Kategorie: Europa

  • Patrick Breyer: Warum ich gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehe

    Der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der PIRATEN in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, ist einer der mehr als 125.000 Bürger, über deren Eilanträge gegen eine „vorläufige Anwendung“ des CETA-Abkommens das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Seine Gründe:

    »Ich bin Demokrat. Meine Abgeordneten sollen frei über den Schutz unserer Umwelt, von Verbrauchern und unserer Daten entscheiden können, ohne von Milliardenklagen ausländischer Konzerne vor Sondergerichten bedroht zu werden. Regeln müssen demokratisch gesetzt werden, nicht von Exekutivgremien.

    Ich bin Pirat. Das veraltete Urheberrecht über ein internationales Investitionsabkommen zu zementieren, würde Europa daran hindern, den privaten Zugang zu Wissen und Kultur zu verbessern. Das aber ist überfällig, wie das Europäische Parlament auf Grundlage eines Berichts unserer Europaabgeordneten Julia Reda klargemacht hat.

    Ich bin Datenschützer. Die Freiheit von Überwachung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. CETA aber diskreditiert Datenschutzregelungen als potenziell ‚versteckte Einschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen‘. Profite vor Grundrechten – das möchte ich nicht.

    Ich bin Optimist. Ich hoffe, unser Bundesverfassungsgericht wird die Bundesregierung an dem Versuch hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen. Für mich geht es bei CETA um nicht weniger als die Verteidigung der Demokratie vor einem übermächtigen Wirtschaftseinfluss.«

  • EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

    »Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

    Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

    »Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

  • PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Sprecherin der Fraktion zur digitalen Agenda und zur Urheberrechtsreform, kommentiert:

    »Dieser Entwurf bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: Kommissar Oettinger hat bei der Urheberrechtsreform der Verlags-, Film- und Musikindustrie das Ruder überlassen. Anstatt den 15 Jahre alten EU-Rahmen zum Urheberrecht endlich auf den Stand der Zeit zu bringen, hindern Oettingers Pläne die traditionellen Industriezweige nun effektiv daran, endlich die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Dies wird ihnen langfristig nicht nur auf die Füße fallen, es hat auch dramatische Folgen für die Meinungsfreiheit im Internet, die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und nicht zuletzt für das Ideal eines Europas ohne digitale Grenzen.

    Das europaweite Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird in seiner aktuellen Entwurfsform selbst das Teilen eines zwanzig Jahre alten Zeitungsartikels verbieten und damit das Recht der Europäerinnen und Europäer auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationen einschränken. Sein Plan, Internetplattformen zu verpflichten, die hochgeladenen Inhalte aller Nutzerinnen und Nutzer nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, ist der Todesstoß für jegliche europäische Konkurrenz zu YouTube und Facebook.

    Kommissar Oettinger scheint niemandem außer den Rechteinhaberinnen und Rechthabern zugehört zu haben. Trotz starken öffentlichen Interesses gibt es keine Vorschläge zur Panoramafreiheit – dem Recht, Bilder von öffentlichen Gebäuden zu nutzen, wenn diese Bauten noch urheberrechtlich geschützt sind – und keine Änderungen zur diskriminierenden Praxis des Geoblockings, trotz der Aufforderung vom Vizepräsident der Kommission Andrus Ansip, es abzuschaffen.

    Dies ist kein Urheberrecht, das zum digitalen Zeitalter passt. Es ist ein Urheberrecht, das europäische Internetnutzerinnen und -nutzer ausbremst und europäischen Start-ups Steine in den Weg legt. Wenn dies das beste ist, was unser Digitalkommissar nach jahrelangen Vorbereitungen und Debatten vorlegen kann, ist er nicht die richtige Person für seinen Posten.«

  • PIRATEN: Sieg für die Netzneutralität in Europa

    PIRATEN: Sieg für die Netzneutralität in Europa

    Zur heutigen Entscheidung, die die Netzneutralität sichert, äußert sich Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europaparlament:

    »Dies ist ein Sieg für die Zivilgesellschaft, deren unnachgiebiges Engagement die Prinzipien eines freien und offenen Internets in Europa gerettet hat. Die Menschen in Europa konnten dem massiven Lobbying der Telekombranche Paroli bieten und eine drohende Katastrophe abwenden.

    Es ist bedauerlich, dass es nicht unser Digitalkommissar Günther Oettinger war, der das Netz vor Konzerninteressen verteidigt hat, sondern die Regulierungsbehörde BEREC. Die präzise Interpretation der Regeln, die BEREC heute vorgestellt hat, entschärft die meisten Schlupflöcher, die der EU-Gesetzgeber offenließ. Ein Thema, bei dem wir weiterhin wachsam sein werden müssen, ist die wettbewerbschädliche Praxis des Zero-Rating, also wenn ausgewählte Dienste ohne Anrechnung aufs Datenvolumen ans Handy geliefert werden – hier werden Entscheidungen je nach Einzelfall getroffen werden.«

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    »Heute ist ein Tag zum Feiern. Mein Dank gilt den vielen Aktivistinnen und Aktivisten, die diesen Sieg ermöglicht haben. Und dieser Erfolg zeigt, dass man über das Internet viele Menschen mobilisieren kann. Dennoch befürchte ich: Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass die Menschen aufstehen müssen, um das Internet vor skrupellosen Konzerninteressen und vor Politikerinnen und Politikern zu retten, die die Auswirkungen ihrer Internet-Regulierungsvorschläge nicht absehen können.«

  • Vorzeitige Wahlen in Island: Piratenpartei könnte erstmals Regierung bilden

    Vorzeitige Wahlen in Island: Piratenpartei könnte erstmals Regierung bilden

    Nach dem Panama-Papers-Skandal sollen in Island am 29. Oktober 2016 vorzeitige Wahlen stattfinden – und die Piratenpartei liegt mit Werten über 25 % seit mehr als einem Jahr an der Spitze der Meinungsumfragen. Getragen von einem öffentlichen Aufschrei über chronische Vetternwirtschaft in Islands Politik und einer scheinbaren Straflosigkeit der Reichsten des Landes werben die PIRATEN für direkte Demokratie, eine transparente Politik, eine neue Bürgerverfassung, Asyl für den Whistleblower Edward Snowden, Bürgerrechte, Internetfreiheit und Urheberrechtsreform.

    „Es geht um Veränderung, die nicht von Angst, sondern von Mut und Hoffnung vorangetrieben wird“

    erklärt Mitbegründerin und Wikileaks-Aktivistin Birgitta Jónsdóttir.

    „Wir sind populär, nicht populistisch. Unsere Demokratien müssen modernisiert werden. Wir betrachten uns sozusagen als Hacker unserer bisherigen überholten Regierungssysteme. Wir wollen der Robin Hood von heute sein. Wir wollen den Mächtigen die Macht nehmen und sie der Bevölkerung Islands geben.“

    Die Piratenpartei sei bereit zu einer Koalition mit jeder Partei, die ihre Agenda einer „grundlegenden Systemänderung“ unterstütze.

    Der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland Stefan Körner kommentiert:

    „Birgitta und die isländischen PIRATEN stehen als erste Piratenpartei weltweit vor der Möglichkeit, eine Regierung zu stellen oder ihr in relevanter Stärke anzugehören. Wir zählen auf den Erfolg unserer unermüdlichen isländischen Freunde. Ihre Regierungsbeteiligung würde erstmals beweisen, dass ‚piratige‘ Politik landesweit umzusetzen ist und die Gesellschaft nachhaltig verändern kann.“

    Zu der anstehenden Wahl will Islands Piratenpartei in jedem Wahlkreis Kandidaten aufstellen, die in einem elektronischen Verfahren ausgewählt werden sollen. Sie fordert, Wahlurnen zu Poké-Stops zu machen, um die Wahlbeteiligung unter Jugendlichen zu erhöhen.

  • PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«

  • Brexit: Artikel 50 – was ist das überhaupt?

    Brexit: Artikel 50 – was ist das überhaupt?

    Brexit (Austritt Großbritaniens aus der Europäischen Union)

    Aktuell wird im Rahmen der „Brexit“-Berichterstattung immer wieder der Artikel 50 erwähnt. Dabei handelt es sich um einen Artikel im Vertrag über die Europäische Union. In diesem Artikel sind das Recht der Mitgliedstaaten zum Austritt sowie die entsprechenden Modalitäten hierfür festgelegt. Wir wollen es allerdings genauer wissen und analysieren die Primärquelle im Wortlaut mit den entsprechenden Kommentierungen zu jedem Absatz.

    Art. 50

    (1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

    Im Falle von Großbritannien braucht es jetzt einen Beschluss des britischen Parlamentes, da die Volksabstimmung rechtlich nicht bindend ist.

    (2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

    In unserem konkreten Fall des Brexits muss die britische Regierung offiziell den Austritt verkünden. Diese Mitteilung überlässt David Cameron seinem Nachfolger, der im Oktober feststehen soll. Mögliche Kandidaten verkünden schon jetzt, dass die Mitteilung an die EU nicht 2016 passieren wird. Welche Gründe gibt es hierfür? Zum einen waren sowohl die Brexit-Befürworter als auch ihre Gegner in den britischen politischen Institutionen überrascht über den Ausgang, zum anderen ist das Thema durch die enge Verflechtung sehr komplex und der Aufwand sehr hoch. Einen so genialen Sündenbock wie die EU zu verlieren, ist natürlich auch schade. Nun wird unter Absatz 3 der zeitliche Ablauf des Austritts beschrieben.

    (3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

    In Absatz 3 finden wir nun den konkreten Grund, warum sich Großbritannien so sehr ziert, eine offizielle Mitteilung zu schreiben und die EU-Seite auf einen zügigen Start drängt. Da Großbritannien keine großen eigenen Kapazitäten für solche Vertragsverhandlungen vorweisen kann und nach zwei Jahren theoretisch keine Verträge abgeschlossen sein könnten, möchte man sich hier sich jeden Spielraum offenhalten. Für Großbritannien ist diese Regelung eine absolute Gefahr. In Absatz 4 werden nun die Modalitäten der Beratungen und Beschlussfassungen beschrieben.

    (4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil. Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

    Bei den Verhandlungen ist somit kein britischer Vertreter zugelassen. Die qualifizierende Mehrheit wird seit dem 1. November 2014 mit 55 % der Vertreter der Mitgliedstaaten erreicht. Diese müssen mindestens 65 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten repräsentieren. In Absatz 5 wird der mögliche Wiedereintritt geregelt.

    (5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

    Konkret müsste Großbritannien noch einmal den gesamten Aufnahmeprozess durchlaufen, und jedes einzelne Mitgliedsland müsste diesem zustimmen.

    Fazit

    Das Vereinigte Königreich befindet sich bei der offiziellen Erklärung des Austritts in einer sehr schlechten Verhandlungsposition. Die Kapazitäten für die hochkomplexen Verhandlungen sind begrenzt. Parallel müssten weltweit Handelsabkommen ausschließlich zwischen Großbritannien und anderen Ländern geschlossen werden. Das Zeitfenster ist hier extrem ungünstig und im Extremfall könnte Großbritannien auch ohne Vertrag mit der EU dastehen.

    Falls ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien zustandekommen würde, welches denen mit der Schweiz und Norwegen gleicht, müsste Großbritannien einige Dinge, wie beispielsweise die Arbeitnehmerfreizügigkeit, akzeptieren; es müsste zahlen (die Schweiz zahlt jährlich 2 Mrd. Euro an die EU) und hätte keine Einflussmöglichkeiten mehr über die europäischen Institutionen und müsste deren Regeln übernehmen.

    Deshalb wird versucht, die offizielle Erklärung zum Austritt hinauszuzögern. Als Moral der Geschichte bleibt uns die Erkenntnis, die EU als Sündenbock für eigene Fehler zu nutzen, kann auch nach hinten losgehen.

    Quelle: EU-Vertrag Artikel 50

  • Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Die Strafkammer des Luxemburger Bezirksgerichts befand heute die ehemaligen Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig, Dokumente gestohlen, Handelsgeheimnisse veröffentlicht und Geschäftsgeheimnisse verletzt zu haben. Der mit ihnen angeklagte Journalist Edouard Perrin hingegen wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem sie Dokumente veröffentlicht hatten, welche ein System weitreichender Steuervermeidung aufdeckten.

    Unsere Abgeordnete im Europäischen Parlament, Julia Reda, kommentiert den Urteilsspruch im „LuxLeaks“-Prozess:

    »Die Entscheidung des Gerichts, Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig zu befinden, sendet ein katastrophales Signal an all jene, die versuchen, unmoralische Praktiken aufzudecken. Ihre Veröffentlichungen enthüllten ein System zur Steuervermeidung, durch das der öffentlichen Hand Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgingen. Sie lösten eine intensive Untersuchung des Skandals durch das Europaparlament aus und bildeten die Grundlage für Vorschläge der Kommission für mehr Transparenz im Steuersystem.

    Für sein Vorgehen hat das Europäische Parlament Antoine Deltour 2015 mit dem Europäischen Bürgerschaftspreis ausgezeichnet. Das Urteil verdeutlicht wie unzureichend unser Rechtssystem Whistleblower schützt: Es ist dringend notwendig, dass die EU hier eingreift und einen europaweiten Mindeststandard für den Whistleblowerschutz setzt, der Menschen wie Deltour effektiv vor Verfolgung schützt. Der Freispruch des Journalisten Edouard Perrin, der den LuxLeaks-Skandal an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist zu begrüßen. Eine freie Presse ist aber auch auf freie und geschützte Quellen angewiesen. Das macht die Verurteilung der beiden Whistleblower umso dramatischer. Deltour und Halet handelten, ebenso wie der Journalist Perrin, im allgemeinen Interesse, als sie die Informationen veröffentlichten. Wir müssen mehr Menschen dazu ermutigen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen und mit wichtigen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen.

    Obwohl die verhängte Geldstrafe niedriger ausfällt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, werden die hohen Prozess- und Anwaltskosten, der Verlust von Arbeitsstelle und Einkommen sowie die hohe Belastung durch den zweijährigen Prozess für die Angeklagten auf andere potenzielle Whistleblower entmutigend wirken. Antoine Deltour hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wir werden den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Die Angeklagten können nach wie vor auf unsere Unterstützung zählen.

    Die heutige Entscheidung der Luxemburger Gerichtsbarkeit ist ein Skandal – nur diejenigen wurden vor Gericht gebracht, die Alarm geschlagen haben, während Firmen und Regierungen unangetastet bleiben, die der Allgemeinheit geschadet haben. Whistleblower können sich heute noch weniger darauf verlassen als zuvor, dass Gerichte in ihrem Sinne urteilen.«

    Am 4. Mai stellte die Grüne/EFA-Fraktion im Europaparlament ihren Entwurf einer Richtlinie zum Whistleblowerschutz vor. In einer öffentlichen Konsultation können Interessierte sich noch bis zum September an der Gestaltung der Richtlinie beteiligen.