Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Im Jahr 2018 präsentierte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament ihren Gesetzesvorschlag “zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte online” (TERREG). Die Initiative zielt darauf ab, terroristische Aktivitäten im Internet zu bekämpfen. Dazu ist die Einführung von automatisierten Uploadfiltern zur Identifizierung angeblich terroristischer Inhalte sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender Löschanordnungen vorgesehen.

    Bereits im Jahr 2019 hat das Europaparlament den Gesetzesvorschlag als zu ungenau kritisiert. Die Abgeordneten befürchteten eine Aushebelung der Bürgerrechte im Internet, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Privatsphäre online. Während die Uploadfilter alle Online-Inhalte wahllos auf angeblich terorristische Inhalte durchleuchten sollen, würden die grenzüberschreitenden Löschanordnungen es jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, Anbieter digitaler Dienste europaweit zur Entfernung von Inhalten zu verpflichten. Und dies ohne vorausgehende unabhängige Prüfung der Inhalte. Zwei Jahre später gehen die Verhandlungen in die finale Phase, und zwar in nichtöffentlichen Hinterzimmergesprächen, dem sogenannten Trilog zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission. Bis Ende dieses Jahres soll ein Kompromiss gefunden werden. 

    Darum ist es höchste Zeit, den Stand der geheimen TERREG-Verhandlungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Wir laden Sie daher herzlich zum Webinar zum Thema “Terroristische Inhalte Online – der aktuelle Stand der TERREG-Verhandlungen” mit MdEP Dr. Patrick Breyer ein, bei dem über die Gesetzesinitiative, ihre Gefahren und mögliche Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger informiert wird.  

    Wann: Donnerstag, 15. Oktober, 19:00 – 20:00 (CET)

    Wo: https://meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: https://youtu.be/gXkNUJlHu84

    Aufzeichnung des Live-Streams: https://youtu.be/2FKDQ3twLLI

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

    2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

    Quellen:
    Die Beschwerdeschrift
    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde

  • Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Der Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts aus dem vergangenen Jahr dreht die letzte Runde vor der Zielgeraden für den Beschluss der Bundesregierung. Schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sollen besser aufgeklärt werden können. Und das alles natürlich zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür wird dann auch das Artikel-10 Gesetz um Regelungen zur Quellentelekommunikationsüberwachung ergänzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD sollen den dazu angedachten Staatstrojaner nutzen können.

    Über die Folgen eines vermehrten Einsatzes der Staatstrojanerschadsoftware und die Auswirkungen, sowohl auf die Demokratie als auch auf die Sicherheit der Kommunikationsinfrastruktur, wird es immer wieder zu berichten geben.

    Diesmal soll es aber darum gehen, dass die Telekommunikationsanbieter zur Einbringung der Schadsoftware dazu verpflichtet werden sollen, die technischen Voraussetzungen für die Platzierung der Trojaner zu ermöglichen. Hierfür sollen Datenströme direkt an die Geheimdienste umgeleitet – nicht kopiert – werden, damit sie nach Injektion des Staatstrojaners mit dem Datenstrom zum Zielgerät weitergeleitet werden können.

    Als wäre das Zurückhalten von Sicherheitslücken, um unbemerkt Staatstrojaner installieren zu können, nicht schon Kollateralschaden genug für die IT-Sicherheit, plant die Bundesregierung jetzt also auch noch das letzte bisschen Vertrauen in die Integrität der Internetinfrastruktur zu zerstören, indem Provider im neuen Verfassungsschutzrecht gezwungen werden sollen, den Traffic von Nutzern zum Zwecke der Installation staatlicher Schadsoftware zu manipulieren.

    Gegenüber der Telekommunikationsüberwachung sowie der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei welcher auch jetzt schon der Internetverkehr einzelner Nutzer gezielt bzw. anlasslos an Internetknoten mitgelesen werden kann, stellt dieser Vorstoß eine neue Qualität beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen im Netz dar.

    Unabhängig davon, ob die Bundesregierung die Internetmanipulation durch Geheimdienste durchsetzen kann und ob ein entsprechendes Gesetz vor Gerichten standhält, raten wir PIRATEN allen Betreibern von Internetdiensten, konsequent auf Transportverschlüsselung zu setzen, damit in Zukunft kein Byte mehr unverschlüsselt zwischen den Endgeräten der Nutzer und den Zielservern unterwegs ist. Dies würde das Ansinnen von Geheimdiensten und Kriminellen, unbemerkt den Datenverkehr zu manipulieren, schon einmal deutlich erschweren.
    Auch die Entwickler von Software sind aufgerufen, die Sicherheit von Updatemechanismen in den Fokus zu rücken, sowie Signaturprüfungen für neue Software möglichst transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher zu gestalten. Ebenso ein Appell an alle Serverbetreiber: In Zukunft kein Byte mehr ohne Transportverschlüsselung übertragen.

    Um die Integrität unseres Datenverkehrs dann noch zu stören, müsste die überwachende Behörde entweder eine deutsche CA (Certificate Authority) zwingen mitzuspielen und würde damit riskieren, diese wegen Certificate Transparency für immer zu kompromittieren, oder sie bräuchten eine sehr spezielle Lücke im Updater der jeweiligen Software, die im Rahmen der Einbringung der Schadsoftware ausgenutzt werden soll.

    Diese Informations- und Kommunikationsstrukturen stellen die Basis unserer freiheitlichen demokatischen Grundordnung dar.

    Bisher war die Bundesregierung immer sehr findig und kreativ darin, neue Mittel und Wege zu erschließen, um die Informations- und Kommunikationsstrukturen zu gefährden oder so löchrig zu gestalten, dass Nachrichtendienste und weitere feindliche Akteure mit entsprechenden Ressourcen hier ihr Informations- und Manipulationsbedürfnis ausleben können. Wenn man bedenkt, dass demnächst ein Wechsel dieser Infrastruktur auf 5G-Endpunkte und Router bevorsteht, so kann man sich die Aufregung vorstellen, falls diese von Huawei bezogen werden sollten, anstatt von Herstellern aus einem vermutlich freundlicher gesinnten Land, mit dem entsprechende Verträge zur Zusammenarbeit der Geheimdienste geschlossen wurden.

     

    Hintergrund:

    Warum reichen der Bundesregierung die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
    Wir wissen bereits, dass in der Vergangenheit an den großen Datenknoten Sniffer eingesetzt wurden. Diese dienten dazu, Daten als Kopie auszuleiten, um dem „Informationsbedürfnis“ nachzukommen. Gleichzeitig ist es so, dass man über die Knoten nicht unbedingt zuverlässig an einzelne Nutzer herankommt, auch wenn bei den großen Knoten statistisch betrachtet natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Traffics anfällt. Es wurde also für die strategische Fernmeldeaufklärung „nur“ ausgeleitet und nichts injiziert. Damit dies gelänge, müsste vermutlich die Technik umgebaut werden, denn die bisherigen Sniffer sind nur Splitter, also eine unidirektionale Verdoppelung und Ausleitung der Daten.

    Warum werden Telekommunikationsanbieter als „Hilfssheriffs“ eingespannt?
    Die Zuordnung von Daten zum Nutzer ist insbesondere im Mobilfunknetz schwierig, weil am Knoten nicht genau festgestelt werden kann, welcher Nutzer den Traffic wirklich verursacht. Dies liegt daran, dass mehrere Nutzer hinter einer IPV4-Adresse hängen. Möchte man nun also eine Überwachungsschadsoftware einbringen, müsste man, um nicht kollateral irgendwen zu hacken, schon hinter dem NAT des Providers (Network Address Translation, also die Übersetzung einer IP-Adresse in einem internen Netz an einem Router in eine extern zugängliche IP-Adresse) ansetzen oder der Provider müsste in Echtzeit die Port-Zuordnungen liefern. Diese Information liegt nicht vor, daher ist man auf den Telekommunikationsanbieter direkt angewiesen.

  • Borys Sobieski im Interview: Verletzt die Corona-App deine Privatsphäre?

    Borys Sobieski im Interview: Verletzt die Corona-App deine Privatsphäre?

    Unser Generalsekretär Borys Sobieski wurde von PrivacyTutor zur Corona-Warn-App interviewed. Die App wurde mittlerweile über 12 Millionen Mal heruntergeladen und war schon vor ihrem Release rege diskutiert worden. Viele hatten vor allem Bedenken zur Datensicherheit und dem Schutz privater Daten. Es ist den Entwicklern der App jedoch gelungen, hier für positive Überraschungen zu sorgen: die Bedenken wurden wahrgenommen und vernünftig adressiert.

    „Das Ding ist freiwillig. Wer die Idee gut findet, der kann die App benutzen. Aus einem technischen Standpunkt heraus ist die App so, dass die Piratenpartei, der CCC, Heise und viele andere nicht meckern können.“,

    resümiert Borys Sobieski im Interview.

    Die Entwicklung der App verlief vorbildlich und es bleibt zu hoffen, dass dieser Präzedenzfall Schule macht. Eine offizielle App transparent, offen und unter Einbeziehung der Nutzer zu programmieren, ist möglich. Dies hat sich nun klar gezeigt. Belohnt wurde das mit einer breiten Nutzerbasis. Wir PIRATEN sagen: Weiter so!

  • Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Zum heute von Bundesministerin Christine Lambrecht vorgestellten Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsreform kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland Daniel Mönch:

    „Die Proteste gegen die Urheberrechtsreform und insbesondere den Artikel 13 sind inzwischen mehr als ein Jahr her. Damals waren Zehntausende auf der Straße, um zu verhindern, was jetzt passiert: Die Anpassung des Internets durch die europäische Bürokratie an Verwertungsstrukturen aus dem letzten Jahrtausend. Gerade diese Strukturen und gesetzlichen Vorschriften waren dafür verantwortlich, dass sich in Europa kaum relevante Internetkonzerne entwickeln konnten.

    Wenn der Vorschlag des Justizministeriums in dieser oder ähnlicher Form zum Gesetz gemacht wird, drohen allen, die das Internet verwenden, erhebliche Einschränkungen. Zwar findet sich im Entwurfstext die ein oder andere vermeintlich gut gemeinte Ausnahme für kleinere Plattformen oder nicht kommerzielle Nutzung; diese werden aber kaum reichen, um die negativen Folgen abzufedern.
    Durch Pre-Flagging, also das Markieren der Inhalte durch den Nutzer, soll sichergestellt werden, dass keine legalen Inhalte durch Uploadfilter blockiert werden. Dieses Konzept ist nur in der Theorie praktikabel, in der Realität wird es vermutlich dafür sorgen, dass sich ein Besuch im Internet bald wie der Besuch in einer deutschen Amtsstube anfühlen wird. Denn anders als von der SPD auf Twitter verkündet, finden sich im Text sehr wohl Uploadfilter, auch wenn darin von maschinell überprüfbaren Inhalten gesprochen wird. Wir fordern Justizministerin Lambrecht auf, diesen Entwurf zurückzuziehen und Uploadfilter aus dem Text zu entfernen.“

     

    „Nach wie vor ist ein Teil des Entwurfs, dass Internetplattformen Uploadfiltersysteme vorhalten, um eingehende Inhalte zu analysieren und bei Bedarf blockieren zu können. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern, wann immer es möglich ist.“,

    fordert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Weitere Hintergrundinformationen der Piratenpartei Deutschland zur EU-Urheberrechtsreform: https://redesign.piratenpartei.de/eu-urheberrechtsreform/

    Quellen/Fußnoten
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/DiskE_II_Anpassung%20Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=2
    https://twitter.com/spdbt/status/1275779298868236290

  • MdEP Patrick Breyer legt Plan gegen Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz vor

    MdEP Patrick Breyer legt Plan gegen Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz vor

    Als Berichterstatter des Rechtsausschusses hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) einen 6-Punkte-Plan zur Regulierung digitaler Dienste wie Facebook vorgelegt, der Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz angehen soll. Er sieht ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten, ein ausdrückliches Verbot der fehleranfälligen Uploadfilter, Nutzerkontrolle über Timelines und Empfehlungen sowie ein Recht zur anbieterübergreifenden Kommunikation mit Nutzern von Facebook, Whatsapp und Co. (Interkonnektivität) vor. Entstanden ist der Plan in Zusammenarbeit mit der Netzgemeinde. Patrick Breyer kommentiert:

    „Der freie Meinungsaustausch im Netz, unsere Wahlmöglichkeiten als Verbraucherinnen und Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde erwartet, dass Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen und Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus durchsetzt.“

    “Falschinformationen und Hassnachrichten verbreiten sich im Netz deshalb so schnell, weil werbefinanzierte Internetplattformen ihren Nutzern ungefragt Aufregernachrichten aufdrängen. Wir Nutzer sollten das Recht bekommen, selbst darüber zu entscheiden, welche Nachrichten uns zuerst angezeigt werden. Auch die automatisierte Vorsortierung sollten wir von anderen, beispielsweise nicht-kommerziellen, Anbietern vornehmen lassen können – unabhängig von Facebook und Co.,”

    so Breyer weiter.

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen
    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

    Patrick Breyer erstellt Stellungnahme unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
    Im April hatte Breyer einen Entwurf seines Konzepts im Netz zur Diskussion gestellt. Unter Einbeziehung der Kommentare und Anmerkungen der Bürger und Bürgerinnen, die sich über die Plattform Discuto beteiligt haben, wurde der Entwurf der Stellungnahme fertiggestellt. Er wird nun in alle Sprachen übersetzt und durch Änderungsanträge überarbeitet. Insgesamt erarbeitet das Europäische Parlament drei Berichte zu dem Digital Services Act. Die Europäische Kommission wird auf dieser Grundlage ihren Gesetzesvorschlag Anfang 2021 vorlegen.

  • PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    Aktuell verhandelt die EU die geplante TERREG-Verordnung, die das Ziel hat, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern – und das, wenn es nach Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Diese Trilog-Verhandlungen sind die letzte Chance, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird.

    Um das Schlimmste zu verhindern braucht es jetzt massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Deshalb hat die Piratenpartei eine Webseite zu allen wichtigen und aktuellen Informationen über die geplante TERREG-Verordnung erstellt. Die Seite fasst kompakt den aktuellen Stand zusammen, nennt elf wichtige Gründe, warum sich jeder gegen die TERREG-Verordnung wehren sollte, und listet Empfehlungen auf, was jeder einzelne tun kann, um Uploadfilter und grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen zu verhindern.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Europaabgeordneter der Piratenpartei und einer der Schattenberichterstatter der TERREG-Verordnung, kommentiert:

    „Je nach Verhandlungsergebnis droht die TERREG-Verordnung dem freien und offenen Internet massiven Schaden zuzufügen und unsere Grundrechte einzuschränken. Uploadfilter könnten einen Präzedenzfall für eine leicht zu missbrauchende, fehleranfällige und noch dazu ineffektive Zensurinfrastruktur schaffen. Grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen drohen Internetdienste und -plattformen, die von Einzelpersonen oder kleinen Organisationen betrieben werden, in die Knie zu zwingen. Deshalb ist es so wichtig, dass Kommission und EU-Regierungen massiven Widerstand aus der Bevölkerung erfahren. Nur zusammen und mit genügend öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit können wir es schaffen, das Schlimmste zu verhindern! Dabei kann jeder einzelne helfen!“