Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    Die Stuttgarter Polizei überprüft nach Angaben des Polizeipräsidenten Franz Lutz im Rahmen der Ermittlungen zu den Ausschreitungen am 21. Juni in Stuttgart auch die Stammbäume der Tatverdächtigen.
    Dieses Vorgehen trifft nicht nur im Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart auf Kritik. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält diese Art der Ermittlungen zumindest für fragwürdig.

    Jens Lauer, der Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, begründet das Vorgehen mit dem öffentlichen Interesse an den Ausschreitungen. Es würden Fragen gestellt wie: Wer waren die Täter? Politische Gesinnung, Geschlecht, Nationalität, Migrationshintergrund oder nicht? Letzteren sähe die Polizei per Definition bei „einem Elternteil ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ erfüllt.

    „Dieses Vorgehen der Polizei ist ungeheuerlich. Inmitten der Debatte über ein Rassismusproblem der Polizei wird hier in Stuttgart gezeigt, wie verfestigt Vorurteile gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Ermittlungen sind.“

    kommentiert der Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg und Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland Borys Sobieski.

    „Und wenn, wie von Herrn Lutz angegeben, ebenfalls die Stammbäume der Tatverdächtigen mit deutschem Pass geprüft werden, so muss man sich fragen, was dies zur Aufklärung beitragen kann. Die Zeiten, in denen in Deutschland Menschen nach ihrem Stammbaum beurteilt wurden, sind vorbei. Wer das nicht versteht, kann nicht länger Polizeipräsident bleiben.“

    so Sobieski weiter.

  • Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Der Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts aus dem vergangenen Jahr dreht die letzte Runde vor der Zielgeraden für den Beschluss der Bundesregierung. Schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sollen besser aufgeklärt werden können. Und das alles natürlich zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür wird dann auch das Artikel-10 Gesetz um Regelungen zur Quellentelekommunikationsüberwachung ergänzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD sollen den dazu angedachten Staatstrojaner nutzen können.

    Über die Folgen eines vermehrten Einsatzes der Staatstrojanerschadsoftware und die Auswirkungen, sowohl auf die Demokratie als auch auf die Sicherheit der Kommunikationsinfrastruktur, wird es immer wieder zu berichten geben.

    Diesmal soll es aber darum gehen, dass die Telekommunikationsanbieter zur Einbringung der Schadsoftware dazu verpflichtet werden sollen, die technischen Voraussetzungen für die Platzierung der Trojaner zu ermöglichen. Hierfür sollen Datenströme direkt an die Geheimdienste umgeleitet – nicht kopiert – werden, damit sie nach Injektion des Staatstrojaners mit dem Datenstrom zum Zielgerät weitergeleitet werden können.

    Als wäre das Zurückhalten von Sicherheitslücken, um unbemerkt Staatstrojaner installieren zu können, nicht schon Kollateralschaden genug für die IT-Sicherheit, plant die Bundesregierung jetzt also auch noch das letzte bisschen Vertrauen in die Integrität der Internetinfrastruktur zu zerstören, indem Provider im neuen Verfassungsschutzrecht gezwungen werden sollen, den Traffic von Nutzern zum Zwecke der Installation staatlicher Schadsoftware zu manipulieren.

    Gegenüber der Telekommunikationsüberwachung sowie der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei welcher auch jetzt schon der Internetverkehr einzelner Nutzer gezielt bzw. anlasslos an Internetknoten mitgelesen werden kann, stellt dieser Vorstoß eine neue Qualität beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen im Netz dar.

    Unabhängig davon, ob die Bundesregierung die Internetmanipulation durch Geheimdienste durchsetzen kann und ob ein entsprechendes Gesetz vor Gerichten standhält, raten wir PIRATEN allen Betreibern von Internetdiensten, konsequent auf Transportverschlüsselung zu setzen, damit in Zukunft kein Byte mehr unverschlüsselt zwischen den Endgeräten der Nutzer und den Zielservern unterwegs ist. Dies würde das Ansinnen von Geheimdiensten und Kriminellen, unbemerkt den Datenverkehr zu manipulieren, schon einmal deutlich erschweren.
    Auch die Entwickler von Software sind aufgerufen, die Sicherheit von Updatemechanismen in den Fokus zu rücken, sowie Signaturprüfungen für neue Software möglichst transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher zu gestalten. Ebenso ein Appell an alle Serverbetreiber: In Zukunft kein Byte mehr ohne Transportverschlüsselung übertragen.

    Um die Integrität unseres Datenverkehrs dann noch zu stören, müsste die überwachende Behörde entweder eine deutsche CA (Certificate Authority) zwingen mitzuspielen und würde damit riskieren, diese wegen Certificate Transparency für immer zu kompromittieren, oder sie bräuchten eine sehr spezielle Lücke im Updater der jeweiligen Software, die im Rahmen der Einbringung der Schadsoftware ausgenutzt werden soll.

    Diese Informations- und Kommunikationsstrukturen stellen die Basis unserer freiheitlichen demokatischen Grundordnung dar.

    Bisher war die Bundesregierung immer sehr findig und kreativ darin, neue Mittel und Wege zu erschließen, um die Informations- und Kommunikationsstrukturen zu gefährden oder so löchrig zu gestalten, dass Nachrichtendienste und weitere feindliche Akteure mit entsprechenden Ressourcen hier ihr Informations- und Manipulationsbedürfnis ausleben können. Wenn man bedenkt, dass demnächst ein Wechsel dieser Infrastruktur auf 5G-Endpunkte und Router bevorsteht, so kann man sich die Aufregung vorstellen, falls diese von Huawei bezogen werden sollten, anstatt von Herstellern aus einem vermutlich freundlicher gesinnten Land, mit dem entsprechende Verträge zur Zusammenarbeit der Geheimdienste geschlossen wurden.

     

    Hintergrund:

    Warum reichen der Bundesregierung die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
    Wir wissen bereits, dass in der Vergangenheit an den großen Datenknoten Sniffer eingesetzt wurden. Diese dienten dazu, Daten als Kopie auszuleiten, um dem „Informationsbedürfnis“ nachzukommen. Gleichzeitig ist es so, dass man über die Knoten nicht unbedingt zuverlässig an einzelne Nutzer herankommt, auch wenn bei den großen Knoten statistisch betrachtet natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Traffics anfällt. Es wurde also für die strategische Fernmeldeaufklärung „nur“ ausgeleitet und nichts injiziert. Damit dies gelänge, müsste vermutlich die Technik umgebaut werden, denn die bisherigen Sniffer sind nur Splitter, also eine unidirektionale Verdoppelung und Ausleitung der Daten.

    Warum werden Telekommunikationsanbieter als „Hilfssheriffs“ eingespannt?
    Die Zuordnung von Daten zum Nutzer ist insbesondere im Mobilfunknetz schwierig, weil am Knoten nicht genau festgestelt werden kann, welcher Nutzer den Traffic wirklich verursacht. Dies liegt daran, dass mehrere Nutzer hinter einer IPV4-Adresse hängen. Möchte man nun also eine Überwachungsschadsoftware einbringen, müsste man, um nicht kollateral irgendwen zu hacken, schon hinter dem NAT des Providers (Network Address Translation, also die Übersetzung einer IP-Adresse in einem internen Netz an einem Router in eine extern zugängliche IP-Adresse) ansetzen oder der Provider müsste in Echtzeit die Port-Zuordnungen liefern. Diese Information liegt nicht vor, daher ist man auf den Telekommunikationsanbieter direkt angewiesen.

  • Tag des Grundgesetzes – PIRATEN fordern bundesweiten Feiertag

    Tag des Grundgesetzes – PIRATEN fordern bundesweiten Feiertag

    Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Dieses wurde vor 71 Jahren vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai 1949 unterzeichnet.

    „Das Grundgesetz ist unser Kompass, es beschreibt die Leitlinien, nach denen unsere Gesellschaft heute funktioniert. Auf dieser Basis sichert es die Freiheit jedes Einzelnen und schützt uns vor einem Einschnitt unserer Grund-, Freiheits- und Bürgerrechte durch den Staat,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Das Grundgesetz gibt uns immer wieder Aufgaben mit, über die wir zu diskutieren haben. Es fordert uns heraus abzuwägen. Sei es in Fragen von Hatespeech oder beispielsweise derzeit, zwischen dem Schutz des Einzelnen oder der Gruppe auf der einen Seite, und der Freiheit auf der anderen Seite abzuwägen. Es ist also ein überaus lebendiges Werk, das an Aktualität nicht eingebüßt hat,“

    ergänzt Alscher.

    Bereits in ihrem Wahlprogramm 2017 hat die Piratenpartei Deutschland die Forderung aufgenommen, den 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ zum bundeseinheitlichen Feiertag zu erklären.

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“

  • PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    Die Piratenpartei veröffentlicht eine Website mit einer bundesweiten Übersicht zu den Polizeigesetzen der Länder. Die Seite fasst bundesweit Informationen zu vorhandenen Befugnissen der Polizei zusammen und zeigt geplante Verschärfungen.

    „Unsere Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt, das können wir nicht einfach so hinnehmen. Mit dem Polizeiaufgabengesetz in Bayern ist 2018 das härteste Polizeigesetz in Deutschland beschlossen worden,“

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    „Der Einsatz von Kriegswaffen oder auch eine unendlich verlängerbare Präventivhaft sind Befugnisse, die wir nicht dulden dürfen und die mit unserem Verständnis einer freiheitlichen Demokratie schwer in Einklang zu bringen sind. Wer an solche Maßnahmen denkt, der hat eher Länder wie die Türkei oder Venezuela vor Augen, als die Bundesrepublik und das Miteinander in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten.“

    Die Entwicklung der Seite wurde im Landesverband Baden-Württemberg realisiert.

    „In vielen Bundesländern stehen Verschärfungen der Polizeigesetze an oder sind gar schon beschlossen,“

    kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, der die Entwicklung der Seite angestoßen hat.

    „Die Übersicht zu behalten fällt schon uns als themenaffine Partei schwer, wie muss das erst Personen ergehen, die sich nicht permanent mit diesem Thema beschäftigen? Mit dieser Seite ermöglichen wir es jedem, die Befugnisse und Verschärfungen nachzuvollziehen.“

    Alexander Ebhart, Entwickler der Seite und Pressesprecher des baden-württembergischen Landesverbands, ergänzt:

    „Die Seite bietet schnell einen Überblick über die Polizeigesetze der Länder und für interessierte Besucher auch weiterführende Verlinkungen. So kann sich jeder ein eigenes Bild machen. Von der Technik her ist die Seite so simpel wie möglich gehalten, es werden auch keine externen Inhalte geladen oder gar Tracking-Tools verwendet. Der Quellcode ist auf GitHub frei einsehbar.“

  • Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Nachdem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. „Bestandsdatenauskunft“ enthüllt hat, fordert die Piratenpartei den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Kritikpunkte und weitere Informationen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“:

    5-Minuten-Info

    Die Bundesregierung will unser Surfverhalten und unsere Passwörter:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Damit die Polizei leichter und in größerem Umfang diese Daten einsehen kann, hat die SPD-Bundesjustizministerin ein neues „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt.

    Was zu kritisieren ist

    Es geht um Euer Surfverhalten

    Wer unsere Internetnutzung kennt, kennt unsere intimsten Vorlieben und Laster, erhält Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Wenn Informationen beispielsweise über eine Missbrauchserfahrung, gewalttätige Ehepartner, psychische Störungen oder auf Suchtabhängigkeiten wie Alkoholismus in die falschen Hände geraten, können selbst höchste Amtsträger erpressbar werden.

    Es geht um Eure Passwörter

    Unsere Internet-Passwörter können der Polizei direkten und unbemerkten, geheimen Zugang zu unseren vertraulich gespeicherten geschäftlichen und privaten Daten (z.B. Texte, Dokumente, Fotos, Videos) ermöglichen.

    Keine wirklichen Hürden

    Der Inhalt unserer Internetnutzung soll in viel weiterem Umfang ausgespäht werden dürfen als der Inhalt von Telefonaten oder SMS – nicht nur beschränkt auf schwere Straftaten wie die Telekommunikationsüberwachung.

    Verfassungsbeschwerden ignoriert

    Über 6.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz betreffend Telemedien-Diensteanbieter liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, will das Bundesjustizministerium noch weit über die umstrittenen Gesetze hinaus gehen.

    Das BKA verletzt den Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass das Bundeskriminalamt mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen auskundschaftet, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und diese an ausländische Behörden ausliefert – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt soll dennoch nicht eingeschränkt, sondern seine Kompetenzen massiv ausgeweitet werden.

    Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten

    Der Zugriff auf unser Surfverhalten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

    Per elektronischer Schnittstelle

    Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann bei großen Internetanbietern das Surfverhalten abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

    Auf Benachrichtigung ist kein Verlass

    Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

    Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden

    Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

    BKA wird zur Internetpolizei

    Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

    Finger weg von unseren Daten!

  • Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Totalüberwachung ist das falsche Rezept gegen Rechtsextremismus

    Im Kampf gegen Hassrede im Internet gibt es im Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt die nächste Idee, die IT-Sicherheit und den Datenschutz zu schwächen.
    Internetdienstleister sollen nach Wunsch der Bundesregierung in Zukunft auch die Passwörter ihrer Kunden herausgeben müssen. Und das alles ohne richterlichen Beschluss, nur auf Aufforderung der Ermittlungsbehörden.

    „Das Verständnis unserer Grundrechte, das die SPD-Ministerin in ihrem Referentenentwurf deutlich macht, ist einfach nur erschreckend. Im Endspurt vor der möglichen Auflösung der Großen Koalition werden die Möglichkeiten zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet und wieder einmal die Grenzen unserer Verfassung getestet. Ein klarer Angriff auf unsere digitale Privatsphäre. Hier scheint jedes Gespür verloren gegangen zu sein. Sicherheitsbehörden würden damit weitreichende Einblicke in unsere sensiblen Daten erlaubt, nichts mehr ist tabu. Denn teilweise können ohne Richterbeschluss auch Passwörter oder IP-Adressen weitergegeben werden. Wer nach China schaut und denkt, dass Modelle zur Vollüberwachung wie Social Scoring bei uns niemals passieren würden, der verschließt davor die Augen, dass hier bereits die Grundlagen für den ähnlich transparenten Bürger gelegt werden,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Gleichzeitig zeigen sich erneut handwerkliche Schwächen, denn eine Regelung zur Herausgabe der Passwörter, wie im Entwurf beschrieben, ist vollkommener Nonsens. Einerseits kennen Dienstleister, die ihren Verpflichtungen an IT Sicherheit und Datenschutz nachkommen, die Passwörter der Kunden gar nicht, da diese auch für den Dienstleister verschlüsselt gespeichert werden. Andererseits wird hier fahrlässig Missbrauch Tür und Tor geöffnet,“

    ergänzt Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

    Mehrfach berichteten Datenschutzbehörden und Medien über den Missbrauch von Polizeidatenbanken, um Informationen über Nachbarn, Ex-Partner oder Prominente zu bekommen, oder um die Daten an rechte Kreise weiterzugeben.
    Dieser Gesetzentwurf erlaubt Polizeibehörden einen bis dahin nicht denkbaren Zugriff im Bereich der Sozialen Medien, sowie einen Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. Staatliche Totalüberwachung ist das falsche Rezept zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.

  • Halle: auf dem rechten Auge blind!

    Halle: auf dem rechten Auge blind!

    In Folge des rechtsradikalen Terroranschlags in Halle gibt es vermehrt Zwischenrufe deutscher Politiker in den Medien, die Videospielen und Videospielkultur eine Mitschuld einräumen.

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei kommentiert:

    „Der rassistische Terroranschlag von Halle hat uns alle schwer getroffen. Wieder einmal rechter Terror in Deutschland, wieder ist er gegen Juden und Muslime gerichtet. Die Suche nach Erklärungen ist nach einem solchem Terroranschlag verständlich. Es wäre zu begrüßen, wenn jetzt auch unbequeme Wahrheiten angesprochen werden, um der nun wieder bestätigten rechten Ideologie, die hinter dem Anschlag stand, entgegen zu treten.“

    „Anstatt erneut der rechten Szene zu signalisieren, dass sie in Deutschland weitestgehend ungestört ihre Strukturen ausbauen und pflegen kann, sollten endlich deutliche Zeichen gesetzt werden. Nicht haltlose Behauptungen über Computerspiele sind gefragt, sondern klare Worte, dass nun deutlich mehr Ressourcen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bereit gestellt werden, allein um den Opfern gerecht zu werden.
    Stattdessen werden die gängigen Nebelkerzen geworfen, wie die Verschärfung des NetzDG und Plattformen für Computerspiele ins Visier zu nehmen. Die Zeit, um Unwissenheit zu unterstellen, ist schon lange vorbei.“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Die Debatte muss jetzt geführt werden über Bekämpfung rechter Ideologie, Vermittlung demokratischer Werte in den Schulen und eine Neuorganisation der Sicherheitsbehörden, in denen immer wieder rechte Netzwerke auftauchen.

    Die Reaktionen sehen leider ganz anders aus. Schon kurz nach der Tat kündigt Justizministerin Lambrecht Verschärfungen beim NetzDG an. In verschiedensten Medien sind Artikel zu lesen, die Videospielen und der Videospielkultur eine Teilschuld an dem Anschlag geben. Das ZDF ging sogar soweit, das bereits gelöschte Video des Attentats in einem Bild auf den Twitch Kanal der DreamHack, eines der größten Gaming Event Veranstalters, zu montieren.

    „Nachdem bekannt wurde, dass der Attentäter Animemusik gespielt hat, spricht nun der ehemalige oberste Verfassungsschützer Hans Georg Maaßen gar von „Otaku-Terrorismus“, frei nach dem Motto, was ich nicht kenne, ist mir suspekt. Geraten nun nach den Gamern die Anime- und Mangafans in Verdacht? Sind Weebs [Anm. d. Redaktion: Japanfans] unser Problem? Es ist unglaublich, wie die Politik sich windet, um nicht zugeben zu müssen, dass man jahrelang weggesehen hat, wie sich Neonazis, neue Rechte, Identitäre und nationalistische Kampfsporttruppen vernetzen und mit der AfD nun auch einen Arm in die Parlamente gefunden haben. Die Schuld hier bei harmlosen Gamern oder Anime-Fans zu suchen wird der Situation nicht gerecht und drängt die Falschen ins schlechte Licht.“

    erklärt Daniel Mönch abschließend.