Kategorie: Datenschutz

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    Es passiert nicht zum ersten Mal, dass ein Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausspionieren und überwachen lässt. Dass so etwas überhaupt vorkommt, ist schon skandalös genug. Die bisher bekanntgewordenen Fälle bezogen sich jedoch hauptsächlich auf den Arbeitsplatz. H&M hat versucht, diese Thematik für sich zu perfektionieren: Durch das vollumfängliche Ausspähen der Beschäftigten einschließlich ihres Privatlebens und ihrer Krankengeschichte. Wie kann so etwas passieren, ohne dass die Beschäftigten hiervon etwas merken?

    Ein Erklärungsversuch:

    Das Unternehmen erzeugt zunächst eine familiäre Arbeitsatmosphäre und baut so Vertrauen auf. Der Fokus liegt auf Teamgeist, der persönliche Ehrgeiz soll nicht auf die Einzelpersonen, sondern auf das jeweilige Team gerichtet sein, um so ein gemeinsames Ziel zu verfolgen und auch zu erreichen. Es wird also eine spielerische Atmosphäre erzeugt, indem die verschiedenen Teams im Wettstreit miteinander sind. Wettbewerb, aber kein Konkurrenzkampf.

    Gefördert beziehungsweise verstärkt wird das kollegiale Miteinander durch regelmäßige vertrauliche Gespräche zwischen den einzelnen Teammitgliedern und der Teamleitung. Gemeinsam wird die persönliche Arbeitsleistung des Teammitglieds betrachtet und gegebenenfalls werden konstruktive Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Dies macht aber nur einen Teil des Gesprächs aus. Der andere Teil zielt darauf ab, die Position der Teamleitung als eine Art Familienmitglied und Vertrauensperson zu etablieren und zu festigen. Da es sich bei H&M um ein schwedisches Unternehmen handelt und die schwedische Sprache kein „Sie“ kennt, sind die Beschäftigten auch bis hin zur obersten Führungskraft miteinander „per du“, was die Vertrautheit zusätzlich verstärkt. Dies mag in Schweden keine weiteren Auswirkungen haben. In der deutschen Kultur und vor allem im deutschen Sprachgebrauch kann dies anders auf das Gegenüber wirken. Hier ist das „Sie“ durchaus führend in der Unternehmenswelt. Nur Personen, zwischen denen ein gewisses Vertrauenverhältnis besteht, sprechen sich mit „du“ an. Somit erreicht H&M durch den Einfluss der schwedischen Unternehmenskultur, dass psychologische Barrieren in den Köpfen der Beschäftigen aufgelöst werden, was vielleicht durchaus etwas Gutes haben kann.

    In erster Linie ist es jedoch eine sehr effiziente Strategie, um eine sorglose Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen. Die Beschäftigten sprechen in den Pausen miteinander, bauen Vertrauen auf, es entstehen freundschaftliche Bande. Das Team verfolgt ein gemeinsames Ziel und freut sich, wenn diese fokussierte Arbeit Erfolge erzielt, nicht zuletzt um auch der Teamleitung zu gefallen. Hierbei kommt der Teamleitung eine wichtige Rolle zu: Sie setzt sich für ihre Teammitglieder ein und unterstützt, wo immer sie kann. Dies bezieht sich natürlich nicht nur auf den beruflichen, sondern auch auf den privaten Kontext. Vom Smalltalk nach dem Urlaub bis hin zum Krankheitsfall-die Teamleitung hat immer ein offenes Ohr. Das Unternehmen wird zur Familie und der Familie wird vertraut. Dies geht sogar so weit, dass der Betriebsrat als störende Institution empfunden wird.

    Diese Rahmenbedingungen ermöglichen letztlich den unglaublichen Vertrauensbruch: Sorgen und Nöte der Beschäftigen werden dokumentiert. Auch positive Erlebnisse werden aufgegriffen und an die Unternehmensleitung „nach oben“ weitergegeben. Somit verschafft sich das Unternehmen die Macht, über das Wohl und Wehe seiner Beschäftigten zu entscheiden. Zum Beispiel kann bei Personen, die über einen Personaldienstleister in das Unternehmen gekommen sind, aufgrund dieser Aufzeichnungen entschieden werden, ob sie übernommen werden oder eben nicht.

    Der Schaden, den H&M mit diesem Verhalten angerichtet hat, kann nicht genau beziffert werden. Fakt ist: Der Vertrauensbruch zu den eigenen Beschäftigten ist erschütternd. Die Tatsache, dass die familiäre Atmosphäre dazu missbraucht wurde, die eigenen Beschäftigten auszuspähen, schadet auch den Unternehmen, die auf ehrliche Weise ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Seite stehen. 

    H&M ist nun zur Zahlung von 35 Mio. Euro verurteilt worden [1][2] und hat zugesichert, diese Ausspähmethoden nie wieder anzuwenden. Das ist natürlich im Zeitalter von Social Media nicht weiter schwierig. Die Urlaubsfotos auf Facebook, die kurzen Tweets über die hartnäckige Erkältung, die Instagram-Story über die Hochzeit und später über die Geburt des Nachwuchses, sind ein willkommenes Geschenk für jeden Datenspürhund. Eventuell fehlt das eine oder andere Detail, was früher noch der Teamleitung erzählt wurde, aber letztlich sind diese frei zugänglichen Informationen erstmal ausreichend.

    Was sollten wir als User von Social Media also bedenken? Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir unsere Gedanken nicht nur einem Eingabefeld anvertrauen, sondern anderen Nutzern weltweit auf dem Silbertablett präsentieren. Je nach Einstellung des Kontos beim Anbieter (und den AGB) sind Daten aus Social Media auf Jahre hinaus mit Suchmaschinen auffindbar, und zwar bezogen auf die jeweilige Person. Ein Unternehmen, das bereit ist, entsprechende Investitonen zu machen, braucht dafür weder Google noch DuckDuckgo, sondern lässt sich eine Suchmaschine programmieren, die seinen Bedürfnissen entspricht.

    Die Piratenpartei fordert von jeher in ihrem Programm die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und die Förderung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger: „Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er freigibt – z. B. in sozialen Netzwerken […]. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. […] Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden.“ [3]

    Zusammenfassend: Passt auf, was ihr am Arbeitsplatz über euch und eure Familien erzählt. Eure Krankengeschichte geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Euer Urlaub ist euer Urlaub, auch der geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Werdet hellhörig, wenn Vorgesetzte Fragen stellen, die sie eigentlich nicht stellen dürfen. Und hütet eure Konten in sozialen Netzwerken.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.n-tv.de/wirtschaft/H-M-soll-35-Millionen-Euro-zahlen-article22071621.html

    [2] https://www.heise.de/news/DSGVO-Deutsche-Rekordbusse-von-35-3-Millionen-Euro-gegen-H-M-4917437.html

    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern

  • Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Bei den BigBrother Awards zu gewinnen bedeutet eigentlich, dass man verloren hat. Verloren in der Kategorie „Bewahrung von Bürgerrechten“. Ausgezeichnet werden mit dem Award die Personen oder Institutionen, die sich besonders negativ gegen die Privatsphäre der Bürger verdient gemacht haben.

    In diesem Jahr erhielt den Award u.a. der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter (SPD) für das Kennzeichenerkennungssystem KESY. Eine wirklich verdiente Auszeichnung, wie wir finden. Immerhin wurden mit diesem System über einen langen Zeitraum alle Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos an mehreren Stellen der Autobahn aufgezeichnet. Und das unter völliger Ignoranz aller Regeln oder auch nur Einhaltung von Speicherfristen. Die Piratenpartei führt seit Jahren den Protest gegen den Kfz-Massenabgleich an.

    Gegen das System klagt der Brandenburger Pirat Marko Tittel vor dem Brandenburger Verfassungsgericht.

    Marko Tittel:

    „Ich gratuliere dem Innenminister Michael Stübgen und seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter zum Gewinn des BigBrotherAward 2020. Sie haben ihn wahrlich verdient. Obwohl es in letzter Zeit um das Thema KESY corona-bedingt ruhiger geworden ist, zeigt diese Preisverleihung, dass das Thema immer noch aktuell ist. Diese Verzögerung ermöglicht ein noch längeres Erfassen und Abspeichern von tausenden von Kfz-Kennzeichendaten stündlich. Und das darf nicht sein!“

    Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Das System KESY könnte direkt aus einer orwellschen Überwachungsdystophie stammen. Die ständige Überwachung durch automatische Scanner kommt dem Generalverdacht gegen alle Autofahrer gleich – und führt in Brandenburg sogar zu einer Vorratsspeicherung jeglicher Autofahrten auf der Autobahn. Hier wird ein Überwachungszombie geschaffen, der sich von den Daten der Autofahrer ernährt. Der Big Brother Award ist also mehr als gerechtfertigt. „

    Die Piratenpartei lehnt solche anlasslosen Datensammlungen grundsätzlich ab. Der tatsächliche Nutzen ist fraglich, aber das Potenzial zum Missbrauch ist hoch. KESY stellt einen Baustein zu einer flächendeckenden Erfassung von Bürgern dar und ist inakzeptabel. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Auffassung in Kürze mit Nachdruck bestätigen wird.

    Themenseite der Piratenpartei zum Kfz-Massenabgleich mit Karte der Scannerstandorte:
    https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan/

  • Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Das Europäische Parlament debattierte heute einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der die verdachtslose Durchleuchtung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation per Messenger oder E-Mail zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten zulassen soll. Kommissarin Johannson argumentierte im Europäischen Parlament, die zum Urheberrechtsschutz 2019 eingeführten Uploadfilter müssten erst recht zum Schutz von Kindern eingesetzt werden. Im nächsten Jahr solle die Nachrichtendurchsuchung für alle Anbieter verpflichtend werden, kündigte sie an.

    Kommission greift Vertraulichkeit der privaten Kommunikation im Netz an

    Konkret soll es internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten gestattet werden, den Inhalt privater Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch mithilfe von fehleranfälliger “künstlicher Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgegangen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger weitergeleitet werden, ohne dass die Betroffenen von der Prüfung erfahren.

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß als kontraproduktiv und schädlich an: 

    “Der geplante Privatnachrichtenscanner der EU-Kommission ist kontraproduktiv, unverhältnismäßig und bedroht unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz, auf die Kinder besonders angewiesen sind. Vertraulichkeit und Verschlüsselung schützen Minderjährige beispielsweise davor, dass private, untereinander ausgetauschte Aufnahmen von Pädophilen abgefangen und missbraucht werden.

    Die Kommission versteht nicht, dass durch das Durchleuchtungsvorhaben Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle gedrängt werden, was die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen wird. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung und Erkennung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker.

    Längst ist das Internet unverzichtbar zum Austausch von Informationen in sämtlichen Lebensbereichen. Der Weg von der Zensur krimineller Inhalte zur Zensur unliebsamer Inhalte ist nicht weit. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei IT-Konzernen digitale schwarze Kammern eingerichtet werden!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“

    Widerspruch zum geplanten Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Nach der im Jahre 2018 beschlossenen europäischen Kommunikationsreform, dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation, fallen zum Jahresende auch Messenger- und E-Mail-Dienste (z.B. Facebook Messenger, GMail) unter das Telekommunikationsgeheimnis. Die EU-Kommission möchte nun noch vor Inkrafttreten dieser EU-Regeln im Eilverfahren eine Ausnahme zur Durchleuchtung privater Kommunikation durchsetzen. 

    Schon 2011 wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie verabschiedet , die Maßnahmen für das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Aufarbeitung bestehender Fälle vorschlägt. Die Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten, doch sie steht auch nach 9 Jahren in den meisten Ländern noch aus.

    Weitere Informationen und alternative Ansätze zum wirksamen Vorgehen gegen Kindesmissbrauch: https://www.patrick-breyer.de/?p=593057

  • Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:

    “Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker. 

    Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“ 

    Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“ 

    Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

    Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen

    Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden. 

  • Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Am 13.09. sind Kommunalwahlen in NRW, und das macht sich langsam bemerkbar. Ob Infostände, Plakatierung, Flyeraktionen oder vermehrte Präsenz auf Social Media: Es ist Wahlkampf.

    Und einige von euch – gerade die Erstwähler – hatten möglicherweise einen personalisierten Brief im Briefkasten.
    Aber Moment mal? Woher haben die Parteien eigentlich diese Daten? Seitdem die Übergangszeit zur Datenschutzgrundverordnung 2018 entgültig abgelaufen ist, stieg die Sensibilität für den Datenschutz innerhalb der Bevölkerung merklich an.
    In meiner Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte erhalte ich immer wieder Anfragen von Bürgern, wieso und in welchem Umfang die Kommune personenbezogene Daten verarbeiten darf, und das vor allem, ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Kurz und extrem vereinfacht: Für die meisten Aufgaben der Kommunen existiert eine Rechtsgrundlage. So auch hier.

    Auskunft über Meldedaten nach §50 BMG und §44 BMG erlaubt

    Parteien, Wählergruppen und Bewerber dürfen in den 6 Monaten vor der Wahl folgende Daten der Wähler gegen eine Gebühr anfragen:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrade,
    • Anschrift,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Es handelt sich dabei um eine sogenannte “Einfache Melderegisterauskunft”, welche durch den §50 Bundesmeldegesetz legitimiert wird.

    Wie läuft die Datenabfrage?

    Zuallererst: Allgemeine Anfragen sind ausgeschlossen. Die Anfrage muss gruppenweise nach Alter der betroffenen Wähler erfolgen. Ein Beispiel für eine Anfrage wäre: “Alle Adressen der Erstwähler zwischen 18 und 22”.
    Die Behörde entscheidet dabei nach “pflichtgemäßem Ermessen”. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüft, ob und inwieweit sie die Anfrage beantwortet. In dem konkreten Fall bezieht sich die Prüfung dann darauf, ob die Kriterien eng genug gewählt sind.

    Wofür dürfen die Parteien die Daten verwenden?

    Der Antragssteller muss die Daten einen Monat nach der Wahl löschen und darf sie auch nur zur Wahlwerbung verwenden.

    Muss ich akzeptieren, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
    Das Problem dabei ist: Obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.

    Gibt es noch weitere Gründe, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Melderegisterauskünfte können ebenfalls zu festgeschriebenen Ehe- oder Altersjubiläen, Mandatsträgern, Presse und Rundfunk, sowie Adressbuchverlage bei Bürgern ab Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

     

    Wir PIRATEN verteidigen das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf allen Ebenen, ob im Stadtrat oder Europaparlament.

    Zeit für Selbstbestimmung.
    Zeit für PIRATEN.

  • Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Der Begriff der „Besonders schützenswerten Daten“ beschreibt im Datenschutz genau die Daten, welche den persönlichsten Bereich eines jeden von uns betreffen: Gesundheit, politische Meinung, sexuelle Orientierung, Religion. Das Wissen um solche Dinge ermöglicht nicht nur eine umfassende Analyse des Menschen, es eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit zu allerlei Missbrauch. Vorselektion von Bewerbern, Erpressbarkeit anhand privater Daten usw. – das waren alles Beispiele, die angeführt wurden. Alle hatten sie eins gemein: Es waren Szenarien, die mögliche Angriffe auf besondere einzelne Personen oder Gruppen beschrieben.
    Darüber sind wir nun weit hinaus. Was mit der heimlich eingebrachten Änderung ermöglicht wurde, kann getrost als allgemeiner Ausverkauf der privatesten Daten aller Bürger an die Industrie genannt werden.
    Scoring bei Versicherungen ist ein Thema, über das nicht allzu viel berichtet wird. Die Verfahren gehörten schließlich zum innersten Entscheidungsprozess und seien damit Betriebsgeheimnis. Der Datenhunger, der zugrunde liegenden Algorithmen ist immer mehr gewachsen, soviel ist gewiss. Dies erklärt auch die stetige Forderung der Versicherungsindustrie (wir nennen es gezielt nicht Versicherungsbranche), weitreichenderen Zugriff auf Daten zu bekommen und den lästigen Datenschutz einzuschränken.

    Dass genau diese Art Daten besonderen Schutz benötigen, wird spätestens jetzt wieder auf eindrückliche Weise klar. Plötzlich wird es den Versicherungen erlaubt, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese nach eigenem Gusto zu verwenden und auszuwerten. Eine Zustimmung seitens des Bürgers ist nicht erforderlich, eine Ablehnung der Weitergabe nicht möglich. Ein unfassbarer Vorgang auch ohne den Stunt, durch den dies überhaupt ins Gesetz gelangt ist.
    Dabei ist das Vorgehen im Rahmen der Gesetzgebung, bei einer Lesung im Bundestag einen Text prüfen zu lassen, dann zu ändern und ohne jegliche Hinweise auf diese Änderung zur Abstimmung einzureichen, selbst bereits eine Ungeheuerlichkeit, die eine eigene Kritik an anderer Stelle verdient. (siehe „Den Affen übersehen„)
    In Zusammenhang mit der Diskussion um die Gesundheitskarte bekommt dieser Prozess jedoch ein besonderes Gschmäckle. Wir erinnern uns noch lebhaft an die Proteste gegen eine zentrale Datenbank mit allen Gesundheitsdaten.

    Nun also soll eine Hintertür den gewünschten Zugriff ermöglichen. Nennen wir es doch beim Namen: Die Daten werden auf dem Präsentierteller serviert. Was zunächst noch unspektakulär klingen mag, betrifft uns alle: Eine Industrie mit kommerziellen Interessen bekommt Zugriff auf unsere persönlichsten Daten und wird diese verwenden, um ihr Angebot zu optimieren, sprich: Das Beste für sich herauszuholen, den gläsernen Versicherten zu schaffen. Welche Daten aber wie zum Einsatz kommen, welcher Algorithmus letztlich eine Bewertung über uns erstellt – es besteht keine Möglichkeit, dies nachzuvollziehen oder auf Richtigkeit zu prüfen. Oder gar eine Korrektur zu verlangen. Wir werden selbst zur optimierbaren Handelsware, ob wir es wollen oder nicht. Das Dateneigentum wird vollständig ignoriert.

    Wäre es um Forschung zum Wohle aller gegangen, hätte man dies anders gelöst. Mit anonymisierten Daten oder zumindest einer sauberen mehrstufigen Pseudonymisierung. Zugriff hätten dann aber nur zertifizierte Forschungsinstitute unter Einhaltung strenger Datenschutzregeln erhalten. Doch nun sind auch Versicherungen per Gesetz ebenfalls Bezugsberechtigte der übrigens ebenfalls per Gesetz zwangsweise erhobenen Daten. Zudem ist der Umfang an Daten derart gewachsen, dass eine Re-Identifizierung nicht mehr unmöglich genannt werden kann.
    Bisher besteht Versicherungsleistung darin, Risiken zu bündeln und die Kompensation des Schadens bzw. der Kosten Einzelner auf das Versicherungskollektiv zu verteilen. Sie lebt von der Gemeinschaft und davon, dass die Mitglieder der Gruppe de-individualisiert werden. Also dass es einen erwarteten wahrscheinlichen Schaden gibt, der erwartete Kosten verursacht, der von beliebigen Personen in der Gruppe ausgelöst werden können. Sobald dazu übergegangen wird, erwartete Kosten einzelnen Mitgliedern des Kollektivs zuzuschreiben, kommt es zu einer aversen Selektion, wer in das Versicherungskollektiv aufgenommen wird (natürlich bevorzugt diejenigen, die keine hohen Schäden verursachen), und/oder zu einer Ungleichbelastung der Mitglieder bei den Versicherungsbeiträgen. Damit wird der ursprüngliche grundlegende solidarische Gedanke von Versicherung ad absurdum geführt.
    Dass es nicht bei den einfachen Versicherungen bleiben wird, ist daher leicht zu prophezeien. Forderungen nach Gesetzeserleichterungen für „Attraktive neue Angebote“ werden bald folgen z.B. im Bereich der spezifischen Personalanalyse. Von dynamischen Verträgen und Versicherungsleistungen ganz zu schweigen. Ist das wirklich der Weg, wie wir als Gesellschaft die Möglichkeiten von Big Data entwickeln möchten? Zur kommerziellen Optimierung von Bewertungssystemen und feingranularen Analyse von Menschen? Das dürfen wir nicht unwidersprochen zulassen.

    „Herr Spahn, haben sie wirklich geglaubt, der Passus würde niemanden auffallen? Wenn sie ihre Privatsphäre an die Industrie verkaufen möchten, ist das ihre Sache. Aber es steht Ihnen nicht zu, unserer aller Gesundheitsdaten zur Handelsware zu machen!“,

    hinterfragt Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    „Unsere Gesundheitsdaten sind der feuchte Traum aller, die ein Interesse an Profiling haben. Ganz vorne mit dabei die Versicherungsindustrie. Über die Hintertür diese Daten preiszugeben offenbart, wie gleichgültig die Bundesregierung sowohl mit unserer digitalen Unversehrtheit umgeht als auch mit möglichen Gefährdungen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Inkompetenz gepaart mit Industrie-Interessen ist ein toxischer Cocktail. Es ist Zeit für einen Wandel.“,

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland