Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Ein Jahr nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung sehen die PIRATEN ein Durchsetzungsdefizit und schwere Lücken beim Internet-Datenschutz.

    „Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat weltweit Vorbildwirkung, doch die Durchsetzung des Datenschutzes scheitert hierzulande oft an überlasteten Aufsichtsbehörden und daran, dass viele Digitalkonzerne ihren Sitz im konzernfreundlichen Irland haben. Es bräuchte viel mehr Personal für die Aufsicht und Datenschutzklagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen“

    fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

    „Bis heute fehlt ein Schutz unseres Surfverhaltens im Internet vor Aufzeichnung, Ausspähung und Auswertung. Im Netz sind wir derzeit ungeschützt vor Durchleuchtung, Datenklau, Datenverlust und Manipulation. Mit der jahrelang im Interesse der Werbeindustrie ausgebremsten ePrivacy-Verordnung wollen die EU-Regierungen sogar noch eine private Vorratsdatenspeicherung und Nachrichtenfilter legitimieren. Der Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich das neue Europäische Parlament stellen muss.“

    mahnt der Datenschützer Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet die Meinungfreiheit im Netz

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet die Meinungfreiheit im Netz

    Der Entwurf des Innenaussschusses (LIBE) zur Terror Content Regulation, kurz TERREG hat am Mittwoch in erster Lesung das Europäische Parlament durchlaufen.

    Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht die Meinungsfreiheit im Internet bedroht:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internetzensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Artikel 4 des Entwurfes verpflichtet Dienstanbieter, Löschanordnungen innerhalb einer Stunde nachzukommen, andernfalls kann bei systematischen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

    „Der Entwurf ignoriert vollständig, dass eine solche Vorgehensweise für kleine bis mittlere Internetdienste nicht zu leisten sein wird. Hier werden Wunschvorstellungen in der Verfolgung von Verstößen geäußert und vollkommen unreflektiert und ohne Expertenrat in den Entwurf übernommen. Eine Löschanordnug innerhalb von 60 Minuten würde einen unangemessen hohen Aufwand bei vielen dieser Unternehmen verursachen und in der Sache – man stelle sich beispielsweise die Übertragung eines Anschlags wie in Christchurch vor – nicht wirklich die gewünschten Ziele erreichen,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.

  • Agrarminister winken Urheberrechtsreform durch – R.I.P. Internet

    Agrarminister winken Urheberrechtsreform durch – R.I.P. Internet

    Der Ministerrat der Europäischen Union hat heute mit den Stimmen der Bundesregierung den Weg für eine Urheberrechtsreform geebnet. Die Piratenpartei Deutschland hält eine solche Reform grundsätzlich für notwenig, allerdings nicht um jeden Preis, wie beispielsweise die Erfordernis von Uploadfiltern.

    „Dieser Tag wird vielen Kreativen in Erinnerung bleiben. Dieses Finale der Reformbemühungen bestätigt hunderttausenden Protestierenden und Millionen von Petenten, dass nicht nur ihre Zukunft sondern auch die Grenzen ihrer Ausdrucksmöglicheiten von Politikern festgelegt werden, die in der Sache weder die Probleme noch die Lösungsmöglichkeiten verstehen. Es ist Zeit für einen Wandel – wer unser Land und unseren Kontinent für die nächsten Jahrzehnte stark und erfolgreich machen möchte, sollte wenigstens die Technologien der Gegenwart verstanden haben, oder auf diejenigen hören, die damit vertraut oder davon betroffen sind,“

    sagt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Weiter kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Es ist bezeichnend für die gesamte Debatte, dass ausgerechnet die Landwirtschaftsminister in Europa über die Zukunft des Internets beschließen.
    Politiker, die im Internet maximal Youtube, Facebook und Twitter kennen, legen Richtlinien fest, die in Zukunft das Leben von Millionen Menschen beeinflussen, ohne auch nur im Ansatz zu verstehen, was sie da gerade anrichten.

    Experten, die ausnahmslos vor den Folgen von Artikel 11 und 13 gewarnt hatten, wurden ignoriert. Auch die wiederholten Appelle aus den betroffenen Wirtschaftszweigen wurden einfach nicht gehört. Selbst die größten Proteste für ein freies Internet mit Hunderttausenden auf der Straße und über 5 Millionen Unterschriften wurden zugunsten eines Lobbytreffens am Vorabend der Abstimmung übersehen.

    Die Verantwortung für dieses Ergebnis sehen wir PIRATEN bei der SPD, insbesondere bei Justizministerin Katarina Barley. Den Wählern im Koalitionsvertrag und bei allen möglichen Interviews erzählen, dass die SPD gegen Uploadfilter ist, aber dann, wenn es darauf an kommt zu kneifen, ist Betrug am Wähler. Die Wähler haben ein Anrecht auf Verlässlichkeit der von ihnen gewählten Repräsentanten. Das eine zu sagen, um dann genau das Gegenteil zu tun, ist unglaubwürdig und verspielt jedes Vertrauen.“

    Um die Farce zu komplettieren ließ sich Umweltministerin Klöckner bei der Abstimmung auch noch vertreten, und die Bundesregierung wirbt mit einer eilens erstellten Protokollerklärung, die noch deutlicher zeigt, wie wenig sie verstanden hat, worum es wirklich geht, um Verständnis.

  • „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    Mitte März beschloss der Bundesrat einen von NRW und Hessen vorangetriebenen Gesetzesentwurf, mit dem „eine angemessene strafrechtliche Verfolgung [..] internetbasierter Angebote, die Delikte ermöglichen oder fördern, deren Begehung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen“ ermöglicht werden soll.
    Im Visier des sogenannten „Darknet-Gesetzes“ steht das Tor-Netzwerk, welches Nutzern einen anonymen Internetzugang bereit stellt.

    Die Piratenpartei, genauer der Landesverband NRW, betreibt seit 2013 einen Tor Exit Server und gehört damit zu den potentiell Beschuldigten.
    PIRATEN beharren eben darauf, das Recht auf Privatsphäre, Anonymität und informelle Selbstbestimmung als ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft zu vestehen.
    Technische Details zum PIRATEN-NRW-Tor-Server sind im Piratenwiki zu finden.

    Für im Darknet nutzbare Dienste gibt es viele Beispiele. Bei Tor sind sie über eine .onion-Domain erreichbar. Zwei Beispiele sind Facebook oder ProtonMail.
    ProtonMail kann dabei, sicheres Vorgehen vorausgesetzt, zur vollkommen anonymen E-Mail-Kommunikation genutzt werden.
    Facebook gibt Nutzern in Ländern mit Zensur die Möglichkeit, direkt im Tor-Netz erreichbar zu sein. Tor kann und wird somit zur Umgehung von lokaler Zensur verwendet. So können Journalisten Tor nutzen, um mit Dissidenten und Whistleblowern zu kommunizieren. Tor hilft also in politisch oder rechtlich schwierigen Umständen, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wahrzunehmen.
    Tor kann außerdem genutzt werden, um die Privatsphäre bei Recherchen zu heiklen Themen zu schützen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein sozial gewollter und positiver Effekt der teilweise erst durch Tor erreichten Anonymität.
    Prominentester Fürsprecher von Tor ist Edward Snowden, der die Verschleierung der eigenen Identität ausdrücklich als sicherer gegenüber einem VPN einstuft.

    Diese gewollten und nützlichen Nutzungszwecke überwiegen bei weitem die ungewollten, illegalen.

    Unbestritten gibt es Im Internet im Allgemeinen und im Tor-Netzwerk im Speziellen, so wie abseits des Computers auch, illegale Machenschaften und Handlungen. Die PIRATEN fordern genau wie andere Parteien die Bekämpfung von Straftaten. Wir stellen uns jedoch andere Grenzen vor und verlangen, was den Tor-Browser konkret angeht, dass dessen Nutzer und -Betreiber nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden. Dies aber geschieht, indem, mitunter wider besseres Wissen, die alte Mär von den hilflosen Strafverfolgungsbehörden verbreitet wird. Die Bundes- und Landesregierungen sind dabei oft Stimmführer in diesem Chor. Im Internet begangene Straftaten werden bereits jetzt verfolgt, und Erfolge in Ermittlungen sind längst Alltag.
    Es muss nicht die Freiheit abgeschafft werden, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.

    Die Finanzierung des NRW-Tor-Exit – er benötigt einen fast vierstelligen Betrag pro Jahr – ist allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge möglich.
    Neben diesem Exit gibt es eine schwankende Zahl Relays, die in privater Initiative ebenfalls durch Piraten betrieben werden. Hierfür danken wir den Aktiven ausdrücklich.
    Wir rufen an dieser Stelle dazu auf, neue Tor-Relays (nicht Exits) zu installieren. Zur Information gibt es diverse Webseiten. Die Anleitung und Entscheidungshilfe beim Torproject sei besonders hervorgehoben. Die Tor Webseite enthält weitere hilfreiche Informationen.

    Hintergrundinformationen:

    Was ist denn eigentlich das Darknet?
    Das Darknet, zumindest nach seiner ursprünglichen Begriffsdefinition, die aus dem Englischen stammt und „Dunkles Netz“ bedeutet, ist ein Teil des Internet, der ohne weitere Details zu kennen nicht auffindbar ist. Die Ursprünge des Begriffs lassen sich bis zum ARPANET, dem Vorgänger des heutigen Internet, zurückverfolgen. In den 1970er Jahren waren im ARPANET damit Adressen gemeint, die Daten empfangen konnten, jedoch nicht in der Netzwerkliste auftauchten und auch nicht auf einen PING reagierten. Gemeint waren also versteckte Teilnehmer im Netz. Diese Bedeutung ist auch die heute, zumindest noch im übertragenen Sinn, gültige Begriffsdefinition. Jedoch ändert und erweitert sie sich in letzter Zeit zunehmend. Grundsätzlich gilt, dass das Darknet der Teil des Internet ist, der nicht über Suchmaschinen oder ähnliche Dienste aufzufinden ist und Informationen enthält, die über diese Wege nicht zu erhalten sind. Das Darknet kann nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher Mittel wie Tor, anoNet, I2P und anderer erreicht werden. Als Gegenstück zum Darknet kann das so genannte „Clear Net“ verstanden werden, das „Surface Web“ ist ein Teil des Clear Net und öffentlich ohne entsprechende Zugänge erreichbar. Eine Zwischenform ist das „Deep Web“ (zu deutsch tiefes Netz, auch „Hidden Web“, verstecktes Netz) genannt, welches nur mit Zugangsdaten erreichbar ist. Teile von Facebook zählen zum Deep Web.

    „Darknet“ ist demnach erst einmal nur ein technischer Begriff. Er sagt nicht aus, welche Arten von Informationen und Dienstleistungen in diesem Netz zur Verfügung gestellt werden. Es kann sich um freie wie geheime, belanglose oder verbotene Informationen und Dienstleistungen handeln. Das Intranet eines Unternehmens oder einer Behörde ist, technisch gesehen, ein Deep Web.

    Anonymisierung mit Hilfe des Darknet
    Das Darknet hat sich jedoch über die Jahre gewandelt. So ist ein erheblicher Nutzungszweck heute die Anonymisierung des Nutzers. Die Gründe für diese Änderung sowie die Schaffung zusätzlicher Dienste sind sicher auch in den immer umfangreicheren [staatlichen und privaten] Datensammlungen und in der hieraus resultierenden Einschränkung der Privatsphäre zu suchen. Bei den neu entstandenen Diensten kann besonders das System „Tor“ hervorgehoben werden, das bereits in den ersten Versionen 2003 darauf abzielte, den Nutzer zu anonymisieren.

    Jeder Nutzer im Internet ist über eine IP-Adresse temporär oder permanent identifizierbar. Nur dadurch ist es möglich, dass Daten von einem Dienst zu ihm und zurück übertragen werden können. IP-Adressen sind in vielen Fällen auf den jeweiligen Nutzer, das heißt die Person, zurück verfolgbar. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden sie von Internetserviceprovidern gespeichert, zusammen mit Informationen über den Datenverkehr, der mit diesen Adressen in Verbindung steht. Dies kann – unabhängig von der Verfassungswirklichkeit eines Landes – dem Nutzer zum Nachteil gereichen.

    An dieser Stelle greifen nun Tor und andere Dienste ein. Sie verschleiern die IP-Adresse, indem die Daten, wie bei Tor, durch mehrere zwischengeschaltete Computer, so genannte Relays, geleitet werden und schließlich an einer völlig anderen Adresse, einem „Exit“ genannten Ausgangsknoten, wieder in das Clear Net übergehen. Bei dieser Weiterleitung, auch Routing genannt, kennt nur der erste Knoten (Eingangsknoten, auch bekannt als Guard) den Nutzer bzw. dessen IP-Adresse. Er leitet die Anfragen und Informationen an den nächsten Knoten (ein Relay) weiter, das Relay leitet die Informationen dann an den nächsten Knoten weiter, der ein Exit sein kann, aber auch ein weiteres Relay. Der entscheidende Punkt ist , dass jeder dieser aneinander gereihten Knoten (Guard, Relay und Exit) nur die für ihn notwendigen Informationen lesen kann, also nur die, die er benötigt, um die Anfragen und Antworten weiterleiten zu können. Alle anderen Informationen sind entweder entfernt oder verschlüsselt. Guard und Exit werden nur für die Kommunikation aus dem Tor-Netzwerk hinaus in das Clear Net benötigt. Der Name Tor steht für „The Onion Router“ Network, wobei Onion (Zwiebel) auf die Vielschichtigkeit der Zwiebel und somit des Netzes anspielt.

    Tor und das Darknet
    Wenn man mit einem Tor-Client, bspw. dem Tor-Browser, einen Dienst im Darknet aufruft, dann fällt in der Kette der oben genannten Knoten der Exit weg. Stattdessen besteht die Kette nur noch aus einem Guard und mehreren Relays, wovon das letzte die Verbindung zum nur innerhalb des Tor-Netzwerks erreichbaren Dienst herstellt. Hierdurch ist sichergestellt, dass sowohl der Nutzer, also auch der Dienstanbieter keine Informationen kennen (muss), welche eine Identifikation ermöglichen.

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute bei nur einer Gegenstimme dafür gestimmt, dass Internetanbieter auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde „terroristische Inhalte“ sperren sollen. Nächste Woche soll das Parlament insgesamt abstimmen. Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert:

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren nach Artikel 4 der Verordnung würden das Aus für unzählige Internetdienste bedeuten: Rund um die Uhr erreichbar zu sein, um Löschanordnungen innerhalb 60 Minuten Folge leisten zu können, können kleine Unternehmen und ehrenamtliche Betreiber nicht gewährleisten. Profitieren würden die großen Quasi-Monopolisten wie Facebook, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Mit der heutigen Entscheidung übergehen die Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen die diesbezügliche Kritik von UN-Sonderberichterstattern und EU-Grundrechteagentur.“

    Breyer sieht auch Gefahren für die Meinungsfreiheit:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Piratenpartei warnt Städte und Gemeinden vor der Teilnahme an dem EU-Förderprogramm „Wifi4EU“, das morgen 3.400 Förderzusagen über je 15.000 € für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots vergeben will:

    „Das Wifi4EU-System ist technisch unsicher und verstößt rechtlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz“,

    kritisiert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Wer über dieses, von der EU gesponsorte WLAN ins Internet will, muss sich künftig über eine zentrale EU-Datenbank persönlich identifizieren. Diese Identifikationspflicht leistet Überwachung und Abmahnungen Vorschub und das, obwohl derzeit jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Auch soll eine Vorschaltseite mit eingebauter EU-Hintertür angezeigt werden, die den Internetzugang unsicher und für einige Geräte unbenutzbar macht.“

    Breyer empfiehlt Kommunen beim Aufbau einer WLAN-Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen lokalen Freifunkprojekten. Deren WLAN-Netze seien technisch überlegen und datenschutzkonform nutzbar.

    „Eine Teilnahme an dem EU-Programm zieht für Kommunen so viele Folgekosten und Nachteile nach sich, dass sie sich trotz der Fördermittel nicht lohnt.“

    Hintergrund: Am morgigen Donnerstag verteilt die EU-Kommission je 15.000 € an Kommunen, die an ihrem Wifi4EU-Programm zum Aufbau von WLAN-Internetzugängen mitmachen wollen. Fast 2.000 deutsche Städte und Gemeinden haben sich beim letzten Mal beworben.

    Kritik der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net an Wifi4EU

    Kritik von Freifunk Aachen an Wifi4EU

  • Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Zur Annahme der EU-Urheberrechtsreform erklärt der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer:

    „Heute wurde ein Stück unserer digitalen Meinungsfreiheit zum Profit der Contentindustrie verkauft. Diese Abstimmung zeigt: Vom Lobbyismus und dem Einfluss des Geldes auf die Politik geht heute die größte Gefahr für unsere Demokratie aus. Im EU-Parlament haben Profitinteressen der Konzerne das Sagen, das haben wir schon bei CETA gesehen. Demokratie heißt aber Herrschaft des Volkes. Unsere Waffen im Kampf gegen gekaufte Politik heißen Transparenz, Mitbestimmung und direkte Demokratie. Ich danke unserer Piraten-Europaabgeordneten Julia Reda für ihren vorbildlichen Einsatz. Ich rufe alle digitalen Freiheitskämpfer auf, sich der Piratenbewegung anzuschließen und sie stärker zu machen!“

    Die Proteste der Zivilgesellschaft wurden vom Europaparlament ignoriert. Die Werbung der Lobbyisten auf Taxis und Plakaten und die Essenseinladungen waren erfolgreich. David Caspary sprach von gekauften Demonstranten, welche es nicht gab. Es ist wohl eher von durch Lobbygruppen beeinflussten Abgeordneten auszugehen. Die Urheberrechtsrichtlinie bringt jedoch gerade den Urhebern nichts.

    „Die Unausgewogenheit im Parlament zwischen den Interessen der Menschen und der Vertreter kommerzieller Interessen macht deutlich, dass endlich mit einem Lobbyregister öffentlich gemacht werden muss, wer alles auf die politische Entscheidungsfindung in welchem Maße Einfluss nimmt“

    ergänzt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei zur Abstimmung:

    „Wir möchten allen danken, die bis zur letzten Minute versucht haben Artikel 11 und 13 zu verhindern. Insbesondere sind dies auch rund eine viertel Million Aktivisten, mit denen wir am letzten Wochenende gemeinsam für ein freies Internet demonstriert haben. Leider haben sich die Abgeordneten weder von den Protesten noch von den Einschätzungen zahlloser Wissenschaftler und Unternehmer überzeugen lassen. Wir hoffen, dass sich die schlimmsten Befürchtungen nicht erfüllen werden. Dass Abgeordnete den Großteil der Angebote, die jetzt von neuen Regulierungen betroffen sind, gar nicht kennen, gibt uns aber wenig Hoffnung in dieser Hinsicht. Daher bringt Euch ein, geht wählen, tretet in Parteien ein. Um denen, die das Internet kaputt machen, ihre politische Macht zu nehmen.“

    Nachdem die Urheberrechtsrichtlinie in dieser Form beschlossen und die Zivilgesellschaft komplett ignoriert wurde, hat nun der Wähler das Wort. Wer in Zukunft eine Politik mit Transparenz und Mitbestimmung in Europa haben will, kann die PIRATEN auch in Deutschland wählen.

    Europawahl ist am 26. Mai!