Kategorie: Justiz

  • Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Heute wurde in London das Urteil zu dem Auslieferungsverfahren von Julian Assange in die USA verkündet. Das britische Gericht hat den US-Auslieferungsantrag zunächst abgelehnt. Im Falle einer Auslieferung drohten dem Wikileaks-Gründer nach einem unfairen Prozess bis zu 175 Jahre Haft in den USA unter voraussichtlich menschenunwürdigen Haftbedingungen, die ein Leben kaum mehr lebenswert erscheinen lassen. Berufung gegen das Urteil ist bereits angekündigt.

    „Ich bin erleichtert, dass die Auslieferung von Julian Assange an die USA zunächst abgewandt wurde. Die USA wollen jedoch nach wie vor erreichen, dass weitere Veröffentlichungen, die beispielsweise Kriegsunrecht aufdecken, unterbunden werden. Dafür wollen sie an Julian Assange ein Exempel statuieren. Gerade die Veröffentlichung solcher Informationen unterliegt in besonderem Maße der Pressefreiheit. Es muss in unser aller Interesse sein, sie zu schützen. Das politische Kalkül der USA, das die demokratischen Grundwerte gefährdet oder gar einschränkt, darf niemals aufgehen,“

    so Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, ergänzt:

    „Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte weitreichende Folgen für Journalisten, die Missstände und selbst Kriegsverbrechen von Staaten aufdecken wollen. Vertreter des US-Justizministeriums erklärten mir vergangenes Jahr offen, Journalisten würden ebenso belangt werden wie Assange. Pressevertreter und Blogger verdienen unseren besonderen Schutz statt wie Kriminelle verfolgt zu werden. Die Öffentlichkeit muss Staatsverbrechen der Machthaber kennen, um sie unterbinden zu können.“

    Die sich nun durch das Rechtsmittel abzeichnende Verfahrensverlängerung bedeutet, dass Assange möglicherweise weiterhin schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist, wie zuletzt der UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, über die Haftzustände im Vereinigten Königreich berichtete. Seit bekannt war, dass im Januar 2021 das Urteil fällt, haben mehr als 160 amtierende und ehemalige politische Anführer und Diplomaten aus dem internationalen Umfeld die Freilassung von Assange gefordert. Diesem Ersuchen haben sich auch mehr als 1.500 Journalisten angeschlossen.

  • PIRATEN zur Senkung des Wahlalters als Belohnung

    PIRATEN zur Senkung des Wahlalters als Belohnung

    Aktuell wird die Frage nach einer Änderung des Wahlalters wieder vermehrt diskutiert. Die Piratenpartei fordert seit Jahren eine Senkung des Wahlalters auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

    Deshalb legte am 23. Dezember 2019 Lukas Küffner, Pirat aus Nürnberg, mit weiteren Jugendlichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Ausschluss von 16- und 17-jährigen bei der Europawahl ein.

    „Dass Jugendliche durchaus politisch interessiert sind, sollte spätestens seit der EU-Urheberrechtsreform und den FridaysForFuture-Demonstrationen jedem klar sein. Es ist absolut inakzeptabel und unfair, dass wir Jugendlichen weiterhin von vielen Wahlen, wie z.B. der Europawahl oder der Bundestagswahl ausgeschlossen sind! Unsere Sorgen um die Zukunft werden von der Politik leider größtenteils ignoriert. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen? Junge Menschen müssen über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen,“

    kommentiert Lukas Küffner (Piratenpartei).

    Obwohl Jugendliche in elf Bundesländern bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen und in vier Bundesländern auch schon an der Landtagswahl, ist es ihnen immer noch nicht erlaubt, an Bundestags- oder Euopawahlen teilzunehmen.

    „Es ist sehr widersprüchlich, dass Jugendliche zwar auf mancher Kommunal- oder Landesebene für ausreichend einsichts- und urteilsfähig angesehen werden, ihnen auf Bundes- und Europaebene diese Fähigkeit dann jedoch nicht zugetraut wird. Eine Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre, wenigstens auf 16 Jahre, ist überfällig und sollte von der Regierung endlich in Angriff genommen werden! Jugendlichen ihr verdientes Wahlrecht als „Belohnung“ für gutes Verhalten während der Coronakrise zu geben, halten wir PIRATEN aber für das falsche Argument. Das Recht an einer Wahl teilzunehmen ist schließlich nichts, was man wie Süßigkeiten für gutes Verhalten verschenken sollte, sondern eines der höchsten Güter unserer Demokratie,“

    erklärt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Lorena May, stellvertretende politische Geschäfstführerin der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Es ist doch wirklich absurd, dass ich mit 17 Jahren bereits im Bundesvorstand der Piratenpartei sein durfte, es mir aber nicht zugetraut wurde, an Wahlen wie der des Bundestages teilzunehmen. Die Interessen von Jugendlichen werden bereits heute von der Politik viel zu häufig vernachlässigt oder nicht ernstgenommen. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird der Anteil der Jugendlichen auch in Zukunft immer kleiner, wodurch unsere Belange von der Politik wahrscheinlich noch weniger repräsentiert werden. Deshalb wird es höchste Zeit, Jugendlichen auch ein Stimmrecht bei der Bundestags- und der Europawahl zu geben!“

     

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“

  • „Video-Lügendetektor“ – EU bleibt Antworten schuldig

    „Video-Lügendetektor“ – EU bleibt Antworten schuldig

    Die EU-Kommission lässt Fragen zu Falschbeschuldigungen und diskriminierenden Auswirkungen der „Video-Lügendetektor-Technologie“, die an mehreren EU-Grenzen mit EU-Mitteln getestet wurde, unbeantwortet. Auf Anfrage des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) nach der Fehlerquote allgemein und bei Personen bestimmten Geschlechts oder Hautfarbe, vertröstete EU-Sicherheitskommissarin Johansson lediglich auf Forschungsberichte im späteren Verlauf des Jahres.

    „Der Video-Lügendetektor ist von der EU geförderte, nicht vertrauenswürdige und pseudowissenschaftliche ‚künstliche Intelligenz‘. Kommissarin Johansson täuscht die Öffentlichkeit über den Zweck des Forschungsprojekts iBorderCtrl, mit dem ein Prototyp zur späteren Anwendung bei allen Einreisenden an EU-Grenzen entwickelt worden ist. Der Entwickler des Lügendetektor-Moduls ist bereits dabei, diese Scharlatanerie an Anwaltskanzleien, Banken und Versicherungsgesellschaften zu verkaufen, wo es Arbeitssuchende und Versicherte zu Unrecht der Lüge zu bezichtigen droht,“

    kommentiert Breyer.

    Hintergrund: Im Rahmen des iBorderCtrl-Forschungsprojekts förderte die EU die Entwicklung eines „Video-Lügendetektors“, der Lügen Einreisewilliger anhand von Videoaufnahmen ihres Gesichts bei der Beantwortung von Fragen erkennen soll. Breyer verklagt die EU-Forschungsagentur zurzeit wegen ihrer Weigerung, die ethische und rechtliche Bewertung des iBorderCtrl-Projekts und die Ergebnisse der Tests offenzulegen. Die Agentur hat vor Gericht inzwischen zugegeben, dass sie nicht geprüft hat, „ob der Gegenstand und die Methoden des Projekts in der Wissenschaft anerkannt sind“.

  • Der Fall Assange: repressives Vorgehen gegen investigativen Journalismus

    Der Fall Assange: repressives Vorgehen gegen investigativen Journalismus

    Heute vormittag beginnen die Anhörungen zum Auslieferungsantrag der USA gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange in London. Dem gebürtigen Australier wird seitens der US-Justiz vorgeworfen, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dieses Material deckte Kriegsverbrechen ungeahnten Ausmaßes im Irak und in Afghanistan auf.

    Jetzt, nachdem Professor Nils Melzer, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, das juristische Tauziehen um den Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks begutachtet und die Ergebnisse in seinem Bericht vorgelegt hat, werden die schmutzigen Details der Causa Assange auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Seit fast 10 Jahren wird Julian Assange mit Repressalien und FakeNews überzogen. Angefangen von falschen Vergewaltigungsvorwürfen, über die Verschleppung des Verfahrens durch die schwedische Justiz, bis zum Rechtsbruch beim Entzug des politischen Asyls durch Ecuador zeichnet der Fall ein düsteres Bild von dem Umgang des Westens mit einem unbeugsamen investigativen Journalisten und Publizisten, der offenbar kriminalisiert und zur Strecke gebracht werden soll.

    Die schwedische Staatsanwaltschaft wurde von Großbritannien dazu angehalten, das im Jahr 2010 wiedereröffnete Vorermittlungsverfahren, das nie eine Anklage hervorbrachte, weiterzubetreiben, um ihn als Sexualstraftäter öffentlich zu stigmatisieren, bis es schließlich im Mai 2017 kollabierte. Julian Assange wurde im März 2018 der Zugang zum Internet gekappt, so dass er praktisch in der Botschaft vollkommen isoliert war. Ab diesem Zeitpunkt begannen US Geheimdienste damit, Julian Assange und seine Anwälte unter Mithilfe der spanischen Sicherheitsfirma UC Global in der Botschaft von Ecuador systematisch auszuforschen und heimlich zu überwachen. Damit wurden fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Die Rechtsstaatlichkeit des Auslieferungsverfahren ist dadurch unwiederbringlich beschädigt und kann internationalen juristischen Standards nicht mehr entsprechen. Im Zuge der Strafverfolgung der in der Botschaft von Ecuador durch die USA initiierten Überwachungsmaßnahmen wurde in Spanien der Direktor von UC Global verhaftet. Aber eine Anfrage der spanischen Justiz, Julian Assange in diesem Verfahren als Zeuge zu vernehmen, wurde durch die Justiz in Großbritannien abgelehnt.

    Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer kam im November 2019 nach einer eingehenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Julian Assange durch ein Komplott zwischen den USA, Großbritannien, Schweden und Equador über einen längeren Zeitraum psychologischer Folter ausgesetzt war und sich dadurch in akuter Lebensgefahr befindet. Er sieht darin einen Präzedenzfall für ein repressives Vorgehen gegen einen investigativen Journalisten, den man notfalls auch mit politischer Verfolgung und Folter zum Schweigen zu bringen versucht. Er fordert daher, die Isolationshaft von Julian Assange sofort aufzuheben, die Auslieferung abzulehnen und ihn freizulassen. Auch zeigte er sich enttäuscht von einem Gespräch mit dem deutschen Außenministerium:
    „Ich hatte eher das Gefühl, dass die Besprechung dazu dienen sollte, mein Engagement in diesem Fall ganz grundsätzlich zu hinterfragen. Angesichts der Unabhängigkeit meines Mandats wurde das höflich in Frageform gekleidet. Es war aber schon eindeutig, dass sie mit meiner Sicht der Dinge nicht einverstanden waren“ so Melzer in einem am vergangenen Samstag veröffentlichten Interview.

    Das Internet hat den Journalismus unweigerlich verändert: Da kaum einer mehr Zeitungen abonniert, mussten viele Verlagshäuser Umsatzeinbußen hinnehmen. Dies führte zu Konzentrationsprozessen im Markt und einer Abhängigkeit vom Anzeigengeschäft. Im Ergebnis ist die Unabhängigkeit vieler Journalisten bedroht, weil Werbekunden damit stark an Einfluss gewinnen. Gleichzeitig gefährdet die zunehmende Überwachung des Netzes den Quellenschutz im Bereich des investigativen Journalismus. In den vereinigten Staaten gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, nach dem Journalisten Veröffentlichungen von Geheiminformationen, die die nationale Sicherheit gefährden können, zuvor mit den Nachrichtendiensten abstimmen. Doch dieses Procedere birgt Risiken, wie die Enttarnung der Whistleblowerin Reality Leigh Winner belegt.

    Genau hier setzt WikiLeaks an: Informanten reichen ihre Dokumente anonym bei der Enthüllungsplattform ein, die die Authentizität prüft und die Datensätze anschließend von verräterischen Spuren befreit, bevor sie von den Medienpartnern veröffentlicht werden. Die Whistleblower sind dadurch geschützt und haben weiterhin die Garantie, dass die Informationen vollständig und unverfälscht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Stehen die Datensätze später auf der Webseite von WikiLeaks der Öffentlichkeit zur Verfügung, kann sich jeder unabhängig eine eigene Meinung bilden. Außerdem sind die Informationen somit auch vor Depublikation geschützt, können also auch im Nachhinein auf juristischen Druck nicht mehr zurückgezogen werden.

    Zahlreiche Medienpreise und Auszeichnungen belegen, dass Julian Assange den investigativen Journalismus im Zeitalter der Digitalisierung befördert und entscheidend weiterentwickelt hat. Jede Zeitung bietet Hinweisgebern heute auf ihrer Webseite die Möglichkeit, anonym Dokumente einzureichen und in der Politik gibt es Initiativen, Whistleblower auch juristisch in Schutz zu nehmen. Dass er dabei auch Fehler begangen hat ist menschlich und muss der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden. Aber dürfen wir zulassen, dass seine Lebensleistung desshalb ins Negative verkehrt wird und Whistleblowing als Verrat dargestellt wird? Wollen wir zulassen, dass ihm der Status als Journalist und Publizist abgesprochen und er als Spion und Krimineller hingestellt wird? Wenn wir zulassen, dass Regierungen und Geheimdienste entscheiden, wer ein Journalist ist und wer nicht, dann akzeptieren wir damit auch, dass sie uns sagen, was Nachrichten sind und was nicht, was öffentlich gemacht werden darf und was nicht und letztendlich was richtig und was falsch ist. Wir PIRATEN werden das niemals zulassen.

    Weiterführende Informationen zum Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange findet Ihr hier:

    Deutsche Assange Kampagne
    Defend WikiLeaks
    Australian Assange Campaign

  • „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    Die Piratenpartei lädt am 09. Februar um 19:30 Uhr zu einem drogenpolitischen Themenabend mit Hubert Wimber, Vorstandsvorsitzender von LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition), ein. Wimber setzt sich seit Jahren für eine legale Regulierung von Drogen und für Harm Reduction ein. Es erwartet uns ein spannender Vortrag unter der Überschrift „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“.

    „Wir wollen eine rationale und evidenzbasierte Drogenpoliktik, die durch die Entkriminalisierung der Drogenkonsumierenden und durch einen staatlich regulierten Markt gekennzeichnet ist. Unser Ziel ist dabei ein wirklich funktionierender Jugend- und Verbraucherschutz, der die gesundheitlichen Risiken des Konsums minimiert,“

    erläutert Wimber die Ziele von LEAP. Die Moderation an diesem Abend übernimmt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli:

    „Ich freue mich persönlich sehr auf diesen Abend. Hubert Wimber kenne ich inzwischen von vielen drogenpolitischen Veranstaltungen. Er ist ein hervorragender Rhetoriker und in der Lage, die Zweifel am Erfolg einer repressiven Politik mit den Zahlen des Bundeskriminalamtes oder sonstige Behörden zu belegen. Aktuelle Statistiken der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) bestätigen, wie wichtig ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ist, denn Drogenpolitik ist Freiheitspolitik und Freiheit einer der wichtigsten Grundsätze, die wir PIRATEN uns auf die Fahnen geschrieben haben.“

    Hubert Wimber, ehemaliger Polizeipräsident aus Münster, der noch während seiner Amtszeit LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) gründen wollte, wurde durch den damaligen verantwortlichen Landesinnenminister Jäger gestoppt. Dies führte dann im Jahr 2015 zur sogenannten „Maulkorbaffäre“, über die wir ausführlich berichteten. Noch im gleichen Jahr, unmittelbar nach dem Herr Wimber aus seinem Amt ausschied, wurde LEAP Deutschland gegründet.

    Die Veranstaltung findet auf dem Mumble-Server der Piratenpartei NRW statt und wird auf piraten.live gestreamt. Im Anschluss an den Vortag wird Wimber Fragen aus dem Publikum beantworten.

    Links:
    Lukas Lamla MdL (@maltis) zum „Maulkorbminister“ Jäger und der Causa Wimber
    Pressemitteilung der Piratenpartei NRW vom 21.01.2015

  • Vom Schaden der Prohibition

    Vom Schaden der Prohibition

    Am Freitag ist es endlich soweit, das Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Schildower Kreis, lädt zur Fachtagung #SK2019 mit der Überschrift „Vom Schaden der Prohibition“ nach Frankfurt/a.M.ein.

    Die Teilnehmer erwartet eine Tagung mit 10 Vorträgen, die aufgrund der hochkarätigen und prominenten Besetzung viele Fachtagungen in den Schatten stellen wird. Das Treffen ist leider ausgebucht. Um so mehr freut sich Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der PIRATEN-Partei Deutschland, dabei zu sein:

    „Die Prohibition hat bereits mehr als 60 Jahre in unserem Land und auf der Welt gewütet. Sie basiert auf Ideologien, die längst wissenschaftlich widerlegt sind. Die Prohibition hat bis heute mehr Opfer gefordert, als die illegalisierten Substanzen selbst.

    Die Überschrift der Tagung sowie die angekündigten Vorträge werden die Schädlichkeit der Prohibition in vielerlei Hinsicht ausleuchten, weitere Argumente zu Tage fördern, die hoffentlich helfen werden, das längst überfällige Ende der Repression einzuläuten.“

  • Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    In der Nacht zu Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der GroKo das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zur Anpassung deutscher Gesetze an die DS-GVO beschlossen.

    Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei kommentiert:

    „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.

    Das ’Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik’ (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten. ist genau die falsche Strategie. Für die Zentralstelle für IT-Sicherheit ist Vertrauen und Transparenz wichtig, keine Mauern aus Schweigen!

    Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer. Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändert sich nichts, die bleiben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen! Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden.

    Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung. Hier wäre wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen.

    Ein kaltes Erwachen gibt es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderten BDBOS-Gesetz sind es jetzt die Beamtinnen und Beamten selbst, die durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht werden! Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat. Die ‚Robocop‘-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern wird fortgesetzt, denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, ist nur noch eine technische Hürde.

    Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wird klar missachtet!“