Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    Mirai, WannaCry, Petya, NotPetya, das sind nur die prominentesten Angriffe in letzter Zeit. Was mal mit relativ harmlosen Viren, Würmern und Trojanern anfing, die zunächst als Scherz, dann als echte Schädlinge unterwegs waren, hat nunmehr eine neue Qualität erreicht. Mittlerweile sind ganze Infrastrukturen zum Ziel dieser Angriffe geworden.

    Unsere heutige Welt wird von einem riesigen, globalen Computernetz gesteuert. Und das ist viel leichter angreifbar, als es sich bisher die meisten Leute vorgestellt haben. Sicherheitslücken sind durch Fehler in komplexer Software praktisch überall vorhanden. Einige davon lassen sich ausnutzen, um Schadcode in ein Zielsystem zu schleusen. Dadurch ergibt sich ein Wettlauf zwischen den Systemherstellern, die Fehler beheben und Lücken schließen, und den Erstellern von Schadsoftware, die diese Lücken suchen.

    Wannacry hätte endgültiger Weckruf sein müssen

    Dieser Wettlauf wird durch die derzeitige Politik nicht nur zugunsten der Angreifer verzerrt, der Staat selbst bringt sich mit dem Staatstrojaner als potentieller Angreifer in Position. Wannacry hätte der endgültige Weckruf sein müssen. Dieser Schädling nutzte eine Sicherheitslücke in dem Betriebsystem Windows aus, die der NSA seit Jahren bekannt war und die diese zur Spionage nutzte, anstatt Microsoft über das Problem zu informieren. Dummerweise hat die NSA selbst die eine oder andere Sicherheitslücke. Das Herrschaftswissen der NSA gelangte in die Hände von Kriminellen, die dadurch in die Lage versetzt wurden, Wannacry zu programmieren.

    Petya bzw. NotPetya nutzen im Übrigen die gleiche Lücke, sind aber deutlich aggressiver als WannaCry. Die Frage ist jetzt, was noch passieren muss, bis die verantwortlichen Politiker endlich Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Problems dienen. Im Moment scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

    Stattdessen kommt der „Staatstrojaner“

    Am 22. Juni beschloss der Bundestag, dass ein „Staatstrojaner“ in Zukunft auch für Ermittlungen in minderschweren Verbrechen eingesetzt werden darf. Alleine die Art und Weise, wie der entsprechende Gesetzestext in der letzten Lesung an ein eigentlich anders geartetes Gesetz angehängt wurde, sollte für einen lebenslangen Rauswurf der dafür Verantwortlichen aus jeglichem politischen Amt führen.

    Es werden nicht nur alle rechtsstaatlichen Prinzipien damit mit Füßen getreten (die Verfahrensweise kommt einer heimlichen Durchsuchung ohne Zeugen gleich), damit werden auch die Grundlagen dafür gelegt, dass deutsche Behörden Sicherheitslücken in Computersystemen pflegen, statt sie zu stopfen. Neben Grundrechtsbrüchen schafft die GroKo damit eine solide Basis für Angriffe auf unsere gesamte IT-Infrastruktur.

    Unkalkulierbare Risiken für vermeintliche Sicherheit

    Sicherheitslücken, die der Staatstrojaner nutzt, können naturgemäß nicht dem betroffenen Softwarehersteller gemeldet werden. Entsprechend kann die Information darüber, wie bei der NSA geschehen, gestohlen werden oder die Lücken werden von anderen Personen ebenfalls gefunden. In jedem Fall bleiben vermeidbare und weitgehend unkalkulierbare Risiken im Austausch für eine vermeintliche Sicherheit mit deutlicher Tendenz zum Überwachungsstaat.

    Wenn die wild herumlaufenden „Sicherheitspolitiker“ nicht bald begreifen, dass uns ihre Schnüffelwut und Kontrollmanie einer sehr viel größeren Gefahr aussetzt, werden wir wohl bald „in interessanten Zeiten“ leben.

    Die bisherigen Fälle waren nur ein Vorgeschmack darauf, was noch kommen kann. Wannacry hat in Großbritannien Krankenhäuser lahm gelegt und so notwendige Behandlungen von Patienten verzögert. Es gibt viele Sicherheitslücken und immer mehr Systeme, die an irgendwelchen Stellen Schaden verursachen können, wenn sie gekapert werden.

    Der Fokus muss darauf liegen, wie wir diese Systeme absichern können und nicht darauf, wie Herr de Maizère seine Wahnvorstellung, alles kontrollieren zu wollen, am effektivsten umsetzt. Wenn z.B. das Stromnetz ausfällt, weil eine Sicherheitslücke benötigt wurde, um mutmaßliche Terrorverdächtige zu verfolgen, wo ist dann unser „Supergrundrecht Sicherheit“?

  • Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) positiv abgestimmt. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert.

    Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl

    Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: „Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf.“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt:

    „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“

    Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

    Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

    Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Quellen:

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  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/

  • Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Am 07. und 08. Juli 2017 findet in Hamburg das Gipfeltreffen der Gruppe der Zwanzig (G20) statt. Die G20 – das sind die 20 größten Industrienationen und Schwellenländer der Welt. Der jeweilige Vorsitz, in diesem Jahr die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, lädt – neben Treffen von Fachministern – zum Gipfeltreffen der jeweiligen Staats- und Regierungschefs auf höchster Ebene ein.

    „Wir lehnen dieses demokratisch nicht legitimierte Zusammentreffen neoliberaler, westlicher Politiker mit Führern autoritär geführter Staaten ab. Der G20 Gipfel steht für weltweiten Sozialabbau, Umweltzerstörung und ungehemmtes Wirtschaftswachstum. Er kostet die Bürger weit über 50 Millionen Euro und beteiligt die Menschen nicht.“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN

    Die Piratenpartei ruft zur Teilnahme an der internationalen Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 08.07.2017 auf und unterstützt auch die Aktion „Protestwelle“ am 02.07.2017. Die Piratenpartei Hamburg ist zusätzlich Träger des „Gipfels für grenzenlose Solidarität“ sowie Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt„.

    „Das Maß, mit dem für G20 unsere Grundrechte und die Bewegungsfreiheit der Hamburgerinner und Hamburger eingeschränkt werden, ist nicht hinnehmbar. Die Hamburger Polizei und der Senat verbreiten seit Wochen ein Klima der Angst, in dem jede Form des Protestes mit Gewalt und Krawall in Verbindung gebracht wird. Die Versammlungsfreiheit bleibt bei all dem auf der Strecke. Einen unrühmlichen Höhepunkt stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen in Hamburg dar – und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird. Meinungsfreiheit sieht anders aus!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN

  • Staatstrojaner: Bundesregierung will Deutschland ausspähen

    Staatstrojaner: Bundesregierung will Deutschland ausspähen

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag hat sich trotz umfassender verfassungsrechtlicher Bedenken von Experten dazu entschlossen, die Lizenzen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung massiv auszuweiten. Das Strafverfahren, mit dem Staatstrojaner ein gängiges Instrument zur Verfolgung alltäglicher Kriminalität werden können, soll angeblich „effektiver und praxistauglicher“ werden. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den Vorstoß der Bundesregierung entschieden ab.

    „Er ist grundgesetzwidrig. Das haben zahlreiche Experten bereits in den Beratungen deutlich gemacht. Das Gesetz betrifft die Verfolgung, nicht die Verhinderung von Straftaten und missachtet Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“Anja Hirschel

    ‚WannaCry“ könnte zur Regel werden

    Selbst das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, Softwarelücken sofort zu schließen, statt sie staatlich nutzbar zu machen. „Das Vertrauen in staatliche Software leidet generell am Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas. Wer sich überwacht fühlt, verliert auch das Vertrauen in die Steuersoftware Elster oder die Sicherheit der eigenen Daten beim Personalausweis oder der Gesundheitskarte“, so Hirschel weiter. Zudem sehen PIRATEN die Gefahr, dass Geheimnisträger wie etwa Rechtsanwälte oder Journalisten in den Fokus der Überwachung geraten, da sie und ihre Kontakte hoch interessant sind.

    „Die Kommunikation kann lückenlos überwacht werden. Und jene Lücken, die der Bundestrojaner ausnutzt oder selbst aufmacht, können von anderen ebenfalls ausgenutzt werden. Ich erinnere nur an ‚WannaCry‘. Wer für Sicherheit sorgen will, darf nicht selbst Sicherheitslücken ankaufen und geheimhalten.“Anja Hirschel

    Der Kernbereich privater Lebensgestaltung lasse sich zudem künftig nicht wirklich von der Überwachung ausblenden. PIRATEN setzen sich deshalb für ein gesetzlich geregeltes Verbot von der Beschaffung von Daten per Quellen-TKÜ durch Polizeibehörden ein.

    Bürgerliche Grundrechte stärken, nicht Totalüberwachung!

    Für PIRATEN sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch Behörden nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. „Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteeingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte streng zu reglementieren und zu kontrollieren“, zitiert Hirschel das Bundestagswahlprogramm der Partei.

    Weitere Informationen und die umfangreiche Position der Piratenpartei Deutschland zu Staatstrojanern finden sich im Wahlprogramm für die Bundestagswahl.

    Dazu passende Artikel
    Schwäbische: Grüne stimmen Anti-Terror-Paket mit Abstrichen zu – CDU fordert Nachbesserungen

  • Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

    Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

    Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

    Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

    Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

     

  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“