Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

    Bundesrat lässt Teile des Sicherheitspaketes durchfallen

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    Nachdem der Bundestag heute das Sicherheitspaket beschlossen hat, fallen Teile davon nach einer kurzen Diskussion im Bundesrat durch. Das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung bekam von den Ländern keine Mehrheit.

    Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht für die Freiheitsrechte der Bevölkerung aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als blanker Hohn. Die Ablehnung beruht nicht auf der Einsicht der Ministerpräsidenten der Länder, dass die geplanten Maßnahmen zu weit gehen. Das „Sicherheitspaket“ geht ihnen nicht weit genug!

    „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Überwachungsfantasien, auch dann, wenn sie ausformuliert und in ein Gesetz gegossen sind, unserer Regierung nicht weit genug gehen.“ kommentiert Borys Sobieski, Bundesvorsitzender, das Scheitern des Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung im Bundesrat. „Wir werden auch weiterhin gegen die ausufernde Überwachung angehen.“ so Sobieski weiter.

    „Durch die Ablehnung der neuen Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden hat die Piratenpartei mit weiteren Verbündeten im Kampf gegen den Überwachungswahnsinn nun etwas mehr Zeit gewonnen, die wir auch nutzen werden.“ ergänzt Dennis Klüver, stellvertretender Bundesvorsitzender.

    Ihr Ansprechpartner:

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    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: https://redesign.piratenpartei.de/category/pm/

    Bild: Gesichtserkennung, Lizenz: CC-BY-20, Urheber Marco Verch

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  • Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Piratenpartei warnt vor Gefahren des Gesetzesentwurfs zur Terrorbekämpfung – Datenabgleich und Gesichtserkennung gefährden Bürgerrechte!

    Berlin – Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den aktuellen Gesetzesentwurf zur Terrorbekämpfung, welcher am Freitag im Bundestag zur Debatte steht. Insbesondere die geplanten Maßnahmen zum Datenabgleich und zur Gesichtserkennung stellen eine ernsthafte Bedrohung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bevölkerung dar.

    Die vorgeschlagenen biometrischen Überwachungsbefugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundregeln.

    „Die Einführung eines großflächigen Datenabgleichs und der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien sind die ersten Schritte hin zu einem Überwachungsstaat“, erklärt Borys Sobieski, Vorsitzender der Piratenpartei. „Diese Technologien sind nicht nur fehleranfällig, sondern sie schaffen auch ein Klima der ständigen Überwachung und Angst, das unsere Gesellschaft nachhaltig schädigt.“

    Die Piratenpartei weist darauf hin, dass Gesichtserkennungssysteme häufig diskriminierende Ergebnisse liefern und vorwiegend marginalisierte Gruppen überproportional betreffen können. „Wir dürfen nicht zulassen, dass technologische Lösungen auf Kosten unserer Freiheit und Gleichheit implementiert werden“, so Borys Sobieski weiter. „Stattdessen sollten wir uns auf effektive Präventionsmaßnahmen konzentrieren, welche auf Bildung, Integration und soziale Gerechtigkeit setzen.“

    Die Piratenpartei befürchtet, dass der geplante Datenabgleich zu einer massiven Ausweitung der staatlichen Überwachung führt. „Ein solches System könnte leicht missbraucht werden und zu einem Verlust des Vertrauens in unsere Institutionen führen“, warnt Sobieski. „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Sicherheitsbehörden im Rahmen des Rechtsstaates agieren und die Rechte der Bürger respektieren.“

    Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, gegen diese überzogenen Sicherheitsmaßnahmen laut zu werden und die Stimme zu erheben.

    Quellen:

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860

    Bild: CC-BY 2.0 Marco Verch

  • Mit Populismus gegen Terror

    Mit Populismus gegen Terror

    Der Anschlag von Solingen war eine schreckliche Tat, die auch aufzeigt, dass es Probleme gibt, die dringend angegangen werden müssen. Doch die Maßnahmen der Bundesregierung gehen ins Leere oder sogar in eine falsche Richtung und entbehren auch jeglicher kausalen Begründung.

    Nach jeder medienwirksamen Gewalttat treten sofort Politiker auf die Bühne, die das Waffenrecht verschärfen wollen. Und genau so regelmäßig zeigen sie damit, dass sie die existierenden Gesetzslage und auch fehlende Zusammenhänge ignorieren. Wahrscheinlicher ist es daß es sich eher um Profilierung handelt nach dem Motto „wir haben sofort gehandelt!“. Geltendes Recht verbietet bereits seit das einsatzbereite Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit [1] und auf Veranstaltungen generell [2]. Überflüssig zu betonen, daß Mord und gefährliche Körperverletzung grundsätzlich schwere Straftaten und damit verboten sind. Offensichtlich ist den Protagonisten nicht klar, dass solche Regeln dazu da sind, bestrafen zu können, was vernünftige Menschen von sich aus nicht tun.

    Immer, wenn ein Gesetz über das hinaus geht, was logischerweise verboten sein soll, beginnt es die normalen Bürger einzuschränken und ist für Verbrecher nur eine weitere Regel, die ignoriert wird. Die geplante Verschärfung wird genauso wenig einen Täter davon abhalten, das Gesetz zu übertreten, wie es die aktuelle Rechtslage tut. Ein Waffenverbot kann immer nur die Eskalation eines spontan entstehenden Streits verhindern, indem die Beteiligten unbewaffnet sind. Wer einen Anschlag plant wird sich nicht von einem Waffenverbot aufhalten lassen, solange dieses Verbot nicht mittels Kontrollen durchgesetzt wird. Doch auch dann werden Attentäter andere Wege finden. Aber auf einem Fest dürfte dann nicht mal der Kuchen geschnitten werden, zumindest nicht ohne eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung. Als Rucksacktourist in der Bahn dann in Zukuft nur noch ohne Essbesteck und auch als Pfadfinder, Angler oder Spaziergänger im Wald sollte man sich nicht mehr mit dem ausgepackten Brotzeitmesser erwischen lassen, um nicht in den Bereich der Straftat zu fallen. Wer also dachte, dass die aktuellen Regeln zu weit gehen, die beispielsweise das billige Teppichmesser mit der Abbrechklinge von der Baumarktkasse als Einhandmesser einstufen, das nicht geführt werden darf, dem sei gesagt, es geht noch viel schlimmer [3].

    Das vorliegende Gesetzespaket ist nicht einfach nur Symbolpolitik, es ist ein massiver Eingriff in den Alltag von gesetzestreuen Bürgern. Es geht nicht darum, wie man die Bürger sinnlos einschränken kann, sondern wie solche schrecklichen Taten wie in Solingen verhindert werden können. Und dazu hilft es nicht, etwas das ohnehin verboten und strafbewehrt ist noch mal zu verschärft verbieten und dabei völlig friedfertige Dinge mit vom Tisch zu fegen. Dem zugrunde liegt eine verantwortungsvolle Gesetzgebung, die die Kausalitäten im Blick hat sowie ein Strafverfolgungssystem, daß bestehende Regelungen schnell und wirksam umsetzt bzw. Verstöße ahndet.

    Was wir wirklich brauchen, sind Politiker, die an Problemlösungen interessiert sind und nicht nur daran, das nächste Wahlergebnis noch ein kleines Bisschen zu retten. Keine der geplanten Änderungen im Waffenrecht hätten die Tat von Solingen (und ähnlich gelagerte) verhindert. In einer freien Gesellschaft sind wir auf ein freiwilliges friedliches Miteinander angewiesen. Dies umzusetzen ist Aufgabe der Politik.

    Guido Körber

    Quellen:

    [1] Waffengesetz (WaffG) §42a Abs. 1.3: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

    [2] WaffG §42: „(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.“

    [3] Kleinmesser ist illegal, weil einhändig zu öffnen: https://jagdrecht.de/waffenrecht/messer-dekorwaffen-anscheinswaffen/einhandmesser-verbotene-waffe-nach-%C2%A7-42-a-waffg/

  • Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Pressemitteilung

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die kommende Europawahl, hat eine offizielle Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die bekannt gewordene Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Berliner Polizei eingereicht.

    Diese willkürliche Massenüberwachung, so Hirschel, ist ein direkter Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten und eine unverhohlene Verletzung der Datenschutzrechte der Bevölkerung. Hirschel kritisiert die Technologie als fehleranfällig und diskriminierend. Sie könne unschuldige Bürger falsch identifizieren und so zu ungerechtfertigten polizeilichen Übergriffen führen.

    Hirschel appellierte an die Behörde, dies als bundesweiten Präzedenzfall anzusehen und derartige Überwachungspraktiken zu beenden. Der Einsatz dieser Technologie müsse gestoppt werden, um die Freiheit und Demokratie zu schützen. Ansonsten drohe eine schrittweise Einführung permanenter Gesichtsüberwachung als Standardfahndungsmittel in ganz Deutschland.


    Die Beschwerde im Wortlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    diese formelle Beschwerde einzureichen, um die o.g. Situation zu beschreiben und um eilige Abhilfe zu bitten, ist das Ziel meines heutigen Schreibens.

    Ich bin der Ansicht, dass die von Berliner Behörden verantwortete Überwachung von Personen (wie von mir bei meinen Besuchen in Berlin in diesem Jahr) zum Zwecke der biometrischen Gesichtskennung einen gravierenden und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in meine Würde, meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Meine Rechte gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz werden hier verletzt.

    Das materielle Datenschutzrecht – BDSG § 4 Abs 1-5 – wird verletzt, weil ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörden und sogar in dem Eingriff noch viel weiter reicht als “nur” die Erfassung eines KFZ-Kennzeichens.

    Automatisierte Gesichtsüberwachung erzeugt ständig Falschmeldungen (https://www.mpib-berlin.mpg.de/unstatistik-gesichtserkennung-mit-fehlalarm), so dass ich gegebenenfalls sogar einer polizeilichen Maßnahme unterworfen werde, weil die Gesichtserkennungssoftware nicht nur mich mit einem Verdächtigen verwechselt, sondern obendrein auch noch eine Personenkontrolle auslöst.

    Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier eklatant und vorsätzlich verletzt, da die vom Bundesverfassungsgericht schon geklärten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

    Eine genauere Beschreibung der aktuellen Vorgänge findet sich auch hier: https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/ Ein weiterer Bericht mit der Beschreibung des angeblichen Rechtfertigungsgrunde finden sie hier: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html

    Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5: Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5 Der Punkt 17 verweist auf diesen Sachverhalt.

    Diese fehler- und diskriminierungsanfällige Technik erzeugt ein Gefühl ständiger Überwachung und greift in die unbefangene Ausübung der Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung, ein.

    Diese Überwachung erzeugt ständig Falschmeldungen und führt zu Verwechselungen. Die zur Begründung von der Staatsanwaltschaft genannten §§ 163f, 100h, 98a StPO rechtfertigen allesamt nicht den tiefgreifenden Eingriff einer biometrischen Massenüberwachung öffentlicher Räume. Es fehlt schon an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage.

    Zum Kfz-Kennzeichen-Massenabgleich fordert das Bundesverfassungsgericht eine besondere Rechtsgrundlage, die detailliert Fragen des Anlasses, des Vergleichsdatenbestandes und der Datenverwendung regelt. Eine solche Befugnisnorm enthält die Strafprozessordnung für eine Echtzeit-Gesichtsüberwachung in der Öffentlichkeit nicht.

    Materiell ist die massenhafte und wahllose Erfassung und Auswertung der Gesichter rechtschaffener Bürger eindeutig unverhältnismäßig. Fahndungen nach schweren Straftaten gibt es immer.

    Bitte bedenken Sie als Datenschutzbehörde auch: Wenn die Berliner Praxis Schule macht, ist bald das ganze Land mit biometrischer Massenüberwachung überzogen. Technologie, die uns im öffentlichen Raum verfolgt, sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht existieren.

    Ich bitte Sie daher, diese Praxis als bundesweiten Präzedenzfall zu stoppen. Eine Überprüfung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich und ich erwarte eine entsprechende Reaktion, die möglichst für ein Ende dieser Überwachungslage sorgen soll. Ich bin auch bereits in der Prüfung, inwieweit andere Schritte wie Klagen gegen diese Praxis vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht weitere Möglichkeiten sind, hoffe jedoch darauf, dass durch den Rahmen, den BDSG neu und DSGVO den Datenschutzbeauftragten geben, diesen “Handlungsentscheidungen” der Polizei und des Innensenates Einhalt geboten werden kann. Denn sonst verspielen wir unsere Freiheit und unsere Demokratie durch Unterdrückung und Angst, die immer weiter um sich greifen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anja Hirschel

     

  • Gefährliche Eskalation in Nahost

    Gefährliche Eskalation in Nahost

    In der Nacht auf Sonntag hat die Islamische Republik Iran Israel mit 200 Drohnen und Raketenbeschuss angegriffen.

    Schoresch Davoodi, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg und Kandidat zur Europawahl, verurteilt diesen Angriff aufs Schärfste.

    „Als Piratenpartei Deutschland stehen wir zum Völkerrecht! Israel hat das Recht, sich gegen diesen Angriff der Islamischen Republik zu verteidigen. Proteste im Westen, welche sich im Vorfeld gegen das Recht auf Selbstverteidigung Israels gerichtet hatten, sind mitverantwortlich, denn hierdurch wurde die Islamische Republik zu diesem terroristischen Angriff ermutigt.“

    Das iranische Mullahregime sorgt mit diesem Angriff für eine weitere Eskalation der ohnehin sehr angespannten Lage im Nahen Osten. Gleichzeitig lenkt das Regime damit von den inneren Konflikten im Iran ab. Denn das iranische Volk kämpft weiterhin für ein Ende des Mullahregimes und die eigene Freiheit. Die Unterstützung der Hamas und damit von Hass, Terror und Tod soll nicht nur Israel treffen, sondern setzt gleichzeitig ein Signal an die Freiheitsbewegung im Iran.

    „Deutschland muss Israel nun unterstützen und auch in Deutschland endlich alles unternehmen, um Menschen vor dem Terror der Islamischen Republik zu schützen. Die Revolutionsgarden müssen auf die Terrorliste. Es zeigt sich wieder einmal, dass das iranische Mullahregime kein Partner für freiheitliche und demokratische Staaten sein kann“, so Davoodi weiter.

    Foto: RuckSackKruemel cc-by 2.0

  • Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Die Piratenpartei begrüßt die Entkriminalisierung von Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis als einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung. Seit Jahren kämpfen die PIRATEN für die Legalisierung, um sowohl die Stigmatisierung als auch die Verfolgung von Konsumenten zu beenden.

    „Die aktuellen Regelungen der Regierung lassen noch Raum für Verbesserungen, dennoch befinden wir uns in Deutschland auf einem vielversprechenden Weg“, kommentiert Sabin Schumacher, Themenbeauftragte für Menschenrechte & Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Der Besitz und Konsum von Cannabis sollten niemals strafbar sein. Dies dient nicht nur den Konsumenten, sondern entlastet auch die Behörden erheblich.“

    Die Drogenpolitik der Piratenpartei basiert auf Prävention und Bildung. Während der Konsum nicht verboten werden sollte, sollte er auch nicht beworben werden. Stattdessen setzt sich die Partei für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung ein sowie für die Bereitstellung von Hilfsangeboten für Abhängige, ohne sie zu kriminalisieren.

  • Cannabis – Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis wird ab April 2024 unter engen Vorgaben nun auch in Deutschland erlaubt.

    Trotz dem lautem Getöse einiger ideologisch verhafteter Politiker hatte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz mit 50:19 Stimmen akzeptiert und nicht den Vermittlungsausschutz anzurufen. Der Besitz und Anbau von Cannabis wird somit für Volljährige möglich.

    Das Gesetz muss noch amtlich verkündet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden. Dann tritt es in Kraft und die Zeit zur Bearbeitung von ca. 180.000 Strafverfahren jährlich (Nutzung, nicht Handel in 2019) [1] [2] wird frei zur tatsächlichen Kriminalitätsbekämpfung.

    „Für viele Konsumenten endet mit dieser Entscheidung die Verfolgung und Stigmatisierung.“ kommentiert Sabin Schumacher, Themenbeauftragte für Menschenrechte & Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg.

    1982 wurde Hanf in Deutschland ausnahmslos verboten! Seitdem wurde der Gebrauch dieser weit über 2000 Jahre alten Nutzpflanze verfolgt und der Einsatz von Hanf in vielen Fällen zur Straftat ohne weitere Beachtung des Einsatzes.

    „Schon lange fordern wir die Legalisierung von Cannabis und freuen uns, dass eine Kernforderung der Piraten damit umgesetzt wird. Auch wenn die Regelungen noch zu wünschen übrig lassen, so sind wir nun auch in Deutschland auf einem guten Weg der Legalisierung.“ freute sich Sabin Schuhmacher nach der Entscheidung des Bundesrates.

    Dass Ministerpräsident Kretschmer tatsächlich kein Verständnis für die Regeln unserer Demokratie hat, zeigte zusätzlich zu seinen Äußerungen das Abstimmungsverhalten der Sachsen. Er hatte für den Verweis an den Vermittlungsausschuss gestimmt, sein Stellvertreter jedoch für die Enthaltung. So wurde die Stimme von Sachsen im Rat ungültig. Für einen billigen PR-Trick riskiert er die Zusammenarbeit in seiner Koalition.

    Martin Dulig (SPD) hat hier sogar mehr Courage bewiesen als die SPD im Saarland und Brandenburg. Zusätzlich sitzen in Brandenburg die Grünen in der Regierung und diese haben nicht nur die demokratische Entscheidung ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, sondern auch ihr eigenes Parteiprogramm missachtet. Ebenso in Baden-Württemberg. Dort heißt der Ministerpräsident Kretschmann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Quellen:

    [1] BKA – Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

    [2] Cannabisfakten – Strafverfolgung

    [3] Webseite – Bundesrat  kompakt 1042. Sitzung vom 22.03.2024

    [4] Beschluss  des Bundesrats (PDF)

  • #Parteiverbot  – durchdenken

    #Parteiverbot – durchdenken

    Eine Partei verbieten zu müssen ist nie etwas Schönes. Es ist aber auch nichts Gutes oder nichts Schlechtes, denn ein Parteiverbot passiert nicht einfach so.
    Das Gesetz gibt in Artikel 21 (2) GG einen Rahmen zur Beurteilung der Verfassungswidrigkeit vor, auf dessen Basis das Bundesverfassungsgericht dann die Auflösung der Partei erklären kann, und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Auf Basis des Artikel 21 (2) GG wird also festgestellt, ab wann eine Partei verboten werden MUSS. Hierbei geht es auch nicht darum, ob wir als einzelne das möchten oder nicht, das für geboten halten oder nicht. Oder ob wir denken, dass es in einer Demokratie ein sinnvoller Ausdruck politischer Meinung ist, oder nicht.

    Zum Beispiel bin ich der Meinung, dass es nicht gut wäre, die AfD zu verbieten, weil es leider nicht dazu führen wird, dass die Sympathisanten und Unterstützer (oder gar Mitglieder) der AfD weniger rechtsextremistisch sind, unsere Demokratie weniger gefährden, oder eine geringere Gefahr für einen Teil meiner Mitmenschen darstellen. Durch die Wahl der AfD zu einer zweitstärksten oder vielleicht sogar stärksten Fraktion in einem Parlament zeigt sich, wie viele Menschen bereits eine Meinung haben, die nicht darauf ausgerichtet ist, unsere Demokratie konstruktiv zu gestalten oder für eine menschenfreundliche Zukunft einzutreten. Die Existenz der AfD ermöglicht uns zu erkennen, wie sehr die aktive Politik, der gesellschaftliche Zeitgeist, Bildung und auch die ökonomische Lage zur Unterstützung von Populisten und Extremisten beiträgt. Es ist das Fieberthermometer, was das Ausmaß an Infektion anzeigt. Nicht mehr messen zu können, würde nicht helfen.

    Ich finde es aber auch wichtig anzuerkennen, dass meine Meinung nachrangig sein muss. Denn so schön ich es auch finde, wenn alles in Übereinstimmung mit meinen Ansichten passieren würde, hierbei geht es um eine Aufgabe mit einem höheren Ziel. Nämlich den Auftrag, den das Grundgesetz uns aufgibt. Die Verfassung enthält nicht ohne Grund eine rechtliche Grundlage für ein Parteienverbot, mit hohen Auflagen. Nämlich für den Fall, wo die Möglichkeiten einer freiheitlichen Verfassung gegen sie selbst angewandt werden können.
    Ein solches Gesetz ist Teil des Immunsystems unserer Grundordnung.

    Daher finde ich meine Meinung zwar gut begründet, sie muss aber hinter dem Auftrag zurückstehen, unsere Verfassung und demokratisch freiheitliche Grundordnung zu schützen. Und das bedeutet, Parteien regelmäßig darauf zu prüfen, in wieweit sie zu einer Gefahr für unsere Verfassung werden können, sie als Feind der freiheitlichen Ordnung angesehen werden können oder müssen. Beispielsweise weil es für sie nicht nur gewünscht, sondern auch möglich ist, Säulen unserer Demokratie zu untergraben. Daraus ergibt sich für mich auch, dass dies ein vollkommen neutraler Vorgang sein sollte, so wie Fiebermessen eben. Und vielleicht kriegt dieses Thema nur deswegen solch eine Aufmerksamkeit, weil wir das viel zu selten machen.

    Denn wer könnte eigentlich etwas gegen einen solchen Test vor dem Verfassungsgericht haben? Was sind denn die möglichen Szenarien?
    Entweder diese juristische Abwägung kommt zum Ergebnis, dass die AfD gegenwärtig eine Gefahr für uns als Gesellschaft ist. Dann würde sie verboten. Die Gefahr, die Möglichkeiten der Verfassung gegen sich selbst und gegen uns als Gesellschaft zu wenden, würde unmittelbar reduziert.
    Oder es kommt heraus, dass die AfD gegenwärtig nicht als Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzuschätzen ist. Unstrittig würde dies zur Werbung für die AfD genutzt. Aber es muss (sofern das Urteil in der Sache gefällt wurde und nicht, wegen beispielsweise einer Durchsetzung mit V-Männern) in dem Fall anerkannt werden, dass es sich folglich heute um eine Partei handeln würde, der in unserer Demokratie Platz eingeräumt werden muss. Und wem die AfD nicht gefällt, der muss die Aufgabe annehmen, ihr die Basis ihres Wahlerfolg zu entziehen.

    Auch wenn ich nach wie vor bei meiner Meinung bleibe, also die Existenz eines Gradmessers für notwendig halte, auf den ich mit großer Besorgnis schaue, betrachte ich ein Parteiverbotsverfahren als einen Schritt, den man aus Verantwortung für die Demokratie gehen muss.
    Und meinen Teil werde ich so oder so dazu beitragen und daran arbeiten, dass in unseren Parlamenten zukünftig nur noch konstruktiv operierende demokratische Parteien vertreten sind, die allen Menschen mit Respekt begegnen und ihnen eine sichere selbstbestimmte Zukunft gestalten möchten.

    Gastbeitrag von Sebastian Alscher, Erster Vorsitzender der Piratenpartei Hessen