Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

    Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
    erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

    Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

    In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

    Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

    Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
    „berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

    Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
    Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

    Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
    In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

    Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

    Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
    neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

    Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

     

    Quellen:
    Das Plädoyer des Klägeranwalts vor Gericht: http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Surfprotokollierung_2016-02-25_Kl.pdf
    Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“ http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf
    Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
  • PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung

    Die heutige Entscheidung, die Störerhaftung abzuschaffen und das Telemediengesetz neu zu regeln, wurde vom CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit ZEIT ONLINE bestätigt Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.

    Die langjährige Forderung der Piratenpartei nach Abschaffung der Störerhaftung wird demnach von der Bundesregierung umgesetzt. Unternehmer und PIRAT Tobias McFadden hatte seit langen Jahren gegen die Störerhaftung erfolgreich prozessiert. Zuletzt wurde der Vorgang zur erneuten Überprüfung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die deutschen Stellen zurückgegeben – mit dem Hinweis auf Nachbesserung. Das Gutachten des Generalanwaltes war ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung,

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Manche Dinge dauern in der Politik und vor Gericht sehr lange, kommen aber dann doch zu einem guten Ende. Die Störerhaftung wurde von vielen kleinen Unternehmern wie auch von Parteien immer wieder als ‚Bremse‘ für den Digitalstandort Deutschland kritisiert. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich eingesehen hat, dass dieses Hemmnis weg muss. Danke auch an unseren bayerischen PIRATEN Tobias McFadden, der sich bis zum EuGH durchgeklagt hat, um die Störerhaftung zu kippen. PIRATEN wirken! Wieder einmal.“

     „Ich freue mich sehr, dass sich der lange Kampf offenbar gelohnt hat und die Bundesregierung anhand des Gutachtens des EuGH-Generalstaatsanwaltes die Störerhaftung abschafft!“Tobias McFadden

  • Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen

    Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:
    »Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, versuchen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.

    Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.

    Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.

  • 85. Jahrestag des „Weltbühne-Prozesses“ und was das mit Whistleblowerschutz zu tun hat

    Am Sonntag, 8. Mai, jährt sich der Auftakt zum Weltbühne-Prozess von 1931 zum 85. Mal. Angeklagt waren der Herausgeber Carl von Ossietzky und der Journalist Walter Kreiser wegen Landesverrats und des Verrats militärischer Geheimnisse, weil sie in einem Artikel in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ aufgedeckt hatten, dass die Reichswehr, entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine Luftwaffe aufbaute. Sie haben sich damit als Whistleblower betätigt.

    Leider sind in der EU von heute Whistleblower immer noch weitestgehend schutzlos.
    Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb, dass endlich ein effektiver Whistleblowerschutz in der Europäischen Union hergestellt wird.

    »Carl von Ossietzky erhielt 1936 den Friedensnobelpreis, weil er aufgedeckt hat, wie der deutsche Staat rechtswidrig agiert hatte, und war im „Weltbühne-Prozess“ wegen eines Spionage-Gesetzes verurteilt worden, das im Zusammenhang mit dem 1. Weltkrieg erlassen worden war. Chelsea Manning wurde in den USA wegen ‚Kollaboration mit dem Feind‘ verurteilt, ein Straftatbestand, der mit dem Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg erlassen wurde. Wir sehen Manning genauso als Heldin an, wie wir es mit Ossietzky tun. Wir fragen die EU: Warum gibt es noch immer keinen umfassenden Schutz von Whistleblowern? Hier muss das EU-Parlament dringend handeln, der Whistleblowerschutz muss endlich gesetzlich verankert werden.«
    Stefan Körner

  • Europäische Zentralbank will Bargeld schreddern

    Europäische Zentralbank will Bargeld schreddern

    Die Europäische Zentralbank hat heute das Ende des 500-Euro-Scheins verkündet.

    Angeblich würde dieser Schein bevorzugt von Kriminellen zur Finanzierung ihrer Straftaten verwendet. Die Ankündigung der Abschaffung trifft auf wenig Gegenliebe, selbst der Präsident der Deutschen Bundesbank stellt sich dagegen. Die deutsche EZB-Direktorin Sabine Lautenschläger ist erbost über die Kritiker der Bargeldabschaffung und verteidigt die Entscheidung der EZB auch hinsichtlich der Null-Zins-Politik.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    »Mit dem 500-Euro-Schein fängt es an, doch wo wird es enden? Das ist ein weiterer Angriff auf die Freiheit der Menschen, die Möglichkeit mit Bargeld Dinge zu erwerben, ohne das der Staat, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse darüber Bescheid wissen.

    Bargeld ist ein Stück Freiheit, die es zu schützen gilt. Bei einer vollständigen Abschaffung des Bargeldes haben wir alle nicht mehr die Möglichkeit unbeobachtet einzukaufen, oder unser Geld zu Hause vor der schleichenden Enteignung auf dem Bankkonto im Zuge der „Null-Zins-Politik“ in Sicherheit zu bringen.

    Gibt es nur noch Geld auf Konten, können die Banken unser Vermögen mit Minus-Zinsen abschmelzen, ohne dass wir uns zu wehren wissen. Vermögen können so vernichtet werden und sparen wird unmöglich. Wir PIRATEN treten dieser Gängelung mit aller Entschiedenheit entgegen. Bargeld ist Freiheit und Freiheit ist für uns ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt!«

     

  • PIRATEN: Bundesregierung erkennt „Cannabis“ endlich als Medizin an – PIRATEN-Forderung wird Gesetz

    Die Bundesregierung hat heute eine der Forderungen der Piratenpartei hinsichtlich des Medizinischen Cannabis umgesetzt.

    Unser Ziel, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden, hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute im Bundeskabinett durchgesetzt. Die Kosten für medizinisches Cannabis werden künftig über die Krankenkasse abgerechnet. Zudem will das Ministerium eine an die Abgabe geknüpfte Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen der Droge genau zu erfassen.

    Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als sogenannte Cannabisagentur fungieren. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland mit der vorgesehenen Cannabisagentur allerdings reibungslos funktioniert, wird der Bedarf an Medizinalhanf über Importe gedeckt.

    Andreas Vivarelli, Themenbeauftragter für Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland:
    „Die Entscheidung der Bundesregierung pro Cannabis für Schmerzpatienten ist ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen. Im Prinzip entspricht dies unserer seit Jahren immer wieder vorgetragenen Forderung. Wir halten also fest: PIRATEN wirken! Leider macht der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers noch zu viele Ausnahmen und geht im Detail an der Realität vorbei. Wir freuen uns aber, dass es endlich zu einem Umdenken in der Einstellung zu Cannabis für Schmerzpatienten gibt.»

    Die PIRATEN werden weiter für die Rechte der Patienten und Konsumenten kämpfen und fordern die Entkriminalisierung dieser.

  • Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Auf Initiative der PIRATEN hat der Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags heute die Deutsche Bahn aufgefordert, den Ausbau der Videoüberwachung von Bahnhöfen zu stoppen und stattdessen zunächst „eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen… in Auftrag zu geben“.

    Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer begrüßt das Votum: „Die schrittweise Totalüberwachung unserer Bahnhöfe ohne jeden unabhängigen, belastbaren Nachweis eines Nutzens muss gestoppt werden. Sie soll den Fahrgästen die bloße Illusion von Sicherheit vorgaukeln und gewöhnt die Bürger an eine allgegenwärtige Beobachtung. Die Fahrgäste wollen aber keine Kameraüberwachung aus tausend Winkeln – sie erwarten echte Sicherheit und im Notfall schnelle Hilfe.“

    Der heutige Beschluss im Wortlaut: „Der Landtag bittet die Deutsche Bahn, eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen zu Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen an Bahnhöfen und in Fahrzeugen in Auftrag zu geben. Untersucht werden soll insbesondere, ob in videoüberwachten Bahnhöfen/Fahrzeugen weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote oder ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verzeichnen sind als in vergleichbaren Bahnhöfen/Fahrzeugen ohne Videoüberwachung. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse soll die Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen nicht ausgeweitet werden.“

    Hintergrund: Aktuell sind auf 700 Bahnhöfen über 5.000 Videokameras installiert. Deutsche Bahn und Bundespolizei haben Ende 2015 ihr Programm für den Ausbau von Videoüberwachung auf 85 Mio. Euro aufgestockt. In diesem Jahr werden neue Videoüberwachungsanlagen in Nürnberg, Hannover, Köln und Bremen in Betrieb genommen. Für mehrere Berliner Bahnhöfe, Hamburg Hbf, Essen Hbf und Düsseldorf Hbf beginnen die Planungen.

  • PIRATEN fordern ein gerechtes neues Bundesteilhabegesetz

    +++ PIRATEN fordern ein gerechtes neues Bundesteilhabegesetz +++

    Der Referentenentwurf zum neue Bundesteilhabegesetz liegt dem Deutschen Bundestag seit dem 26. April vor und ist zur Anhörung freigegeben.

    Anlässlich des europaweiten Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, findet in Berlin – dieses Jahr, wegen des Feiertages bereits am
    4. Mai – um 13:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt eine Groß-Demonstration statt.

    Anschließend laden der Berliner Behindertenverband und viele Vereine zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor bis ca. 15:30 Uhr ein.

    Ziel ist es, die Forderung nach einem guten und gerechten Bundesteilhabegesetz in den Mittelpunkt zu rücken. Menschen mit Behinderung benötigen für den Alltag, für Sport, Ehrenamt, Freizeit und Hobbys oft Assistenz, wofür das sogenannte Persönliche Budget beantragt werden kann. Der Entwurf berücksichtigt nicht die seit Jahren geäußerte Forderung, diese Eingliederungshilfen einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren.

    Auch die geplanten „Verbesserungen“ reichen zur Vorsorge für das Alter kaum aus. Ehe bzw. Lebenspartnerschaften sind hiervon ebenso betroffen, da sie de facto in „Mithaftung“ dafür genommen werden. Dies ist keine Gleichbehandlung gegenüber Menschen ohne Behinderung und stellt einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonventionen dar. Des Weiteren wird am Entwurf kritisiert, dass keine bundeseinheitliche Bedarfsermittlung geplant ist.

    Ein weiterer Gesetzentwurf ist das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung, in dem unter anderem wieder nicht festgeschrieben wurde, dass ALLE öffentlich zugänglichen Gebäude (z. B. Arztpraxen, gastronomische Einrichtungen) barrierefrei sein müssen. In den USA ist das Pflicht und hat dem größeren Land keinen wirtschaflichen Schaden gebracht, denn auch Menschen mit Behinderung geben gerne Geld aus, wenn man sie lässt.