Kategorie: Datenschutz

  • PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    Zu der heute von der europäischen Kommission vorgelegten Digitalstrategie kommentiert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Unsere Antwort auf die digitale Revolution kann nicht bloße Standortpolitik und Industrieförderung nach dem Motto ‚Europe first‘ sein. Der von der Leyen-Kommission fehlt der Wille, den Überwachungskapitalismus im Netz durch offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle zu ersetzen, beispielsweise indem Facebook seinen Nutzern und Nutzerinnen einen Anbieterwechsel unter Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Kontakte ermöglicht (Interkonnektivität).“

    Zu der anstehenden EU-Konsultation zu Regeln für den Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ erläutert Dr. Breyer:

    „Die EU-Kommission muss dringend ein Moratorium für Massenüberwachung durch Gesichtserkennung und automatisierte Verhaltenskontrolle auf den Weg bringen, statt ihr durch vermeintliche ‚Regulierung‘ in Wahrheit den Weg zu ebnen. In einer freien Gesellschaft können wir ständige Kontrolle, massenhafte Falschmeldungen und systematische Diskriminierung nicht dulden. Viele Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz sind faszinierend. Dass der Politik nichts anderes einfällt, als diese Technologie für die Überwachung von Menschen an Grenzen und im öffentlichen Raum zu missbrauchen, ist ein Skandal. China setzt bereits heute Gesichtserkennung, verbunden mit dem sogenannten Sozialkredit-System ein, um seine Bürgerinnen und Bürger fremdzusteuern. Solche Technologie darf in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals zum Einsatz kommen, da ständige Überwachung einen Konformitäts- und Anpassungsdruck ausübt. Daher brauchen wir dieses Moratorium. Wer ethische KI fordert, muss unethische KI verbieten.“

    Die vorgestellte Datenstrategie kritisiert Breyer scharf:

    „Auch wenn die Kommission wiederholt auf die Datenschutzgrundverordnung verweist, wird beim Durchlesen des vorgelegten Konzepts schnell klar, worum es hier im Grunde geht: Die Kommerzialisierung unser Daten. Daten sind aber nicht einfach ein Rohstoff, den es zu fördern gilt, sondern bestehen in vielen Fällen aus privatesten Informationen, die von Konzernen und Staaten jetzt wirtschaftlich ausgebeutet werden sollen. Anonymisierte Daten können und sollen gerne für Forschung und für kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden. Wenn es hingegen um persönliche Informationen über Einzelpersonen geht, müssen diese Daten vor ungefragter Zweckentfremdung geschützt werden. Insbesondere die wirtschaftliche Ausbeutung von Informationen über unsere Gesundheit ist inakzeptabel.“

  • Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Zum heutigen europäischen Datenschutztag mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen.

    Der europäische Datenschutztag wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch ‚Konvention 108‘ genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben. Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:

    „Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.

    Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

    Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen können.

    Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

  • Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Beschwerde des Europaabgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten (Fall 50001/12). Breyer hofft, dass der Gerichtshof ein Recht auf anonyme Kommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt. Patrick Breyer:

    „Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die zuletzt eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.

    Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

    Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.“

    Quellen/Fußnoten:
    Hintergrundinformationen zur Beschwerde
    Handykarten-Tauschbörse

  • Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Konsequenzen der heutigen Stellungnahme des EU-Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung, der sich für „andere Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung“ ausspricht:

    „Flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist die weitreichendste und am tiefsten in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte. Wie die Polizei will nun auch der EU-Generalanwalt, dass der Europäische Gerichtshof den bisherigen Schutz unverdächtiger Menschen vor einer Vorratsspeicherung ihrer Telefon- und Internetnutzungsdaten aufgibt und eine vermeintlich ‚gezielte‘ Vorratsdatenspeicherung zulässt. Das Ergebnis wäre eine weitreichende Registrierung des Verhaltens sämtlicher Menschen in Europa ohne jeden Verdacht einer Straftat. Unter einem solchen Generalverdacht wären die vertrauliche Beratung von Menschen in Not ebenso in Gefahr wie die Pressefreiheit.

    EU-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona fällt auf die Fake News der Überwachungsideologen herein: Tatsächlich ist kein einziger terroristischer Anschlag durch Vorratsdatenspeicherung verhindert worden. Laut Kriminalstatistik hat Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten. Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung dieser Frage beauftragt. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

    Ich appelliere an den Europäischen Gerichtshof, seine Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und Europäern zu verteidigen!“

    Auf Initiative der PIRATEN und ihrer Fraktion wird sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am nächsten Dienstag Nachmittag mit dem dänischen Vorratsdaten-Skandal befassen: Eine zweistellige Anzahl verurteilter Menschen wurden 2019 aus der Haft entlassen, nachdem sich herausstellte, dass als Beweismittel verwendete Vorratsdaten fehlerhaft waren.

  • PIRATEN verurteilen die Bespitzelung der Angestellten durch den Modekonzern H&M

    PIRATEN verurteilen die Bespitzelung der Angestellten durch den Modekonzern H&M

    Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass H&M massenweise private Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zentralen Servicecenters in Nürnberg sammelte, ohne dass die betroffenen Beschäftigten davon wussten. In sogenannten „Welcome back Gesprächen“ nach längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub notierten Vorgesetzte intime Details der Angestellten. Die Daten reichen von detaillierten Krankheitsverläufen und verschriebenen Medikamenten über Probleme mit dem Partner oder anderen privaten Sorgen bis hin zu Beschreibungen, welche Beschäftigten mit welchen Partnern die Nacht verbracht haben.

    „Es ist ein Skandal, dass höchst private und intime Informationen von einem Unternehmen über seine Angestellten gesammelt werden! Es gibt eine klare Grenze zwischen dem Privatleben und der Privatsphäre und den Informationen, die einem Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Eine solche Grenzüberschreitung ist ein unglaublicher Missbrauch des Vertrauens, das die Angestellten ihren Arbeitgebern entgegenbringen,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei diese Vorfälle.

    Martin Kollien-Glaser, Vorsitzender der bayerischen PIRATEN ergänzt:

    „Dass ein Unternehmen seine eigenen Angestellten derart bespitzelt und intime Details aus dem Privatleben sammelt, ist nicht hinnehmbar. Es ist vorallem davon auszugehen, dass einzelne Vorgesetzte nicht von sich aus auf diese Idee kamen, ohne Anweisung von Oben. Eine derartige Praxis des Modekonzerns verurteilen wir PIRATEN auf Schärfste!“

    Bekannt wurde der Skandal, weil die sonst nur Führungskräften zugänglichen Daten versehentlich auf einem öffentlich zugänglichen Laufwerksordner abgelegt wurden.

  • PIRATEN warnen: Identitätsmanagement der Innenminister ist nichts anderes als Profiling für alle

    PIRATEN warnen: Identitätsmanagement der Innenminister ist nichts anderes als Profiling für alle

    Nach Medienauskunft plant die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern die Vernetzung von Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) und Meldedaten. Unter der euphemistischen Bezeichnung „verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement“ soll ein eindeutiger „Identifier“ vergeben werden, „um etwa Angaben zu Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen sowie Flurstücken mit einzelnen Personen aus den Datenbeständen der Behörden zusammenzuführen“.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland warnt:

    „Was vor unserer aller Augen passiert, ist erschreckend. Es ist ein gefährlicher Fehler, Social Scoring, also die ständige Beobachtung und Bestrafung für nicht konformes Verhalten durch Punktabzug, und anlasslose Überwachung aller Lebensbereiche immer wieder als Dystopie abzutun und als etwas zu behandeln, was nur in fernen Ländern passiert. Wir müssen auch in Deutschland äußerst wachsam bleiben. Denn nach dem Zusammenlegen der Bestände an Gesundheitsdaten planen nun die Innenminister, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen und die nötigen Datenbestände zu verbinden, die man braucht, um ein vergleichbares Überwachungssystem in Deutschland zu betreiben. Auch wenn es sich mit „Registerübergreifendes Identitätsmanagement“ zunächst nur nach einem Verwaltungsakt anhört.“

    Hintergrund: Für die lebenslang gültige Steuer-ID existiert bereits eine umfassende Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welche auch Informationen zu persönlichen Lebensverhältnissen wie etwa die Religionszugehörigkeit oder Daten zu Ehepartnern und minderjährigen Kindern enthält. Damit bewahrheitet sich endgültig die Befürchtung von Datenschützern, wonach die Steuer-ID entgegen vorheriger Beteuerungen Einzug in immer weitere Lebensbereiche hält und somit durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen werde. Die Idee dahinter ist leider nicht neu. So führte die DDR bereits 1970 zur eindeutigen Identifikation aller Einwohner eine allgemeine Personenkennzahl (PKZ) ein, welche u. A. auch beim Ministerium für Staatssicherheit Verwendung fand.

    PIRATEN forderten bereits 2013, sich im Rahmen eines „Freiheitspaketes“ von der Steuer-Identifikationsnummer zu verabschieden.

  • Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Im Kampf gegen Hassrede im Internet gibt es im Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt die nächste Idee, die IT-Sicherheit und den Datenschutz zu schwächen.
    Internetdienstleister sollen nach Wunsch der Bundesregierung in Zukunft auch die Passwörter ihrer Kunden herausgeben müssen. Und das alles ohne richterlichen Beschluss, nur auf Aufforderung der Ermittlungsbehörden.

    „Das Verständnis unserer Grundrechte, das die SPD-Ministerin in ihrem Referentenentwurf deutlich macht, ist einfach nur erschreckend. Im Endspurt vor der möglichen Auflösung der Großen Koalition werden die Möglichkeiten zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet und wieder einmal die Grenzen unserer Verfassung getestet. Ein klarer Angriff auf unsere digitale Privatsphäre. Hier scheint jedes Gespür verloren gegangen zu sein. Sicherheitsbehörden würden damit weitreichende Einblicke in unsere sensiblen Daten erlaubt, nichts mehr ist tabu. Denn teilweise können ohne Richterbeschluss auch Passwörter oder IP-Adressen weitergegeben werden. Wer nach China schaut und denkt, dass Modelle zur Vollüberwachung wie Social Scoring bei uns niemals passieren würden, der verschließt davor die Augen, dass hier bereits die Grundlagen für den ähnlich transparenten Bürger gelegt werden,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Gleichzeitig zeigen sich erneut handwerkliche Schwächen, denn eine Regelung zur Herausgabe der Passwörter, wie im Entwurf beschrieben, ist vollkommener Nonsens. Einerseits kennen Dienstleister, die ihren Verpflichtungen an IT Sicherheit und Datenschutz nachkommen, die Passwörter der Kunden gar nicht, da diese auch für den Dienstleister verschlüsselt gespeichert werden. Andererseits wird hier fahrlässig Missbrauch Tür und Tor geöffnet,“

    ergänzt Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

    Mehrfach berichteten Datenschutzbehörden und Medien über den Missbrauch von Polizeidatenbanken, um Informationen über Nachbarn, Ex-Partner oder Prominente zu bekommen, oder um die Daten an rechte Kreise weiterzugeben.
    Dieser Gesetzentwurf erlaubt Polizeibehörden einen bis dahin nicht denkbaren Zugriff im Bereich der Sozialen Medien, sowie einen Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. Staatliche Totalüberwachung ist das falsche Rezept zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.

  • Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments überraschend für neue „Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung“ aus, vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen. Zugleich konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe.

    „Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln,“

    äußert sich der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) entsetzt.

    „Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.

    Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung eingestuft, weil sie ‚auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen – auch indirekten oder entfernten – Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte‘.“

    Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung