Kategorie: Bürgerrechte und Demokratie

  • Piratenpartei fordert vollständige Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien!

    Piratenpartei fordert vollständige Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien!

    Wir Piraten setzen uns mit Nachdruck für eine grundlegende Reform des Bundeswahlgesetzes ein und haben deshalb, als Baustein, eine Petition zur vollständigen Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien mitgezeichnet. Ziel ist es, die Hürden für die Zulassung auf dem Wahlzettel zu senken und den demokratischen Prozess zu modernisieren.

    Aktuell sind im Bundeswahlgesetz 2000 Unterstützungsunterschriften pro Bundesland erforderlich, damit die Landesliste einer Partei als Wahlvorschlag anerkannt wird. Derzeit erfolgt die Sammlung dieser Unterschriften ausschließlich in papierbasierter Form – ein anachronistischer Prozess, der nicht nur ineffizient ist, sondern auch eine erhebliche Benachteiligung für Parteien darstellt, die primär im digitalen Raum organisiert sind.

    „Die Einführung einer digitalisierten Form der Unterschrift, beispielsweise durch die Nutzung von E-ID im Personalausweis, ist technisch problemlos umsetzbar. Dies würde nicht nur die strukturelle Benachteiligung digitaler Parteien beseitigen, sondern auch die Verwaltung in den Einwohnermeldeämtern von unnötigem bürokratischen Ballast befreien,“ so Dennis Klüver, stellvertretender Vorsitzender.

    Wir fordern alle politischen Entscheidungsträger auf, diese notwendige Änderung des Bundeswahlgesetzes schnellstmöglich zu unterstützen. Eine moderne Demokratie muss sich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen und allen politischen Akteuren faire Chancen bieten.

    Die Petition an den Bundestag befindet sich hier: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_12/_16/Petition_175907.html

    Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 5. März.

    Ihr Ansprechpartner:

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    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

  • Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Die Piratenpartei Deutschland hat gestern Beschwerde beim Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten zur Bundestagswahl eingereicht. Einige Landeswahlausschüsse hatten den Wahlvorschlag der Piratenpartei abgelehnt, da die geforderte Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt werden konnte. Grund hierfür ist eine extrem verkürzte Sammelfrist, die durch eine verspätete Rechtsverordnung zusätzlich verschärft wurde.

    Die Piratenpartei sieht in dieser doppelten Fristverkürzung einen schwerwiegenden Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und die Grundsätze der demokratischen Wahlfreiheit. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde nicht nur gesetzlich vom 69. auf den 34. Tag vor der Wahl verkürzt, sondern durch das verspätete Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 27. Dezember 2024 um weitere 11 Tage reduziert. Dies führte de facto zu einer rückwirkenden Anwendung der neuen Regelungen, was rechtlich unzulässig ist.

    „Die doppelte Fristverkürzung ist im weiteren und engen Sinne unverhältnismäßig und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die demokratischen Rechte der Piratenpartei und ihrer Unterstützer dar“, erklärt Dennis Klüver, Vorstandsmitglied der Piratenpartei und Vertrauensperson. „Wir fordern den Bundeswahlausschuss auf, diese Benachteiligung zu korrigieren. Die Legitimität unserer Demokratie darf nicht durch solche Verfahren untergraben werden.“

    Die Piratenpartei begründet ihre Beschwerde mit folgenden Punkten:

    Rechtsunsicherheit und unzulässige Fristverkürzung

    Die verspätete Verabschiedung und Inkraftsetzung der Rechtsverordnung hat zu erheblicher Unsicherheit geführt. Die bereits verkürzte Frist zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften wurde durch das späte Inkrafttreten der Verordnung weiter reduziert. Dies machte es der Piratenpartei unmöglich, die erforderlichen Unterschriften fristgerecht zu sammeln. Die 69-Tage-Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen war bereits am 16. Dezember 2024 abgelaufen, noch bevor die Verordnung in Kraft trat.

    Verletzung des Vertrauensschutzes

    Parteien und Wähler haben ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass gesetzliche Regelungen rechtzeitig und in einem angemessenen Zeitraum bekannt gegeben werden. Die verspätete Veröffentlichung der Rechtsverordnung untergräbt dieses Vertrauen und gefährdet die demokratische Teilhabe.

    Verstoß gegen die Chancengleichheit

    Die verkürzte Frist benachteiligt kleinere Parteien wie die Piratenpartei, die über weniger Ressourcen verfügen als etablierte Parteien. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

    Negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und politische Vielfalt

    Die unzureichende Zeitspanne zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften hat nachweislich dazu geführt, dass weniger Parteien zur Wahl zugelassen werden. Dies verringert die politische Vielfalt und beeinträchtigt die Wahlbeteiligung sowie das demokratische Engagement der Bürger.

    Forderung nach Nachbesserung

    Die Piratenpartei fordert den Bundeswahlausschuss auf, die Benachteiligung zu beheben und die Landeslisten der Piratenpartei zuzulassen. Die Partei verweist dabei auf ihre früheren Wahlteilnahmen und die damit verbundene politische Relevanz, die durch erzielte Wählerstimmen nachgewiesen werden kann.
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  • Jamshid Sharmad – Hingerichtet, nicht vergessen

    Das iranische Justizportal Misan verkündete heute die Vollstreckung der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmad. Damit wurde das 2023 erlassene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner vollzogen. Der in den USA lebende Journalist wurde im Sommer 2020 in Dubai von iranischen Agenten entführt und nach seiner Folterung im Iran von einem Revolutionsgericht in Teheran wegen „Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt. Sharmad besaß neben der iranischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Angehörigen, allen voran seine Tochter Gazelle Sharmad setzten sich vehement für seine Freilassung ein und wendeten sich wiederholt an die Bundesregierung, sowie an den Bundeskanzler Olaf Scholz direkt, mit der eindringlichen Aufforderung, sich für einen deutschen Staatsbürger einzusetzen. Vergeblich, wie wir heute erfahren haben.

    „Es ist wenig überraschend, dass Jamshid Sharmad heute, nach dem israelischen Angriff auf den Iran, hingerichtet wurde. Das islamische Mullahregime muss Stärke zeigen. Den Menschen im Iran gegenüber, aber auch gegenüber dem Westen. Anders kann die Schwäche nicht überspielt werden, welche die israelischen Streitkräfte aufseiten der Islamischen Republik offenbart haben.“ so Borys Sobieski, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Wir stehen fest an der Seite des iranischen Volkes und trauern um Jamshid Sharmad. Unsere Gedanken sind insbesondere bei seinen Angehörigen. Frau, Leben, Freiheit!“ so Sobieski weiter.

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  • Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

    Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

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    Nachdem der Bundestag heute das Sicherheitspaket beschlossen hat, fallen Teile davon nach einer kurzen Diskussion im Bundesrat durch. Das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung bekam von den Ländern keine Mehrheit.

    Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht für die Freiheitsrechte der Bevölkerung aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als blanker Hohn. Die Ablehnung beruht nicht auf der Einsicht der Ministerpräsidenten der Länder, dass die geplanten Maßnahmen zu weit gehen. Das „Sicherheitspaket“ geht ihnen nicht weit genug!

    „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Überwachungsfantasien, auch dann, wenn sie ausformuliert und in ein Gesetz gegossen sind, unserer Regierung nicht weit genug gehen.“ kommentiert Borys Sobieski, Bundesvorsitzender, das Scheitern des Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung im Bundesrat. „Wir werden auch weiterhin gegen die ausufernde Überwachung angehen.“ so Sobieski weiter.

    „Durch die Ablehnung der neuen Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden hat die Piratenpartei mit weiteren Verbündeten im Kampf gegen den Überwachungswahnsinn nun etwas mehr Zeit gewonnen, die wir auch nutzen werden.“ ergänzt Dennis Klüver, stellvertretender Bundesvorsitzender.

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    Bild: Gesichtserkennung, Lizenz: CC-BY-20, Urheber Marco Verch

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  • Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Berlin – Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den aktuellen Gesetzesentwurf zur Terrorbekämpfung, welcher am Freitag im Bundestag zur Debatte steht. Insbesondere die geplanten Maßnahmen zum Datenabgleich und zur Gesichtserkennung stellen eine ernsthafte Bedrohung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bevölkerung dar.

    Die vorgeschlagenen biometrischen Überwachungsbefugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundregeln.

    „Die Einführung eines großflächigen Datenabgleichs und der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien sind die ersten Schritte hin zu einem Überwachungsstaat“, erklärt Borys Sobieski, Vorsitzender der Piratenpartei. „Diese Technologien sind nicht nur fehleranfällig, sondern sie schaffen auch ein Klima der ständigen Überwachung und Angst, das unsere Gesellschaft nachhaltig schädigt.“

    Die Piratenpartei weist darauf hin, dass Gesichtserkennungssysteme häufig diskriminierende Ergebnisse liefern und vorwiegend marginalisierte Gruppen überproportional betreffen können. „Wir dürfen nicht zulassen, dass technologische Lösungen auf Kosten unserer Freiheit und Gleichheit implementiert werden“, so Borys Sobieski weiter. „Stattdessen sollten wir uns auf effektive Präventionsmaßnahmen konzentrieren, welche auf Bildung, Integration und soziale Gerechtigkeit setzen.“

    Die Piratenpartei befürchtet, dass der geplante Datenabgleich zu einer massiven Ausweitung der staatlichen Überwachung führt. „Ein solches System könnte leicht missbraucht werden und zu einem Verlust des Vertrauens in unsere Institutionen führen“, warnt Sobieski. „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Sicherheitsbehörden im Rahmen des Rechtsstaates agieren und die Rechte der Bürger respektieren.“

    Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, gegen diese überzogenen Sicherheitsmaßnahmen laut zu werden und die Stimme zu erheben.

    Quellen:

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860

    Bild: CC-BY 2.0 Marco Verch

  • Neuester EU-Anlauf zur Chatkontrolle: Werden Messenger-Dienste in Europa gesperrt?

    Neuester EU-Anlauf zur Chatkontrolle: Werden Messenger-Dienste in Europa gesperrt?

    Ungarn hat den EU-Innenministern diese Woche einen neuen Vorschlag zur Einführung der Chatkontrolle vorgelegt, der von POLITICO geleakt wurde.[1] Der Einsatz „künstlicher Intelligenz“ zur Suche nach verdächtigen Bildern und Chats soll Messenger- und Chatanbietern danach freigestellt bleiben. Zur Suche nach bekanntem illegalem Material bleibt es aber bei dem weltweit einzigartigen Vorhaben, die massenhafte, verdachtslose und nach BKA-Angaben höchst fehleranfällige Kontrolle aller privaten Chats für sämtliche Diensteanbieter verpflichtend zu machen, selbst wenn dazu die bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten ausgehebelt werden muss. Die EU-Regierungen sollen sich bis zum 23. September zu dem Vorstoß positionieren,[2] die EU-Innenminister sollen ihn am 10. Oktober beschließen. Die Messengeranbieter Signal und Threema haben bereits angekündigt, solche Überwachungsfunktionen keinesfalls in ihre Apps einzubauen und ihre Dienste in der EU gegebenenfalls komplett einzustellen.

    „Statt Kindern durch sicherere Apps zu helfen, sich im Netz vor Erpressung und Ausbeutung zu schützen, werden Missbrauchsopfer durch einen realitätsfremden und vor Gericht zum Scheitern verurteilten Gesetzentwurf im Regen stehen gelassen,“ kritisiert Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler der kritischen Position des Europäischen Parlaments. „Unsere Polizei mit großteils irrelevanten Hinweisen auf längst bekanntes Material zu überfluten, stoppt keinen Missbrauch, sondern erschwert seine Aufdeckung zusätzlich. Falls diese Chatkontrolle kommt, werden wir Bürger gängige sichere Messenger nicht mehr nutzen können – das bedeutet, wir verlieren den Kontakt zu unseren Freunden und Kollegen in der ganzen Welt. Wollen wir wirklich, dass die EU weltweit führend beim Abhören unserer Smartphones und der flächendeckenden Überwachung der Chats von Millionen gesetzestreuer Bürger wird?“

    Breyer ruft dazu auf, Druck auf Bundesinnenministerin Faeser und Bundesjustizminister Buschmann zu machen:[3] „Nur dagegen zu sein und dann überstimmt zu werden, reicht nicht zur Verteidigung unseres digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung. Die Bundesregierung muss jetzt dringend Verbündete suchen, um eine Sperrminorität und eine grundlegende Überarbeitung[4] zu erreichen. Die Sicherheit unserer Kommunikation steht auf dem Spiel!“

    Quellen:
    [1] Geleakter Gesetzentwurf zur Chatkontrolle vom 9. September: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2024/09/st12406.en_clean.pdf
    [2] Einladung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/EU/195500/imfname_11406149.pdf
    [3] Breyer’s Aufruf zu handeln: https://www.patrick-breyer.de/hilf-jetzt-mit-die-chatkontrolle-zu-stoppen/
    [4] 4-Punkte-Plan zur grundlegenden Überarbeitung: https://www.patrick-breyer.de/chatkontrolle-vertagt-megaerfolg-bei-verteidigung-des-digitalen-briefgeheimnisses/

    Weitere Informationen:

    Info-Website: https://www.chatkontrolle.de

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  • Die 5%-Hürde steht auf der Kippe

    Die 5%-Hürde steht auf der Kippe

    Prognose zum erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht

    Am Dienstag um 10:00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Wahlrechtsänderung der Ampelkoalition verkünden (1). Es wird erwartet, dass dieses Urteil Wahlrechtsgeschichte schreiben könnte. Eine besondere Verfassungsbeschwerde von „Mehr Demokratie“ wird ebenfalls berücksichtigt, in der zusammen mit 4.242 Bürgern die Forderung erhoben wird: „Runter mit der 5%-Hürde!“

    Was könnte entscheidend für das Urteil sein? Folgende Argumente haben dabei Gewicht: Die Sperrklausel wurde vom Parlamentarischen Rat ausdrücklich abgelehnt. Im Grundgesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages gibt es bereits ausreichende Vorkehrungen gegen handlungsunfähige Parlamente. Zudem erweist sich der historische Verweis auf die Weimarer Republik als irreführend; es ist mittlerweile nachgewiesen, dass die Weimarer Republik mit einer Sperrklausel noch instabiler geworden wäre.

    Das Parteiensystem hat sich in den letzten vierzig Jahren erheblich verändert und diversifiziert. Heute haben wir mindestens ein Fünf-Parteien-System ohne absolute Mehrheiten, was uns vor neue Herausforderungen stellt – wir müssen lernen, wie Dreier- oder Vierer-Koalitionen oder sogar Minderheitsregierungen funktionieren. Unsere Nachbarländer sind in dieser Hinsicht bereits weiter fortgeschritten.

    Die weit verbreitete Annahme, dass eine fehlende oder niedrigere Hürde zu einer Zersplitterung des Parlaments führen würde, ist nach 50 Jahren politischer Entwicklung überholt; die Zersplitterung hat bereits andere Ursachen. In diesem Kontext war die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die bisher die strenge 5%-Hürde abmilderte, faktisch eine Verschärfung durch die Ampelkoalition.

    Es ist wichtig zu betonen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts relativ frei ist – sowohl jetzt als auch in der Vergangenheit. Das Bundesverfassungsgericht behält sich jedoch das Recht vor, seine bisherige Rechtsprechung unter neuen Umständen zu ändern. Der signifikante Anstieg an Wählerstimmen, die aufgrund des Scheiterns ihrer bevorzugten Parteien an der 5%-Hürde unwirksam werden, erfordert eine Neubewertung: Bei der Landtagswahl im Saarland 2022 waren bis zu 20% aller abgegebenen Stimmen betroffen.

    Der fünfte Wahlrechtsgrundsatz könnte somit wieder angemessen berücksichtigt werden, und Millionen Stimmen würden wieder Gewicht erhalten. Zwei Lösungsansätze stehen zur Diskussion: Die Einführung einer neuen Ersatzstimme für Wähler, deren Partei nicht über die Hürde kommt, oder eine Senkung der Hürde selbst – beispielsweise auf 3%. Dies würde auch den weiteren Klagen von CSU und Linken weitgehend Rechnung tragen.

    Meine Prognose lautet daher: Die Hürde wird gesenkt und Wahlen werden dadurch demokratischer – was uns Piraten erfreuen würde.

    Quelle: [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2024/Urteilsverk%C3%BCndung%20Bundeswahlgesetz_2023.html

  • Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Die Piratenpartei Deutschland bedankt sich herzlich bei den über 186.000 Personen, die ihr bei der Europawahl ihr Vertrauen geschenkt haben. Trotz des knapp verpassten Einzugs von Spitzenkandidatin Anja Hirschel ins Europäische Parlament freut sich die Partei, weiterhin eine starke Vertretung in Brüssel durch Markéta Gregorová von den tschechischen PIRATEN zu haben.

    „Wir danken allen für das Vertrauen, das man uns entgegengebracht hat“, so Hirschel. „Wir werden definitiv nicht aufhören, uns weiterhin für digitale Bürgerrechte einzusetzen. Als erste europäische Partei sind wir mit einem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm angetreten, und Markéta Gregorová aus Tschechien wird weiterhin in Brüssel vertreten sein. Die nächste Europawahl findet ebenfalls ohne 5%-Hürde statt – unsere Chance, wieder einzuziehen! Das Potenzial ist vorhanden. Auf kommunaler Ebene konnten wir zudem teils sehr gute Ergebnisse erzielen und haben mehrere Mandate erhalten.“

    „Das bittere Wahlergebnis ist für uns Piraten, die progressiven Parteien insgesamt und für die digitalen Bürgerrechte ein Desaster, das sich noch rächen wird – Stichworte Chatkontrolle und EUGoingDark“, erklärt der scheidende Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. „Aufgabe unserer Partei in der nächsten Zeit ist es, aus den Ursachen dieses Wahlergebnisses zu lernen. Ich rufe alle, die auch von der Entwicklung schockiert sind, dazu auf, sich jetzt unserer Piratenpartei anzuschließen und sich bei uns zu engagieren, damit wir besser und sichtbarer werden und – auch außerparlamentarisch – politisch gegensteuern können! Unser Wahlergebnis von 3,1% bei der Kommunalwahl in Dresden zeigt unser Potenzial. Auch in zivilgesellschaftlichen Bürgerrechtsorganisationen sollte man sich jetzt engagieren, weil viel unserer bisherigen Bürgerrechtsarbeit in Brüssel künftig zivilgesellschaftlich geleistet werden muss.“

    „Gemeinsam kämpfen wir für eine transparente und freie Gesellschaft“, so der Bundesvorsitzende Lukas Küffner. „Es ist an der Zeit, unsere Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Nie wieder ist jetzt!“