Kategorie: Bildung

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
  • PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

    Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

    Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

  • PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA

    In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

    Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

  • Unirahmenvertrag: PIRATEN setzen auf Open Educational Resources und Open Access

    Der Spitzenkandidat der PIRATEN Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2017, René Pickhardt, fordert, verstärkt auf Open Educational Resources und Open Access Publikationen zu setzen, um dauerhaften Zugang zu Bildung und Wissen an Universitäten zu gewährleisten.

    Auf Grund des neuen Rahmenvertrags zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz haben erste Hochschulen gedroht, ihr digitales Lehrangebot zum 1.1.2017 aus ihren Lernmanagementsystemen zu entfernen. Open Educational Resources und Open Access Publikationen sowie ein moderneres Urheberrecht könnten diesen Missstand auflösen.

    Als ich mich bemühte, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017 der rheinland-pfälzischen PIRATEN zu werden, habe ich klar gesagt, dass die Verbreitung von freier Bildung (Open Educational Resources) mein Kernthema ist. Die Wichtigkeit dieser Forderung wird deutlich, wenn man auf den Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz in Bezug auf Paragraph 52a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schaut.

    Paragraph 52a beschränkt die Urheber und räumt Lehrenden und Forschenden das Recht ein, urheberrechtlich geschützte Werke in Auszügen Studierenden und anderen Forschenden zugänglich zu machen, ohne eine explizite Erlaubnis des Urhebers oder Verlags zu benötigen. Absatz 4 des selben Gesetzes sieht eine angemessene Vergütung für die Urheber vor. Diese könne nur von einer Verwertungsgesellschaft – also der VG Wort – geltend gemacht werden.

    Bislang haben die Ministerien die VG Wort pauschal vergütet. An Hochschulen konnten in Lernmanagementsystemen digitale Kopien von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Werken in der Lehre eingesetzt werden. Nachdem die VG Wort nun vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich eingeklagt hat, dass eine Einzelvergütung vorzuziehen sei, wurde in einem Rahmenvertrag vereinbart, dass Universitäten für entsprechende Materialien pro Seite und Student 0,8 Cent an die VG Wort zu bezahlen hätten.

    Geht man von 2.7 Mio Studierenden aus, so ergibt sich mal eben schnell ein Betrag in Millionenhöhe. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalvergütung bislang in einer ähnlichen Größenordnung lag. Hinzu kommt laut Hochschulrektorenkonferenz bei der Neureglung jedoch der nicht praktikable administrative Aufwand, jedes verwendete Werk einzeln zu melden. Die Konsequenz ist, dass die Hochschulrektoren in Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Beitritt zu dem Rahmenvertrag ablehnen, wie man in dieser Email nachlesen kann.

    Dies ist eine folgenschwere Entscheidung. Sämtliche betroffenen digitalen Lerninhalte sind somit aus den Lernmanagementsystemen zu entfernen. Im Umkehrschluss wird die VG Wort eine Umsatzeinbuße erfahren. Man erhoffe sich, dass die VG Wort so zu Nachverhandlungen bereit sei. Es droht ein jahrelanger Stillstand, wie bei den Verhandlungen zwischen Youtube und GEMA, die zwar vor kurzem beendet wurden, unter denen aber die Verbraucher die Leidtragenden waren. Im Fall der VG Wort sind die Betroffenen eine ganze Generation von Studierenden, die einen deutlich schlechteren Zugang zu Wissen und Bildung haben, als dies der Fall sein müsste.

    Der aktuelle Rahmenvertrag nimmt Open Access Publikationen explizit von der Meldepflicht aus. Das Bündnis Freie Bildung (BFB) fordert deshalb (mit mir als Mitunterzeichner), vermehrt auf Open Access Publikationen und Open Educational Resources zu setzen, um das Problem zu minimieren. Ich persönlich würde gerne einen Schritt weiter gehen und fordere entsprechend, den systematischen Diebstahl an der Gesellschaft durch den urheberrechtlichen Schutz von Bildungsmaterialien und Forschungsergebnissen, die aus der öffentlichen Hand finanziert worden sind, zu beenden. Es wäre ein Leichtes, den Absatz (4) des Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes zu ergänzen und die Vergütung von Werken, die öffentlich finanziert sind, auszuschließen. Das Problem wäre gelöst und die Versorgung mit Lehrmaterialien an Hochschulen sichergestellt.

    Die PIRATEN bekennen sich durch ihr Grundsatzprogramm klar dazu, dass öffentlich finanzierte Inhalte unter eine offene Lizenz zu stellen sind. Deshalb PIRATEN wählen oder PIRAT werden, um eine gute Bildungsversorgung für unsere aktuellen Millenials sicherzustellen.

    Das Video von René Pickhardt https://www.youtube.com/watch?v=yzB4zXhn4DI

  • Intransparenter Deal zwischen YouTube und GEMA

    Heute morgen ist bekannt geworden, dass YouTube und die Gema über die Vergütung von Urhebern nach über sechs Jahren Verhandlungen eine Einigung erzielt haben. Die in Deutschland bekannten Sperrbilder und die Selbstzensur auf YouTube haben ab heute ein Ende. Die Höhe der Vergütung sowie weitere Details des Vertrags sind nicht bekannt.

    Deutschland ist überrascht und jubelt. Auf Twitter trendet der Hashtag #GEMA. Die Tweets sind überwiegend positiv und fröhlich gestimmt. Natürlich war es lästig, dass immer wieder Videos gesperrt wurden. Betroffen war zum Beispiel ein kreatives studentisches Videoprojekt an meiner Uni. In einem Cover des Trailers von „Game of Thrones“ war der Soundtrack durch die GEMA geschützt. Das Video wurde deshalb in Deutschland auf YouTube nicht angezeigt. Probleme dieser Art gehören nun der Vergangenheit an. Die Kreativität wird gefördert und das Remixen wird leichter. Die kulturelle Vielfalt nimmt augenscheinlich zu.

    Auch Musiker, die sich von der GEMA vertreten lassen, dürften sich über den abgeschlossenen Vertrag aus zwei Gründen freuen. Erstens werden sich die GEMA-Tantiemen der Künstler erhöhen. Zweitens können Musiker jetzt ihre Musikvideos auch zu Promozwecken in Deutschland auf YouTube verwenden, ohne eine Zensur befürchten zu müssen. Nicht nur kleinere Künstler beklagten immer wieder diese fehlenden Promomöglichkeiten auf Grund der harten Linie der GEMA.

    Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Die Intransparenz des Vertrages ist ein dunkler Fleck in den aktuellen Entwicklungen. Prof. Dr. Leonhard Dobusch schreibt auf Netzpolitik.org heute morgen wie folgt:

    „Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.“

    Die von Dobusch angesprochene Rechtsunsicherheit spielt einem Megakonzern wie Google ganz klar in die Hände. Immer wieder wird bekannt, dass YouTube eine enorme Machtstellung auf seiner Plattform hat und die Regeln für Urheber dort nahezu willkürlich diktieren kann. ( Wenn bestimmte Inhalte unliebsam sind, werden sie einfach weniger sichtbar oder lassen sich nicht monetarisieren. Man kann davon ausgehen, dass sich die Marktmacht von YouTube in Deutschland durch die neue Vereinbarung weiter ausbreiten wird. Auch kleinere Unternehmen und Startups werden behindert, weil die GEMA auf diese mehr Druck ausüben kann als auf Google.

    Aus genau diesen Gründen fordern die PIRATEN seit Jahren ein modernes, dem Internetzeitalter angepasstes Urheberrecht. Ein inhaltlich ähnlicher Kommentar ist auch in meinem Video zu sehen:

    Werde jetzt PIRAT oder beteilige dich an der AG-Urheberrecht, um für ein moderneres, sozialeres und faireres Urheberrecht zu kämpfen.

  • Keine Verwendung von Filtersoftware auf Schulcomputern

    Rechtsextremistische Parteiseiten sind erreichbar, demokratische Parteien wie die PIRATEN sind gesperrt. Dazu sagt Simon Kowalewski, stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Berlin:

    „Dass in einer bundesweit von zahlreichen Schulen benutzten Filtersoftware die Webseite der Piratenpartei gesperrt ist, die Seiten von allen rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Parteien jedoch erreichbar sind, ist ein Skandal. Nazis verteilen heute ihre Schulhof-CDs virtuell und die Schulleitung lässt zu, dass von kommerziellen Anbietern die Möglichkeit blockiert wird, sich bei einer demokratischen Partei über ihre Lügen und Methoden zu informieren. Wir fordern die Abschaffung von Filtersoftware in Schulen und Bibliotheken und ein Schulfach Medienkompetenz, das Schüler_innen befähigt, selbst Informationen aus dem gesamten politischen Spektrum zu vergleichen und dadurch nicht in die Hände von Volksverhetzern zu fallen.“

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, diesen Unsinn zu beenden. Da kann man sich nur wundern, dass die Law-and-Order-Politiker hier anscheinend auf dem rechten Auge blind sind. Eine in vier Landtagen vertretene demokratische Partei wie die PIRATEN von den Schulrechnern auszusperren, spricht für sich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

  • PIRATEN zum Sampling-Urteil Pelham gegen Kraftwerk

    Heute hat der Musiker und Produzent Moses Pelham vor Gericht im Prozess um ein zwei Sekunden-Sample einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen die Klage zurück an den Bundesgerichtshof, um dort eine erneute Bewertung zu erreichen.

    „Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben.“ Aus dem verwendeten Sample sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“. (Az. 1 BvR 1585/13)

    Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Entscheidung auf dem Weg zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof.

    Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht:

    »Sampling ist eine Kulturtechnologie, die weit über das Zitat, die Musikszene und die Popkultur hinausgeht. Klangliche Fragmente und Schleifen in Form von Samples sind Facetten eines gemeinsamen Klangkosmos, der uns alle umgibt, durchdringt und von Künstlern neu geformt, in neuem Kontext weiterlebt. Dabei ist die Technologie schon viel weiter, denn die Klangsynthese von heute kann jedes Sample in seine physikalische Natur zerlegen und in neuer Tonart, Rhythmik und Klangfarbe neu entstehen lassen, die keinerlei Rückschluss auf die ursprüngliche Quelle zulässt. Dinge, die in diesem Urteil in ihrer Tragweite gar nicht zu fassen sind. Wer Kulturtechnologien verbietet, zensiert Kunst. Wer Sampling verbietet oder Lizensierungsregeln unterwirft, vernichtet ganze künstlerische Genres und zensiert die kulturelle Entwicklung.«

  • 85. Jahrestag des „Weltbühne-Prozesses“ und was das mit Whistleblowerschutz zu tun hat

    Am Sonntag, 8. Mai, jährt sich der Auftakt zum Weltbühne-Prozess von 1931 zum 85. Mal. Angeklagt waren der Herausgeber Carl von Ossietzky und der Journalist Walter Kreiser wegen Landesverrats und des Verrats militärischer Geheimnisse, weil sie in einem Artikel in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ aufgedeckt hatten, dass die Reichswehr, entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine Luftwaffe aufbaute. Sie haben sich damit als Whistleblower betätigt.

    Leider sind in der EU von heute Whistleblower immer noch weitestgehend schutzlos.
    Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb, dass endlich ein effektiver Whistleblowerschutz in der Europäischen Union hergestellt wird.

    »Carl von Ossietzky erhielt 1936 den Friedensnobelpreis, weil er aufgedeckt hat, wie der deutsche Staat rechtswidrig agiert hatte, und war im „Weltbühne-Prozess“ wegen eines Spionage-Gesetzes verurteilt worden, das im Zusammenhang mit dem 1. Weltkrieg erlassen worden war. Chelsea Manning wurde in den USA wegen ‚Kollaboration mit dem Feind‘ verurteilt, ein Straftatbestand, der mit dem Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg erlassen wurde. Wir sehen Manning genauso als Heldin an, wie wir es mit Ossietzky tun. Wir fragen die EU: Warum gibt es noch immer keinen umfassenden Schutz von Whistleblowern? Hier muss das EU-Parlament dringend handeln, der Whistleblowerschutz muss endlich gesetzlich verankert werden.«
    Stefan Körner