Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zur ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Gesetzentwurf bekämpft das Vertrauen und die Datensicherheit im Internet, nicht Rechtsextremismus oder Hasskriminalität! Was kaum verstanden wird: Ermittler und Geheimdienste sollen zukünftig Zugriff auf unser Surfverhalten und unsere Passwörter erhalten. Das würde ihnen Zugriff auf unsere intimsten Vorlieben und Laster ermöglichen und Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben eröffnen. Wirkliche Hürden fehlen, bloße Ordnungswidrigkeiten sollen ausreichen. Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bestandsdatenauskunft wird nicht abgewartet. Das ist ein krass verfassungswidriger Angriff auf die Privatsphäre im Netz, der gestoppt werden muss!“

    Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung zwingt Anbieter dazu, Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt zu speichern. Die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern nach dem neuen Gesetz wäre damit entweder sinnlos, oder die Anbieter werden gezwungen, zur Auskunftserteilung Entschlüsselungsmöglichkeiten vorzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Datenbestände zu gefährden.
    Die 5-Minuten-Info zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zum Nachlesen.

  • Nehmt die Hass-Brille ab!

    Nehmt die Hass-Brille ab!

    Der Bundesrat berät heute einen Gesetzentwurf von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum unter Vorlage eines Ausweises zu verpflichten.
    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) verurteilt den Vorstoß als geschichtsvergessen, unverantwortlich und verfassungswidrig:

    “Es wird Zeit, dass die Politik selbst die Hass-Brille abnimmt. Das Internet ist nicht das Böse, sondern Lebensraum von Millionen von Menschen. Unsere Demokratie braucht Meinungsfreiheit. Einen freien Austausch auch von unbequemen Meinungen gibt es nur im Schutz der Anonymität. Haben Landespolitiker vergessen, dass anonyme Flugblätter ein wichtiger Teil des Widerstands gegen das NS-Regime waren? Der Missbrauch eines Grundrechts durch Einzelne darf niemals dazu führen, dieses Grundrecht für alle abzuschaffen!“

    Die Identitätsdaten von Millionen von Deutschen in die Hände internationaler Internetkonzerne wie Facebook zu legen, fordert Identitätsdiebstahl, Datenhandel und Online-Betrug geradezu heraus und wäre völlig unverantwortlich.
    Das Gesetzesvorhaben hätte vor Gericht keine Chance: Das Verfassungsgericht von Südkorea hat ein vergleichbares Gesetz schon 2012 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen.
    Die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität ist der richtige Weg und in aller Regel auch ohne Klarnamenszwang möglich, weil Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung identifizierbare Spuren hinterlassen.
    Im Übrigen haben wissenschaftliche Untersuchungen die Behauptung, dass die Anonymität der Nutzer für den Missbrauch der Meinungsfreiheit verantwortlich sei, längst widerlegt. Demnach führt ein Klarnamenszwang eher zu mehr Aggression.

    Die Politik sollte zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Menschenfeindlichkeit endlich stabil finanzieren, statt gesellschaftliche Probleme mit immer krasseren Überwachungsgesetzen lösen zu wollen.”

  • Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Zu dem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts erläutert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Falls der jetzt veröffentlichte Entwurf Gesetz wird, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des Leistungsschutzrechts bestätigt: Laut dem realitätsfremden Entwurf soll es nur noch erlaubt sein, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ frei für die Vorschau auf Internetseiten zu verwenden. Es liest sich, als wäre der Text direkt von Lobbyisten geschrieben worden. Denn anders als bei dem bereits gescheiterten letzten Anlauf soll das Leistungsschutzrecht diesmal nicht nur für Texte gelten sondern auch für Vorschaubilder und Videos. Ein Vorschaubild im Format 128×128 und ein Video von bis zu drei Sekunden in Zeiten, in denen hochauflösende Bilder und Videos der Standard sind, ist wohl als schlechter Scherz zu verstehen.

    Die Verleger, die jahrelang die Digitalisierung verschlafen haben und es bis heute nicht schaffen, ihre Angebote über zeitgemäße Verkaufsmodelle zu vertreiben, wollen das Internet als Konkurrenz für ihre auf Papier gedruckten Erzeugnisse ausschalten. Eine Regierung, die solche Gesetze zum Schaden von Millionen Nutzern voran treibt, muss sich nicht wundern, wenn Deutschland als Standort für Unternehmen im digitalen Bereich immer unattraktiver wird.

    Die Parteien im Bundestag müssen sich jetzt sehr gut überlegen, ob sie auf der Seite der Nutzer – und damit einem Großteil der Wähler – stehen oder auf der Seite von ein paar Verlegern und deren Profit. Für uns Piraten ist die Entscheidung klar: Wir stehen an der Seite der Nutzer zugunsten der Digitalisierung. Letztes Jahr waren bereits zehntausende auf der Straße, um gegen dieses Gesetzesvorhaben zu demonstrieren. Die Nachricht ist aber anscheinend noch nicht bei der Bundesregierung angekommen.“

    Das Leistungsschutzrecht als Maßnahme zur Rettung der klassischen Geschäftsmodelle der Verleger ist in Deutschland bereits einmal gescheitert. Google hat, wie zu erwarten war, Presseerzeugnisse, die auf ihrem Leistungsschutzrecht bestanden, aus ihrer Suchmaschine entfernt, was zu einem massiven Einbruch der Zugriffe führt. Anstatt aus diesem Fehlschlag zu lernen, wurde das Leistungsschutzrecht zusammen mit anderen Maßnahmen auf europäischer Ebene umgesetzt. Schon im letzten Jahr bei den #saveyourinternet Protesten war das Leistungsschutzrecht neben den Uploadfiltern einer der wichtigsten Kritikpunkte. Auch Dr. Patrick Breyer hat 2019 an den Protesten teil genommen.

  • Digitaler Wandel: Schlechte Noten für deutsche Politiker

    Digitaler Wandel: Schlechte Noten für deutsche Politiker

    Digitalisierung ist eines der beliebtesten Schlagworte dieser Tage, wenn man als Politiker mal wieder „in aller Munde“ sein und den Anschein erwecken möchte, man habe den Finger am Puls der Zeit. Doch trauen die Menschen den Politikern das auch wirklich zu? Nicht, wenn man eine Umfrage des Allensbach Instituts betrachtet, auf die sich u.A. Zeit Online in ihrem Artikel bezieht.
    Laut dem Artikel trauen die Befragten nur den wenigsten Politikern wirklich zu, im Bereich Digitalisierung gute Arbeit zu leisten. Es mangelt ihnen an Authentizität und Kompetenz. Eine Einschätzung, die bei näherer Betrachtung nicht so leicht von der Hand zu weisen ist.

    Während Deutschland in manchen Bereichen durchaus vorne mitspielen kann, hinken wir in anderen Bereichen weit hinterher. Das Wirtschaftswunder und die Zeitabschnitte des Aufschwungs und der Erneuerung kamen uns da zunächst zu Gute: Deutschland hatte lange Zeit eine gute, solide technische Infrastruktur. Leider hat man ab einem gewissen Punkt versäumt, weiterhin mit der Zeit zu gehen und zeitnah und sinnvoll in Innovation und Fortschritt zu investieren. Man ruhte sich auf der vermeintlich guten Infrastruktur aus und bemerkte nicht, wie sich alle Anderen um uns herum, in unterschiedlichem Ausmaß und Tempo, an uns „vorbeischlichen“. Mittlerweile lassen uns viele unserer Nachbarländer, diesen Punkt betreffend, weit zurück.

    Breitbandausbau

    Es gibt ganze Landstriche, in denen man nur davon träumen kann, einen Downstream von 50 MBit/s zu erreichen. Laut Statistiken eines weit verbreiteten Internetgeschwindigkeitstests (Ookla) liegt die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit in Deutschland bei ca. 68 MBit/s. Eine Zahl, die nur aufgrund einiger weniger gut angebundener Haushalte mit Glasfaser oder Kabel überhaupt so hoch ist; die Mehrheit liegt oft weit darunter. Dennoch liegen wir damit im weltweiten Vergleich auf Platz 30 und noch hinter Belgien, Dänemark, Rumänien, Großbritannien, Tschechien, Finnland und der Schweiz. Beim mobilen Internet schneiden wir mit Platz 43 und nur rund 31 MBit/s sogar noch schlechter ab.

    Hier müssen dringend Anreize geschaffen werden, das Breitbandnetz auszubauen. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es nicht unerheblich, ob man hier richtig schnelles Internet bekommen kann oder nicht. Gerade für Softwarefirmen, Dienstleister und Unternehmen, die große Mengen an Daten zwischen ihren einzelnen Standorten bewegen müssen, sind schnelle Datenverbindungen wichtig. Den Grundstein hierzu wollte bereits Helmut Schmidt in den frühen 80er Jahren legen; Deutschland hätte bereits vor Jahren ein gut ausgebautes Glasfasernetz und einen Vorsprung beim Thema schnelle Datenverbindungen haben können. Verhindert wurde das dann leider von der Nachfolgeregierung unter Helmut Kohl, der lieber das Kabelfernsehen unterstützen wollte. Deutschland hätte, so der damalige 30-Jahres Plan, zum Jahr 2015 hin flächendeckend mit Glasfaser versorgt und auch damit noch der absolute Vorreiter bei der Versorgung mit Glasfaser sein können. Aus konservativem, politischem Kalkül heraus wurde dies jedoch verhindert und heute stehen wir mit nur rund ca. 2.7 Millionen an das Glasfasernetz angeschlossenen Haushalten so gut wie am unteren Ende der Liste im europäischen Vergleich, weil der damaligen Regierung der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viel „linke Schlagseite“ hatte. Ein Paradebeispiel dafür, wie ideologische Politik anstelle einer lösungsorientierten, pragmatischen Sachpolitik den Fortschritt eklatant einbremsen kann. Im Nachhinein betrachtet hat uns die Regierung Kohl mit diesem Vorgehen enorm geschadet.

    Mobile Datennetze

    Auch am Ausbau der Mobilen Datennetze muss gearbeitet werden. In weiten Teilen Deutschlands kann man froh sein, Edge zu bekommen. Nicht wenige Menschen müssen heutzutage über lange Strecken mit der Bahn pendeln und erledigen nicht selten während dieser Zeit Arbeiten unterwegs. Viele davon benötigen hierfür eine Internetverbindung, die stabil und hochwertig ist; stattdessen bekommen sie bestenfalls Edge in fragwürdiger Stabilität. Auch bieten die deutschen Netze LTE nicht in der theoretisch möglichen Bandbreite. Mit LTE CAT18 wären theoretisch bis zu 1200 MBit/s möglich. Laut dem Mobilanbieter Vodafone sind je nach Vertrag bis zu 350 MBit/s möglich. Realistisch jedoch bekommt man, je nach Netzauslastung, eher um die 45-47 MBit/s. Sicher, wir benötigen kein 5G an jeder Milchkanne. Solange wir jedoch noch nicht einmal zuverlässig und stabil 4G/LTE garantieren können, sind solche Aussagen an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und wettbewerbsfähig sind wir damit auch nicht.

    eGovernment

    Ein weiterer Punkt, an dem wir in Deutschland Nachholbedarf haben, ist das sogenannte eGovernment. Hier stehen wir noch ganz am Anfang, während beispielsweise die Tschechische Republik auf dem Gebiet ein absoluter Vorreiter ist. Unser Nachbar Frankreich kommuniziert bereits völlig problemlos via EMail mit seinen Bürgern. Eine Mehrzahl der Behördenangelegenheiten kann in Frankreich problemlos per EMail oder über eigens hierfür bereitgestellte Webschnittstellen einzelner Behörden erledigt werden. In Österreich gibt es ebenfalls Dutzende Dienste und eGovernment Anwendungen, mit denen man sich viele Behördengänge teilweise oder komplett sparen und online, bequem von zu Hause aus, erledigen kann. Währenddessen gibt es in Deutschland immer noch Behörden, die auf EMails nicht antworten und bei denen ein Besuch in der Behörde vor Ort, selbst für simpelste Fragen oder Vorgänge, unausweichlich ist. Wie wir erst kürzlich berichteten, stagniert die Entwicklung in Deutschland diesbezüglich. Es mutet da beinahe schon wie Hohn an, wenn sich beispielsweise Niedersachsen dafür feiert, nun endlich das System der Behördentelefonnummer 115 einzuführen. Mit der Zeit gehen und auf neue Herausforderungen vorbereitet zu sein, sieht anders aus.
    Deutschland ist hier erschreckend weit zurückgefallen und geradezu rückständig. eGovernment ist nicht nur bequemer und flexibler für die Menschen, es würde auch die unendlichen Papierberge, in denen deutsche Behörden geradezu ertrinken, verringern.

    Fazit

    Wir PIRATEN sehen auch, dass die Bundesregierung in dem Bereich keinen guten Job macht. Es mangelt in der Tat an Kompetenz und vorallem auch an Glaubhaftigkeit. Den aktuellen Zuständigen kauft man den „technikaffinen Nerd“ schlicht und ergreifend nicht ab und damit fehlt bereits eine der wichtigsten Grundlagen: wie soll jemand, dem man die Nutzung neuer Technologien und Möglichkeiten nicht zutraut, in dem Bereich für Fortschritt und Bewegung sorgen?
    Am Ehesten versinnbildlicht wird dies vielleicht noch durch die folgenden Zahlen: noch 2017 verbrauchten die Bundesregierung und die Bundesverwaltung 1,255 Milliarden Blatt Papier. Anfang 2019 noch titelte die Tagesschau, dass die Bundesregierung jährlich rund 6000 Tonnen verbrauche. Aufeinander gestapelt ergäbe dies einen Turm von beinahe 190 Kilometern Höhe. Wenn Seehofer von der Gamerszene redet oder Dorothee Bär auf hippe Gamerin macht und die Reaktion mehrheitlich Fremdscham oder Gelächter ist, sagt das schon viel aus.

    PIRATEN haben keine Berührungsängste mit neuen Technologien und der digitalen Welt. Wir fordern schon seit Langem einen vernünftigen, sicheren Umgang mit Nutzerdaten, mehr Privatsphäre, aber eben auch die Vereinfachung und Vereinheitlichung behördlicher Vorgänge unter Zuhilfenahme neuer, fortschrittlicher Technologien. Die Bundesregierung und die etablierten Parteien sind auf dem Gebiet in der Tat immer noch im Neuland. Schade für die Politik, schade für die Wirtschaft und vor allem schade für die Menschen.

  • Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Nachdem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. „Bestandsdatenauskunft“ enthüllt hat, fordert die Piratenpartei den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Kritikpunkte und weitere Informationen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“:

    5-Minuten-Info

    Die Bundesregierung will unser Surfverhalten und unsere Passwörter:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Damit die Polizei leichter und in größerem Umfang diese Daten einsehen kann, hat die SPD-Bundesjustizministerin ein neues „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt.

    Was zu kritisieren ist

    Es geht um Euer Surfverhalten

    Wer unsere Internetnutzung kennt, kennt unsere intimsten Vorlieben und Laster, erhält Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Wenn Informationen beispielsweise über eine Missbrauchserfahrung, gewalttätige Ehepartner, psychische Störungen oder auf Suchtabhängigkeiten wie Alkoholismus in die falschen Hände geraten, können selbst höchste Amtsträger erpressbar werden.

    Es geht um Eure Passwörter

    Unsere Internet-Passwörter können der Polizei direkten und unbemerkten, geheimen Zugang zu unseren vertraulich gespeicherten geschäftlichen und privaten Daten (z.B. Texte, Dokumente, Fotos, Videos) ermöglichen.

    Keine wirklichen Hürden

    Der Inhalt unserer Internetnutzung soll in viel weiterem Umfang ausgespäht werden dürfen als der Inhalt von Telefonaten oder SMS – nicht nur beschränkt auf schwere Straftaten wie die Telekommunikationsüberwachung.

    Verfassungsbeschwerden ignoriert

    Über 6.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz betreffend Telemedien-Diensteanbieter liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, will das Bundesjustizministerium noch weit über die umstrittenen Gesetze hinaus gehen.

    Das BKA verletzt den Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass das Bundeskriminalamt mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen auskundschaftet, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und diese an ausländische Behörden ausliefert – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt soll dennoch nicht eingeschränkt, sondern seine Kompetenzen massiv ausgeweitet werden.

    Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten

    Der Zugriff auf unser Surfverhalten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

    Per elektronischer Schnittstelle

    Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann bei großen Internetanbietern das Surfverhalten abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

    Auf Benachrichtigung ist kein Verlass

    Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

    Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden

    Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

    BKA wird zur Internetpolizei

    Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

    Finger weg von unseren Daten!

  • Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Im Kampf gegen Hassrede im Internet gibt es im Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt die nächste Idee, die IT-Sicherheit und den Datenschutz zu schwächen.
    Internetdienstleister sollen nach Wunsch der Bundesregierung in Zukunft auch die Passwörter ihrer Kunden herausgeben müssen. Und das alles ohne richterlichen Beschluss, nur auf Aufforderung der Ermittlungsbehörden.

    „Das Verständnis unserer Grundrechte, das die SPD-Ministerin in ihrem Referentenentwurf deutlich macht, ist einfach nur erschreckend. Im Endspurt vor der möglichen Auflösung der Großen Koalition werden die Möglichkeiten zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet und wieder einmal die Grenzen unserer Verfassung getestet. Ein klarer Angriff auf unsere digitale Privatsphäre. Hier scheint jedes Gespür verloren gegangen zu sein. Sicherheitsbehörden würden damit weitreichende Einblicke in unsere sensiblen Daten erlaubt, nichts mehr ist tabu. Denn teilweise können ohne Richterbeschluss auch Passwörter oder IP-Adressen weitergegeben werden. Wer nach China schaut und denkt, dass Modelle zur Vollüberwachung wie Social Scoring bei uns niemals passieren würden, der verschließt davor die Augen, dass hier bereits die Grundlagen für den ähnlich transparenten Bürger gelegt werden,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Gleichzeitig zeigen sich erneut handwerkliche Schwächen, denn eine Regelung zur Herausgabe der Passwörter, wie im Entwurf beschrieben, ist vollkommener Nonsens. Einerseits kennen Dienstleister, die ihren Verpflichtungen an IT Sicherheit und Datenschutz nachkommen, die Passwörter der Kunden gar nicht, da diese auch für den Dienstleister verschlüsselt gespeichert werden. Andererseits wird hier fahrlässig Missbrauch Tür und Tor geöffnet,“

    ergänzt Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

    Mehrfach berichteten Datenschutzbehörden und Medien über den Missbrauch von Polizeidatenbanken, um Informationen über Nachbarn, Ex-Partner oder Prominente zu bekommen, oder um die Daten an rechte Kreise weiterzugeben.
    Dieser Gesetzentwurf erlaubt Polizeibehörden einen bis dahin nicht denkbaren Zugriff im Bereich der Sozialen Medien, sowie einen Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. Staatliche Totalüberwachung ist das falsche Rezept zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.

  • Die Piratenpartei nimmt Stellung zur neuen Datenstrategie der Bundesregierung

    Die Piratenpartei nimmt Stellung zur neuen Datenstrategie der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat am Montag bei einer Sitzung des „Digitalkabinetts“ auf Schloss Meseberg die Eckpunkte einer Datenstrategie beschlossen. Diese sollen als Basis für die Entwicklung einer umfassenden „Datenstrategie“ der Bundesregierung dienen.

    Die Datenstrategie soll dazu dienen, die Datenbereitstellung und den Datenzugang zu verbessern, eine verantwortungsvolle Datennutzung zu befördern, Datenkompetenz in der Gesellschaft zu erhöhen und den Staat zum Vorreiter einer Datenkultur zu machen.

    Big Data, intelligente Anwendungen, soziale Medien, künstliche Intelligenz, Kybernetik und Verhaltensökonomie werden unsere Gesellschaft prägen – positiv und auch negativ. Und in diesem Kontext werden durch den digitalen Wandel immer neue Daten erzeugt. Dass diese Daten, sinnvoll eingesetzt, auch dazu beitragen können, Krankheiten früher zu erkennen oder ein „ökologisches, ökonomisches und sicheres Mobilitätsumfeld zu schaffen“ steht dabei außer Frage.

    Bevor wir uns die einzelnen Punkte etwas näher anschauen, ist festzustellen, dass nun wohl auch in der Koalition so etwas wie Vernunft und Rationalität eingekehrt zu sein scheint. Denn die bislang, insbesondere durch die Kanzlerin, propagierte „Datensouveränität“ taucht in dem Eckpunktepapier nicht mehr auf. Oder die im Vorfeld ziemlich deutlich formulierten Kritiken von Parteien, u.a. auch den PIRATEN, Datenschützern, Verbänden und NGO haben ihre Wirkung hinterlassen, denn diese „Datensouveränität“ wäre ein unverhohlener Angriff auf traditionelle Schutzprinzipien gewesen.

    Im Eckpunktepapier wird ziemlich klar formuliert, dass „die bestehenden Regelungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wie der informationellen Selbstbestimmung, des Schutzes von Geschäfts-, Betriebs – und Steuergeheimnissen, zum Schutz vor Diskriminierung sowie des Datenschutzrechtes und der Datensicherheit“ einen sehr großen Stellenwert in der zu erarbeitenden Strategie haben werden.

    Wir PIRATEN begrüßen das ausdrücklich; es ist eine unserer Kernforderungen ist. Wir werden allerdings weiter beobachten, wie genau dieser Punkt dann in der Strategie ausformuliert wird.
    Dass dabei gerade im Bereich des Schutzes der persönlichen Daten noch sehr viel mehr als bisher getan werden muss, darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Es wäre zu begrüßen, wenn sich dies dann auch in der Strategie wiederfinden bzw. vorher entsprechende Anpassungen in den einschlägigen Rechtsnormen vorgenommen werden würden.

    Weiterhin hat sich die Regierung ins Stammbuch geschrieben, dass die „digitale Souveränität von Bürgern und Staat“ zu stärken sei. Begrüßenswert wäre, wenn dies dazu führt, dass die jetzt schon bestehenden Regelungen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder die Forderung nach einer Klarnamenspflicht in sozialen Netzwerken endlich der Vergangenheit angehören, denn diese stärken keineswegs die digitale Souveränität der Bürger, sondern schränken sie in einem aus unserer Sicht unzulässigen Maße ein.

    Ebenso will die Regierung „den Aufbau wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen und -ökosysteme unterstützen“ und dafür einen rechtlichen Rahmen abstecken, damit auch „hochwertige“ Informationen oder Messwerte bereitgestellt werden können. Ganz abgesehen davon, dass die Definition des Begriffes „hochwertig“ auf Grund der Schwammigkeit und unklaren Ausgestaltung noch keine Bewertung zulässt, kann der wohl geplante Aufbau „wettbewerbsfähiger“ Dateninfrastrukturen ein Fingerzeig auf die Schaffung einer neuen sozialen Datenmarktwirtschaft sein, wie sie von Frau Merkel in Davos gefordert wurde. Hier bleibt es unsere Aufgabe, wachsam zu sein, damit genau diese Richtung nicht eingeschlagen wird. Wir PIRATEN sind nicht grundsätzlich gegen die Nutzung der Gesundheitsdaten von Bürgern, beispielsweise für Forschungszwecke. Aber diese müssen anonymisiert und auf freiwilliger Basis erhalten worden sein.

    Als weiteres Themenfeld sollen „auch neue und sichere Methoden zur Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie zur praxistauglichen Datenportabilität“ mit entsprechenden Forschungsgeldern entwickelt werden. Während man beim Thema Datenportablität gern auch noch den Begriff „Interoperabilität“ vermisst, muss man sich bei den sicheren Methoden zur Anonymisierung und Pseudonymisierung etwas verwundert die Augen reiben. Gerade die Bundesregierung ist bisher Treiber einer Politik des gläsernen Bürgers, wie zum Beispiel der Staatstrojaner oder die Vorratsdatenspeicherung eindrucksvoll beweisen. Hier wird es auch unsere Aufgabe sein, die Erarbeitung der Strategie kritisch zu begleiten.

    Uneingeschränkt begrüßenswert ist der Ansatz, Daten aus öffentlichen Verwaltungen als Open Data bereitzustellen. Ebenso, dass darüber hinaus auch in den Verwaltungen für eine entsprechende Sensibilität gesorgt werden soll.

    Was hingegen Anlass zur Sorge bereiten sollte, ist, dass die Regierung den bestehenden rechtlichen Rahmen für „datengetriebene Angebote und Geschäftsmodelle“ – etwa der Plattform-Ökonomie – überprüfen und dabei auch die Ergebnisse der Datenethik-Kommission berücksichtigen will. Gerade diese Ergebnisse der „Datenethikkommission“ haben kurz nach ihrer Veröffentlichung auch von unserer Seite zu massiver Kritik geführt, denn in diesen wird ziemlich unverhohlen die Blaupause für eine staatliche Totalüberwachung gezeichnet. Wie das mit dem oben beschrieben Ansatz des Schutzes der persönlichen Daten und der Privatsphäre einhergehen soll ist ein Rätsel.

    Fazit: Die Eckpunkte zur Erarbeitung der Datenstrategie sind grundsätzlich erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wird es darauf ankommen, dass gerade auch die kritischen Punkte (z. Bsp. „Datenethikkommission“) im Rahmen der konkreten Erarbeitung der Strategie verändert werden.

    In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Angebot der Bundesregierung: „Zur Entwicklung einer Datenstrategie der Bundesregierung soll auch ein breiter Beteiligungsprozess gestartet werden.

    Wir PIRATEN bringen uns mit unseren Experten, unserem Wissen und unserer Expertise gern in diesen Beteiligungsprozess ein.

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.

    „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.

    Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.

    Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.

    Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:

    „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

    „Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:

    • Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
    • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
    • Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
    • Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
    • Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen

    Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.