Kategorie: Arbeit und Soziales

  • Alleingelassen von der Politik: Barrierefreiheit im Internet

    Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
    Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

    Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

    Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

    Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

    Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

    Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
    Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
    Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

    Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
    Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
    So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

    Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

    Rettung EU-Richtlinie?

    Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

    So werden unter Artikel 1 „Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“.

    Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
    Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

    Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

    15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
    Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
    Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
    Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
    Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

    Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

    Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

    Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

    Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

    Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
    Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

    Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

    Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

     

    Über den Autor:

    Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
    Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

     

  • Hartz-IV-Sanktionen sind nicht gerecht, Martin!

    Hartz-IV-Sanktionen sind nicht gerecht, Martin!

    Martin Schulz hat die Gerechtigkeit zu seinem Wahlkampfthema gemacht. Lautstark verkündete er, dass die SPD verstanden habe und jetzt gemeinsam das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ angepackt würde. Seine Vorschläge wie Arbeitslosengeld Q, also eine längere Zahlung von Arbeitslosengeld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, aber nur bei gleichzeitiger Teilnahme an einer Qualifizierung, bleibt aber weit hinter den Hoffnungen der Menschen zurück.

    Die tatsächlichen Probleme des Systems Hartz IV scheinen so weit von der Lebenswirklichkeit des Sozialdemokraten und Multimillionärs Schulz entfernt, dass er nicht einmal die Kritik an seiner Position versteht. Er geht sogar so weit, dass er Sanktionen und Zwangsversteigerungen, unter denen Millionen von Menschen täglich leiden, als „keine Schikane“ sieht. Um Martin Schulz davon zu überzeugen, dass diese Themen eben nicht, wie Kandidat Schulz meint, „ein bisschen überhöht“ sind, sondern ein tatsächliches Problem darstellen, hat Sabine Martiny, Bundestagskandidatin der Piratenpartei, diese Petition gestartet.

    Petition jetzt mitzeichnen: HartzIV-Sanktionen sind nicht gerecht, Martin!

    Sabine Martiny, Bundestagskandidatin in NRW für die Piratenpartei:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar – aber doch bitte nicht, wenn der Mensch allen zur Last fällt, Steuergelder verbraucht, statt Steuern zu zahlen, wenn er sogar vielleicht gar nicht arbeiten will. Diese Denkweise sitzt tief in der Gesellschaft, schadet und lässt jede Solidargemeinschaft platzen. Zwischen 3 und 5 Prozent der Menschen werden immer abhängig von staatlicher Unterstützung sein, egal ob gewollt oder ungewollt. Menschen aber mit Sanktionen zu drohen, damit sie reibungslos funktionieren, ist absolut unwürdig, verursacht Leid und setzt vor allem diejenigen herab, die drohen! Als Lehrerin und Pädagogin wie auch als Mutter war mir immer klar, dass Bestrafung das wirkungsloseste aller Mittel ist, um etwas im Verhalten von Menschen zu ändern.
    Strafen vermitteln in erster Linie schlechte Gefühle, sind also auch nicht motivierend. Bestrafung durch den Entzug finanzieller Mittel bei einem Existenzminimum ist menschenunwürdig. Mir fällt dazu nur ein Wort ein: MIES!

    „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andren zu!“

    Politiker – mit ihrem ‚Sorglospaket‘ bis zum Tod – haben ganz offensichtlich verlernt, sich in die Menschen hineinzuversetzen, von denen sie gewählt wurden und von deren Steuern sie finanziert werden! Eine sozialdemokratische Haltung ist das mitnichten, aber einmal gemachte Fehler zu revidieren – dazu gehört Rückgrat, Anstand und Mut! Eigenschaften, die die SPD schon lange der Macht zuliebe aufgegeben hat.

  • Equal Pay Day

    Es ist Equal Pay Day – und die Herren der Schöpfung flippen mal wieder aus. Sicher ist ihre Argumentation aus wirtschaftlicher Sicht folgerichtig und logisch; wenn man aber die gesellschaftlichen Realitäten in Betracht zieht, sieht die Sache schon wieder anders aus. Ich denke heute darüber nach, wo das Problem eigentlich liegt.

    Equal Pay Day ist das rote Tuch für viele Männer, die arbeiten gehen müssen, obwohl sie eine Familie zuhause haben (oder sich vorstellen können, in Zukunft eine zu haben). Die Argumentation, die an diesen Tagen kommt, ist eigentlich immer dieselbe:

    • Männer arbeiten durch, während Frauen üblicherweise die Erziehungszeiten in Anspruch nehmen
    • Frauen haben deswegen generell weniger Berufserfahrung
    • Deswegen leisten sie auch weniger
    • Frauen arbeiten öfter in Teilzeit, dafür erhalten sie natürlich weniger Entgelt
    • Frauen haben also mehr Freizeit und leisten insgesamt weniger

    Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber das ist das, was mir vorwiegend vor die Nase tanzt. Ich finde den Denkansatz grundfalsch, wenn auch nachvollziehbar.

    Wir leben immer noch in einer Gesellschaft, der ein Rollenbild zugrunde liegt, das mit den Realitäten nichts zu tun hat. Es sieht von meinem Standpunkt aus gesehen folgendermaßen aus:

    • Die Gesellschaft schützt Ehe und Familie (siehe Grundgesetz)
    • Ehe ist ein Lebensentwurf, der Bestand hat
    • Männer sind vorwiegend die Haupternährer einer Familie, Frauen verdienen maximal dazu
    • Frauen kümmern sich um die Kinder und den Haushalt, solange es notwendig ist
      • Deswegen bekommen die Männer Steuererleichterungen (das mit dem Ehegattensplitting)
      • Deswegen haben die Frauen einen Anspruch auf Versorgung durch die Ehemänner
      • Damit werden sozusagen die Frauen von ihren Ehemännern für ihre Leistung entlohnt (in Naturalien, was dann nicht auffällt)

    Dieses Gesellschaftskonzept hatte nach dem 2. Weltkrieg seine Berechtigung, heute ist es einfach eine Illusion. Es fängt mit dem Konzept der Ehe und der „ewigen Haltbarkeit“ derselben an. Heutzutage ist es für niemanden mehr eine Schande, geschieden zu sein; dieses Stigma hat unsere Gesellschaft gottseidank überwunden. Es ist nicht mehr erheblich, wer nun die Schuld am Zerbrechen der Lebensgemeinschaft trägt und es werden vernünftige Versorgungsausgleiche geschaffen.

    Trotzdem bedeutet eine Scheidung immer noch einen sozialen Abstieg. Das haben wir einerseits dem Gesetzgeber zu verdanken, der dafür sorgt, dass geschiedene Paare aufs Ganze gesehen mehr Steuern zahlen, andererseits ist es natürlich auch der Tatsache geschuldet, dass zwei kleine Wohnungen mehr kosten als eine große Wohnung, dass eventuell statt eines Autos zwei da sein müssen und dergleichen. Das macht das Leben für geschiedene (und auch für unverheiratete) Paare deutlich teurer. Allein das betrachte ich als massive Ungerechtigkeit – das Steuerrecht muss hier endlich den Realitäten angepasst werden. Darüber, dass meistens die Frauen diejenigen sind, bei denen die Kinder bleiben und die dann berufliche Nachteile erleiden, weil die Kinder bei ihnen leben, lasse ich mich jetzt nicht ausführlich aus – das setze ich als bekannt voraus.

    Außerdem führt dieses Konzept zu gesamtgesellschaftlichen Denkfehlern; Frauen, die Kinder haben und eben nicht oder nur in Teilzeit einer Erwerbsarbeit nachgehen, haben nicht mehr Freizeit. Im Gegenteil: Sie sind üblicherweise 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche „im Dienst“. Und das sowohl zuhause als auch im Urlaub. Gesellschaftlich wird die Zeit, in der sie zwar durchaus arbeiten, aber nicht dafür bezahlt werden (obwohl sie hier einen wirklich gewaltigen Dienst an der Gesellschaft leisten), als „Freizeit“ angesehen. Sie sind sozusagen Hobbymütter, Hobbyhaushälterinnen, Hobbyköchinnen, Hobbyverwalterinnen und so weiter und so fort.

    Diese „Hobbyarbeiten“ bewegen sich beim ganz überwiegenden Teil der Frauen, die sie erledigen, sehr weit von ihren Ausbildungsberufen entfernt. Damit machen sie zwar durchaus neue Erfahrungen, ihr Blick wird auch erweitert – aber für den Beruf nützt ihnen das herzlich wenig. Sie verlieren an Berufserfahrung, sie sind von Weiterbildung praktisch abgeschnitten und wenn sie tatsächlich über einen längeren Zeitraum „zuhause geblieben“ sind, benötigen sie Wiedereingliederungsmaßnahmen. Selbstverständlich (vom ökonomischen Standpunkt aus) wird das zu einem „Karriereknick“ führen – oder eben zu keiner Karriere. Gerade gebildete Frauen mit einer wirklich guten Ausbildung überlegen deshalb mehrfach, ob sie wirklich Kinder haben möchten – darin liegt übrigens der Misserfolg der „Herdprämie“.

    Entscheidet sich eine Frau, das mit den Kindern sein zu lassen und sich lieber beruflich zu entwickeln, sieht sie sich zwei Problemen gegenüber: Einerseits wird ihr in der Erwerbsarbeitswelt mit großer Vorsicht und großem Mißtrauen begegnet werden, solange sie in einem Alter ist, in dem sie Kinder bekommen kann. Das hat viel mit Gesetzen zu tun und damit, dass niemand seinem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig ist über die persönliche Lebensplanung. Andererseits wird sie gesellschaftlich viele Diskussionen führen müssen, denn es sind immer noch sehr viele Menschen der Ansicht verhaftet, dass eine Frau Kinder bekommen müsse, weil sie Kinder bekommen kann.

    Sehr viele Frauen stehen also vor einer Wahl, vor die Männer sich nicht wirklich gestellt sehen: Sie müssen sich zwischen einem erfüllten Berufsleben und dem Wunsch nach Familie mit Kindern entscheiden. Es sind sicher nicht alle Frauen – aber doch ausreichend viele, dass da eine kritische Masse überschritten ist.

    Statt also nun vermittels aller dieser Argumente (die für sich genommen sicherlich verständlich und valide sind) Männer und Frauen gegeneinander zu stellen, fehlt es an Überlegungen, wie wir das Familienleben und das Erwerbsleben für alle Menschen gut unter einen Hut bringen.

    Wie erhalten wir denjenigen, die durchgehend Erwerbsarbeit leisten (das sind – noch – meistens die Männer) die durchaus verdiente Anerkennung für ihren Beitrag zum ökonomischen Erfolg dieser Gesellschaft und sorgen gleichzeitig dafür, dass diejenigen, die die Betreuungsarbeit leisten (das sind – noch – meistens die Frauen), endlich die verdiente Ankerkennung dafür bekommen?

    Wie können wir als Gesellschaft alleinerziehende Frauen unterstützen, die einer (ihrer Ausbildung entsprechenden) Erwerbsarbeit nachgehen möchten, das aber nicht oder nur teilweise können, weil sie sich eben um ihre Kinder kümmern wollen?

    Wie können wir als Gesellschaft den „Erwerbsdruck“ von den Männern nehmen und so dafür sorgen, dass sie ihre Familien nicht nur „versorgen“, sondern auch am Familienleben teilnehmen können, ohne dabei berufliche Nachteile fürchten zu müssen?

    Wie sollten wir unsere Gesellschaft umgestalten, um den Anforderungen gerecht zu werden? Wer ist hier in der Pflicht? Wie viel dürfen und müssen wir von der Politik erwarten, wie viel von der Wirtschaft?

    Das alles sind Fragen, die mich umtreiben. Sicher, es gibt Ansätze. Wir von der Piratenpartei vertreten die Ansicht, dass ein Grundeinkommen für alle hier durchaus einen Lösungsansatz bieten kann. Daneben gibt es auf wirtschaftlicher Seite auch sehr interessante Modelle, wie zum Beispiel den Ansatz von Ricardo Semler, einem brasilianischen Unternehmer, der sein Unternehmen radikal umgestaltet hat.

    Letzlich finde ich, wir sollten aufhören, uns gegenseitig zu beweisen, dass der Gender Pay Gap nicht oder doch existiert und damit anfangen, unsere Gesellschaft endlich neu zu denken.

  • Planet 50-50 by 2030: Weltfrauentag 2017

    Planet 50-50 by 2030: Weltfrauentag 2017

    Am 8. März begehen Frauen in aller Welt den Internationalen Frauentag. Seit mehr als 100 Jahren fordern sie an diesem Tag Gleichberechtigung und prangern die nach wie vor herrschende Gewalt gegen Frauen an. Auch im Arbeitsleben sind Frauen gegenüber Männern weiterhin benachteiligt.

    Frauen werden oft schlechter bezahlt als Männer – laut OECD-Gleichstellungsbericht für die OECD-Länder beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich 16 Prozent bei mittleren Einkommen. In Deutschland sind es 22 Prozent.

    Sobald man die Einkommensunterschiede in Arbeitsverhältnissen vergleicht, bei denen Qualifikation und Aufgaben vergleichbar sind, erhalten Frauen immer noch etwa acht Prozent weniger Lohn oder Gehalt als Männer. Der häufigste Grund für diesen Mangel an Gerechtigkeit ist der Studie zufolge das häufige Problem von Frauen, Karriere und Familie zu vereinbaren.

    Lea Laux, Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl im Saarland, kommentiert: „Frauen erleben in allen Ländern der Welt Diskriminierung, auch in Deutschland. Das klassische Familienbild von einem männlichen Hauptverdiener und seiner Frau, die arbeiten darf, aber dennoch für die Kinder da sein muss, ist überholt. Die Sozialisation in unserer Gesellschaft muss darauf ausgelegt sein, dass Familienarbeit nicht nur als Frauenarbeit angesehen wird. Flexible KiTa-Öffnungszeiten, das Wegfallen der Gebühren oder auch bessere Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung würden das Leben der Frauen in Deutschland mit Kindern deutlich erleichtern.“

    Katharina Graßler, Platz 3, Bayern

    Viele Frauen, insbesondere Mütter, arbeiten in Teilzeit: Bei 25- bis 54-Jährigen mit Kindern in Schule oder Ausbildung sind es 62 Prozent. Zum Vergleich: In Frankreich liegt dieser Anteil nur bei 26 Prozent. In deutschen Führungsetagen und in Parteien sind Frauen häufig unterrepräsentiert.

    Katharina Graßler, Kandidatin zur Bundestagswahl in Bayern auf Listenplatz 3, ergänzt: „Das Motto des diesjährigen Weltfrauentags ist „Women in the Changing World of Work: Planet 50-50 by 2030″. Die Benachteiligung von Frauen, die aufgrund von Kinderbetreuung ihre Karriere unterbrechen, muss aufhören. Deshalb fordern auch wir 50:50 für die Welt – aber mit Piraten am Start müssen wir damit nicht bis 2030 warten.“

  • Offener Brief an den Bundesrat: Stoppt das Bundesteilhabegesetz!

    Am Freitag, den 16. Dezember 2016, wird der Bundesrat ab 9:30 Uhr über das Bundesteilhabegesetz beraten. Die Ausschussempfehlungen sehen vor, dem Gesetz zuzustimmen und einen Entschließungsantrag zu finanziellen Aspekten des Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet nichts weniger als einen Angriff auf die Grundpfeiler von Selbstbestimmung, Teilhabe und nicht zuletzt auf die Menschenwürde. (mehr …)

  • PIRATEN fordern sofortigen Systemwechsel: BGE statt Hartz IV

    Die PIRATEN lehnen die von der Bundesagentur für Arbeit angekündigten strengeren Überprüfungen und Datenabgleiche von Hartz-IV-Empfängern und deren Angehörigen entschieden ab. Stattdessen fordern sie die Einstellung des Sanktionssystems Hartz IV und die Einführung eines Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE).

    Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland, will das Sozialsystem zu einem solchen umbauen, das seinen Namen zurecht trägt: »Das Bestrafungssystem Hartz IV hat versagt. Wir wollen ein Sozialsystem, das es jedem in Deutschland ermöglicht, menschenwürdig zu leben und eine Arbeitsförderung zu erhalten, die ihren Namen verdient. Ein System wie Hartz IV, das Menschen gängelt, sie stigmatisiert und schikaniert, gehört längst auf den Friedhof der gescheiterten Sozialpolitik. Arbeitlosengeld II-Empfänger werden gezwungen, sich auf Jobs zu bewerben, die entweder gar nicht ihren Qualifikationen oder Vorstellungen entsprechen, oder von vornherein prekär sind. Es gilt Bewerbungsmasse statt Klasse. Natürlich muss der „Kunde“ bei den Bewerbungskosten in Vorlage treten, weitere Formulare ausfüllen und Wochen warten, bis er dann anteilig seine Auslagen erstattet bekommt.

    Darüber hinaus muss ein „Kunde“ sein hart erspartes Geld zunächst vollständig verbrauchen, das eigene Auto, das er für einen neuen Job vielleicht benötigt, verkaufen und seine eigenen und die Finanzen seiner Angehörigen bis ins letzte Detail offenlegen. Tut er das nicht, drohen von Seiten der Jobcenter heftige Sanktionen. Die Bundesagentur und die Jobcenter als ihr verlängerter Arm sind keine Jobvermittlungs-, sondern vielmehr Überwachungs- und Bestrafungsbehörden.

    Wir PIRATEN wollen mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen ein sanktionsfreies, modernes und zukunftsfähiges Sozialsystem einführen, in dem jeder Mensch so viel Geld bekommt, dass er davon ein menschenwürdiges Leben führen kann – auch wenn er keinen Job hat. Gerade in einer Gesellschaft, die immer stärker automatisiert und technisiert arbeitet, werden immer mehr Arbeiter durch Roboter, Computer und Maschinen ersetzt. Der Traum von der Vollbeschäftigung ist sehr bald zu Ende geträumt. Nicht jeder wird einen Arbeitsplatz bekommen können, insbesondere im produzierenden Gewerbe.«

    Kritiker behaupten, mit einem Bedingungsloses Grundeinkommen würde niemand mehr arbeiten gehen. Denen erwidert Arweiler: »Studien zeigen, dass das nicht der Fall sein wird. Nur wenige würden ihre Arbeit aufgrund des BGE aufgeben und andere würden sich, auch ohne klassisch bezahlte Arbeit etwa im sozialen Bereich gesellschaftlich engagieren, was ihnen bislang ohne Einnahmen nicht möglich ist. Die Abschaffung des teuren und bürokratischen Selbstverwaltungsapparats Bundesagentur/Jobcenter wird unterm Strich viel Geld einsparen. Die Arbeitsagentur könnte dann ihrem Namen gerecht werden und sich nur noch um die Vermittlung von Arbeitsplätzen kümmern«, betont Arweiler abschließend.

    ### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 23. August 2016 PM 158 / 16

  • PIRATEN: 80-Cent-Jobs für Geflüchtete – SPD weiter unsozial

    PIRATEN: 80-Cent-Jobs für Geflüchtete – SPD weiter unsozial

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat, in Anlehnung an den sogenannten 1 Euro – Job im Rahmen des Integrationsgesetzes den „80-Cent-Job“ erfunden. Im Rahmen der Hartz IV-Gesetze aus der Agenda 2010 hatte die SPD zusammen mit den Grünen, unterstützt von der Union, diese Arbeitsmarktmaßnahme eingeführt.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Dass ausgerechnet‚ die Grünen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorwerfen, ein „zwei-Klassen-System“ bezüglich des Integrationsgesetzes und der gesetzlichen 80-Cent-Job-Regelung für Asylbewerber zu bilden, ist schon eine Frechheit. Ausgangspunkt ist die Agenda 2010 und somit die Grundlage für weitere unsoziale Gesetze des Bundesarbeitsministeriums gegen Minderheiten. Hier jetzt den Kampf um Arbeitsplätze am unteren Rand des Arbeitsmarktes damit anzuheizen, dass die SPD-Ministerin deutsche und ausländische Bewerber per „Lohndumping“ gegeneinander ausspielt, ist unverantwortlich. Leider scheinen der SPD die ärmeren Leute schlicht egal zu sein, sonst würde sie nicht mit jedem Gesetz versuchen, diesen Menschen das Leben schwer zu machen und diese zu benachteiligen. Bitte das S von Sozial aus dem Namen streichen, liebe SPD, das passt nicht mehr.“

  • Rechtsvereinfachungen des SGB II

    Die Bundesregierung versucht im Eiltempo, die von ihr geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II bis zum Spätsommer in ein Gesetz zu gießen. Soll wieder in der Ferienzeit ein Gesetz heimlich vor der öffentlichen Debatte durchgewunken werden?

    Am Freitag, den 15.04.2016, fand die erste Beratung im Bundestag zu dem geplanten neunten Änderungsgesetz im SGB II statt. Direkt im Anschluss tagte bereits der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer Sondersitzung mit dem Ziel, einen Beschluss zur Anhörung der Sachverständigen über den Gesetzesentwurf zu fassen.

    Die in der Stellungnahme des Bundesrates enthaltenen Kritikpunkte und Ergänzungen zur Verbesserung der Situation von Erwerbslosen hat die Bundesregierung nicht aufgegriffen.

    Die Bundesregierung will die Rechte von Erwerbslosen zugunsten einer – selbst nach Aussagen von Jobcentern nicht spürbaren – Verwaltungsvereinfachung massiv einschränken. So soll bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung zukünftig ohne Berücksichtigung des konkreten Bedarfes bei den Nebenkosten die durchschnittliche Warmmiete in einer Region zugrunde gelegt werden.

    Sanktionen werden trotz des Widerstandes des Bundesrates nicht entschärft, sondern durch einen gesonderten Erstattungsanspruch bei sozialwidrigem Verhalten verschärft. Gleichzeitig werden die Verfahrensrechte der Erwerbslosen nochmals eingeschränkt.

    Die Sozial-PIRATEN lehnen die weitere Beschränkung der Rechte von Erwerbslosen ab. „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen ohne Erwerbstätigkeit in ihren Freiheits- und Persönlichkeitsrechten in dieser Form beschränkt werden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum muss ein durch den Staat und Dritte unantastbares Minimum für Jedermann darstellen“, erklärt Dr. Gernot Reipen, Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei.

     

    Dieser Artikel basiert auf einem Textbeitrag von Miranda (Sozialpiraten)