Kategorie: Gesundheit

  • PIRATEN kritisieren geplantes Rasterkonzept in der Psychotherapie

    PIRATEN kritisieren geplantes Rasterkonzept in der Psychotherapie

    +++ Gesetz führt zu Beschneidungen der Behandlungsdauer +++ Beschränkung der Psychotherapie gefährdet das Patientenwohl +++ Kritik an gravierender Änderung in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen +++ PIRATEN fordern transparentes und nachvollziehbares Gesetzgebungsverfahren +++

    Wie lange eine Therapie maximal dauern darf, soll künftig durch ein Raster festgelegt werden: eine Unterteilung rein nach Diagnosen. Dieses Konzept könnte in den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügt werden – heute berät der Gesundheitsausschuss darüber. An die Stelle von individuell abgestimmter Therapieplanung tritt demnach ein festes Regelwerk. Aus Sicht der PIRATEN richtet sich dieses Vorhaben gegen das Patientenwohl. Die Partei lehnt eine Einfügung in das GVWG ab.

    „Das Rasterkonzept schafft weitere unnötige Hürden für die Genesung psychisch kranker Menschen,“

    kritisiert Wilk Spieker, Listenkandiat in Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl und Mitglied der AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei.

    „Diagnosen alleine sind niemals aussagekräftig genug, um beurteilen zu können, wie lange ein Mensch behandelt werden muss. Das ist Schubladendenken entgegen jeglicher Patientenwürde! Die Regierung sollte sich schämen, eine solche Änderung überhaupt in Erwägung zu ziehen. Wir brauchen keine Beschränkung von Psychotherapie, wir brauchen mehr Kassensitze! Anders können wir die psychischen Folgen der Coronapandemie nicht abfangen. Psychotherapeut*innen arbeiten jetzt schon am totalen Limit, viele Patient*innen finden keinen Therapieplatz und im ländlichen Bereich gibt es überhaupt keine Versorgung.“

    Eine eventuell letzte Debatte über das GVWG findet am 21. Mai im Bundestag statt. Spätestens kommende Woche wird das Gesetz verabschiedet.

    „Wenn das Konzept übernommen wird, bleibt Betroffenen kaum Zeit, dagegen vorzugehen. Eine so kurzfristige Aktion hinter dem Rücken der Betroffenen zeugt von mangelndem Respekt gegenüber demokratischen und transparenten Prozessen. Die Gesundheitsversorgung wird in diesem Fall nicht weiterentwickelt, sondern verschlechtert! Das zeigt leider deutlich, wie wenig die derzeitige Regierung am Wohl psychisch Kranker interessiert ist,“

    ergänzt Spieker.

  • Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    +++ Inoffizieller Entwurf zur Pflegereform veröffentlicht +++ Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige könnten eingeschränkt werden +++ PIRATEN-Fazit: An Lebensrealität Pflegebedürftiger vorbeigeplant +++

    Gesundheitsminister Jens Spahn macht Druck bei der Pflegereform. Nun wurde ein inoffizieller Entwurf für das Pflegereformgesetz publik – und zeigt, wie sehr die geplante Reform an der Lebensrealität vieler Pflegebedürftiger vorbei geht.

    „Dieser Reformentwurf hätte negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Selbstbestimmung der Familien wird komplett untergraben. Es gilt mal wieder Gewinnmaximierung im Gesundheitssystem, auf Kosten bedürftiger Menschen,“

    fasst Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Pflege und Gesundheit der Piratenpartei, zusammen.

    Als Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl setzt Leurs sich insbesondere für finanzierbare Pflege bei angemessener Entlohnung von Pflegekräften ein.

    Leurs kritisiert vor allem die Reformpläne zur Finanzierung unterschiedlicher Pflegeangebote. Momentan haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bei Bedarf sowohl auf professionelle stationäre Kurzzeitpflege zurückzugreifen, als auch sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, bei der privat pflegende Angehörige temporär unterstützt werden. Zuzahlungen der Krankenkassen konnten bislang zwischen diesen Pflegeformen teilweise umgeschichtet werden.

    Während der Reformentwurf nun eine Steigerung der Zuzahlung zur Kurzzeitpflege auf 3.300 € jährlich vorschlägt, sollen davon nur noch 40 % (1.320 €) für Verhinderungspflege aufgewendet werden können – und damit knappe 300 € weniger als bisher.

    “Die Verhinderungspflege findet in den eigenen vier Wänden statt, ist damit für die Pflegebedürftigen angenehmer und einem stationären Aufenthalt oftmals vorzuziehen. Die Möglichkeit der Verhinderungspflege darf den Familien nicht genommen werden. Insbesondere für Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher wäre eine verminderte Verfügbarkeit der Verhinderungspflege eine Katastrophe – sie hätten es deutlich schwerer, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren,”

    betont Leurs.

    Nicht jeder Mensch mit Einschränkungen kann in Kurzzeitpflege betreut werden, und gerade für Kinder und Jugendliche sind schlicht nicht ausreichend Kurzzeitpflegeplätze verfügbar. Die Verhinderungspflege ist damit zurzeit die einzigen Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Um die Flexibilität dieser zu erhalten, wurde unter anderem eine Petition initiiert – und hat bereits das Quorum von 50.000 überschritten, welches die veröffentlichende Plattform “openPetition” als Relevanzkriterium ansieht.

  • Long Covid: Der internationale ME/CFS-Tag für mehr Forschung und Aufmerksamkeit

    Long Covid: Der internationale ME/CFS-Tag für mehr Forschung und Aufmerksamkeit

    +++ 10 Prozent der Long Covid Patienten leiden unter dem Chronischen Fatigue-Syndrom +++ Leurs fordert mehr finanzielle Mittel für Forschung, Beratungsstellen und Ärzt:innen Fortbildung +++ von bis zu 100.000 Menschen in Deutschland, weltweit Millionen Betroffene durch Long Covid

    ME/CFS steht für die schwere neuroimmunologische Erkrankung Myalgische Enzephalomyelitis, auch Chronisches Fatigue-Syndrom genannt. Sie wird oft durch eine Virusinfektion ausgelöst und kann sich zu einer Behinderung mit Arbeitsunfähigkeit auswachsen. Patient*innen weisen zum Beispiel Erschöpfungszustände auf, haben ein hohes Ruhebedürfnis in Folge von Anstrengung, leiden unter Schlafstörungen und Depressionen und zeigen (chronische) Organerkrankungen. Die Piratenpartei berichtete schon im Februar über Menschen, die unter dieser chronischen Erkrankung leiden. Wissenschaftler schätzen, dass etwa 10 Prozent der Long Covid Patient*innen vom chronischen Fatigue-Syndrom betroffen sind und damit bis zu 100.000 Menschen zusätzlich betroffen sein könnten.

    Sandra Leurs, Bundesthemenbeauftragte für Gesundheit und Pflege und Spitzenkandidatin in NRW zur Bundestagswahl fordert:

    „Die Forschung zu den Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von ME/CFS muss vorangetrieben und finanziell stärker unterstützt werden. Hier sind Bund und Länder gefordert. Es fehlen geeignete Medikamente und Therapien. Niedergelassene Ärzt*innen müssen besser geschult werden, denn oft wird die Krankheit nicht richtig erkannt. Unter anderem deswegen ergeben sich Probleme bei der Anerkennung von Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit oder einem Behindertengrad. Daher halte ich es für dringend erforderlich, Beratungsstellen für Betroffene und deren Angehörige zur gezielten Information über die Erkrankung und bestehende Unterstützungsangebote einzurichten.“

    Der „Internationale ME/CFS-Tag“ am 12. Mai soll die Erkrankung und ihre Folgen ins Blickfeld rücken. Mit dem diesjährigen Motto und Hashtag #MillionsMore wird auf Millionen Menschen aufmerksam gemacht, die durch COVID-19 weltweit zusätzlich an ME/CFS erkranken.

  • PIRATEN fordern vorübergehende Freigabe von Patenten für Corona­impf­stoffe

    PIRATEN fordern vorübergehende Freigabe von Patenten für Corona­impf­stoffe

    +++ Leurs: Eine Pandemie ist nur global zu bewältigen +++ gesellschaftliche Notlage erlaubt Aussetzung des Patentschutzes +++ Allgemeinheit hat Anspruch auf steuerfinanzierte Forschung

    Das Patentwesen bremst mit seinen breiten Monopolansprüchen heute in vielen Bereichen die Innovation mehr, als es sie fördert. Das Patentsystem ist in seinern Regeln und Traditionen festgefahren und schwer zu reformieren. Möglicherweise lässt sich nur durch kreative Zerstörung Raum für zukunfstaugliche Alternativen schaffen.

    Die USA haben nun eine weltweite Debatte angestoßen, damit genügend Impfstoff gegen COVID-19 produziert werden kann, um auch ärmere Länder schnellstmöglich zu versorgen.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege und Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2021 erläutert:

    „Die Piratenpartei fordert schon lange eine grundlegende Reform des Patentwesens, auch um in Situationen, wie einer Pandemie schnellstmöglich reagieren zu können. Die Pandemie wird erst ganz vorbei sein, wenn das Virus global eingedämmt wurde. Hier ist Solidarität gefragt. Um weltweit Produktionstätten aufbauen zu können und Exporte von Impfstoffen in die schwer betroffenen Länder anzukurbeln, müssen wir die Möglichkeit der Patentaussetzung in Betracht ziehen.“

    Die Aussetzung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe trifft in der deutschen Politik auf wenig Zustimmung. Es wird argumentiert, der Patentschutz sei der Schutz von geistigem Eigentum und Quelle der Innovation.
    Allerdings wurde die Entwicklung der Impfstoffe vor allem mit Steuergeldern vorangetrieben. Schon deshalb sollte die Allgemeinheit einen Anspruch auf diese Impfstoffe haben, unabhängig von den Firmen, die die Patente halten.

    Für solche Fälle erlaubten bereits die Verfasser des Patentgesetzes in §13, die Benutzung einer Erfindung auch gegen den Willen des Patentinhabers „im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt“.
    Auch das kürzlich mehrfach geänderte Infektionsschutzgesetz behält in §5 explizit die Möglichkeit des Gesundheitsministeriums, Patente in einer gesellschaftlichen Notlage per ‚Benutzungsanordnug‘ zu übergehen, vor.

  • Die finanzielle und personelle Ausstattung der Pflege muss besser werden

    Die finanzielle und personelle Ausstattung der Pflege muss besser werden

    Viel wurde diskutiert über die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Pflege in Deutschland. Nun will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Reform auf den Weg bringen.

    Das Rückgrat der beruflichen Pflege sind engagierte Pflegekräfte, obgleich auch Angehörige wichtige Aufgaben in der Pflege zu Hause übernehmen. Mit fortschreitendem demografischen Wandel werden derweil zunehmend mehr Personen nötig, um Pflegebedürftige fachkompetent betreuen und pflegen zu können – und das auch zu Hause.

    Zu wenige Pflegekräfte, zu schlechte Bezahlung

    2019 wurde mit der Konzentrierten Aktion Pflege (KAP) der Versuch unternommen, das Personal in der beruflichen Pflege aufzustocken. Allerdings sind die zusätzlich geschaffenen Stellen bei weitem noch nicht besetzt. Der Arbeitsmarkt der Pflegefachkräfte ist seit Jahren leer gefegt, gerade im Bereich der Langzeitpflege. So ist die Wirkung des KAP nur sehr begrenzt.

    Das BMG sieht eine Chance zur Ausbildung in digitalen Pflegekursen [1] zur Weiterentwicklung des Ehrenamtes und zur Selbsthilfe. Grundsätzlich kein schlechter Weg für pflegende Angehörige, aber bitte nicht als Ersatz der professionellen Pflege! Ehrenamtsstrukturen dürfen in einem Bereich, in dem es um Menschenleben geht, höchstens unterstützend sein. Die professionelle ambulante Pflege muss erhalten bleiben und gestärkt werden, sonst wird die Qualität in der Pflege abnehmen. Ebenso riskiert man, dass eine Entprofessionalisierung des Pflegeberufes einsetzt.

    Gleichzeitig wird eine bessere Bezahlung von Pflegekräften verhindert. Insbesondere kirchliche und private Träger von z.B Seniorenheimen bremsen eine Lohnerhöhung immer wieder aus [2,3]. Deshalb werden Pflegekräfte in der Langzeitpflege auch in mittlerer Zukunft kaum auf eine Verbesserung ihrer Lohnsituation hoffen können.

    All dies belastet die Qualität der Pflege. Das BMG forderte, ein ‘einsatzbereites Personalbemessungsinstrument’ in der Pflege zur Evaluierung des Personalbedarfs bis zum 15. Dezember dieses Jahres einzurichten und bis 2025 zu implementieren [4]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV), die mit Entwicklung und Finanzierung des Instruments beauftragt werden sollten, erachten diesen Zeitplan als unmöglich. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege werden also nicht vor 2025 zu erwarten sein.

    Pflege finanzierbar machen

    Ohnehin ist die Finanzierung der Pflege eine existenzielle Frage, da sie viele Pflegebedürftige und deren Angehörige überfordern. Das BMG schlägt in § 43 c des Arbeitsentwurfs des neuen Pflegereformgesetzes vor, die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung zu staffeln. So muss im ersten Jahr der volle Eigenanteil der reinen Pflegekosten von derzeit durchschnittlich ca. 831 Euro übernommen werden, im zweiten Jahr 75%, im dritten Jahr 50% und ab dem vierten Jahr 25%. Mit der relativen Deckelung tritt keine Entlastung für kurzfristig stationär in Pflege befindliche Menschen ein. Ohne die ursprünglich angedachte Deckelung von 700 Euro [5] werden die Kosten für die Pflegebedürftigen allein schon einrichtungsabhängig unkalkulierbar. Das Risiko von Preissteigerung tragen damit nur die Pflegeheimbewohner. [6] Da weitere Eigenanteile in der stationären Versorgung darauf aufgeschlagen werden, können die Kosten leicht in die Tausende eskalieren – ein Betrag, der sich für die Meisten nicht einfach aufbringen lassen wird.

    Wenn stattdessen Angehörige zu Hause pflegen, also nicht-stationär, können ambulante, professionelle Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine (günstigere) Unterstützung bieten. Hierzu sieht der BMG-Plan eine Ausweitung von Häusern zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege vor, begleitet von Übergangspflegeangeboten zur Anschlussversorgung von Krankenhausaufenthalten. Der Aufbau dieser Häuser geht aber nur schleppend voran und es gibt zu wenige freie Plätze, um pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten. Dafür werden Erstattungsmöglichkeiten, und damit bessere Finanzierung [5,7], für z.B. Pflegekräfte aus dem Ausland zur privaten Betreuung zu Hause gegeben. Zumindest ein Schritt in die Richtung, unangemessene Beschäftigungsverhältnisse bei Pflegenden aus dem Ausland einzudämmen.

    Neue Rehabilitationsmaßnahmen könnten eine wesentliche Rolle bei der Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit spielen. Dafür soll sich gemäß Vorschlägen für Personen über 70 Jahren zukünftig die Pflegeversicherung an den Kosten der GKV beteiligen [5].

    Momentan haben Pflegebedürftige in der Regel die Möglichkeit ambulanter Pflege zu Hause oder stationärer Versorgung in Pflegeheimen. Zudem könnten zukünftig Pflegekassen Vereinbarungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen treffen [1].

    Gesamtgesellschaftliche Kosten [1]

    Im Jahr 2021 werden die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen oder pflegende Angehörige auf 1,3 Milliarden Euro steigen, ab dem Jahr 2022 nochmals auf 5,1 Milliarden Euro. Zudem werden Kosten in Höhe von 90 Millionen Euro für die private Pflegeversicherung vom Bund übernommen. Auf die Bundesländer kommen Mehrkosten von 0,94 Milliarden Euro zu. Im Bereich der Beihilfe für Staatsbedienstete ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden jährliche Mehrausgaben von rund 0,18 Milliarden Euro.

    In Reaktion auf den demografischen Wandel werden die öffentlichen Kassen durch private Vorsorgepläne entlastet, wie zum Beispiel die private Pflegeversicherung und Riesterrente. Allerdings werden hierdurch Kosten nur verlagert, von öffentlichen Mitteln hin zu privaten Ersparnissen. Die Ansparphase des Pflegeversorgungsfonds (“Pflege Bahr”) soll bis zum Jahr 2050 verlängert werden und Kinderlose sollen finanziell mehr beitragen.

    Desweiteren müssen Änderungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Sozialgesetzbuch XI § 14 Pflegebedürftigkeitsbegriff [8]) eingeleitet werden. So soll gemäß der AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei der Begriff der “Pflegebedürftigkeit” in einen “Pflegebedarf” umgewandelt werden sowie Inhalte neu strukturiert und systematisiert werden.

    Die Vermeidung von zu hohen Eigenanteilen bei Pflegebedürftigkeit soll eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und zur Vermeidung der Überforderung der Pflegeversicherung sowie der Absicherung von pflegenden Angehörigen dienen.

    Das sind viele kleinteilige Maßnahmen. Werden sie in der Summe ausreichen, um die Pflege nachhaltig zu stärken?

    Die Autorin dieses Beitrages, Sandra Leurs, meint: Sicher nicht. Im Gegenteil wird es die Belastung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherer bei fortschreitendem demographischen Wandel nicht aufhalten. Eine wirkliche Maßnahme wäre eine solidarische Kranken- und Pflegeversicherung, in die alle einzahlen – Angestellte, Beamte, ohne Beitragsbemessungsgrenze oberhalb derer Gutverdienende über private Krankenversicherer Beiträge einsparen.

    Vielleicht können wir so die finanziell angespannte Situation im Pflegebereich aufhalten und es wird der Regierung leichter fallen, für das Pflegepersonal anständige Löhne sicherzustellen.

    Klar ist: Schon die #Pflegestärkungsgesetze I-III [9] gingen und gehen alle nicht weit genug.

     

    Quellen:

    [1] http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2021/2021-03-12_Arbeitsentwurf_Pflegereformgesetz.pdf

    [2] https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/pflege-tarifvertrag-loehne-arbeitsbedingungen-arbeitsrechtliche-kommission

    [3] https://www.pflegen-online.de/altenpflege-verdienen-alle-examinierten-bald-3137-euro

    [4] https://www.bibliomedmanager.de/news/spahn-will-ein-neues-instrument-bis-2025

    [5] https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/11/15/pflegereform-2021/

    [6] https://www.biva.de/reform-der-pflegeversicherung-2021-fakten-und-kritik/

    [7] https://redesign.piratenpartei.de/2020/09/19/wenn-die-pflegekraft-nach-hause-faehrt-osteuropaeische-pflegekraefte-in-deutschen-haushalten/?fbclid=IwAR2Bb63m-bkj12_jh9tave4qB2XXwcQGbiuA8mI5NkPSou_7L6xrHpTpuqs

    [8] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html

    [9] https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegestaerkungsgesetze/

  • #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    +++ Echte Barrierefreiheit statt EU Mindestanforderungen +++ Verpflichtende Standards für die Privatwirtschaft +++ zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung +++ Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit

    In der Woche des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung werden mehrere Gesetzesinitiativen im Bundestag behandelt. Das zeigt, wieviel in dieser Regierung liegengeblieben ist und sollte nicht nur für betroffenen Menschen mehr Aussagekraft für ihre Wahlentscheidung haben, als blumige Wahlversprechungen für die nächsten Jahre. Denn Barrierefreiheit ist für alle gut und schadet niemandem. Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland schließt sich den Forderungen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zahlreicher Vereine und den meisten Änderungsvorschlägen der Oppositionsparteien an.

    Markus Walloschek, Kreisvorsitzender der PIRATEN Erfurt fordert:

    „Aus unserer Sicht ist die Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten und nicht nur den Mindeststandards der EU von 2019 anzupassen. Beispielsweise ist ein barrierefreier Geldautomat in einer Bank, die eine Stufe hat, sinnlos und halbherzig.
    Vorallem muss die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft endlich verpflichtend sein, denn die Menschen verbringen ihren Alltag mehr in Geschäften, Arztpraxen, Gaststätten oder Kinos als in Bundesministerien und Behörden. Wenn ich eine Überweisung zum Facharzt erhalte, wird es schwierig für mich als Rollstuhlnutzer, eine geeignete Praxis zu finden.“

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Kostenfrage für Assistenz im Krankenhaus.
    Viele Menschen mit Behinderung benötigen im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung eine ständige Assistenzkraft, die man zu Hause über das persönliche Budget beantragen kann. Krankenkassen und Eingliederungshilfe beziehungsweise die zuständigen Ministerien, das Bundesgesundheitsministerium für die gesetzliche Krankenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Eingliederungshilfe, streiten hier zeitraubend über die Zuständigkeit. Dazu muss dringend eine Regelung in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, welches am 07. Mai beschlossen werden soll.

    Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei NRW und Koordinatorin der AG Inklusion erläutert:

    „Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Barrieren bei Augenärzten für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen – sei es die Anmeldung, bei der man gebeten wird, Formulare auszufüllen, das Ziehen von Wartemarken, dessen Nummer nicht aufgerufen, sondern nur auf einem Display angezeigt wird. Das Personal ist häufig leider auch überfordert oder nicht entsprechend ausgebildet. Dies sind Barrieren, die schnell behoben werden könnten, um auch blinden und sehbehinderten Menschen einen selbstständigen Besuch ohne ständiges Nachfragen zu ermöglichen.“

    Unsere Forderungen in Kürze:

    • den Einbezug der baulichen Umwelt, um Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten.
    • den Einbezug des ÖPNV – nicht funktionierende Aufzüge oder Durchsagen und Anzeigen sind nicht länger hinnehmbar
    • Ausnahmeregelungen dürfen nicht zur Regel werden – Perspektiven von Menschen mit Behinderung müssen berücksichtig werden
    • Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens
    • zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung inklusive barrierefreier Feedback-Mechanismen
    • Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit, in dem Selbstvertretungsorganisationen und weitere Expert*innen aktiv partizipieren
    • eine verkürzte Übergangsfrist für die barrierefreie Nutzung von allen in der Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen mittels entsprechender Produkte spätestens ab dem 28.06.2030
  • Verbrechen in Potsdamer Pflegewohnheim: PIRATEN kritisieren Versäumnisse in der Pflege

    Verbrechen in Potsdamer Pflegewohnheim: PIRATEN kritisieren Versäumnisse in der Pflege

    Am 28. April kam es zu einem vierfachen Tötungsdelikt und einer schweren Körperverletzung in einer Potsdamer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Piratenpartei verurteilt diese Vorfälle auf das Schärfste, auch wenn es derzeit so aussieht, dass die Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat als schuldunfähig einzustufen ist.

    „Seit der Doku ‚Team Wallraff‘ oder spätestens der Corona-Pandemie sind die absolut katastrophalen Zustände in Pflegeeinrichtungen bekannt und man hätte es vermutlich verhindern können. Menschen mit Behinderung sind tagtäglich mehrfach bei den unterschiedlichsten Dingen auf Hilfe von außen angewiesen und es kann nicht sein, dass Bewohner sich dort nicht sicher fühlen können. Eine Pflegeeinrichtung ist, wenn auch kein inklusives, immernoch aktuell ein Zuhause für ganz viele Beeinträchtigte. Die Schutzwürdigkeit dieser Menschen ist hier mit Füßen getreten worden,“

    sagt Antonia M. Hörster, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Inklusion sowie Gesundheit und Pflege der Piratenpartei.

    „Gut ausgebildetes Pflegepersonal ist nicht ausreichend vorhanden, aber nur gut ausgebildetes ist auch gut geprüftes Pflegepersonal und in der Lage, diese schwere köperliche und psychische Aufgabe zu meistern. Im Gegenteil dazu wird immernoch von der Politik propagiert, dass „PFLEGE JEDER KANN“. So werden nach wie vor viele ungelernte Kräfte in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Das geht unserer Meinung nach nicht,“

    ergänzt Sandra Leurs, Bundesthemenbeauftragte für Gesundheits- und Pflegepolitik.

    Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand NRW und Koordinatorin der AG Inklusion, fügt hinzu:

    „Die Piratenpartei spricht sich für die selbstständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aus. Aus unserer Sicht ist dieser Vorfall nur ein weiterer Beleg dafür, dass sich dringend etwas an unserem System ändern muss und Menschen mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft gehören. Eine menschenrechtliche Unterscheidung von Behinderten und Nicht-Behinderten ist absolut inakzeptabel.“

    Die Piratenpartei spricht allen Mitarbeitern, Bewohnern und Familienmitgliedern ihr aufrichtiges Beileid aus.

  • Neue Virusvariante aus Indien – PIRATEN vermissen globales Handeln

    Neue Virusvariante aus Indien – PIRATEN vermissen globales Handeln

    Mit mehr als 200.000 Fällen innerhalb von 24 Stunden bei ca. 1,4 Milliarden Einwohnern hat Indien einen neuen Corona-Höchststand. Die neue Variante #B.1.617 breitet sich rasant aus. Im indischen Bundesstaat Maharashtra zeigt sich bei 60% der infizierten Menschen die neue Virusvariante, berichtet der „Indian Express“. Diese Variante trägt zwei Mutationen in sich. Beide Mutationen wurden auch separat voneinander in anderen Corona-Varianten gefunden: zum Beispiel bei der britischen oder der südafrikanischen sowie der sich schnell ausbreitenden kalifornischen Variante.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei und Spitzenkandidatin des Landesverbands NRW für den Deutschen Bundestag, warnt:

    „Was wir jetzt brauchen ist weltweite und gut finanzierte Forschung, um das Coronavirus und seine neuen Varianten engmaschig zu überwachen. Wir dürfen auch eine globale Lockdown-Perspektive nicht ausschließen.
    Das würde bedeuten, sämtliche interkontinentale Flüge zur Personenbeförderung, zu geschäftlichen wie privaten Zwecken, einzustellen, und uns ausschließlich auf den Lufttransport von Impfstoffen oder anderen benötigten medizinischen Gütern zu konzentrieren. Eine weltweite Koordination der Impfkampagne ist dringend erforderlich, denn auch in ärmeren Ländern muss so schnell wie möglich geimpft werden.
    Auch muss die Produktion von zugelassenen Impfstoffen beschleunigt werden. Hersteller müssen kooperieren. Und Patentschutz darf hierbei nicht über dem Schutz von Menschenleben stehen.“

    Die Europaabgeordneten der tschechischen PIRATEN haben bereits im März die EU aufgerufen, geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfstoffen aufzuheben, sodass die Pharma-Industrie ihre Produktionsmöglichkeiten für Impfstoffe vollständig ausschöpfen kann. Eine globale Pandemie kann nur durch Solidarität gelöst werden.