Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • PIRATEN-Beschwerde gegen Ausweis-Scans der Deutschen Post AG

    Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt scannt die Deutsche Post AG seit einigen Monaten die im Zuge des PostIdent-Verfahrens vorgelegten Ausweise und speichert sie elektronisch. Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer hat nun bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff Beschwerde gegen diese Praxis eingelegt.

    „Bitte unterbinden Sie das Einscannen von Ausweisdokumenten im Rahmen des PostIdent durch Postfiliale-Verfahrens in Filialen der Deutschen Post AG“, schreibt Breyer an Voßhoff. „Zur Feststellung der Identität einer anwesenden Person genügt die Einsichtnahme in den Ausweis und das Abschreiben der Daten“. Das Scannen und automatisierte Speichern von Ausweisen mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung habe eine andere Qualität als die im Geldwäschegesetz zugelassenen Fotokopien. Dies sei gerichtlich bereits bestätigt worden.

    Breyer: „Um Identitätsdiebstahl vorzubeugen, sollten wir möglichst wenige Daten von uns preisgeben. Unser Foto, unsere Augenfarbe oder Körpergröße geht die Post nichts an. Ob und welche Daten geschwärzt werden, ist für den Kunden nicht kontrollierbar. Es gilt deshalb zu verhindern, dass die Post eine Art privates Pass-Nebenregister anlegt. Ich bin gespannt, ob Frau Voßhoff wegen dieser massenhaften Datenschutzverletzung ein saftiges Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt.“

  • Hände weg von der Anonymität im Netz – Vorgeschobene Argumente für die Totalüberwachung

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist nach aktuellen Geschehnissen in seinen üblichen Reflex verfallen und fordert seine angeblichen „Allheilmittel“ gegen Straftaten, Hetze, Attentätern und allerlei anderen Dingen. In der Debatte nach dem Amoklauf von München ist das nicht anders. Der Innenminister will den Bürgern an ihr Recht auf anonyme Kommunikation:

    Er hält Anonymität in der Kommunikation – gerade im Internet – für keinen Fortschritt für die demokratische Kultur. Er hält Vermummung im Internet für genauso falsch wie bei einer öffentlichen Demonstration. Die Anonymität im Netz hat mit dem aktuellen Fall nun aber auch so gar nichts zu tun. Um den Angriff auf die Freiheit der Bürger im Netz zu überdecken, hat der Innenminister die alte Debatte über „Killerspiele“ als Ursache für Verrohung und Antrieb zu Amokläufen in die Debatte geworfen. Nicht bedacht hat er, dass sich der Attentäter von München auch über Bücher zu Amokläufen informiert hat. So wird dann gerne übersehen, worum es hier geht und die öffentliche Aufregung abgelenkt. Anonymität ist ein Stück Freiheit und eine demokratische Gesellschaft muss es auch mal aushalten, dass sie nicht alles von jedem gleich weiß. Der einzelne Mensch wird für die Behörden erst dann wichtig, wenn er im Begriff ist, eine Straftat zu verüben, nicht bereits, wenn er sein Recht auf Meinungsfreiheit ausübt. Die PIRATEN wollen hier definitiv keine Einschränkungen. Kein weiterer Schritt in Richtung Totalüberwachung und Polizeistaat.«

  • De Maiziere greift in die Mottenkiste – Killerspiele statt scharfer Waffen

    De Maiziere greift in die Mottenkiste – Killerspiele statt scharfer Waffen

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    »Dem aktuellen Bundesinnenminister Thomas de Maizière fällt zu den Amokläufen in Würzburg und München nichts anderes ein als seinen Unionsvorgängern. Er hat tief in die neunziger Jahre geblickt und zieht flugs die sogenannten „Killerspiele“ als Ursache für diese Taten aus dem Hut. Killerspiele spielt man zu Hause auf seinem Computer oder seiner Spielkonsole, Herr Minister. Man verwendet dafür auch keine scharfen Waffen, außer Pixeln wird dabei niemand verletzt oder gar getötet. Mit diesem billigen Populismus soll mal wieder davon abgelenkt werden, dass es in Deutschland Schülern möglich ist, sich scharfe Waffen und Munition in großer Zahl zu besorgen. Und gerade solche scharfen Waffen töten, Joysticks nicht. Liebe Bundesregierung, Aufklärung und konsequentes Vorgehen gegen illegale Waffen sind angesagt, keine Verdummung durch unhaltbaren Unfug und sinnlose Verbote.«

  • PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    Aus den Reihen der Union kommt – nach den Attentaten von Würzburg und München – der Vorschlag, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen.

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik haben klugerweise verschiedene Erfahrungen aus der Nazi-Diktatur in unsere – bis heute moderne und für unser Zusammenleben gut ausbalancierte Verfassung einfließen lassen. Dazu gehörte nach den Erfahrungen mit der Reichswehr das klare Verbot, das bundesdeutsche Militär im Inneren einzusetzen, ausgenommen zu humanitären Zwecken. Die Trennung von unserer föderal organisierten Polizei und der zentralen Armee ist ein wichtiger Garant für eine ausbalancierte Gesellschaft. Damit sie demokratisch bleibt, darf es keine zu (großen) Machtkonzentrationen geben. Pressemeldungen nach hatte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen einen Einsatz in München zumindest in Erwägung gezogen. Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen unser Grundgesetz und ist in einer Demokratie nicht hinzunehmen. Bayerns Innenminister will weiter für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren streiten. Das kann er gerne haben; wir als PIRATEN sind nicht die einzige Partei, die strikt dagegen ist und rufen alle Mitstreiter zur Zusammenarbeit auf.«

  • PIRATEN verhindern Ersetzen der Menschenrechte durch Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung

    An den Stimmen von Abgeordneten der PIRATEN und weiterer Abgeordneter scheiterte heute knapp der Versuch, folgenden Gottesbezug in die schleswig-holsteinische Landesverfassung zu schreiben: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“ Nun bleibt es bei der bisherigen, von den PIRATEN 2013 vorgeschlagenen Formulierung, wonach die Verfassung „auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit“ beschlossen wurde.

    Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag Patrick Breyer:

    „Heute ist ein guter Tag für alle Schleswig-Holsteiner. Für sie gilt eine Verfassung, die von allen Parteien gemeinsam erarbeitet, vom Landtag 2014 mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde und die sich die meisten Schleswig-Holsteiner wünschen. Sie ist modern und zeitgemäß, sie eint, statt zu spalten.

    Die heutige Entscheidung ist auch ein Erfolg für uns PIRATEN. Von uns stammt der Vorschlag, die Menschenrechte zur Grundlage der Verfassung zu machen. Dieses gemeinsame Fundament durch eine Glaubensfrage zu ersetzen, die unser Land spaltet, hätte Schleswig-Holstein geschadet. Wir PIRATEN haben uns immer klar gegen alle Versuche verwahrt, dass sich der Staat in persönliche Glaubensfragen einmischt. Glaube ist und bleibt Privatsache.

    Unser Land braucht jetzt einen Verfassungsfrieden. Wie in Hessen und Bayern sollte es keine Verfassungsänderungen mehr ohne zustimmenden Volksentscheid geben. Und in ganz Deutschland brauchen wir endlich eine konsequente Trennung von Staat und Kirche auf allen Ebenen, um Diskriminierung zu beenden und Privilegien abzuschaffen. Mit dieser Forderung ziehen wir in den Landtagswahlkampf 2017.“

  • PIRATEN: Providerhaftung – Keine Privatpolizei im Internet

    Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz zu den heutigen Ausführungen von Innenminister de Maizière zur Providerhaftung: »De Maizières Äußerungen von heute Morgen zeigen, dass er nicht weiß, wovon er redet.

    Schon heute sind Hosting-Anbieter zur Löschung illegaler Inhalte verpflichtet, aber für die wenigsten großen Plattformbetreiber gilt deutsches Recht. Wir brauchen deshalb eine weltweite Verständigung darüber, welche Inhalte legal und welche illegal sein sollen – ein internationales Abkommen zum Grundrechtsschutz im Netz.

    Inakzeptabel sind die oft willkürlichen Zensur-Maßnahmen privater Anbieter wie Facebook. Die Entscheidung über die Löschung von Inhalten sollten unabhängige staatliche Stellen treffen. Die Zunahme privater Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen gefährdet den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Europäisches Recht verbietet Providern zurecht, nach Art einer Privatpolizei aktiv ihren Kunden hinterher zu spionieren. Dabei muss es auch bleiben!«

  • PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«

  • Vorratsdatenspeicherung: Gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf?

    Vorratsdatenspeicherung: Gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf?

    „Ohne eine klare Absage an die Spitzelmethode einer wahllosen Sammlung der Kommunikation der gesamten Bevölkerung gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf“

    kritisiert der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer die Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH zur Vorratsdatenspeicherung.

    „Mein Appell: Der Europäische Gerichtshof sollte die Verantwortung für den Schutz unserer Grundrechte nicht auf nationale Gerichte abschieben, sondern die Vorratsdatenspeicherung als rechtsstaatswidrige Methode aus Europa verbannen. Statistiken beweisen, dass Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten weder zahlenmäßig merklich eindämmt noch die Aufklärungsquote erhöht. Dafür die Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung aufzuzeichnen, ist eines Rechtsstaats nicht würdig.

    Der Generalanwalt widerspricht sich selbst: Einerseits erkennt er an, dass die Sammlung von Kommunikationsdaten („Metadaten“) ebenso tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen kann wie die inhaltliche Aufzeichnung unserer Kommunikation. Andererseits soll das Verbot einer verdachtslosen Aufzeichnung weiterhin nur für Kommunikationsinhalte gelten und nicht für Kommunikationsdaten – das ergibt keinen Sinn.“