Kategorie: Datenschutz

  • Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

    Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

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    Nachdem der Bundestag heute das Sicherheitspaket beschlossen hat, fallen Teile davon nach einer kurzen Diskussion im Bundesrat durch. Das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung bekam von den Ländern keine Mehrheit.

    Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht für die Freiheitsrechte der Bevölkerung aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als blanker Hohn. Die Ablehnung beruht nicht auf der Einsicht der Ministerpräsidenten der Länder, dass die geplanten Maßnahmen zu weit gehen. Das „Sicherheitspaket“ geht ihnen nicht weit genug!

    „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Überwachungsfantasien, auch dann, wenn sie ausformuliert und in ein Gesetz gegossen sind, unserer Regierung nicht weit genug gehen.“ kommentiert Borys Sobieski, Bundesvorsitzender, das Scheitern des Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung im Bundesrat. „Wir werden auch weiterhin gegen die ausufernde Überwachung angehen.“ so Sobieski weiter.

    „Durch die Ablehnung der neuen Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden hat die Piratenpartei mit weiteren Verbündeten im Kampf gegen den Überwachungswahnsinn nun etwas mehr Zeit gewonnen, die wir auch nutzen werden.“ ergänzt Dennis Klüver, stellvertretender Bundesvorsitzender.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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    E-Mail: presse@piratenpartei.de
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    Bild: Gesichtserkennung, Lizenz: CC-BY-20, Urheber Marco Verch

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  • Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Berlin – Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den aktuellen Gesetzesentwurf zur Terrorbekämpfung, welcher am Freitag im Bundestag zur Debatte steht. Insbesondere die geplanten Maßnahmen zum Datenabgleich und zur Gesichtserkennung stellen eine ernsthafte Bedrohung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bevölkerung dar.

    Die vorgeschlagenen biometrischen Überwachungsbefugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundregeln.

    „Die Einführung eines großflächigen Datenabgleichs und der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien sind die ersten Schritte hin zu einem Überwachungsstaat“, erklärt Borys Sobieski, Vorsitzender der Piratenpartei. „Diese Technologien sind nicht nur fehleranfällig, sondern sie schaffen auch ein Klima der ständigen Überwachung und Angst, das unsere Gesellschaft nachhaltig schädigt.“

    Die Piratenpartei weist darauf hin, dass Gesichtserkennungssysteme häufig diskriminierende Ergebnisse liefern und vorwiegend marginalisierte Gruppen überproportional betreffen können. „Wir dürfen nicht zulassen, dass technologische Lösungen auf Kosten unserer Freiheit und Gleichheit implementiert werden“, so Borys Sobieski weiter. „Stattdessen sollten wir uns auf effektive Präventionsmaßnahmen konzentrieren, welche auf Bildung, Integration und soziale Gerechtigkeit setzen.“

    Die Piratenpartei befürchtet, dass der geplante Datenabgleich zu einer massiven Ausweitung der staatlichen Überwachung führt. „Ein solches System könnte leicht missbraucht werden und zu einem Verlust des Vertrauens in unsere Institutionen führen“, warnt Sobieski. „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Sicherheitsbehörden im Rahmen des Rechtsstaates agieren und die Rechte der Bürger respektieren.“

    Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, gegen diese überzogenen Sicherheitsmaßnahmen laut zu werden und die Stimme zu erheben.

    Quellen:

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860

    Bild: CC-BY 2.0 Marco Verch

  • Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Die Piratenpartei Deutschland bedankt sich herzlich bei den über 186.000 Personen, die ihr bei der Europawahl ihr Vertrauen geschenkt haben. Trotz des knapp verpassten Einzugs von Spitzenkandidatin Anja Hirschel ins Europäische Parlament freut sich die Partei, weiterhin eine starke Vertretung in Brüssel durch Markéta Gregorová von den tschechischen PIRATEN zu haben.

    „Wir danken allen für das Vertrauen, das man uns entgegengebracht hat“, so Hirschel. „Wir werden definitiv nicht aufhören, uns weiterhin für digitale Bürgerrechte einzusetzen. Als erste europäische Partei sind wir mit einem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm angetreten, und Markéta Gregorová aus Tschechien wird weiterhin in Brüssel vertreten sein. Die nächste Europawahl findet ebenfalls ohne 5%-Hürde statt – unsere Chance, wieder einzuziehen! Das Potenzial ist vorhanden. Auf kommunaler Ebene konnten wir zudem teils sehr gute Ergebnisse erzielen und haben mehrere Mandate erhalten.“

    „Das bittere Wahlergebnis ist für uns Piraten, die progressiven Parteien insgesamt und für die digitalen Bürgerrechte ein Desaster, das sich noch rächen wird – Stichworte Chatkontrolle und EUGoingDark“, erklärt der scheidende Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. „Aufgabe unserer Partei in der nächsten Zeit ist es, aus den Ursachen dieses Wahlergebnisses zu lernen. Ich rufe alle, die auch von der Entwicklung schockiert sind, dazu auf, sich jetzt unserer Piratenpartei anzuschließen und sich bei uns zu engagieren, damit wir besser und sichtbarer werden und – auch außerparlamentarisch – politisch gegensteuern können! Unser Wahlergebnis von 3,1% bei der Kommunalwahl in Dresden zeigt unser Potenzial. Auch in zivilgesellschaftlichen Bürgerrechtsorganisationen sollte man sich jetzt engagieren, weil viel unserer bisherigen Bürgerrechtsarbeit in Brüssel künftig zivilgesellschaftlich geleistet werden muss.“

    „Gemeinsam kämpfen wir für eine transparente und freie Gesellschaft“, so der Bundesvorsitzende Lukas Küffner. „Es ist an der Zeit, unsere Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Nie wieder ist jetzt!“

  • Datenleck im EU Parlament

    Datenleck im EU Parlament

    Das Europäische Parlament wurde vor einigen Tagen von einer der größten Datenpannen der letzten Jahre heimgesucht. Die Verletzung umfasst personenbezogene Daten, die möglicherweise zur Offenlegung der persönlichen Informationen tausender politischer Mitarbeiter führen könnten. Das Parlament hat daher alle Mitarbeiter dringend dazu aufgerufen, ihre Passwörter zu ändern und ihre Angehörigen zu informieren. Das Ausmaß dieser Sicherheitslücke, die eine der größten demokratischen Institutionen Europas und ihre Mitarbeiter betrifft, sollte uns darauf aufmerksam machen, wie dringend wir unsere Demokratie und unsere Privatsphäre schützen müssen. Die Piratenpartei hat unermüdlich für einen besseren Schutz persönlicher Daten gekämpft, die eine wesentliche Voraussetzung unserer modernen Demokratie ist.

    Bisher ist noch unklar, wie und wer Zugang zu diesen hochsensiblen Daten gehabt haben könnte, aber dieses Ereignis folgt direkt auf die intensive Destabilisierung durch ausländische Regime, die es auf politisch Andersdenkende abgesehen haben. Dies haben die jüngsten Cyberattacken auf mehrere EU-Länder gezeigt. Wenn wir gewählt werden, wird die Piratenpartei alles daran setzen, unsere Demokratie zu verteidigen. Einschüchterung und Gewalt werden uns in unserem Bestreben uns für die Freiheit eines jeden Bürgers einzusetzen nicht aufhalten.

    Im Amt werden wir eine umfassende Überarbeitung der Cybersicherheitspolitik des Parlaments vorschlagen, aufbauend auf den Empfehlungen, die bereits im Bericht des internen Sekretariats vom Dezember 2023 dargelegt wurden. Unsere oberste Priorität wird es sein, die Sicherheit bevorstehender Wahlen zu gewährleisten und eine transparente, vertrauenswürdige Wahlleitung im Vorfeld der Wahlen zu ermöglichen.

    Quellen:
    [1] Politico Cyberattacks EU-Russia-China-UK
    [2] Politico EU parliament election cybersecurity problem
    [3] Politico EU parliament without chief cybersecurity

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  • Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Pressemitteilung

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die kommende Europawahl, hat eine offizielle Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die bekannt gewordene Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Berliner Polizei eingereicht.

    Diese willkürliche Massenüberwachung, so Hirschel, ist ein direkter Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten und eine unverhohlene Verletzung der Datenschutzrechte der Bevölkerung. Hirschel kritisiert die Technologie als fehleranfällig und diskriminierend. Sie könne unschuldige Bürger falsch identifizieren und so zu ungerechtfertigten polizeilichen Übergriffen führen.

    Hirschel appellierte an die Behörde, dies als bundesweiten Präzedenzfall anzusehen und derartige Überwachungspraktiken zu beenden. Der Einsatz dieser Technologie müsse gestoppt werden, um die Freiheit und Demokratie zu schützen. Ansonsten drohe eine schrittweise Einführung permanenter Gesichtsüberwachung als Standardfahndungsmittel in ganz Deutschland.


    Die Beschwerde im Wortlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    diese formelle Beschwerde einzureichen, um die o.g. Situation zu beschreiben und um eilige Abhilfe zu bitten, ist das Ziel meines heutigen Schreibens.

    Ich bin der Ansicht, dass die von Berliner Behörden verantwortete Überwachung von Personen (wie von mir bei meinen Besuchen in Berlin in diesem Jahr) zum Zwecke der biometrischen Gesichtskennung einen gravierenden und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in meine Würde, meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Meine Rechte gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz werden hier verletzt.

    Das materielle Datenschutzrecht – BDSG § 4 Abs 1-5 – wird verletzt, weil ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörden und sogar in dem Eingriff noch viel weiter reicht als “nur” die Erfassung eines KFZ-Kennzeichens.

    Automatisierte Gesichtsüberwachung erzeugt ständig Falschmeldungen (https://www.mpib-berlin.mpg.de/unstatistik-gesichtserkennung-mit-fehlalarm), so dass ich gegebenenfalls sogar einer polizeilichen Maßnahme unterworfen werde, weil die Gesichtserkennungssoftware nicht nur mich mit einem Verdächtigen verwechselt, sondern obendrein auch noch eine Personenkontrolle auslöst.

    Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier eklatant und vorsätzlich verletzt, da die vom Bundesverfassungsgericht schon geklärten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

    Eine genauere Beschreibung der aktuellen Vorgänge findet sich auch hier: https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/ Ein weiterer Bericht mit der Beschreibung des angeblichen Rechtfertigungsgrunde finden sie hier: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html

    Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5: Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5 Der Punkt 17 verweist auf diesen Sachverhalt.

    Diese fehler- und diskriminierungsanfällige Technik erzeugt ein Gefühl ständiger Überwachung und greift in die unbefangene Ausübung der Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung, ein.

    Diese Überwachung erzeugt ständig Falschmeldungen und führt zu Verwechselungen. Die zur Begründung von der Staatsanwaltschaft genannten §§ 163f, 100h, 98a StPO rechtfertigen allesamt nicht den tiefgreifenden Eingriff einer biometrischen Massenüberwachung öffentlicher Räume. Es fehlt schon an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage.

    Zum Kfz-Kennzeichen-Massenabgleich fordert das Bundesverfassungsgericht eine besondere Rechtsgrundlage, die detailliert Fragen des Anlasses, des Vergleichsdatenbestandes und der Datenverwendung regelt. Eine solche Befugnisnorm enthält die Strafprozessordnung für eine Echtzeit-Gesichtsüberwachung in der Öffentlichkeit nicht.

    Materiell ist die massenhafte und wahllose Erfassung und Auswertung der Gesichter rechtschaffener Bürger eindeutig unverhältnismäßig. Fahndungen nach schweren Straftaten gibt es immer.

    Bitte bedenken Sie als Datenschutzbehörde auch: Wenn die Berliner Praxis Schule macht, ist bald das ganze Land mit biometrischer Massenüberwachung überzogen. Technologie, die uns im öffentlichen Raum verfolgt, sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht existieren.

    Ich bitte Sie daher, diese Praxis als bundesweiten Präzedenzfall zu stoppen. Eine Überprüfung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich und ich erwarte eine entsprechende Reaktion, die möglichst für ein Ende dieser Überwachungslage sorgen soll. Ich bin auch bereits in der Prüfung, inwieweit andere Schritte wie Klagen gegen diese Praxis vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht weitere Möglichkeiten sind, hoffe jedoch darauf, dass durch den Rahmen, den BDSG neu und DSGVO den Datenschutzbeauftragten geben, diesen “Handlungsentscheidungen” der Polizei und des Innensenates Einhalt geboten werden kann. Denn sonst verspielen wir unsere Freiheit und unsere Demokratie durch Unterdrückung und Angst, die immer weiter um sich greifen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anja Hirschel

     

  • Protestaktion gegen Chatkontrolle zur Innenministerkonferenz am 14.06. in Berlin

    Protestaktion gegen Chatkontrolle zur Innenministerkonferenz am 14.06. in Berlin

    Seit Monaten wird der Kommissionsentwurf zur sogenannten Chatkontrolle (CSAR) auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten verhandelt. Auch in der Bundesregierung gibt es Streit über den Entwurf. Innenministerin Nancy Faeser spricht sich in der Debatte für wesentliche Punkte der Chatkontrolle aus. Dabei sehen mehrere wissenschaftliche Dienste in dem CSAR-Entwurf eine Verletzung der EU-Grundrechtecharta. Aus diesem Anlass gibt es eine Protestaktion zur Innenministerkonferenz, die am 14. Juni ab 12:00 Uhr vor dem Hotel Pullmann, 10787 Berlin, stattfindet. Teil des Protestes ist eine Aktion, bei der ein ausgemusterter, großer gelber Postbriefkasten während der Versammlung von der Vorsitzenden der Piratenpartei aufgebrochen wird. Die darin enthaltenen Briefe werden öffentlich vorgelesen.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei, kommentiert die Aktion:

    „Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass die Chatkontrolle das digitale Briefgeheimnis aushebeln würde. Niemand käme auf die Idee, dass es legal wäre, private Briefe aus dem Briefkasten zu fischen und zu lesen. Doch genau das soll anlasslos und flächendeckend mit Privatnachrichten und Chats passieren. Nancy Faser muss endlich einsehen, wie grundrechtsfeindlich die Pläne der EU-Kommission sind und die Chatkontrolle im EU-Rat ablehnen. Es ist ein Skandal, dass Protest nötig ist, um die Innenministerin an die Einhaltung unserer Grundrechte zu erinnern. Wir rufen dazu auf, sich dem Protest anzuschließen.“

    Die Protestaktion findet gemeinsam mit dem Bündnis Chatkontrolle Stoppen statt.

  • Wissenschaftlicher Dienst des Rates der EU warnt vor Grundrechtswidrigkeit

    Wissenschaftlicher Dienst des Rates der EU warnt vor Grundrechtswidrigkeit

    +++ Dienst äußert starke Bedenken zu Chatkontrolle und Altersverifizierung +++ Nancy Faeser muss Irrfahrt in die Massenüberwachung beenden +++

    Ähnlich wie das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestags hält auch der Dienst des Rates der EU die Entwürfe zur Chatkontrolle (CSAR) für grundrechtswidrig, wie ein Dokumentenleak bestätigt. Der Vorschlag der EU-Kommission, E-Mail- und Messenger-Anbieter zu zwingen, alle privaten Nachrichten nach mutmaßlich illegalem Material zu durchsuchen und der Polizei zu melden, ist laut der Analyse des Dienstes sehr wahrscheinlich nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar. Das Gutachten äußert ganz enorme Bedenken hinsichtlich einer anlasslosen, generalisierten Überwachung privater Kommunikation. Auch eine verpflichtende Altersprüfung bei Kommunikationsdiensten hält der Dienst für grundrechtswidrig, da entweder zwingend biometrische Daten gesammelt würden oder eine Identifizierung über Ausweisdokumente im Netz notwendig wäre.

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, richtet sich explizit an Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

    „Das Gutachten des Rates muss im Innenministerium zu einem unmittelbaren Umdenken führen. Wer wider besseres Wissen über eine grundrechtswidrige Praxis noch immer an der Chatkontrolle festhalten will, verachtet die Grundrechte aller EU-Bürger:innen. Ich frage mich, wie viele Gutachten, Kritiken und Hinweise es noch braucht, um die Bundesinnenministerin von ihrer Irrfahrt in die Massenüberwachung abzubringen.“

    „Notwendig ist daher ständiger Protest der europäischen Bürger:innen gegen dieses Unterfangen. Wir werden uns nicht anlasslos und massenhaft überwachen lassen.“

    so Herpertz weiter.

    „Stattdessen sollte sich die Politik damit beschäftigen, wirklich effiziente und sinnhafte Lösungen zum Schutz von Kindern, zur Unterstützung von Betroffenen und für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu beschließen. Mit einer grundrechtswidrigen Praxis, welche das digitale Briefgeheimnis aller verletzt, und die letztendlich am EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen.“

  • Chatkontrolle im LIBE-Ausschuss: PIRATEN fordern klare rote Linien!

    Chatkontrolle im LIBE-Ausschuss: PIRATEN fordern klare rote Linien!

    Am heutigen Tag wurde der Berichtsentwurf des Berichterstatters Javier Zarzalejos zur Chatkontrolle (CSAR) offiziell im LIBE-Ausschuss (bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) vorgestellt und diskutiert. Vor einigen Tagen äußerte sich bereits der Europaabgeordnete der PIRATEN, Patrick Breyer, ausführlich zum Bericht und dessen fatalen Auswirkungen.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei, kommentiert den Entwurf:

    „Der Berichtsentwurf geht nur wenige Schritte in die richtige Richtung, er ist leider in Teilen noch fataler als der Entwurf der EU-Kommission. Positiv hervorzuheben ist die Einrichtung eines beratenden Forums für Betroffene sexueller Gewalt. Was es trotzdem endlich braucht, sind rote Linien: Es darf keine verpflichtende, wahllose Durchsuchung privater Kommunikation geben. Es ist auch notwendig, dass Client-Side-Scanning sowie Metadaten-Kontrolle endgültig vom Tisch kommen. Altersverifizierungen machen es allen im Internet unmöglich, anonym zu bleiben und sind deshalb ebenso abzulehnen. Apps zu zensieren, indem Minderjährige keinen Zugang mehr zu ihnen bekommen sollen, ist jenseits einer akzeptablen und adäquaten Antwort. Der Bericht möchte sogar entgegen der EU-Kommission, dass Nutzende nicht informiert werden, wenn ihre Kommunikation (auch fälschlicherweise) an Behörden gemeldet wurde.“

    Zur allgemeinen Debatte rund um den Schutz von Kindern vor sexueller Belästigung und Missbrauch kommentiert Anne Herpertz weiter:

    „In der Diskussion rund um den Entwurf gibt es ein grundlegendes Missverständnis: Niemand richtet sich gegen Kinderschutz, wenn entscheidende Maßnahmen des Entwurfs abgelehnt werden. Die Frage, die beantwortet werden muss, ist, ob die Maßnahmen überhaupt wirksam sind und inwieweit sie mit Grundrechten, insbesondere denen von Kindern, vereinbar sind. Und genau das sehen wir PIRATEN nicht. Mit einem Gesetz, welches gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt und das vor dem EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen. Soziale Missstände lassen sich nicht einfach durch technische Lösungen wegwischen. Die bei der Fehleranfälligkeit zu erwartenden exorbitanten falsch-positiven Verdächtigungen verhindern am Ende effektive Strafverfolgung. Uns PIRATEN geht es um effektiv wirksamen Kinderschutz ohne grundrechtsverletzende Massenüberwachung.“