Kategorie: Europa

  • Piraten – Zugelassen zur EU Wahl 2024

    Nach Prüfung aller eingereichten Wahlvorschläge hat am Karfreitag 2024 die Bundeswahlleitung mitgeteilt, dass die Piratenpartei alle notwendigen Anforderungen erfüllt und somit zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt ist.

    „Es freut mich sehr, dass wir PIRATEN zur Wahl zugelassen wurden und wir uns nun voll und ganz auf den bevorstehenden Wahlkampf konzentrieren können. Mit Hochdruck werden wir daran arbeiten, weiterhin als soziale und liberale Stimme die Bürger in Brüssel und Straßburg zu vertreten. Besonders erfreulich ist, dass diesmal bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf.“ erklärt Lukas Küffner, der für die Alterssenkung vor Gericht zog.

    Die Piratenpartei tritt zum zweiten mal mit einem gemeinsamen Wahlprogramm aller europäischen Piratenparteien an und nachdem das Wahlrecht für alle Berechtigten ab 16 Jahre, von Lukas Küffner, dem derzeitigen Bundesvorsitzenden, vor Gericht erstritten wurde, ist es Jugendlichen in Deutschland möglich, ihre Zukunft wieder etwas mehr mit zu bestimmen.

    Quellen:

    [1] Bundeswahlleiterin – Mitteilung Europawahl Zulassungen 2024
    [2] Piratenpartei 2020 Piraten zur Senkung des Wahlalters
    [3] 2019 – 17 jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

  • Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Am 9. Juni reichen etwa 0,7 % der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament. Dennoch schlüsseln Umfrageinstitute derzeit die Parteien erst ab 3 % einzeln auf. Das widerspricht der Chancengleichheit der Parteien, denn es fasst die Meinungen von Millionen Wählern unter einem grauen „Sonstigen“-Balken zusammen.

    Damit Umfrageinstitute die Meinungsvielfalt künftig besser abbilden, haben die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei​​ (ÖDP)​​​​​, Volt und die Partei der Humanisten​​​​​​​ (PdH) einen offenen Brief an Meinungsinstitute und ihre Auftraggeber verfasst, die diese zur Aufschlüsselung der „Sonstigen“ in ihren Demoskopen zur Europawahl 2024 auffordern.

    „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der Europäischen Union. Diese gesellschaftliche Vielfalt unter den 500 Mio. Europäern spiegelt sich auch politisch wieder. Über 200 Parteien sind zurzeit im Europäischen Parlament vertreten, darunter 13 deutsche Parteien. Ohne Sperrklausel konnten 2019 kleine Parteien ab ca. 240.000 Stimmen (0,7% der abgegebenen Stimmen) einen Sitz im Europäischen Parlament erringen. Die „faktische Sperrklausel“ lag bei 0,5%. Mit zusammen mehr als 3 Mio. Wählerstimmen sind neun Abgeordnete kleiner Parteien gewählt worden.

    Das Bündnis der fünf „Sonstigen“ führt zahlreiche Gründe für die Aufschlüsselung der Umfrageergebnisse auf:

    1. Exaktere Prognose der Wahl
    2. Abbild der Einzugschancen
    3. Wettbewerbsgleichheit
    4. Unter den „Sonstigen“ befinden sich bereits im Parlament vertretene Parteien
    5. Abbild der Relevanz
    6. Aufzeigen von echten Wahlalternativen zu etablierten Parteien – AfD ist keine Alternative!
    7. Wahlbeteiligung erhöhen
    8. Anpassung an internationale Standards

    Darüber hinaus fordert das Bündnis die Offenlegung der prognostizierten Wahlbeteiligung im Rahmen der Umfragen. Meinungsumfragen sollten auch die Altersgruppe der ab 16-Jährigen umfassen, da diese bei der Europawahl erstmalig wahlberechtigt sind. Thematische Fragen zur Europawahl sollten auch neue Themen abseits des politischen Mainstreams umfassen, um den politischen Wettbewerb zu beleben.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

     

  • Breites Bündnis appelliert an Bundestag: Prozenthürde bei Europawahlen schädigt demokratische Vielfalt

    Breites Bündnis appelliert an Bundestag: Prozenthürde bei Europawahlen schädigt demokratische Vielfalt

    Die Bundesregierung möchte mit Unterstützung der Union eine Prozenthürde für die Europawahl einführen und damit mehreren Millionen Bürger*innen ihre Stimme stehlen. Wir appellieren mit einem offenen Brief an Politiker*innen demokratischer Parteien im Bundestag und den Bundespräsidenten, dieses undemokratische Vorhaben zu verhindern [1]. Wir, das sind u.a. die Piratenpartei, Volt, ÖDP, Die Partei sowie zivilgesellschaftliche Initiativen wie Mehr Demokratie e.V.

    „Heute ist ein schlechter Tag für die Demokratie in Deutschland. Mit der Einführung einer undemokratischen Prozenthürde werden mehrere Millionen an Stimmen vernichtet. Millionen Menschen, die zur Wahl gegangen sind, um Europa zu verändern. Die Prozenthürde schließt konkret Meinungsvielfalt aus unseren Parlamenten aus. Dabei lebt eine Demokratie von Austausch und Vielfalt. Eine Vielfalt, die wir verteidigen und schützen werden. Jeder Mensch zählt, jede Stimme ist von Bedeutung. Alles andere ist undemokratisch.“ Anne Herpertz, Vorsitzende Piratenpartei Deutschland

    „Der Bundestag will heute einem fünf Jahre alten EU-Gesetzesentwurf zustimmen, der auf EU-Ebene allein von CDU und SPD getrieben wurde. Das einzige Ziel schon damals: die 2% Hürde über die EU einführen, wenn man national an Karlsruhe scheitert. Dabei ist völlig klar: eine Hürde für die EU-Wahlen kann anders als bei Landtags- und Bundestagswahlen nicht über Zersplitterung gerechtfertigt werden! Das hat Karlsruhe zwei Mal bestätigt! Außerdem ist der vorliegende Vorschlag veraltet. Wir haben im letzten Jahr eine neue und bessere Reform vorgelegt, die zusätzlich zur Hürde zumindest auch positive Elemente wie die transnationale Liste enthält. Auch hier gab es in den Verhandlungen nur deutsche Parteien, die sich für die Hürde eingesetzt haben. Den alten Vorschlag zu ratifizieren, nimmt dem neuen etwas den Wind aus den Segeln. Die anti-demokratische Machtpolitik der Ampel schockiert mich. Vielleicht sollte man sich auf überzeugende inhaltliche Politik konzentrieren, statt die Demokratie zu unterwandern.“ Damian Boeselager, Volt Europa MdEP

    „Demokratie bedeutet bei Wahlen seine Stimme abgeben zu können. Demokratie bedeutet aber auch, dass die abgegebene Stimme zählt und sich im Parlament wiederfindet. Das verhindert die Ampelkoalition mit Wiedereinführung der Prozenthürde auf Europäischer Ebene. Bereits in zwei Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, dass eine Sperrklausel bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Es verstößt u.a. gegen die Chancengleichheit der Parteien. Auch greift das Scheinargument nicht, dass darunter die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments leiden würde. Das zeigen wir mit unserer Arbeit im Europäischen Parlament und selbst das Bundesverfassungsgericht hat dies widerlegt. Unsere Zeiten schreien nach einer Stärkung der Demokratie und erlauben keine Schwächung.“ Manuela Ripa, ÖDP MdEP (Greens/EFA)

    „In Polen und Ungarn wird man mit Spannung verfolgen, wie unsere Groko Haram EU-Recht missbraucht, um sich eine Handvoll Mandate von Kleinparteien anzueignen. Dass die Regierungsparteien uns aus dem Parlament haben wollen, kann ich verstehen: zu viel Transparenz, zu schlechte Witze. Smiley.“ Martin Sonneborn, Die Partei MdEP (Fraktionslos)

    Der offene Brief wurde an die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag sowie an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier versendet.

    Offener Brief zur 2% Hürde bei Europawahlen #NichtOhneMeineStimme

  • Korruptionsskandal Kaili – Zeit für Transparenz und Konsequenzen

    Korruptionsskandal Kaili – Zeit für Transparenz und Konsequenzen

    Der Korruptionsskandal um die europäische Vizepräsidentin Eva Kaili hat das Ansehen der europäischen Institutionen schwer beschädigt. Zeitgleich sollte die Energie und Empörung genutzt werden, um die nötige Transparenz im europäischen Parlament zu schaffen. Korruption und allen voran verdeckte Einflussnahme passieren auch jenseits dieses nun prominenten Falls. Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei und Sven Bechen, stellv. Politischer Geschäftsführer beziehen Stellung.

    „Die gravierenden Entwicklungen rund um den Korruptionsskandal wecken überall Besorgnis. Doch auch weniger offensichtliche, aber nichtsdestotrotz systematische Formen der Einflussnahme gefährden dauerhaft demokratische Entscheidungsfindungen. Geheime Treffen und Absprachen mit Lobbyisten sowie versteckte Jobs und Nebeneinkünfte beeinflussen Entscheidungsträger maßgeblich zum Nachteil demokratischer Spielregeln – und zum Nachteil von uns allen. Dagegen gibt es Mittel: Klare Regeln und gnadenlose Transparenz. Wir als Piratenpartei fordern schon lange eine konsequente Offenlegung der Einflussnahme von Interessengruppen und Zuverdiensten – einen sogenannten „legislativen Fußabdruck“ sowie Karenzzeiten für Politiker:innen“

    erklärt Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    Sven Bechen, stellv. Politischer Geschäftsführer, führt aus:

    „Es müssen geeignete Regeln aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass Abgeordnete in keine Interessenkonflikte geraten. Dafür müssen die Verhaltensregeln des europäischen Parlaments und der EU-Kommission reformiert werden. Gerade in Arbeitsgruppen, in denen Abgeordnete und Lobbyisten aktiv sind, braucht es umfassende Transparenz- und Ethikregeln. Auch muss eine unabhängige Stelle installiert werden, die genau diese Prozesse zwischen Abgeordneten überwacht und gegebenenfalls sanktioniert. Ein Übertritt von Abgeordneten zu den Lobbyverbänden muss vermieden werden. Spätestens jetzt muss das EU-Parlament beweisen, dass diese Regeln gegen korruptes Verhalten der Abgeordneten nicht nur leere Floskeln sind. Es steht in der Verantwortung, die eigenen Regeln zu schärfen und konsequent umzusetzen.“

    Die Piratenpartei Deutschland zeigt klare Kante gegen Intransparenz und Korruption. Politik muss nachvollziehbar sein und das Vertrauen der Menschen genießen. Ein solches Verhalten und intransparente Lobbymechanismen schaden langfristig einer gesunden Demokratie.

    „Wir wollen keine weiteren Fälle dieser Art. Jetzt haben sich die Regelungen als überholt gezeigt, also braucht es auch jetzt eine Veränderung!“

    erklärt Sven Bechen abschließend.

  • CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    Freihandel, hört sich doch gut an? Keine Behinderungen im Warenverkehr, keine unnötigen Zölle, Handel auf Augenhöhe.

    Leider erinnern Freihandelsabkommen oft an Hundekuchen, der bellt nicht und Hund ist auch nicht drin. So ist es auch mit CETA. Da ist jede Menge drin, verteilt auf 1600 Seiten Vertrag findet sich ein bunter Bauchladen von Themen aus dem Bereich Laissez-Faire-Economy, aber ganz wenig Freihandel.

    Die Tatsache, dass die Grünen jetzt der Ratifizierung zugestimmt haben, kann man nur als kompletten Ausverkauf der eigenen Werte bezeichnen. Die Absenkung von Umweltstandards und die Einrichtung eines privaten Schiedsgerichts sind weithin bekannt, aber der Vertrag geht noch deutlich darüber hinaus.

    Alleine schon die Einrichtung des Schiedsgerichts wird zu massiven Behinderungen im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz führen. Da ist beispielsweise die kanadische Ölproduktion aus Ölsand. Dagegen ist der Braunkohletagebau in Deutschland eine Oase des Naturschutzes. Der Abbau von Ölsand hinterlässt vergiftete Ödlande und die Abscheidung des Öls ist energetisch enorm ineffizient. Trotzdem hat die EU, vor der ursprünglichen Verabschiedung von CETA, Produkte aus Ölsand als kaum CO2-intensiver als konventionell geförderte Petrorohstoffe eingestuft. Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen, das wieder zu ändern, aber dummerweise gibt es dann das Schiedsgericht.

    Weniger bekannt sind z. B. die Regelungen im Bereich des Urheberrechts. Da hat man vorgeblich ja „nur“ die Berner Konvention umgesetzt. Eine Regelung aus dem Jahr 1974, die komplett aus der Zeit gefallen ist. Sie ist bis dato nicht mehr ansatzweise anwendbar und dennoch wurde sie in massiv verschärfter Form in den Vertrag aufgenommen.

    Im Prinzip wurde die Beweislast bei Copyrightstreitigkeiten umgekehrt. Wer sein Copyright „hinreichend“ belegen kann, darf dafür sorgen, dass Waren im Zoll beschlagnahmt werden. Witzig dabei ist, dass es als hinreichend gilt, ein vermeintliches Original mit Namen darauf vorweisen zu können. Die Autoren dieser Klauseln dachten wohl an das auf Büttenpapier handgeschriebene Original und weniger an die heutige Realität digitaler und damit leicht manipulierbarer Dokumente, Bilder, usw. (CETA Vertrag Seite 168, Art. 20.42).

    Auch sehr hilfreich als Waffe ist die Option, dass bei Copyrightstreitigkeiten nicht etwa der normale Rechtsweg gilt. Es ist vorgesehen, dass strafrechtliche Prozesse und Maßnahmen eingesetzt werden (CETA Vertrag Seite 165, Art. 20.35).

    Meint ihr, dass diejenigen, die derzeit laut über den angeblichen Freihandel jubeln, das auch noch tun werden, wenn ein Mitbewerber einen Copyright-Streit auf der Basis von Ideen aus dem Jahr 1974 vom Zaun bricht? Ein leicht bearbeitetes digitales Dokument kann man doch recht schnell zur Hand haben und schon verursacht der Zoll für eine kleine Einfuhr-Verzögerung und vielleicht sorgt er noch für eine Hausdurchsuchung.

    Auch sehr nett ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass öffentliche Dienstleistungen insbesondere dann, wenn sie eine natürliche oder zugesprochene Monopolstellung haben, nach kommerziellen Maßgaben erfolgen müssen (CETA Vertrag 124 ff Kapitel 18.5). Also Schluss mit unter Wert verkaufter kommunaler Wasserversorgung, Müllentsorgung und dem ganzen anderen Zeug, das nur den Gewinnabsichten von Konzernen im Weg steht. Praktischerweise gibt es das Schiedsgericht, vor dem kann man dann klagen, wenn kommunale Betriebe im Weg sind.

    Ein Thema, an dem ganz viele Firmen interessiert sind, die nach Kanada exportieren wollen, sind die sogenannten „nicht tarifären Handelshemmnisse“. Das sind hauptsächlich Standards, die dafür notwendig sind ein Produkt auf den Markt bringen zu können. Hier hat man sich auf eine gegenseitige Anerkennung der Produktzulassung geeinigt.

    Klingt toll, oder?
    Aber nur, solange man nicht weiß, wie das in der EU und in Kanada funktioniert.

    Kanada ist mit seinen Standards mit den USA harmonisiert, zumindest so weit das chaotische Standardisierungs-System der USA das zulässt. In Kanada ist es zumindest formal staatlich organisiert, in den USA primär durch Versicherungen vorgegeben. In Kanada funktionieren Standards für die Sicherheit von Produkten so, dass es akkreditierte Prüflabore gibt, die Produkte auf die Einhaltung der Standards überprüfen. Dummerweise hat aber jedes Labor seine eigenen, spezifischen Standards. So kann es vorkommen, dass es für einen Sachverhalt mehr als ein Dutzend Standards gibt, die eigentlich qualitativ gleichwertig sind, aber leicht voneinander abweichen.

    Eine kanadische Firma, die ihr Produkt so hat testen lassen, kann dieses dann nach CETA auch in der EU auf den Markt bringen.

    Umgekehrt wird es spannend. In der EU müssen die meisten Produkte nicht zertifiziert werden. Das trifft nur für kritische Produkte zu, beispielsweise Medizinprodukte und Fahrzeuge. Bei den meisten Produktkategorien gibt es einen Satz eindeutiger Standards, die eingehalten werden müssen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich dies entweder durch eigene Tests oder mit externen Labor sicherzustellen und erklärt dann die Konformität der Produkte.

    Also hat eine europäische Firma für die meisten Fälle keinen Vorteil durch CETA, es ist weiterhin die Zertifizierung notwendig, zusätzlich zur CE-Konformitätserklärung in Europa. 1:0 für Kanada?

    Sehr spannend ist auch die Frage, was das für Folgen für das europäische Standardisierungssystem und die CE-Kennzeichnung haben wird. Bisher gilt die Regel, dass es für einen Sachverhalt genau einen verbindlichen Standard gibt. Diesen Zustand zu erreichen, hat Jahrzehnte gedauert. Angefangen hat die EU mit ca. 1,4 Millionen nationalen Standards, bis heute wurden diese auf 160.000 EU-weit geltende Standards reduziert.

    Damit in der EU ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf, muss es das CE-Zeichen tragen und eine Konformitätserklärung dazu existieren. Mit CETA bedeutet das jetzt, dass ein kanadisches Prüfzeichen dazu berechtigen würde, die CE-Konformität zu erklären. Also eigentlich müssten damit die Vorgaben für die jeweiligen Produktarten erweitert werden, so dass das Produkt den europäischen Standards, oder einer Auswahl aus dem Bündel der kanadischen Standards entsprechen muss.

    Offensichtlich fehlte bei der Verhandlung von CETA an vielen Stellen der Sachverstand, an anderen haben sich Lobbyinteressen von Konzernen durchgesetzt. Insgesamt ist dieser Vertrag kein Freihandelsvertrag, sondern eine Mogelpackung, die mal wieder zum Nachteil der Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen ausgeht.

    Die Kehrtwende der Grünen, diesem Vertrag zuzustimmen ist um so weniger verständlich, da dieselbe Regierung grade den Ausstieg aus der Energiecharta beschlossen hat, einem Vertrag mit genau so toxischen Elementen wie CETA. Leider ist dennoch kein Lerneffekt zu sehen.

    Der CETA Vertrag in komplettem Umfang:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf
     

  • CETA-Abkommen – Fahrlässig, unverantwortlich und intransparent

    CETA-Abkommen – Fahrlässig, unverantwortlich und intransparent

    Lange wurde bereits über das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA diskutiert – jetzt hat der Bundestag es ratifiziert. Bereits zu Beginn der Verhandlungen gab es Kritik an diesem Freihandelsabkommen und breite Proteste der Zivilgesellschaft. Mangelnde Integration von Klima- und Umweltfragen, Intransparenz und Ignoranz gegenüber den Anliegen der Menschen und demokratischen Interessen, sind nur einige der vielen Kritikpunkte am Handelspakt. Am kritikwürdigsten ist jedoch der Investitionsschutz, das sieht auch Sven Bechen, stellv. Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland so:

    „Durch den Investitionsschutz können Investoren Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Dies ermöglicht ausländischen Investoren und globalen Konzernen gegen staatliche Regulierungen vorzugehen und diese langfristig aufzuweichen. CETA schützt im Kern einseitig die Interessen der Großkonzerne. Es untergräbt demokratische Willensbildung, wirksame Umweltpolitk und gefährdet unsere Arbeitnehmerschutzrechte. Die Bundesregierung hat die letzten fünf Jahre nicht genutzt, diese fehlerhaften Punkte nachzubessern – die „Protokollerklärungen“ und „Interpretationsauslegungen“ der Bundesregierung werden nicht reichen und den internationalen Konzernen genau die Klagemöglichkeiten beschaffen, die wir befürchten. Dass dies unter dem Deckmantel der Fußball Weltmeisterschaft und den Protesten zu Qatar passiert ist typisch und intransparent.“

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA wurde zwar bereits abgewiesen, doch auch das Verfassungsgericht sah einige Teile des Handelsabkommens als kritisch an, darunter vor allem die sogenannten Schiedsgerichte. Auch müsste Deutschland dafür Hoheitsrechte an die EU übertragen. Dabei ist sich das Bundesverfassungsgericht nicht sicher, ob ein solcher Übertrag an Hoheitsrechten überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

    „Wir PIRATEN stellen uns weiterhin gegen die Ratifizierung des CETA Handelsabkommen. Ein solches Abkommen zu unterzeichnen , in welchem Bürgerrechts-, Umwelt-, und Grundgesetzfragen nicht geklärt sind, halten wir für fahrlässig und unverantwortlich. Auch kritisieren wir die Intransparenz der Bundesregierung. Ein solches Abkommen, was durch Sonderjustiz den Lebensalltag, die Bürgerrechte und die Daseinsvorsorge beeinflussen könnte, MUSS im öffentlichen Diskurs stehen und vor der Ratifizierung behandelt werden,“

    so Bechen.

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten.

    Der Plan der EU-Kommission

    Die EU-Kommission plant eine standardisierte Form der Patientenakte, ähnlich der #elektronischen Patientenakte (ePA), zu nutzen. Diese digitalisierten Daten aller Patient:innen sollen dafür sorgen, dass alle ärztlichen Befunde und Behandlungen von sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU genutzt werden können.
    Das Ziel der EU-Kommission ist dabei, eine Steigerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität, über Staatsgrenzen hinweg zu erreichen, die Forschung und Wissenschaft anhand dieser Daten zu fördern und eine erweiterte Datengrundlage für die europäische Gesundheitspolitik zu erstellen.

    Von diesen Plänen rund um die europäische Digitalisierung solcher Patientenakten sollen vor allem die Betroffenen Patient:innen unmittelbar profitieren. So sollen diese jederzeit aus Transparenzzwecken ihre Akten einsehen dürfen.
    Nach der Einführung des EHDS (European Health Data Space) können sämtliche behandelnden Ärzt:innen und Kliniken in allen Mitgliedsländern der EU auf diese Daten zugreifen und verarbeiten. Davon verspricht sich die EU-Kommission bessere Möglichkeiten für medizinische Angestellte, Diagnostiken zu erstellen und entsprechende Symptombilder behandeln zu können. Dieser Gesundheitsdatenraum soll EU-Bürger:innen außerdem ermöglichen, europaweit Rezepte einzulösen und somit die medizinische Versorgung zu garantieren.

    Die dabei ermittelten Gesundheitsdaten sollen fortan in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für öffentliche und private Gesundheitsforschung und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Davon erhofft sich die EU-Kommission eine schnellere Entwicklung von Medikamenten durch Einrichtungen und Unternehmen im europäischen Raum.

    Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker sollen in die Lage versetzt werden, mit Problemen wie z.B. einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Gerade während der Coronapandemie wurden die fehlenden Gesundheitsdaten als problematisch gesehen und begründen nun die Digitaloffensive im europäischen Gesundheitsbereich.

    Dabei stellt das Pilotprojekt „#MyHealth@EU“ das erste Beispiel einer solchen Möglichkeit dar, auf der Gesundheitsdaten eingespeist und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können.
    Der Plan ist, dieses Pilotprojekt bis 2025 in allen EU-Ländern zu etablieren und so die Möglichkeit zu schaffen, dass alle nationalen Behörden den Zugriff auf diese Daten regulieren und kontrollieren können.

    Einen Haken gibt es natürlich. So müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die elektronische Patientenakte, so wie es sie bereits seit 2021 in Deutschland gibt, einführen. Auch die strengen Datenschutzregeln der EU gelten bei der Anwendung der EDHS, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen haben. Diese Sicherheit muss von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten garantiert werden.

    Herausforderungen und Risiken

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Die Informationen über meinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand sind extrem sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzt:innen vertraulich behandelt werden, dann lasse ich mich möglicherweise nicht mehr behandeln. Das gefährdet kranke Menschen und ihr Umfeld. Deswegen muss die Digitalisierung des Gesundheitswesens strenge Anforderungen erfüllen.“

    Erstens darf Breyer zufolge ohne freie Zustimmung der Patient:innen nur der behandelnde Arzt Zugang zu Behandlungsinformationen erhalten.

    „Dazu gehört auch schon, dass ich überhaupt bei einem bestimmten Arzt in Behandlung bin. Es gibt gute Gründe, z.B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzt:innen untereinander davon wissen.“

    Zweitens fordert Breyer: Ohne freie Zustimmung der Patient:innen darf nur eine dezentrale Speicherung der Behandlungsinformationen bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt erfolgen und keine automatische Speicherung in zentralen Systemen, wo man keine Kontrolle mehr darüber hat. Dort besteht das Risiko, dass bei einem Datenverlust plötzlich die Daten der kompletten Bevölkerung abhandenkommen.

    Wenn es jemals einen Zugriff durch Industrie, durch Forschung oder gar Politik geben soll, dann will Breyer ihn nur anonymisiert und aggregiert zusammengefasst zulassen. „Es reicht nicht aus, einfach nur die Namen der Patient:innen wegzulassen. Denn Behandlungsverläufe sind so einmalig, dass es leicht ist, sie der betreffenden Person wieder zuzuordnen.“

    Auch Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, befürchtet:

    „Die Anforderungen werden in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, z.B. im Bereich der IT-Sicherheit. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten ist zu befürchten. Hier soll die Gesundheitswirtschaft genannt werden, die möglicherweise gezielte Werbung für Medikamente oder andere Produkte aus diesem Bereich an den Mann bringen könnte. Wir laufen hier Gefahr die Gesundheitsdaten der europäischen Bürger:innen freizugeben.
    Außerdem könnte die Industrie Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen erlangen und diese Informationen bei der Auswahl von Bewerbungen ausnutzen, um Gesünderen den Vorzug vor Menschen mit einer Krankengeschichte zu geben. Es sollten auch die Spezialist:innen vom Chaos Computer Club mit einbezogen werden.“

    Was die in Deutschland etablierte Gematik betrifft, wurden durch den Chaos Computer Club einige Möglichkeiten entdeckt, so haben die Sicherheitsforscher:innen im Club es geschafft, auf gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten dritter Identitäten zu gelangen. Diese dritten Identitäten können sich anschließend auf die Telematik-Infrastruktur und die Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen. Durch einen Beispielangriff waren die Mitglieder des Clubs in der Lage, grobe Mängel in den Zugangsprozessen aufzudecken, durch die kriminelle Individuen sich in die Systeme einschleichen könnten.

    „Wir sollten also sehr wachsam sein, was da etabliert werden soll. Und vor allem, die Bürger:innen offen und ehrlich darüber informieren. Der Anfang wurde gemacht, in dem die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland den Diskussionsabend am 06.10.2022 in einer Videokonferenz mit Dr. Patrick Breyer und Gästen veranstaltet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Daten anonymisiert für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen, ohne das es zu Missbrauch kommt,“

    so Sandra Leurs abschließend.

  • Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland lädt am 06.10.2022 zu einem Diskussionsabend zum „Europäischer Gesundheitsdatenraum“ ein.

    Es diskutieren:

    • Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“
    • Diplom-Dokumentarin Anja Hirschel, tätig im internationalen IT-Support und Themenbeauftragte der Piratenpartei für digitalen Wandel
    • Sandra Leurs, examinierte Altenpflegerin und Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege

    Der Abend findet auf der Videoplattform Big Blue Button statt:
    Einladungslink: https://bbb.piratensommer.de/b/swe-lmx-wm9-1ir
    Beginn: 20.30 Uhr

    Die Keynote zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ und dessen Auswirkungen auf das Arztgeheimnis hält Dr. Patrick Breyer. Im Anschluss wird Anja Hirschel die damit verbunden datenschutzrechtlichen Probleme im Gesundheitswesen darstellen.

    „Patientendaten sind sehr sensibel und müssen besonders geschützt werden.“
    Sandra Leurs, Schirmherrin der Veranstaltung

    Gäste sind herzlich willkommen. Nach den Vorträgen folgt eine offene Frage- und Diskussionsrunde. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch zu diesem essentiellen Thema.