Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Junge Piraten starten durch: Neuer Vorstand, frisches Programm

    Junge Piraten starten durch: Neuer Vorstand, frisches Programm

    Auf ihrer ersten Mitgliederversammlung 2017 haben die Jungen Piraten ihren Vorstand neu gewählt und weitere Programmpunkte erarbeitet, insbesondere zu den Themen Jugend, Bildung und Familie.

    Der wiedergewählte Bundesvorsitzende Jonathan-Benedict Hütter dazu: „Wir stehen dafür, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, an den politischen Prozessen teilnehmen zu können. Wir jungen Menschen möchten uns in die politische Zukunft einbringen und wollen Wege eröffnen, dass Kinder und Jugendliche Entscheidungen über ihre Lebenswelt treffen können. Daher fordern wir das aktive Wahlrecht ab null Jahren.

    Um jungen Menschen die Chance zu geben, ihre Meinung selbst aktiv in den politischen Prozess einzubringen, fordern wir die Wählbarkeit ab sechzehn Jahren. Unser Ziel ist die Partizipation von jungen Menschen.“

    Die wiedergewählte stellvertretende Vorsitzende Lea Laux erklärt darüber hinaus die Neuerungen im Bundesvorstand: „Inzwischen haben wir im Bundesvorstand einen Altersdurchschnitt von achtzehn Jahren. Das ist ideal, um die Interessen von jungen Menschen abzubilden. Darüber hinaus vertreten wir auch die verschiedenen Altersklassen in unserer Jugendorganisation. Wir freuen uns besonders über unseren Neuzugang, die dreizehnjährige Beisitzerin Elina. Mit ihr haben wir einen stärkeren Fokus auf jüngere Menschen innerhalb der Jungen Piraten und ihre Interessen. Mit dem Ziel der Teilhabe von jungen Menschen ist ihre Wahl in den Vorstand eine große Bereicherung. Natürlich wünschen wir uns dabei auch, die jungen Menschen innerhalb der Piratenpartei anzusprechen und sie zu vertreten.“

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
  • Obama begnadigt Chelsea Manning

    Obama begnadigt Chelsea Manning

    Chelsea Manning wird ab dem 17. Mai eine freie Frau sein. Der scheidende Präsident Obama hat einen Großteil der 2013 verhängten Strafe von 35 Jahren erlassen, so dass Chelsea Manning nach insgesamt sieben Jahren Haft die Freiheit wiedererlangt.

    Gnadenakte zum Ende einer Präsidentschaft sind in den USA eine Art Tradition. Auch wenn die Freilassung Chelsea Mannings von einigen kaum als Gnadenakt, sondern als längst überfällige Gerechtigkeit gesehen werden dürfte, sie ist dennoch ein wichtiges Signal Präsident Obamas an die Weltöffentlichkeit: Unsere Gesellschaften sind auf die Zivilcourage von Whistleblowern mehr denn je angewiesen.

    „Ich freue mich für Chelsea Manning, doch die Begnadigung durch Präsident Obama war, obwohl ein Akt der Menschlichkeit, längst überfällig. Ob sie zu einem Hinterfragen oder gar einem Umdenken von staatlichen Stellen beim Whistleblowerschutz führen wird, ist zweifelhaft.

    Die Öffentlichkeit profitiert zwar vom Wirken der Whistleblower, lässt es aber auch zu, dass sie übermäßig hart bestraft werden“, so Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, „Wir hoffen nun, dass Edward Snowden ebenfalls begnadigt wird, denn unter Präsident Trump wird dies vermutlich nicht mehr passieren.“

  • EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung

    „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

    „In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

    Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

    „Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

    Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

  • Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an

    In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.

    Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Felix Reda an. Reda ist Europaabgeordneter der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.

    „Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.

    Reda kommentiert:

    „Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“

    Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.

    Kampagnenvideo zu „Save the link“:

  • „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

    „Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

    Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

    Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

    Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

    Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

  • Die elektronische Fußfessel: Symbol staatlicher Untätigkeit

    Justizminister Heiko Maas setzt sich in der Debatte um den Terroranschlag durch Anis Amri neuerdings dafür ein, auch Gefährder, also Menschen, denen zwar ein Terrorakt zugetraut wird, die aber noch nicht straffällig geworden sind, mit Fußfesseln zu überwachen.

    Der 26-Jährige Amri war im November 2015 bereits in Berlin festgenommen worden und hatte laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ schon im Vorfeld mehrfach Anschläge angekündigt. So habe das Landeskriminalamt Düsseldorf im Frühjahr 2016 Berichte darüber erhalten, dass der damals 24-Jährige andere Personen aufforderte, mit ihm gemeinsam Attentate in Deutschland zu begehen. Im Internet soll Amri nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht haben, außerdem habe er sich großkalibrige Schnellfeuergewehre beschaffen wollen. Im Juli 2016 habe ein Undercover-Agent dem Landeskriminalamt in Düsseldorf berichtet, Amri hätte damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die Forderungen von Heiko Maas und Thomas de Maizière werden immer abstruser. Die wiederholten Rufe nach neuen Überwachungsinstrumenten zeigen die völlige Planlosigkeit der Innen- und Justizminister. Auch die Forderung nach einer Überwachung durch Fußfesseln ist wieder mal nur reine Symbolpolitik!

    Ein potentieller Terrorist oder Selbstmordattentäter wird auch von einer Fußfessel nicht daran gehindert werden, sein tödliches Ziel zu erreichen. Bei dem Terroranschlag in Frankreich im Juli 2016 stand einer der Terroristen bereits in einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts unter Aufsicht der Justiz und trug eine elektronische Fußfessel. Das hat nichts gebracht!

    Beim konkreten Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat muss diese Person in Gewahrsam genommen oder observiert werden. Das kann bereits heute nach den Polizeigesetzen der Länder geschehen. Wenn die bestehenden Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, sollten die zuständigen Behörden schnellstens herausfinden, warum das so ist und handeln. Stärkt lieber den Personaleinsatz der Polizei um ein Vielfaches und schaut, woran es den Behörden wirklich fehlt. Das sorgt für objektive Sicherheit.“

  • Piraten feiern: Dreikönigstreffen 2017 und 10. Geburtstag des LV Bayern

    Soeben erreichte uns folgende Einladung der bayrischen Piraten, die wir gleich mal weiterreichen wollen:

    Am 06.01.2017 dürfen wir euch wie jedes Jahr ganz herzlich zum Dreikönigstreffen und der Geburtstagsfeier der Piratenpartei Bayern einladen. Dieses Jahr feiern wir einen runden Geburtstag: Wir werden zehn Jahre alt! Aus diesem Grund haben wir auch gleich den Bundesvorstand eingeladen, der uns hoffentlich schöne Geschenke bringt. ? (mehr …)