Kategorie: Datenschutz

  • „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    Ein Teil des von der EU zu 100% finanzierten Forschungsprojekts „iBorderCtrl“ diente dazu, Lobbyarbeit für Grundrechtseinschränkungen durch den Gesetzgeber zu betreiben, um den Einsatz eines höchst umstrittenen „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden zu ermöglichen. Dies versuchte die EU in einem teilweise geschwärzten Dokument zu verbergen, das nun mit technischen Mitteln rekonstruiert werden konnte.

    Während die EU-Kommission öffentlich behauptet, iBorderCtrl sei lediglich „ein Forschungsprojekt, bei dem es nicht darum ging, ein tatsächlich funktionierendes System zu erproben oder einzuführen“, enthüllen die bislang geschwärzten Teile des „Kommunikationsplans“, dass das iBorderCtrl-Konsortium bereits mit der Industrie zusammenarbeitete, um das System als „Grundlage vieler anderer Anwendungen für andere Zielgruppen und sogar andere Anwendungsbereiche“ einsetzen zu lassen. Im Dokument heißt es weiter, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich sein werde, um den „Video-Lügendetektor“ und ähnliche Technologien an Landesgrenzen einsetzen zu können. Um auf solche Gesetzesänderungen „hinzuwirken“, plante das Konsortium „Kommunikationsaktivitäten“ gegenüber Abgeordneten, EU-Kommission und Grenzbehörden.

    Bezüglich der öffentlichen Kommunikation über das Projekt war das Konsortium der Ansicht, dass es „schwierig sein könnte, die breite Öffentlichkeit zu nutzen, um eine Umsetzung von iBorderCtrl zu erreichen“, da „andere die Meinung vertreten könnten, dass die von iBorderCtrl vorgeschlagenen Technologien aufgrund ethischer Bedenken nicht genutzt werden sollten“. „Es ist unwahrscheinlich, dass […] eine robuste Mehrheit der Bürger für die Einführung / Umsetzung von iBorderCtrl-Technologien […] erreicht werden könnte“, und „eine kontroverse öffentliche Debatte könnte die Umsetzung der für iBorderCtrl erforderlichen Maßnahmen sogar behindern“.

    Während das Konsortium ursprünglich mehrere Dokumente über das umstrittene Forschungsprojekt veröffentlichen wollte, entschied es sich nach öffentlicher Kritik, diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer verklagt die EU-Forschungsexekutivagentur wegen ihrer Weigerung, Dokumente zu dem Projekt offenzulegen, darunter eine ethische Bewertung und einen Bericht über die Zulässigkeit der Technologie.

    „Ich bin schockiert darüber, dass EU-Forschungsgelder verwendet werden, um für Gesetzesänderungen zu lobbyieren, die unsere Grundrechte beschneiden.“

    kommentiert Breyer.

    „Ich erwarte von der Kommission, dass sie offenlegt, wie weit verbreitet diese Praxis ist, und dass sie den skandalösen Missbrauch von Forschungsgeldern für Lobbyarbeit sofort stoppt! Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Forschungsexekutivagentur den Versuch der Industrie unterstützt, die Öffentlichkeit zu manipulieren und zu instrumentalisieren, indem sie den Bürger*innen wesentliche Fakten über dystopische Technologien vorenthält. Wir müssen der Forschung an Überwachungs- und Kontrolltechnologien, die sowohl unethisch als auch illegal sind, dringend Einhalt gebieten. So etwas wie harmlose Forschung gibt es nicht.“

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über das nächste Horizon-Forschungsprogramm ab. Das iBorderCtrl-Forschungsprojekt zum Einsatz eines „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden wird dafür kritisiert, dass die unzuverlässige Technologie unzählige Reisende zu Unrecht der Lüge bezichtigen würde und Minderheiten dabei besonders diskriminiert werden könnten.

  • Bundestagswahl 2021 – PIRATEN empfehlen der Weitergabe von Meldedaten zu widersprechen

    Bundestagswahl 2021 – PIRATEN empfehlen der Weitergabe von Meldedaten zu widersprechen

    Opt-Out jetzt – Transparenz im Bundestagswahlkampf – PIRATEN verweisen auf die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren bei Meldeämtern

    Alle Parteien bereiten sich aktuell auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 vor. Hierfür lassen sie sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel ist, Wahlwerbung zu betreiben. Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte „Listenprivileg“, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten. Jedoch ist es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Dies sollte nun so zeitnah wie möglich geschehen.

    „Ja, auch wir könnten von den Daten der Meldeämter im Wahlkampf profitieren, sofern wir eine Datenübermittlung beantragen. Wir halten es jedoch für nur fair und transparent, die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass sie dieser Übermittlung vergleichsweise einfach widersprechen können. Nach unserer Auffassung wäre das Opt-In-Verfahren, also eine Weitergabe der Meldedaten nur mit expliziter Einwilligung, ohnehin der bessere Weg,“

    erklärt Martin Kollien-Glaser, Wahlkampfkoordinator der Piratenpartei und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl.

    Gemäß § 50 – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen des BMG darf die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister“ geben. Vom Termin für die Bundestagswahl zurückgerechnet dürfen also Parteien bereits seit Ende März 2021 Meldeauskünfte erfragen. Ob und wie viele Auskünfte schon bei den Meldeämtern eingegangen sind, ist nicht bekannt.

    Weiter heißt es in § 50 Absatz 3 BMG, dass die betroffenen Personen das Recht haben, der Datenübermittlung zu widersprechen. Hierfür reicht häufig ein formloser Brief an das jeweilige Meldeamt, viele stellen aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich ist bei den Ämtern auch ein persönliches Vorsprechen möglich. Dies sollte jedoch in Zeiten der Pandemie die letzte Option sein, seinen Widerspruch einzureichen.

    Es kann auch folgendes Widerspruchsformular genutz werden: https://redesign.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/04/Meldeaemter_Widerspruchsformular.pdf

  • Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes angenommen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten im Bundestag dafür, die gesamte Opposition dagegen. Mit diesem Antrag ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, Internet-Anbieter wie Google zu hacken und abzuhören. Zudem bekommt der BND Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, was ihn ermächtigt, Millionen von Menschen im eigenen Land anlasslos zu überwachen. Schon vor etwa acht Jahren veröffentlichte der Whistleblower Edward Snowden geheime Informationen über Überwachungsmaßnahmen westlicher Geheimdienste. Mehrfach wurde versucht, diese unerlaubten Maßnahmen zu legalisieren, doch bisher wurden die BND-Gesetze immer wieder als verfassungswidrig gekippt.

    Die PIRATEN kritisieren diesen erneuten Versuch der großen Koalition scharf. Das ist ein weiterer Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern.

    „Weiterhin gilt: Erlaube deiner liebsten Regierung nur, was du auch der schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei.

    Seit Gründung der Piratenpartei 2006 haben die PIRATEN immer wieder vor derartigen Überwachungsgesetzen gewarnt.

    „Was vor ein paar Jahren noch ein Skandal war, wird heute als normal angesehen. Momentan müssen wir machtlos zusehen, wie immer mehr Überwachungsgesetze durchgesetzt werden. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, um mögliche terroristische Handlungen abzuwehren,“

    ergänzt Hirschel.

  • PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19). Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

    Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

    Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

    Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung:

    „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
    Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

  • PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten

    PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten

    Die Piratenpartei ist seit ihrer Gründung Vorreiter in der Digitalisierung in Deutschland und kommuniziert, wie wichtig es ist zu wissen, wofür unsere persönlichen Daten verwendet werden. Denn unsere Daten gehören uns, sind sehr wertvoll und wecken zahlreiche Begehrlichkeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir erkennen, was mit unseren Daten im Internet passiert. Nur durch Transparenz haben wir die Möglichkeit, Überwachung und Datensammelwut entgegen zu wirken.

    Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, erklärt:

    “Nicht oft genug kann gesagt werden, dass es beim Datenschutz nicht um Backups oder Datensicherungen geht, sondern darum, wie ich mit den persönlichen Daten Anderer umgehe, beziehungsweise wie Andere mit meinen personenbezogenen Daten umgehen. Und da kommt dann ganz schnell die Transparenz ins Spiel, denn ich will wissen, was eine Person und insbesondere eine Firma mit meinen Daten macht. Hierzu hat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schon vor Jahren wichtige Regeln aufgestellt. Aber noch immer beschweren sich Unternehmen, dass sie mitteilen müssen, was sie alles mit den Daten ihrer Besucher und Kunden machen. Seitenlange Datenschutzerklärungen und Cookie-Listen sind dabei das Gegenteil von Transparenz, denn meistens versuchen Unternehmen damit zu verschleiern, was der eigenliche Zweck ihrer Datensammlung ist.
    Wir PIRATEN treten schon lange dafür ein, dass die Pflicht, die geplante Verwendung unserer Daten einfach und verständlich zu erklären, besser durchgesetzt wird und fordern dafür eine angemessenere Ausstattung der Datenschutzbehörden. Auch soll bei Geräten mit Internetverbindung, beispielsweise Smart-TV oder Fitnesstracker, schon auf der Verpackung angegeben werden, mit welchen Diensten sich die Geräte verbinden und ob sich diese Funktionen auch abschalten lassen.
    Denn nur die Transparenz über die Verwendung unserer Daten ermöglicht uns, unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch wirklich auszuüben. Für ein Leben in Freiheit, heute und in Zukunft.”

    Anja Hirschel, Bundesthemenbeauftragte Digitaler Wandel ergänzt:

    “Je weiter der digitale Wandel voran schreitet, desto tiefgreifender ist seine Auswirkung auf alle Aspekte des täglichen Lebens. Gerade deshalb ist es so wichtig, mehr Transparenz einzufordern. Automatisierte Entscheidungsprozesse müssen nachvollziehbar sein, denn gerade bei Sonderfällen stößt die Technik an Grenzen, die wir genau im Blick behalten müssen. Denn Algorithmen sind per se nicht zu Empathie fähig und nur so diskriminierungsfrei, wie wir sie gestalten und trainieren.
    Um den Verbraucherschutz zu stärken ist es notwendig, Systeme evaluieren zu können. Dies umfasst die Hardware, Software, die Verarbeitung und den Umgang mit Daten sowie die Aktualisierbarkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung.
    Die Bereitstellung von offenen Daten, zum Beispiel seitens Behörden, ermöglicht wiederum die Entwicklung neuer Anwendungen und Dienstleistungen. Zusammen mit dem Grundsatz „public money public code“ kommen so Investitionen nachhaltig der Allgemeinheit zugute.
    Daher setzen wir Piraten uns für die Förderung quelloffener Software, konsequenten Verbraucherschutz und offene Daten ein. Transparente Systeme statt transparente Menschen”

    Die Piratenpartei ist Unterstützer und Befürworter von “Open Source” Software. Niemand verwendet gerne Programme, bei denen man nicht weiß, was diese noch heimlich im Hintergrund machen. Offene Quellcodes bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, Programme ruhigen Gewissens zu nutzen. “Open Source” Software bietet zudem den Vorteil, dass jeder, der bei der Weiterentwicklung dieser Software mithelfen möchte, oder eine Sicherheitslücke findet, sofort mit einsteigen kann.

  • PIRATEN zum neuen Personalausweis – Sind wir denn alle Verbrecher?

    PIRATEN zum neuen Personalausweis – Sind wir denn alle Verbrecher?

    Im August 2021 kommt der neue Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden. Zudem darf das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 hatte der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde. Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht.

    Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise wirft nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden sind. So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet. Es wird vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweisregister eingeräumt wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten geht. Noch dazu können bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Die dezentrale Speicherung der Daten schützt demnach wesentlich besser vor Missbrauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genügt völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.

    „Dieses Gutachten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier eindeutig etwas schief läuft. Was die Bundesregierung durchsetzen will, kommt einem Überwachungswahn gleich. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun, sondern ist eine digitale Entblößung der Bürgerinnen und Bürger. Als Mitglied der Piratenpartei ist dies für mich untragbar. Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten muss der Staat hier dringend nachbessern,“

    so Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

  • „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ auf. Diese heute startende Bürgerinitiative setzt sich für ein Verbot von biometrischer Massenüberwachung an öffentlichen Plätzen innerhalb der Europäischen Union ein. Aktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Initiative ist es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln, um die Europäische Kommission offiziell zur Vorlage eines gesetzlichen Verbots biometrischer Massenüberwachung zu bewegen.

    Breyer fordert die Ächtung dieser Überwachungstechnologie innerhalb der EU:

    „Die Identifizierung und Nachverfolgung von Bürger*innen anhand biometrischer Erkennungsmerkmale hebt Massenüberwachung im öffentlichen Raum auf ein neues Niveau, dessen dystopische Ausmaße wir heute nur erahnen können. Überwachungstechnologien, die auf der Auswertung unserer individuellen Körpermerkmale, wie Gesichtszügen oder Bewegungsmustern, basieren, verwandeln uns in laufende Barcodes, die jederzeit und überall ausgelesen werden können. Auch erzeugt die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck, der mit unseren Grundrechten nicht vereinbar ist. Mit ‚Reclaim Your Face‘ haben die Bürger*innen nun die Möglichkeit, die untätige EU-Kommission unter Druck zu setzen und eine europaweite Ächtung einzufordern. Damit das gelingt, brauchen wir sehr, sehr viele Unterstützer*innen.“

    Einige Mitgliedstaaten der EU experimentieren bereits mit dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien, wie etwa der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen. Durch Nutzung von sogenannter ‚Künstlicher Intelligenz‘ ist es den Behörden so möglich, Personen eindeutig zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort genau nachzuverfolgen. Die erfassten Körpermerkmale werden gleichzeitig mit Einträgen in weltweiten Datenbanken verglichen, um so etwa nach bekannten Straftäter*innen zu suchen. Ein Versuch der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz hat gezeigt, dass wegen der unzuverlässigen Technik 99 von 100 der als „Treffer“ gemeldeten Personen unschuldig waren, und zu Unrecht einer Straftat verdächtigt würden.

    Menschenrechtsorganisationen warnen vor dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien außerdem aufgrund der Diskriminierungsgefahr, die von ihnen ausgeht. Denn die Algorithmen der Gesichtserkennungstechnologien weisen besonders hohe Fehlerquoten bei der Erkennung nicht-weißer Personen auf. In den USA gab es bereits erste Festnahmen unschuldiger Bürger*innen auf Basis des Einsatzes biometrischer Überwachungstechnologien. Zahlreiche Bundesstaaten haben daher Gesetze zum Verbot von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet. In der Europäischen Union gibt es bisher keinen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung solcher Überwachungsmethoden. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, im April ein Gesetzespaket zum Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz vorzulegen. Breyer appelliert:

    „Die Europäische Union muss dringend die Gefahren erkennen, die der Einsatz biometrischer Massenüberwachung mit sich bringt. Mit den geplanten Gesetzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Kommission die Chance, den zahlreichen Warnungen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen Gehör zu verleihen, und den Einsatz dieser extrem fehleranfälligen Technologien zu verbieten.“

    Die Europäische Bürgeriniaitive „Reclaim Your Face“ fordert die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachungstechnologien vorzulegen. Die Unterschriftensammlung läuft ab heute für ein Jahr und ist auf der „Reclaim Your Face“ Website www.reclaimyourface.eu erreichbar.

    Breyers Fraktion Grüne/EFA wirbt im Europaparlament unter anderem mit einer Veranstaltungsreihe und Studienaufträgen für die politische Umsetzung eines solchen Verbots.

  • Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Zum heutigen Safer Internet Day rufen der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und die Piratenpartei zu mehr Engagement für Online-Sicherheit und ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche auf.

    Zu diesem Anlass startete die Partei gestern eine Aktionswoche gegen Hass im Netz und Cybermobbing. Im Vordergrund der Informationskampagne stehen vor allem die Aufklärung und die Prävention gegen Hetze und Mobbing im Internet. Betroffene und Interessierte finden auf der Kampagnenseite hilfreiche Tools, Informationen und Ansprechpartner.

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer setzt sich auf europäischer Ebene für ein selbstbestimmtes und sicheres Internet ein:

    „Der Schlüssel zu mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Netz sind Bildung und elterliche Unterstützung. Junge Menschen müssen lernen, das Internet zu verstehen und sich dort sicher zu bewegen. Sie müssen die Konsequenzen des Teilens von Fotos und persönlichen Informationen, der Kommunikation mit Unbekannten und des Cybermobbings verstehen. Sie müssen über Urheberrechte und vieles mehr Bescheid wissen. Und sie müssen verstehen: Wenn etwas einmal im Internet veröffentlicht wurde, bleibt es online. Es ist die Aufgabe der Politik und des Bildungssystems, Kinder und Jugendliche mit ausreichend Kompetenzen auszurüsten, damit sie sich versiert und sicher online bewegen. Wir sollten aber niemals versuchen, die digitalen Informationsflüsse zu kontrollieren und eine Überwachung der privaten Online-Kommunikation zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall zulassen. Wir brauchen digitalen Grundrechtsschutz und Aufklärung statt Überwachung und Uploadfilter!“