Kategorie: Inneres und Sicherheit

  • Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Eine Diplom-Verwaltungswirtin wird aus einer Behörde in Bremen nach Bayern versetzt. Soweit ein gewöhnlicher Verwaltungsakt, wie er so oder ähnlich sicher einige hundert Mal im Jahr in Deutschland vorkommt. Brisanz erhält der konkrete Fall dadurch, dass es sich bei der Beamtin um die 44jährige Josefa Schmid handelt – jene Frau, die wesentlich zum Bekanntwerden der massiven Unregelmäßigkeiten bei der Bremer Außenstelle des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beigetragen hat. So informierte Schmid ihre Behördenleitung sowie das verantwortliche Bundesinnenministerium in einem knapp 100 Seiten langen Bericht über erhebliche Zweifel an insgesamt über 3.300 positiven Asylbescheiden. Inzwischen ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in mindestens 1.176 Fällen. Auch aus anderen Außenstellen werden derweil ähnliche Auffälligkeiten gemeldet. Schmid, die als kommissarische Leiterin der Bremer Außenstelle weiterhin bei der Aufklärung hätte behilflich sein können und wollen, hat nun jedoch keinen Zugriff auf ihre Unterlagen mehr. Gegen ihre Rückbeorderung nach Deggendorf – die, wie es heißt, nur zu ihrem eigenen Schutz erfolgt sei – wehrt sich die Niederbayerin inzwischen juristisch.

    Folgt man den gängigen Definitionen, so handelt es sich im vorliegenden Fall um Whistleblowing im klassischen Sinn. So hatte Schmid die ihr intern bekannt gewordenen Missstände ausführlich dokumentiert und mehrfach erfolglos versucht, die zuständigen Instanzen bis hoch zum Bundesinnenminister zu informieren. Erst als sie ihre Kenntnisse öffentlich machte, reagierte die Behördenleitung. Nur nicht unbedingt in ihrem Sinne. Während ihre Vorgängerin Ulrike B. drei Jahre lang anscheinend schalten und walten konnte, wie es ihr beliebte, ohne dass jemand nennenswert Notiz davon nahm, wurde Josefa Schmid umgehend ihrer Tätigkeit vor Ort entbunden. Ihre Zeugenvernehmung fand unter Aufsicht der beklagten Behörde statt und selbst ihre privaten Unterlagen sollten durchsucht werden, um eine Weitergabe von Informationen an die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Zwar mag ihre Versetzung rechtlich nicht zu beanstanden sein – zumindest ein entsprechender Eilantrag dagegen wurde abgewiesen – aber dennoch zeugt der gesamte Umgang mit dem Fall von einer mangelhaften Fehlerkultur innerhalb des BAMF und des BMI.

    Dieses Verhalten ist bedenklich, weil es geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Entscheidungen insgesamt in Frage zu stellen. Es nährt vielmehr den Verdacht, der Staat dulde die Umgehung geltenden Rechts bzw. versuche diese zu vertuschen. Im Interesse aller Betroffenen, nicht zuletzt der zu Recht anerkannten Geflüchteten, sollten die gesamten Vorgänge in Bremen und andernorts schnellstmöglich und vollumfänglich aufgeklärt werden – unter Beteiligung aller, die dazu einen Anteil leisten können. Bundesinnenminister Horst Seehofer täte gut daran, in der Affäre schnellstmöglich Transparenz herzustellen. Wer von seinen Bürgern Rechtschaffenheit verlangt, sollte diese auch aktiv vorleben und Fehler der Vergangenheit eingestehen, ohne den oder die Hinweisgeber zu bestrafen. Nur durch einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und Verfehlungen kann der Rechtsstaat jenes Vertrauen zurückgewinnen, welches er in den vergangen Jahren etwa im Umgang mit dem NSU, dem Fall Anis Amri oder dem aktuellen Beispiel aus Bremen teilweise verloren hat. Umso unverständlicher ist es, dass sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Linke die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, welcher u. a. die durch Schmid aufgedeckten Vorgänge untersuchen soll, bisher ablehnen und damit jenen, die behaupten, der Staat habe etwas zu verbergen, geradezu in die Hände spielen.

    Um ähnlich gelagerte Fälle zukünftig zu vermeiden und einen anderen Umgang mit Fehlern zu fördern, setzt sich die Piratenpartei bereits seit Jahren für einen gesetzlich klar definierten, umfassenden Schutz von Whistleblowern ein. Hiermit sollen klare Vorgaben geschaffen werden, auf deren Grundlage sich Hinweisgeber auf entsprechende Sonderrechte berufen können. Diese müssen ihnen ein umfangreiches Benachteiligungsverbot garantieren und damit dienstliche Sanktionen wie im Fall Schmids verhindern. Insofern bieten die Vorgänge im Bundesamt einen angemessenen Anlass, endlich einen effektiven Whistleblowerschutz in Deutschland zu etablieren.

    Update:
    In einer früheren Version dieses Artikels war entsprechend der Pressemitteilung 3/2018 der Staatsanwaltschaft Bremen von Asylmissbrauch die Rede. Wir haben diesen durch den konkreten Tatvorwurf ersetzt.

  • Psychisch krank in Bayern – dreht der Gesetzgeber durch?

    Psychisch krank in Bayern – dreht der Gesetzgeber durch?

    Gestern wurde im bayrischen Landtag mit 90 zu 68 Stimmen in dritter Lesung die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verabschiedet. Es gilt als Blaupause für die Verschärfung vieler weiterer Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern (u.a. Nordrhein-Westfalen und Sachsen).
    Unsere Gastautorin Andrea Martina hat sich eingehend mit dem PAG, aber auch mit dessen „Schwestergesetz“ beschäftigt:

    Nach der Kreuzigung folgt doch eigentlich die Auferstehung? Dem scheint nicht so im „christlichen“ Bayern…

    Als ersten Streich überraschte der neue Ministerpräsident Markus Söder seine Landesbürger mit einer Wiederbelebung der doch eigentlich längst abgehakten Kreuzesdebatte in öffentlichen Räumen. Nun tritt er in der Gesetzgebung das Erbe seines Vorgängers Horst Seehofer an: geplant sind die Installierung eines rigorosen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sowie die Neuauflage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG).

    Nach Bekanntwerden der geplanten Änderungen der Staatsregierung im BayPsychKHG im April schlugen die Wellen hoch. Man soll immer mit dem Positiven beginnen, also sei hier der einzige ausgesprochen positive Bestandteil des Gesetzentwurfes zuerst genannt: ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst für Betroffene von psychischen Erkrankungen soll flächendeckend ausgebaut werden.

    Erste Pläne, die zwischenzeitlich etwas abgemildert wurden, sahen die Einführung einer Unterbringungsdatei vor, in der wesentliche medizinische Daten aller Patienten in psychiatrischen Kliniken Bayerns fünf Jahre lang gespeichert werden. Diese Datei sollte der bayerischen Polizei zugänglich gemacht werden. Nach den ersten großen Protesten sollen Patientendaten nun „nicht mehr für Jahre gespeichert werden“, unklar bleibt aktuell jedoch, für welchen konkreten Zeitraum. Klar ist im Gegensatz dazu, dass der Polizei nur noch Informationen zugeteilt werden über Menschen, die zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden oder nachweislich als gefährlich gelten [3]. Fraglich ist im Moment jedoch auch, nach welchen Kriterien eine Person als „nachweislich gefährlich“ gilt.

    Zudem wurde im ersten Entwurf der Umgang mit psychisch Erkrankten ähnlich gestaltet wie im Maßregelvollzug. Diese drohende Stigmatisierung kann wohl abgewendet werden; denn mehrfach wurde im gesellschaftlichen Diskurs darauf hingewiesen, dass eine psychische Erkrankung nie und nimmer dem Charakter eines kriminellen Straftäters gleichgesetzt werden darf. Das ist kontraproduktiv und führt nicht zu einem gewünschten offeneren Umgang mit Depressionen & Co., welcher in unserem gemeinschaftlichen Zusammenleben so dringend notwendig ist! Eine Online-Petition, die von mehr als 106.000 Personen unterzeichnet wurde, bringt diesen Sachverhalt auf den Punkt: „Psychisch kranke Menschen brauchen Hilfe, jemanden, dem sie vertrauen können, nicht die Angst im Nacken (- nur weil jemand meint, man wäre auffällig -) weggesperrt zu werden„.

    Knappe zwei Wochen nach Bekanntmachung des BayPsychKHG-Entwurfs erfolgte eine Anhörung von mehreren Experten im Bayerischen Landtag. Diese öffentliche Veranstaltung sorgte für reges Interesse und zahlreiche Besucher lauschten den Ausführungen diverser Sachverständiger u.a. aus der Bereichen: Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige von Betroffenen, Ärzteschaft, Polizei, Justiz, Datenschutz und Politik.

    Im Ohr geblieben ist die Formulierung eines Experten – ein Polizeidirektor, der leider immer wieder von „psychisch Gestörten“ sprach. „Gestört“ ist eine Abwertung und wird einem respektvollen Umgang mit psychisch beeinträchtigten bzw. erkrankten Menschen nicht gerecht. Anhand der Wortwahl des Polizeidirektors zeigt sich die große Gefahr: wenn es wirklich so weit kommt und die bayerische Polizei gesetzlich wesentlich mehr uneingeschränkte Befugnisse erhält, Betroffene zu stigmatisieren und systematisch abzuwerten.
    Sei es nun im BayPsychKGH oder auch in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz – die Polizei ist immer nur der ausführende Arm der Gewaltenteilung innerhalb eines demokratischen Rechtssystems. Damit dürfen ihr nicht zu viele Kompetenzen übertragen werden. Am Beispiel von psychischen Erkrankungen wird hier klar, dass auch schon sprachlich ein äußerst sensibler Umgang mit heiklen Problematiken erforderlich ist. Im Allgemeinen dürfte das auch jeden noch so verantwortungsbewussten Polizisten wohl überfordern.

    Die bayerische Polizei darf und soll für Sicherheit im Freistaat sorgen. Doch auf gar keinen Fall ist es angebracht, Polizisten zuzumuten, bei der Warnung „drohende Gefahr“ aus irgendeiner Quelle im absoluten Alleingang legal tätig zu werden. Die Polizei ist für konkrete Gefahren zuständig. Für alle anderen Möglichkeiten und Eventualitäten soll sich die bayerische Staatsregierung doch bitte die Mühe machen, detailliert und differenziert abzuwägen, welche anderen Stimmen und Interessensvertreter wichtige Informationen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes beitragen können.
    Eine Hau-Drauf-Politik mit Polizeigewalt in Eigenregie kann nicht sein, was den Bedingungen und Erfordernissen eines christlich aufgeklärten sowie postmodernen Freistaat Bayern gerecht wird.

    Vielleicht hilft es, mal einen Blick in die Gesetzeslage des benachbarten Baden-Württemberg zu werfen. In der Regel geht Qualität zwar über Quantität, aber im Vergleich der PsychKHG’e beider Bundesländer bzw. des bayerischen Entwurfes mögen zuletzt schon die Zahlen für sich sprechen: im 15 Seiten langen baden-württembergischen Gesetzesbeschluss wurden fast die Hälfte der Seiten auf die Ausführungen zu Hilfen im psychiatrischen Bereich verwendet. Der bayerische Gesetzesentwurf hingegen zählt ca. 60 Seiten, wobei die wichtigen Schwerpunkte Krisendienst, Zusammenarbeit und Prävention, Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen sowie Psychiatrieberichterstattung genau eine magere Seite wert sind, die Unterbringung psychisch Erkrankter aber auf 55 Seiten detailliert ausgewalzt wird – ein Armutszeugnis!

    Offensichtlich ist es der bayerischen Regierung bis dato weitaus wichtiger, sich mit kontrollierter Unterbringung zu beschäftigen – anstelle das Augenmerk auf Hilfe und größere Akzeptanz gegenüber dem psychiatrischen Bereich zu legen. Es bleibt zu hoffen, dass der nächste Entwurf des BayPsychKHG – das dann wohl so verabschiedet wird? – die Stärkung der psychiatrischen Versorgung tatsächlich stärker in den Blick nimmt. Bis dahin: auf die Straße gehen, wann immer sich die Gelegenheit zur Demonstration bietet, und so viele Mitbürger wie möglich zum Überlegen bringen, wo sie denn ihr Kreuz im Oktober setzen wollen.

  • Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer:

    „Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!“

    Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen. Dazu Breyer:

    „Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft.“

    PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme für nötig, die selbst von ‚Hobby-Knöllchenjägern‘ schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden. Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.

  • EFail – Geknackte E-Mailverschlüsselung?

    EFail – Geknackte E-Mailverschlüsselung?

    Für viele Administratoren, IT-Verantwortliche und ambitionierte Computernutzer fing die Woche mit einem Schreck an: IT-Sicherheitsforscher um Sebastian Schinzel von der Fachhochschule Münster meldeten auf Twitter, dass die beiden Verschlüsselungsprotokolle S/Mime und PGP geknackt worden seien. Die Spezialisten führten aus, dass auch E-Mails betroffen seien, die in der Vergangenheit verschlüsselt wurden, und kündigten an, ihre Arbeit im Laufe des Tages zu veröffentlichen.

    Später stellte sich jedoch heraus, dass die Prognose wider Erwarten nicht ganz so düster war: die Verschlüsselungsprotokolle selbst waren nicht geknackt worden. Jedoch lassen Schwachstellen innerhalb ihrer Implementierung in den Mail-Clients es zu, dass die entschlüsselten Inhalte an fremde Server übertragen werden. Hierzu wird die Tatsache ausgenutzt, dass ein Großteil der heutigen E-Mailkommunikation nicht wie ursprünglich vorgesehen als reiner Text übertragen wird, sondern als bunte, mit Bildern versehene HTML-Nachricht.

    Um HTML-Nachrichten vollständig anzeigen zu können, ist es notwendig, die darin enthaltenen Bilder aus dem Internet nachzuladen. Über diesen Mechanismus wird bei der „EFail“ getauften Attacke nun der Inhalt der Nachricht an einen fremden Server übertragen.

    Wie genau dies funktioniert ist in der Fachpresse und in der Veröffentlichung der Sicherheitsforscher nachzulesen.

    Glücklicherweise lässt sich dieses Verhalten in den meisten E-Mail-Programmen komplett ausschalten. Dies bedeutet aber auch, dass die Anwender viele Nachrichten nicht mehr vollständig angezeigt bekommen – und viele möchten einfach nicht auf Firmenlogo, Smileys und Co. in ihrem E-Mails verzichten. Aufgrund dessen ist anzunehmen, dass viele Anwender diese Funktion schnell wieder aktivieren werden.

    Objektiv betrachtet betreffen die veröffentlichten Sicherheitslücken nur einen kleinen Teil der E-Mail-Benutzer. Der Großteil der Anwender versendet die E-Mails nach wie vor unverschlüsselt und damit quasi offen für jeden lesbar. Auch die Aussage und Intention der Bundesregierung, Deutschland führend in der Verschlüsselung werden zu lassen, hat hieran wenig geändert.

    Im Gegenteil: gleichzeitig sollen die Sicherheitsdienste der Bundesrepublik technologisch in die Lage versetzt werden, Verschlüsselungen zu umgehen. Was wir hierbei nicht aus den Augen verlieren dürfen: die zu diesem Zwecke genutzten und teilweise bewusst offen gehaltenen Sicherheitslücken ermöglichen auch Hackern Zugang – wenn also Sicherheitsdienste Verschlüsselungen umgehen können, können Hacker dies ebenso. Ein Umstand, der nicht erst seit „WannaCry“ bekannt ist.

    „Die Piratenpartei fordert daher schon lange den Einsatz von Verschlüsselung zu stärken und auf breiter Ebene zu unterstützen – insbesondere in der Kommunikation mit Behörden, Anwälten und Ärzten“

    sagt Borys Sobieski, stellvertretender Landesvorstand der Piratenpartei Baden-Württemberg.

    Dass es hier leider nicht zum Besten steht, haben in der Vergangenheit die Probleme um das beA aber auch um DE-Mail gezeigt.

    „Wichtig ist es vor allem, die Anwender im Gebrauch mit den mittlerweile etablierten Kommunikationsmedien zu unterstützen und Programmeinstellungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz klar und verständlich anzubieten. Die gleichzeitige Einführung von Informatik als Pflichtfach gäbe bereits Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Kentnisse an die Hand. Sie würden sich in unserer zunehmend digitalisierten Welt besser zurecht finden, sicher kommunizieren und durch Weitergabe ihres Wissens an ältere Generationen allen Menschen ein Leben als mündige Bürger ermöglichen – on- und offline.“

    betont Sobieski.

    Empfehlungen der PIRATEN zur sicheren E-Mail-Kommunikation:

    • HTML-Mails deaktivieren
    • automatisches Nachladen von Inhalten deaktivieren
    • automatische Entschlüsselung deaktivieren und mit Passwortschutz (Eingabe jedes Mal erforderlich) versehen
    • Kommunikationspartner auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam machen
  • Die Polizei – dein Freund und Helfer?

    Die Polizei – dein Freund und Helfer?

    Ganz Deutschland protestiert am Donnnerstag gegen die neuesten Gesetzesverschärfungen zu Lasten unserer Grundrechte. Ganz Deutschland? Nein, ihr noch nicht – wir hätten euch aber gern dabei!

    Um welches Gesetz genau es geht, wer betroffen ist und warum es sich daher lohnt, am Himmelfahrts-Donnerstag auf die Straße zu gehen, erklärt Benjamin Wildenauer, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piraten Bayern.

    Die Polizei, dein Freund und Helfer. Jeder kennt diesen Slogan, viele haben in ihrem Leben schon mal daran gezweifelt. Sei es, weil man das Vorgehen bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ als vollkommen überzogen empfand oder weil man als friedlicher Demonstrant unabsichtlich einem überforderten Bereitschaftspolizisten in die Quere kam.

    Während beispielsweise die Hagener Polizei schon 2015 versuchte, ihr Image in der Bevölkerung aufzupolieren, tut die bayerische Staatsregierung derzeit alles, um das restliche Vertrauen, das der Bürger bis dato der Polizei entgegenbringt, zu demontieren.
    Dem manchmal mulmigen Gefühl in Gegenwart eines schlecht gelaunten Vertreters des staatlichen Gewaltmonopols stand bisher immerhin das Wissen gegenüber, dass der Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung eine Garantie darstellt, nicht ohne Weiteres eingesperrt werden zu können.

    Das ist jetzt nicht mehr so.

    Wir haben ein neues Gesetz in Bayern. Genauer: ein neues Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG. Dieses gibt der Polizei erhebliche Freiheiten und hebt Schranken auf, die es aus guten Gründen einmal gab. Ein Beispiel ist die sogenannte „Endloshaft“, die bereits im vergangenen Jahr durchgewunken wurde. Bis dahin war es in Bayern möglich, einen „Gefährder“, also eine Person, von der die Polizei meint, sie könne gefährlich sein oder gefährlich werden, für einen Zeitraum von 14 Tagen in Gewahrsam zu nehmen. Beweise für Gefahr im Verzug waren nicht nötig. Eine Anklage bzw. ein gerichtliches Verfahren ebenfalls nicht.

    Diesen schon grenzwertigen Ansatz hielt das bayerische Innenministerium offensichtlich noch für steigerungsfähig. Demnach sieht das neue PAG nun vor, dass Gefährder sogar drei Monate lang eingesperrt werden können. Damit nicht genug: die Inhaftierung von Personen ohne rechtskräftiges Urteil kann immer wieder verlängert werden.

    Ein „Gefährder“ kann

    • eingesperrt werden, ohne dass es Beweise gibt, die auf eine Straftat hindeuten.
    • eingesperrt werden, ohne dass vor Gericht ein Verfahren eingeleitet wird.
    • eingesperrt werden, nur weil jemand davon ausgeht, er könnte in der Zukunft eventuell eine Straftat begehen.

    Klingt wie Ozeanien 1984, ist aber Bayern 2018.

    Die Diskussion über die äußerst fragwürdige Inhaftierung Deniz Yücels in der Türkei muss unter diesen Voraussetzungen in einem ganz anderen Lichte geführt werden, nämlich einem, das dem Freistaat und der Bundesrepublik nicht besonders schmeichelt.

    Neben der Endloshaft, die es de facto ermöglicht, jeden beliebigen Bürger einzig aufgrund von Vermutungen einzusperren, hält das PAG noch weitere „Schmankerl“ bereit. Dinge, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf.

    Das ganze Konstrukt des neuen PAG basiert auf einer neuen Definition, der sogenannten „drohenden Gefahr“. Sie liegt dann vor, wenn man eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Durchführung einer Straftat in absehbarer Zukunft annimmt. Stellt also ein Ermittler fest, dass eine solche „drohende Gefahr“, besteht, hat er zukünftig ohne richterliche Anordnung Zugriff auf das komplette Arsenal an Ermittlungs- und Überwachungswerkzeugen der Polizei:
    Funkzellenabfrage, Onlinedurchsuchung, automatische Kennzeichenermittlung, Abhören des Telefons, Beschlagnahme der Post, Einsatz von V-Leuten (deren Definition im Gesetzesentwurf, Art. 38 stark an Stasi-IMs der DDR erinnert), DNA-Analysen auf biogeographische Herkunft und noch vieles mehr.

    Begründet wird all das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. April 2016. Dieses bezog sich allerdings ausdrücklich auf Fälle von Terrorismus bzw. die Abwehr terroristischer Anschläge und nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, auf sämtliche Fälle von Kriminalität.

    Um ein krasses Beispiel zu nehmen, welches so hoffentlich auch unter Anwendung des neuen Gesetzes niemals eintreten wird: Wäre es verhältnismäßig, V-Leute in das private Umfeld einer Person einzuschleusen oder aus diesem anzuwerben, von der man vermutet, dass sie in „überschaubarer Zukunft“ ein Auto stehlen könnte? Und nun bitte nicht an das romantisierte Bild eines Tatort-Ermittlers aus dem Fernsehen denken – die Realität ist deutlich anfälliger für Fehler und Ermittlungspannen. Etliche Fälle belegen das.

    Das bayerische Innenministerium behauptet tatsächlich, dass das neue PAG die Stärkung der Bürgerrechte zum Ziel habe. Eine Aussage, die auch der Konsum starker psychoaktiver Substanzen wie Alkohol in übermäßiger Menge nicht mehr erklären könnte – das ist Realitätsverlust hoch zehn oder vielleicht auch schlicht gelogen. Die Abschaffung der generellen Unschuldsvermutung, denn nichts Anderes wird mit der Definition des Begriffes der „drohenden Gefahr“ betrieben, als Stärkung der Bürgerrechte verkaufen zu wollen, ist eine Beleidigung für jeden halbwegs klar denkenden Menschen.

    Zu Ende gedacht wird aus der Unschuldsvermutung eine Schuldvermutung. Nur von einer Beweislastumkehr zu sprechen, was bereits schlimm genug wäre, käme einer Verharmlosung gleich. Wie soll man schließlich beweisen, dass man in der Zukunft keine Straftat begehen wird? Selbst wenn es keine greifbaren Indizien für irgendwelche Pläne gibt, könnte die Gegenseite stets behaupten, dass diese nur gut genug versteckt seien. Zu beweisen, dass etwas nicht existiert, ist ungleich komplizierter als einfach zu behaupten, dass es existiert. Deshalb können ambitionierte Verschwörungstheoretiker in einer halben Stunde auch mehr Unsinn in die Welt setzen, als man in einem ganzen Menschenleben widerlegen könnte.

    Bei vielen bürgerrechtlichen Einschnitten in der Vergangenheit wurde das Argument bemüht, dass es ja nicht so schlimm kommen werde. Oft stimmte das sogar. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Gesetze zu schaffen, die einen Rahmen darstellen, in dem gehandelt werden kann. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Rahmen so weit öffnet, ist deshalb völlig unabhängig von der dann tatsächlich durchgeführten Handlung zu betrachten. Ein Gesetzgeber, der die Möglichkeiten für Überwachung und Demontage der Privatsphäre so weit auslegt, baut Gesetze, die sich bestens eignen, um ein Volk zu unterdrücken. Ob mit Absicht oder aufgrund fehlender Kompetenz ist dabei völlig zweitrangig.

  • Sind so kleine Hände…

    Sind so kleine Hände…

    Die Sicherheitsfantasien mancher Kommunalpolitiker machen mitunter nicht mal vor den Kleinsten halt. Jüngstes Beispiel: Die B.-Traven-Gemeinschaftsschule im Berliner Stadtteil Spandau. Geht es nach dem örtlichen CDU-Bezirksverband, sollen hier bald Fingerabdruck-Scanner installiert werden. Grund sind Gewaltvorfälle mit zumeist schulfremden Jugendlichen, die der Schule zuletzt Negativschlagzeilen bescherten. In ihrem Leitantrag mit dem Titel „Zukunft.Schule“ stellen die Christdemokraten nun ihre düsteren Visionen vor. Um das Klima an der Schule zu verbessern, sollen Schüler dort künftig wie Schwerverbrecher behandelt, biometrisch vermessen und ihre Fingerabdrücke in ein Zugangskontrollsystem eingespeist werden. Zudem sollen Eltern per SMS informiert werden können, ob ihr Kind die Schule betreten oder verlassen hat.

    Für CDU-Bezirksvorstand Thorsten Schatz sei dies zwar nur die „zweitbeste Lösung“. Tatsächlich ist es aber gar keine. Zum einen wäre so ein System allein im Schulalltag überhaupt nicht praktikabel. So gehen an einem üblichen Schultag oft auch Dritte aus völlig legitimen Gründen ein und aus. Sei dies der Postbote, der ein Paket ins Sekretariat bringen muss oder aber Eltern, die ihre Schützlinge abholen oder ihnen vergessene Hausaufgaben und Pausenbrote hinterher tragen. Für solche Fälle oder aber bei technischen Störungen (wie sie an Berliner Schulen nicht unüblich sind) müßte es auch weiterhin ein alternatives Zugangssystem geben. Darüber hinaus ist es weder wünschenswert noch praktisch durchführbar, ein gesamtes Schulgelände hermetisch abzuriegeln. Selbst wenn dies gelänge, so könnten derartige Maßnahmen bestenfalls zu einer Verlagerung der Gewalt außerhalb des Schulgeländes führen. Um sie jedoch nachhaltig zu bekämpfen, benötigt es umfassendere Präventionsarbeit, wie sie etwa verpflichtende Jugendsozialarbeiter an allen Schulen leisten könnten.

    Wesentlich schwerer wiegen hingegen die grundsätzlichen Bedenken. Schulen sollten offene Orte sein, in die Kinder gerne kommen, weil sie dann am besten lernen. Vor allem sollten Schulen aber auch Orte der freien Entfaltung sein, in denen kritisches Denken gelehrt, gelernt und gelebt wird. Restriktive Maßnahmen, wie sie die CDU vorschlägt, können diesen Ansatz nur konterkarieren. Zwar mag im Fall der Grundschüler das Interesse der Eltern, zu wissen, wo ihre Kinder sich aufhalten, noch besonders schwer wiegen. Spätestens in der Mittel- und Oberstufe sollte dieses schrittweise hinter dem Recht der Jugendlichen auf möglichst freie Entfaltung zurücktreten. Eine Benachrichtigungsfunktion, die Eltern live unterrichtet, wenn ihr Kind das Schulgelände verlässt, ist hiermit schwerlich vereinbar. Nicht zuletzt fordert sogar der Berliner Rahmenlehrplan, dass Schülerinnen und Schüler den reflektierten Umgang mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutz erlernen sollen. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, wenn die Vollverdatung von Kinderhänden schon an der Schulhofspforte beginnt, ist höchst fraglich. Hier sollte die CDU dringend noch einmal nachsitzen.

  • Koalitionsvertrag unterschrieben – Piraten zur #GroKo

    Heute haben CD/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Wir haben uns in den vergangenen Wochen viel mit der Großen Koalition (GroKo) und ihren Plänen und Personal beschäftigt und werden das natürlich auch weiterhin tun. Einen kleinen Rückblick gibt’s hier:

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Zehn Jahre danach: Bildungsrepublik Deutschland?

    Ein Digitalministerium für Deutschland?

    Klimaziele 2020 locker erreichen: Eine Anleitung

    Der #GroKo fehlt es an Mut und neuen Ideen!

    GroKo: halbherzige Familienpolitik

    GroKo: Grundgesetz als Verhandlungsmasse?

  • Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Die designierte Staatsministerin im Kanzleramt für Digitales, Dorothee Bär (CSU), beklagt in der BILD-Zeitung einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“, fordert eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ und kritisiert die geplante ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union.

    Dazu der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Wer nicht weiß, dass das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 die Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist, erweist sich als völlig ahnungslos und unfähig zur politischen Begleitung der Digitalen Revolution. Ohne Vertrauen und Kontrolle über die eigenen Daten kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.“

    Bär sagt den EU-Plänen, die personenbezogene Speicherung und Analyse des Surfverhaltens nur noch mit Einwilligung des Nutzers zuzulassen, den Kampf an. Dazu Breyer:

    „Statt die ePrivacy-Verordnung verwässern und US-Spionagekonzernen nacheifern zu wollen, sollte sich Frau Bär lieber dafür einsetzen, dass die Privatsphäre der Nutzer von Google, Facebook und Co. besser geschützt wird. Internetnutzer wollen selbst entscheiden, ob ihr Surfverhalten ausgeschnüffelt und analysiert werden darf. Respektieren Sie das! Zwangs-Einwilligungserklärungen ohne Wahlrecht gehören verboten, statt das Opt-In-Prinzip ganz aufzugeben.“

    Die Piratenpartei fordert: Frau Bär, machen Sie sich nicht wie Herr De Maizière zur Copy&Paste-Lobbyistin der Werbewirtschaft in Brüssel, sondern stellen Sie sich auf die Seite der Nutzer und Verbraucher. Konzentrieren Sie sich auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen schnellen Internetzugang!

    Hintergrund: Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie SIT warnt seit Jahren, durch Tracking entstünden „echte Bedrohungen und Risiken für Werte von Einzelnen und der ganzen Gesellschaft“. Es fordert eine freie Entscheidung der Verbraucher über die Verfolgung des Surfverhaltens, wogegen die deutsche Wirtschaft Sturm läuft.
    Die vom Europaparlament verabschiedete Fassung der ePrivacy-Verordnung wird aktuell mit Vertretern der europäischen Regierungen weiterverhandelt. Eine finale Fassung wird nicht vor Herbst 2018 erwartet.