Kategorie: Datenschutz

  • Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Die EU plant, private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft und anlasslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Anlässlich des morgigen Europäischen Datenschutztages startet heute eine internationale Kampagne gegen die Pläne, initiiert von dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer. Seine Piratenpartei ruft Internetnutzer dazu auf, das Vorhaben bekannter zu machen und bei Abgeordneten und Regierungen zu protestieren. Dazu werden Grafiken, Cartoons, Musterbriefe und Stellungnahmen bereitgestellt.

    Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird mit Kinderschutz begründet, aber beispiellose Konsequenzen auf die Privatsphäre der EU-Bürger*innen haben: Private Nachrichten bis hin zu Nacktfotos und -videos können in die falschen Hände geraten, die fehleranfälligen Denunziationsmaschinen der Internetkonzerne zeigen täglich hunderte unschuldiger Internetnutzer zu Unrecht wegen angeblicher Kinderpornografie an – und kriminalisieren damit besonders viele Minderjährige. Es droht Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.

    Europaweites Aufbegehren zum Erhalt der Grundrechte

    Expert*innen und Datenschutzbeauftragte haben in den vergangenen Wochen Bedenken geäußert und das Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Nachdem der Gesetzesvorschlag ursprünglich im Eilverfahren beschlossen werden sollte, findet die Abstimmung im Parlament nun voraussichtlich im März statt. Diese Zeit werden die PIRATEN nutzen, um auf die weitreichenden Folgen der grundrechtswidrigen Chatkonrolle aufmerksam zu machen.

    „Die verdachtslose Durchleuchtung und Kontrolle sämtlicher Privatnachrichten der gesamten Bevölkerung mit fehleranfälliger Technik ist eines digitalen Überwachungsstaats wie China würdig, aber nicht eines Rechtsstaats,“

    prangert Breyer die Pläne an.

    „Selbst Videokonferenzen mit Ärzten wären betroffen. Unter permanenter Kontrolle kann eine unbefangene Beratung von Opfern und Patienten nicht mehr stattfinden. Gerade in der Pandemie betrifft die geplante Massenüberwachung digitaler Kommunikation im Grunde jeden von uns.

    Der Europäische Gerichtshof lässt eine permanente automatisierte Auswertung privater Kommunikation nur zu, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist (Rechtssache C-511/18). Wir dürfen nicht zulassen, dass die EU höchstrichterliche Urteile mit Füßen tritt!“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    “Das standardmäßige Mitlesen von Nachrichten, auch automatisiert, wäre eine Ungeheuerlichkeit und muss dringend verhindert werden. Wenn ich mich entscheide einer Person privat ein Bild oder eine Nachricht zu senden, dann gehe ich davon aus, dass dies immer den Schutz der Privats- oder sogar Intimsphäre genießt. Diese Vertraulichkeit darf nicht erschüttert werden. Unsere Kommunikation ist das Gerüst unserer Gesellschaft, die Notwendigkeit für Menschlichkeit und Empathie. Jeden Menschen bei der Kommunikation wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln, schädigt diesen wichtigen sozialen Klebstoff.”

    Hintergrund:

    Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es Anbietern erlauben soll, mithilfe fehleranfälliger Technik vollautomatisiert alle privaten Chats, Videokonferenzen, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend nach möglicherweise verbotenen Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren. Kein Richter muss dieser Durchsuchung vorab zustimmen.

    Einige US-Dienste wie Gmail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetzentwurf bald alle Anbieter zum Einsatz dieser fehleranfälligen Technologie verpflichten.

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Digital Services Act muss vor Überwachungskapitalismus und Internetzensur schützen!

    Digital Services Act muss vor Überwachungskapitalismus und Internetzensur schützen!

    Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) vorgelegt.[1] Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, sieht massiven Änderungsbedarf: 

    „Der industrienahe Vorschlag der EU-Kommission lässt das überwachungskapitalistische Geschäftsmodell des lückenlosen Ausspähens und Auswertens der Internetnutzung der Menschen unangetastet. Zum Schutz vor Identitätsdiebstahl brauchen Nutzerinnen und Nutzer auch ein Recht auf anonyme Internetnutzung – dieser Entwurf aber deklariert legitime Anonymität sogar als Risikofaktor. 

    Dem Kommissionsvorschlag fehlt nicht nur ein Verbot fehleranfälliger Uploadfilter-Zensurmaschinen, sie könnten für große Plattformen sogar verpflichtend vorgeschrieben werden. Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz sind auch grenzüberschreitende Löschbefehle ohne richterliche Anordnung, mit denen autoritäre Regierungen ihre grundrechtswidrigen Zensurgesetze EU-weit anwenden könnten. 

    Die EU-Kommission versäumt es, das Kommunikationsmonopol der Internetgiganten zu brechen und die übermächtigen ’sozialen Netzwerke‘ interoperabel mit alternativen Anbietern zu machen. 

    Der Schutz von Meinungsfreiheit und Privatsphäre sind zentral für die digitale Selbstbestimmung, für die das Europäische Parlament in den anstehenden Verhandlungen kämpfen muss.“

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum Digital Services Act: Digitalhttps://ec.europa.eu/info/sites/info/files/proposal_for_a_regulation_on_a_single_m

  • Piratenpartei unterstützt Kampagne #Privacyisnotacrime für verschlüsselte Kommunikation

    Piratenpartei unterstützt Kampagne #Privacyisnotacrime für verschlüsselte Kommunikation

    Pläne der EU-Mitgliedsstaaten, sichere Kommunikation zu kor­rum­pie­ren, werden von Daniel Mönch, dem Politischen Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, verurteilt.

    „Während Angela Merkel [1] und Saskia Esken [2] öffentlich auf die Vorzüge von Verschlüsselung und die Wichtigkeit von Privatsphäre hinweisen, wird durch die deutsche Ratspräsidentschaft der nächste Angriff auf sichere Kommunikation vorbereitet. Der vom Europäischen Rat beschlossene Text „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ [3] ist gerade deswegen so gefährlich, da er sehr deutlich aufzeigt, wie wenig Sachkenntnis bei europäischen Entscheidungsträgern vorhanden ist. Wer Verschlüsselung angreifbar macht, ganz egal ob mit technologischen, regulatorischen oder legislativen Mitteln, macht das gesamte System verwundbar. Diese selbst zugefügte Wunde kann sich eine digitalisierte Gesellschaft nicht leisten. Weil es bei sicherer Verschlüsselung keinen Kompromiss geben darf, rufen wir PIRATEN zur Unterstützung der Kampagne #Privacyisnotacrime [4] auf. 

    Verschlüsselung ist die Basis der Digitalisierung, denn sie schafft Vertrauen und Sicherheit. Ob finanzielle Transaktionen, persönliche Informationen wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, oder private Gespräche: All das und vieles mehr wird durch Verschlüsselung geschützt. Der Versuch, Verschlüsselung zu brechen, ist ein Angriff auf unser aller Privatsphäre, und damit einhergehend auf unsere Demokratie. Quellenschutz, Whistleblowing, Geschäftsgeheimnisse sind notwendig für politische Arbeit. An einen Ausbau von digitalen Angeboten und einer virtuellen Identität ist unter solchen Umständen kaum zu denken. Vorhaben wie der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft, denn wie soll man den Regierungen in Sicherheitsfragen vertrauen, wenn sie mit solchen Vorstößen unsere Sicherheit massiv gefährden? Europa muss sich entscheiden, ob es auch in Zukunft auf dem Weltmarkt relevant bleiben will als Anbieter sicherer Digitalisierung, oder ob Europa sich lieber autoritären Machtillusionen hingibt, welche die Grundfeste unserer Demokratie, die sichere, private Kommunikation, zerstören.“

    Wir müssen heute für den Erhalt der Privatsphäre eintreten, sodass die europäische Digitalisierung im Sinne seiner EinwohnerInnen vorangeht.

    Der EU-Ministerrat hat sich für eine Resolution ausgesprochen, die Hintertüren für verschlüsselte Messenger erlauben würde. PIRATEN europaweit sehen dies als Angriff auf die Privatsphäre und unterstützen daher die Kampagne #Privacyisnotacrime [4,5]. Wir rufen andere Organisationen ebenfalls zur Unterstützung auf.  

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Angela Merkel zu Verschlüsselung  https://twitter.com/andre_meister/status/1334443260740296710

    [2] Saskia Esken zu Verschlüsselung https://twitter.com/EskenSaskia/status/1338538749353979911

    [3] Resulutionstext EU-Rat  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13084-2020-REV-1/de/pdf

    [4] Kampagnenseite https://privacyisnotacrime.eu/de

    [5] Unterstützer privacyisnotacrime: https://privacyisnotacrime.eu/de#unterstuetzende

  • Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Die EU-Kommission will die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten, die bislang nur von US-Diensten wie GMail, Facebook Messenger und outlook.com praktiziert wird, legalisieren. Im nächsten Jahr soll der Einsatz entsprechender Uploadfilter für alle E-Mail-, Messenger- und Chatanbieter verpflichtend werden. An dem Vorhaben wird zunehmend Kritik laut, zuletzt aus dem Mund eines Missbrauchsopfers.

    Alexander Hanff, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs, kritisiert die Nachrichtendurchleuchtung in einem emotionalen Blogbeitrag mit den Worten:

    “Das wird nicht verhindern, dass Kinder missbraucht werden. Es wird den Missbrauch einfach weiter in den Untergrund drängen und seine Aufklärung erschweren.”[1]

    Dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zufolge habe die EU-Kommission weder die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebung nachgewiesen.[2] Die Bürgerrechtsorganisation „Access Now“ kritisierte, das Vorgehen gegen schwere Straftaten, einschließlich der Ausbeutung von Kindern oder terroristischer Inhalte, könne nicht an private Akteure delegiert werden.[3]

    Der Zusammenschluss von Wissenschaftlern „Global Encryption Coalition“ warnt, die von der EU-Kommission geplante Durchleuchtung auch verschlüsselter Kommunikation würde ein Ende sicherer Verschlüsselung oder den Einbau von Hintertüren bedeuten.

    „Unsichere Kommunikation macht Nutzer anfälliger für die Verbrechen, die wir gemeinsam zu verhindern versuchen. Diese Anforderungen würden Dienstleistungsanbieter dazu zwingen, die Sicherheit ihrer verschlüsselten Ende-zu-Ende-Dienste auszuhöhlen und damit die Sicherheit von Milliarden von Menschen zu gefährden, die täglich auf diese Dienste angewiesen sind. Einfach ausgedrückt: Es gibt keine Möglichkeit, Verschlüsselung zu brechen, ohne alle, auch Kinder, verwundbarer zu machen.“[4]

    Der Europaabgeordnete und Schattenberichterstatter Patrick Breyer (Piratenpartei) hat gestern für seine Fraktion Grüne/EFA die Ablehnung des Vorhabens, mindestens aber die Beschränkung der Durchleuchtung auf die Kommunikation Verdächtiger mit richterlicher Anordnung beantragt:

    “Wie die steigende Zahl der Anzeigen von US-Unternehmen zeigt, wird mit Massenüberwachung und Massenanzeigen die Weitergabe illegalen Materials nicht eingedämmt, sondern allenfalls weiter in verschlüsselte Kanäle gedrängt, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert oder sogar unmöglich macht. Hier wird ein gefährlicher Mechanismus zur Massenüberwachung und eine Denunziationsmaschinerie ungekannten Ausmaßes geschaffen, was weitere Begehrlichkeiten wecken wird. Wird als Nächstes unsere elektronische Post auch nach Urheberrechtsverstößen, Beleidigungen und für Geheimdienste beobachtungsbedürftige Inhalte durchleuchtet? In China wird schon heute mit derselben Technologie im Netz nach Dissidenten gesucht. Soll die Post auch bei uns wieder in einer ‚schwarzen Kammer‘ verdachtslos unsere Briefe öffnen, um sie auf vermeintliche verbotene Inhalte zu überprüfen? Werden Abhöreinrichtungen in alle Wohnungen installiert, die bei vermeintlicher Gewalt die Polizei alarmieren?

    Schon heute bringt die Denunziationsmaschinerie der US-Konzerne immer wieder Menschen zu Unrecht in Verdacht, beispielsweise wem unverlangt verbotene Inhalte zugesandt werden. Wer sich Zugang zu einem fremden E-Mail-Postfach verschafft, kann unliebsame Personen dem falschen Verdacht von ‚Kinderpornografie‘ aussetzen und sie so diskreditieren. Der Schweizer Bundespolizei zufolge sind 90% der von den US-Unternehmen angezeigten Inhalte nicht strafbar, beispielsweise Urlaubsfotos am Strand. Und in Deutschland werden 40% der Ermittlungsverfahren wegen ‚Kinderpornografie‘ gegen Minderjährige eingeleitet.

    Das digitale Briefgeheimnis steht auf dem Spiel. Unter ständiger Überwachung kann eine unbefangene Kommunikation, auf die beispielsweise auch Kinder und Missbrauchsopfer angewiesen sind, nicht stattfinden.“

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die dauerhafte automatisierte Analyse privater Kommunikation nur dann verhältnismäßig, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist.[5] Breyer hat deswegen die US-Unternehmen Facebook und Google wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung beim Kieler Landesdatenschutzzentrum angezeigt. Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen hat letzte Woche den Hamburger Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, bei dem die deutsche Niederlassung von Facebook und Google liegt, und deutliche Kritik geäußert: „Vor diesem Hintergrund ist eine Bereichsausnahme für solche Dienste, die quasi gerade erst in den Schutzbereich gezogen worden sind, außerhalb der eigentlich einschlägigen Regelung (ePrivacy-Richtlinie) meines Erachtens problematisch. Es muss sichergestellt werden, dass der Schutz des Kommunikationsgeheimnisses nicht ausgehöhlt wird.“

    Das Europäische Parlament soll sich in einem Schnellverfahren noch Anfang Dezember positionieren.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.linkedin.com/pulse/why-i-dont-support-privacy-invasive-measures-tackle-child-hanff/
    [2] https://edps.europa.eu/data-protection/our-work/publications/opinions/opinion-proposal-temporary-derogations-directive_en
    [3] https://www.euractiv.com/section/digital/opinion/the-fundamental-rights-concerns-at-the-heart-of-new-eu-online-content-rules/
    [4] https://www.globalencryption.org/2020/11/breaking-encryption-myths
    [5] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=232084&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1

  • Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Der Österreichische Rundfunk hat am 9.11.2020 den geheimen Entwurf einer geplanten Erklärung des EU-Ministerrats veröffentlicht, derzufolge sichere Verschlüsselung eingeschränkt werden soll. Messenger-Dienste sollen einen Generalschlüssel zur Verfügung stellen, mit dem verschlüsselte Nachrichten entschlüsselt werden können. [1] Regelmäßig gibt es Attacken seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten auf die Verschlüsselung von Inhalten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Es ist eine große Errungenschaft, dass es heute deutlich mehr Messengerdienste gibt, bei denen eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sie ist wichtig, um beispielsweise abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten, Whistleblowern Schutz zu bieten oder Oppositionellen in diktatorischen Regimes den Kontakt untereinander zu ermöglichen. Was die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hier planen, ist nichts anderes als ein Angriff auf die digitale Unversehrtheit unserer Kommunikation. Wir haben alle die Bilder aus Hongkong und Belarus im Kopf und wissen, wie schnell ein gut gemeinter Vorschlag sich ins Gegenteil verkehrt und damit die Mittel zur Verfügung stehen, für Überwachung und Unterdrückung verwendet zu werden. Wir brauchen mehr digitale Sicherheit nicht weniger! Jegliche Pläne zur Umgehung von Verschlüsselung müssen geächtet werden.“

     

    „Wir haben keine Lust mehr auf Euphemismen, dass man eine „bessere Balance“ schaffen wolle, wenn es den Regierungen schlichtweg darum geht, die Möglichkeit zu haben, jede Kommunikation mitlesen zu können. Es gilt immer der Grundsatz: „Erlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest!“,

    so Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei erklärt zu dem Vorhaben:

    “Anders als Regierungen uns glauben machen wollen, müssen wir uns entscheiden zwischen Abhörbarkeit und Sicherheit. Wer sichere Verschlüsselung opfert, um abhören zu können, der zerstört den Schutz privater Geheimnisse, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auch von Staatsgeheimnissen, der öffnet massenhaftem Ausspähen durch ausländische Geheimdienste und auch Hackerangriffen Tür und Tor. Nur ‘ein bisschen Hintertür’ gibt es schlichtweg nicht. Die Sicherheit unser aller Kommunikation muss Vorrang haben. Das ist die klare Position des Europaparlaments seit 2017. [4]”

    Anlass für diesen neuerlichen Vorstoß war der Anschlag in Wien. Dass der Täter bereits behördlich bekannt war und die etwaige Verschlüsselung von Kommunikation zur Verhinderung der Tat keinerlei Rolle gespielt hätte, wird geflissentlich verschwiegen.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] files.orf.at/vietnam2/files/fm4/202045/783284_fh_st12143-re01en20_783284.pdf

    [2] www.heise.de/hintergrund/EU-Regierungen-planen-Verbot-sicherer-Verschluesselung-4951415.html

    [3] fm4.orf.at/stories/3008930

    [4] www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0324_DE.html

  • Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation wird Fall für Datenschutzbeauftragte

    Jede Kommunikation soll ohne Anlass überwacht werden. Dagegen hat der Kieler Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein Beschwerde eingelegt. Große US-Konzerne wie Facebook (Facebook Messenger) und Google (GMail) sollen den Inhalt sämtlicher privater Nutzernachrichten unterschiedslos und ohne Anlass oder Verdacht nach möglichen illegalen Inhalten (“Kinderpornografie”) durchsuchen. 

    Patrick Breyer kommentiert:

    „Die Totaldurchleuchtung unserer privaten Kommunikation bei US-Anbietern kann dazu führen, dass deren Algorithmen private und intime Bilder über unsere Gesundheit oder Sexualität fälschlich melden und die zuständigen Mitarbeiter sie illegal weiter verbreiten. Da Jugendliche nicht selten intime Fotos untereinander teilen, könnten Konzernmitarbeiter sogar zusätzliche ‚Kinderpornografie‘ in Umlauf bringen. Dieser Zensursula-Plan gefährdet Sicherheit und Privatsphäre von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen und gehört gestoppt!”

    “Vermeintliche Treffer der Suchvorgänge werden von Unternehmen wie Facebook und Google an die US-Nichtregierungsorganisation NCMEC übermittelt, obwohl in den USA kein adäquates Datenschutzniveau besteht.“

    so Breyer weiter.

    „Insgesamt sehe ich in dem Verfahren einen Übergriff auf sensible private Kommunikation, der ebenso wenig zu rechtfertigen ist, wie wenn die Post rein vorsorglich alle Briefe öffnen und durchsuchen würde. Gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige, einschließlich verdeckter Ermittlungen und ausreichende Kapazitäten für die Strafverfolgungsbehörden sowie vorbeugende Kinderschutzmaßnahmen wären der richtige Weg.“

    Breyers Beschwerde zufolge verstoßen sowohl die verdachts- und anlasslose Inhaltsdurchsuchung in privater Hand als auch die Übermittlungen an NCMEC gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade erst hat der EuGH im Fall La Quadrature du Net (C‑511/18 and C‑512/18) entschieden, dass eine automatisierte Kommunikationsanalyse allenfalls bei akuter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder sonst bei Personen verhältnismäßig sein kann, die dazu Anlass gegeben haben (Leitsatz 2).

    Breyer bittet die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen in seinem Schreiben um eine vorläufige rechtliche Einschätzung. Eine Antwort wird in den kommenden Wochen erwartet. 

    Hintergrund:

    Die EU will in einem Eilverfahren innerhalb weniger Wochen die verdachtslose Durchleuchtung privater Kommunikation legalisieren, im nächsten Jahr sogar zwingend vorschreiben. Da sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine Durchsuchung von Nachrichten unmöglich macht, wird das Vorhaben als Angriff auf die Sicherheit der Internetkommunikation im Allgemeinen kritisiert. Vertrauliche Kommunikation wird so auch für die Kinder und Jugendlichen, die das Gesetz zu schützen vorgibt, unmöglich. Die flächendeckende Nachrichtendurchsuchung wird bisher von den Diensten Facebook Messenger, Gmail, Yahoo Messenger, Kik Messenger and Microsoft Xbox praktiziert. Die EU-Kommission will sich nicht dazu äußern, ob dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht. Breyers Beschwerde soll nun für Klärung sorgen.

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Das Europaparlament verabschiedet diese Woche drei Berichte zum geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) und positioniert sich damit gegenüber der Kommission, die einen ersten Gesetzesentwurf im Dezember 2020 vorlegen will. Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. 

    Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, kommentiert: 

    „In sämtlichen Stellungnahmen fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, unsere Privatsphäre online endlich wirksam zu schützen. Das Digitale-Dienste-Gesetz muss strenge sektorspezifische Vorgaben enthalten, um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll das Recht erhalten, Internetdienste anonym zu nutzen. Die permanente Aufzeichnung unseres digitalen Lebens muss ein Ende haben. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”

    Breyers zweite Priorität ist die Durchsetzung der Meinungsfreiheit im Netz angesichts des weit verbreiteten Einsatzes fehleranfälliger Uploadfilter durch viele Plattformen:

    “Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Plattformen nicht verpflichtet, Nutzer online auf potenziell rechtswidriges Verhalten zu überwachen. Aber wir müssen diesen Ausschluss erweitern, um auch eine generelle Filterung von Nutzerinhalten auszuschließen. Diese unzuverlässigen Zensuralgorithmen unterdrücken zahllose legale Äußerungen (“Overblocking”). Unterbezahlte Plattformmoderatoren können dies nicht kompensieren. Strafverfolgung ist die Kernaufgabe des Staates!”

    Des weiteren sollen Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, künftig einen Nachrichtenaustausch mit Nutzern alternativer Plattformen zuzulassen, um einen Wechsel unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität).

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.