Kategorie: Datenschutz

  • PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wegweisendes Urteil für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gesprochen und das Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ mit den USA für nichtig erklärt.[1]

    Im Rahmen der Snowden-Enthüllungen wurde deutlich, dass die US-Geheimdienste massiv gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre verstoßen, indem sie die Datenströme im Internet überwachen und analysieren. Die großen amerikanischen IT-Unternehmen Microsoft, Google, Facebook und Apple waren bzw. sind am NSA-Massenüberwachungsprogramm PRISM beteiligt und liefern bereitwillig Daten. Neben dem Protest von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club und politischen Parteien wie der Piratenpartei, hat sich der Datenschutzaktivist Max Schrems mit seinen Klagen als Speerspitze der Durchsetzung des Menschenrechts auf Privatsphäre etabliert. Schrems hat 2015 mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA zu Fall gebracht.[2] Leider wurde danach im Grunde nur der Name des Abkommens erneuert, die datenschutzrechtlichen Probleme sind geblieben.[3] Die neue Vereinbarung, die Privatsphäre der EU-Bürger angeblich zu garantieren, trägt den Namen Privacy Shield.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt: „Herzlichen Glückwunsch an Max Schrems und NOYB. Mit diesem Ergebnis sind wir dem Ziel, unsere Privatsphäre vor dem Massen-Überwachungswahn der USA und anderer Staaten zu schützen, einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Wir müssen unsere europäischen Grundwerte auch gegenüber den USA durchsetzen, dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen. Wir hoffen, dass nun der Schutz der digitalen Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird!“.

    „In den letzten Jahrzehnten wurde versäumt dafür zu sorgen, dass in Europa Angebote entstehen und diese entsprechend wahrgenommen werden. Angebote, die den US-amerikanischen Pendants gegenüber gleichwertig sind, aber unseren europäischen Grundwerten folgen. Es wird deutlich, dass wir einen Rahmen schaffen müssen, um mit Hilfe europäischer Unternehmen eine eigene informationstechnische Infrastruktur aufzubauen beziehungsweise zu stärken. Wir hoffen, dass dies endlich ein Wendepunkt in der Digitalisierung darstellt.“, ergänzt Sebastian Alscher.

  • Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

    2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

    Quellen:
    Die Beschwerdeschrift
    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde

  • Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Der Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts aus dem vergangenen Jahr dreht die letzte Runde vor der Zielgeraden für den Beschluss der Bundesregierung. Schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sollen besser aufgeklärt werden können. Und das alles natürlich zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür wird dann auch das Artikel-10 Gesetz um Regelungen zur Quellentelekommunikationsüberwachung ergänzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD sollen den dazu angedachten Staatstrojaner nutzen können.

    Über die Folgen eines vermehrten Einsatzes der Staatstrojanerschadsoftware und die Auswirkungen, sowohl auf die Demokratie als auch auf die Sicherheit der Kommunikationsinfrastruktur, wird es immer wieder zu berichten geben.

    Diesmal soll es aber darum gehen, dass die Telekommunikationsanbieter zur Einbringung der Schadsoftware dazu verpflichtet werden sollen, die technischen Voraussetzungen für die Platzierung der Trojaner zu ermöglichen. Hierfür sollen Datenströme direkt an die Geheimdienste umgeleitet – nicht kopiert – werden, damit sie nach Injektion des Staatstrojaners mit dem Datenstrom zum Zielgerät weitergeleitet werden können.

    Als wäre das Zurückhalten von Sicherheitslücken, um unbemerkt Staatstrojaner installieren zu können, nicht schon Kollateralschaden genug für die IT-Sicherheit, plant die Bundesregierung jetzt also auch noch das letzte bisschen Vertrauen in die Integrität der Internetinfrastruktur zu zerstören, indem Provider im neuen Verfassungsschutzrecht gezwungen werden sollen, den Traffic von Nutzern zum Zwecke der Installation staatlicher Schadsoftware zu manipulieren.

    Gegenüber der Telekommunikationsüberwachung sowie der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei welcher auch jetzt schon der Internetverkehr einzelner Nutzer gezielt bzw. anlasslos an Internetknoten mitgelesen werden kann, stellt dieser Vorstoß eine neue Qualität beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen im Netz dar.

    Unabhängig davon, ob die Bundesregierung die Internetmanipulation durch Geheimdienste durchsetzen kann und ob ein entsprechendes Gesetz vor Gerichten standhält, raten wir PIRATEN allen Betreibern von Internetdiensten, konsequent auf Transportverschlüsselung zu setzen, damit in Zukunft kein Byte mehr unverschlüsselt zwischen den Endgeräten der Nutzer und den Zielservern unterwegs ist. Dies würde das Ansinnen von Geheimdiensten und Kriminellen, unbemerkt den Datenverkehr zu manipulieren, schon einmal deutlich erschweren.
    Auch die Entwickler von Software sind aufgerufen, die Sicherheit von Updatemechanismen in den Fokus zu rücken, sowie Signaturprüfungen für neue Software möglichst transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher zu gestalten. Ebenso ein Appell an alle Serverbetreiber: In Zukunft kein Byte mehr ohne Transportverschlüsselung übertragen.

    Um die Integrität unseres Datenverkehrs dann noch zu stören, müsste die überwachende Behörde entweder eine deutsche CA (Certificate Authority) zwingen mitzuspielen und würde damit riskieren, diese wegen Certificate Transparency für immer zu kompromittieren, oder sie bräuchten eine sehr spezielle Lücke im Updater der jeweiligen Software, die im Rahmen der Einbringung der Schadsoftware ausgenutzt werden soll.

    Diese Informations- und Kommunikationsstrukturen stellen die Basis unserer freiheitlichen demokatischen Grundordnung dar.

    Bisher war die Bundesregierung immer sehr findig und kreativ darin, neue Mittel und Wege zu erschließen, um die Informations- und Kommunikationsstrukturen zu gefährden oder so löchrig zu gestalten, dass Nachrichtendienste und weitere feindliche Akteure mit entsprechenden Ressourcen hier ihr Informations- und Manipulationsbedürfnis ausleben können. Wenn man bedenkt, dass demnächst ein Wechsel dieser Infrastruktur auf 5G-Endpunkte und Router bevorsteht, so kann man sich die Aufregung vorstellen, falls diese von Huawei bezogen werden sollten, anstatt von Herstellern aus einem vermutlich freundlicher gesinnten Land, mit dem entsprechende Verträge zur Zusammenarbeit der Geheimdienste geschlossen wurden.

     

    Hintergrund:

    Warum reichen der Bundesregierung die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
    Wir wissen bereits, dass in der Vergangenheit an den großen Datenknoten Sniffer eingesetzt wurden. Diese dienten dazu, Daten als Kopie auszuleiten, um dem „Informationsbedürfnis“ nachzukommen. Gleichzeitig ist es so, dass man über die Knoten nicht unbedingt zuverlässig an einzelne Nutzer herankommt, auch wenn bei den großen Knoten statistisch betrachtet natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Traffics anfällt. Es wurde also für die strategische Fernmeldeaufklärung „nur“ ausgeleitet und nichts injiziert. Damit dies gelänge, müsste vermutlich die Technik umgebaut werden, denn die bisherigen Sniffer sind nur Splitter, also eine unidirektionale Verdoppelung und Ausleitung der Daten.

    Warum werden Telekommunikationsanbieter als „Hilfssheriffs“ eingespannt?
    Die Zuordnung von Daten zum Nutzer ist insbesondere im Mobilfunknetz schwierig, weil am Knoten nicht genau festgestelt werden kann, welcher Nutzer den Traffic wirklich verursacht. Dies liegt daran, dass mehrere Nutzer hinter einer IPV4-Adresse hängen. Möchte man nun also eine Überwachungsschadsoftware einbringen, müsste man, um nicht kollateral irgendwen zu hacken, schon hinter dem NAT des Providers (Network Address Translation, also die Übersetzung einer IP-Adresse in einem internen Netz an einem Router in eine extern zugängliche IP-Adresse) ansetzen oder der Provider müsste in Echtzeit die Port-Zuordnungen liefern. Diese Information liegt nicht vor, daher ist man auf den Telekommunikationsanbieter direkt angewiesen.

  • PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen.

    Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller Getesteten erfasst werden.

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen Getesteten gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung.

    „Die Bundesregierung möchte – so macht die Beschlussempfehlung deutlich – das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Weiterführende Informationen hier

  • PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    In der Hoffnung, dass man die aktuell geltenden, strengen Auflagen zur Kontaktvermeidung wieder schneller lockern kann, wird momentan über die Einführung einer Corona-App diskutiert. Eine falsche oder nicht durchdachte Umsetzung einer solchen App würde jedoch unsere Freiheitsrechte beschneiden und einen erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre bedeuten. Deshalb mahnt die Piratenpartei an, beim Entwurf einer Corona-App nicht den Schutz der Privatsphäre und von persönlichen Daten zu vernachlässigen, sondern diesen an die erste Stelle der Prioritätenliste zu stellen.

    „Wir PIRATEN unterstützen eine „Corona-App“, wenn diese signifikant dazu beitragen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Eine solche App muss gewissen Anforderungen gerecht werden, um unsere Grundrechte zu wahren. Die wichtigsten davon sind eine dezentrale Infrastruktur, Schutz der Privatsphäre, offener Quellcode und Freiwilligkeit. Ansonsten stellt sie einen erheblichen und ungerechtfertigten Eingriff in unsere Grundrechte dar und ist deshalb inakzeptabel,“

    erklärt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei.

    „Es sollten sich aber alle im Klaren darüber sein, dass eine solche Umsetzung einer App alleine nicht zum Erfolg führt, denn es muss immer auch der Mensch, der die App verwenden soll, im Mittelpunkt stehen. Wir müssen daher ebenfalls darüber reden, was wir mit Menschen machen, deren Smartphone nicht über eine den Anforderungen entsprechende Bluetooth-Schnittstelle verfügt, oder die gar kein Smartphone besitzen. Welche begleitenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, zur Aufklärung über die Funktionsweise der App, damit das Vertrauen steigt, um die nötige Verbreitung zu erreichen. Und es muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, wie wichtig nach wie vor der Grundschutz gegen Infektionen ist, damit sich Nutzer der App nicht in falscher Sicherheit wiegen. Und wir müssen realistisch überlegen, wie es geschafft werden kann, schnell eine so hohe Durchdringung zu erreichen, dass die Initiative ein Erfolg wird,“

    ergänzt Sebastian Alscher.

    Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Arten von Corona-Apps, den Risiken von und Anforderungen an derartige Apps sowie zur Position der Piratenpartei werden in einem seperaten Blogbeitrag beschrieben.

     

  • EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    Nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung wird in diesem Jahr das nächste Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene angeschoben: Der Digital Services Act (DSA) soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für das Internet festlegen. Als Gesetz für digitale Dienstleister soll der DSA unter anderem Regelungen zu Hatespeech und Desinformation im Netz, Vorschriften für Onlinewerbung oder für digitale Startups in ganz Europa vereinheitlichen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorschlags der Europäischen Kommission, der Anfang nächsten Jahres erwartet wird, wurden drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt.

    Patrick Breyer stellt Berichtsentwurf mit 15 Forderungen zur Diskussion

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) stellt im Netz nun für den Rechtsausschuss des Europaparlaments einen 15-Punkte-Forderungskatalog zur Diskussion, darunter ein ausdrückliches Verbot von Uploadfiltern, ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten, Überprüfung der Vereinbarkeit virtueller Hausregeln mit Menschenrechten, Strafen für falsche Abmahnungen, Meldepflicht für bekannt gewordene Straftaten, Nutzerkontrolle über Timelines zur Eindämmung der Verbreitung von Falschmeldungen oder Rassismus, Recht auf Mitnahme von Kontakten zu Konkurrenzdiensten von Facebook, Whatsapp und Co. (Interkonnektivität).

    Der Berichterstatter des federführenden Binnenmarktausschusses, Alex Agius Saliba, sieht dagegen die Anbieter in einer „sozialen Verantwortung“, Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern. Das „schnelle Auffinden und Löschen illegaler Inhalte online“ sei nötig. Internetanbieter sollten die Identität und die Registrierungsdaten von Geschäftskunden überprüfen. Für den Innen- und Rechtsausschuss fordert der Abgeordnete Paul Tang ein einheitliches EU-weites Anmeldeportal und wendet sich gegen biometrische Zwangsidentifizierung, während sein Kollege Adam Bielan fordert, Autoren müssten sich gegen unberechtigte Löschforderungen besser zur Wehr setzen können. Für den Transportausschuss fordert Josianne Cutaja, Anbieter von Transport- und Tourismusportalen wie Uber und Airbnb sollten Legalität der eingestellten Angebote und Identität der vermittelten Anbieter überprüfen. Die Berichterstatterin des Kulturausschusses Petra Kammerevert (SPD) findet, proaktive Maßnahmen seien öffentlichen Behörden vorzubehalten und journalistische Veröffentlichungen dürfen keinen weiteren Kontrollen und Filtern unterliegen.

    Aufruf zur aktiven Beteiligung für Bürger/innen auf der Online-Plattform Discuto

    Das Europäische Parlament will alle Berichte bis September 2020 verabschieden. Die Europäische Kommission wird diese Berichte evaluieren und ihren Legislativvorschlag Anfang 2021 vorlegen.

    Aus diesem Grund lädt Patrick Breyer die Bürger/innen ein, frühzeitig an der Gestaltung des Gesetzesentwurfs mitzuwirken: Auf der Internetplatform Discuto ist der Entwurf seines Berichts einzusehen. Nutzer/innen können Feedback sowie Verbesserungsvorschläge einreichen und sich so an dieser spannenden Diskussion zu neuen Regeln des Internets beteiligen.

    Link zur Diskussion über Discuto: https://www.discuto.io/en/consultation/34137

    Breyer wörtlich: „Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde sollte der EU sehr aufmerksam auf die Finger schauen, um Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen und Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus durchzusetzen. Es gilt etwa, das Facebook-Urteil des EuGH zu revidieren, das verpflichtenden Uploadfiltern Tür und Tor geöffnet hat.“

    Weitreichende Pläne der EU-Kommission

    Nach einem im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Entwurf will die EU-Kommission den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich derjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

  • Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Die EU-Kommission hat eine Studie zur europaweiten Wiedereinführung der umstrittenen verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikations- und Bewegungsdaten in Auftrag gegeben. Aus dem Vertrag, der dem Europaabgeordneten und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) stark geschwärzt zugänglich gemacht worden ist, ergibt sich jedoch eine voreingenommene Fragestellung.

    „Unser Grundrecht auf Privatsphäre und die (Un-)Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung sollen damit aus dieser Studie einfach ausgeklammert werden, um grundrechtswidrige Gedankenspiele untersuchen zu können. Seit Jahren kritisiert die Zivilgesellschaft, dass eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung weder die Aufklärungsquote erhöht, noch die Zahl der begangenen Straftaten senkt, dafür aber extrem schädliche Auswirkungen auf vertrauliche Berufs- und Beratungstätigkeiten hat. All diese Fragen will die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise untersuchen lassen. Ein Vergleich der Situation mit und ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt der Fragestellung völlig.

    Anstelle einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung wird eine Beraterfirma verpflichtet, allen Änderungswünschen der EU-Kommission nachzukommen. Anstelle eines transparenten Vorgehens werden nur Regierungsvertreter über den Ablauf informiert. Anstelle einer Einbeziehung aller Betroffener werden Datenschützer, Berufsverbände und Zivilgesellschaft nicht einmal gefragt. Anstelle von Ergebnisoffenheit hat sich die EU-Innenkommissarin schon Ende 2019 festgelegt und für eine neue Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

    Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Dieser Übergriff in das Privatleben jedes einzelnen Menschen in der EU muss gestoppt werden!“

    Gestern hatte bereits die Datenschutzorganisation Digitalcourage den Studienauftrag kritisiert. Bereits im Jahr 2011 hatten außerdem das Max-Planck-Institut und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung massive Kritik am Evaluierungsverfahren der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung geübt.

  • Coronavirus: Kein Grund für nutzlose Bewegungsüberwachung

    Coronavirus: Kein Grund für nutzlose Bewegungsüberwachung

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, die österreichische A1 und das belgische Proximus scharf für die massenhafte Herausgabe von Bewegungsdaten in der Coronavirus-Krise:

    „Die Bewegungen der kompletten Bevölkerung vermeintlich anonymisiert zu überwachen, schützt niemanden vor Infektion und taugt wegen der Größe der Funkzellen auch nicht zur Überwachung des ‚Social Distancing‘. Es erlaubt aber eine bisher ungekannte Massenüberwachung. Hier droht ein Präzedenzfall zur Massenkontrolle nicht-öffentlicher Zusammenkünfte und Begegnungen geschaffen zu werden, die etwa zur vertraulichen Planung politischer Aktivitäten und Aktionen sehr wichtig sein können. Was jetzt als Forschungsprojekt anfängt, wird in den Händen einer nationalistischen Regierung zur Massenüberwachungswaffe und zum brandgefährlichen Verfolgungsinstrument. Eine permanente Verwendung von Wärmebildkameras zur ‚anonymen‘ Durchleuchtung des Landes würde zurecht zu einem Aufschrei führen.“

    Breyer mahnt, die Weiterentwicklung kritisch zu verfolgen:

    „Als Nächstes werden Menschen wegen ‚auffälligen Verhaltens‘ automatisch gemeldet, nach Blockwart-Art wegen ihrer Bewegungen und Kontakte zum ‚Infektionsrisiko‘ erklärt. Das Smartphone droht auch zur elektronischen Fußfessel zu werden, zum Feind in unserer Wohnung, obwohl wir doch darauf angewiesen sind. Ein Generalverdacht gegen die eigene Bevölkerung macht totalitäre Systeme wie China aus und ist in einer Demokratie inakzeptabel! Unter ständiger Überwachung sind wir nicht mehr frei.“