Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • PIRATEN: Datenschutz adé mit Merkels und Dobrindts CSU-höriger PKW-Maut

    „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben“, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel noch vor der Bundestagswahl 2013. Dieses Wahlversprechen, immerhin eine der bei ihr eher rar gesäten konkreten Aussagen, hat sie nun gebrochen. In der Fortsetzung einer altbewährten Regierungs-Tradition, dem, was so nicht durchgesetzt werden konnte, immer wieder einen neuen Namen zu geben, nennen wir die Maut heute lieber einen CSU-Tribut.

    „Merkel und ihre CDU sind vor der CSU eingeknickt. Noch beachtlicher ist, dass es ihr die SPD gleichtat“, stellt Kristos Thingilouthis, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, mit großer Verwunderung fest. Ihn ärgert, dass Länder wie Thüringen bei der Abstimmung im Bundesrat lieber aufs Geld geschaut haben, um neue prestigeträchtige Verkehrsprojekte aus dem Boden stampfen zu können, statt dem Überwachungswahn der Koalition aus CDU/CSU und SPD Grenzen zu setzen. Der Bundesrat winkte, das völlig fehlkalkulierte und zum Scheitern verurteilte Maut-Projekt ebenfalls durch. Die wenigen Gegenstimmen basierten dabei nicht auf Datenschutzbedenken.

    „Ich frage mich, wie lange außer den PIRATEN eigentlich niemand erkennen will, dass wir damit gezwungen werden, der Polizei und weiteren staatlichen Einrichtungen „freiwillig“ unser ganz persönliches Verhalten, unsere Vorlieben, unsere Reisen, für einen kleinen Rabatt auf unsere KFZ-Steuer preiszugeben?“, zeigt sich Thingilouthis entsetzt. Die PKW-Maut öffne dem lückenlos überwachten Leben in Deutschland Tür und Tor. Thingilouthis: „Welches Bedrohungszenario soll in Zukunft dafür herhalten, damit nicht nur an den Grenzen lückenlos Kennzeichen erfasst werden, sondern überall, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind? Wann wird dieser Ausnahmezustand zur Normalität wie in Frankreich?“

    Laut Medienberichten machen bislang geheime Gutachten, unter anderem von der Wirtschaftskanzlei Graf von Westfalen (GvW), klar: Deutsche Autofahrer müssen am Ende kräftig für Autobahnen zahlen.Den Informationen aus dem Bericht in der Berliner Zeitung zufolge soll eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft, die künftig den Erhalt, den Betrieb, den Bau und die Finanzierung von rund 13.000 Kilometern Autobahnen steuern wird, den Steuerzahler zusätzliche Milliardenbeträge kosten.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat der NRW-Piraten für die Bundestagswahl betont hierzu:

    „Die Dokumente sind auf März 2017 datiert, den Gesetzesentwurf zu der geplanten Infrastrukturgesellschaft hat die Regierung jedoch bereits im vergangenen Dezember vorgelegt. Möglichst lange sollte wohl nicht bekannt werden, wie diese Gesellschaft funktioniert. Sie wurde am Reißbrett von privaten Beratern konzipiert, um die Autobahnen in Deutschland zu privatisieren und komplexe Finanzprodukte für Banken und Versicherungskonzerne zu schaffen. Letztendlich geht es darum, einen Schattenhaushalt zu etablieren, der jenseits aller parlamentarischen Kontrolle mit privatem Geld gefüttert wird.“

    Diese Infrastrukturgesellschaft sei das wichtigste verkehrspolitische Vorhaben der Regierung.

    „Doch die Details werden gehütet wie eine Geheimsache. Privatisierung von Infrastruktur hat uns noch nie weitergeholfen, wie man aktuell an der Deutschen Bahn sieht. Ich habe gar nicht soviel Zeit, um jeden Unfug, der gerade auf Bundesebene durchgesetzt wird oder werden soll, zu kommentieren“, so Schiffer.

  • Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine „erschreckende Sicherheitslücke“ entdeckt. Für ihn ist es „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Offenbar ist dem gelernten Juristen Herrmann Artikel 10 des Grundgesetzes bisher entgangen. Unter einer Sicherheitslücke versteht man bei Softwareprodukten, etwa einem Messenger, einen Fehler, durch den ein fremdes Programm mit Schadwirkung oder ein Angreifer in ein Computersystem eindringen kann.

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann interpretiert den Begriff der Sicherheitslücke eher eigenwillig: Für ihn ist es eine „erschreckende Sicherheitslücke“ und „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Dabei sollte der gelernte Jurist Herrmann eigentlich so weit mit dem Grundgesetz vertraut sein, um zu wissen, dass laut Artikel 10 Absatz 1 das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Weshalb also sollten für die zeitgemäße Kommunikation per Internet plötzlich andere Regeln gelten als für die guten alten, analogen Methoden wie Briefe oder Telefonate? Das Internet ist kein Produkt, welches von Außerirdischen auf einem anderen Planeten mit anderen Rechtsgrundlagen entwickelt wurde, sondern eine annähernd in Echtzeit funktionierende Kommunikationstechnologie von dieser Welt.

    Der Inhalt geht niemanden etwas an

    Ob nun Siegelwachs oder PGP zum Schutz privater Nachrichten benutzt wird, ist völlig gleichgültig: Der Inhalt geht niemanden etwas an, abgesehen vom Verfasser und dem Adressaten der Nachricht. Selbstverständlich müssen dem Staat Möglichkeiten eingeräumt werden, um in bestimmten Fällen mit rechtlich zulässigen Methoden und nach rechtskonformer Anordnung der Judikative genau diese Nachrichten erfassen und auswerten zu können. Doch diese Vorgehensweise darf eben nur in diesen Fällen eingesetzt werden. Massenhafter Gebrauch, oder gar die Erhebung zum Standardprozedere, verstoßen schlichtweg gegen den schon zitierten Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Und machen wir uns nichts vor: Wird die sichere Verschlüsselung von WhatsApp geschwächt oder gar verboten, führt das nur dazu, dass Schwerverbrecher und Terroristen auf einen andere Messenger umsteigen – sofern sie diese überhaupt nutzen. Man schnappt also die dümmsten Terroristen, nimmt dafür aber in Kauf, die private Kommunikation unbescholtener Bürger unsicher zu machen. Was sagt es über gewählte und vereidigte Amtspersonen aus, wenn wir Bürger ihnen dauernd erklären müssen, welche rechtlichen Restriktionen ihnen das Grundgesetz für die Ausübung ihres Amtes auferlegt?

    Kein Recht auf unbegrenzten Zugriff durch die Behörden

    Nochmal zum Mitschreiben, Herr Herrmann: Es hat Ihnen egal zu sein, ob es Bewegungsdaten durch Smartphone-Nutzung oder digitalisierte Dokumente sind, die wir auf irgendeinem Server auf dieser Welt in einer Cloud lagern. Sobald diese Daten aus dem intimen oder privaten Bereich stammen, gibt es keinerlei Anlass und kein Recht auf den unbegrenzten Zugriff durch Ihre Behörden. Das ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Grundrecht! Auch das ewige Argument der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsfanatiker, dass nur unbegrenzter Zugriff auf alle Daten aller Bürger die Vorbeugung schwerster Straftaten und Terrorattacken sicherstellen kann, zieht nicht. Dann könnte man in vorauseilender Vorsorge gleich alle Briefe öffnen, alle Bargeld-Zahlungen registrieren, alle Fahrkartenautomaten verwanzen, die Smart Devices aller Haushalte auswerten und die daraus gewonnenen Daten direkt in Ihr Ministerium zur Auswertung schicken lassen; aber abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist es den Organen einer freiheitlich verfassten, demokratischen Staatsordnung eben nicht erlaubt, so zu handeln. Das macht den kleinen Unterschied zu totalitären Systemen aus.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für digitale Räume

    Wo würde man dann die Grenze ziehen? Hätten als nächstes die Kamera- und Mikrofonmodule von Smart-TVs eine Standleitung zum BKA? Käme nach dem Pflichtrauchmelder die Pflichtinstallation einer Überwachungskamera im Wohnungsflur? Wir müssen jetzt die grundlegende Weichenstellung vornehmen und unabhängig von der verwendeten Technologie festlegen, dass die gute alte Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für digitale Räume zu gelten hat. Persönliche und personenbezogene Daten gehören ihren Erzeugern und nur diese bestimmen, wie und in welchem Umfang sie freigegeben und verwendet werden!

    Eine freie Gesellschaft wird ohne starken Datenschutz in Unfreiheit münden: Wenn erst mal Serviceroboter im Haushalt helfen, Einkäufe erledigen, Bedürftige pflegen oder auch nur dem Spiel und der Unterhaltung dienen, kann es nicht angehen, dass diese Daten aus dem persönlichen und Intimbereich von Millionen von Menschen so transparent und auswertbar würden wie die von Labormäusen. Unsere Gesellschaft braucht einen starken Schutz der Digitalen Privatsphäre und muss sich dem Grundsatz verpflichten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Konsumenten nicht von vornherein die freie Nutzbarkeit ihrer Daten vorschreiben dürfen.

  • PIRATEN kritisieren Bericht im NSU-Untersuchungsausschuss: Verfassungsschutz gehört abgeschafft!

    Der Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag ist sage und schreibe 1.150 Seiten stark. Und er verwundert die PIRATEN: Weder Polizei, Bundeskriminalamt (BKA), Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften noch andere beteiligte Ermittlungsorgane haben je einen Fakt oder Beweis gefunden? Es gab in der Vergangenheit unzählige Berichte, nicht zuletzt auch in der Presse, wie die Strukturen des Rechtsextremismus sich durch ganz Deutschland zogen. Doch auf Seiten der Behörden will keiner etwas bemerkt haben? Als Ergebnis des Ausschusses steht für die PIRATEN in Düsseldorf und Berlin fest: Es bleiben mehr Fragen als Antworten.

    „Der NSU-Untersuchungsausschuss hat klar ergeben, dass der Verfassungsschutz nicht weiter ohne eine echte parlamentarische und öffentliche Kontrolle existieren darf“, sagt der PIRATEN Landtagsabgeordnete Dirk Schatz, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. Es müsse eine neue Behörde geben, die die Aufgaben des bisherigen Landesamtes für Verfassungsschutz übernimmt und sich dabei einer umfassenden, gerichtlichen Kontrolle unterziehe, so wie es in einem Rechtsstaat bei jeder Behörde der Fall sein sollte. Schatz bekräftigt: „Der Verfassungsschutz in seiner heutigen Form gehört daher abgeschafft und von Grund auf neu aufgebaut. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürgerrechte müssen tatsächlicher und nicht nur, wie zurzeit, theoretischer Kontrolle unterliegen.“

    Kristos Thingilouthis, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, zeigt sich vom Bericht ebenfalls mehr als empört:

    „Ist es Nachlässigkeit, dass der Verfassungsschutz durch staatliche Stellen beauftragt worden ist, selbst das Aussteigerprogramm aus der rechtsradikalen Szene zu organisieren? Hier hat man schlicht den Bock zum Gärtner gemacht und ein Instrumentarium einer Behörde übertragen, die offensichtlich kein Interesse daran besitzt, verfassungsfeindliche Organisationen zu ermitteln. Der NSU-U-Ausschuss zeigt die behördlichen Probleme in und zwischen den verschiedenen Stellen deutlich auf. Weitere Schlampereien werden mit Sicherheit auch durch den -U-Ausschuss im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri zutage kommen. Offensichtlich ist niemand in NRW verantwortlich und zieht die nötigen Konsequenzen. Das ist der eigentliche Skandal!“

    Es stelle sich zudem die Frage, ob der Verfassungsschutz überhaupt zielgerichtet gehandelt hat. So interessiert die PIRATEN etwa: Wieviele V-Leute wurden lieber eingestellt, anstatt ihnen die Nutzung der Aussteigerprogramme des Landes zu ermöglichen? Und wie steht es um die transparente parlamentarische Kontrolle – ist diese beim aktuellen Verfassungsschutz in NRW überhaupt gewollt? Thingilouthis: „Es scheint vielmehr so, als würden die Verfassungsschützer das Landesparlament und die Abgeordneten an der Nase herumführen.“

  • PIRATEN leaken: Rems-Murr-Kreis führt kritischen Auftrag aus

    Die Träger der freien Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis, die sich der Betreuung unbegleiteter, junger Flüchtlinge (UMA) angenommen haben, haben laut Dokumenten, welche der Piratenpartei vorliegen, einen fragwürdigen Auftrag zur erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen erhalten. Dabei geht es um die Nacherfassung von Stammdaten sogenannter UMA.

    Üblicherweise werden die Maßnahmen zu Erfassung und Abgleich der Identität direkt von den Außenstellen der Bundesministerien (z.B in Ellwangen, Ehningen und Karlsruhe) übernommen. Im Rems-Murr-Kreis soll dies gebündelt stattfinden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden nun die Polizeibehörden um Amts- und Vollzugshilfe gebeten. Des Weiteren sollen die Träger der freien Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis die von ihnen betreuten UMA „einsammeln“ und an den entsprechenden Ort verbringen.

    Die Piratenpartei Baden-Württemberg kritisiert diesen Ablauf aufs Schärfste. Sie fordert die Ämter auf, ihren derzeitigen Plan zu stoppen und gründlich zu überdenken.

    „Den Transport und Ablauf dieser Aktion mit Hilfe der Mitarbeiter der Jugendhilfe durchführen zu lassen, widerspricht den ethischen Prinzipien ihrer Berufsfelder“, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Hier wird die aufgebaute Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Betreuer zum Zwecke der Amtshilfe missbraucht. Die Mitarbeiter dürfen hier nicht gezwungen werden, diesen Transport durchzuführen. Das aktuell geplante Vorgehen muss sofort gestoppt werden!“

    Laut der vorliegenden Dokumente sind allein im Rems-Murr-Kreis etwa 300 UMA und ihre jeweiligen Betreuer betroffen. Die Nacherfassung soll laut Dokumente des Polizeipräsidiums Aalen durch die Polizei und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu festen Terminen und ohne jegliche persönliche Einladung erfolgen.

    „Hier wird ein Modell für die noch folgenden Kreise und Polizeipräsidien getestet und der Rems-Murr-Kreis hat sich freiwillig dazu entschieden, bei einer solch undurchsichtigen Maßnahme mitzuwirken. Zukünftig sollen dann ca. 8000 junge Menschen in Baden-Württemberg ohne offizielle Einladung zu einem Termin verbracht werden – so darf dies aber nicht ablaufen!“, kritisiert Köngeter scharf. „Kein Einladungsschreiben und die fehlende Bereitstellung von Informationen gegenüber den Betroffenen – das untergräbt fundamental die Selbstbestimmungsrechte der jungen Menschen, verwehrt jedwede Möglichkeit der Teilhabe sowie das Recht, Entscheidungen bzgl. ihrer eigenen Person selbst zu treffen. Dass eine solche Behandlung gerade bei jungen, traumatisierten Menschen extreme Ängste auslösen kann, sollte allen Beteiligten klar sein.“

    Die Piraten mahnen, nicht jedem Auftrag sofort unkritisch Folge zu leisten:
    „Von Mitarbeitern im sozialen Bereich und Trägern der freien Jugendhilfe sollte man mehr Einsicht und Mitgefühl für ihre Klienten erwarten können.“ so Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piraten Baden-Württemberg zur Bundestagswahl. „Das ohnehin oft schon vorhandene Misstrauen junger traumatisierter Menschen gegenüber öffentlichen Institutionen könnte sich hier im Fall einer solchen Vertrauensverletzung durch ihre Bezugspersonen in die vollkommene Abwendung umkehren und fördert damit die Desintegration. Die Träger machen sich mit Ihrer fehlenden Kritik an den diskriminierenden Vorgängen mitschuldig an möglichen fatalen Auswirkungen auf die Psyche ihrer Klienten. Ausbaden müssen das dann die ohnehin schon stark belasteten Betreuer. Das kann so nicht beabsichtigt sein!“

  • Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Mitten in der Nacht wurden im Bundestag die Gesetzesentwürfe zum „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ angenommen, mit denen drei Maßnahmen beschlossen werden, die die Bürgerrechte unmittelbar betreffen. Im Hauruck-Verfahren wurde eine Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, das den Einsatz von Videokameras beispielsweise in Einkaufzentren erleichtert, den Einsatz von Bodycams bei Polizisten und die Möglichkeit zur allgemeinen Erfassung von Kennzeichen.

    In den Augen der Regierungsparteien „stellt der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen“. Bisher liegt jedoch kein Beweis vor, dass eine Überwachung dies leisten kann.

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen:

    „Offensichtlich nutzt die Regierung das in der Bevölkerung zur Zeit verbreitete Gefühl einer abstrakten Unsicherheit, basierend auf der Illusion eines jederzeit anstehenden Terroranschlags, um diese Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen. Unstrittig ist, dass diese Anschläge mit solchen Maßnahmen gar nicht verhindert werden können, wie selbst Experten in der Anhörung vorgetragen haben. Darüberhinaus nutzten salafistische Straftäter wie Anis Amri gerade die Öffentlichkeit, die durch die Verbreitung der Aufnahmen der Kameras hergestellt werden konnte.“

    Die Piratenpartei befürwortet Maßnahmen, welche die tägliche Arbeit der Sicherheitskräfte unterstützen, allerdings nur, wenn diese nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Der Einsatz von Bodycams mag dazu grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, allerdings lässt der Gesetzesentwurf laut Anja Hirschel, PIRATEN-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, aktuell zu viele brisante Fragen offen:

    „Sind die resultierenden Aufnahmen gerichtsfest und beweissicher? Wem stehen die Aufnahmen unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? Ist eine ständige Aufzeichnung geplant oder nur durch manuelle Aktivierung? Ist die aktive Aufnahmefunktion für die Menschen in der Umgebung erkennbar? Wie findet eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung im Vorfeld statt, oder entscheidet dies jeder Beamte selbst je nach Situation?“

    Zusätzlich wurde auch die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, handelt es sich hierbei doch um eine umfassende anlasslose Überwachung der Bewegungen von Bürgern im öffentlichen Raum. Dies nur als notwendiges technisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Maut zu betiteln, ist laut Hirschel zu einfach gedacht:

    „Diese Art von Daten ist viel zu interessant, um nicht vielerlei Begehrlichkeiten entstehen zu lassen. Zunächst wird dies noch mit besonderen Fahndungserfordernissen im Rahmen von Terrorbekämpfung begründet werden, um dann zur allgemeinen Verkehskontrolle immer weiteren Stellen zugänglich gemacht zu werden. Technologie die für Überwachungszwecke geeignet ist, wird früher oder später dafür genutzt.“

    Es bleibt zu hoffen, dass diese Paragraphen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben werden. Mal wieder.

    Quellen:
    [1] Drucksache 18/11183, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811183.pdf
    [2] Drucksache 18/10939, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810939.pdf
    [3] Drucksache 18/10941, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810941.pdf

  • Neues Bundesdatenschutzgesetz: Bequemlichkeit schlägt Grundrechte

    Heute am späten Nachmittag will der Bundestag über die „Zukunft des Datenschutzrechts“ debattieren. Die Bundesregierung legt eine Novelle des Daten­schutzrechts vor.

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist dazu da, um den europäischen Staaten einen verbindlichen Datenschutz-Mindeststandard vorzugeben. Die deutsche Regierung nutzt den deutschen Umsetzungsentwurf aber, um die Rechte Betroffener stark zu beschneiden. Einige der neuen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz.

    Informationelle Selbstbestimmung bedeutet:

    Betroffene haben grundsätzlich das Recht

    • auf die Information, dass ihre Daten gespeichert werden,
    • auf Auskunft darüber, welche ihrer Daten gespeichert werden,
    • auf die Berichtigung und Löschung ihrer Daten

    Das einzuhalten ist umständlich für viele Ermittlungs- und sonstige Behörden, Krankenkassen und alle möglichen Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung Verständnis und deshalb einige Paragraphen geschaffen, die auf einen Satz hinauslaufen: Bequemlichkeit geht vor Datenschutz.

    Betroffene muss man laut § 23 nicht über eine Datenweitergabe informieren, wenn „offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde“. Wie praktisch. Wenn es also zuviel Aufwand bedeuten würde, Datenschutzvorschriften einzuhalten, Betroffene zu informieren oder Daten von Betroffenen zu löschen, können sich Behörden und Unternehmen künftig auf §§ 32, 33 und 35 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes berufen, die besagen, dass ein solcher Aufwand für sie zu unbequem wäre.

    Auch Krankenversicherte sollen sich mal nicht so haben, wenn die ungefragte, automatisierte Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten dafür sorgt, dass sie das kriegen, was sie wollen, sagt §37. Da ist es okay, Datenschutzauflagen zu kippen, zum Beispiel, wenn per Smartwatch Gesundheitsdaten gegen Beitragsminderungen eingetauscht werden. Für gestresste Ermittlungsbehörden gibt es den § 29, der sicherstellt, dass sie nach Herzenslust ermitteln können, ohne zum Beispiel versehentlich Betroffene informieren zu müssen. Sie können die europäischen Vorgaben ignorieren, „soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.“

    Irgendein lachender Dritter findet sich immer, um unveräußerliche Rechte zu veräußern zu können, damit die Datenquellen sprudeln. Laut einiger Unionspolitiker sind Daten „das Rohöl des 21. Jahrhunderts“ und man wird alles versuchen, um sie ungestört zu fördern. Bis hin zum Bruch der Grundrechte.

    Auswertung des Gesetzesentwurfs zum neuen BDSG

    (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

    Nachfolgend findet ihr zum überarbeiteten Datenschutzgesetz einen differenzierten Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Krone, in Zusammenarbeit mit Anja Hirschel, unserer Bundestags-Spitzenkandidatin aus Baden-Württemberg:

    Anja Hirschel kommentiert dazu: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Datenschutzniveaus der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Angeblich führe dies automatisch zu einem insgesamt höheren Standard – doch oft gelang nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Internetnutzer oder zur Videoüberwachung, hat die EU nicht übernommen. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Verordnung durch Öffnungsklauseln und delegierte Rechtsakte eine Reihe an Dingen offen lässt, die durch die einzelnen Länder eigenständig geregelt bzw. ergänzt werden können. Zu befürchten ist daher ein weiterhin unterschiedliches Datenschutzrecht, anstatt der versprochenen Einheitlichkeit.

    Deutschland übernimmt durch den Gesetzesentwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz (BDSG) eine geradezu hervorragende Initiative. Einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften umfasst das noch geltende BDSG 48 Paragrafen, der neue Entwurf wurde auf 85 Paragrafen erweitert! Hinzu kommt eine Vielzahl an Änderungen in anderen, betroffenen Gesetzen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Da der Umfang der Änderungen erheblich ist, hier nur der Kommentar zu einigen Passagen, die für die Bürger von besonderem Interesse sind, da diese am unmittelbarsten auf das Privatleben Einfluss nehmen. Dabei geht es um die Rechte der betroffenen Person, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, und die Befugnisse und Rechte der Betroffenen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht.“

    Passage I.

    1. Informationelle Selbstbestimmung

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur durch die Umsetzung der Rechte des Betroffenen auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten umgesetzt werden. Hier schränkt die EU-DS-GVO bereits das bestehende BDSG ein und der neue Gesetzesentwurf geht noch einmal darüber hinaus. Dies widerspricht der EU-Grundrechtscharta. Die so geregelte Information zur Videoüberwachung lässt den Verantwortlichen einen zu großen Spielraum.

    2. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

    In § 32 werden die (scheinbar lästigen) Informationspflichten bei der Erhebung von Daten eingeschränkt und unterlaufen, Art. 13, 23 DS-GVO (hier sind Ausnahmen ausdrücklich wegen eines „unverhältnismäßigen Aufwandes“ nicht vorgesehen). Es wird in § 33 Abs. 1 bereits von einer Informationspflicht abgesehen, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen der jeweiligen Stellen gefährdet“ würde. Zudem wird der Begriff „öffentliche Sicherheit“ in „öffentliche Ordnung“ bewusst juristisch verfälscht und in seiner Anwendungsmöglichkeit verwässert.

    3. Löschung

    § 35 Abs. 1 schränkt das Recht auf die Löschung von Daten unzulässig ein. Dies kann dazu führen, dass Hard- und Softwarehersteller sich darauf berufen, dass eine Löschung zuviel Aufwand bedeute, anstatt Produkte zu entwickeln, die diese Norm befolgen.

    4. Gesundheitsdaten

    § 37 Abs. 1 erlaubt zusätzlich die Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Betroffenen durch automatisierte Verfahren bei Versicherungsverträgen. Bisher war dies so nicht möglich, da bei Gesundheitsdaten als „besonders schützenswerte Daten“ spezielle Auflagen eingehalten werden mussten, gehören sie doch zu den Daten, die den „allerpersönlichsten Lebensbereich“ betreffen. Eine Aufweichung dieses besonderen Schutzes widerspricht dem EU-Recht.

    Passage II.

    1. Zweckbindung

    Seit es den Datenschutz gibt, ist eines der wesentlichen Elemente die sogenannte Zweckbindung. Dies gilt mit der DS-GVO zwar weiter, das neue BDSG weicht diesen Grundsatz jedoch in verfassungswidriger Weise auf. Die §§ 23-25 führen nicht dazu, dass der Betroffene in geeigneter Weise mitwirken kann, wenn der Zweck bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geändert wird. Herausragend ist dabei besonders die Formulierung in §23 Abs, 1: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig…“.
    Hier wurde die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen vollständig gestrichen. § 24 stellt damit einen Blankoscheck für die Sicherheitsbehörden aus („Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten“).

    Passage III.

    1. Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen

    Die in § 29 formulierten Ausnahmen von der Informationspflicht erschließen sich nicht. Weshalb soll bei Datenpannen keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn „Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen“?
    Die DS-GVO kennt keine Daten, die „ihrem Wesen nach“ geheim gehalten werden müssen. Hier fehlt die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen.

    2. Aufsicht und Geheimhaltungspflicht

    § 29 Abs. 3 schränkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden iSd. Art. 58 Abs. 1 DS-GVO gegenüber Berufsgeheimnisträgern ein. Insbesondere öffentliche Stellen wären jeglicher Aufsicht entzogen, z.B. das gesamte öffentliche Gesundheitswesen.
    Art. 90 Abs 1 DS-GVO regelt das anders, nämlich mit der Einschränkung „soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen“.
    Es wäre keinesfalls hinnehmbar, dass z.B. der gesamte Aktenbestand einer Anwaltskanzlei beschlagnahmt werden könnte.

    Da § 203 StGB (Geheimhaltungspflicht) mit der Regelung des § 29 Abs. 3 unterlaufen wird, ist dieser Absatz nicht haltbar.

    Sebastian Krone resümiert:
    „Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt wird. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.

    Die Rechte der Betroffenen werden immer weiter eingeschränkt. Dieses Beispiel kann und darf nicht Schule machen – und besonders nicht in einer eiligen Nachtsitzung im Bundestag durchgewunken werden!“

  • Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Das vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2017 beschlossene „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ regelt unter anderem den Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten.“ Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Bis heute wurde das Gesetz im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht, und selbst wenn dies noch im März 2017 geschehen sollte, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen noch lange nicht umfassend gewährleistet.

    Doch es gibt weitere Probleme: „Noch ehe das Gesetz in Kraft tritt, sind bereits Versorgungslücken bekannt. Die Qualität der legal angebotenen Produkte erscheint zweifelhaft und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen stattfinden wird, ist keinesfalls sicher“, beklagt Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Sollte der zu erwartende Schwung neuer Patienten hinzukommen, sei mit einem Chaos zu Lasten aller Patienten zu rechnen. Vivarelli: „Es wird allerhöchste Zeit, dass der Anbau bzw. der Ankauf von Cannabisblüten oder Extrakten den Patienten überlassen wird, um den Problemen, die einer repressiven Politik geschuldet sind, aus dem Weg gehen zu können.“

    Flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten ist eine reine Wunschvorstellung

    Anmerkung: Die folgenden zwei Abschnitte wurde nach der ursprünglichen Veröffentlichung des Beitrags am 9. März, 19.15 Uhr ergänzt:

    Dass medizinisches Cannabis aktuell nur schwer in Deutschland zu bekommen sei, schildert ein Betroffener, der seinen Namen nicht in diesem Beitrag lesen möchte, im persönlichem Dialog dem drogenpolitischen Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Er berichtet von seinem jüngsten Besuch einer Apotheke in Duderstadt. Dort bestätigt man ihm auf einer ausgedruckten E-Mail der Pedanios GmbH aus Berlin schriftlich, dass es wiederholt zu Lieferschwierigkeiten gekommen sei. Das entsprechende Dokument liegt der Piratenpartei Deutschland in Kopie vor. Der Betroffene schildert Andreas Vivarelli, dass in der E-Mail der Pedanios GmbH an die Apotheke einer Mitarbeiterin mitgeteilt würde, dass bis zum heutigen Tage (E-Mail vom 07. März 2017, 12.38 Uhr) keine der Medizinal-Cannabisblüten-Varietäten Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1, Pedanios 8/8 lieferbar seien. Als voraussichtliche unverbindliche Liefertermine würden für Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1 April 2017 und für Pedanios 8/8 Ende April 2017 genannt. Der Geschäftsführer der Pedanios GmbH aus Berlin, Patrick Hoffmann, widerspricht nach Erscheinen dieses Artikels jedoch der Darstellung seines Mitarbeiters gegenüber der Piratenpartei Deutschland: Er führt an, dass die Sorten Pedanios 22/1 und 14/1 bereits seit Januar verfügbar gewesen sein und die Sorte Pedanios 14/1 verfügbar sei.

    Der betroffene Aphoteken-Kunde, soviel gehört zur Wahrheit ebenfalls dazu, hat sein medizinisches Cannabis jedoch bis heute, (9. März 2017, 16.39 Uhr) noch nicht erhalten. Gegenüber der Piratenpartei Deutschland bestätigt der Kunde vielmehr (Zitat): „Hiermit bestätige ich an eides statt, dass mir am Montagmorgen, den 6.03.2017, von Seiten meiner Apotheke folgende Aussage gemacht wurde: Das Medikament Pedanios 22/1 ist erst wieder im April 2017 verfügbar. Das Medikament Princeton wäre ebenfalls nicht verfügbar, Es wäre nur Bedrocan noch lieferbar.“ Er führt zudem an, dass er über acht Jahre lang Bedrocan bezogen, sich dort jedoch eine Gewöhnung eingestellt habe. Dieses Medikament könne er daher nicht mehr verwenden, da es nicht mehr seine volle Wirkung entfalten könne. Der Betroffene betont: „Der Organismus kann sich an bestimmte Arzneimittel gewöhnen. Man spricht dann auch von einer Toleranz oder Toleranzentwicklung. Die Toleranz ist etwas völlig anderes, als eine Arzneimittelabhängigkeit. Gewöhnung tritt nach wiederholter Zufuhr von Arzneistoffen auf, sodass die Dosis gesteigert werden muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Dieser Effekt kann bei Arzneimitteln der unterschiedlichsten Klassen auftreten, also nicht nur bei Substanzen, die auf die Psyche wirken.“ Zudem übt er harsche Kritik in Richtung der Produzenten von medizinischem Cannabis: „Es kann nicht sein, dass Patienten gezwungen werden von einem Medikament zu einem andern zu hüpfen bzw. zu wechseln, wenn man auf einem Medikament gut eingestellt ist!“ Dieser Kritik schließt sich Andreas Vivarelli ausdrücklich an.

    Eine flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten als Medikament stellt sich bei umfänglicher Betrachtung als reine Wunschvorstellung heraus: Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschlands Apotheken sich rechtzeitig mit den Arzneien versorgen können.

    Der Gesetzgeber hat überdies noch Stolpersteine eingebaut, so dass zu erwarten ist, dass die Versorgung der Patienten in Zukunft nicht gewährleistet werden kann. Noch problematischer wird die Kostenübernahme. Danach gelten für die Cannabisverordnung „die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V“. Heißt im Klartext: Die alte Richtgrößenprüfung soll durch regionale Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen abgelöst werden. Also steht zu befürchten, dass Ärzte aufgrund mangelnder Kenntnisse über die medizinische Anwendung und der berechtigten Sorge vor Regressforderungen auch zukünftig von der Verschreibung von Cannabisprodukten absehen werden.

    Eine weitere, unschöne Nebenerscheinung ist eine Art „Nebenstrafrecht“, das sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etabliert hat: Konsumenten, selbst wenn sie nicht berauscht am Steuer sitzen, müssen andauernd mit dem Verlust ihres Führerscheins rechnen, sofern bei Kontrollen bestimmte Dosen Cannabis oder dessen Abbauprodukte im Blut nachgewiesen werden können. Eine Grundsatzentscheidung der obersten Gerichte steht noch aus, also werden Betroffene und Patienten noch jahrelang unter willkürlichen Regelungen zu leiden haben. Die Reform des Betäubungsmittelgesetzes ist ohnehin erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 2016 zustandegekommen, das einem Patienten nach jahrelangem Rechtsstreit das befristete Recht zur Selbstversorgung eingeräumt hatte. Diesem wollte der Gesetzgeber wiederum einen Riegel vorschieben. Im Zuge der oben erwähnten Lücken bleibt der beabsichtigte Erfolg sehr zweifelhaft.

    Die Versorgungslage für Patienten wird durch einen weiteren Umstand noch verschärft: In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass die Qualität der angebotenen Produkte, die etwa aus den Vereinigten Staaten importiert werden, einer Heilung bzw. Linderung im Wege steht. Die angebotenen Pflanzen sind oft mit Schimmel befallen und beinhalten grenzwertige Konzentrationen von Dünger, Pestiziden und Fungiziden.

  • Vorsicht, tief fliegender Dobrindt: Aufklärung statt Regulierungswahn!

    Vorsicht, tief fliegender Dobrindt: Aufklärung statt Regulierungswahn!

    Die Piratenfraktion im Kieler Landtag hat einen Antrag eingereicht, der die Landesregierung auffordert, sich dem blinden Aktionismus des Bundesverkehrministers Alexander Dobrindt zur Neuregelung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) entgegenzustellen. Dazu der verkehrspolitische Sprecher der PIRATEN, Uli König:

    „Jeden Tag gehen Modellflieger in Deutschland ihrem Hobby nach, ohne dass es zu größeren Zwischenfällen kommt. Aufgrund der Neuregelung durch das Bundesverkehrsministerium würden diese Menschen unverhältnismäßig bestraft. Dem eigentlichen Problem setzt Dobrindt nichts entgegen: Nicht alle Drohnenpiloten sind ausreichend über die bestehenden Vorschriften informiert oder wissen, dass sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherungen für ihr Hobby benötigen.

     

    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht unterdessen keinen Handlungsbedarf. Auf eine aktuelle Anfrage der Piratenfraktion heißt es von dort, dass zusätzliche Informationen zu Datenschutz und Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten unnötig seien. Dobrindts Neuregelung könnte auch der heimischen Wirtschaft Schaden zufügen. Mit Horizon ist einer der weltweit größten Hersteller von Modellfliegern im Norden angesiedelt. Durch die neuen Vorgaben stehen Arbeitsplätze nicht nur in Schleswig-Holstein auf der Kippe, sondern bundesweit.

    Und der Steuerzahler? – Er wird für die Pläne des Bundesverkehrsministers voraussichtlich zur Kasse gebeten. Noch gibt es kein Personal, das sich um die Herausgabe und Überprüfung der geplanten Drohnenplaketten kümmert. Am sinnvollsten wäre es, wenn Dobrindt seine Drohnenregelung zusammen mit seiner unsäglichen Ausländermaut in der Mottenkiste bei seinen anderen schlechten Ideen verstauen würde. Wir PIRATEN fordern jedenfalls mehr Aufklärung für Drohnenpiloten statt des üblichen Regulierungswahns!