Drohnen und Cyberangriffen
      Frieden schafft man nicht mit der Waffe in der Hand. Auch in Krisensituationen setzen wir auf Diplomatie, den Weg der Abrüstung und Deeskalation. Ein wichtiger Schritt wäre die Einigung der G20 auf die weltweite Ächtung von Tötungsdrohnen und Cyberangriffen.
    9. Investitionen in Bildung zum Thema Digitalisierung
      Bildung ist der Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität. Sie ist unentbehrlich für die Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie die souveräne Teilhabe ihrer Mitglieder. Aufgrund der digitalen Revolution hat auch digitale Bildung weltweit einen immer größer werdenden Stellenwert, der von den G20 anzuerkennen ist.
    10. Freier Zugang zum Internet muss Menschenrecht werden
      Der freie Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert mittlerweile weltweit entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung. Wir fordern niederschwellige Angebote an Internetzugangsmöglichkeiten.
  • PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den desaströsen Umgang der Deutschen Post mit ihren Kundendaten. Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ mitteilte, lag eine Datenbank mit 200.000 Umzugsmitteilungen der Post ungeschützt im Netz.

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Bundestagswahl betont: „Ein solch peinlicher Fehler darf einem Unternehmen wie der Post nicht unterlaufen. Die Nutzung eines allgemein bekannten Standard-Dateinamens und dessen externe Erreichbarkeit hätten nicht passieren dürfen – ganz unabhängig vom versäumten Löschen desselben. In Zusammenhang mit der automatisierten Gesichtserkennung in Filialen ergibt sich zudem eine noch höhere Brisanz der Daten, die durch die Post verarbeitet werden. Dass auch weitere Unternehmen (unter ihnen auch Pharmazeutika-Anbieter) nicht umsichtiger sind, zeigt die Vernachlässigung der Datensicherheit.“

    Ebenfalls kritisieren PIRATEN den Einsatz von Infodisplays mit Gesichtserkennung. Laut Heise.de testet die Deutsche Post in Partnershops, die nebenbei einen Postschalter betreiben, Infodisplays mit Gesichtserkennung. Damit soll Kunden vor dem Display unmittelbar personalisierte Werbung ausgespielt werden.

    Hierzu erklärt Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die Brisanz steckt im fahrlässigen Umgang der Deutschen Post mit Daten ihrer Kunden und dem parallelen Einsatz von Gesichtserkennung. Es ist nur zu hoffen, dass das Unternehmen hier nicht Datensätze miteinander verbindet und schlussendlich Bewegungsprofile ihrer Kunden erstellt. Dass so etwas möglich ist, dürfte klar sein. Davor müssen wir warnen! Wenn sich die Deutsche Post so fahrlässig verhält und damit auch Kriminellen die Daten ihrer Kunden frei Haus bereitstellt, stellt sich die Frage, wann endlich behördliche Datenschützer Alarm schlagen!“

  • Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) positiv abgestimmt. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert.

    Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl

    Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: „Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf.“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt:

    „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“

    Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

    Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

    Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Quellen:

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  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/

  • Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Am 07. und 08. Juli 2017 findet in Hamburg das Gipfeltreffen der Gruppe der Zwanzig (G20) statt. Die G20 – das sind die 20 größten Industrienationen und Schwellenländer der Welt. Der jeweilige Vorsitz, in diesem Jahr die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, lädt – neben Treffen von Fachministern – zum Gipfeltreffen der jeweiligen Staats- und Regierungschefs auf höchster Ebene ein.

    „Wir lehnen dieses demokratisch nicht legitimierte Zusammentreffen neoliberaler, westlicher Politiker mit Führern autoritär geführter Staaten ab. Der G20 Gipfel steht für weltweiten Sozialabbau, Umweltzerstörung und ungehemmtes Wirtschaftswachstum. Er kostet die Bürger weit über 50 Millionen Euro und beteiligt die Menschen nicht.“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN

    Die Piratenpartei ruft zur Teilnahme an der internationalen Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 08.07.2017 auf und unterstützt auch die Aktion „Protestwelle“ am 02.07.2017. Die Piratenpartei Hamburg ist zusätzlich Träger des „Gipfels für grenzenlose Solidarität“ sowie Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt„.

    „Das Maß, mit dem für G20 unsere Grundrechte und die Bewegungsfreiheit der Hamburgerinner und Hamburger eingeschränkt werden, ist nicht hinnehmbar. Die Hamburger Polizei und der Senat verbreiten seit Wochen ein Klima der Angst, in dem jede Form des Protestes mit Gewalt und Krawall in Verbindung gebracht wird. Die Versammlungsfreiheit bleibt bei all dem auf der Strecke. Einen unrühmlichen Höhepunkt stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen in Hamburg dar – und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird. Meinungsfreiheit sieht anders aus!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN