Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich Piraten-Kritik an

    Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich Piraten-Kritik an

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte unterstützt die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft). Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht beanstandet sie unter anderem die unsichere Aufbewahrung von Zugangsdaten zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking.

    Bereits 2013 erhoben Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde nun u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    Die Mitbeschwerdeführerin Katharina Nocun, Autorin des Buchs „Die Daten, die ich rief“, erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass das BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer:

    „Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht trägt dem NSA-Skandal durch einen stärkeren Grundrechtsschutz Rechnung. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten.“

  • Fortgesetzte Angriffe auf grundgesetzlich garantierte Rechte

    Fortgesetzte Angriffe auf grundgesetzlich garantierte Rechte

    Kurz vor der Landtagswahl hat unser hessischer Landesverband beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den „Hessentrojaner“ zu erheben. Dieser ist Teil des neugefassten Polizeigesetzes, das der hessischen Landespolizei das Eindringen in Smartphones und Computer durch Ausnutzung von Sicherheitslücken erlaubt. Damit dies funktioniert, werden diese Sicherheitslücken absichtlich nicht den Herstellern gemeldet – und stehen somit auch Kriminellen offen.

    Klar ist: die im Eilverfahren durchgepaukten Änderungen wären bei einer Expertenanhörung durchgefallen – wenn es denn eine gegeben hätte. Gescheitert war bereits der Versuch der schwarz-grünen Landesregierung, dem Verfassungsschutz den „Hessentrojaner“ in die Hand zu geben. Dass nun die Polizei so ein gefährliches Instrument erhält, ist allerdings keineswegs besser. Schon der Einsatz staatlicher Trojaner an sich stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Vorsorgeprinzipien des Staates in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung dar. Grundgesetzlich garantierte Rechte werden massiv und unverhältnismäßig einschränkt und unser aller Sicherheit gefährdet.

    Was passiert, wenn man für staatliche Hacker Sicherheitslücken offen lässt, konnten wir gerade erst bei „Wannacry“ sehen. Die zugrundeliegende Sicherheitslücke war für eine Schadsoftware der NSA offen gelassen worden. Später wurde diese Lücke von Kriminellen zu Erpressungszwecken missbraucht. Sie hatten Daten verschiedener Unternehmen verschlüsselt, darunter sogar Zugzielanzeiger der Deutschen Bahn und IT-Systeme zahlreicher Krankenhäuser. Wer bewusst solche Gefahren schafft, handelt grob fahrlässig. Wir fordern schon seit langem, daß gefundene Sicherheitslücken unverzüglich den Herstellern gemeldet werden müssen, damit sie geschlossen werden können. Jeder hat ein Anrecht auf eine intakte IT-Infrastruktur.

    Erschreckend, mit welcher Hartnäckigkeit die etablierten Parteien – inklusive der Grünen – trotz diverser eindeutiger Gerichtsurteile auf verschiedenen Ebenen fortgesetzte Versuche unternehmen, Überwachungs-Regelungen in Gesetzestexte zu gießen. Angesichts dieser immer massiver um sich greifenden Tendenzen braucht es im hessischen Landtag einen vernünftigen Gegenpol – Piraten stehen bereit!

  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Der Landesverband Sachsen spricht der Familie, den Angehörigen und Freunden des jungen Mannes, der am vergangenen Wochenende auf dem Chemnitzer Stadtfest getötet wurde, ihr Beileid und tiefstes Mitgefühl aus.

    Umso trauriger ist es, dass ein ohnehin schon so tragisches Ereignis solche Folgen hat. Wir sprechen uns wiederholt klar gegen Rechtsextremismus – insbesondere bezogen auf die aktuelle Lage in Chemnitz – aus.

    Alleine den Tod eines Menschen zu missbrauchen, um ein politisches Thema auszuschlachten, ist verachtenswert. Dies in der Art und Weise zu tun, wie es die rechten „Demonstranten“ in Chemnitz zeigen, ist regelrecht verabscheuungswürdig. Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund müssen in Chemnitz momentan um ihr Leben fürchten und trauen sich nicht auf die Straße. Das hat nichts mit Demokratie zu tun.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat bereits Haftbefehle erlassen – die Herkunft der mutmaßlichen Täter sollte dabei keine Rolle spielen. Nichtdestotrotz wurde diese wieder zum Hauptthema – Rechtsextreme nahmen die nicht-deutsche Abstammung der Täter zum Anlass, in Chemnitz zu wüten, zu randalieren, zu bedrohen und zu verletzen.

    Schon am Sonntag war die sächsische Polizei nicht Herr der Lage. Es kam zu Menschenjagden und Angriffen auf Beamte. Trotzdem war die Polizei bei der angemeldeten Demonstration am Montag erneut gefährlich in der Unterzahl. Die Rechten konnten dadurch lange ungehindert agieren und ihre geplante Route marschieren – und das, obwohl schamlos der Hitlergruß gezeigt wurde, Steine, Flaschen und Böller flogen und sogar Menschen verletzt wurden.

    Der Chemnitzer Piraten-Stadtrat Toni Rotter, der Montagabend vor Ort war, beschreibt die Lage:

    „Die Menschen hatten Angst. Sie weinten und versteckten sich, viele den zweiten Tag in Folge. Der erste Böller flog in Richtung des Banners ‚StadträtInnen für Menschlichkeit und Solidarität‘, nicht auf sogenannte ‚linke Chaoten‘. Das war eine Kampfansage an unsere Demokratie und Staatsversagen seitens der Sicherheits- und Ordnungskräfte und ihrer Vorgesetzten aus der Politik. Auch die Einsatzkräfte haben hier versagt. Wer die rechte Demonstration auch nur ein kleines Stück in Schutz nimmt, beschwört den Untergang unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wie das aussieht, haben wir jetzt hautnah erlebt.“

    Wir können nur hoffen, dass die Ausschreitungen in Chemnitz eine Ausnahmesituation bleiben und trotz der bereits angekündigten weiteren Demonstrationen in den nächsten Tagen nicht zur Gewohnheit werden. Es zeigt auf jeden Fall wieder, was den Rechtsextremisten gegeben werden darf: kein fußbreit!

    [maincolor_box]STELLUNGNAHME DES BUNDESVORSTANDES DER PIRATENPARTEI
    Wir sind erschüttert über die Ereignisse in Chemnitz und schließen uns den Beileidswünschen unseres sächsischen Landesverbandes an. Allen, die vom Tod des Mannes betroffen sind, wünschen wir viel Kraft.
    Die Piratenpartei fordert alle Piraten, Freibeuter und Freunde der Freiheit dazu auf, weiterhin mit aller Kraft am Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitzuwirken und erinnert erneut daran, dass wir totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art entschieden ablehnen.
    Im Namen des Bundesvorstandes
    Ute Elisabeth Gabelmann
    Politische Geschäftsführerin[/maincolor_box]
  • Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren

    Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren

    Menschen, die Kontaktdaten ihrer Freunde und Bekannten ohne deren Wissen oder Einverständnis bei Googlemail verwalten; Menschen, die ihren alten Laptop bei Ebay verkaufen ohne die Festplatte gründlich zu löschen; Menschen, die ungehalten reagieren, wenn man sie bittet, persönliche Fotos nicht ins Netz zu stellen.

    Nein, diese Situationen sind nicht fiktiv. Sie passierten in den letzten Jahren regelmäßig. Sie machen deutlich, dass es bisher kein wirkliches Bewusstsein dafür gibt, wie mit den Daten Dritter umgegangen wird, und dass es sich hierbei um schützenswerte Informationen handelt. Das hat sich mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor zwei Jahren und deren endgültigem Inkrafttreten im Mai nicht geändert. Erst die Tatsache, dass der fahrlässige Umgang mit Daten, die uns anvertraut wurden, nun strafbewehrt ist, verändert den Blick darauf, wo Daten anfallen und wie sicher mit ihnen umgegangen wird.

    Datenschutz schützt den einzelnen Menschen, damit er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die DSGVO hat jedoch einige blinde Flecken. Die europaweite Vereinheitlichung aller Regeln ist vielfach nur mit viel Schwammigkeit und Rechtsunsicherheit gelungen. Dies liegt leider durchaus im Interesse der Wirtschaft, der ‘Datenindustrie’, und auch einiger Regierungsstellen. Deutschland hat vorhandene Umsetzungsspielräume vorwiegend zum Abbau statt zur Stärkung des Datenschutzes genutzt. Hier muss ein Umdenken stattfinden, denn der Schutz der Privatheit in der Zukunft muss heute definiert und umgesetzt werden.

    Konkret fehlt ein europaweiter Schutz des besonders sensiblen Surfverhaltens im Internet vor Ausspähung und Auswertung. Die in den letzten Wochen vielfach penetrant aufdringlich auftauchenden Aufforderungen zur „Einwilligung“ in neue Datenschutzerklärungen entsprechen meist nicht den Vorgaben der DSGVO, denn es fehlt an klaren verständlichen Texten über die Art der Datenverwendung und an der Freiwilligkeit der Einwilligung. Letztlich fehlt oftmals die Möglichkeit, eine geforderte Einwilligung ablehnen zu können. Hier macht sich eine datenhungrige Industrie die Verunsicherung der Anwender und die Überforderung der Aufsichtsbehörden zunutze. Sanktionsmaßnahmen bietet die Datenschutzverordnung, sie müssen jedoch angewendet werden.

    Die für die Aufklärung der Bevölkerung und auch der Unternehmen zuständigen Landesdatenschutzbehörden sind schon seit Jahren unterfinanziert und zu schwach ausgestattet. Mit weniger als 500 Beschäftigten in allen Aussichtsbehörden zusammengenommen sollten sie nicht nur die Menschen, Vereine, Ärzte, Anwälte, kleine und große Unternehmen im Land im Vorfeld über die neuen Regeln informieren und die Anwendung erklären, sondern auch die Kontrollen der über drei Millionen Unternehmen durchführen. Das kann nicht funktionieren, deshalb fordern wir mindestens eine Verdoppelung der Beschäftigtenzahl und strukturell dauerhaft bessere Ausstattung der Aufsichtsbehörden.

    Die Grenzen privater Videoüberwachung sind ebenfalls unklar und die öffentliche Videoüberwachung ist vielfach neu und mit weit gefassten Einsatzmöglichkeiten in die Landesdatenschutzgesetze aufgenommen worden. Regelungen zum Umgang mit z.B. Gesichtserkennung fehlen dagegen völlig. Hier gilt es, strikte und vor allem transparente Regeln für die Nutzung von Bildauswertungen durch Algorithmen aufzustellen.

    Die aktuelle Kampagne gegen vermeintlich überzogene Datenschutzvorgaben durch die DSGVO weisen wir daher zurück. Wer bisher den Schutz der ihm anvertrauten Daten ernst genommen hat, hat von der DSGVO nichts zu befürchten. Abmahnungen bei Datenschutzverstößen treffen Privatpersonen nicht. Dass im geschäftlichen Verkehr eine Abmahnung teuer werden kann, ist ein allgemeines und nicht auf den Datenschutz beschränktes Problem. Sonderregeln für Datenschutz-Abmahnungen im geschäftlichen Bereich, wie sie die Bundesregierung derzeit plant, lehnen wir ab, denn auch Abmahnungen sind ein effektives und wichtiges Instrument zur Rechtsdurchsetzung. Diskutabel ist es, die Kostenerstattungspflicht für Erstabmahnungen allgemein abzuschaffen, also auch z.B. für die ausufernden Urheberrechtsabmahnungen.

    Wir brauchen demnach eine Reform der Reform und einen lebensnahen Ausbau der DSGVO. Und wir brauchen viele Klagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen, denn Gerichte spielen auch eine wichtige Rolle bei der Abwägung von Grundrechten. Ziel von all dem ist ein angemessener Umgang mit diesem Thema.

  • Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Nicht alles, was an Überwachungsmaßnahmen technisch möglich ist, ist auch eine gute Idee. Um Straftaten zu ermitteln, die fast ausschließlich in der Familie und Umfeld begangen werden, ist es geradezu absurd, Daten zur Telefon- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung zu speichern. Denn auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) werden regelmäßig weit über 80% der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch aufgeklärt. Täter können sich also keineswegs sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Für eine Aufdeckung der verbleibenden Dunkelziffer ist eine Stärkung sozialer Dienste angebracht, keine Totalüberwachung.

    Anlässlich des Gerichtsurteils des Staufener Missbrauchsfalls haben der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sowie Politiker aus Union und SPD dies jedoch nicht gefordert, sondern – mal wieder – eine schnelle Einführung der Vorratdatenspeicherung. Damit wird wieder einmal ein Fall von Kindesmissbrauch instrumentalisiert, um für die flächendeckende Protokollierung von Kommunikationsverbindungsdaten zu werben. Dass diese Überwachungsmaßnahme nicht nur Kriminelle, sondern alle Telefon-, Smartphone- und Internetnutzer – und damit alle Bürger – betreffen würde, bleibt hingegen wie immer unerwähnt.

    Für das in diesem Fall wohl entscheidende Problem – das Versagen der Behörden, welche das Kind den mißbrauchenden Eltern zurückgaben – ist das keinerlei Abhilfe. Alle anderen unschuldigen Bundesbürger zu überwachen, hätte in diesem wie anderen Fällen dem Kind nicht geholfen – die Haupttäter waren bekannt. Fakt ist, dass die Ereignisse aus Staufen durch Hinweise von Beteiligten aufgedeckt und vermutlich durch Behördenversagen erst ermöglicht wurden und nun vom BKA-Präsidenten Münch in übelster Trittbrettfahrer-Manier für Vorratsdatenspeicherungs-Propaganda genutzt werden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 die Gefahr der Überwachung gesehen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung untersagt. Heute wäre die Überwachung noch viel weitgehender, denn durch den Gebrauch von Smartphones entstehen umfassende Bewegungsprofile von Millionen unschuldiger Bundesbürger, die über Monate abgerufen werden könnten. Jeder Gang zum Supermarkt würde so für eine mögliche Verbrechensbekämpfung protokolliert.

    Den Forderungen aus der CSU nach einem weiteren Versuch, die VDS europaweit durch eine EU-Richtlinie einzuführen, erteilt wir eine klare Absage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die anlasslose Speicherung, ohne eine örtliche, zeitliche oder den Personenkreis betreffende Einschränkung nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist, kommt quasi einem Verbot der Vorratsdatenspeicherung gleich, da diese eben keinerlei Einschränkungen kennt.

    „Mit der sturen Wiederholung seiner Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert BKA-Präsident Münch ganz offensichtlich und bewusst die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa. Da müssen die Alarmglocken zum Erhalt unserer Grundrechte klingeln und eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden in Deutschland scheint nicht nur angebracht, sondern sogar dringend notwendig! Die Bundesregierung wäre zudem gut beraten, endlich Klarheit zu schaffen und ihre versteckten Bestrebungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verbindlich zu beenden!“

    sagt Datenschützer Frank Herrmann, unser Kandidat für die EU-Wahl 2019.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Wundermittel zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, egal ob online oder offline. So etwa ist eine Zuordnung der IPv4-Adresse, die sich mehrere Nutzer teilen, zu einer konkreten Person nicht möglich, ohne auch die übermittelten Inhalte zu speichern. Auch in- und ausländische VPN-Anbieter oder das TOR-Netzwerk können von privatsphäre-bewussten Menschen genutzt werden, um trotz VDS die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

    Wir Piraten wollen wirksame Verbrechensbekämpfung und keinen Überwachungsstaat. Wenn es notwendig ist, Kriminelle im Internet zu beobachten, um schwerste Straftaten aufzuklären, dann darf dabei nicht die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden.

    „Technisch wäre dies z.B. durch ein Quick-Freeze-Verfahren machbar. Dabei können Sicherheitsbehörden auf einen entsprechenden Verdacht hin selbst anordnen, dass die aktuelle Zuordnung einer IP-Adresse bzw. die Verbindungsdaten bestimmter Personen vom Provider gespeichert werden müssen. Ein Richter gibt die gespeicherten Daten dann, nach Prüfung und falls der Quick-Freeze rechtmäßig war, für die Ermittlungsbehörden frei.“

    weiß Hermann, der sich bereits als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen mit dem Sachverhalt intensiv beschäftigt hat.

    Da eine solche grundrechtsschonende Methode einer schnellen Reaktion der Sicherheitsbehörden bedarf, fordert wir seit langem, die entsprechende personelle und technische Ausstattung der Polizei zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht massenhaft gespeichert, sondern effektiv ermittelt wird. Auch anderen Hinweisen, die sich z.B. aus dem Zahlungsverkehr ergeben, muss nachgegangen werden. Die Vorratsdatenspeicherung führt nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Aufklärungsquote, bietet aber ein enormes Missbrauchspotential. Angesichts stetig ausgeweiteter Befugnisse der Sicherheitsbehörden entsteht bei den Bürgern zunehmend das beklemmende Gefühl der totalen Überwachung. Mit dieser ist den realen Problemen aber nicht beizukommen. Dafür braucht es konkretes Handeln der Behörden – und die Kapazitäten dafür.

  • Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Nach den Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten des „Zwiebelfreunde e. V.“ und des „Dortmunder Wissenschaftsladens“ fordert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, eine Befassung der Justizministerkonferenz mit dem Vorgehen gegen gemeinnützige Internetdienstleister:

    „Über Spenderlisten den Inhaber eines kostenlosen E-Mail-Postfaches ermitteln zu wollen oder Plastikspielzeug als Material zum Bombenbau einzuordnen, erschüttert das öffentliche Vertrauen in die technische Kompetenz von Polizei und Justiz. Jetzt gilt es nicht nur, unnötig sichergestellte Objekte unverzüglich zurückzugeben und aufzuklären, wie es zu Durchsuchungsexzessen unter Überschreitung der Durchsuchungsbeschlüsse kommen konnte, sondern auch der zukünftige Umgang mit Internetdienstleistern allgemein gehört auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz.

    Zur Vermeidung unnötiger Kollateralschäden für die Netzinfrastruktur sollte in Zukunft die Kooperationsbereitschaft der Betreiber, die keiner Straftat beschuldigt werden, grundsätzlich vorausgesetzt werden – nicht nur bei Google und der Telekom. Es sollte außerdem Standard werden, von Anfang an technische Sachverständige bei der Vorbereitung und später beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen gegen Internetdienstleister hinzuzuziehen, um den Schaden durch Beschlagnahmungen möglichst gering zu halten.

    Gemeinnützige Dienste zur anonymen Nutzung und Bereitstellung von Internetinhalten sind für unsere Gesellschaft wichtig und verdienen unsere Unterstützung. Netzaktivisten und Spender unnötig einzuschüchtern ist ebenso wenig akzeptabel wie öffentliche Aufrufe zur Gewalt oder das Einbrechen in Computersysteme als Anlass der Durchsuchungen.“

    Hintergrund: Nach Angaben des Vereins „Zwiebelfreunde e. V.“ verweigert die Staatsanwaltschaft die Rückgabe beschlagnahmter Technik, obwohl sie in keinem Zusammenhang zu den Ermittlungen stehe.

  • „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    Der Ausspruch „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“ ist längst zum geflügelten Wort all jener geworden, die das Bundesverfassungsgericht um Recht und Gerechtigkeit ersuchen wollen. Er ist aber zugleich auch Ausdruck dafür, wie gut es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gelungen ist, diesen universellen Anspruch in der Verfassung zu verwirklichen. Denn auch 69 Jahre nach seinem Inkrafttreten wirkt das Grundgesetz keineswegs aus der Zeit gefallen. Vielmehr liefert es in seinen grundlegenden Aussagen stets Antworten auf aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen. Es beeindruckt dabei stets aufs Neue, mit welcher Weitsicht die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates die damals 146 Artikel formulierten.

    Die größte Errungenschaft des Grundgesetzes bleibt jedoch der Umstand, dass in ihm die universellen und unveräußerlichen Grundrechte eine derart exponierte Stellung einnehmen. Sie bilden das erste Kapitel der Verfassung und stehen damit noch vor allen anderen Vorschriften zum Staatsaufbau. So beginnt das Grundgesetz mit dem unmissverständlichen Bekenntnis zur Würde des Menschen, welche unantastbar sein soll. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diesen Appell erachteten die Verfasser als so essenziell, dass sie ihn zugleich mit einer Ewigkeitsklausel für alle Zeit festschrieben. Ähnliches gilt auch für den darauf folgenden Katalog an Grundrechten, die ihrem Wesensgehalt nach nicht angetastet werden dürfen. Sie schützen unter anderem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit.

    Auch wenn die Verfassung ursprünglich nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat gedacht war, setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, dass unsere Grundrechte als allgemeinverbindliches Wertesystem fungieren, welches für alle Bereiche des Rechts bindend ist. In diesem Geiste sind im Laufe der Jahre durch das Bundesverfassungsgericht – „Hüter des Grundgesetzes“ – Urteile gefällt und Präzisierungen getroffen worden, die wegweisend sind. Prägnantestes Beispiel hierfür ist das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983, mit dem die Karlsruher Richter ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus den bestehenden Grundrechten auf Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiteten.

    Doch auch wenn diese Grundrechte auf alle Ewigkeit festgeschrieben scheinen, so gilt es, sie im Alltag stets aufs Neue zu verteidigen und aktiv mit Leben zu füllen. Diesem Auftrag sehen gerade wir Piraten uns in besonderem Maße verpflichtet. Unser Grundsatzprogramm leitet sich in vielerlei Hinsicht direkt aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab. Daher heißt es auch für uns bei jedem zukünftigen Angriff auf das Grundgesetz: wir sehen uns in Karlsruhe!