Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Filmzensur an Feiertagen: Piratenpartei stellt Positivliste der FSK ins Netz

    +++ Filmzensur an Feiertagen: Piratenpartei stellt Positivliste der FSK ins Netz +++

    Nach Veröffentlichung der über 700 Filme, die laut FSK nicht an „stillen Feiertagen“ vorgeführt werden dürfen, stellt die Piratenpartei nun zum Vergleich die Liste der von der FSK als „feiertagsfrei“ eingestuften Filme ins Netz. Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme wie Max und Moritz, Komödien wie Ghostbusters und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben. Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft.

    Der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Abschaffung der FSK-Feiertagszensur: „Die FSK-Feiertagsentscheidungen erscheinen widersprüchlich, willkürlich und beliebig. Und das sind nur die Entscheidungen seit 1980. Von den seit 1952 geprüften Kinofilmen sind insgesamt sogar 32% feiertagszensiert worden. Diese Zensururteile gelten unbefristet weiter.

    Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Haben wir aus dem Streit um die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen nicht gelernt, dass religiöse Gefühle in einer offenen Gesellschaft keine Zensur rechtfertigen? Warum veröffentlicht die FSK nicht einmal ihre sämtlichen Feiertagsentscheidungen samt Begründung? Warum müssen erst wir PIRATEN die FSK-Gebührenordnung ins Netz stellen? Weshalb gelten jahrzehntealte Zensurentscheidungen bis heute fort? Wie kann es sein, dass Kirchen- und Religionsvertreter quasi in eigener Sache an der Feiertagszensur beteiligt sind? Kann es richtig sein, dass bei Uneinigkeit eines Zweipersonengremiums auf ‚keine Feiertagsfreigabe‘ entschieden wird?

    Als PIRAT sage ich: Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden. Die FSK-Feiertagszensur muss weg!“

    Hintergrund: In Bochum wurde wegen einer Vorführung von „Das Leben des Brian“ am Karfreitag zuletzt ein Bußgeld verhängt.

     

  • PIRATEN verurteilen Anschläge in Brüssel

    Die Bombenexplosionen am Flughafen Zaventem und in der Metro in Brüssel zeigen, dass dem Terror mit den staatlichen Überwachungsmitteln nicht beizukommen ist.

    Unsere Anteilnahme gilt den Opfern der Anschläge, deren Familien und Angehörigen. »Wir trauern mit Euch« kondoliert Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der PIRATEN und rät, noch näher zusammenzustehen.
    »Erneut hat der Terror versucht, Europa in seinem Herzen zu treffen«, stellt Thingilouthis fest.
    »Jeder Versuch von Terroristen, Unfrieden und Spaltung in unserer Gesellschaft zu erzeugen, muss am Zusammenhalt der Bevölkerung scheitern. Überwachung und Verdacht gegen alle sind keine Lösung. Wenn wir uns in unserer Freiheit einschränken lassen, haben die Terroristen ihr Ziel erreicht.«, warnt Thingilouthis abschließend.

     

  • Zum frühen Tod von Guido Westerwelle

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

     

    »Der frühe Tod von Guido Westerwelle erfüllt uns mit Trauer und Anteilnahme. Auch bei politischer Gegnerschaft in vielen Fragen, vereint einen doch der Glaube an die Demokratie. Guido Westerwelle hat gekämpft für seine politischen Ziele und gegen seine Krankheit. Unsere Anteilnahme gilt seinem Mann, seiner Familie und seinen Freunden.« 

  • Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig

    In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.

    Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

    Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig, darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

    Tobias McFadden, Pirat

  • Grundsatzprozess gegen deutsche WLAN-Störerhaftung

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof verkündet morgen seine Schlussanträge betreffend die die Klage eines bayerischen Mitglieds der Piratenpartei gegen Sony Music (Az. C-484/14, McFadden vs. Sony Music). Die Internetgemeinde ist besorgt, dass der Europäische Gerichtshof zur Verhinderung von Filesharing die Schließung offener WLAN-Hotspots in Europa verlangen könnte.

    Der Fall: PIRAT Tobias McFadden bietet der Öffentlichkeit im bayerischen Gauting einen offenen WLAN-Internetzugang an. Jemand nutzte den Hotspot, um urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen. Sony Music verlangt von McFadden, er solle alle zumutbaren Mittel einsetzen, um dies in Zukunft zu verhindern, unter anderem

    – den WLAN-Hotspot mit einem Passwortschutz versehen und damit die Öffentlichkeit vom Internetzugang ausschließen
    – Ports sperren, die typischerweise für Filesharing genutzt werden
    – die Nutzung auf Vorrat speichern und rechtswidrig handelnde Benutzer sperren.

    Der klagende PIRAT Tobias McFadden erklärt: »Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information ein Menschenrecht.«

    Kläger McFadden und seine Anwälte Alexander Hufschmid und Dr. Carmen Fritz stehen morgen für Presseanfragen zum Votum des Generalanwalts zur Verfügung unter:

    – Tobias McFadden, 0177 – 850 22 32, Tobias@McFadden.de
    – Alexander Hufschmid, 089 416 15 75-75, hufschmid@kanzlei-hufschmid.de

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnt den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen.

    Wegen seiner Rechtslage und Urteilen zur „Störerhaftung“ hinkt Deutschland bei der Verfügbarkeit mobilen Internets über WLAN weit hinter anderen Ländern her.

  • PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof

    Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.

    Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.

    Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
    „Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.

    Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“

  • Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #1 – Thomas Marc Göbel

    Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #1 – Thomas Marc Göbel

    Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #1 – Thomas Marc Göbel

    1. Am besten stellst du dich kurz vor: Wer bist du, wie alt bist du und was machst du?

    Thomas Marc Göbel, 50, Datenschützer.

    2. Wie bist du denn zu den PIRATEN gekommen und was für
    Interessenschwerpunkte hast du?

    Im Januar 2012, als es ein schnelles Internet bei uns durch den „Breitbandausbau“ auf dem Land gab, kam ich zu den PIRATEN, weil es die logische Konsequenz im Hinblick auf meine Grundsätze war: Grundrechte erhalten, Freiheit sichern, Datenschutz und Bürgerrechte stärken und nicht mehr von der Politik auf den Arm genommen und hintergangen werden.

    Ich bin in vier Landesverbänden Datenschutzbeauftragter und im Bund Stellvertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten der PIRATEN, habe in einer Reihe AGs mitgearbeitet, in RLP zum Beispiel in der AG Bauen und Verkehr, die sich unter anderem mit der Hochmoselbrücke, dem Ausbau der B 10 und dem Ausbau des ÖPNV beschäftigt hat. Ich bin bei der AG Datenschutz im Bund immer wieder mal dabei und habe lange Zeit als Teamleiter eines der Bundesparteitagsteams die Durchführung der Parteitage begleitet.

    3. Du kandidierst jetzt für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Hast du dir Themen vorgenommen, auf die du im Wahlkampf setzen willst ?

    Im Wahlkampf haben wir eine deutliche Strategie in RLP ausgebaut, die durch eine Vielzahl an Schwerpunktthemen Profil zeigt.

    Dabei liegen mir der Datenschutz, die Transparenz des Staates und die Bürgerrechte bis hin zu einer Verbesserung der Situation der ALGII-Empfänger, aber auch der Grundsicherungs- und Rentenempfänger am Herzen. Dort werden meine persönlichen Schwerpunkte liegen, so wie man mich im Wahlkampf dort findet, wo er entschieden wird: beim Wähler, am Infostand, auf der Straße und an der Haustür.

    4. Welche cleveren Wahlkampfideen hast du, mit denen du Bürgerinnen und Bürger überzeugen kannst, den PIRATEN ihre Stimme zu geben und wofür brauchst du die Wahlkampfhilfe engagierter PIRATEN?

    Ob meine Ideen clever sind – weiß ich nicht. Ich werde einfach von Haustür zu Haustür gehen, Guten Tag sagen und mich persönlich mit Handschlag vorstellen und darum bitten, dass die Menschen wählen gehen. Ich bin für Menschen und Menschlichkeit. Ich bin gegen Gefühllosigkeit und gegen Unmenschlichkeit. Das brauchen wir in der Politik. Die Erinnerung, dass die Politik für Menschen und nicht für die Verwaltung und die Lobbykultur gemacht werden soll.

    5. Stell dir vor, du wirst in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt. – Mit welchen Initiativen wirst du beweisen, dass die PIRATEN die Politik nachhaltig verändern und Positives für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erreichen können?

    Meine ersten Anträge – so ich mich mit meinem Mitpiraten darauf verständigen kann – werden in Richtung mehr Transparenz, Offenlegung der Nebeneinkommen, Förderung der Subsidiarität und Stärkung der Bürgerbeteiligung gehen. Sie werden in Richtung einer Kontrollentfernung der Politik aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehen und sollen die bisherigen Regierungen in die Lage bringen, sich in die Karten schauen zu lassen.

    Wir brauchen Konzepte auf Landesebene, die den in Not geratenen Kriegsvertriebenen und Geflüchteten genau so gerecht werden wie den Bürgern, die dank ausreichender Kampagnen und entsprechender Berichterstattung nun Angst haben, dass das, was von ihnen im Leben erarbeitet wurde, durch diese Menschen in Not gefährdet ist, was aber eben nicht der Fall ist. Dass alleine schon das Geld, das hier ausgegeben wird, direkt im Kreislauf der Wirtschaft ankommt, muss in die Köpfe der Menschen erst wieder hinein gebracht werden. Und dafür müssen wir PIRATEN Sorge tragen.

  • Ordnungsruf für “Stasi 2.0″: Schleswig-Holsteinischer Landtag rügt Schäublone

    +++ Ordnungsruf für “Stasi 2.0″: Schleswig-Holsteinischer Landtag rügt Schäublone +++

    Im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat der Abgeordnete und Datenschützer Patrick Breyer (Piratenpartei) heute einen Ordnungsruf für das Vorzeigen der sogenannten “Schäublone” erhalten. Sitzungspräsidentin Marlies Fritzen (Bündnis 90/Grüne) fand das Protestbild “verunglimpfend” und erteilte einen Ordnungsruf. Das “Stasi 2.0″-Protestemblem [1] zeigte Breyer im Rahmen der Debatte über einen PIRATEN-Antrag [2] gegen die von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) propagierten Barzahlungslimits und die von der EU geplanten Einschränkungen elektronischer Guthaben und Währungen. Breyer erklärte: “Wir wollen keine Stasi 2.0 und keinen Generalverdacht gegen Bargeldzahler!”

    Breyer weiter: „Die Stasi hätte sich die Finger geleckt nach einer lückenlosen Überwachbarkeit aller Zahlungen, wie Schäuble sie anstrebt und wie sie im Netz bereits weitgehend Realität ist. Gerade einmal 100 Euro pro Monat dürfen wir an Internet-Guthabenkarten noch anonym erwerben. Wer weiß, wofür wir unser Geld ausgeben, der kennt unsere Beziehungen, Einstellungen und Vorlieben erschreckend genau. Bargeld ist kein Verbrechen, sondern gesetzliches Zahlungsmittel, und das muss es auch bleiben – dafür kämpfen wir PIRATEN!“

    Hintergrund: Der Begriff Stasi 2.0 ist ein politisches Schlagwort, das sich zunächst im Internet entwickelte. Die mit diesem Schlagwort verbundene politische Protestkampagne kritisiert verschiedene innenpolitische Vorhaben der Deutschen Bundesregierung, darunter insbesondere die von dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagenen Online-Durchsuchungen von privaten Computern oder die Vorratsdatenspeicherung, aber auch gesetzliche Einschränkungen der Netzneutralität und Informationsfreiheit.

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