Durch Handy-Ortungen („nicht-individualisierte Funkzellenabfragen“) geraten jährlich Millionen Bürger ins Visier der Ermittler, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Verhältnismäßigkeit dieses massenhaften Grundrechtseingriffs wird sehr kontrovers diskutiert. Doch viele reden nicht mit, weil ihnen nicht klar ist, wie häufig sie selbst geortet werden.
Mit der bundesweiten Aktion „Handy-Ortung: Wir wollen’s wissen!“ der Piratenpartei können Bürger seit einigen Monaten eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern. Bisher unterstellen die Staatsanwaltschaften vielfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden (§ 101 Abs. 4 S. 4 StPO). Deshalb stellt die Piratenpartei Formulare bereit, mit denen man das Gegenteil bekunden kann. Die Staatsanwaltschaften übergehen diesen Wunsch in ihren Antworten jedoch immer wieder mit einigen Standardargumenten, wie sich gezeigt hat (GStA Schleswig, GStA Köln, GStA Hamm, GStA Düsseldorf).
Vorab ist zu hinterfragen, ob der Benachrichtigungswunsch überhaupt Voraussetzung einer Benachrichtigung ist. Nach Meinung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten richtet sich eine Funkzellenabfrage ohnehin gegen alle Betroffenen, die mithilfe einer Bestandsdatenauskunft identifiziert wurden, weshalb es nur zufällig Mitbetroffene nicht gebe (S. 48, 32). Nach dieser Sichtweise ist für ein Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 4 S. 4 StPO von vornherein kein Raum.
Sieht man die Georteten nicht als Betroffene (Zielpersonen) der Maßnahme an, kommen die Gegenargumente der Staatsanwaltschaften ins Spiel: Standardargument 1: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihres Benachrichtigungswunsches.“
Mit dem Benachrichtigungswunsch willigt der Betroffene in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für Benachrichtigungen ein. Deshalb braucht es entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaften keine Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 BDSG).
Standardargument 2: „Wir sind zur Speicherung Ihres Benachrichtigungswunsches nicht verpflichtet.“ § 101 StPO regelt, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann dieser Pflicht nur durch Speicherung des Benachrichtigungswunsches nachkommen. Denn wenn „unerheblich Betroffene“ ein Interesse an einer Benachrichtigung anmelden, sind sie zu benachrichtigen. Deswegen folgt aus § 101 StPO die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften zur Speicherung von Benachrichtigungswünschen.
Standardargument 3: „Wir wissen nicht, ob Sie Ihr Handy zum Zeitpunkt der Ortung bei sich trugen oder jemand anders.“
Diese Frage ist unerheblich. Der Anschlussinhaber ist von einer Ortung immer betroffen, weil sich daraus die Kenntnis ableiten lässt, dass die von ihm registrierte SIM-Karte an einem bestimmten Ort genutzt wurde (Personenbezug). Der Gesetzgeber kann kein generelles Leerlaufen der ausdrücklichen Benachrichtigungspflicht für Verkehrsabfragen gewollt haben, nur weil sich aus einer Verkehrsdatenabfrage der tatsächliche Nutzer nicht erkennen lässt.
Standardargument 4: „Nachforschungen zur Feststellung der Identität Betroffener sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.“
Nach der Identität von Personen, die eine Benachrichtigung verlangt haben, muss nicht mehr geforscht werden. Sie steht bereits fest.
Gerichtlich geklärt ist die Frage, ob die Betroffenen von Funkzellenabfragen ein Recht auf Benachrichtigung haben, bisher ersichtlich nicht. Dabei dürfte jeder, der von einer Funkzellenabfrage betroffen war (z.B. Teilnehmer an den G20-Gipfelprotesten in Hamburg), die gerichtliche Überprüfung des Absehens von einer Benachrichtigung verlangen können (§§ 101a Abs. 6, 101 Abs. 7 StPO; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2012, 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2016 – 6 – 2 StE 1/14 – m.w.N.). Dies sollte klug, mit guter Vertretung und mit guten Argumenten in Angriff genommen werden.
Unterdessen kann der Druck auf eine politische Lösung erhöht werden, wenn möglichst viele Bürger an der Aktion „Wir wollen’s wissen!“ teilnehmen und eine Benachrichtigung einfordern.
Ein erster Erfolg hat sich bereits eingestellt: Berlin will in Kürze ein Internetportal freischalten, über das man Benachrichtigungen beantragen kann. Das ist der richtige Weg. Auch anderswo haben es die Staatsanwaltschaften in der Hand, ein automatisiertes Informationsverfahren ohne viel Aufwand einzuführen. Nach einem Gutachten des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums kommt eine Information per SMS, die öffentliche Bekanntmachung von Funkzellenabfragen oder die Einbindung von Treuhändern in Frage. Insbesondere ein Opt-In-Verfahren, in dem man eine Information per SMS an die geortete Handynummer beantragen kann, ist datenschutzfreundlich umzusetzen.
Die individuelle Betroffenheit von Massenüberwachung offenzulegen, ist ein wichtiger, Bewusstsein bildender Schritt auf dem Weg zum digital mündigen und wehrhaften Bürger.
„Schicksalstag für die SPD“ – so oder ähnlich titelten die Gazetten, als sie über die Entscheidung des SPD-Sonderparteitags über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD schrieben.
Ja, die Entscheidung wird die weitere Entwicklung der SPD beeinflussen. Interessanter für unser Land ist jedoch, was nach einem ‚Ja‘ der SPD zur #GroKo zu erwarten ist und was den Menschen in unserem Land versprochen wird. In dieser Artikelserie gehen wir diesen Fragen auf den Grund.
Die Sondierungen sind beendet und haben in vielen Bereichen ein Ergebnis gebracht, welches weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Dabei bezieht sich das nicht nur auf unsere Piraten-Sichtweise. Selbst in der SPD herrscht ob dieses Ergebnisses eine spürbare Zerrissenheit, die die ganze Partei nachhaltig beschädigen oder gar spalten könnte.
Zu vielen Themen gab es nun bereits entsprechende Statements, Blogs und Analysen. Auch wir haben uns mit den beispielsweise mit den Digital-Themen auseinandergesetzt und eigentlich in diesen Sondierungsergebnissen entweder nur Enttäuschendes vorgefunden oder wichtige Themen sogar gar nicht finden können, da diese nicht behandelt wurden. Diese Tatsache allein ist schon schlimm genug. Doch neben all diesen thematischen Unzulänglichkeiten haben die Sondierer einen Passus in das Ergebnis hineindefiniert, der einem nur noch die Haare zu Berge stehen lassen kann.
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet. Was vielen vielleicht unbekannt ist, ist die Tatsache, dass der Bayerische Landtag damals das Grundgesetz ablehnte. So verwundert es auch nicht, dass die CSU als Teil der Fraktionsgemeinschaft mit der CDU auch heute nicht zu dazu stehen kann oder will.
Im Grundgesetz selbst finden wir neben vielen wichtigen Punkten auch den Artikel 38. In Absatz (1) wird unter anderem festgeschrieben:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Abgeordneten sollen also ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen sein. Dieser unserer Ansicht nach vorbildliche Ansatz wird leider seit Jahren durch „Vorgaben“ der Bundesregierung, der jeweiligen Parteispitzen oder der Fraktionsspitzen unterlaufen.
Begriffe wie „Fraktionszwang“ begegnen uns nur allzu häufig und beweisen, dass Artikel 38 des Grundgesetzes für viele Politiker nur Makulatur ist.
Natürlich wird es immer wieder Situationen geben, in denen die Geschlossenheit der Regierung zu einem bestimmten Thema angezeigt ist. Dies wird dann meist unter den Begriff „Fraktionsdisziplin“ subsummiert bzw. verstanden. Doch diese Geschlossenheit oder Disziplin sollte durch gute und ausgewogene Gesetzesvorlagen erreicht werden, und nicht durch den Druck und Zwang. Doch offenbar hat sich dieses Verhalten in den Fraktionen so eingebrannt, dass man meinen könnte, es wäre der Status quo.
Und so mutet es ziemlich merkwürdig an, wenn es bei bestimmten Themen dann heißt: „Bei diesem Thema dürfen die Abgeordneten unserer Fraktion nach Ihrem Gewissen abstimmen.“ Man feiert sich also selbst dafür, dass man die Intention des Grundgesetzes fortwährend mit Füßen tritt und dann gelegentlich eine Ausnahme zulässt. Was für eine irre und verquere Vorstellung von Demokratie!
Arbeitsweise
Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen. Der Deutsche Bundestag muss der zentrale Ort der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland sein. Wir stärken die Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat. […] Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Eine gleichlautende Formulierung befand sich bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung(Seite 128). In vollem Bewusstsein, dass die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ die Unabhängigkeit der Abgeordneten mit §38 festschrieben, wird hier erneut die Grundlage dafür gelegt, dass unabhängig von Inhalten massiver Zwang auf die Abgeordneten der betroffenen Parteien ausgeübt werden kann.
Dies entspricht weder unserem Verständnis von Demokratie, noch stärkt es das Vertrauen in Demokratie und staatliche Institutionen. Vielmehr wird genau das Gegenteil erreicht. Die sehr oft angesprochene „Politik-Verdrossenheit“ ist nichts anderes als „Politiker-Verdrossenheit“. Wenn man solche Passagen lesen muss, kann man dies durchaus auch verstehen. Abgeordnete sollten Vertreter ihrer Wähler sein, nicht willige Abnicksklaven einer Fraktion.
Aus unserer Sicht geht es definitiv auch ohne Fraktionszwang. Darauf zu verzichten würde vielleicht auch dazu führen, dass Gesetzesvorlagen wirklich so ausgearbeitet werden, dass sie dem Wohle des Volkes dienen und auch ohne Zwang zu einem breiten Konsens im Bundestag führen.
Abgeordnete, die frei entscheiden können, müssen diese Entscheidung vor ihren Wählern persönlich vertreten. Dies führt dazu, dass mehr zum Wohle der Bürger entschieden wird und der jeweilige Abgeordnete wieder das ist, wofür er gewählt wurde: ein Vertreter der Menschen, durch deren Stimme er ins Amt kam.
Darüber hinaus würde dies auch dafür sorgen, dass unsere gewählten Volksvertreter etwas mehr Demut vor diesem so wichtigen Amt empfinden und sich eben nicht bequemerweise hinter dem Fraktionszwang verstecken können oder müssen. Zusätzlich würde dadurch auch die Freiheit des Mandats gewürdigt.
Dies würde auch den Wählern wieder das Gefühl geben, dass die Abgeordneten die berechtigten Interessen ihrer Wähler wirklich ernst nehmen und vertreten. Notfalls eben auch damit, dass man gegen eine Vorlage der eigenen Fraktion sein darf.
Da wir davon ausgehen, dass dies den Parteien egal sein wird, gibt es aus unserer Sicht nur zwei Wege:
a) Parteien wählen, bei denen der Fraktionszwang von vornherein ausgeschlossen wird und Abgeordnete wirklich nur ihrem Gewissen und dem Wähler verpflichtet sind.
Oder noch besser:
b) Die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden zu allen wichtigen Themen und Gesetzesvorlagen, damit die Stimme des Volkes wieder wichtiger ist als jede Fraktionsdisziplin.
Dieser Beitrag zur aktuellen Löschpraxis in sozialen Medien wurde von „Barbara“, einer Künstlerin, auf Facebook veröffentlicht. Da der Text sehr gut darstellt, was momentan bei dem Versuch, die sozialen Medien zu regulieren, schief läuft, veröffentlichen wir ihn hier.
Hi Leute, ich bin wieder zurück im Netz, die kleine Auszeit hat gut getan.
Leider gibt es ein „Aber“:
In den letzten Wochen haben Facebook und Instagram zahlreiche Beiträge von mir gelöscht, weil sie angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Dabei wurde mir gedroht, dass mein Account gelöscht wird, wenn das nochmal passiert.
Es waren (aus meiner Sicht) völlig harmlose Beiträge, die sich gegen rechtsradikale Schmierereien und diskriminierende Schilderbotschaften gerichtet haben, ihr kennt meine Arbeit.
Leider kann ich die betreffenden Fotos hier nicht zeigen, sonst löschen die tatsächlich meinen Account.
(Es geht zum Beispiel um das Foto „Mein kleiner, grüner Kaktus“, das Foto mit dem Aufruf, einen Tanz-Flashmob vor einem beleidigenden Schild zu machen, den Brief von Bernd H. mit dem AfD-Kugelschreiber, ein Foto von einem Verkehrsschild, dem ich einen Bikini hinzugefügt habe. Und weitere Beiträge, die meines Erachtens gegen kein Gesetz der Welt verstoßen.)
Über das Löschen von Beiträgen entscheiden irgendwelche Angestellte von privaten Firmen im Auftrag von Facebook und Instagram, die im Schnellverfahren entscheiden und nicht einmal irgendwelche Gründe für das Löschen nennen.
Ich sehe die Freiheit im Internet dadurch mehr als nur bedroht, sie wird aus meiner Sicht dadurch ruiniert.
Wie soll Satire im Internet funktionieren, wenn die Satiriker dem Urteil von privaten Firmen ausgesetzt sind, die sich als Richter aufspielen?
Um das klar zu sagen: Ich bin auch der Meinung, dass etwas unternommen werden musste, um Hass und Gewaltandrohungen im Internet einzudämmen. Wenn zum Beispiel etwas strafrechtlich relevant ist, dann gibt es dafür das Strafrecht.
Aber Satire kann in den sozialen Netzwerken unter den gegebenen Umständen nur noch zensiert stattfinden.
Es beginnt schon mit der Zensur im Kopf. Ich muss mir jetzt gut überlegen, ob ich einen Beitrag poste oder nicht, denn die Gefahr, dass meine Seite komplett gelöscht wird, ist allgegenwärtig.
Das war auch vorher schon so, bezog sich aber meistens auf die Darstellung von Nacktheit, dem prüden amerikanischen Verständnis davon, dass ein weiblicher Nippel etwas Schreckliches ist, nicht einmal eine stillende Mutter durfte gezeigt werden. Auch der weltberühmte David von Michelangelo durfte nicht gezeigt werden, weil man seinen Pipimann sehen konnte. (Stand sogar in den FB-Gemeinschaftsstandards.)
Damit musste und konnte ich irgendwie leben, aber willkürliche Zensur meiner Arbeit durch Privatfirmen, die offensichtlich nicht die geringste Ahnung von Satire haben, empfinde ich als unwürdig und es erstickt meinen Schaffenswillen im Hinblick auf die sozialen Netzwerke.
Ich kann und werde auf der Straße weiterhin meine kleinen Zettelbotschaften kleben, aber ich werde mir genau überlegen, wie ich mit dem Veröffentlichen von Fotos auf Facebook und Instagram umgehe. Beuge ich mich der Zensur und poste nur noch völlig unverfängliche Love-Messages, die keinen möglicherweise verfänglichen Interpretationsspielraum offen lassen und sende damit ein verfälschtes Gesamtbild meiner Arbeit in die Welt oder lasse ich es ganz und konzentriere mich auf die Straße, wo ich wirklich frei bin?
Ich werde die Entwicklungen beobachten, bewerten und irgendwann eine Entscheidung dazu fällen.
Ich habe ständig versucht, dem Hass im Internet mit meinen Botschaften etwas entgegenzusetzen, habe dafür super viel positives Feedback bekommen, nicht zuletzt sogar den Grimme Online Award. Dass ich jetzt von den Plattformen Facebook und Instagram dafür abgestraft werde, fühlt sich schrecklich und unwürdig an. Ich liebe die Freiheit und kann auf Dauer nur dort agieren, wo ich sie leben kann.
Facebook war mal so ein Ort und ich werde genau hinschauen, in welche Richtung sich das alles entwickelt.
In Liebe und der Hoffnung, dass sich die Sache zum Guten wendet,
Eure Barbara.
PS: Sorry für den langen Text.
Falls irgendjemand von der Presse daran interessiert sein sollte, um welche gelöschten Fotos es hier geht, dann schreibt mir eine Nachricht, ich schicke sie Euch.
Update 15.01.2018: Wir wir inzwischen erfahren haben, wurden die Beiträge von Barbara laut einer Sprecherin von Facebook „versehentlich“ entfernt und inzwischen wieder hergestellt. Das mag unter anderem auch der medialen Berichterstattung zu verdanken sein.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW gekippt. „Klugscheißer mag niemand, aber wir wussten es halt schon immer besser! Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg“, betont Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der PIRATEN im Organstreitverfahren nach dem Richterspruch.
Carsten Sawosch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Es ist gleichermaßen traurig wie bezeichnend, dass erst wieder ein Gericht zur Klärung eines klaren Sachverhaltes bemüht werden musste. Bereits bei der damaligen 5% Hürde wurde deren Unrechtmäßigkeit deutlich gemacht, als diese gekippt wurde. SPD und Grüne haben so erneut versucht, den demokratischen Wählerwillen zu unterbinden. Ich freue mich daher umso mehr, dass die Piraten in NRW mit ihrer Klage den entsprechenden Erfolg haben und dadurch die Möglichkeiten der politischen Vielfalt wieder hergestellt wird.“
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute die vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 mit großer rot-schwarz-grüner Mehrheit beschlossene kommunale Sperrklausel von 2,5 % gekippt. Allein die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte seinerzeit gegen das sogenannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz gestimmt.
„Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten“, betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in NRW. Wieder einmal habe ein Gericht bemüht werden müssen, um der Bequemlichkeitspolitik Einhalt zu gebieten.
Wer am Vormittag des 3. November versuchte, das Profil des renommierten Publizisten und Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad beim Kurznachrichtendienst Twitter aufzurufen, erhielt lediglich die Meldung, dass der Account gesperrt sei und dessen Inhalte folglich nicht abgerufen werden könnten. Dem mit Twitter vertrauteren Benutzer sind derlei Meldungen inzwischen bereits bekannt. Denn immer häufiger werden dort inzwischen Benutzerkonten wegen vermeintlichem oder tatsächlichem „Hatespeech“ gesperrt oder zumindest in Deutschland blockiert. Nur hatte sich der von Fanatikern bedrohte Islamkritiker in der Vergangenheit eben nicht als praktizierender Hassprediger hervorgetan. Ohnehin war Hamed Abdel-Samad auf Twitter zuletzt kaum noch aktiv in Erscheinung getreten, sondern nutzte das Profil eher zur automatischen Verbreitung seiner parallel im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichten Beiträge. Sein dortiges Profil war jedoch durchgängig zu erreichen und auf diesem Wege informierte der gebürtige Ägypter über die Hintergründe seiner Sperrung. So hatte Abdel-Samad Bilder und Beiträge eines algerischen Islamisten veröffentlicht, der in seiner Heimat wegen Gewalt gegen religiöse Minderheiten inhaftiert war und nun in Deutschland Asyl beantragt habe. Dieser hatte den Autor anschließend im Internet attackiert und damit möglicherweise die Sperre ausgelöst. „Islamisten werden in Schutz genommen und sie dürfen weiterhin gegen den Westen [hetzen], aber Kritiker des Islamismus werden gesperrt. Wir bewegen uns definitiv in die falsche Richtung“, beklagte sich Abdel-Samad. Aufgehoben wurde die Sperre nur, weil dessen Anwalt bei Twitter insistierte und einige Medien auf den Fall aufmerksam machten. Zu Gute kam dem 45-jährigen dabei vermutlich auch seine Popularität.
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Der Fall Abdel-Samad ist dabei in vielerlei Hinsicht interessant. Zum einen bestätigt er die Befürchtung unzähliger Kritiker, die im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Noch-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf die Gefahren des „Overblockings“ – eines vorauseilenden Löschens auch legaler Inhalte – hinwiesen. Zum anderen wirft er die Frage auf, wie viele weniger bekannte Nutzer für ähnliche „Vergehen“ bereits dauerhaft und unwiderruflich gesperrt wurden.
Rückblick: Bereits vor einiger Zeit hatte Heiko Maas der „Hassrede“ im Internet den Kampf angesagt und gemeinsam mit dem ebenfalls SPD-geführten Familienministerium Projekte, die sich dem Kampf gegen „Hatespeech“ verschieben hatten, unterstützt. Staatlich geförderte NGOs sollten im Rahmen einer Taskforce den Betreibern sozialer Netzwerke dabei helfen, unangemessene Beiträge zu entfernen. Kritiker bemängelten bereits damals, dass gar nicht verbindlich definiert wurde, was eigentlich unter „Hassrede“ zu verstehen sei. Als diese Initiative die gewünschte Wirkung verfehlte, zog man finanzielle Sanktionen gegen die Plattformanbieter in Betracht. Um dem Kampf gegen „Hatespeech“ zusätzlich Ausdruck zu verleihen, wurde eigens ein Gesetz erarbeitet, statt lediglich das bereits vorhandene Telemediengesetz anzupassen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden seither Twitter, Facebook und Co. enge Fristen zur Löschung unangemessener Beiträge gesetzt. Für den Fall, dass diese der Löschung nicht umgehend nachkommen, sieht das NetzDG Strafzahlungen in nicht unerheblicher Höhe vor. Die Betreiber sollen dabei binnen kürzester Zeit und weitestgehend eigenverantwortlich – d. h. ohne Hinzuziehung ordentlicher Gerichte – über mögliche Löschungen entscheiden. Spätestens hier sahen weite Teile der Zivilgesellschaft die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit erheblich in Gefahr. Das NetzDG wurde dennoch im Eiltempo mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen; wohl auch weil der bis dahin eher glücklose Justizminister dringend eine Möglichkeit zur Profilierung im anstehenden Bundestagswahlkampf benötigte.
Seit 1. Oktober ist das umstrittene Gesetz nun in Kraft und seine Kritiker – zu denen die Piratenpartei von Beginn an gehörte – dürften sich nicht erst seit dem Fall Abdel-Samads bestätigt sehen. Der bereits jetzt entstandene Eindruck ist verheerend und das NetzDG erweist sich in zunehmendem Maße als ernste Gefahr für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht dient auch und gerade dem Schutz kritischer, unbequemer, bisweilen sogar unsachlicher oder gar bewusst provozierender Äußerungen. Und von diesem Recht waren auch die Beiträge von Hamid Abdel-Samad und zahlreichen anderen namenlosen, inzwischen blockierten Kommentatoren zweifelsohne gedeckt. Auch wenn wir vermutlich nie erfahren werden, ob sich Twitter bei seiner umstrittenen Löschung tatsächlich auf das NetzDG von Heiko Maas berief: mit diesem Gesetz hat der Justizminister den Boden für willkürliche, intransparente Löschungen missliebiger Meinungen im Internet bereitet. Als Piraten fordern wir daher die künftige Bundesregierung auf, dieses in seiner Wirkung unberechenbare Gesetz umgehend wieder abzuschaffen, die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung zu beenden und damit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit wieder die für eine funktionierende Demokratie unerlässliche Achtung zu verschaffen.
Ihr wollt private Fotos von Politikern der CDU/CSU und SPD sehen?
Die Piratenpartei Deutschland rief am vergangenen Sonntag zu einem Wettbewerb #Volkstrojaner auf, in dem es darum ging, Fotos von denjenigen Regierungspolitikern zu machen und zu veröffentlichen, welche am 22. Juni 2017 in der Plenardebatte im Bundestag das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ und den dazugehörigen Änderungsantrag der Bundesregierung positiv abgestimmt haben.
„Wir haben leider kein Foto für Dich!“, sagen die Spitzenkandidaten der Piratenpartei Deutschland: René Pickhardt, Anja Hirschel und Sebastian Alscher
Vorweg: Wir haben leider kein Foto für Dich!
„Seid ihr zu dem geworden was ihr bekämpfen wollt?“
„Wie geht euer Kampf für die Grundrechte mit der Aktion zusammen?“
Reaktionen, die aktuell immer lauter durchs Netz schallen. Auslöser ist unsere Aktion „Volkstrojaner“, in der zum Einreichen von Bildern von Politikern aufgerufen wurde. Dies lässt sich natürlich nicht in 140 Zeichen beantworten. Ich muss mich bei jedem bedanken, der sofort reagierte und den Datenschutz gefährdet sah. Der Reflex ist genau richtig, gerade auch in seiner Heftigkeit. Wenn die Persönlichkeitsrechte bedroht sind, kann und darf nicht geschwiegen werden. Eine umfassende Überwachungsaktion, die sich gegen eine Gruppe von Menschen richtet – undenkbar, unfassbar, unverschämt. Ja! Das darf nicht sein! Richtig! Schreit uns entgegen, wie unfassbar abstoßend Überwachung ist, dass kein Argument diese rechtfertigen darf. Diese Prügel stecken wir gerne ein. Wenn Fakten, klare Argumentation und feine Ironie von populistischen Parolen übertönt werden und kein Gehör mehr finden, bedarf es nicht nur eines Winkes mit dem Zaunpfahl sondern gleich eines ordentlichen Trittes durch ein großes hölzernes Pferd.
Volkstrojaner – Banner auf der Demo in Karlsruhe – Foto: Jürgen Grothoff
Woher rühren diese hoch emotionalen Reaktionen? Es gibt eine klar betroffene Gruppe an Menschen, die wir vage als „Politiker, welche die staatliche Überwachung befürworten“ tituliert haben. Jedem von uns treten dabei sofort Gesichter vor Augen. Es sind Menschen, Individuen, die einer Aktion unterworfen werden sollen, gegen die sie sich nicht wehren können. Die sie beim bloßen Bewegen im öffentlichen Raum treffen könnte und so die freie Bewegung und eventuell damit das Verhalten einschränkt. Und der Schuldige? Klar zu identifizieren, das sind wir PIRATEN, welche die Aktion ins Leben gerufen haben. Greift uns an, diskutiert und meinetwegen pöbelt auch, aber bitte tut eines nicht – es widerstandslos zulassen und mit einem Achselzucken akzeptieren.
Ein Blick in unser Programm genügt, um zu wissen, wofür wir kämpfen und unser Letztes geben. Niemals würden wir die Freiheit und den Schutz des Einzelnen opfern. Es war nie geplant, einen Onlinepranger zu erstellen. Ausgerechnet bei der Demonstration in Karlsruhe für genau diese unsere Grundrechte lief der besagte Volkstrojaner als übergroßes Banner mit. Auf dem Pferdekörper thront der Kopf genau jenes Gartenzwerges, der sich ausgerechnet im Kampagnenmotiv für den Schutz der Privatsphäre findet. Ja, es ist keine feine elegante Kritik mit dem Florett, sondern mit dem Holzhammer: flach und hart. Man muss das nicht mögen. Aber es ist eine Möglichkeit, das so abstrakte Thema zu visualisieren und offene Diskussionen anzuregen.
Und deshalb: STOP
Ein Schritt zurück und die Gedankenspirale bitte kurz anhalten.
Die Reflexe zum Schutz des Einzelnen und seiner privaten Umgebung sind der stärkste Schutz für unsere freie Gesellschaft, den wir uns wünschen können. Nur sind gerade diese Reflexe in die falsche Richtung gepolt worden. Erst, wenn der Betroffene ein Gesicht hat, wenn die Gefahr nicht mehr abstrakt, sondern greifbar ist, setzt diese längst überfällige Reaktion ein. Doch dreht sich die öffentliche Debatte aktuell denn wirklich um den Schutz unserer Freiheit? Während der letzten Monate wurden unsere Grundrechte in einem erschreckenden Maße eingeschränkt. Jeder dieser kleinen Schritte war für sich betrachtet dabei die scheinbar einzig vernünftige Lösung für verschiedenste Gefährdungen. Echte Schicksale, Menschen in Situationen, in die jeder von uns einmal kommen könnte, ließen uns all diese Einschränkungen ertragen. Nur vernünftig, ein kleiner Preis für das gute Gefühl, eine Lösung gefunden und etwas getan zu haben. Wer dies nicht mittragen kann oder will hat doch Mitschuld, wenn wir nicht sicher sind, nicht wahr?
Damit 2018 nicht wie 1984 wird
Wer den Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit nicht zustimmt, hat doch fast schon selbst Blut an den Händen, oder? Weshalb sollte man denn nicht wollen, dass der Staat auf uns mit allen Mitteln aufpasst? Es tut doch nicht weh, wenn in irgendeiner Datenbank steht, wo ich mich hin bewege oder mit wem ich telefoniere. Schließlich bin ich ein unbescholtener Bürger und habe nichts zu verbergen oder gar etwas Illegales vor. Genau diese Verzerrung der öffentlichen Debatte führt dazu, dass es inzwischen geradezu einer Rechtfertigung bedarf, wenn die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte tatsächlich eingefordert werden. Was es wirklich bedeuten würde, nicht frei demonstrieren zu dürfen, keine unabhängige Presse zu haben oder einer Zensur unterworfen zu sein; dies ist eine Dystopie, die wir mit aller Macht verhindern müssen. Wohin das in letzter Konsequenz führen kann, wird uns immer drastischer vor Augen geführt.
Es geht um Dich!
Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl 2017
Wir dürfen keine Instrumente installieren, die zur Einschränkung unserer freien Gesellschaft genutzt oder missbraucht werden können. Wir dürfen keine Datensammlungen zulassen, die das Potential beinhalten, Menschen zu schaden. Selbst der wohlwollendsten Regierung darf nicht erlaubt werden, was wir nicht auch bei jeder anderen Regierung zulassen würden. Diskutieren wir endlich darüber, um was es eigentlich geht. Das Gesicht desjenigen, für dessen Rechte wir uns einsetzen, schaut Dir jeden Tag aus dem Spiegel entgegen. Es geht um Dich. Um den Schutz Deiner Freiheiten und Grundrechte, die Dir niemand nehmen darf. Der freie Mensch steht im Mittelpunkt und jede Anstrengung ist gerechtfertigt, um unsere schöne, freie und offene Gesellschaft zu erhalten. Dies ist unsere verdammte Pflicht als demokratische Bürger. Dies dürfen wir niemals vergessen oder gar leichtfertig aufgeben.
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl 2017 und Sprecherin für Digitalisierung der Piratenpartei Deutschland
Legal? Illegal? Nicht egal!
René Pickhardt, Sprecher für Netzpolitik und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017
Der #Volkstrojaner spielt an den Grenzen der Legalität mit dem Aufruf zum zivilen Ungehorsam. Persönlich finde ich zivilen Ungehorsam ein spannendes Mittel der letzten Wahl, um zur politischen Willensbildung der Gesellschaft beizutragen und moralische beziehungsweise ethische Fragenstellungen klären zu können. Jedoch würde ich persönlich niemals Menschen dazu aufrufen, sich am zivilen Ungehorsam zu beteiligen. Da ich in der Kampagnenphase gesundheitlich angeschlagen war, konnte ich mich nicht am Volkstrojaner beteiligen und habe selbst erst aus den Medien von der Aktion erfahren. Ich würde natürlich nicht dazu aufrufen, Fotos von Politikern aus ihrer Freizeit zu sammeln und zu veröffentlichen! Denn ich würde ebenfalls nicht wollen, dass jemand Daten über mich sammelt und diese nutzt – wie etwa beim Staatstrojaner der Bundesregierung. Die Piratenpartei hat mit dem Volkstrojaner jedoch den wach rüttelnden Charakter in den Fokus gestellt. Ich danke jedem, der sich nicht an der Aktion beteiligt hat und keine Fotos von Politikern der großen Koalition in ihrer Freizeit bei Twitter geteilt hat. Das innere Bauchgefühl, dass dies falsch wäre, hat offenbar gesiegt. Genau so falsch ist der Staatstrojaner, nur dass bei ihm das Bauchgefühl der Politiker von CDU/CSU und SPD versagt hat. Das ist mehr als bedauerlich, denn ihr Beschluss trifft jeden in unserem Land: Er hebelt die Privatsphäre jedes Einzelnen aus.
René Pickhardt, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017 Sprecher für Netzpolitik der Piratenpartei Deutschland
Hintergrund: Unsere Aktion zum #Volkstrojaner – oder: was vorher auf dieser Seite stand
Die Regierung spioniert zukünftig die Bevölkerung mit dem Staatstrojaner aus, jetzt spionieren wir zurück. Gewinne täglich bei unserem ‚Wettbewerb der Spionage‘ – mit dem #Volkstrojaner
Was heißt eigentlich ‚Staatstrojaner‘?
Offiziell heißt der Staatstrojaner eigentlich „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens„, welches die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erlaubt, um schwere Straftaten zu verhindern. Der Staatstrojaner selbst steht nicht im Gesetzesentwurf, wohl aber in einem Verfahrenstrick, den die Bundesregierung nachträglich als „Formulierungshilfe“ eingebracht hat und das Parlament übernommen hat. Eine öffentliche Debatte fand deshalb praktisch nicht statt. Jetzt soll das staatliche Hacken zum Standardinstrument werden und alltäglich passieren. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Vosshoff erfuhr erst über die öffentliche Berichterstattung davon – und war nicht gerade amüsiert.
Schlimmer als der ‚Große Lauschangriff‘
Das Hacken von Computern, das Verwanzen von Smartphones, das heimliche Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten und das Abgreifen von persönlichen Daten durch Deutschlands Strafverfolgungsbehörden bedeutet, dass die Regierung mit dem Staatstrojaner die gesamte Bevölkerung ausspionieren kann – unter Nutzung aller technischen Möglichkeiten – von Handy bis Heim-PC.
Staatstrojaner ist verfassungswidrig
Dazu haben sich die Piraten bereits am Tag der parlamentarischen Entscheidung deutlich geäussert: Wir halten dieses Gesetz für verfassungswidrig und lehnen die lückenlose Überwachung vollumfänglich ab!
Gewinnspiel
Wie und was kann ich gewinnen?
1. Bilder machen
Fotografiere die Politiker der regierenden Parteien CDU, CSU und SPD in ihrer Freizeit, ganz besonders gerne diejenigen im Bundesparlament, die den Staatstrojaner bewilligt haben. Die Fotos können aber auch im Internet gefunden, selbst geschossen oder aus alten Magazinen bzw. Zeitungen gescannt sein – egal woher ihr sie habt.
2. Bilder posten
Poste deine Foto auf Twitter oder Facebook mit den Hashtags #Volkstrojaner und #Piraten, damit wir dein Werk sehen können. Gewinnen kannst du täglich Preise, die deine Daten und Anonymität schützen.
3. Preise gewinnen
Für das beste Politiker-Foto der Woche kannst du folgende Preise gewinnen:
USB-Stick mit 256-bit AES Verschlüsselung
Wir verlosen wöchentlich einen USB-Stick mit 256-bit AES Verschlüsselung. Um den zu knacken müssen 1 Million Computer jeweils 1 Million Kombinationen pro Sekunde durchrechnen und brauchen für alle Verschlüsselungs-Kombinationen ca. 3,74 x 1057 Jahre. Das ist Datensicherheit.
Anti-Spy Webcam-Aufkleber
Wir verlosen täglich 10 Anti-Spy Webcam-Aufkleber, die deine Privatsphäre schützen, Webcam Spionage stoppen und auf Smartphones, Laptops, Tablets und All-in-One-Desktops passen.
Schwarze-Balken-Brille
Wir verlosen insgesamt 20 Brillen, die wie ein schwarzer Balken übers Auge gehen. Ein echter Hingucker, da das Foto so wirkt, als wäre deine Augenpartie zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ausgeblendet worden.
Aufkleber NSA Monitored Device
Personalisiere deine Sachen (z.B. Laptop, Handy, Notizbuch, Auto oder Bike) mit diesem coolen Aufkleber. Zeige deine politische Haltung und erkläre stolz, dass dir sehr wohl bewusst ist, das die National Security Agency (NSA) überall auf der Welt Geräte infiltriert, hackt und abhört.
RFID-Schutzhülle für Personalausweise
Diese TÜV geprüfte RFID Blocking NFC Schutzhülle für Kreditkarte, Personalausweis, EC-Karte, Reisepass, Bankkarte oder Ausweis bietet 100%-igen Schutz gegen unerlaubtes Auslesen.
Transparente Briefumschläge
25 transparente Briefumschläge im DIN lang Format (110 x 220 mm), um darauf hinzuweisen, dass unsere digitale Post mitgelesen werden kann. Also können wir unsere Briefe auch direkt sichtbar verschicken, da der Staat sowieso mitlesen kann.
#Volkstrojaner – Hackerangriff aus der Bevölkerung
Die PIRATEN starten die Aktion #Volkstrojaner am 9. September – einen Tag vor ihrem 11. Geburtstag und am Tag der Demonstration „Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte“ in Berlin und Karlsruhe. Dabei handelt es sich um eine mehrwöchige Social Media Aktion, die dazu aufruft, Fotos von den Regierungspolitikern zu machen, die für den Staatstrojaner gestimmt haben und die sie selbst in ihrer Privatsphäre zeigen. Diese Fotos sollen dann in den sozialen Medien unter dem Hashtag #Volkstrojaner gepostet werden. Alternativ können uns auch Fotos von Politikern per E-Mail zugeschickt werden, die wir dann veröffentlichen.
Diese Fotos können im Internet gefunden sein, selber geschossen werden, aus alten Magazinen bzw. Zeitungen gescannt, oder egal woher sein. Die Piratenpartei Deutschland ruft natürlich ausdrücklich nicht zum Hacken oder illegalen Handlungen auf und kann für entsprechende Handlungen einzelner Personen keine Haftung übernehmen.
Prämiert wird von PIRATEN
Besonders gelungene Einsendungen werden mit Preisen prämiert und falls gewünscht, unter Angabe der Gewinnernamen auf der Seite www.volkstrojaner.de veröffentlicht. Die Jury besteht aus Mitgliedern der Piratenpartei*.
Disclaimer: Die Piratenpartei Deutschland ruft ausdrücklich nicht zum Hacken oder illegalen Handlungen auf und kann für entsprechende Handlungen einzelner Personen keine Haftung übernehmen. Dem Volkstrojaner kann man übrigens auch auf Twitter folgen. Hinweise dazu was juristisch erlaubt ist und wo die Grenzen überschritten werden (und wo nicht) gibt der Artikel vom juraforum.de: Meine Bilder im Internet – ich wurde nicht gefragt- was tun?.
*Update: Die Jury besteht nicht wie fälschlicherweise in einer früheren Version des Beitrags behauptet aus den Spitzenkandidierenden der Piratenpartei Deutschland zur Bundestagswahl. Hier hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen, der erst im Nachhinein festgestellt wurde. Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.
Die bundesweit in Kommunen eingesetzte Software der Bundestagswahl ist unsicher, haben Journalisten von ZEIT ONLINE gemeinsam mit Fachleuten vom Chaos Computer Club herausgefunden und in einem Beitrag dokumentiert. Der Bundeswahlleiter und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zwar alarmiert, aber leider viel zu spät. In der heutigen Heise-Show wird um 12 Uhr mit dem Sprecher des CCC Linus Neumann öffentlich darüber diskutiert, ob das Wahlergebnis sicher sein werde.
Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen
Gehandelt wird später, denn die verantwortlichen politischen Stellen sind der Meinung, die Digitalisierung komme ja erst in 10 bis 20 Jahren. Ein grundsätzliches Problem.
Sebastian Alscher, Sprecher für Finanzen und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland dazu: „Wieder zeigt sich: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Wahlen sind das Lebensblut der demokratischen Legitimation. Die Fahrlässigkeit im Umgang mit ihrer Umsetzung ist höchst alarmierend und unbegreiflich. Dass Wahlsoftware am Wahlabend die Prozesse erleichtert ist legitim, sollte aber niemals dermaßen ungeprüft und als alleiniges Mittel in Einsatz genommen werden. Besonders ärgerlich ist hier, dass die Piratenpartei schon vor zwei Legislaturperioden darum gekämpft und sogar geklagt hat, um die gebotene Sorgfalt walten zu lassen. Hier muss man von Vorsatz reden, das kann man nicht als Blauäugigkeit abtun, es ist schlichtweg ignorant und gefährlich! Es zeigt, wieviel Nachholbedarf im Verständnis der Digitalisierung noch besteht.“
Vertrauen in die Demokratie würde erschüttert
Die Analyse des CCC listet in ihrem Fazit eine Vielzahl von politischen Forderungen auf, die zeigen, dass das System in der jetzigen Form nicht bestehen bleiben kann und grundlegend verbessert werden muss. Der gesamte Zustand zeigt auf, warum die von der Piratenpartei vor zwei Jahren geforderte Offenlegung des Source-Codes der Software so wichtig gewesen wäre. Eine Software wird nicht durch ein Verheimlichen des Programmcodes sicher, sondern u.a. durch die Verwendung geeigneter Verschlüsselungstechnologien. Ein Zitat auf Seite 4 des Berichts schlussfolgert:
„Eine Manipulation würde demnach mit großer Wahrscheinlichkeit auffallen, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und die Integrität des Wahlvorganges jedoch mitunter schwer erschüttern.“
Chaos Computer Club
Jede Software ist potentiell anfällig
„Ebenso überraschend ist die berichtete Reaktion des Landeswahlleiters, lediglich sämtliche mit der Software „PC-Wahl“ übertragenen Ergebnisse zu überprüfen. Denn die Analyse zeigt, dass potentiell jede Wahlsoftware manipulationsanfällig sein könnte, nicht nur diese eine. Die Verwendung einer symmetrischen Verschlüsselung allein sollte bereits Grund genug sein, das aktuelle Konzept kritisch zu hinterfragen. Hier scheint man sich möglicherweise des wirklichen Ausmaßes des Risikos nicht bewusst zu sein“, so Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland.
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich darüberhinaus in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung des sogenannten „Hackerparagraphen“ § 202c StGB ein, damit solche Aufdeckungen straffrei bleiben. Der Hackerparagraph sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit und öffnet Tür und Tor für willkürliche Verfolgung von im IT-Sicherheitsbereich tätigen Personen.
UPDATE: Hier findet ihr die Aufzeichnung der Heise-Show
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PIRATEN fordern die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.
„Die Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag ist lange überfällig. Wir PIRATEN erkennen die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an, solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
„Wir PIRATEN fordern ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden“, ergänzt Sebastian Alscher, Sprecher für Finanzen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm. Transparenz ist eines der Kernthemen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘
Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.
Konkret: So soll das Lobbyrigister aussehen
Ein Lobbyregister soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen.
Es muss aussagekräftige Angaben hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen sowie, bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken, Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden. Der Präsident des Bundestages soll bis auf Weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden.
Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.
Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens. Aus Transparenzgründen soll das Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.
„Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, zum Beispiel den Bundesrechnungshof oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann“