Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Zur Überwachung von Diesel-Fahrverbotszonen in Städten sollen künftig „stichprobenartig“ alle Autofahrer fotografiert sowie ihr Kfz-Kennzeichen abgeglichen werden dürfen. Dies hat der Bundestag heute beschlossen.
    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht in dem Gesetz einen Fall für das Bundesverfassungsgericht:

    „Um Geldbußen von 75 Euro gegen Dieselfahrer verhängen zu können, ist es völlig unverhältnismäßig, an Kontrollpunkten jeden Autofahrer in unseren Städten zu fotografieren. Das Versprechen, die Daten unbescholtener Fahrer wieder zu löschen, hält erfahrungsgemäß nur bis zur nächsten Begehrlichkeit der Sicherheitsideologen. Das ist verdachtslose Massenüberwachung und ein Übergriff auf unsere Grundrechte, der mit einer Blauen Plakette zum Beispiel leicht vermeidbar wäre! Karlsruhe, übernehmen Sie.“

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Die Wikipedia Deutschland hat im Zusammenhang mit dem europaweiten Protesttag am 23.3.2019 entschieden, ihre Seite am 21.3.2019 komplett mit einer Hinweisseite abzuschalten. Statt Millionen Wissensartikeln soll für einen Tag lediglich eine schwarze Protestnote des Internetlexikons zu lesen sein. Für den 23. März hatte die Piratenpartei gemeinsam mit savetheinternet.info zum europaweiten Protesttag gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht aufgerufen. Die Piratenpartei begrüßt daher die Entscheidung der deutschen Wikipedia und fordert andere Plattformen auf, sich dem Protest anzuschließen.

    „Viele Lobbyorganisationen berichten falsch über die Copyright Directive und auch eine Domain, die sich nur auf einen Artikel aus der Copyright Directive bezieht, enthält viele Falschinformationen“

    kommentiert Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei die heutige Entscheidung und ergänzt:

    „Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, ist die Entscheidung der Wikipedia vollkommen nachvollziehbar. Die Befürworter der aktuellen Urheberrechtsreform müssen in aller Deutlichkeit auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen werden. Zwar sind Enzyklopädien noch davon ausgenommen, weil die Wikipedia selbst nicht unter die derzeitige Definition eines Online Content Sharing Service Provider fällt, aber auch die Wikipedianer haben festgestellt, dass die Copyright Directive das Internet, wie wir es kennen, massiv beschränken und verändern wird“

     

  • freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren, selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

    Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht.

    Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

    Dr. Patrick Breyer kommentiert:

    „Section Control ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem bereitet diese Technologie – ebenso wie Gesichtserkennung und ‚Video-Lügendetektoren‘ – den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und wollen.“

    Michael Ebeling zur Klage:

    „Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen.“

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • Demos für die Freiheit – im Netz und auf der Strasse

    Demos für die Freiheit – im Netz und auf der Strasse

    An den vergangenen Wochenenden protestierten in Köln bereits Tausende gegen Artikel 13 der europäischen Urheberrechtsreform.
    Auf der heutigen Demonstation in Berlin gingen erneut 4000 Menschen auf die Straße.

    Der UN-Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit, David Kaye, erklärte bereits im Juni 2018, dass er mit der EU-Urheberrechtsreform möglicherweise elementare Grund- und Menschenrechte beschnitten sieht und auch der Berichterstatter und größte Befürworter der Reform, Axel Voss (MdEP/CDU) räumte jüngst ein „Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen, um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird.“

    „Im Gegensatz zu Axel Voss kann ich garantieren, dass mit der Reform die Meinungsfreiheit eingegrenzt wird. Die Zweifel und Ängste all jener Menschen, die heute und auch bei den letzten Demonstrationen mit uns auf der Straße waren, sind absolut berechtigt. Meine besondere Kritik richtet sich an Artikel 11, 12 und 13, doch da die Reform aufgrund des fortgeschrittenen Prozesses inzwischen nur noch ganzheitlich gekippt werden kann, fordere ich eben dies.“

    Jonathan Babelotzky, Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland.

    „Wenn Algorithmen abwägen, kann die freie Meinungsäußerung schon mal unterdrückt werden. Wir protestieren gegen Willkür und für die Freiheit im Netz und auf der Straße!“

    ergänzt Sabine Martiny, Listenplatz 2 zur Europawahl.

    Die Piratenpartei ruft gemeinsam mit ihren Bündnispartner von #SaveTheInternet zu europaweiten Protesten am 23. März auf.

  • Urheberrechtsreform: Demo gegen Artikel 13 ein voller Erfolg

    Urheberrechtsreform: Demo gegen Artikel 13 ein voller Erfolg

    In Köln gingen am Samstag erneut tausende Menschen auf die Straße, um gegen Artikel 13 in der geplanten Urheberrechtsreform zu protestieren. Nach Meinung der Piratenpartei führt dieser zwingend zur Einsetzung sogenannter Uploadfilter, welche die freie Meinungsäußerung im Internet massiv einschränken würden.

    Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei kommentiert:

    „Die Urheberrechtsreform soll nach Jahren an die Anforderungen der Gegenwart angepasst werden. Es kann nicht sein, dass nach Jahren des Verhandelns auf Druck von Lobbyisten nun auf der Zielgeraden eine Änderung eingearbeitet wird, die bestehende Geschäftsmodelle schützt und an anderer Stelle eine Zensurinfrastruktur aufbaut, die die Kreativen einschränkt und neue Geschäftsmodelle schwächt. Nachdem sie jahrelang übergangen wurden, bringen tausende Kreative und Fans ihren Protest aus dem Netz auf die Straße. Sie fühlen sich von denjenigen hintergangen, die sich irrtümlich als ihre Vertreter ausgaben, und die die Lobbyisten pflegen – diejenigen Verleger, die diesen Politikern zu medialer Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit verhelfen.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Bundesvorsitzender und einer der Redner in Köln ergänzt:

    „Artikel 13 zeigt, dass nicht nur das Internet nicht verstanden wurde, sondern eine ganze Kultur und Generation.
    Innerhalb kürzester Zeit konnten tausende Menschen auf die Straße geholt werden, das zeigt, in der Bewegung steckt sehr viel Energie.“

    Die Piratenpartei ruft gemeinsam mit den Partnern der #Saveyourinternet Kampagne am 23. März zu europaweiten Demonstrationen auf, bevor voraussichtlich Ende März final über die Urheberrechtsgesetzgebung im Europaparlament abgestimmt werden soll.