Kategorie: Gesundheit

  • 420 – Der Welt-Marihuana-Tag

    420 – Der Welt-Marihuana-Tag

    Am heutigen Cannabistag, der auch als 420, 420 Day, Welt-Marihuana-Tag oder Weed Day bekannt ist, ist es Tradition, sich pünktlich um 16.20 Uhr einen Joint anzuzünden. Der Cannabis-Tag ist somit eine Verabredung zum gemeinsam „high“ werden von Marihuana-Fans auf der ganzen Welt.

    Heute ist ein besonderer Tag: Weltweit werden sich Freunde der Sportzigarette treffen, um öffentlich Cannabis zu konsumieren und um weltweit für eine Relegalisierung zu demonstrieren. In vielen Ländern hat bereits ein Umdenken stattgefunden, wie z.B. in Holland, Portugal, Uruguay, Kanada oder die US-Bundesstaaten Arkansas, North Dakota, Colorado, Washington, Oregon, Alaska, Kalifornien, Nevada und Massachusetts, in denen man die repressive Politik beendet hat.

    Konzept der Prohibition ist gescheitert

    Abgesehen von den Steuereinnahmen, der Austrocknung des Schwarzmarktes und der Gewährleistung des Verbraucherschutzes, wird mit einer Aufhebung der Prohibition der Jugendschutz nachweislich ausgebaut. Während in den USA der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen zurück geht, steigt in Deutschland die Zahl der Erstkonsumenten stetig an. Und obwohl das Konzept der Prohibition nachweislich gescheitert ist und mehr Opfer als die illegalisierten Substanzen gefordert hat, wird weiter an der Bevormundungspolitik fest gehalten. Die Gefängnisse sind überfüllt und die Kosten, die durch diese rückständige und menschenfeindliche Politik entstehen, sind 10 mal höher, als die eingesetzten Mittel für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung.

    Vorurteilsfrei, selbstverantwortlich, mündig

    Wir Piraten fordern seit längerer Zeit programmatisch, dass Prävention ausgebaut werden muss, damit Menschen in die Lage versetzt werden, vorurteilsfrei, selbstverantwortlich und mündig mit psychoaktiven Substanzen umzugehen. Die aktuellen Bestrebungen vieler deutscher Städte, ein kommunales Abgabemodell zu installieren, machen Hoffnung. Leider werden die vielen relevanten Vorteile einer Freigabe und Reglementierung von Cannabisprodukten nicht festgestellt werden können, da immer von einer begrenzten Teilnehmerzahl ausgegangen wird.

    Ist medizinisches Cannabis wirklich legalisiert?

    Am 10. März 2017 ist nun endlich das Gesetz in Kraft getreten, welches Cannabis als Therapeutikum zuläßt und eine Verschreibung vom Hausarzt ermöglicht. Wer glaubt, dass Herr Gröhe und sein Gefolge das Gemeinwohl im Sinne hatten, der muss sich getäuscht fühlen. Ziel war und ist es, den privaten Anbau und die Freigabe als Medikament einzuschränken, bzw. weiterhin zu verbieten. Das zeigt zumindest die Praxis, denn es entscheiden weder der Arzt, noch die Krankenkasse, sondern der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse), ob die Kosten der Medikamentierung von den Kassen individuell übernommen werden kann. Wer es geschafft hat, ein Rezept zu bekommen – selbst wenn die Krankenkasse die Kosten der Therapie übernimmt – muss weiterhin mit Kontrollen und Repressalien rechnen.

    Mehr Prävention statt Repression!

    Die Willkür des Führerscheinrechts wird ausgeweitet und nicht auf Rauschfahrten reduziert. Inzwischen hat sich ein Nebenstrafrecht etabliert, welches regelmäßig eine Doppelbestrafung nach sich zieht und nicht mal die Teilnahme am Straßenverkehr voraussetzt. Lösungen, die auf Vernunft und Allgemeinwohl ausgerichtet sind, kommen erst dann zum Tragen, wenn nichts anderes mehr geht. Wir fordern mehr Prävention statt Repression. Habt Mut und beteiligt Euch an den Demonstrationen und auf den vielen Global-Marihuana-Märschen im kommenden Mai, denn es geht um unsere Freiheit!

  • Depression: Lass uns drüber reden

    Weltweit leiden über 300 Millionen Menschen an einer depressiven Störung. In Deutschland sind es allein 4 Millionen Betroffene, wobei die Dunkelziffer sicher höher liegt. Nicht selten begehen Betroffene einen Suizidversuch. Das zeigt, wie schwer diese Störung ausgeprägt sein kann. Es gibt verschiedene Formen depressiver Störungen. Sie können chronisch, aber auch phasenweise in unterschiedlicher Stärke ausgeprägt sein. Depressive Störungen haben ihre Ursachen meist in einer Beeinträchtigung der Hirnchemie in Kombination mit äußeren auslösenden Faktoren. [1] [2]

    Die Behandlung depressiver Störungen erfolgt in der Regel über eine Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie. So kann es Patienten gelingen, ihr Leiden in den Griff zu bekommen. Ob eine völlige Heilung möglich ist, gilt als umstritten. Depressive leiden konstant unter Trostlosigkeit, Verzweiflung, Antriebslosigkeit, aber auch besonderer Empfindsamkeit. Und das sind nur einige der Symptome, die je nach Mensch ganz unterschiedlich sein können. In sehr schweren Fällen sehen die Betroffenen oft Suizid als Ausweg. 25 Prozent der Depressiven versuchen mindestens einmal, sich das Leben zu nehmen, die Hälfte davon erfolgreich.

    In der Gesellschaft stoßen Betroffene mit ihrem Leiden oftmals auf gravierende Probleme wie Unverständnis und teils sogar Verunglimpfung. Das führt dazu, dass viele Depressive lieber schweigen und sich hinter fröhlichen Alltagsmasken verbergen, bis sie eines Tages zusammen brechen, weil dieses gekünstelte „Normal Sein“ all ihre Kraft kostet. Auch verstecken sich psychisch Kranke lieber, als sich „klugen“ Sprüchen ihrer Mitmenschen auszusetzen wie „Reiß dich einfach mal zusammen“ oder „Wieso bist du depressiv? Anderen geht’s viel schlechter!“

    Was die ärztliche Versorgung betrifft, sieht es gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen besorgniserregend aus. Es gibt zu wenig Psychotherapeuten, vor allem in ländlichen Gebieten und zu wenig Therapieplätze. Psychiater und Psychologen sind überlastet: sechs bis zwölf Monate Wartezeit sind die Regel, bis man überhaupt einen Termin ergattert. Und wenn man dann feststellt, dass zwischen sich und dem Psychotherapeuten „die Chemie nicht stimmt“, beginnt die Wartezeit bei einem anderen Therapeuten von vorne.

    Auch mit Behörden ergeben sich für Depressive immer wieder Probleme. Viele psychisch kranke Menschen sind nach einiger Zeit nicht mehr in der Lage, dem Alltagsdruck standzuhalten, werden krankgeschrieben und verlieren oft auch ihre Arbeit, wenn dies zu häufig geschieht. Im Jobcenter oder der ARGE stoßen sie dann auf oftmals unwissende, diesbezüglich ungeschulte Sachbearbeiter, die ihrerseits Druck auf den Betroffenen ausüben. Ganz schnell erfolgen Sanktionen, weil Termine nicht eingehalten werden konnten und vieles mehr.

    Wenn die „fürsorgliche Belagerung“, die der zukünftige Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, angekündigt hat, Realität wird, erhöht sich die Gefahr der Sanktionierung. Es geht offensichtlich nur noch darum, psychisch und auch physisch Erkrankte schnellstmöglich wieder nutzbringend in die Wirtschaft einzugliedern. Wer dabei nicht paragraphengetreu mitmachen kann, wird bestraft. Dass diese Herangehensweise der psychischen Verfassung depressiv Erkrankter nicht gerade förderlich ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

    Bereits 2013 haben die Piraten Forderungen erarbeitet, um hier etwas zu ändern. Unter dem Stichwort „Gesundheit – Psyche“ wurde damals der Antrag mit all seinen Modulen ins Wahlprogramm aufgenommen. Dieses Wahlprogramm ist nach wie vor gültig.
    Der zielgerichtete und zeitnahe Ausbau gemeindenaher, psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik und eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen wird dort ebenso gefordert, wie umfassende Aufklärung über diese Krankheitsbilder, um Vorurteilen und Ausgrenzungen entgegen zu wirken.

    Weitere Forderungen sind die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Krisenintervention sowie der Abbau bürokratischer Hürden für Betroffene. Insgesamt haben wir elf Hauptpunkte und mehrere Unterpunkte erarbeitet, um die Situation für psychisch Erkrankte in Deutschland zu erleichtern. Bekanntlich setzen wir uns auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Die Einführung des BGE würde gewährleisten, dass depressiv Erkrankte nicht länger der Ämterwillkür ausgesetzt sind. Jetzt wäre nur noch zu wünschen, dass Piraten eine Möglichkeit erhalten, diese Forderungen in den Bundestag einzubringen und Schritt für Schritt die Umsetzung zu erwirken. Vier Millionen Menschen in Deutschland wären dafür sehr dankbar.

    [1] http://www.deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/volkskrankheit-depression.php?r=p
    [2] http://bmcmedicine.biomedcentral.com/articles/10.1186/1741-7015-9-90

  • Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) – eine Verschlimmbesserung in drei Akten

    Im Januar trat die dritte Stufe des Pflegestärkungsgesetz (PSG) in Kraft. Es sollte ursprünglich dazu dienen, die Situation von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Tatsächlich aber regt sich vielerlei berechtigte Kritik, die den Lobgesang von Minister Hermann Gröhe zu übertönen beginnt. Anlässlich des deutschen Pflegetages stellen wir uns ebenfalls die Frage nach der Situation der Pflege.

    Bereits jetzt, kaum 3 Monate nach Einführung der 3. Stufe kommen die Institutionen, die mit dem Pflegestärkungsgesetz in Berührung kommen, kaum mit der Aufarbeitung nach. Sowohl Kranken- als auch Pflegekassen können den Berg an Umstellungs-Vorgängen der früheren Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade nur schwer bewältigen. Die persönliche Begutachtung von Menschen, insbesondere auch der Demenzerkrankten kann nicht durch automatisierte Algorithmen erfolgen, sondern nur durch geeignet geschultes Personal. Dies kostet natürlich zusätzlich Zeit. Es drängt sich zudem die Frage auf, ob Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglicherweise nun schlechter gestellt werden. Dies wird aktuell kontrovers diskutiert.

    Nach der Einstufung in einen Pflegegrad besteht der Anspruch auf geeignete Hilfs- und Betreuungsangebote. Doch sowohl Tagesklinikplätze als auch Kurzzeitpflegeplätze sind viel zu oft Mangelware. Seit der Einführung der Fallpauschalen nach Diagnose bezogener Fallgruppen (DRG) ist zu beobachten, dass ältere Patienten scheinbar auch immer schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die Anschlusspflege zu leisten ist für Angehörige oft eine kaum zu bewältigende Belastung, zeitlich, finanziell und psychisch. Der Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten bis zur vollen Genesung ist erheblich. Sofortige Hilfe bekommen Betroffene nur, wenn sie voraussichtlich länger als 6 Monate hilfebedürftig sind.

    Der demografische Wandel sorgt dafür, dass in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich doppelt so viele Menschen pflegebedürftig sein werden, ein großer Teil davon mit multimorbiden Krankheitsbildern. Es fehlen aber bereits jetzt Nachwuchskräfte.

    „Das Gesundheits- und vor allem das Pflegesystem brauchen deshalb schnell Veränderungen, die nachhaltig greifen. Ein Pflegenotstand, nicht nur, aber gerade in ländlich geprägten Gebieten gefährdet Menschenleben!“

    so die Altenpflegerin Sandra Leurs.

    Ein anderer großer Aspekt ist die personelle Ausstattung der Einrichtungen. Steigende Betreuungsschlüssel führen zur schleichenden Überforderung des Stammpersonals. Die Zeit für den einzelnen Patienten schrumpft und der zu pflegende Mensch verkommt zu einer abzuarbeitenden „Task-Nummer“.

    „Die Gesundheit und Pflege von Menschen darf keine Ware sein. Auf dem Rücken der Pflegekräfte Gewinnmaximierung zu betreiben, Kranke und ihren Krankheitsverlauf abrechnungskonform optimieren zu wollen, das ist einfach nur unmenschlich und zutiefst abzulehnen!“

    so Anja Hirschel.

     

    Apropos: Im Vergleich zu Schweden mit 2,2 % investiert Deutschland gerade einmal 0,15% des BIP in den Pflegesektor. Das gibt zu denken.

  • Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Das vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2017 beschlossene „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ regelt unter anderem den Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten.“ Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Bis heute wurde das Gesetz im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht, und selbst wenn dies noch im März 2017 geschehen sollte, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen noch lange nicht umfassend gewährleistet.

    Doch es gibt weitere Probleme: „Noch ehe das Gesetz in Kraft tritt, sind bereits Versorgungslücken bekannt. Die Qualität der legal angebotenen Produkte erscheint zweifelhaft und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen stattfinden wird, ist keinesfalls sicher“, beklagt Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Sollte der zu erwartende Schwung neuer Patienten hinzukommen, sei mit einem Chaos zu Lasten aller Patienten zu rechnen. Vivarelli: „Es wird allerhöchste Zeit, dass der Anbau bzw. der Ankauf von Cannabisblüten oder Extrakten den Patienten überlassen wird, um den Problemen, die einer repressiven Politik geschuldet sind, aus dem Weg gehen zu können.“

    Flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten ist eine reine Wunschvorstellung

    Anmerkung: Die folgenden zwei Abschnitte wurde nach der ursprünglichen Veröffentlichung des Beitrags am 9. März, 19.15 Uhr ergänzt:

    Dass medizinisches Cannabis aktuell nur schwer in Deutschland zu bekommen sei, schildert ein Betroffener, der seinen Namen nicht in diesem Beitrag lesen möchte, im persönlichem Dialog dem drogenpolitischen Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Er berichtet von seinem jüngsten Besuch einer Apotheke in Duderstadt. Dort bestätigt man ihm auf einer ausgedruckten E-Mail der Pedanios GmbH aus Berlin schriftlich, dass es wiederholt zu Lieferschwierigkeiten gekommen sei. Das entsprechende Dokument liegt der Piratenpartei Deutschland in Kopie vor. Der Betroffene schildert Andreas Vivarelli, dass in der E-Mail der Pedanios GmbH an die Apotheke einer Mitarbeiterin mitgeteilt würde, dass bis zum heutigen Tage (E-Mail vom 07. März 2017, 12.38 Uhr) keine der Medizinal-Cannabisblüten-Varietäten Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1, Pedanios 8/8 lieferbar seien. Als voraussichtliche unverbindliche Liefertermine würden für Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1 April 2017 und für Pedanios 8/8 Ende April 2017 genannt. Der Geschäftsführer der Pedanios GmbH aus Berlin, Patrick Hoffmann, widerspricht nach Erscheinen dieses Artikels jedoch der Darstellung seines Mitarbeiters gegenüber der Piratenpartei Deutschland: Er führt an, dass die Sorten Pedanios 22/1 und 14/1 bereits seit Januar verfügbar gewesen sein und die Sorte Pedanios 14/1 verfügbar sei.

    Der betroffene Aphoteken-Kunde, soviel gehört zur Wahrheit ebenfalls dazu, hat sein medizinisches Cannabis jedoch bis heute, (9. März 2017, 16.39 Uhr) noch nicht erhalten. Gegenüber der Piratenpartei Deutschland bestätigt der Kunde vielmehr (Zitat): „Hiermit bestätige ich an eides statt, dass mir am Montagmorgen, den 6.03.2017, von Seiten meiner Apotheke folgende Aussage gemacht wurde: Das Medikament Pedanios 22/1 ist erst wieder im April 2017 verfügbar. Das Medikament Princeton wäre ebenfalls nicht verfügbar, Es wäre nur Bedrocan noch lieferbar.“ Er führt zudem an, dass er über acht Jahre lang Bedrocan bezogen, sich dort jedoch eine Gewöhnung eingestellt habe. Dieses Medikament könne er daher nicht mehr verwenden, da es nicht mehr seine volle Wirkung entfalten könne. Der Betroffene betont: „Der Organismus kann sich an bestimmte Arzneimittel gewöhnen. Man spricht dann auch von einer Toleranz oder Toleranzentwicklung. Die Toleranz ist etwas völlig anderes, als eine Arzneimittelabhängigkeit. Gewöhnung tritt nach wiederholter Zufuhr von Arzneistoffen auf, sodass die Dosis gesteigert werden muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Dieser Effekt kann bei Arzneimitteln der unterschiedlichsten Klassen auftreten, also nicht nur bei Substanzen, die auf die Psyche wirken.“ Zudem übt er harsche Kritik in Richtung der Produzenten von medizinischem Cannabis: „Es kann nicht sein, dass Patienten gezwungen werden von einem Medikament zu einem andern zu hüpfen bzw. zu wechseln, wenn man auf einem Medikament gut eingestellt ist!“ Dieser Kritik schließt sich Andreas Vivarelli ausdrücklich an.

    Eine flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten als Medikament stellt sich bei umfänglicher Betrachtung als reine Wunschvorstellung heraus: Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschlands Apotheken sich rechtzeitig mit den Arzneien versorgen können.

    Der Gesetzgeber hat überdies noch Stolpersteine eingebaut, so dass zu erwarten ist, dass die Versorgung der Patienten in Zukunft nicht gewährleistet werden kann. Noch problematischer wird die Kostenübernahme. Danach gelten für die Cannabisverordnung „die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V“. Heißt im Klartext: Die alte Richtgrößenprüfung soll durch regionale Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen abgelöst werden. Also steht zu befürchten, dass Ärzte aufgrund mangelnder Kenntnisse über die medizinische Anwendung und der berechtigten Sorge vor Regressforderungen auch zukünftig von der Verschreibung von Cannabisprodukten absehen werden.

    Eine weitere, unschöne Nebenerscheinung ist eine Art „Nebenstrafrecht“, das sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etabliert hat: Konsumenten, selbst wenn sie nicht berauscht am Steuer sitzen, müssen andauernd mit dem Verlust ihres Führerscheins rechnen, sofern bei Kontrollen bestimmte Dosen Cannabis oder dessen Abbauprodukte im Blut nachgewiesen werden können. Eine Grundsatzentscheidung der obersten Gerichte steht noch aus, also werden Betroffene und Patienten noch jahrelang unter willkürlichen Regelungen zu leiden haben. Die Reform des Betäubungsmittelgesetzes ist ohnehin erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 2016 zustandegekommen, das einem Patienten nach jahrelangem Rechtsstreit das befristete Recht zur Selbstversorgung eingeräumt hatte. Diesem wollte der Gesetzgeber wiederum einen Riegel vorschieben. Im Zuge der oben erwähnten Lücken bleibt der beabsichtigte Erfolg sehr zweifelhaft.

    Die Versorgungslage für Patienten wird durch einen weiteren Umstand noch verschärft: In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass die Qualität der angebotenen Produkte, die etwa aus den Vereinigten Staaten importiert werden, einer Heilung bzw. Linderung im Wege steht. Die angebotenen Pflanzen sind oft mit Schimmel befallen und beinhalten grenzwertige Konzentrationen von Dünger, Pestiziden und Fungiziden.

  • Medizinisches Cannabis: Der Seiltanz des Hermann Gröhe

    Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

    Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.

    Ebenso machen die Begründungen für die Ergänzung des Gesetzesentwurfes deutlich, dass schwerkranke Patienten nicht erst einen jahrelangen Leidensweg mit schweren Nebenwirkungen hinter sich bringen müssen, ehe man ihnen „gnädigerweise“ Cannabis verschreiben darf. Es reicht, wenn die behandelnden Ärzte nachweisen können, dass andere Therapieformen nicht vorhanden sind oder schwerste Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Krankenkassen würden dann nur in begründeten Ausnahmefällen gegen die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten vorgehen können.

    Das würde auch die Therapiehoheit der Ärzte stärken und die Versorgung von Palliativ-Patienten erheblich erleichtern, die ohnehin bereits tödlich erkrankt sind – die also, wie es in schönstem Amtsschimmeldeutsch heißt: „… die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Gerade sie sollten nicht leiden müssen und eine angemessene, ambulante, zügige Versorgung und Kostenübernahme für medizinischen Cannabis erhalten. Und zwar je nach Einzelfall binnen drei Tagen – nicht erst nach drei bis fünf Wochen, in denen bisher noch Gutachten erstellt oder der medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden muss.

    Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.

    Der Kampf der Patienten, ob nun als NGO oder vor Gericht, scheint nun endlich Früchte zu tragen, wobei trotzdem immer noch nicht klar ist, ob wirklich alle Patienten zukünftig flächendeckend versorgt werden und die Finanzierung ihres Cannabis-Medikaments gewährleistet ist. Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

    Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“

    Wer die Sitzung im Bundestag live verfolgen möchte, kann am Donnerstag um 12:00 Uhr den Sender Phoenix einschalten oder sich auf http://www.bundestag.de/ den Livestream ansehen.

  • Kleiner Ausblick auf kommunale Abgabemodelle für Cannabis

    Der Stand:

    In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.

    In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.

    Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.

    Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.

    Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.

    Das Modellprojekt:

    Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.

    Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.

    Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:

    • Austrocknung des Schwarzmarktes
    • umfassender Verbraucherschutz
    • verbesserter Jugendschutz
    • flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung

    Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.

    Mein Resümee:

    Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.

    „Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“

  • Offener Brief an den Bundesrat: Stoppt das Bundesteilhabegesetz!

    Am Freitag, den 16. Dezember 2016, wird der Bundesrat ab 9:30 Uhr über das Bundesteilhabegesetz beraten. Die Ausschussempfehlungen sehen vor, dem Gesetz zuzustimmen und einen Entschließungsantrag zu finanziellen Aspekten des Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet nichts weniger als einen Angriff auf die Grundpfeiler von Selbstbestimmung, Teilhabe und nicht zuletzt auf die Menschenwürde. (mehr …)

  • Das wurde auch Zeit: Erster Patient mit Anbaugenehmigung in Deutschland

    Michael F. ist der erste der 800 Patienten mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 BtMG, der sich selbst mit seinem Medikament versorgen kann: Er darf Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Im April dieses Jahres hat er sich dieses Recht nach 16 Jahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten.

    Am 28.09.2016 hat die Bundesopiumstelle ihm nun den Anbau von Cannabis genehmigt, womit er sich zukünftig kostengünstiger und regelmäßig mit seinem dringend benötigten Medikament versorgen kann. Neben den bestehenden Versorgungslücken müssen Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen, ihr Medikament regelmäßig selber zahlen. Häufig können sich Patienten ihre Medizin (Cannabisblüten), die es für 15 Euro bis 24 Euro je Gramm in Apotheken zu kaufen gibt, jedoch nicht leisten.

    Andreas Vivarelli, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland, kommentiert diesen Durchbruch:

    »Ich gratuliere Herrn Michael F. ganz herzlich und spreche ihm hiermit meinen großen Respekt für seine Kraft und die Geduld aus. Die Genehmigung war längst überfällig und ist für viele Patienten eine Perspektive der Hoffnung. Ich gehe davon aus, dass nun viele weitere Patienten folgen werden, denn nur so kann eine flächendeckende und kostengünstige Versorgung mit medizinischem Cannabis in Deutschland gewährleistet werden. Patienten sollen in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt selbst bestimmen können, welche Sorte Cannabis für ihr jeweiliges Krankheitsbild in Frage kommt. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu tragen. Das Wissen über Cannabis als Arzneimittel gilt es, durch Anerkennung bestehender Studien zu berücksichtigen und mit weiteren staatlich finanzierten Studien zu erweitern.«

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    »Seit Jahren lässt der deutsche Staat viele kranke Menschen im Stich. Diese bedienen sich dann oftmals auf dem illegalen Markt, riskieren empfindliche Strafen und weitere vermeidbare Gesundheitsschäden, da der Schwarzmarkt keinem Verbraucherschutz unterliegt. Ich befürworte die Erforschung derzeit noch nicht legaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Wir PIRATEN setzen uns seit Jahren für die kostenlose, umfängliche und flächendeckende Versorgung mit medizinischem Cannabis ein. Die Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht länger eingeschränkt werden.«