Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • Private Kommunikation muss auch vor Behördenzugriff geschützt bleiben

    Private Kommunikation muss auch vor Behördenzugriff geschützt bleiben

    Von Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel und Alexander Kohler, Themenbeauftragter für Außen- & Sicherheitspolitik

    Aktuell wird im EU-Ministerrat eine Initiative erarbeitet, die Behörden Zugang zu privater Kommunikation gestatten soll und damit sichere Kommunikation einschränkt. Dies ignoriert offensichtlich die Tatsache, dass solche Zugänge ein Einfallstor für Hacker jedweder Art ist. Denn auch Behörden selbst sind nicht vor Hacks sicher, wie das Beispiel des SolarWinds Hacks zeigt.

    Gerade während der aktuellen Pandemie zeigt sich deutlich, wie wichtig die Digitalisierung ist. Es zeigt sich aber auch, wie abhängig wir von den kritischen Infrastrukturen im „Digitalen“ Raum sind, um Unternehmen am Laufen zu halten und die Kommunikation zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen der breiten Öffentlichkeit auch die Gefahren bewusster werden, also welche Gesetzmäßigkeiten im „Neuland Internet“ herrschen und wie wichtig besonders die Resilienz an dieser Stelle für uns alle ist.

    Gegen Ende 2020 kamen Meldungen über einen Hack der ZS Firma SolarWinds auf. Dies führte dazu, dass sehr viele Verantwortliche großer US Konzerne und Ministerien in Panik gerieten. Doch worum geht es dabei genau? Und inwiefern ist es relevant für jeden von uns?

    Die Bedeutung dieses Vorfalls wird deutlich sichtbar wenn man das Unternehmen im Zentrum der Meldung, die Firma SolarWinds aus Austin, Texas (USA), genauer betrachtet. SolarWinds ist ein Dienstleister für Softwarelösungen im IT- und Netzwerkmanagement, insbesondere im Sektor IT-Sicherheit. Mit den Produkten von SolarWinds können Datenbanken und Systeme verwaltet, sowie Datenflüsse optimiert und verfolgt werden.

    Neben US-Regierungsbehörden wie dem Pentagon, Nuklearforschungseinrichtungen und diverser US-Geheimdienste befinden sich auch die 500 größten US-Unternehmen unter den 300.000 Kunden dieses Anbieters. Die Angreifer haben sich damit also nicht nur ein einzelnes Ziel herausgesucht, sondern sich sehr geschickt den Zugriff auf viele Kunden von SolarWinds, inklusive Geheimdiensten, gleich mit gesichert. Die Angreifer sind, bildlich dargestellt, bei einem „Schlüsseldienst“ eingebrochen und haben nicht nur nur einen Schlüssel, sondern gleich den Generalschlüssel zu den Kundensystemen mehrerer Unternehmen erbeutet. Dadurch hatten sie die Möglichkeit, dort überall Zugriff zu erlangen.

    Laut SolarWinds sind etwa 18.000 der 33.000 Nutzer der Plattform Orion betroffen. Diese hatten ein Update, das mit der sogenannten „Sunburst“ Hintertür kompromittiert war, eingespielt (Update des Zeitraums März-Juni 2019). Immerhin wurden bereits kurze Zeit später, im September 2019, erste Anzeichen für einen Angriff auf SolarWinds festgestellt. So wurde die Firma von einem Sicherheitsfachmann explizit gewarnt, dass man mit dem Passwort „solarwinds123“ jederzeit Zugriff auf den Updateserver von SolarWinds erlangen könne. Zudem wurden diverse potenzielle Zugriffsmöglichkeiten auf SolarWinds schon 2017, also zwei Jahre zuvor, auf einem Exploit-Forum zum Kauf angeboten.

    Doch wie genau sind die Hacker nun vorgegangen, um so viele Systeme infiltrieren zu können? Sie haben direkt am Build-Prozess angesetzt, also dort, wo mehrere Quelldateien zusammengeführt und in ein lauffähiges Konstrukt konvertiert werden. Die „Sunburst“ Schadsoftware wurde über die Orion-Plattform eingeschleust, und mit gültigen Schlüsseln von SolarWinds zertifiziert. Nach der Installation des Updates wurde der Trojaner nicht sofort, sondern erst nach einer Ruhezeit von zwei Wochen aktiv. Er verband sich mit dem Internet, analysierte das Netzwerk, sammelte Daten, und lud weiteren Schadcode herunter.

    Auch deutsche Unternehmen und Behörden sind von der Attacke betroffen, zum Beispiel das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Wehrtechnische Dienststelle (WTD) und das Robert-Koch-Institut (RKI) [6], Wenn nun aber Behörden Zugang zu privater Kommunikation haben, kann durch solche Hacks in der Folge kaskadenartig auch gleich die private Kommunikation einer Vielzahl von Nutzern kompromittiert werden. Sowohl fremde Regierungs- als auch sonstige Organisationen mit Hacker-Wissen könnten dies via „Backdoors“ oder „Frontdoors“ angreifen und ausnutzen, wie am Beispiel des SolarWinds Hacks nun eindrucksvoll exemplarisch demonstriert wurde.

    Die Lehre aus diesem Angriff ist daher, dass IT-Sicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn bekanntgewordene Verwundbarkeiten von IT-Systemen konsequent geschlossen statt bewusst offen gehalten werden.

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Heute wurde in London das Urteil zu dem Auslieferungsverfahren von Julian Assange in die USA verkündet. Das britische Gericht hat den US-Auslieferungsantrag zunächst abgelehnt. Im Falle einer Auslieferung drohten dem Wikileaks-Gründer nach einem unfairen Prozess bis zu 175 Jahre Haft in den USA unter voraussichtlich menschenunwürdigen Haftbedingungen, die ein Leben kaum mehr lebenswert erscheinen lassen. Berufung gegen das Urteil ist bereits angekündigt.

    „Ich bin erleichtert, dass die Auslieferung von Julian Assange an die USA zunächst abgewandt wurde. Die USA wollen jedoch nach wie vor erreichen, dass weitere Veröffentlichungen, die beispielsweise Kriegsunrecht aufdecken, unterbunden werden. Dafür wollen sie an Julian Assange ein Exempel statuieren. Gerade die Veröffentlichung solcher Informationen unterliegt in besonderem Maße der Pressefreiheit. Es muss in unser aller Interesse sein, sie zu schützen. Das politische Kalkül der USA, das die demokratischen Grundwerte gefährdet oder gar einschränkt, darf niemals aufgehen,“

    so Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, ergänzt:

    „Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte weitreichende Folgen für Journalisten, die Missstände und selbst Kriegsverbrechen von Staaten aufdecken wollen. Vertreter des US-Justizministeriums erklärten mir vergangenes Jahr offen, Journalisten würden ebenso belangt werden wie Assange. Pressevertreter und Blogger verdienen unseren besonderen Schutz statt wie Kriminelle verfolgt zu werden. Die Öffentlichkeit muss Staatsverbrechen der Machthaber kennen, um sie unterbinden zu können.“

    Die sich nun durch das Rechtsmittel abzeichnende Verfahrensverlängerung bedeutet, dass Assange möglicherweise weiterhin schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist, wie zuletzt der UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, über die Haftzustände im Vereinigten Königreich berichtete. Seit bekannt war, dass im Januar 2021 das Urteil fällt, haben mehr als 160 amtierende und ehemalige politische Anführer und Diplomaten aus dem internationalen Umfeld die Freilassung von Assange gefordert. Diesem Ersuchen haben sich auch mehr als 1.500 Journalisten angeschlossen.

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Die Bundesregierung hat am 20. Oktober einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem sie die Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ausweitet. Nicht mehr nur das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst können auf diese Einbruchswerkzeuge zurückgreifen, sondern im Falle der Zustimmung durch Parlament und Rat zusätzlich auch noch alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer und der Militärgeheimdienst MAD. Wir PIRATEN sind klare Gegner von Staatstrojanern, das haben wir bereits mehrfach deutlich gemacht. Sie stellen für uns eine Gefährdung und systematische Schwächung unserer Kommunikationsinfrastruktur dar, weil Sicherheitslücken aufrechterhalten werden (müssen), um informationstechnische Systeme zu Abhörzwecken zu infiltrieren. Mit einem solch starken Bekenntnis der Bundesregierung zu Staatstrojanern wird deutlich, dass sie das Verhältnis zum Bürger neu definieren möchten. Das Bundesinnenministerium erklärt, „Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.“. Diese Aussage ist natürlich der blanke Hohn, wenn man die aktive Rolle bei der Geheimhaltung von Sicherheitslücken berücksichtigt, die letzten Endes alle gefährdet.

    Aus diesem Grund sind wir PIRATEN auch bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen [1], als der Staatstrojaner von der schwarz-grünen Landesregierung in das hessische Polizeigesetz aufgenommen wurden. 

    Aber eine weitere Befugnis im Rahmen des Regierungsentwurfs ist besonders bedenklich. Und hierauf haben wir schon häufiger hingewiesen (hier [2] zum Beispiel). Mobilfunkanbieter werden dafür eingespannt, Überwachungssoftware auf die Mobilfunkgeräte aufzuspielen. Es wird also seitens der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung versucht, alles zu tun, um die Mittel zu haben, jede vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern unterbinden zu können. Wie drastisch dieser Schritt ist und zu welchen Möglichkeiten der Aufbau dieser informationstechnischen wie juristischen Infrastruktur führt, wenn die Zeiten für einen Staat schlechter werden, kann man derzeit in Belarus beobachten. Nach wie vor protestieren dort zehntausende Bürger für Demokratie. Ein repressiver Staat tut alles, um diese Proteste zu ersticken und den so wichtigen Wunsch zu unterdrücken. Hierbei geht er schon längst über den Einsatz von Gewalt in den Straßen und Verschleppung durch die Sicherheitsdienste hinaus. Aktuelles Mittel ist hier nun, mithilfe des Telekommunikationsanbieters A1 geschützten Datenverkehr unter seine Kontrolle zu bringen. Solche Aktionen werden in der modernen digitalen Welt als Angriff angesehen. Bei uns haben wir nun die gesetzliche Grundlage, um gegen erklärte „Feinde der Demokratie“ gleichermaßen vorzugehen.

    Letztendlich müssen Sicherheit und Schutz der Daten (egal, ob aus den Bereichen Privat, Wirtschaft oder Behörden/Regierung) und der Verbindungen im Interesse der Gesellschaft uneingeschränkt gesichert werden. Dafür müssen Sicherheit und Datenschutz klaren Vorrang vor der Möglichkeit der Informationsgewinnung, -manipulation und -sperrung durch eigene Sicherheitsbehörden haben – vor allem, weil Sicherheitslücken auch staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und damit Gegnern Deutschlands oder der EU Angriffsmöglichkeiten bieten.

    „Was nach diesem Regierungsentwurf zurück bleibt, ist der bittere Geschmack, dass CDU, CSU, SPD und Grüne nach Macht und Rechten greifen, wann immer sie können. Und dabei nehmen sie gerne in Kauf, dass Computer in Krankenhäusern, bei Gerichten oder zu Hause beispielsweise von Kriminellen zur Erpressung verschlüsselt werden. In einer Zeit, wo immer neue Informationen über demokratiefeindlicher Kräfte bei den Sicherheitskräften ans Tageslicht kommen und wir wissen, dass diese bereits die zur Verfügung stehenden Mittel genutzt haben, um Menschen einzuschüchtern und zu bedrohen, müssen bei so einem Gesetzesentwurf alle Alarmglocken klingeln.“,

    resümiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/27/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-hessentrojaner-ein/

    [2] https://digitaler-wandel.piratenpartei.de/netzpolitik/gedanken-zur-umleitung-des-internetverkehrs/

  • Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Die europäische Wirtschaft hat durch die Corona-Pandemie schweren Schaden genommen. Dies stellt zweifelsohne ein großes Problem für die gesamte EU dar. Es gibt allerdings Hoffnung: Die Europäische Union plant einen revolutionären Neustart für die Zeit nach der Pandemie – sauber, nachhaltig und ökologisch.

    Die EU hat einen Aufbauplan erarbeitet, nach welchem die Mitgliedsstaaten Gelder zum Wiederankurbeln der Wirtschaft erhalten sollen. Dies aber anders als zuvor: Unternehmen sollen auf nachhaltigen Betrieb umstellen, Staaten sollen den Umstieg auf erneuerbare Energien einleiten. Wenn wir das vor Kurzem verabschiedete Klimagesetz, welches die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen um 60% bis 2030 vorsieht, einhalten wollen, müssen wir sofort handeln.

    MdEP Mikuláš Peksa:

    „Gemäß der Politik der Piraten im Europaparlament beaufsichtige ich die transparente, innovative und digitale Verwendung der europäischen Gelder. Die EU plant massive Investitionen, welche zur Rettung des Planeten beitragen sollen, und dies mittels des bereits erwähnten Aufbauplans wie auch der Maßnahmen im Rahmen des Green Deals und des Just Transition Fonds, welcher den unkomplizierten und reibungslosen Umstieg der mit schmutzigen Energiequellen arbeitenden Staaten auf saubere Energiequellen gewährleisten soll.

    Über die konkreten Pläne der EU, die Arbeit als Europaabgeordneter der Piraten und die Rolle der Europäischen Piratenpartei, deren Vorsitzender ich bin, werde ich im Rahmen eines Webinars am Freitag, den 30.10. um 19.00 Uhr unter unten angeführtem Link sprechen.

    Sie alle sind herzlich eingeladen! Das gesamte Webinar wird auf Deutsch stattfinden.“

    Wann: Freitag, 30. Oktober, 19 Uhr

    Wo: meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: youtu.be/3VTZfQ3QHq8

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.