Kategorie: Justiz

  • CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    Freihandel, hört sich doch gut an? Keine Behinderungen im Warenverkehr, keine unnötigen Zölle, Handel auf Augenhöhe.

    Leider erinnern Freihandelsabkommen oft an Hundekuchen, der bellt nicht und Hund ist auch nicht drin. So ist es auch mit CETA. Da ist jede Menge drin, verteilt auf 1600 Seiten Vertrag findet sich ein bunter Bauchladen von Themen aus dem Bereich Laissez-Faire-Economy, aber ganz wenig Freihandel.

    Die Tatsache, dass die Grünen jetzt der Ratifizierung zugestimmt haben, kann man nur als kompletten Ausverkauf der eigenen Werte bezeichnen. Die Absenkung von Umweltstandards und die Einrichtung eines privaten Schiedsgerichts sind weithin bekannt, aber der Vertrag geht noch deutlich darüber hinaus.

    Alleine schon die Einrichtung des Schiedsgerichts wird zu massiven Behinderungen im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz führen. Da ist beispielsweise die kanadische Ölproduktion aus Ölsand. Dagegen ist der Braunkohletagebau in Deutschland eine Oase des Naturschutzes. Der Abbau von Ölsand hinterlässt vergiftete Ödlande und die Abscheidung des Öls ist energetisch enorm ineffizient. Trotzdem hat die EU, vor der ursprünglichen Verabschiedung von CETA, Produkte aus Ölsand als kaum CO2-intensiver als konventionell geförderte Petrorohstoffe eingestuft. Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen, das wieder zu ändern, aber dummerweise gibt es dann das Schiedsgericht.

    Weniger bekannt sind z. B. die Regelungen im Bereich des Urheberrechts. Da hat man vorgeblich ja „nur“ die Berner Konvention umgesetzt. Eine Regelung aus dem Jahr 1974, die komplett aus der Zeit gefallen ist. Sie ist bis dato nicht mehr ansatzweise anwendbar und dennoch wurde sie in massiv verschärfter Form in den Vertrag aufgenommen.

    Im Prinzip wurde die Beweislast bei Copyrightstreitigkeiten umgekehrt. Wer sein Copyright „hinreichend“ belegen kann, darf dafür sorgen, dass Waren im Zoll beschlagnahmt werden. Witzig dabei ist, dass es als hinreichend gilt, ein vermeintliches Original mit Namen darauf vorweisen zu können. Die Autoren dieser Klauseln dachten wohl an das auf Büttenpapier handgeschriebene Original und weniger an die heutige Realität digitaler und damit leicht manipulierbarer Dokumente, Bilder, usw. (CETA Vertrag Seite 168, Art. 20.42).

    Auch sehr hilfreich als Waffe ist die Option, dass bei Copyrightstreitigkeiten nicht etwa der normale Rechtsweg gilt. Es ist vorgesehen, dass strafrechtliche Prozesse und Maßnahmen eingesetzt werden (CETA Vertrag Seite 165, Art. 20.35).

    Meint ihr, dass diejenigen, die derzeit laut über den angeblichen Freihandel jubeln, das auch noch tun werden, wenn ein Mitbewerber einen Copyright-Streit auf der Basis von Ideen aus dem Jahr 1974 vom Zaun bricht? Ein leicht bearbeitetes digitales Dokument kann man doch recht schnell zur Hand haben und schon verursacht der Zoll für eine kleine Einfuhr-Verzögerung und vielleicht sorgt er noch für eine Hausdurchsuchung.

    Auch sehr nett ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass öffentliche Dienstleistungen insbesondere dann, wenn sie eine natürliche oder zugesprochene Monopolstellung haben, nach kommerziellen Maßgaben erfolgen müssen (CETA Vertrag 124 ff Kapitel 18.5). Also Schluss mit unter Wert verkaufter kommunaler Wasserversorgung, Müllentsorgung und dem ganzen anderen Zeug, das nur den Gewinnabsichten von Konzernen im Weg steht. Praktischerweise gibt es das Schiedsgericht, vor dem kann man dann klagen, wenn kommunale Betriebe im Weg sind.

    Ein Thema, an dem ganz viele Firmen interessiert sind, die nach Kanada exportieren wollen, sind die sogenannten „nicht tarifären Handelshemmnisse“. Das sind hauptsächlich Standards, die dafür notwendig sind ein Produkt auf den Markt bringen zu können. Hier hat man sich auf eine gegenseitige Anerkennung der Produktzulassung geeinigt.

    Klingt toll, oder?
    Aber nur, solange man nicht weiß, wie das in der EU und in Kanada funktioniert.

    Kanada ist mit seinen Standards mit den USA harmonisiert, zumindest so weit das chaotische Standardisierungs-System der USA das zulässt. In Kanada ist es zumindest formal staatlich organisiert, in den USA primär durch Versicherungen vorgegeben. In Kanada funktionieren Standards für die Sicherheit von Produkten so, dass es akkreditierte Prüflabore gibt, die Produkte auf die Einhaltung der Standards überprüfen. Dummerweise hat aber jedes Labor seine eigenen, spezifischen Standards. So kann es vorkommen, dass es für einen Sachverhalt mehr als ein Dutzend Standards gibt, die eigentlich qualitativ gleichwertig sind, aber leicht voneinander abweichen.

    Eine kanadische Firma, die ihr Produkt so hat testen lassen, kann dieses dann nach CETA auch in der EU auf den Markt bringen.

    Umgekehrt wird es spannend. In der EU müssen die meisten Produkte nicht zertifiziert werden. Das trifft nur für kritische Produkte zu, beispielsweise Medizinprodukte und Fahrzeuge. Bei den meisten Produktkategorien gibt es einen Satz eindeutiger Standards, die eingehalten werden müssen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich dies entweder durch eigene Tests oder mit externen Labor sicherzustellen und erklärt dann die Konformität der Produkte.

    Also hat eine europäische Firma für die meisten Fälle keinen Vorteil durch CETA, es ist weiterhin die Zertifizierung notwendig, zusätzlich zur CE-Konformitätserklärung in Europa. 1:0 für Kanada?

    Sehr spannend ist auch die Frage, was das für Folgen für das europäische Standardisierungssystem und die CE-Kennzeichnung haben wird. Bisher gilt die Regel, dass es für einen Sachverhalt genau einen verbindlichen Standard gibt. Diesen Zustand zu erreichen, hat Jahrzehnte gedauert. Angefangen hat die EU mit ca. 1,4 Millionen nationalen Standards, bis heute wurden diese auf 160.000 EU-weit geltende Standards reduziert.

    Damit in der EU ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf, muss es das CE-Zeichen tragen und eine Konformitätserklärung dazu existieren. Mit CETA bedeutet das jetzt, dass ein kanadisches Prüfzeichen dazu berechtigen würde, die CE-Konformität zu erklären. Also eigentlich müssten damit die Vorgaben für die jeweiligen Produktarten erweitert werden, so dass das Produkt den europäischen Standards, oder einer Auswahl aus dem Bündel der kanadischen Standards entsprechen muss.

    Offensichtlich fehlte bei der Verhandlung von CETA an vielen Stellen der Sachverstand, an anderen haben sich Lobbyinteressen von Konzernen durchgesetzt. Insgesamt ist dieser Vertrag kein Freihandelsvertrag, sondern eine Mogelpackung, die mal wieder zum Nachteil der Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen ausgeht.

    Die Kehrtwende der Grünen, diesem Vertrag zuzustimmen ist um so weniger verständlich, da dieselbe Regierung grade den Ausstieg aus der Energiecharta beschlossen hat, einem Vertrag mit genau so toxischen Elementen wie CETA. Leider ist dennoch kein Lerneffekt zu sehen.

    Der CETA Vertrag in komplettem Umfang:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf
     

  • Piratenpartei erstattet Strafanzeige gegen Björn Höcke

    Piratenpartei erstattet Strafanzeige gegen Björn Höcke

    Die Piratenpartei hat gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Strafanzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkes Verstorbener erstattet. Björn Höcke hat in einem Telegram-Beitrag vom 20.10.2022 Geflüchtete pauschal kriminalisiert und zusätzlich eine explizite Wortwahl aus der Zeit des Nationalsozialismus gewählt, um gegen Geflüchtete und Migrant:innen zu hetzen.

    „Dem Versuch von Herrn Höcke, nationalsozialistische Sprache und die mit ihr verbundenen Verbrechen zu relativieren um damit gegen Geflüchtete und Migrant:innen zu hetzen, stellen wir PIRATEN uns konsequent entgegen. Aus diesem Grund haben wir uns an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gewandt, um die Straftatbestände der Volksverhetzung (§130 StGB) und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§189 StGB) prüfen zu lassen,“

    kommentiert Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Gleich mehrere Ausdrücke von Herrn Höcke sprechen eine eindeutige Sprache. Er gaukelt einen Krieg der „Einwanderer“ gegen die deutsche Bevölkerung vor („alltäglicher Verdrängungskrieg“). Damit bedient er den rechtsextremen Mythos der „Umvolkung“ – der menschenverachtenden, verschwörungsideologischen Behauptung, eine zuziehende ethnische Gruppe würde die „vorherrschende“ ethnisch homogene Gruppe in der Bevölkerung verdrängen.“

    „Aber besonders unfassbar ist der Ausdruck des „lebensunwerten Leben“ im Beitrag. Herr Höcke bedient sich dabei einer nationalsozialistischen Ausdrucksweise im Bezug auf Euthanasie, bei der hunderttausende Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Erkrankungen von den Nationalsozialisten ermordet wurden. Diese Praxis wirft er in dem Beitrag unseres Erachtens „Einwanderern“ vor. Dies stellt für uns sowohl eine ungeheuerliche Provokation als auch gleichzeitig eine bewusste Verunglimpfung des Andenkes von Verstorbenen dar. Darüber hinaus normalisiert die Aussage NS-Verbrechen („also nichts Besonderes“), was einer Relativierung der Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus gleichkommt. Es darf keine Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen sowie eine derartige Verunglimpfung ganzer Bevölkerungsgruppen geben!“

    fordert Herpertz.

    Über den Fortgang des Prozesses wird die Piratenpartei berichten.

  • PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    +++ Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen +++

    Die Piratenpartei Dresden unterstützte mehrere Betroffene bei der Wahlanfechtung gegenüber der Landesdirektion Sachsen. Mehrere Wahlberechtigte hatten ihre Unterlagen für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl im Juli 2022 sehr spät oder sogar erst nach dem Wahltag erhalten.

    “Nachdem diese Wahlanfechtungen durch die Landesdirektion zurückgewiesen wurden, unterstützen wir nun einen Betroffenen bei der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht,”

    so Jens Hänsch, Rechtsanwalt und Justiziar der Piratenpartei Deutschland.

    “Nach Art. 38 GG hat der Staat alle Anstrengungen zu unternehmen, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung des Wahlrechtes zu ermöglichen. In Zeiten, in denen uns u.a. das Berufsleben hohe Mobilität abfordert, kommt dabei der Ausübung des Wahlrechtes aus der Ferne besondere Bedeutung zu. Diese hohe Bedeutung findet sich aber nicht in der aktuellen Gesetzeslage wieder, welche die Rahmenbedingung für eine Briefwahl nur unzureichend regelt.”

    “Dieses Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen,”

    erwartet Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    “Die Pannen im vergangenen Jahr in Berlin und das Chaos in Dresden zeigen deutlich, dass es klarere Regeln für die Durchführung von Briefwahlen braucht – egal, ob ein Gemeinderat gewählt wird oder das Europäische Parlament. Über das gerichtliche Verfahren hoffen wir, diese besser definieren und durchsetzen zu können. Es geht uns explizit nicht darum, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, sondern darum, dass festgelegt wird, bis wann Briefwahlunterlagen bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommen müssen.”

    Mit Blick auf die politische Dimension der Klage führt Herpertz weiter aus:

    “Die Grundwerte der PIRATEN lauten Teilhabe und Transparenz. Aus diesem Grund können wir es nicht akzeptieren, wenn eines der grundlegendsten Teilhaberechte intransparent umgesetzt oder durch Schlamperei teilweise vereitelt wird. In Dresden haben einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen zwei Tage vor oder sogar erst nach der Wahl erhalten und konnten nicht mehr wählen. Es kann bei kommenden Wahlen alles passieren, bis dahin, dass ganze Stadtteile zum Nachteil der Wahlberechtigten später dran sind. Das muss verhindert werden.”

    Die PIRATEN haben zugesagt, die Betroffenen der Briefwahlpanne bei der Dresdner OB-Wahl bei der Klage zu begleiten, wenn nötig auch bis in die höchste Instanz. Die Partei hofft, dass das Verfahren auch die juristische und politikwissenschaftliche Debatte um die Briefwahl und vor allem deren Organisation anstößt.

    Weitere Informationen:
    Antwort der Stadtverwaltung Dresden auf unsere Anfrage „Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen zur OB-Wahl in Dresden 2022“: https://dissidenten-fraktion.de/2022/08/15/probleme-bei-der-zustellung-der-briefwahlunterlagen/

    Reaktion der Piraten Dresden auf die Antwort der Anfrage – „Dirk Hilbert sieht keinen Handlungsbedarf nach Briefwahlchaos“: https://www.piraten-dresden.de/dirk-hilbert-sieht-keinen-handlungsbedarf-nach-briefwahl-chaos/

  • Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    +++ Justiz missachtet Parteienschutz des Grundgesetzes +++ PIRATEN vermuten Verstoß gegen gesetzliche Kontrollpflicht +++

    Im Zuge der Ermittlungen zum G7-Leak wurden die Daten von zwei Servern der Piratenpartei beschlagnahmt. Die Partei verurteilte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft auf das Schärfste und geht nun juristisch dagegen vor.

    „Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös. Die Ermittlungsbehörden und das Amtsgericht München haben sich unseres Erachtens eine Menge eklatanter Fehler geleistet. Der Beschluss und die folgende Beschlagnahme sind extrem fragwürdig – sowohl inhaltlich als auch formell. Unter anderem wurden Daten beschlagnahmt, welche eindeutig nichts mit den Ermittlungen zu tun haben,“

    kritisiert Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Die gesamte Aktion ist unverhältnismäßig. Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive! Die politische Dimension dieses Vorgangs ist immens, das Gleiche könnte jeder anderen politischen Partei jederzeit passieren. Deshalb fordern wir die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses sowie das Löschen der erhobenen Daten.“

    Die Staatsanwaltschaft selbst kommentiert die Vorwürfe laut Medienberichten nicht. Aufgrund von bestimmten Formulierungen im Beschluss drängt sich zudem der Verdacht auf, dass das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich ungeprüft übernommen hat. Damit hätte das Gericht gegen seine gesetzliche Kontrollpflicht verstoßen.

    Für Herpertz und die PIRATEN besonders alarmierend:

    „Die fehlende Berücksichtigung unseres besonderen Schutzes als demokratische Partei ist ein fatales Zeichen. Unser Fall ist bereits ein Skandal an sich; doch bleibt darüber hinaus zu befürchten, dass es sich um die Spitze des Eisbergs tiefgreifender Missstände im Justizsystem und den Ermittlungsbehörden handelt.“

    Die Piratenpartei hat Beschwerde (§ 304ff StPO) gegen den Beschluss des Amtsgerichts München bezüglich der Hausdurchsuchung eingelegt. Der betreffende Beschluss darf derzeit sowohl aus strafrechtlichen (§353d StGB) als auch verfahrenstaktischen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Die Piratenpartei wird aber über das Ergebnis des Verfahrens informieren.

  • Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Eine Klage der Piratenpartei auf Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Rechtsgutachten der schleswig-holsteinischen Landtagsjuristen wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Geheimhaltung für verfassungswidrig und schaltet mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. Oberverwaltungsgericht 4 LB 45/17, Az. LVerfG 4/22) das Landesverfassungsgericht ein.

    Landtagsgutachten sind brisant, weil aus ihnen Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland mit Wissenschaftlichem Dienst für den Landtag, das die Herausgabe von Rechtsgutachten verweigert.

    „Nur mit Transparenz in der Politik können wir Bürger den Mächtigen auf die Finger schauen und Machtmissbrauch stoppen,“

    erklärt der Jurist, ehemalige Landtagsfraktionsvorsitzende und heutige Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer zu der Entscheidung.

    „Das Schweigekartell aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW darf nicht damit durchkommen, gutachterlich attestierte Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag zu vertuschen. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, alle Rechtsgutachten endlich fortlaufend im Netz veröffentlichen zu lassen – wie es alle anderen Landesparlamente mit Wissenschaftlichem Dienst längst tun. Gerade Schleswig-Holstein mit einer Geschichte von Affären und Mauscheleien hat verdient, nicht länger deutsches Transparenz-Schlusslicht zu sein!“

    „In Zeiten, in denen im Zuge des Zensus jeder Bürger sein ganzes Leben offenbaren muss, wird beim Parlament einmal wieder versucht, Arbeitsweisen und Berichte unter Verschluss zu halten. Wir fordern seit Jahren eine transparentere Politik, damit Entscheidungen nicht von Lobbyarbeit beeinflusst werden!“

    sagt dazu Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Hintergrund: In Schleswig-Holstein haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW im Jahr 2016 nach Eingang eines Informationszugangsantrags Sven Stückelschweigers eigens eine Gesetzesänderung durchgedrückt, um die von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Landtagsjuristen weiter geheim zu halten. Die Piraten halten dies für verfassungswidrig und pochen mit der Klage auf Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihnen 2020 recht gegeben und das Gesetz „verfassungskonform“ ausgelegt (Az. 4 LB 45/17). Da die Revision des Landtags gegen das Urteil Erfolg hatte, muss das Landesverfassungsgericht nun entscheiden. Wörtlich heißt es im Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts:

    „Der Senat ist von der Ungültigkeit des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG überzeugt, soweit dieser den Zugang auch zu solchen Informationen über die gutachterliche und rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen ausschließt, die vergangene Legislaturperioden betreffen. Insoweit verstößt er gegen das Transparenzgebot des Art. 53 LV.“

    Artikel 53 der Landesverfassung bestimmt: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

  • Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    +++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität

    Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
    In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
    Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
    Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“

    Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.

  • DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung vom 11. März mitgeteilt hat, habe die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) die Sperrung einer ersten Website auf Grund von urheberrechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Bei besagter Sperre handelt es sich um eine so genannte Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre), bei der eine Domain nicht mehr der IP-Adresse des Webseiten-Servers zugeordnet werden kann.
    Weiter heißt es in dem Schreiben, dass eine solche DNS-Sperre im Einklang mit den deutschen Gesetzen und der Netzneutralität durchgesetzt werden soll. Dies habe sich die Bundesnetzagentur zur Aufgabe gemacht.
    Das Bundeskartellamt ließ seinerseits verlauten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen den Start der Clearingstelle vorliegen, man „die Entwicklung der Praxis jedoch beobachten“ wolle.

    PIRATEN für sofortiges Ende von diese unverhältnismäßigen Internetzensurmaßnahmen

    Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren für die Netzneutralität ein und fordert daher, die manipulativen Eingriffe in den Internetverkehr, egal ob von privater oder staatlicher Seite, grundsätzlich und ausnahmslos zu verbieten.

    „Wir wissen seit der Zensursula-Debatte vor über zehn Jahren, dass das bewährte „Löschen statt Sperren“ funktioniert – hierbei werden Inhalte lediglich gelöscht, anstatt sie im Internet vollständig unzugänglich zu machen. Es ist weder zielführend noch wünschenswert, in einer liberalen Demokratie eine digitale Zensurinfrastruktur für die Durchsetzung von Urheberrechten zu schaffen. Damit wird ein massives Missbrauchspotential geschaffen, mit katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Begehrlichkeiten entstehen. Dann werden diese Möglichkeiten gegen beliebige weitere Inhalte eingesetzt und der Zugang ebenfalls gesperrt. Den Einsatz dieser Methode kann man regelmäßig bei totalitären Regimen beobachten, er ist Alltag in China und Russland,“

    mahnt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Schon jetzt sind einzelne Provider gerichtlich verpflichtet, bestimmte Webseiten auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Der massive Eingriff in die Grundprinzipien eines freien Internets ist an dieser Stelle nach Ansicht der Piratenpartei nicht gegeben.

    Alscher führt weiter aus:

    „DNS-Sperren, also das Verhindern, dass Datenpakete im Internet die gewünschte Ziel-Adresse erreichen, ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Beim Versuch, einzelne unlizenzierte Inhalte vor den Nutzern zu verbergen, werden im Zweifelsfall viele legitime Inhalte auf einer Website gesperrt. Deshalb sollte von gesetzgeberischer Seite auf ein komplettes Verbot von Netzsperren hingewirkt werden.“

    Auch den Einschätzungen der Bundesnetzagentur, dass Internetsperren mit der Netzneutralität zu vereinbaren sind, widerspricht Alscher klar:

    „Entweder wir haben Netzneutralität, oder es gibt manipulative Eingriffe in den Internetverkehr. Dann haben wir keine völlige Netzneutralität im ursprünglichen Sinne, wie wir sie fordern. Sonst wäre die staatlich angeordnete ‚Große Firewall von China‘ auch mit der Netzneutralität zu vereinbaren. Wenn wir bei so einer absurden Definition von Netzneutralität angekommen sind, dann sind ernsthafte Sorgen um die Grundpfeiler unserer Demokratie angebracht.“

    Jetzt aktiv werden und technische Gegenmaßnahmen ergreifen

    Die Piratenpartei ruft dazu auf, sich gegen diese Form der Internetzensur zu schützen und alternative DNS-Server in Routern bzw. auf Endgeräten einzurichten. Beispielsweise den zensurfreien DNS-Server von Digitalcourage, der unter den IP-Adressen 46.182.19.48 (IPv4) bzw. 2a02:2970:1002::18 (IPv6) erreichbar ist.
    Einige Browser nutzen derzeit bereits DNS over HTTPS (DoH), was providerseitige DNS-Sperren ebenfalls ins Leere laufen lassen würde. Auch hier können aus Gründen der Privatsphäre alternative DoH-Server in den Browsereinstellungen sinnvoll sein.

  • Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Die Piratenpartei lehnt die verfassungswidrige Cannabis-Prohibition ab. Der Schaden, der sowohl den Menschen, als auch der Wirtschaft sowie der Bundesrepublik Deutschland insgesamt entsteht, steht in keinem Verhältnis. In einem besonders delikaten Fall wurde kürzlich der Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit langem für eine Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt, einem Befangenheitsantrag ausgesetzt.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland kommentiert:

    „Wir fordern, derartige Schädigungen der Unabhängigkeit der Judikative zu beenden. Ehrenamtliches Engagement oder die legitime verfassungsrechtliche Prüfung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes dürfen kein Grund sein, Richter*innen von bestimmten Fällen auszuschließen.“

    Wir PIRATEN schließen uns damit der Forderung der rechtspolitischen Sprecherin der DIE LINKE im Brandenburger Landtag, Marlen Block, an.

    Zum Hintergrund, Ende letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit dessen jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot, sowie Äußerungen in seinem 2015 erschienenen Buch „Kiffen und Kriminalität. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“. Die zuständige Richterin hingegen lehnte den Befangenheitsantrag ab, begründet mit Müllers über Jahre hinweg beanstandungsfreier Rechtsprechung insbesondere in Cannabis-Fällen, und dessen Recht auf Privatmeinung – die zudem der Justiz seit Jahren bekannt sei.

    Müller, der sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung und Legalisierung der Hanf-Pflanze (Cannabis) einsetzt, hatte im Zuge der „Justizkampagne 2019“ des Deutschen Hanfverbandes im April 2020 eine Normenkontrollklage gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll den seines Erachtens nicht rechtmäßigen Sachverhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) in Bezug auf Cannabis überprüfen. Nach Artikel 100 GG ist es die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen, um Unsicherheiten zu klären anstatt womöglich Menschen aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen.